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Plenarprotokoll 7/31

18.12.2020 · 227 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (29)CDU (23)FDP (21)AfD (16)GRÜNE (13)SPD (10)

Keller

Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/2320 vor. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Frau Abgeordnete Müller und Frau Abgeordnete Dr. Wagler entschuldigt. Einige Hinweise für den heutigen Tag: Die nach wie vor sehr angespannte Infektionslage macht es aus meiner Sicht erforderlich, auch heute noch einmal an die Einhaltung der gebotenen Abstands- und Hygieneregeln zu erinnern. Zur Verringerung des Infektionsrisikos wurde im Vorfeld dieser Plenarsitzung die Durchführung eines PCR-Tests bzw. eines Schnelltests für die an der Sitzung beteiligten Personen angeboten. Wir haben die Anzahl der Testungen vorliegen. Wir haben auch das Ergebnis der durchgeführten Testungen von gestern und auch von der Zeit bis 9.00 Uhr. Alle Tests waren negativ. Für die Plenarsitzung nächste Woche Montag wird die Durchführung eines Schnelltests angeboten. Auch hier ergeht die herzliche Bitte an Sie: Nutzen Sie das Angebot und machen Sie unsere Plenarsitzungen noch sicherer. Angesichts der niedrigen Außentemperaturen werden die Lüftungspausen bis auf Weiteres auf jeweils 5 Minuten verkürzt. Um die Pausenverkürzung auszugleichen, wird die Belüftungsanlage in den Lüftungspausen mit Höchstleistung betrieben. Es kann sein, dass es dennoch im Plenarsaal kälter ist als draußen. Aber ich denke, das hilft uns allen am Ende. Wir haben uns am Montag in einer außerplanmäßigen Sitzung des Ältestenrats darüber verständigt, dass ich dringend an Sie appelliere, während der Plenarsitzung eine zertifizierte FFP2-Maske zu tragen, die nicht nur einen besseren Fremdschutz gewährleistet, sondern auch einen Eigenschutz darstellt. Diese Maske soll nach Möglichkeit auch am eigenen Sitzplatz nicht abgenommen werden, sondern nur am Redepult und an den Saalmikrofonen im Zusammenhang mit einem eigenen Wortbeitrag. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie außerdem darüber informieren, dass die Landesregierung in der Ältestenratssitzung zugesagt hat, Mündliche Anfragen, die bis Montagfrüh eingegangen sind, bis heute schriftlich zu beantworten. Hintergrund ist, dass mit dem Entfallen der planmäßigen Plenarsitzungen in dieser Woche auch die Fragestunde entfällt. Dafür danke ich der Landesregierung. Sollte sich aus den Antworten der Landesregierung weiterer Fragebedarf ergeben, würde ich Sie bitten, auf die bekannten Frageinstrumente zurückzugreifen, also insbesondere auf Mündliche und Kleine Anfragen, und zugleich an die Landesregierung appellieren, doch keine Beantwortung in den Mai zu verlegen. (Beifall DIE LINKE) Die Fraktionen haben im Ältestenrat über die Möglichkeit der Verringerung der Zahl der gleichzeitig im Sitzungssaal anwesenden Abgeordneten gesprochen und signalisiert, diese Handlungsoption im Rahmen einer informellen Absprache zu prüfen, nachdem eine formelle Vereinbarung im Frühjahr dieses Jahres nicht zustande gekommen ist. Ich begrüße diese Überlegung, bitte aber darum sicherzustellen, dass die verfassungsrechtlich gewährleisteten Statusrechte durch jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten ungehindert wahrgenommen werden können, dass die Beschlussfähigkeit des Landtags zu jedem Zeitpunkt gewahrt ist und dass Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse im Landtag genommen wird. Die Landesregierung hat angekündigt, im Interesse des Infektionsschutzes nicht in voller Besetzung teilzunehmen; es wird stets eine ressortbezogene Teilnahme stattfinden. Schließlich möchte ich Sie darüber informieren, dass die Fraktionen im Ältestenrat mitgeteilt haben, die Tagesordnung für heute auf jeden Fall abzuarbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hier noch einige Hinweise zur Tagesordnung, die uns erreicht haben: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in der heutigen Sitzung fort. Ebenfalls mit Blick auf die Infektionslage und die deshalb angezeigte Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die Sitzung so kurz wie möglich zu halten, wurde im Ältestenrat die Möglichkeit erörtert, die Tagesordnungspunkte 6, 8, 13, 14 a und 14 b sowie 15 ohne Aussprache durchzuführen. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 1 hat die Drucksachennummer 7/2334. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 3 hat die Drucksachennummer 7/2359. Da die zuständigen Ausschüsse erst heute früh abschließend beraten haben, kann die Beschlussempfehlung erst jetzt und damit nicht in der dem § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu entnehmenden Frist verteilt werden. Um die Beratung am heutigen Tag zu ermöglichen, ist über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Deshalb stimme ich ab: Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Hier sehe ich keine Stimme. Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen, also kann Tagesordnungspunkt 3 heute entsprechend beraten werden. Um Ihnen Zeit zu verschaffen, die Beschlussempfehlung zur Kenntnis zu nehmen, schlage ich Ihnen vor, den Tagesordnungspunkt 3 nach der Mittagspause aufzurufen. Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist das so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 4 a wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2335 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 7 wurden ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2337 und ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2336 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2342 verteilt. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt 9 a hat die Drucksachennummer 7/2338 und zu Tagesordnungspunkt 9 b die Drucksachennummer 7/2339. Zu Tagesordnungspunkt 9 a wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2340 verteilt. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 13, Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 7/2210, heute in erster und gegebenenfalls auch in zweiter Beratung zu beraten und zu beschließen. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung gleich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wird dem widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wer dafür ist, im Anschluss an die erste Beratung zugleich auch die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sofern hier nicht Ausschussüberweisung beschlossen wird – davon gehe ich jetzt aus –, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Entschuldigung! Mit den Enthaltungen aus den Reihen der FDP ist dieses so auch angenommen. Dann wird diese Beratung so wie vorgetragen durchgeführt. Zu Tagesordnungspunkt 13 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2345 verteilt. So weit die Hinweise zur Tagesordnung, die uns bereits vorliegen. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Einen recht schönen guten Morgen! Danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich die Aufnahme eines Antrags „Reden der Landesregierung zu Protokoll“ gemäß § 120 der Geschäftsordnung. Bekanntermaßen haben wir im Ältestenrat versucht, eine Einigkeit herzustellen, was die Problematik, Reden zu Protokoll zu geben, im Allgemeinen betrifft. Das hat nicht stattgefunden. Jetzt mit Blick auf die Verkürzung der Tagesordnung und den damit möglichen Zeitgewinn könnte sich die Landesregierung vorstellen, ihre Reden zu Protokoll zu geben. Dafür müssten wir eine Ausnahme schaffen und dafür wäre dieser Antrag.

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Keller

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Wenn ich das richtig verstehe, ist dieser Antrag gemäß § 120 der Geschäftsordnung für die Plenarsitzungen von heute und Montag vorgesehen. (Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist richtig!) Dann nehme ich zur Kenntnis, dass das zugleich die Begründung zur Dringlichkeit dieses Antrags war. Gibt es eine Gegenrede zur Begründung der Dringlichkeit? Das kann ich nicht sehen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann mache ich darauf aufmerksam, dass wir hier eine einfache Mehrheit benötigen und ich abstimmen lasse. Wer für den Antrag zur Abänderung von § 120, die Wortmeldungen der Landesregierung ohne Redebeitrag schriftlich zu Protokoll zu geben … (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wider- spruch!) Es gibt Widerspruch. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Es geht noch um die Aufnahme in die Tagesordnung!) Vielen Dank. Wer dafür ist, den Antrag auf die Tagesordnung zu setzen – logischerweise auf Punkt 1 –, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Fraktion der FDP ist der Antrag aufgenommen. Damit lasse ich nachher in der Tagesordnung darüber abstimmen. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit darf ich die Tagesordnung zur Abstimmung stellen. Wer mit der Tagesordnung so, wie sie jetzt in geänderter Form vorliegt, einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank, das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Damit können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren. Ich rufe auf den neu aufgenommenen TagesordAntrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/2360 Wünscht noch jemand das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Wünscht jemand, gegen den Antrag das Wort zu erhalten? Herr Montag, bitte schön.

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Robert-Martin Montag FDP

Reden der Landesregierung zu Protokoll hier: Abweichung von § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Wort erbeten, weil ich mich doch sehr gewundert habe. Ich werde nur kurz das wiederholen, was ich bereits in der vorbereitenden Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer zu dieser Fragestellung gesagt habe. Dieses Parlament lebt vom Austausch. Dieses Parlament lebt davon, dass man sich in Respekt voreinander die Argumente sagt, weil wir nicht nur auf das Wort, sondern vor allen Dingen darauf setzen, nicht nur die Inhalte verständlich, sondern auch die gegenseitigen Positionen deutlich zu machen. Deswegen bin ich auf das Äußerste irritiert darüber, dass hier ein Antrag vorliegt, welcher gerade der Landesregierung – also der Exekutive, die ihre Aufträge, aber auch ihre immanente Kontrolle durch dieses Haus hier erfährt – das Recht zubilligen soll, sich der argumentativen Auseinandersetzung zu entziehen. Ich kann für meine Fraktion nur das Bedauern ausdrücken, dass der Eindruck entsteht – ja entstehen muss, weil es auch für den kommenden Montag gelten soll –, dass hier die Debatte verweigert werden soll. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein!) Insofern, meine Damen und Herren, hoffe ich doch noch sehr darauf, dass die Landesregierung von dieser Möglichkeit möglichst wenig Gebrauch macht. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Reden der Landesregierung zu Protokoll hier: Abweichung von § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Wir befinden uns also in der Aussprache zur Drucksache. Herr Abgeordneter Blechschmidt hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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André Blechschmidt Die Linke

Reden der Landesregierung zu Protokoll hier: Abweichung von § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Kollege Montag, ja, in der Vorbereitung der PGFs haben Sie dieselbe Argumentation verwendet und ich will auch gar nicht gegen Ihre Argumentation reden, sondern gegen die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen. Mitnichten entzieht sich damit die Landesregierung der Debatte hier, sondern es geht um Reden zu inhaltlichen Fragen, Einbringungen etc. pp. Da würde sie uns zeitlich entgegenkommen, um zu sagen: Hier Leute, das sind Fragen, wie wir das formal halten würden. Eine Debatte zum Inhalt kann die Landesregierung jederzeit führen. Also ich rede gegen die Schlussfolgerung, die Sie hier auf den Tisch legen. Und der letzte Satz war so ein Versuch, die Kurve zu bekommen, die Bitte an die Landesregierung, möglichst wenig Gebrauch davon zu machen. Sie wissen selbst, die Landesregierung kann sich jederzeit in die Debatte einbringen, kann jederzeit ihre Position kundtun und kann jederzeit auf Argumente hier aus dem Plenum reagieren. Demzufolge bitte ich um Zustimmung zum Antrag. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Reden der Landesregierung zu Protokoll hier: Abweichung von § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache und entschuldige mich für das Versäumnis, es auch so zu benennen. Dann geht es jetzt um die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/2360. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit haben wir die Zweidrittelmehrheit erreicht und für heute und Montag die Geschäftsordnung gemäß der Drucksache 7/2360 geändert. Sehr geehrte Damen und Herren, der Einfachheit halber setze ich in der Tagesordnung so fort, wie wir sie ursprünglich nummeriert haben, es sei denn, es ergibt sich jetzt hier Widerspruch. Das würde also bedeuten, dass ich jetzt den Tagesordnungspunkt ehemals 1 trotzdem als 1 hier aufrufe. Ist das für Sie in Ordnung? Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Dann behalten wir die Nummerierung so bei und ich rufe auf den TagesGesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU - Drucksache 7/62 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/2334 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Tasch zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Bitte schön, Frau Abgeordnete Tasch.

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Christina Tasch CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Danke schön, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 6. Sitzung vom 31. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend – sowie den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 20. Februar 2020, in seiner 4. Sitzung am 3. Juni 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020, in seiner 6. Sitzung am 17. September 2020, in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020, in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020 und in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember 2020 beraten. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020 eine mündliche Anhörung und zudem eine umfangreiche schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Gesetzentwurf war ebenfalls Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Im Rahmen dieser Online-Diskussion sind insgesamt 159 Beiträge eingegangen. Dies entspricht der höchsten Beteiligungsquote, die eine Online-Diskussion seit Bestehen des Forums je erreicht hat. Das Diskussionsklima war von Sachlichkeit geprägt. Kein Beitrag musste wegen Verletzung der Benutzerregeln zurückgewiesen werden. Mehrere Nutzer verwiesen auf ein Zitat von Reinhold Messner: „Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: die Natur.“ Auffällig war auch der rege Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander durch gegenseitige Bezugnahme und Erwiderung auf die Beiträge anderer Nutzer. Zum Teil wurde auch ein Dank an alle Diskussionsteilnehmer für die umfangreichen Beiträge und deren fachliche und inhaltliche Qualität ausgesprochen. Einige Nutzerinnen und Nutzer bedanken sich zudem für die Möglichkeit zur Meinungsäußerung über das Instrument des Online-Diskussionsforums. Mit insgesamt 151 von 159 Beiträgen hat sich die weit größere Mehrheit für den Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und CDU und damit ein Verbot von Windkraftanlagen im Wald ausgesprochen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember empfohlen, den Gesetzentwurf mit den Änderungen anzunehmen, die aus der Vorlage 7/1381 ersichtlich sind. Der mitberatende Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 dieser Beschlussempfehlung angeschlossen. Die Beschlussempfehlung hat die Drucksachennummer 7/2334. Ich bitte um Annahme. Zum Schluss möchte ich mich besonders auch bei den Kollegen des Infrastrukturausschusses bedanken. Wir haben dieses Thema achtmal beraten – ein emotionales Thema. Aber wir haben die Diskussion in unserem Ausschuss immer sehr sachlich geführt. Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion.

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Lutz Liebscher SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Januar dieses Jahres, als wir die Vorlage erstmals hier im Plenum beraten haben, hatte ich den Kollegen von CDU und FDP noch attestiert, sie seien wohl noch im Wahlkampfmodus, weil sie sich dem Thema nach unserer Auffassung nicht mit der gebotenen Sachlichkeit widmen. Heute ist die Vorlage wieder im Plenum und es scheint so, dass sich genannte Fraktionen schon wieder im Wahlkampf befinden, denn an der Befassung mit dem Thema hat sich nach unserer Auffassung nichts geändert. Die Landtagswahl im April wirft ihre Schatten voraus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt dabei und das haben auch die Anhörungen gezeigt, die wir in diesem Jahr durchgeführt haben: Den Eindruck erwecken zu wollen, an jeder Ecke drohe der Neubau eines Windrads und die Rodung des Thüringer Walds stehe zu diesem Zwecke unmittelbar bevor, ist unredlich. Wir haben in der Anhörung gehört: Waldfläche in Thüringen sind 550.000 Hektar, Kalamitätsflächen über 100.000 Hektar und für den Bau von Windrädern benötigt werden 50 Hektar. Das ist eine Zahlenfolge, die zeigt, wie viel Emotion – Frau Tasch hat es schon angesprochen – in dieser Debatte dabei ist und oft den Zugang zu einer sachlichen Debatte erschwert. Am Ende geht es darum – und das habe ich im Januar auch schon aufgeführt –, wie wir eine verlässliche Versorgung mit sauberer Energie in Thüringen in Zukunft sicherstellen wollen. Im Bund haben wir gemeinsam mit der CDU den Atomausstieg beschlossen, den Kohleausstieg beschlossen, umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen verabredet. Und auch internationale Vereinbarungen sind wir eingegangen: Bis 2030 sollen 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die übergeordnete Frage ist also, womit wir denn zukünftig den Energiebedarf hier in Thüringen für die Bevölkerung, aber eben auch für die Wirtschaft, sicherstellen wollen. Da hätte mich doch auch mal die Antwort der CDU, die sich immer an der Seite der Unternehmen in diesem Land wähnt, interessiert, denn Energie aus anderen Ländern wollen Sie ja wohl auch nicht dauerhaft importieren, denn gegen Leitungsbau haben Sie sich ja auch deutlich positioniert. Das ist also alles zusammen betrachtet „Wasch‘ mich, aber mach‘ mich nicht nass!“ vom Feinsten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir von der SPD lehnen diesen Antrag gemeinsam mit den Linken und Grünen inhaltlich ab. Ich will das noch mal benennen: Der Antrag bremst die Energiewende aus. Er gefährdet die Erreichung der Klimaziele. Er sorgt dafür – und das ist ja die eigentliche Krux, die Ihnen auch nicht entgangen sein dürfte –, dass wir 120 zusätzliche Standorte für Windräder im Offenland finden müssen. Wie gehen Sie denn dann mit den Bürgerinitiativen um, die sich dagegen formieren? Darauf bin ich auch gespannt. Und er macht darüber hinaus auch die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften von mehreren Jahren obsolet, die sich eben genau mit dieser Frage, wo die Windräder stehen sollen, befasst haben. Wir werden dem Gesetzentwurf heute als SPD dennoch zustimmen, aber einzig und allein aus dem Grund, weil die CDU-Fraktion an diese Änderung des Waldgesetzes ihre Zustimmung zum Landeshaushalt 2021 geknüpft hat. Natürlich ist uns der Landeshaushalt ein wichtiges Anliegen und wir stimmen da halt jetzt zu, obwohl wir dem inhaltlich nicht entsprechen. So werden das wohl auch die Fraktionen von den Linken und Grünen tun. Wir werden aber künftig immer wieder darauf hinweisen, dass die CDU in Thüringen die Hauptverantwortliche dafür ist, dass der Druck, im Offenland zusätzliche Windenergieanlagen aufstellen zu müssen, durch dieses Gesetz massiv zugenommen hat. In meinen Augen erringen Sie hier einen Pyrrhussieg. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Henke für die AfDFraktion.

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Jörg Henke AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich bin etwas verwundert, dass der zuständige Ressortminister heute nicht da ist und auch aus dem Ministerium niemand da ist. Bei diesem wichtigen Gesetz hätte ich zumindest erwartet, … (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Hier sitzt der Staatssekretär!) Okay, dann entschuldigen Sie, aber dass zumindest der Minister nicht da ist bei diesem wichtigen Gesetz, das ist natürlich bezeichnend. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist Teil der Absprache! Der Minister sitzt im Bundesrat!) Was lange währt, wird endlich gut. Das könnte man zumindest im ersten Moment in der ersten Beratung dieser Drucksache sagen: Eifrig und emotional wurde darum gestritten. Durch die rot-rot-grüne Landesregierung wurde die Frage aufgeworfen, ob dieses Gesetz nicht einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellt. Und ein linker Forstminister sprang sogar für die geschäftlichen Interessen adliger Großgrundbesitzer in die Bresche, das muss man sich mal überlegen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Neiddebatte!) Noch am 22. August titelte der MDR: „Verbot von Windrädern im Wald in Thüringen wenig realistisch“. Hört, hört. Ein von den Minderheitsfraktionen in Auftrag gegebenes Gutachten sollte die Beratung im Ausschuss verzögern und ein von diesen Fraktionen beauftragter Sachverständiger zweifelte sogar die Kompetenz des Landtags an, obwohl derartige Gesetze in anderen Bundesländern bereits seit Jahren zum Alltag gehören, so zum Beispiel auch in Sachsen-Anhalt unter einer grünen Forstministerin. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) Doch trotz all dieser Hindernisse können wir heute diesen Entwurf beschließen, denn im Anhörungsverfahren sowie im Online-Diskussionsforum des Landtags, aber auch in zahlreichen Gesprächen hat sich eine enorme Mehrheit der Gutachter und sehr vieler Bürger im Land für den Gesetzentwurf und damit für ein Verbot von Windkraftanlagen in unseren Wäldern ausgesprochen. (Beifall AfD) Große Teile der Thüringer Bevölkerung stellen nämlich den Schutz und die Bewahrung unserer wertvollen Kulturlandschaft über wirtschaftliche Einzelinteressen und über die utopischen Ausbauziele für Windkraftanlagen der Landesregierung. Und das ist auch gut so, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Doch nicht nur deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der FDP und CDU zustimmen. Ein Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten hätte nach unserer Überzeugung massive negative Auswirkungen auf viele Tierarten im Wald und den Wald selbst. Nicht nur Fledermäuse, sondern viele Insekten und Waldvögel wären unmittelbar betroffen. Für die Zugangswege müssen Schneisen in den Wald geschlagen werden, welche wiederum Stürmen Angriffsflächen bieten. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist alles längst widerlegt!) Geschlossene Baumflächen gestatten jedoch Schutz vor Sturmschäden und wirken sich auch positiv auf den Wasserhaushalt aus. Riesige Betonfundamente von Windkraftanlagen haben deshalb im Wald nichts zu suchen. (Beifall AfD) Keinesfalls darf daher der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern die bisher getroffenen Naturschutzmaßnahmen zunichtemachen. Gleichzeitig stehen wir für eine zuverlässige, günstige und grundlastfähige Stromversorgung – alles Dinge, die Windkraftanlagen nicht wirklich leisten können. (Beifall AfD) Vielmehr sind sie und das dazugehörige EEG einer der Gründe für immer höhere Stromrechnungen beim Bürger. Damit muss endlich Schluss sein – auch deshalb ein klares Ja zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Leider wird dies alles durch die geplante Evaluierung wieder aufs Spiel gesetzt – wobei ich mich sehr gewundert habe, dass wir das wieder so nebenbei als Tischvorlage auf den Tisch bekommen haben. Um es deutlich zu sagen: Wir halten die bis zum 31.12.2023 geplante Evaluierung über eine notwendige Anpassung oder einen Änderungsbedarf für unnötig. Deshalb werden wir zwar dem Gesetzentwurf zustimmen, aber Sie können sich sicher sein, dass wir daran arbeiten werden, diesen Passus aus dem Gesetz wieder herauszubekommen. Ich sage zum Schluss: Jedes Windrad in Thüringer Wäldern ist ein Stich ins grüne Herz Deutschlands. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort hat Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf hat es nur auf die heutige Tagesordnung geschafft, weil die CDU im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ihre Zustimmung zum Haushalt 2021 in fast schon erpresserischer Manier an eine gleichzeitige Zustimmung der Koalitionsfraktionen zu einem Verbot von Windkraftanlagen im Wald geknüpft hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das sagen die Richtigen! Das ist euch ja neu!) Um es vorwegzusagen: Als Bündnisgrüne lehnen wir diesen Gesetzentwurf inhaltlich ab. Wir werden uns in unserem Abstimmungsverhalten aber an die Absprachen halten und den Gesetzesantrag passieren lassen. (Beifall CDU) Angesichts der Klimakrise halten wir das Vorgehen der Thüringer CDU in dieser Legislaturperiode für völlig verantwortungslos. Denn dieser Antrag wie auch die anderen von Ihnen eingebrachten energiepolitischen Anträge zeigen nur eines ganz deutlich: Ignoranz im Umgang mit der Klimakrise und Ihre Verweigerung, sich den klimaschutzpolitischen Herausforderungen zu stellen. Anstatt sich bei den einzelnen Klimaschutzmaßnahmen auf die zugegebenermaßen teilweise sehr schwierigen Abwägungsprozesse einzulassen, kommt von Ihnen vor allem pauschale Ablehnung – so wie mit dem pauschalen Verbot von Windenergieanlagen im Wald in dem vorliegenden Antrag sowie mit der pauschalen Festlegung von Mindestabständen zur Wohnbebauung in einem weiteren Antrag. Diese beiden Verbotsanträge bedeuten zusammengenommen eine Totalblockade beim Ausbau der Windenergie. Die wichtigste Klimaschutzmaßnahme besteht aber in einer schnellstmöglichen Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien. Egal welches Energiewendeszenario man dafür zugrunde legt: Es ist völlig klar, dass dies ohne einen weiteren massiven Ausbau der Windenergiekapazitäten undenkbar ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit kommen wir zum eigentlichen Problem bei diesem Antrag. CDU und FDP wollen oder können den Zusammenhang zwischen der Klimakrise und dem schlechten Zustand unserer Wälder einfach nicht herstellen. Die Hitze- und Trockenperioden und der daraus resultierende Schädlingsbefall, unter dem unsere Wälder gegenwärtig massiv leiden, sind Folge der Klimakrise. Mit einem Waldumbau, weg von den naturfernen Monokulturen, hin zu naturnahen und klimaresilienten Mischwäldern, können diese katastrophalen Entwicklungen begrenzt werden. Aber auch dieser Waldumbau kann nur dann gelingen, wenn die eigentliche Ursache bekämpft wird, und diese liegt im von Menschen gemachten Klimawandel. Wirkliche Waldschützer/-innen sind also diejenigen, die den Umbau zu einem CO -neutralen Energiesystem vorantreiben, und 2 nicht diejenigen, die durch pauschale Verbote den Ausbau der Windkraft abwürgen wollen. Klar widerlegt wurde in den Anhörungen des Ausschusses die für den Antrag herangezogene Begründung von angeblich massiven Störungen der Waldfunktion durch Windkraftanlagen. Denn weder die CO -Speicherfähigkeit noch der Wasserhaus2 halt des Waldes werden durch den Bau von Windkraftanlagen signifikant beeinträchtigt. Zudem wiesen Naturschutzverbände in der Anhörung darauf hin, dass es aus Arten- und Naturschutzgründen keinen Unterschied macht, ob diese Flächen im Wald oder im Offenland liegen. Selbstverständlich wollen auch wir nicht in Abrede stellen, dass Bau und Betrieb von Windenergieanlagen mit Eingriffen in die Natur verbunden sind. Es steht deshalb auch außer Frage, dass diese Anlagen ausschließlich in Wirtschaftswäldern errichtet werden dürfen. Aber wenn es zur Erreichung der Pariser Klimaziele mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad überhaupt noch eine realistische Chance geben soll, müssen spätestens bis 2050 alle Wirtschaftssektoren auf klimaneutrale Wirtschaftsweisen umgestellt sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies kann aber nur gelingen, wenn das Energiesystem baldmöglichst auf 100 Prozent erneuerbare Energien umgestellt wird. Wir gehen daher stark davon aus, dass die Evaluation des Gesetzes 2023 zu dem Schluss kommen wird, dass es ohne die Flächen in Wirtschaftswäldern nun mal nicht gehen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In den Anhörungen wurden weitere, sehr gewichtige Ablehnungsgründe zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht, zum Beispiel die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für Waldbesitzer/-innen und die regionale Wertschöpfung oder auch die planungsrechtlichen Konsequenzen des Verbots. Wir bedauern sehr, dass sich die Thüringer Verbotspartei CDU nicht auf rationale Abwägungsprozesse einlässt. Stattdessen hat sie sich lieber in einen populistischen Wettstreit mit der AfD darüber begeben, wer denn nun der authentischere Windkraftgegner sei. Einen effektiven Waldschutz kann es aber nur mit konsequentem Klimaschutz geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In normalen Zeiten würden wir den Antrag ablehnen. Da wir aber im Haushalt wichtige Klimaschutzmaßnahmen wie bei der Solarenergie oder dem kommunalen Klimaschutz verankern konnten, lassen wir den Antrag – wie zwischen der CDU und der Koalition vereinbart – passieren. Danke schön. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die Fraktion der FDP.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Wort vornweg zu dem, was Herr Liebscher hier gesagt hat: Sie werfen uns vor, wir wären mit der Gesetzesvorlage heute hier schon wieder im Wahlkampfmodus. Dass es so lange gedauert hat, meine Damen und Herren, das war nicht von uns verursacht, sondern von Ihnen. Sie haben einen Trick nach dem anderen aus dem Kasten gezogen, (Beifall AfD, FDP) um das zu verzögern und nach hinten hinauszuziehen. Und Emotionen, nun gut, die haben wir nun auf beiden Seiten gesehen. Also auch das ist, glaube ich, etwas, was wir heute hier weglassen können. Aber wir sollten auch fair miteinander umgehen. Herr Henke, Sie konnten das nicht wissen, aber der Minister, den Sie angesprochen haben, hat sich bereits im Ältestenrat entschuldigt, weil er zur Bundesratssitzung ist. So anständig sollten wir auch miteinander umgehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nun fast elf Monate her, dass die FDP-Fraktion den Entwurf vorgelegt und dann gemeinsam mit der CDU-Fraktion eingebracht hat. Ich möchte noch einmal auf den Kern unserer Initiative zu sprechen kommen. Uns geht es darum, die Wälder zu schützen, die Wälder, die durch den Klimawandel, durch Trockenheit und Schädlingsbefall schon jetzt eben nicht mehr das sind, was sie mal waren, und die schon jetzt Hilfe brauchen. Wir wollen die Wälder vor der weiteren Zerstörung durch den Auf- und Ausbau von Windenergieanlagen schützen, wir wollen sie erhalten als grüne Lunge, als Ort der Erholung für die Menschen, als Rückzugsort für die Tierwelt und als landschaftsprägendes Element in der grünen Lunge Deutschlands. (Beifall FDP) Wie wichtig dieses Thema für die Menschen in unserem Land ist, meine Damen und Herren, zeigt sich an den zahlreichen Bürgerinitiativen im Land. Es zeigt sich daran, wie wir gesehen haben, wie Sie gegen einen weiteren Ausbau der Windkraft im Wald kämpfen und vorgehen. Und, meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich das Wort an die Bürgerinitiativen richten: Vielen Dank für Ihren Einsatz für dieses Land. (Beifall AfD, CDU, FDP) Und es zeigt sich auch an der bisher unübertroffenen Anzahl von Zuschriften im Online-Diskussionsverfahren. So viele Zuschriften und so viel öffentliche Teilnahme gab es noch nie und auch darauf kann man stolz sein. Demokratie lebt, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, FDP) Und es zeigt sich an den Protestaktionen, die in der Vergangenheit nicht nur einmal vor dem Landtag und im gesamten Land stattfanden. Meine Damen und Herren, ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle Herrn Dr. Poschmann und seinem Team vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags zu danken. Sie haben mit Ihrem Gutachten zu unserem Gesetzentwurf viele Bedenken ausräumen können und bestätigt, dass der Entwurf rechtmäßig und verfassungsgerecht ist. Ein Wort, meine Damen und Herren, an die Kollegen der regierungstragenden Koalition: Wir sind gern bereit, den Vorschlag einer Evaluierung nach drei Jahren mitzutragen. Dieser ist im Gegensatz zu dem Vorschlag, ein Vetorecht für die betroffenen Kommunen einzuführen, auch mit der Intention des Gesetzes vereinbar. Und es wird insofern auch die Rechtssicherheit verbessert, weil dadurch noch deutlicher wird, dass es uns um den Schutz der Wälder geht, anstatt ideologischer Festlegung auf eine bestimmte Energieerzeugungsart, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Ich persönlich freue mich, dass wir heute das Thüringer Waldgesetz auf den Weg bringen können. Das zeigt nicht nur die Möglichkeit und die Wirkung guter Oppositionsarbeit im Parlament. Es zeigt, man kann auch etwas erreichen. Und, meine Damen und Herren von den Fraktionen von R2G, so wie Sie sich jetzt gegenüber der CDU geäußert haben, kann sich die CDU bei Ihnen bedanken, denn sie hat gezeigt, dass natürlich ihr Wirken auch etwas bewirkt hat. Ich sage aber auch – und deswegen denke ich, sollten wir heute lieber etwas versöhnlicher hier herausgehen –, es zeigt, dass in der Sache auch eine Kompromissbereitschaft hier im Hohen Hause möglich ist – trotz der Gegensätzlichkeit, Gegenseitigkeit der im Hause vertretenen Parteien. Dafür, meine Damen und Herren, danke ich Ihnen. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke.

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Markus Gleichmann Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Ihr wollt euch nicht unbeliebt machen, ihr wollt weitermachen mit all den schlechten Ideen, die uns den Klimawandel gebracht haben, aber mir ist Beliebtheit egal, mich kümmert Klimagerechtigkeit und das Überleben unseres Planeten. – Diesen eindrucksvollen Satz sagte Greta Thunberg zur UNKlimakonferenz am 13. Dezember 2018 in Kattowitz. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, das Überleben des Planeten, ist das nicht zu pathetisch? Schauen wir uns doch mal den klimatischen Zustand der Erde an. Seit den späten 70er-Jahren bis Mitte der 2000er ging die arktische Eisbedeckung im Sommer um mehr als 10 Prozent alle zehn Jahre zurück, aktuell sogar noch schneller, als die Modelle es vorhergesagt haben. Noch in diesem Jahrhundert könnte des ewige Eis nur noch in den Geschichtsbüchern zu finden sein. Von 1901 bis 2009 haben Gletscher weltweit 21 Prozent ihres Volumens verloren. Etwa 600 Gletscher gingen in der Zeit verloren. Für die Alpen scheint der Kampf um die meisten Gletscher verloren zu sein, und das ärgert nicht nur unsere Alpinistinnen und Alpinisten wie Reinhold Messner, sondern natürlich auch die Menschen, die im Alpenraum leben müssen und von verstärktem Steinschlag und anderen Dingen betroffen sind. Laut einer aktuellen JEL-Studie haben die Extremwetterereignisse in den vergangenen 20 Jahren im Vergleich zu den 20 Jahren davor weltweit um 83 Prozent zugenommen. Überschwemmungen haben sich verdoppelt. Bei starken Stürmen haben wir einen Anstieg von 40 Prozent zu verzeichnen. Auch Starkregenereignisse sind uns in Thüringen ja nicht ganz unbekannt, siehe Wünschendorf letztes Jahr oder auch bei mir im Wahlkreis in Gumperda mehrfach. Laut Artikeln in der Fachzeitschrift „Climate Change“ von 2019 haben wir schon jetzt einen unwiederbringlichen Verlust von Biodiversität. 14 bis 35 Prozent der Arten werden wir allein bei einer globalen Erwärmung von 1 bis 2 Grad verlieren. Bei 4 Grad Erwärmung werden nur noch 68 Prozent aller terrestrischen Lebewesen überleben können. Laut dem Deutschen Wetterdienst konnten wir in Deutschland in den Jahren 2018 und 2019 ein Plus von 2 Grad im Vergleich zur Zeitspanne 1961 bis 1990 erleben und schauen wir uns den linearen Trend von 1881 bis 2019 an, sehen wir eine Erwärmung von 1,6 Grad. Genau aus diesen Gründen haben die Länderchefs der Europäischen Union – dazu gehört ja auch die Bundeskanzlerin – am 11. Dezember dieses Jahres eine deutliche Verschärfung der Klimaziele beschlossen. Im Rahmen des europäischen Green Deal soll bis 2030 der Kohlendioxidausstoß um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 sinken. Bisher galt das Ziel von minus 40 Prozent. Wir begrüßen diesen Ehrgeiz und wollen auch die Bundesregierung dazu bringen, ihren Einfluss zu nutzen, dass flankierende Maßnahmen hinzukommen, die die zusätzlichen Aufwendungen, die notwendig sind, solidarisch auf alle Schultern verteilen. Im Zuge des schon vor dem Beschluss geltenden Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 waren die Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Energie- und Klimapläne aufzustellen und langfristige innerstaatliche Strategien zu erarbeiten. Der bisherige Entwurf der Bundesregierung, CDU und SPD, muss dementsprechend auch noch mal umgearbeitet werden, da er für 2030 noch mit den veralteten Zahlen arbeitet. Nur damit jedem klar ist, von was wir reden: Bei der Wiedervereinigung hatte die BRD laut Umweltbundesamt einen Ausstoß von ca. 1.050 Millionen Tonnen CO pro Jahr, 2019 la2 gen wir bei ca. 750 Millionen Tonnen. Wir haben also in 29 Jahren die schrittweise Reduzierung um 300 Millionen Tonnen realisiert, dabei war aber das Abschalten vieler Kraftwerke auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Bis 2030 sind es nur noch neun Kalenderjahre und in diesem Zeitraum müssen weitere 300 Millionen Tonnen abgebaut werden. In den vergangenen beiden Jahrzehnten haben vor allen Dingen die erneuerbaren Energien im Bereich Windkraft und Photovoltaik den Wandel angetrieben – hier sind wir von fast null gestartet. Nun sind wir also beim Kern der Diskussion um das Waldgesetz. Wir alle wollen die Bäume und das Ökosystem schützen. Jeder Eingriff, ob durch Forstwirtschaft oder durch den Bau von Windkraftanlagen, verändert die Struktur des Waldes und nimmt natürlich Einfluss. Über den aktuellen Zustand brauche ich keine weiteren Worte zu verlieren, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gemacht. In der Anhörung zu der vorgelegten Änderung des Waldgesetzes war die Aussage der Fachleute eindeutig: Der Waldboden erhält keine weitere Schädigung durch Windkraftanlagen. Im Gegenteil, durch die vorgeschriebene Aufforstung von Flächen und damit einer starken Investition würde mehr Wald entstehen und der klimaresiliente Umbau beschleunigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist aber eine sehr einseitige Auslegung!) Windkraft im Wald auszuschließen, ist also eine rein politische Forderung, keine wissenschaftliche. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn der Ausschluss von Windmühlen im Wald dazu führt, dass die Klimaziele nicht erreicht werden können, dann ist das Argument des Waldschutzes hinfällig, denn langfristig wird der Wald weiter sterben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch scheint die CDU kein großes Zutrauen mehr in die kommunale Familie und deren Selbstverwaltungsrecht zu haben. Der vom Minister vorgeschlagene Kompromiss, dass Kommunen selbstständig mitentscheiden können, ob sie Waldflächen freigeben, fand leider kein Gehör, weil man der Meinung war, dass die Menschen vor Ort oft zu sehr unter Druck gesetzt werden würden. Diese Argumentation werde ich mir für zukünftige Debatten verinnerlichen und sie an passender und unpassender Stelle gern auch gleichfalls nutzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich bin si- cher, an unpassender!) Da bin ich mir auch sicher. Ich stelle also noch mal die Frage: Was bedeutet der Ausschluss von Windkraft im Wald für die Zukunft? Zum einen verlieren wir viel Zeit. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass neue Regionalpläne etwa im Jahr 2032 fertig sein werden. 2032 – wer aufgepasst hat bei meiner Rede, wird wissen, dass das schon zwei Jahre nach dem zwischenzeitlichen Benchmark 2030, den die CDU und SPD in ihrem Klimaschutzkonzept eingezogen hat, ist. Ich bin gespannt, wie wir dieses Ziel erreichen wollen. Die bisher in den Regionalplänen vorgesehene Fläche im Wald für Windkraftanlagen beträgt 600 Hektar. Diese müssen im Offenland zusätzlich ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass es nicht nur um die Fläche geht, sondern um das Potenzial. Da in Thüringen der Wald meistens auf Hügeln und Bergen zu finden ist, werden Offenlandstandorte nicht die gleiche Leistung bringen. Es ist also davon auszugehen, dass die schon genannten 120 Windkraftanlagen nicht ausreichen werden, sondern noch zusätzliche hinzukommen müssen. Wenn wir uns jetzt im Thüringenführer des TMIL, der seit Kurzem auch aktualisiert vorliegt, mal anschauen, wo die Standorte der aktuellen Windkraftanlagen und wo die Potenzialflächen sind, dann wird man erkennen, dass der Osten und der südliche Osten des Landes schon ziemlich ausgereizt sind. Es ist also davon auszugehen, dass die Änderung heute dazu führt, dass wir eine stärkere Ballung im Thüringer Becken bekommen werden und dass auch Nordund Westthüringen noch Ausbau-Hotspots werden müssen. Ich fordere hiermit also auch die CDU auf, über ihre Anträge hinsichtlich Mindestabstand und Repoweing nachzudenken, um die notwendigen Ausbau r ­ ziele nicht zu gefährden. Wir brauchen alle bisheri ­ gen Anlagen im repowerten Zustand unabhängig des Abstands. Und dann muss man auch mal schauen: Was hat diese Gesetzesänderung noch für Folgen? Weiche Kriterien, die aktuell für Tabuzonen gelten, wie Sichtachsen von kulturhistorischen Gebäuden, werden in Zukunft wohl nur eine untergeordnete Rolle spielen können. Über eine 10-H-Abstandsregelung braucht man eigentlich auch gar nicht weiter zu diskutieren, weil sie – wie schon gesagt – de facto zum Ausschluss von weiteren Windkraftanlagen und eigentlich auch zum Abbau von Leistungen führen würde. Ohne diesen massiven Ausbau von Windkraft in Verbindung mit Photovoltaik und weiteren Speichermöglichkeiten werden wir aber die Herausforderungen der Energiewende nicht bewältigen. Da es aber unser gemeinsames Ziel ist, werden wir hier wohl nicht um Entscheidungen herumkommen, deren Sie, liebe CDU, die sich aktuell schon im Wahlkampfmodus befindet, sich lieber entledigen wollen. Aber Beliebtheit ist mir egal – da sind wir wieder bei Greta. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir erin- nern Sie daran!) Ich weiß, dass uns Politikern Beliebtheit nicht egal ist, und da brauchen wir uns auch gar nichts vormachen. Trotzdem dürfen wir nicht nur die nächste Wahl im Blick haben, sondern auch unsere Verantwortung insbesondere für die kommenden Generationen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die von Rot-Rot-Grün geforderte Evaluierungsklausel für die Einschränkung im Waldgesetz bis zum 31.12.2023 ist also nicht nur juristisch notwendig, sondern sie wird auch tatsächlich genutzt werden müssen. Davon gehe ich ganz sicher aus. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass es mir aus den genannten Gründen nicht leichtfallen wird, meine Hand für den Gesetzesvorschlag zu heben, denn es ist aus meiner Sicht faktisch eine falsche Entscheidung. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Greta sagte in einer Besprechung vor den Vereinten Nationen noch Folgendes: Seit 25 Jahren reden die Menschen davon, die Emissionen zu begrenzen. Sie sind aber weiter gestiegen. Deswegen werde ich die Regierung um nichts bitten, aber die Menschen sollten begreifen, dass unsere politischen Führer versagt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Wandel wird kommen, ob es ihnen gefällt oder nicht. – Und Greta hat recht. Stellen wir uns endlich dem Wandel, hören wir auf die Wissenschaft und begreifen wir die Wissenschaft endlich als Partner und nicht nur als Beiwerk! Viele Punkte im Bereich der sektorübergreifenden Energiewende werden durch den neuen Haushaltsentwurf unterstützt.

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Markus Gleichmann Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Eine Blockade des Haushalts wegen dieser offensichtlichen Fehlentscheidungen beim Waldgesetz heute würde aber noch mehr Schaden anrichten. Das ist aber auch der einzige Grund, warum ich die Zustimmung empfehlen werde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion.

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Marcus Malsch CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Bürgerinitiativen am Livestream, liebe Thüringer und Thüringerinnen, beim weiteren Energieausbau gilt es, sorgfältig auf die Auswirkungen für Mensch und Natur zu achten. Angriffe ohne lokale Akzeptanz auf Kosten unserer Landschaft und Heimat lehnen wir ab. (Beifall CDU) Wir sind deshalb ganz grundsätzlich der Auffassung, dass die Schönheit der Thüringer Wälder nicht durch Windräder beeinträchtigt werden darf. Dies entspricht dem Empfinden der Thüringer, die zu Recht Belange des Natur- und Landschaftsschutzes vor wirtschaftlichen Einzelinteressen einordnen. (Beifall CDU) Wir, FDP und CDU, haben den Menschen versprochen, dass wir die Möglichkeit, Windkraftanlagen im Wald zu errichten, gesetzlich untersagen werden. Dieses Versprechen setzen wir heute und hier um. (Beifall CDU) Denn der Wald in Thüringen steckt nach wie vor in einem Überlebenskampf. Der Borkenkäfer frisst sich durch den Wald und eine Entspannung dieser Situation ist nicht abzusehen. Es ist aus unserer Sicht erforderlich, die Kalamitätsflächen wieder aufzuforsten, statt sie als Standort für technische Einrichtungen umzunutzen. Wo Bäume standen, müssen wieder Bäume hin – keine Windräder. (Beifall CDU) Deshalb ist es richtig: Windkraft im Wald wird gesetzlich verboten, die Erzeugung von Windenergie in Thüringer Wäldern wird dauerhaft untersagt – ohne Wenn und Aber, ohne Befristung, ohne Bedingungen. Die Thüringer wollen keine Windräder im Wald. (Beifall CDU) Gemeinsam mit den Vertretern der Bürgerinitiativen und der FDP können wir dieses Ergebnis, welches das grüne Herz Deutschlands höherschlagen lässt, gegenüber Rot-Rot-Grün durchsetzen. Insbesondere den Bürgerinitiativen möchte ich hierfür recht herzlich danken. (Beifall CDU, FDP) Werte Kolleginnen und Kollegen, der Wald steht unter besonderem gesetzlichen Schutz. Seine Erhaltung und seine Mehrung ist als Gesetzeswerk im Thüringer Waldgesetz ausdrücklich formuliert. Das Hauptanliegen des Thüringer Waldgesetzes, nämlich der Erhalt und der Schutz des Waldes, hat oberste Priorität. Deshalb können wir auch mit der Evaluierungsklausel gut leben. Evaluierungsauftrag ist insbesondere, ob die Ausbauziele für die erneuerbaren Energien auch künftig ohne die Nutzung von Waldflächen für Windenergieanlagen erreicht werden können. Und da bin ich mir sicher: Das wird so sein. Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich sehr über das Ergebnis freue. Es wird ein Gesetz von CDU und FDP sein, das unsere Wälder schützt. Es ist ein guter Tag für unsere Wälder, es ist ein guter Tag für die Thüringerinnen und Thüringer, ein guter Tag für das grüne Herz Deutschlands. Da mich Herr Liebscher angesprochen hat: Herr Liebscher, unsere Wirtschaft braucht bezahlbaren Strom. (Beifall CDU, FDP) Und Frau Wahl: Seien Sie sich sicher, dass nicht alle Bündnisgrünen, wie Sie hier behauptet haben, Ihrer Meinung sind. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es sind auch nicht alle CDUler Ihrer Meinung!) Viele dieser Menschen haben das Herz für den Natur- und Umweltschutz nicht verloren. (Beifall CDU, FDP) Dass wir als CDU-Fraktion diese heute hier vertreten, zeigt, wie breit wir aufgestellt sind. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Voigt für die CDUFraktion. Bitte schön.

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Mario Voigt CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Gleichmann hat ja von Beliebtheit gesprochen. Nun sind wir beide aus dem Saale-Holzland-Kreis und er wird ungefähr bemessen können, dass wir das schon mehrfach bei Wahlen getestet haben. Insofern kann ich Ihnen nur sagen: In der Politik geht es vor allen Dingen um Glaubwürdigkeit. Glaubwürdigkeit bedeutet, dass man Wissenschaft ernst nimmt, es bedeutet aber auch, dass man ernst nimmt, dass man das, was man sagt, am Ende eben auch umsetzt. Das, was wir heute hier mit dem Waldgesetz tun, ist am Ende auch ein Versprechen, was wir dem Wähler gegeben haben, zu sagen, wir glauben, dass das grüne Herz Deutschlands, was ein Drittel Landesfläche hat, beschützt werden muss. Beschützt werden bedeutet eben, keine Windräder im Wald zu erlauben. Das ist unser Versprechen, was wir eben auch gegeben haben und liefern. (Beifall CDU) Für uns bedeutet Natur schützen, Wald stärken letztlich auch, den Wunsch der Bürger zu respektieren. Ich will das ganz offen sagen: Es geht hier nicht darum, dass wir über deutsche Klimapolitik reden. Wir reden darüber, was in einer Mittelgebirgslandschaft mit einem Drittel Waldfläche vielleicht der klügste Weg ist, um Energiepolitik zu machen. Darum geht es. Es ist eine Zukunftsfrage. Es geht nämlich darum, zu beantworten, was wir hier in Thüringen leisten können, nicht irgendwo an der Küste, wo man vielleicht auch Windräder ins Wasser stellen kann, weil dort die Windhöffigkeit viel deutlicher ist. Es geht darum, was wir hier in Thüringen leisten können. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das, was Sie hier machen, ist purer Populismus!) Und ich kann Ihnen nur eines sagen, das ist die Zukunftsfrage: In welchem Land wollen wir eigentlich leben? Weil Sie jetzt so getan haben, dass wir als CDU dann nicht auch eine energiepolitische Vorstellungswelt haben, kann ich Ihnen nur eines sagen: Unser Ansporn ist, dass die Technologie von heute nicht die Probleme von morgen lösen kann. Unsere Antwort lautet: Technologische Lösungen werden genau dafür Sorge tragen, dass wir weniger Energie verbrauchen – zum Ersten. Das Zweite ist, dass wir Energie anders speichern, und drittens, dass wir Energie auch anders produzieren. Die Lösung, die wir heute anbieten, schafft Rechtsfrieden in Thüringen, dauerhaft, sie schafft bezahlbaren Strom, sie schafft Planungssicherheit für Planungsgemeinschaften und sie stellt auch die entscheidende Frage, nämlich: Ist es klug, 1 Prozent der Landesfläche als Maßstab zu nehmen, oder ist es nicht vielleicht klüger, darüber nachzudenken, dass es eigentlich um die Energieleistung gehen muss, die Thüringen braucht? (Beifall CDU) Das muss doch unser Ansporn sein. Deswegen: Unsere Energiewende lebt von Augenmaß, sie lebt davon, dass nicht das zerstört werden kann, was man schützen will, und sie lebt vor allen Dingen von einem, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Popu- lismus!) sie lebt von evidenzbasierter, wissenschaftsbezogener Auseinandersetzung. Ich kann Ihnen auf den Punkt genau sagen, was es alles für Plug-and-playEnergiespeichersysteme gibt. Ich kann Ihnen über Smart-Grid berichten, ich kann Ihnen sagen, was wir in Thüringen eigentlich alles schon an Energieeffizienzsparmaßnahmen haben, (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Die brauchen aber trotzdem Strom!) aber darum geht es Ihnen heute nicht. Heute geht es nur um die Frage, dass wir gemeinschaftlich eine Lösung für das grüne Herz Deutschlands präsentieren. Ich glaube, in dieser Weihnachtsstimmung ist das etwas, was uns gemeinschaftlich antreiben sollte. Schönen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Um das Wort gebeten hat Herr Abgeordneter Kaufmann für die AfD-Fraktion. Redezeit: noch 4 Minuten 30 Sekunden.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und liebe Zuschauer am Livestream! Herr Liebscher hat vorhin gesagt, das Verbot der Windkraft im Wald wird möglicherweise den Bau der Anlagen im Offenland befördern. Herr Gleichmann hat in ein ähnliches Horn gestoßen. Ja, dieses Gesetz kann nur der Anfang sein, noch dazu hat dieses Gesetz ein eingebautes Ablaufdatum. Damit können wir uns auf keinen Fall zufriedengeben. (Beifall AfD) Genau deshalb hat die AfD einen Antrag für ein generelles Moratorium für den Bau von Windkraftanlagen eingebracht. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist doch Quatsch!) (Unruhe CDU) Denn die Windkraftanlagen schaden nicht nur im Wald, sondern natürlich auch im offenen Land. (Beifall AfD) Herr Prof. Voigt, Sie haben sich persönlich sehr für diesen Gesetzentwurf eingesetzt. Kein Wunder, denn gerade in Ihrem Wahlkreis sitzen Ihnen die Bürgerinitiativen im Nacken. Ich frage Sie: Haben Sie sich eigentlich bei dem Deal mit Rot-Rot-Grün über den Tisch ziehen lassen oder täuschen Sie bewusst die Bürger, die sich gegen die Zerstörung ihrer Wälder einsetzen? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Da bricht Ihnen sogar die Stimme, wenn Sie so lügen!) Der Rechtsfrieden ist eben nicht gewahrt, wie Sie gerade behauptet haben. Herr Prof. Voigt, Sie wollen im nächsten Jahr durch Neuwahlen dafür sorgen, dass Rot-Rot-Grün eine Mehrheit im Landtag bekommt. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Zum The- ma!) Glauben Sie denn, dass Ihre Freunde von Rot-RotGrün die für 2023 geplante Evaluierung nicht nutzen werden, um das Verbot der Windkraft zu kippen? Herr Gleichmann hat das gerade schon angekündigt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Was ist jetzt Ihre Botschaft?) Ihr befristetes Gesetz dient nur dazu, (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist kein befristetes Gesetz!) den Widerstand im Wahljahr 2021 kleinzuhalten. Von Rot-Rot-Grün kommen immer wieder die Argumente, die Klimaziele müssen eingeführt werden. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber unsere Thüringer Wälder sind wichtiger als das menschengemachte 1,5-Grad-Ziel. Ich weiß, die Windkraft ist Ihr Fetisch, aber Sie unterschlagen, wie Herr Prof. Voigt richtig angemerkt hat, dass es ganz andere technologische Lösungen gibt, über die wir nachdenken können. Dem Parlament liegt übrigens ein Antrag von RotRot-Grün vor im Hinblick auf Dürre. Darin wird ausdrücklich die Bedeutung des Waldes für den Wasserhaushalt hervorgehoben. (Beifall AfD) Wie können Sie trotz dieses Bekenntnisses zum Wald die Zerstörung durch Windkraft befürworten? Jetzt muss ich natürlich mal etwas hervorheben. Wir werden heute ein besonderes Erlebnis hier haben. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das haben wir gerade!) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ihre Rede!) Heute werden die Grünen gemeinsam mit der AfD gegen Windkraft im Wald abstimmen. (Heiterkeit und Beifall AfD) Bitte mehr davon! Besonders an die Bürgerinitiativen draußen im Land möchte ich folgende Worte richten: Dieses Gesetz ist nur ein Teilerfolg. Durch die Evaluierung hat die CDU ein Ablaufdatum eingebaut. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ihre Evaluierungen an der Hochschule sahen auch entsprechend aus!) 2023 wird das Verbot aller Voraussicht nach gekippt und deshalb geht unser gemeinsamer Kampf gegen die Zerstörung der Wälder weiter, (Beifall AfD) denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar. Danke. (Beifall AfD)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort hat Frau Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion – Redezeit: noch 1 Minute und 30 Sekunden. Bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Heute entscheiden wir über die Dritte Änderung des Thüringer Waldgesetzes, das durch das Engagement der Bürger zustande kam und das zeigt, unsere Demokratie lebt, die Bürger finden Gehör im Parlament. Pro und Kontra wurden in den Anhörungen sachlicher abgewogen, als sie heute hier im Parlament diskutiert werden. Dieses Gesetz unterliegt einer Evaluierung. Hier frage ich mich: Warum machen wir das eigentlich nicht mit anderen Gesetzen auch? Ich glaube, das täte vielen Gesetzen gut. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das machen wir doch mit anderen Gesetzen!) Ich möchte gern, dass davon mehr Gebrauch gemacht wird. Zurück zum Thüringer Waldgesetz: Wir müssen unsere Wälder wieder fit machen. Im Jahr 2012 haben sie 2 Millionen Tonnen CO verbraucht und daraus 2 wertvollen Sauerstoff für uns zum Atmen produziert. Wenn wir jetzt damit starten, einen CO -Kreis2 lauf in Thüringen aufzubauen, in dessen Bilanz auch die Konsumtion der Wälder signifikant eingeht, dann werden wir auch den Verbrauch von CO durch die Wälder weiter steigern können. 2

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Frau Abgeordnete Bergner, die Redezeit ist um.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Damit das gelingt, sind die Bürger nach wie vor genauso wie die Fachleute in unserem Land gleichermaßen gefragt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung gibt ihren Wortbeitrag wie angekündigt zu Protokoll (zu Protokoll gegebene Rede des Staatssekretärs im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft siehe Vorlage 7/1439 sowie Anlage 2). Damit darf ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Beschlussfassung. Als Erstes wird direkt abgestimmt über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/2334 empfohlene Neufassung des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung. Wer sich für diese Beschlussfassung ausspricht, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. (Beifall FDP) Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetz zustimmen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Da kann ich niemanden sehen. Stimmenthaltungen? Da kann ich auch niemanden sehen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen. (Beifall CDU, FDP) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hätte gern eine persönliche Erklärung abgegeben!) Es gibt die Anfrage auf eine persönliche Erklärung. Bitte.

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Olaf Müller GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte zu meinem Abstimmungsverhalten eine persönliche Erklärung abgeben. Ich habe heute entgegen meiner Überzeugung für diesen Antrag gestimmt – dieses, obwohl mir klar ist, dass wir den Anteil der erneuerbaren Energien nur unter Einbeziehung aller in Thüringen verfügbaren Flächen auf das erforderliche Maß bringen können. Zugleich halte ich dieses Verbot für ein Vergehen an den zukünftigen Generationen, denen wir eine sich weiter aufheizende Erde überlassen, ohne dabei die uns zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Klimakrise ausgeschöpft zu haben. Im Rahmen der Haushaltsgespräche wurde eine Vereinbarung zwischen den regierungstragenden Fraktionen und der CDU getroffen. Diese sah vor, dass die CDU dem Landeshaushalt 2021 nur unter der Bedingung der Annahme der hier abzustimmenden Anträge zustimmt. Als unter anderem Mitglied des Petitionsausschusses konnte ich mich in den zurückliegenden Monaten ausführlich mit den Pro- und Kontrapositionen zum Thema „Wind im Wald“ auseinandersetzen. Hierbei zeigten die Stellungnahmen und die Erläuterungen der dazu geladenen Sachverständigen, dass mit teilweise falschen Behauptungen und verzerrten Darstellungen Stimmung gegen den Ausbau der erneuerbaren Energie gemacht wurde. Der Arten- und Naturschutz wurde lediglich instrumentalisiert. Der hierbei verfolgte Ansatz lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wir haben ja nichts gegen die Energiewende, aber bitte nicht vor meiner Haustür. Ich finde es mehr als bedauerlich, dass die Thüringer CDU noch immer versucht, die Positionen der AfD als auch die der FDP als Verbotspartei zu übertreffen. In meinen Augen gibt es nicht ein einziges Argument, das ein pauschales Verbot der Windenergienutzung im Forst rechtfertigen würde. Die hier beschlossene Verknüpfung ist eines der schmutzigen politischen Geschäfte, für die sich die CDU und die FDP heute feiern lassen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Unglaublich!)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Danke. Es gibt einen weiteren Antrag auf eine persönliche Erklärung. Bitte schön, Frau Abgeordnete Wahl. Für die persönlichen Erklärungen gibt es 3 Minuten Redezeit. Bitte schön. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Und sie die- nen nicht der Fortsetzung der Sache!)

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Laura Wahl GRÜNE

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, ich möchte ebenfalls eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich den vorliegenden Anträgen nicht aus inhaltlichen Gründen zugestimmt habe. Mein Abstimmungsverhalten liegt ausschließlich darin begründet, dass ich mich an die Absprache halte, die zwischen der CDU und den Koalitionsfraktionen getroffen wurde. Ich bedaure sehr, dass die CDU in den Verhandlungen zum Haushalt am 8. Dezember eine sachwidrige Verknüpfung zwischen dem Gesetzentwurf zu einem Windkraftverbot im Wirtschaftswald und ihrer Zustimmung zum Haushalt hergestellt hat. Eine Auswertung der umfangreichen schriftlichen und mündlichen Anhörungen zu dem Gesetzentwurf hat weder im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten noch im Umweltausschuss stattgefunden. Meine Auswertung ist jedenfalls eindeutig: Es gibt keine stichhaltigen Argumente, die für ein pauschales Verbot von Windenergieanlagen auf Forstflächen sprechen. Meine Zustimmung zu einem solchen Verbot liegt – wie bereits geschildert – ausschließlich in der sachwidrigen Verknüpfung begründet. Abschließend möchte ich auf die vielen Maßnahmen zum Klimaschutz verweisen, die im Haushalt durch unsere Fraktion mit hohen Aufwüchsen zum Beispiel bei der Solarenergie oder beim Klimaschutz der Kommunen verankert werden konnten. Diese Verhandlungserfolge will ich durch ein abweichendes Abstimmungsverhalten nicht gefährden.

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Tasch ebenfalls für eine persönliche Erklärung, bitte. Und ich bitte Sie auch alle zusammen, § 45 zu berücksichtigen, was persönliche Erklärungen betrifft. Bitte, Frau Abgeordnete Tasch.

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Christina Tasch CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank für die Möglichkeit, hier eine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abzugeben. Ich habe aus tiefster Überzeugung und mit frohem Herzen diesem Gesetz zugestimmt (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja schön!) und ich werde mir auch meine Zustimmung zu Gesetzen nicht wie Sie gegen meine eigenen Überzeugungen für irgendetwas abkaufen lassen. Meiner Meinung nach ist das heute ein guter Tag für die Thüringer Wälder, es ist ein guter Tag für die Flora und Fauna, es ist ein guter Tag für den Artenschutz und es ist ein guter Tag für die Menschen in Thüringen, gerade im ländlichen Bereich, denn dieses Gesetz steigert und erhält die Lebensqualität in unseren Dörfern. Vielen Dank! (Beifall AfD, CDU, FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Vielen Dank. Damit darf ich noch einmal zu Protokoll geben, dass über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung abgestimmt wurde – einstimmig. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und darf an der Stelle den Tagesordnungspunkt 2 aufrufen in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/858 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/936 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/2314 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Eger zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Sie haben das Wort.

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Cordula Eger Die Linke

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuhörer am Livestream! Die Gesetzentwürfe der CDU und der Koalitionsfraktionen zur Überprüfung der Abgeordneten in den Drucksachen 7/858 und 7/936 wurden in erster Lesung am 18. Juni 2020 im Landtag beraten und federführend an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat beide Gesetzentwürfe in seiner 7., 8., 9., 11. sowie in seiner 12. Sitzung am 4. Dezember 2020 beraten. Alle Fraktionen dieses Hauses haben sich grundsätzlich für eine Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit und entsprechende Aufarbeitung ausgesprochen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gesetzentwürfen wurden im Detail deutlich und in den Ausschusssitzungen debattiert. Ich möchte diese hier noch einmal kurz anreißen. So sah der Gesetzentwurf der CDU vor, das ausgelaufene Abgeordnetenüberprüfungsgesetz durch eine Regelung im Abgeordnetengesetz zu ersetzen, durch die alle Abgeordneten befristet bis 2030 sowohl auf eine geheimdienstliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. das Amt für Nationale Sicherheit als auch auf eine Tätigkeit, die eine faktische bzw. rechtliche Weisungsbefugnis gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit bedeutete, überprüft werden. Dabei sollten ungeachtet des Alters alle Abgeordneten zu Beginn jeder Legislatur überprüft werden. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wollte im Unterschied dazu die Abgeordnetenüberprüfung auch weiterhin in einem gesonderten Gesetz regeln. Die Überprüfung beschränkte sich in diesem Entwurf auf eine geheimdienstliche Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit oder beim Amt für Nationale Sicherheit und beinhaltete gewisse Beschränkungen der Überprüfung hinsichtlich des Alters der Landtagsabgeordneten. Der Ausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 25. September 2020 eine mündliche Anhörung durchgeführt. Hier wurden 14 schriftliche Stellungnahmen entgegengenommen sowie sieben Anzuhörende im Ausschuss befragt. Es sei mir gestattet, an dieser Stelle den Angehörten noch einmal unseren herzlichen Dank auszusprechen. Es waren viele wichtige Hinweise, die wir von ihnen erhalten und auch aufgenommen haben, wie zum Beispiel die Forderung, eine Überprüfungsregelung ins Abgeordnetengesetz zu übernehmen. Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe wurden also mit einigen Hinweisen aus der Anhörung zu einem Gesetzentwurf zusammengefügt. Die Gesetzentwürfe waren ebenfalls Gegenstand einer Online-Diskussion. Hierzu lagen keine Beiträge vor. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den nun vorliegenden Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 11. Dezember 2020 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/858 und 7/936 sind am Ende des Beratungsprozesses zu einem Gesetzentwurf zusammengeführt worden. Ihnen liegt also nunmehr ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der CDU in Drucksache 7/2314 vor. Dieser wurde zur Annahme empfohlen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion.

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Corinna Herold AfD

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Pressevertreter und liebe Zuschauer im Internet, wir dürfen uns heute hier mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, der sich zwar der Bearbeitung der Vergangenheit widmet, aber sowohl durch den Gegenstand selbst als auch durch die aktuellen Entwicklungen Deutschlands in den letzten Jahren und Monaten an Aktualität eher wieder zugenommen denn abgenommen hat. Über der gesamten Materie steht wie ein Leitstern ein Satz, der seit weit mehr als tausend Jahren zum religiösen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Erbe christlich geprägter Menschen gehört. Es handelt sich um das achte Gebot des Dekalogs, das lautet: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sagt jemand von der AfD!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und das von der AfD!) Dieser Satz ist im Laufe der vielen Jahrhunderte seiner Wirkungsgeschichte für sinnvoll und nützlich erachtet worden für ein gedeihliches, friedliches und konstruktives Zusammenleben sozialer Gemeinschaften verschiedener Art. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wie es die AfD sagt!) Unsere heutige Rechtsstaatlichkeit und Rechtsprechung fußt unter anderem auf diesem achten Gebot. (Beifall AfD) An dieser Stelle erlaube ich mir den kurzen Hinweis zur Seite, dass die Anwendung dieses Gebots gegen Jedermann gilt, völlig unabhängig von einer etwaigen Religionszugehörigkeit. Rechtsstaatlichkeit und gesicherte Rechtsprechung ist auch das, was wir uns von dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Abgeordnetenüberprüfung auf eine Stasimitarbeit als Gemeinschaftsprojekt der Landesregierung mit der CDU erwarten. Die Rechtsstaatlichkeit ist ja gerade im Deutschland des 20. Jahrhunderts in verschiedenartiger staatlicher Verfasstheit oft mit Füßen getreten worden. Zu willfährigen Unterstützern staatlichen Unrechts haben sich Menschen entwickelt, die der Volksmund als Spione, Spitzel und Denunzianten bezeichnet. Daher ist es unumgänglich geboten, altes Unrecht mit den Mitteln des Rechtsstaats aufzuarbeiten, den gesellschaftlichen Frieden und den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die Aufarbeitung des staatlichen Handelns des erfreulicherweise aufgelösten Unrechtsstaats namens DDR ist Gegenstand dieses Gesetzes. Nun hatten wir in Form von zwei Entwürfen zwei deutlich unterscheidbare Versuche vorliegen, die oben genannten Ziele umzusetzen. Der Entwurf der regierungstragenden Minderheitsfraktionen verdiente dabei die Überschrift: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass dabei. Mit solchen fragwürdigen Instrumenten wie dem Quorum von Zweidrittelmehrheiten bei wichtigen Abstimmungen wird das Gesetzesanliegen an entscheidender Stelle konterkariert. Durch die mündliche Anhörung, bei der Opferverbände und auch selbst Betroffene vor dem Landtag sprechen durften, wurden die Defizite der Gesetzentwürfe, insbesondere dem von der linken Seite, offenbar. Dass natürlich die Mitglieder der ehemaligen SED-Diktatur versuchen, mit den mildest möglichen Mitteln ehemalige und vielleicht auch heutige Täter zu schützen, entspricht dem bekannten Erfahrungs- und Alltagssatz: Wer den Sumpf trockenlegen möchte, sollte nicht die Frösche fragen. (Beifall AfD) Gott sei Dank hat sich der Ausschuss hier zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, welcher in der Beschlussfassung vorliegt. Er ist nicht perfekt, er bietet nicht die von uns gewünschte Stringenz, aber nach mehr als einem Jahr mit einem regelungsfreien und gesetzlosen Zustand an dieser Stelle, handeln wir ganz pragmatisch und stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Das Wort hat Frau Abgeordnete Mitteldorf für die Fraktion Die Linke.

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Katja Mitteldorf Die Linke

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen! Frau Herold, ich muss mich schon wirklich wundern. Sie haben hier vorn ja einen Vortrag gehalten, der insinuiert, Sie hätten auch nur einen inhaltlichen Beitrag während unserer Bearbeitung der Gesetzentwürfe geleistet. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dem ist ja nachweislich nicht so, deswegen finde ich es zumindest spannend, dass Sie sich wie so oft hier vorn hinstellen und sich quasi als die einzigen Rächer der Entrechteten aufspielen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin sehr froh – und so hatten wir das auch vereinbart, als wir die beiden Gesetzentwürfe ins Plenum eingebracht haben –, dass wir sehr konstruktiv miteinander gearbeitet haben, auch in der Frage, wo die Unterschiede zwischen den beiden Gesetzentwürfen lagen. Was mich – und das muss ich schon auch sagen – besonders freut, ist, dass die Anhörung, die wir durchgeführt haben, hier noch mal als gutes Beispiel dafür dienen kann, wie Anhörungen tatsächlich inhaltliche Debatten bereichern, nämlich zu der Frage: Welches Gremium entscheidet darüber bzw. sichtet die Akten und fällt darüber ein Urteil? Ich habe es damals bei der Einbringung hier im Plenum, also drüben im Plenarsaal, auch gesagt, ich finde nicht, dass wir als Landtag untereinander moralische Urteile zu fällen haben, sondern dass es – darauf haben wir uns jetzt auch verständigt – ein Expertengremium gibt, wie es in anderen Bundesländern im Übrigen auch schon länger der Fall ist, unter anderem besetzt durch den Landesbeauftragten, durch Wissenschaftler/-innen, aber eben auch durch Opferverbände, die sich die Aktenlage sehr genau angucken. Sehr wichtig war uns in dieser Diskussion, natürlich den Thüringer Landtag per se als Institution nicht rauszulassen, weil – und das ist ja noch mal ein ziemlich wichtiger Hinweis –, Frau Herold, es keine Zusammenarbeit der Landesregierung und der CDU war, denn das, was wir hier machen, ist reines Abgeordnetenrecht und reine Abgeordnetenfrage – das ist also ein Feld, was nur der Thüringer Landtag als Institution mit sich auch abhandelt, und das ist auch gut so –, sondern das war eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen – in dem Fall – Rot-Rot-Grün und der CDU-Fraktion. Wir haben auch in nicht wenigen Verhandlungen natürlich versucht, den besten Weg zu finden. Da geht es manchmal um Halbsatzformulierungen. Das kennen wir, glaube ich, alle. Deswegen will ich an dieser Stelle und von dieser Stelle auch noch mal ein ganz herzliches Dankeschön an die Kollegin Rothe-Beinlich im Besonderen sagen, die dann zuletzt auch für die gesamte Koalition die Verhandlungen mit der CDU geführt hat. Ich möchte mich ganz herzlich beim Landesbeauftragten Dr. Wurschi dafür bedanken, dass er uns auch in der Zeit, in der wir nach guten, tragfähigen und vor allem rechtsförmigen Formulierungen miteinander gerungen haben, weiterhin inhaltlich zur Seite stand. Ich finde, es steht uns gut zu Gesicht, dass wir das, was wir uns vorgenommen haben, nämlich noch in diesem Jahr zu einer Beschlussfassung zu kommen, geschafft haben. Das hat aus meiner Sicht nicht nur etwas mit Glaubwürdigkeit nach außen zu tun, worüber heute schon gesprochen wurde, sondern auch damit, was wir miteinander vereinbaren und dass wir es im Parlament eben auch hinbekommen, auch wenn es ein bis zwei Fraktionen gibt, die sich leider inhaltlich überhaupt nicht beteiligt haben. Trotzdem ist es, glaube ich, gut, wenn wir diesen zusammengefassten Gesetzentwurf, der jetzt aus dem Ausschuss zurückkommt, auch alle miteinander beschließen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum letzten Redebeitrag, der im letzten Halbsatz von etwaig mangelnder Mithilfe von ein bis zwei Fraktionen sprach: Liebe Frau Mitteldorf, das wundert mich ein bisschen. Wir hatten eigentlich bis dato eine gedeihliche, konstruktive Debatte im Ausschuss. Ich finde es, gelinde gesagt, eine Frechheit, dass Sie uns hier mit erwähnen, wo wir genau diese Frage konstruktiv kritisch mit beantwortet haben im Ausschuss. (Beifall FDP) Wir können eines nicht, liebe Frau Mitteldorf: wenn Sie mit Ihrer 70-Prozent-Mehrheit und Ihrer Klüngelei teilweise direkt in Ausschusssitzungen sich hierhinstellen und uns dann den Vorwurf vorhalten, dass wir uns konstruktiv nicht beteiligen würden. Das ist eine Frechheit. (Beifall AfD, FDP) Wir haben genügend gesagt, zu welcher Position wir stehen und dass wir im Übrigen im Ursprung die Position der CDU-Fraktion geteilt haben. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Mimimi!) Wie bitte? Mimimi müssen Sie mir nicht vorwerfen, Frau Kollegin, das ist langsam ein Stück weit unter der Art und Weise, wie man miteinander umgehen sollte. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das war ich nicht!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufarbeitung 30 Jahre nach der politischen Wende ist eine Aufgabe, die nicht aufhört. Sie hört nicht auf. Auch in Erfurt liegen genügend …

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Keller

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Werter Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Abgeordneter Mitteldorf?

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Robert-Martin Montag FDP

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Gern, natürlich.

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Katja Mitteldorf Die Linke

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Herr Abgeordneter Montag, nur die Frage: Ich hatte das Gefühl, dass Sie jetzt gerade gedacht haben, ich hätte „Mimimi“ aus dem Rund eingeworfen. Ist dem so?

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Robert-Martin Montag FDP

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Das habe ich gedacht, ja.

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Katja Mitteldorf Die Linke

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Ja. Dann wollte ich Ihnen nur mitteilen: Es wäre dann nett, wenn Sie genau hinsehen, ich war es nämlich nicht.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Das ehrt Sie, das beschämt die andere Person. Danke sehr. (Beifall FDP) Auch in Erfurt haben wir einen historischen Ort, der an die Verbrechen der DDR erinnert: Das ist die Stasigedenkstätte Andreasstraße. Bis zum Mauerfall und dem Ende der DDR waren dort mehr als 5.000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert. Das MfS war zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparats der DDR. Das MfS galt als und war ganz bewusst Schild und Schwert der SED. Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle, als Instrument der Unterdrückung der gesamten Bevölkerung, denn Aufgabe des Ministeriums für Staatssicherheit war es, politisch Andersdenkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auch auszuschalten. Diese Tätigkeit des Sicherheitsorgans der DDR zielte letzten Endes auf eine eklatante Verletzung von Freiheitsrechten, die einer Demokratie immanent sind. Nur mal um den Bogen zu unserer heutigen Zeit zu schließen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das war eine Diktatur – nur für alle, die das mit der Bitte um Maskentragen heutzutage verwechseln sollten. (Beifall FDP) Deswegen erwächst für uns aus dieser Historie auch die Verantwortung, 30 Jahre nach der friedlichen Revolution Aufarbeitung als gesamtparlamentarische Aufgabe zu verstehen, denn Aufarbeitung kennt kein Verfallsdatum. Auch hier waren wir uns im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien einig – und auch das mit allen Anzuhörenden. Denn auch die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Volksvertretung ist natürlich gefährdet, wenn ihr Repräsentanten angehören, die durch Überwachung politisch Andersdenkender eine Diktatur unterstützt und Freiheitsrechte verletzt haben und sich dann 30 Jahre danach nicht erklären können oder wollen. Deswegen gab es auch die große Resonanz bei den Anzuhörenden. Sie begrüßten die Aufnahme des Tatbestands der rechtlichen und faktischen Weisungsbefugnis, den wir auch sehr kritisch und diskursiv im Ausschuss behandelt haben, als wünschenswerte Erweiterung. Ebenfalls war ihnen wichtig, dass der Zeithorizont der vorzunehmenden Prüfung auszudehnen ist. Auch die erneute Überprüfung derjenigen, die schon mal einer Überprüfung haben standhalten müssen, wurde positiv bewertet. Deswegen sind wir sehr froh, dass es gelungen ist, hier zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU einen Kompromiss zu finden, der aus unserer Sicht tatsächlich ein Problem löst. Er heilt vielleicht nicht Wunden, aber er ist ein Schritt weiter dahin, gemeinsame Wunden zu schließen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

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Keller

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Vielen Dank. Das Wort hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, lieber Dr. Peter Wurschi als Beauftragter für die Aufarbeitung des SED-Unrechts, wir führen hier in der Tat eine ganz wichtige Debatte, es gab ja auch einen längeren Diskussionsprozess dazu. Ich bin auch froh über alle, die diesem geeinten Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, heute zustimmen können, mal jenseits davon, wie intensiv auch ich die Debatte im Vorfeld wahrgenommen habe. Wir wissen alle: Das letzte Abgeordnetenüberprüfungsgesetz ist zum Ende der letzten Legislatur ausgelaufen. Insofern war es höchste Zeit, über eine neue Regelung nachzudenken. Dafür war auch nicht unmaßgeblich, wie die Diskussion auf Bundesebene gelaufen ist. Dort gibt es jetzt das Stasi-Unterlagen-Gesetz und das haben wir ja auch zur Grundlage für unsere Gesetzgebung genutzt. Die heute zu beschließenden Änderungen unterscheiden sich allerdings in einigen Punkten sehr deutlich von den vorherigen Regelungen. Zum einen – und das finde ich auch ein wichtiges Signal –: 30 Jahre nach der friedlichen Revolution gibt es jetzt kein extra Gesetz mehr, was die Abgeordnetenüberprüfung regelt, sondern findet eine Implementierung im allgemeinen Abgeordnetengesetz statt. Das steht auch für Verbindlichkeit und die Klarheit, dass die Überprüfung nun selbstverständlicher Bestandteil desselben für uns ist. Zum anderen aber passen wir die Thüringer Lösung an die meisten anderen Gesetzgebungen der ostdeutschen Länder an, bei denen sich diese Maßnahmen ebenfalls im Abgeordnetengesetz wiederfinden. Eine ganz wichtige Änderung, die sich aus der öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen ergeben hat, ist die Einrichtung einer Expertenkommission zur Überprüfung. Nur noch mal zu Erinnerung für alle, wie das in den vorherigen Legislaturperioden war: Da sind es nur Abgeordnete gewesen, die die Überprüfung vorgenommen haben. Auch ich war zweimal Teil dieser Kommission, habe das als Abgeordnete mit erledigt. Ich finde es aber gut, richtig und wichtig, dass diese Kommission jetzt anders aussieht. Ihr gehören nämlich neben der Landtagspräsidentin vier weitere Mitglieder an, die weder dem Landtag, noch der Landesregierung angehören. Und diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt und sollen aus dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin/einem Vertreter der Betroffenenverbände, einer Vertreterin/einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen sowie einer ehemaligen Richterin am Thüringer Verfassungsgericht bestehen. Die Kommission soll die durch das BStU zur Verfügung gestellten Unterlagen überprüfen. Damit ist gewährleistet, dass es bei der Überprüfung der Abgeordneten um wissenschaftliche Expertise und eben nicht um ein rein politisch geprägtes Verfahren gehen soll. Schließlich war uns ein Punkt besonders wichtig, nämlich, dass sich der Landtag in einer öffentlichen Debatte mit dem Ergebnis der Kommission beschäftigt. Dadurch gewährleisten wir zum einen die gewünschte Öffentlichkeit. In der Aufarbeitung ist es ja ganz zentral, Transparenz zu gewährleisten. Zum anderen zeigen wir aber auch, dass so nicht nur die Mitglieder des Landtags die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden, sondern auch die Wählerinnen und Wähler. Der Punkt, der zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU sicherlich am intensivsten diskutiert wurde, ist das Ergebnis der Abgeordnetenüberprüfung. Ich will hier auch noch mal erinnern, dass das vorherige Gesetz einen Passus enthielt, der zu Recht vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden war, nämlich den Mandatsentzug für diejenigen, die als Mitarbeiter/-innen für die Stasi oder die politische Polizei überführt wurden. Dies widersprach nicht nur den parlamentarischen Grundregeln – wir alle sind frei gewählte Abgeordnete –, sondern ein Mandatsverlust, wie gerade beschrieben, würde zudem die Souveränität der Wahlbevölkerung und ihres Votums quasi ad absurdum führen. Darüber hinaus war es auch für uns schon immer schwierig, dass wir als Abgeordnete über andere Abgeordnete aus unseren eigenen Reihen urteilen, indem wir sagen, sie seien des Parlaments unwürdig. Die neue Formulierung, die in das Gesetz aufgenommen wurde, ist insofern ein Kompromiss zwischen den beteiligten Parteien. Der Bericht der Kommission soll nämlich jetzt eine Beurteilung des oder der betroffenen Abgeordneten vornehmen – ich zitiere – „im Wissen um das Leid vieler Menschen, die in der DDR zu Unrecht und willkürlich verfolgt, schikaniert und eingesperrt wurden, und im Sinne von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Opfern der SED-Diktatur“. Damit machen wir deutlich, warum eine weitere Überprüfung auch nach wie vor nötig ist, denn Aufarbeitung kennt in der Tat weder ein Verfallsdatum, noch einen Schlussstrich. Gleichzeitig überlassen wir es aber auch der Wählerin oder dem Wähler, sich anhand dieser Informationen ein eigenes Bild zu machen und daraufhin bei der nächsten Wahl eine informierte Entscheidung zu treffen. Das entspricht unserer Ansicht nach den demokratischen Grundregeln unseres Landes am besten. Wir sind daher sehr zufrieden mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und freuen uns, dass der damit verbundene Diskussionsprozess heute zu einem – hoffentlich für alle – zufriedenstellenden Ergebnis kommt. Ich will noch einmal sagen: Die unerträgliche Instrumentalisierung dieser Debatte durch die AfD-Fraktion kann und will ich so nicht stehen lassen. Sie hat sich nicht beteiligt. Sich dann vorn hinzustellen und auch noch Gottes Gebote zu zitieren, die Sie sonst selbst, gelinde gesagt, einen Dreck scheren, ist schlichtweg nicht würdig. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Das Wort hat Herr Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion.

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Christian Herrgott CDU

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abgeordnetenüberprüfung war schon immer ein wichtiges Thema und ein wichtiges Anliegen für die CDU-Fraktion. Bereits zum Beginn der 6. Legislaturperiode war die Initiative zur Fortsetzung einer Überprüfung aller Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit von der CDU-Fraktion ausgegangen. Mit dem am 4. Dezember 2014 eingereichten Gesetzentwurf, der die Drucksachennummer 6/37 hatte, sollte eine Verlängerung des damals geltenden Stasi-Überprüfungsgesetzes für die jetzige 7. Legislaturperiode des Thüringer Landtags erreicht werden. Wie Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, allerdings noch in Erinnerung sein dürfte, fand die damalige CDU-Initiative in der abschließenden Plenardebatte 2016 keine Mehrheit. Damals verweigerte Rot-Rot-Grün die Zustimmung, obwohl eine deutliche Mehrheit – wie auch in der jetzigen Anhörung – der Anzuhörenden sich für eine Verlängerung des Überprüfungsgesetzes ausgesprochen hatte. Durch diese Blockade der CDU-Initiative durch eben die rot-rot-grünen regierungstragenden Fraktionen bei der damaligen Schlussabstimmung haben wir heute die Situation, dass nur wir in Thüringen derzeit keine rechtliche Grundlage für eine Überprüfung der Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit haben. Im 30. Jahr der deutschen Wiedervereinigung ist das eine untragbare Situation. Darauf hat im Übrigen auch der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Wurschi, zu Recht in seinem Schreiben vom 12. März dieses Jahres hingewiesen. Um diesen unsäglichen Zustand nun zu beenden, hat die CDU-Fraktion zu Beginn der 7. Legislatur erneut die Initiative ergriffen und dem Hohen Haus einen Vorschlag unterbreitet, der an die Erfahrungen in den anderen neuen Bundesländern anknüpft und die neue Rechtslage des Bunds gleich mitberücksichtigt. Meine Damen und Herren, durch das 9. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist nunmehr eine Überprüfung bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Die ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2019 wurde Ende des letzten Jahres durch den Bundestag aufgehoben und bis zum 31.12.2030 erweitert. Durch diese Anpassung an das Stasi-Unterlagen-Gesetz haben wir im Gegensatz zur Salami-Taktik der bisherigen Überprüfungen, die eine zeitlich sehr begrenzte Befristung anhand der Legislaturperioden enthielten, eine deutlich längere Geltungsdauer für die Überprüfung und einen Fortschritt gemacht. Darüber hinaus folgt der CDU-Vorschlag der inzwischen bewährten Praxis in den anderen ostdeutschen Bundesländern, die die Überprüfung fest im Abgeordnetengesetz, wo es auch tatsächlich hingehört, verankert haben. Eine weitere Forderung des CDU-Gesetzentwurfs bestand zudem in der verpflichtenden Überprüfung aller Abgeordneten, ungeachtet früherer Überprüfungen, damit auf diese Weise auch neue Erkenntnisse aufgrund neuer Aktenfunde berücksichtigt werden können. Ein weiteres Anliegen meiner Fraktion bezieht sich auf die Aufarbeitung der SED Diktatur, für deren ‑ Absicherung sowohl die Stasi als auch der SEDHerrschaftsapparat zuständig war. Aus diesem Grunde verlangten wir im Gegensatz zum alten Überprüfungsgesetz eine Erweiterung der Überprüfung auch auf Personen, die gegenüber dem MfS und dem Amt für Nationale Sicherheit rechtlich und faktisch unmittelbar weisungsbefugt waren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese genannten Punkte sieht nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit vor. Und damit wird in der Beschlussempfehlung weitestgehend dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gefolgt. Ich bin aber auch dankbar für die weiteren Änderungen, die wir nun in der Beschlussempfehlung mit aufgenommen haben, denn lediglich zwei größere Änderungen sind enthalten. Zum einen wird entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der CDU und der Regierungskoalition die Einrichtung einer vom Landtag und der Landesregierung unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten vorgeschlagen und ist so nun auch vorgesehen. Damit wird einem Vorschlag von Herrn Dr. Wurschi aus der Anhörung gefolgt und die bewährte Praxis in den anderen Ländern übernommen. Die Fraktion der CDU begrüßt diese Idee einer unabhängigen Kommission ausdrücklich. Von Anfang an war es für die CDU-Fraktion im Falle einer Feststellung der Stasitätigkeit bei den Abgeordneten wichtig, dass diese auch öffentlich dokumentiert wird. Daher hat unser Gesetzentwurf in Anlehnung an das bisherige Überprüfungsgesetz auch an einer – wenn auch nur deklaratorischen – Wertung des betroffenen Abgeordneten, der aus unserer Sicht das Ansehen des Parlaments belastet, festgehalten. Die in der Ausschussbeschlussfassung enthaltene Formulierung, wonach der Kommissionsbericht der unabhängigen Kommission eine Beurteilung der Tätigkeit des betroffenen Abgeordneten enthalten soll und eine öffentliche Debatte dazu im Plenum erfolgt, kommt dieser Forderung aus unserer Sicht ausreichend nach. Ich freue mich, dass wir mit der Beschlussempfehlung nun einen tragfähigen und langfristigen Gesetzentwurf haben, der diesem Thema gerecht wird. Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Verhalten der AfD-Fraktion und zu ihrem unsäglichen Versuch einer Blockade der Stasiüberprüfung und weitestgehender Arbeitsverweigerung im Ausschuss. Dort konnten wir erleben, wie Sie eben keinen Beitrag zu irgendetwas geleistet haben. Und sich dann heute hier hinzustellen und Bibeltexte zu zitieren, die Sie, wenn Sie mal in sich gehen würden und Ihre Facebook-Seiten danebenlegen und andere Dinge anschauen, in weiten Teilen selbst missachten, ist schon ein wenig absurd, wenn nicht gar lächerlich, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Dennoch begrüße ich ausdrücklich, dass Sie offensichtlich diese Blockade nun aufgegeben haben, denn die Thüringer Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin das Recht, zu erfahren, ob und welche ihrer Repräsentanten einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit nachgegangen sind oder diesem Gewaltapparat gegenüber unmittelbar weisungsbefugt waren. Dies ist im Interesse der Aufarbeitung des Unrechtsstaats DDR besonders wichtig. Und wenn, verehrte Kollegen aus der AfD-Fraktion, Ihr Fraktionsvorsitzender im Greizer Stadtrat nun öffentlich erklärt und sich zu seiner Stasi-Mitarbeit einlässt, trägt das zumindest deutlich zur Transparenz in dieser Sache bei. Daran könnte sich der eine oder andere auch ein glühendes Beispiel nehmen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich denke, wir haben hier einen sehr guten Beschlussentwurf, dem wir nun gemeinsam folgen sollten. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD.

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Dorothea Marx SPD

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Aufarbeitung hat kein Verfallsdatum. Die Geschichte der SED-Diktatur verjährt nicht. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es daher selbstverständlich, dass alle Mitglieder des Hauses auch weiterhin dahin gehend überprüft werden müssen, ob sie mit der Stasi, der politischen Polizei KI oder dem Amt für Nationale Sicherheit zusammengearbeitet haben. Das schulden wir den Opfern der staatlich organisierten Spitzelei, aber das sind wir auch den Thüringer Wählerinnen und Wählern schuldig, die wissen müssen, wer sie in diesem Parlament vertritt. Dass die Notwendigkeit besteht, die in der vergangenen Legislaturperiode ausgelaufenen Bestimmungen zur Abgeordnetenüberprüfung weiterzuführen, hat uns auch der Fall des früheren Stasi-IM Klaus gezeigt, der dem Landtag als nunmehriger AfD-Abgeordneter Dieter Laudenbach angehört. Dieter Laudenbach wurde am 17.12.1986 von der MfS-Bezirksverwaltung Gera mit der Registriernummer X/218/85 als IM erfasst. In der Stasiunterlagenbehörde existiert mindestens ein Bericht von Herrn Laudenbach, datiert vom 29.05.1985, also aus der Vorlaufphase seiner Werbung durch die Staatssicherheit. Was danach war, wissen wir nicht, weil es zwar Medienrecherchen zum früheren IM Klaus gegeben hat, aber keine umfassende Sichtung und Auswertung der Unterlagenbestände in der Stasi-Unterlagenbehörde im Sinne einer echten Abgeordnetenüberprüfung. Dies hat es Herrn Laudenbach ermöglicht zu sagen, er sei ein Opfer gewesen, woraufhin ihm die Fraktion – ich übernehme jetzt das Wort von Frau Herold – ein Entlastungszeugnis ausgestellt hat. Ob dieses Zeugnis richtig und berechtigt ist, können wir anderen Mitglieder des Hauses nicht mit Sicherheit feststellen. Klarheit in Sachen Stasitätigkeit von Mandatsträgern lässt sich daher nur gewinnen, wenn wir die frühere Praxis der regelmäßigen und verdachtsunabhängigen Abgeordnetenüberprüfung wiederaufnehmen. Mit dieser Motivation haben die Regierungsfraktionen und auch die CDU dem Landtag entsprechende Novellierungsvorschläge unterbreitet. Es ist nicht so – das möchte ich doch noch kurz erwähnen –, dass in der letzten Legislaturperiode hier eine ideologische Blockade gegen den früheren Versuch stattgefunden hätte, sondern die Bundesrechtslage war damals unklar und wir wussten nicht, inwieweit wir auf Unterlagen der Stasiunterlagenbehörde im Bund noch würden zugreifen können. Das war der einzige Grund, warum es damals nicht zu einer Regelung gekommen ist. Jetzt haben wir es im Zuge eines intensiven Diskussionsprozesses geschafft, dass wir zur Thematik – auch mit einer hochqualifizierten Anhörung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien – zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammenkommen. Das ist gut so. Er sieht in Anlehnung an bewährte Regelungen anderer Bundesländer vor – darauf wurde schon hingewiesen –, dass alle Mitglieder dieses Hauses, die am 15.01.1990 volljährig waren, nach der Mandatsannahme automatisch auf eine frühere Stasi-, K-I- oder AfNS-Tätigkeit überprüft werden. Liegen Anhaltspunkte für eine solche Tätigkeit vor, soll dann eine Einzelfallprüfung erfolgen, die – auch das wurde schon gesagt –, anders als bei der früheren Regelung nicht mehr ein Landtagsgremium vornimmt, sondern eine unabhängige, vom Parlament gewählte Fachkommission unter Leitung der Landtagspräsidentin. Für uns ist das ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem früheren Verfahren, denn durch die bewusste Strukturierung der überprüfenden Kommission als landtagsunabhängiges Gremium werden wir künftig zu Überprüfungsergebnissen kommen, die nicht mehr im Verdacht stehen, dass hier eventuell parteipolitischer Einfluss oder Rücksichtnahmen eine Rolle gespielt haben könnten. Neu ist ferner – auch das wurde schon gesagt –, dass die Fachkommission zwar die Feststellung trifft, ob eine frühere belastete Tätigkeit vorliegt, dass sie aber von einer politisch-moralischen Bewertung dieser Spitzelarbeit absieht und dass sich auch der Landtag eines solchen Votums enthält. Ob jemand aufgrund seiner IM-Aktivitäten parlamentsunwürdig ist, wie das in der früheren gesetzlichen Regelung formuliert war, oder dem Ansehen des Parlaments schadet, wie das die CDU bei ihrer Novellierung zunächst vorgeschlagen hatte, diese Frage ist damit keineswegs vom Tisch. Sie ist nur künftig ein Teil des politischen und gesellschaftlichen Diskurses außerhalb dieses Hauses, und dort gehörte diese Frage auch schon immer hin. Denn es muss jede Fraktion und jeder Abgeordnete hier für sich beantworten, ob man mit IM-belasteten Kollegen weiter zusammenarbeiten will oder nicht. Genauso müssen die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie sich von Abgeordneten mit einer derartigen Vergangenheit vertreten lassen wollen oder nicht. Deswegen ist richtig, dass dieser Diskurs außerhalb des Hauses geführt wird. Er wird deswegen nicht verschwinden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir die bereits früher praktizierte Abgeordnetenüberprüfung aus guten Gründen jetzt wiederaufnehmen und die Regelungen dafür aber qualitativ deutlich weiterentwickelt haben. Insbesondere die Parlamentsunabhängigkeit und der Verzicht auf ein politisch-moralisches Werturteil hier im Hause schließen zur bereits bewährten Vorgehensweise in anderen Bundesländern auf. Die Abgeordnetenüberprüfung haben wir damit jetzt auch in Thüringen zukunftsfest ausgestaltet und parteipolitischen Konjunkturen enthoben. Meine Fraktion kann und wird deshalb dem nunmehr gemeinsamen Gesetzentwurf mit der CDU sehr gerne zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Herr Abgeordneter Braga, bitte.

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Torben Braga AfD

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich fasse mich kurz und will mich zur Sache selbst, der Abgeordnetenüberprüfung, nur am Rande äußern. Es geziemt sich auch nach meiner Überzeugung nicht wirklich, dass eine Person in meinem Alter und mit meiner Biografie, die diese Zeit nicht miterlebt hat, sich in der Sache allzu sehr, sage ich jetzt mal, einmischt. Das sollen meines Erachtens vor allem die Menschen mitentscheiden, mitprägen, mitgestalten, die betroffen waren, die involviert waren und diese Zeit auch miterlebt haben. (Beifall AfD) Was ich gleichwohl sagen wollte, ist, dass es schon bemerkenswert ist, dass aus den Reihen von RotRot-Grün gesagt wurde, aber auch andere Abgeordnetenkollegen haben das gesagt, dass man verhindern wolle, politisch-moralische Urteile zu fällen, dass man als Landtag solche Verfahren nicht gutheißen könne, nicht ausüben könne, aus dieser Perspektive hier vorn, sondern dass es auch unabhängige Experten machen sollen in einem entsprechenden Gremium. Ich habe wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass das Gesetz entsprechend ausgestaltet wurde. Es stellt sich für mich die Frage, inwiefern die Redebeiträge und vor allem der Redebeitrag der Kollegin Marx mit diesem Anspruch vereinbar ist. Mein Abgeordnetenkollege Dieter Laudenbach hat immer betont, dass er von der Stasiakte, die über ihn geführt wurde, die Vorlaufakte, überhaupt keine Kenntnis hat. Er hat sich gern und transparent einer Aufarbeitung der Sache gestellt und wird das auch weiterhin tun. Das hat er mir soeben noch einmal zugesichert. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ja, klar!) Ich finde es schon problematisch, wenn das dann von hier vorn sehr einseitig dargestellt wird und genau diese Transparenz und diese Bereitschaft, sich einer Aufarbeitung zu stellen, eben nicht erwähnt werden, sondern nur das belastende Material. Insofern stellen Sie sich bitte noch einmal die Frage, inwiefern Ihr Redebeitrag jetzt mit Ihrem Anspruch zu vereinbaren ist, hier vorn nicht politisch-moralische Urteile zu fällen usw., so wie Sie es vorhin ausgeführt haben. (Beifall AfD) Danke für die Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es war ein sehr guter Redebeitrag von Frau Marx!)

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Keller

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich vereinbarungsgemäß die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung. Es wird zunächst abgestimmt über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien in der Drucksache 7/2314 empfohlene Neufassung der beiden zusammengeführten Gesetzentwürfe in zweiter Beratung. Wer ist für die Empfehlung in der Beschlussfassung? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist dagegen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte diejenigen, die sich für den Gesetzentwurf aussprechen, um das Aufstehen für die Zustimmung. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Vielen Dank. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen. Ich möchte Ihnen noch einen Hinweis geben. Zu Tagesordnungspunkt 4 a wurde gerade eine Neufassung des Entschließungsantrags der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341 in Papierform verteilt. Wir treten jetzt in die Lüftungspause. Da wir doch etwas durchgehalten haben, empfehle ich Ihnen 10 Minuten. Danach setzen wir fort mit Tagesordnungspunkt 4, da wir Punkt 3 nach der Mittagspause aufrufen.

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Bergner

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren fort in unserer Beratung und ich komme zum gemeinsamen Aufruf des Tagesordnungspunkts 4 in den Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1587 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/2318 dazu: Für eine grundsätzliche Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1793 dazu: Reformchancen nutzen: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch wirksame Strukturreformen stärken, Akzeptanz und Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herstellen Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2335 dazu: Für eine klare Auftragsdefinition, transparente und effiziente Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Einsparpotenziale heben für Stabilität bzw. Senkung des Rundfunkbeitrags Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2341 Neufassung ZWEITE BERATUNG Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1791 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/2319 Das Wort, meine Damen und Herren, hat der Abgeordnete Blechschmidt zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu beiden Tagesordnungspunkten.

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André Blechschmidt Die Linke

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, bevor ich zu einer kurzen und durchaus überschaubaren Berichterstattung zur Drucksache 7/1587, Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag, komme, möchte ich den Ausgangspunkt der parlamentarischen Beratung gleichfalls benennen. In seiner 4. Sitzung am 8. Mai 2020 wurde der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien entsprechend Artikel 67 Abs. 4 Thüringer Verfassung durch die Landesregierung über den Medienänderungsstaatsvertrag informiert. In diesem Zusammenhang wurde durch die Thüringer Staatskanzlei, durch Minister Hoff, ein Bericht der Arbeitsgruppe Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunk den Ausschussmitgliedern übergeben. In der 25. Sitzung des Thüringer Landtags fand die erste Beratung zum Thüringer Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und die entsprechende Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien statt. Am 14. Oktober 2020 beriet der Ausschuss in seiner 10. Sitzung und traf folgende Festlegungen: Durchführung einer schriftlichen Anhörung bis zum 13. November sowie gleichzeitige Durchführung eines Online-Forums. Am 04.12.2020 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien wurde sehr formal eine erste Auswertung sowie damit verbundene Darstellung von Positionen seitens der Fraktionen vorgenommen. Aufgrund weiteren Klärungsbedarfs zu fachlichen und inhaltlichen Fragen wurde die Abstimmung einer Beschlussempfehlung vertagt. Am 14. Dezember 2020 in seiner 13. Sitzung wurde eine Beschlussempfehlung zur Drucksache 7/1587 zur Annahme des Thüringer Gesetzes zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag mehrheitlich angenommen. Gleichzeitig möchte ich hier über die Beratung des durch den Landtag an den Ausschuss überwiesenen Entschließungsantrags „Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ in Drucksache 7/1791 berichten. In seiner 10., 12. und 13. Sitzung stand der oben genannte Entschließungsantrag auf der Tagesordnung. In der 13. Sitzung wurde eine Beschlussempfehlung zur Annahme des Entschließungsantrags in Drucksache 7/1791 mehrheitlich angenommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt für Ihre Berichterstattung. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? (Zuruf Abg. Montag, FDP: Nein!) Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? (Zuruf Abg. Kellner, CDU: Nein!) Das ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren, bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich einen Hinweis geben. Zu Tagesordnungspunkt 17 a wurde eine Neufassung des Alternativantrags der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2242 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt. Und jetzt komme ich zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Cotta zu Wort gemeldet.

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Jens Cotta AfD

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Beitragszahler! Der ganze Aufstand wegen 86 Cent? Das fragten sich die Presse und viele Politiker der Altparteien. Nein! Wir wissen alle, dass es nicht um 86 Cent geht. Die Vorgänge in Sachsen-Anhalt rund um die Entlassung des Innenministers und das Beinahe-Scheitern der Koalition beweisen es. Es geht nicht mehr darum, über was abgestimmt wird, sondern mit wem. (Beifall AfD) Das Problem für den Beitragszahler ist auch nicht der Aufschlag von 86 Cent, sondern die 1.750 Cent davor. Betrachten wir doch lieber die absoluten Zahlen, dann wird es anschaulicher. Wir sprechen hier über 8 Milliarden Euro Beitragsservice, der jetzt um weitere knapp 400 Millionen Euro erhöht werden soll. An dieser Stelle fragt sich der Bürger berechtigterweise: Was bekomme ich eigentlich für diesen unglaublichen Geldberg? Und genau jetzt wird es dünn. Lassen Sie mich kurz einige Themenkreise anschneiden. Erstens, die Qualität des Programms: Was bekommen wir für unser Geld zu sehen? Journalismus findet in der Hauptsendezeit zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr immer seltener statt. Die Politikmagazine wurden von 45 Minuten auf 30 Minuten eingedampft. Dokumentationen und Reportagen werden in die bekannten Spartenkanäle gedrängt. Die Quasselformate wie Illner, Maischberger, Plasberg, Will oder Lanz nehmen immer mehr Sendezeit ein und man sieht dort die ewig gleichen Gäste. Auch Ihnen dürfte es doch auffallen, dass Robert Habeck, Annalena Baerbock und ein Karl Lauterbach mittlerweile ihren Hauptwohnsitz in Fernsehstudios anmelden könnten, (Beifall AfD) weil sie dort mehr Zeit verbringen als in den Parlamenten. Auch die Übertragung von Sportgroßereignissen kann nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Es gibt keinen Grund, warum Länderspiele, Bundesliga oder Olympia nicht von privaten Anbietern übertragen werden können. Es ist den Beitragszahlern nicht zuzumuten, die Millionengehälter von Fußballspielern zu finanzieren. (Beifall AfD) Es dominiert schlichtweg triviale Unterhaltung. Das könnten die Privaten besser und es sollte auch nicht die Aufgabe eines öffentlichen Qualitätsprogramms sein. Die Studie „Deutschland – DokuLand“ der AG DOK stellte für 2017 fest, dass lediglich 2,5 Prozent des Gesamtvolums an Sendestunden aus neu produzierten Dokumentationen bestand. Ausgehend von einer Sendezeit von 45 Minuten bedeutet das noch nicht einmal eine Sendung pro Tag pro Sender. Unter den Dokumentationen, zu denen die Studie Angaben fand, waren nur 11 Prozent Erstausstrahlungen. Beim Rest handelte es sich zum Teil um zehn Jahre alte Produktionen. Zweitens, die Vergreisung des Publikums: Der Deutsche Kulturrat lässt uns wissen, die Jugend streamt bei Netflix und Co. Die mittelalten Zuschauer, also alles zwischen 30 und 60 Jahren, sind zu den Privaten abgewandert. Nur die Generation Ü60 sieht ihr mediales Zuhause bei ARD und ZDF. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Und nein, die Medienkonsumenten werden ihre Gewohnheit nicht ändern, nur weil sie älter werden. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden schlichtweg die Zuschauer ausgehen. (Beifall AfD) Drittens, die Gehaltsstrukturen des öffentlichen Rundfunks: Zu den Gehältern der Intendanten will ich mich gar nicht weiter äußern, dazu ist bereits alles gesagt. Es sind aber nicht nur die Personalkosten der Intendanten. Die KEF hat Anfang dieses Jahres ein Gutachten zur generellen Gehaltsstruktur erstellt. Demnach erzielte ein ARD-Angestellter im Durchschnitt eine Gesamtvergütung von 9.422 Euro. Die Personalkostenquote von ProSiebenSat.1 beträgt bei knapp 6.600 Mitarbeitern 16 Prozent, bei der ARD 50 Prozent. Die Gehälter sind aber nur ein Teil des Problems. Langfristig wesentlich verheerender wirken sich die Pensionsverpflichtungen aus. Während der Beitragszahler zukünftig mit ca. 42 Prozent seines Gehalts nach dem Berufsleben auskommen muss, gönnte man den Angestellten der Rundfunkhäuser jahrelang eine Pension, die über den Bezügen ihrer aktiven Berufszeit lag. Sollte man bei einem jährlichen Durchschnittseinkommen von 113.000 Euro nicht in der Lage sein, eine eigene Altersversorge zu machen? (Beifall AfD) Ein Bericht der KEF aus dem Jahr 2018 bescheinigte den öffentlich-rechtlichen Anstalten in der betrieblichen Altersvorsorge eine Lücke von rund 2,9 Milliarden Euro bis zum Jahr 2024. Und genau hier liegt der tatsächliche Grund für die angestrebte Beitragserhöhung. Viertens, politische Unabhängigkeit und Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Aus der staatlichen Propagandashow des Dritten Reichs wollte man lernen und hat deshalb bewusst eine Struktur gewählt, die eine gewisse staatsferne Neutralität garantieren sollte. Betrachtet man jedoch eine Auswertung des SPD-nahen RedaktionsNetzwerks Deutschland, bei der es um die Besetzung der Stühle in den Talkshows geht, kann man dem öffentlichen Rundfunk nur eines unterstellen: Parteilichkeit. Die größte Oppositionspartei kam in 2019 de facto nicht vor. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) Eine Staats- und Regierungsnähe hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht dem ZDF attestiert, der Urteilsspruch lautete: Teile des ZDFStaatsvertrags sind verfassungswidrig, der Fernseh- und Verwaltungsrat sei nicht staatsfern genug. Die Parteinähe einiger Programmchefs sei an dieser Stelle nur am Rande erwähnt. (Beifall AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die angerissenen Punkte zeigen, dass es bei der gesamten Diskussion weder um die 86 Cent noch um die Versorgung des Bürgers mit neutralen Informationen geht. (Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Wo infor- mieren Sie sich denn bitte?) Es geht auch nicht darum, die Probleme des öffentlichen Rundfunks anzugehen, nein, es geht vorrangig um schnöde Machtspielchen. Es soll mal wieder ein Dammbruch verhindert werden, also dass jemand die gleiche Meinung hat wie die böse AfD. Und im Informationszeitalter geht es um die Hoheit über das Programm. Nicht Neutralität und Aufklärung sind die Maxime, sondern die korrekte Haltung. Apropos korrekte Haltung: Liebe Kollegen der CDU, was musste ich diese Woche denn in der Zeitung lesen? Der Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern schlägt für das Wahlkampfprogramm der CDU im nächsten Jahr vor, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu privatisieren. Die CDU überlegt also laut, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Die AfD wurde immer wieder attackiert, da sie angeblich verfassungsfeindlich agiert, weil sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wolle. Und jetzt fällt der CDU nichts anderes mehr ein, als dieses Pressemärchen umsetzen zu wollen. Und: Mit den Privatisierungserlösen sollen künftig einzelne Programminhalte finanziert werden. Ein schönes Beispiel, wie die CDU versucht, ihre marktwirtschaftliche Seite wiederzuentdecken. Aber Erlöse aus dem Verkauf eines defizitären, überschuldeten Systems generieren zu wollen, ist schon sehr – ich sage es mal vorsichtig – ambitioniert. (Beifall AfD) Wie man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren kann, können Sie gern unserem Rundfunkkonzept entnehmen, denn wir stehen zu unserer Verfassung, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall AfD) Und auch Sie, liebe Kollegen der Linken, waren schon mal der Meinung, dass wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk dringend reformieren müssen. Ich zitiere aus einem Positionspapier der Bundestagsfraktion aus 2007: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in einem großen, zum überwiegenden Teil selbst verschuldeten Dilemma. Hörfunk und Fernsehen sind dringend reformbedürftig.“ Aber das war aus einer Zeit, als Sie noch nicht zu den etablierten Parteien gehört haben. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, um es noch einmal kurz zusammenzufassen: Es kann nicht Ziel sein, dass ein de facto staatliches Medienkartell alle Plattformen, sei es nun das Fernsehen oder die deutschsprachigen Internetangebote, dominiert. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gänzlich abschaffen, wir wollen ihn beitragsfrei stellen und neu durchfinanzieren, wir wollen ihn reformieren, verschlanken und auf seine ursprüngliche Aufgabe zurückführen. Dabei wird nach unseren Vorstellungen die Qualität des Programms steigen und der Bürger spürbar entlastet. Es geht uns hier ausschließlich um die Sache. Arbeiten Sie mit uns gemeinsam an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist eben nicht damit getan, von einer Reform im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reden, wir müssen den Anstalten konkrete Vorgaben machen. Deshalb haben wir das Konzept des Grundfunks entwickelt. Stimmen Sie deshalb heute gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die damit verbundenen Beitragserhöhungen! Das Momentum ist jetzt vorhanden. Die Bürger werden es Ihnen danken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Herr Cotta. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, habe ich noch einen weiteren Hinweis: Zu Tagesordnungspunkt 3 haben der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss erst heute früh abschließend beraten. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/2359 wurde bereits elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt. Nunmehr liegen auch die beiden Vorabprotokolle zur Abholung aus, meine Damen und Herren. Wir fahren fort in der Beratung und ich erteile dem Abgeordneten Blechschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, aus Solidarität den anderen Fachpolitikern gegenüber und der eigentlich schon – ich möchte sagen – abgeschlossenen Diskussion zum Medienänderungsstaatsvertrag würde ich mich relativ kurzfassen und entsprechende Schwerpunktsetzungen vornehmen, wobei mir bei der Vorbereitung der Rede natürlich aufgefallen ist, wer so was an den Anfang setzt, läuft immer Gefahr, am Ende doch zu lange zu reden. Also, die Hoffnung ist wohl da, ich glaube auch, sie halten zu können. Ich fange an mit dem immer wiederkehrenden Argument in der Diskussion, das relativ suggestiv vorgetragen wird, Bürgerinnen und Bürger lehnen die Rundfunkgebühr generell ab, also alle Bürgerinnen und Bürger sind dagegen. Wir haben, glaube ich, alle die Schreiben unterschiedlicher Motivation und auch Begründung von Betroffenen zur Ablehnung erhalten. Die Diskussion in den letzten Wochen hat zweierlei aber deutlich gezeigt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat trotz aller Unkenrufe eine hohe Glaubwürdigkeit und Akzeptanz unter der Bevölkerung. 70 Prozent in Mitteldeutschland identifizieren sich mit ihrem MDR, und das können meiner Meinung nach nicht nur die ab 60-Jährigen sein. Und auch mit Blick auf die Nachrichtensendungen „Tagesschau“ und „heute“ wird deutlich, dass hier die Einschaltquoten überdurchschnittlich hoch sind und das ein deutlicher Ausdruck ist, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk mit Blick auf Nachrichtengestaltung immer noch an der Spitze liegt. Und ausdrücklich: Ja, es besteht Veränderungsbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dies haben wir als Linke frühzeitig schon 2007 in die Diskussion sowie ganz konkret heute in den Entschließungsantrag gemeinsam mit SPD und Grünen eingebracht. Werter Kollege Montag, ich unterstelle jetzt, dass Sie das, was Sie im Ausschuss gesprochen haben, auch hier wieder vorbringen werden. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Nur länger, ich sage es nur länger!) Deshalb reflektiere ich es jetzt schon mal. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was?) Ich werfe der FDP überhaupt nicht vor, ihren Standpunkt im Laufe der Diskussion verändert zu haben, das ist ihr gutes Recht. Was ich Ihnen vorhalte, ist die unterschiedliche Handhabung Ihrer Argumente in der politischen Debatte. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Jetzt bin ich aber gespannt!) Die sogenannte Wirtschaftspartei klagt immer wieder notwendige, auch öffentliche finanzielle Mittel für Investitionen – egal ob im Gewerbe, Mittelstand oder Industrie – ein und damit verbunden Veränderungen und Zukunftssicherheit von diesen Unternehmen. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden finanzielle Mittel also de facto bei Ihnen gesperrt und somit die finanziellen Daumenschrauben angesetzt. Damit hier kein Missverständnis auftaucht: Auch wir halten prinzipiell an dem Prinzip von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Zusammenhang mit öffentlichen Geldern immer wieder fest. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich freue mich für Sie, dass Sie nicht Bestandteil des anhaltinischen Komödienstadels sein wollen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dennoch ein Hinweis: Die von Ihnen jetzt so vehement eingeforderten strukturellen und finanziellen Veränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einschließlich des Programmauftrags hätten Sie schon seit Jahren einbringen und anbringen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf unterschiedlichsten bundespolitischen Ebenen besteht für die CDU die Möglichkeit, hier gestaltend einzugreifen. Das haben Sie nur zögerlich getan. Ein Stichwort: Arbeitsgruppe Programmauftrag der Rundfunkkommission. Und, meine Damen und Herren der CDU, wir ziehen da mit Blick auf Ihren Hinweis, Veränderungen gerade auch in den neuen Bundesländern anzustreben, was Gemeinschaftseinrichtungen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch Chefposten angehen, am gleichen Strang. Meine Damen und Herren, Die Linke ist weiter für einen unabhängig demokratisch getragenen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen des dualen Rundfunksystems. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht dies jetzt auch bei seiner Entscheidung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wiederholen wird. Die Linke sieht gegenwärtig keine Alternative zum Dreistufenverfahren der KEF: Beantragung der Anstalten, Prüfung durch die KEF und die politische Entscheidung durch Ministerpräsidenten und Landtage – das, was wir heute vornehmen. Die Linke macht wiederholt deutlich – und das habe ich in meinem Beitrag hoffentlich auch gezeigt –, es muss inhaltlich und was die Finanzierung und die damit verbundenen Strukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbetrifft, eine Veränderung geben, und dies relativ zügig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ach ja, wir haben ja auch noch Entschließungsanträge. Bei der FDP finden wir keinen Ansatzpunkt, diesen Entschließungsantrag mitzutragen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dann ha- ben wir alles richtig gemacht!) Demzufolge werden wir ihn ablehnen. Die AfD lehnen wir in der politischen und medienpolitischen Zielrichtung – so wie sie Herr Cotta jetzt noch einmal beschrieben hat – grundsätzlich ab und damit auch diesen Entschließungsantrag. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Danke für das Lob!) (Beifall AfD) Mit Blick auf die CDU kann ich mich wiederholen: Wir hätten gern etwas früher im Ausschuss über entsprechende Entschließungsanträge debattiert. Dass er jetzt auf dem Tisch ist, ist gut und die Neufassung ist sogar noch besser. Wir können, wie gesagt, mit Blick gerade auf den Punkt III diese Veränderung mitgehen, weil ich glaube, dass Berichte, die über Veränderungs- und Reformprozesse immer wieder gegeben werden sollen, einen gewissen Zeitraum brauchen, um auch Qualität zu sichern und Qualität darzustellen. Dies einmal zur Hälfte der Legislaturperiode vorzunehmen, begrüßen wir ausdrücklich und demzufolge gehe ich davon aus, dass dieser Antrag von der CDU seine Mehrheiten hier im Haus finden wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Kellner das Wort.

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Jörg Kellner CDU

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seit Monaten das ganze Land bewegt, in manchen Bundesländern ganz erheblich, in anderen weniger, aber in Thüringen natürlich auch. Wir haben auch intensiv darüber diskutiert. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, in der 50 Prozent dafür und 50 Prozent dagegen waren. Man sieht auch hier, dass dieser Änderungsstaatsvertrag doch sehr kritisch betrachtet wird, vor allem im Hinblick auf die Beitragserhöhung, aber auch letztendlich auf den Strukturstau, der vorhanden ist. Grundlage dafür ist der Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – kurz KEF –, die die Anstalten prüft, inwieweit gerechtfertigt ist, eine Beitragserhöhung vorzunehmen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 86 Cent als angemessen angesehen werden, nachdem die Anstalten das Doppelte haben wollten. Hier hat die KEF also schon regulierend eingegriffen. Dennoch ist die Diskussion nach wie vor groß, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Der KEF-Bericht kann auch nur feststellen – und das muss ich an der Stelle sagen –, was die Anstalten brauchen nach den derzeitigen Strukturen, die sie vorfinden, damit das finanzierbar ist und finanzierbar bleibt. Sie haben zwar in ihren Berichten – das kennen Sie sicherlich auch – schon mehrfach angemahnt, nicht nur in dem letzten, auch davor, dass sich die Anstalten strukturell verändern müssen, effektiver werden müssen und damit letztendlich effizienter und auch sparsamer. Diese Forderung gab es in fast allen Berichten, und das hat natürlich auch in der CDU-Fraktion zu einer erheblichen Diskussion geführt: Wie lange wollen wir eigentlich noch warten? Die Kommission merkt öfters oder immer an, hier muss mehr getan werden, aber die Anstalten sind dieser Forderung nicht weit genug entgegengekommen und deswegen sprechen wir wieder über Beitragserhöhungen. Natürlich wird auch zur Kenntnis genommen, dass es seit langer Zeit keine Beitragserhöhung gab. Aber es hat auch eine Ursache, warum es in den letzten Jahren keine Beitragserhöhung gegeben hat. Grund dafür war, dass man auch ein entsprechendes Polster, also Rücklagen gebildet hat und die KEF doch gefordert hat, diese aufzubrauchen bzw. zu verwenden, bevor wir Beiträge erhöhen. Das in der Summe zeigt, dass wir als CDU-Fraktion – an der Stelle will ich das deutlich sagen – ohne Wenn und Aber hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Das will ich gleich vorwegschicken. Ich halte ihn nach wie vor für eine wichtige Institution, die unabhängig arbeitet, auch wenn es der eine oder andere Vorredner anders gesehen hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. (Beifall CDU) Und der öffentliche Rundfunk, meine Damen und Herren, ist gut beraten, wenn er sich auch auf den Weg macht, entsprechende Strukturen zu verändern, anzupassen und vielleicht auch ein Stück weit moderner zu werden. Das steigert mit Sicherheit die Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich gehe auch davon aus und kann mich den Worten von Kollege Blechschmidt anschließen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon als wichtig erachtet – nach wie vor. Aber er muss natürlich digitaler werden, muss auch junge Leute erreichen. Das wird sicherlich auch eine Aufgabe werden, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu bewältigen hat. Aber es ist mit Sicherheit so, dass der überwiegende Teil hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkt steht, und das ist auch gut so. Wir als CDU-Fraktion haben auch aus den Anhörungen entnommen, dass es erhebliche Bedenken gibt, ob das schnell genug geht, was die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten immer verkünden: dass sie sich auf den Weg gemacht haben, dass sie dabei sind, Strukturen zu verändern und das vorzunehmen. Aber es dauert zu lange. Das beste Beispiel, woran sich vielleicht viele Anstalten mal anschauen könnten, wie das gehen kann, ist der MDR. Der MDR ist sehr leistungsfähig, leistungsstark, kostensparend. Der MDR finanziert andere Anstalten mit, die nicht so effektiv sind. Daran, denke ich, könnten sich die anderen ein Beispiel nehmen. Das kann auch als Blaupause dienen für andere Anstalten, kleine Anstalten, die sehr defizitär sind, zum Beispiel der Saarländische Rundfunk oder Radio Bremen. Auch das könnte ein Vorbild für die gesamte Anstalt sein, nämlich das zu leisten oder zu machen, was der MDR vorgemacht hat; auch in puncto Pensionslasten hat der MDR eine Vorreiterrolle gespielt. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist erkannt, dass eine Menge passieren muss, damit die Akzeptanz auch in der Bevölkerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht abnimmt, sondern gesteigert wird. Das geht in erster Linie immer über die Beiträge. Wir haben als CDU-Fraktion einen entsprechenden Entschließungsantrag vorbereitet und eingebracht, der genau diese Punkte anspricht: schlanke Strukturen, Begrenzung der Tochtergesellschaften – die über 130 Beteiligungen beinhalten und auch die KEF sagt, das ist intransparent, das kann keiner mehr durchschauen –, aber auch die kritische Hinterfragung der Sportrechte, in welcher Größenordnung sich die Anstalten da beteiligen sollten. Stichwort „Intendantengehälter“ – auch das ging durch die Medien –: Auch hier müssen auf jeden Fall die Anstalten selbst darüber nachdenken, inwieweit sie damit die Akzeptanz der Anstalt aufs Spiel setzen. Die Altersversorgung – auch die wurde angesprochen –, die Pensionslasten, auch darüber muss neu nachgedacht werden, ob das zeitgemäß ist, dass der Beitragszahler zu 100 Prozent diese Lasten übernimmt. Was für uns in unserem Entschließungsantrag ganz wichtig ist, ist, dass wir als Parlament frühzeitig eingebunden werden. In unserem Entschließungsantrag steht, dass wir in der ersten Hälfte oder nach einer alten Legislaturperiode einen entsprechenden Bericht von den Anstalten abfordern bzw. der zu halten ist, damit wir nicht wieder in die Situation gelangen, in der wir derzeit sind, dass wir kurz vor Abschluss des Medienänderungsstaatsvertrags diskutieren, aber nicht rechtzeitig informiert wurden, welche Maßnahmen durchgeführt wurden und wie sich der Weg der Anstalten weiter abzeichnet. Das sind für uns die wichtigen Punkte, die ich jetzt nur angerissen habe, die uns auch in der nächsten Legislatur beschäftigen werden. Wir denken, dass wir mit unserem Entschließungsantrag entsprechend auch die Akzente gesetzt und die Anstalten die Möglichkeit haben, uns zu informieren und zu zeigen, dass sie gewillt sind, eine Veränderung durchzuführen. Was den FDP-Antrag anbelangt, der jetzt erst kurz vorher vorlag, kann ich sagen, wir haben uns den mal durchgelesen, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Der ist genial, gib es zu! Der ist spitze!) wir werden an der Stelle noch mal schauen. Eine Enthaltung könnten wir, denke ich mir, hier noch mittragen. Was den AfD-Entschließungsantrag anbelangt, werden wir den ablehnen. Bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün stimmen wir größtenteils mit dem Entschließungsantrag überein. Es gibt aber zwei Punkte, wo wir sagen, da wollen wir uns ein Stück weit zurücknehmen. Auch hier werden wir uns enthalten. Alles in allem möchte ich sagen, dass wir mit unserem Entschließungsantrag oder auch -anträgen doch ein Stück weit die Diskussion angeschoben haben. Ich hoffe und wünsche, dass die Anstalten das auch verstehen, aufgreifen und uns zukünftig frühzeitig informieren und auch die Reformen durchführen, so wie sie von der KEF, aber auch aus dem Parlament heraus gefordert werden. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Herr Kollege Kellner. Das Wort hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Marx.

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Dorothea Marx SPD

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was machen wir hier? Denn dem heutigen Votum des Thüringer Landtags kommt nach dem Scheitern des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in Sachsen-Anhalt natürlich erst einmal eine nur symbolische Bedeutung zu. Alles andere wird dann ohnehin vom Gericht entschieden. Ich wage allerdings die Prognose, dass dort der Rechtsanspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf Umsetzung der aktuellen KEF-Empfehlung zum Rundfunkbeitrag bestätigt wird. Dennoch haben wir hier in Thüringen jetzt den Medienänderungsstaatsvertrag nicht einfach zu den Akten gelegt, sondern wir nehmen heute ganz bewusst ein Parlamentsvotum vor. Wichtig ist nämlich das Signal, was wir hier senden wollen. Man kann sich sehr wohl und deutlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Notwendigkeit einer Beitragserhöhung bekennen, gleichzeitig aber auch legitime Detailkritik an den bisherigen Sparbemühungen der Sender üben und eine klare Erwartungshaltung für die nächsten Jahre formulieren. Das tun wir, das haben wir immer gemacht, auch in der Ausschussberatung, auch in dem Gespräch mit den Intendanten, die uns hier in Thüringen zur Verfügung standen – das ist ja auch keine Selbstverständlichkeit. Diese moderate Gebührenerhöhung ist also nicht etwa – was immer wieder gern in der Öffentlichkeit vermutet wird – ein Freibrief für unendlich steigende Intendantengehälter. Das ist damit nicht verbunden. Eine differenzierte Haltung hätte ich mir auch von der CDU in Sachsen-Anhalt als demokratischer Partei gewünscht. Dass sie dazu nicht in der Lage gewesen ist und stattdessen in weiten Teilen ihres Landesvorstands und ihrer Fraktion die Anbiederung an Vorurteile und den rechten politischen Rand sucht, hat uns sehr erschrocken. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, uns auch!) Die Thüringer CDU ist dann auch so ein bisschen ins Wackeln gekommen. Sie wussten dann nicht mehr so recht, ob Sie es bei ihrer Position zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk belassen sollen oder doch auch etwas mehr mit den Gegnern der Vielfalt sichernden Medienordnung liebäugeln wollen. Das finde ich ein bisschen schade, aber, wie gesagt, das ist ein interner Diskussionsprozess bei Ihnen, da möchte ich mich nicht einmischen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gilt jedenfalls, dass wir ohne Wenn und Aber zum öffentlichen Rundfunk stehen. Er ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der pluralen Medienlandschaft Deutschlands. Er leistet einen zentralen Beitrag zur Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt in unserer Demokratie. Und wenn jetzt auch in bürgerlichen Parteien bundesweit wieder von Privatisierung gesprochen wird: Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind keine mit Werbeeinnahmen zu finanzierende Handelsware, das funktioniert überhaupt nicht. Deswegen braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch eine verlässliche langfristige Unterstützung in seiner Arbeit und eine in die Zukunft gerichtete Entwicklungsperspektive. Es ist auch nicht so, dass da nachmittags nur alte Leute im Fernsehprogramm zuschauen, weil sie nichts Besseres zu tun hätten. Wir haben auch gerade bei den Rundfunkstationen sehr viele junge Hörer, wir haben super Podcasts, die da laufen, wir haben Streamingdienste, die diese Angebote mit übernehmen und die sich auch in jüngeren Generationen großer Beliebtheit erfreuen. Deswegen brauchen wir eine verlässliche Entwicklungsperspektive. Beides ermöglicht den öffentlichrechtlichen Sendern vor allem eine auskömmliche Finanzierung. Der Rundfunkbeitrag – heute ist es hier noch nicht gesagt worden – ist seit nunmehr fünfeinhalb Jahren nicht erhöht worden. Daher ist es an der Zeit, eine moderate Beitragsanpassung vorzunehmen: 86 Cent im Monat. Unsere Position, aber auch die unserer Koalitionspartner erschöpft sich nicht in einem bloßen Ja zu dieser maßvollen Beitragserhöhung. Das macht unser Entschließungsantrag zum Medienänderungsstaatsvertrag deutlich. Mit ihm bekennen wir uns ausdrücklich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dazu, dass er eine auskömmliche Finanzierung braucht. Wir betonen aber auch, was wir von den öffentlich-rechtlichen Sendern in den nächsten Jahren erwarten: größere Sparanstrengungen, mehr wirtschaftliche Transparenz, den Abbau von Doppelstrukturen und die stärkere Nutzung von Synergieeffekten, aber auch eine regelmäßige qualitative Evaluierung des Programmangebots. Das ist unser konstruktiver Reformansatz, zu dem auch unsere Landesregierung innerhalb der Ländergemeinschaft werben und notfalls auch streiten soll. Wir nicken also nicht einfach die Beitragserhöhung oder das Verhandlungsergebnis der Länderchefs ab. Wir stimmen der Beitragserhöhung zu, machen fachliche Detailkritik geltend und formulieren eine deutliche Erwartungshaltung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern. Das ist für mich als Demokratin der richtige Weg, mit dem ersten Medienänderungsstaatsvertrag umzugehen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die CDUFraktion hat sich noch einmal Abgeordneter Mohring zu Wort gemeldet.

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Mike Mohring CDU

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Staatsverträge sind für selbstbewusste Parlamentarier dem Grunde nach eine Zumutung, weil sich die inhaltliche Gestaltungsmöglichkeit bei diesen Staatsverträgen auf ein Minimum – eigentlich auf null – reduziert. Peter Struck hat mal in einem legendären Satz formuliert, dass er den Anspruch erhoben hat: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. – Bei Staatsverträgen läuft dieses Struck‘sche Gesetz ins Leere, deswegen gibt es an dem Verfahren zu Staatsverträgen berechtigte Kritik. Der Unterschied ist – und das fällt hier mal wieder bei den Rundfunkstaatsverträgen auf, jetzt beim Medienrechtsänderungsstaatsvertrag –, dass die Debatten immer erst dann stattfinden, wenn diese Staatsverträge abschließend ausverhandelt vorgelegt werden. Wenn wir wollen, dass Parlamentarier selbstbewusst ihre Rechte in die Hand nehmen – wir als Thüringer Landtag, die anderen ebenso –, dann müssen wir das Prinzip umkehren. Jetzt gibt es in der öffentlichen Debatte dazu zwei Vorschläge, einen hat der Ministerpräsident in dieser Woche geäußert, den ich nicht unterstütze, der gesagt hat, bei Staatsverträgen sollten Parlamente gar nicht mehr beteiligt werden. Ich halte das nicht für das richtige Prinzip und auch nicht für die Antwort, die wir in diesen Fragen geben müssen. Aber was wir machen können – wir haben das mit unserem Entschließungsantrag versucht –, ist, dass wir das Prinzip umkehren und einen Auftrag formulieren, wie die Staatsregierungen für künftige Staatsverträge mit einem Verhandlungsmandat ausgestattet werden und damit zurück in die Landtage kommen. Es reicht nicht aus, einen unverbindlichen Entschließungsantrag einzubringen, denn es ist natürlich so, wie es Abgeordnete Marx gerade beschrieben hat: Abstimmen werden wir heute nur über den Staatsvertrag. Dem werden wir in der Mehrheit zustimmen. Es gibt dazu auch Beschlussfassungen zu Entschließungsanträgen, aber Entschließungsanträge haben nicht den Charakter der Verbindlichkeit, den man braucht, um die Aufträge auch abschließend formulieren zu können. Was wir aber gemacht haben, ist, dass wir gesagt haben, wir wollen über die Aufträge, die wir heute formulieren, im Landtag erneut zur Hälfte der nächsten Wahlperiode mit der Landesregierung debattieren, welche Zwischenergebnisse erzielt wurden und wo möglicherweise durch neue Parlamentsbeschlüsse noch einmal nachjustiert werden soll. Wir werben dafür, dass man genau dieses Prinzip so macht, dass Landtage selbstbewusst nach ihren eigenen Rechten greifen, (Beifall CDU) dass sie ihre eigenen Rechte selbstbewusst formulieren und den Landesregierungen Aufträge mitgeben, die die Landesregierungen zu erfüllen haben und durch die sie sich in der Öffentlichkeit dem Parlament gegenüber auch rechtfertigen und der Debatte stellen. Wenn wir das schaffen, dann können wir diesem Prinzip von der Notariatsfunktion, die Parlamentarier für Staatsverträge haben, auch ein neues Gewicht verleihen und diese Notariatsfunktion natürlich nicht abschaffen, wohl aber vorher den Auftrag des Parlaments selbstbewusst mitnehmen und dann einem Staatsvertrag zustimmen, der die Aufträge des Parlaments enthält. Und dieser Qualitätssprung sollte eigentlich Ausgangspunkt aus der Debatte sein, die wir jetzt in anderen Landtagen, aber eben auch gerade bei den Kollegen in Sachsen-Anhalt gesehen haben. Deswegen: das Prinzip umkehren und dadurch neu machen und die Debatte auf einen anderen Punkt bringen. Und sie ist auch notwendig – und das will ich gern noch mal sagen –, weil wir natürlich gerade als Vertreter aus dem Freistaat Thüringen sehen, dass die Repräsentanz in den Gremien – mein Kollege Kellner hat es gesagt –, dass die Repräsentanz der Gemeinschaftseinrichtungen in den neuen Ländern, dass die Repräsentanz in den Führungsetagen bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk natürlich aus unseren Regionen arg schmal ist. Wir müssen mit der Lupe suchen, damit wir Führungskräfte finden, wir müssen mit der Lupe suchen, damit es bei uns Gemeinschaftseinrichtungen gibt, wir müssen auch mit der Lupe manchmal danach suchen, ob der Osten so im Programm widergespiegelt wird, wie wir uns das vorstellen. Aber all das – die Frage von Programmkritik, die Frage von Strukturen, aber auch die Frage von Repräsentanz der verschiedenen Regionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – ist losgelöst von der Frage, über die wir heute zu entscheiden haben, wie dieser Rundfunkstaatsvertrag – dieser Medienänderungsstaatsvertrag – abzustimmen ist. Es ist so eine davon losgelöste Debatte. Sie wird natürlich gemeinsam geführt, aber diese Frage, miteinander so aufzuteilen und so zu ordnen, das ist die Aufgabe. Und wir müssen aus unseren Regionen – aus Mitteldeutschland, aber auch aus Thüringen – heraus unser Wort machen, dass wir eine andere Repräsentanz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen. Wir haben gerade vor wenigen Tagen im MDRRundfunkrat über einen neuen Programmdirektor in Leipzig abgestimmt. Natürlich ist ein hoch angesehener, hoch qualifizierter Printjournalist jetzt mit der Aufgabe betraut worden – selbstredend, da gibt es gar nichts zu rütteln, das ist ein Fachmann und er kennt sich aus, er ist auch jemand, wahrscheinlich noch eine Nummer zu groß für den MDR und für die Funktion, die er jetzt ausfüllt. Aber wenn wir ehrlich sind: Vorher war der Programmdirektor einer aus Sachsen, der ist nicht mehr im Amt, die Hintergründe sind vielfältig. Und dann kommt der Nachfolger nicht aus den neuen Ländern. Und ich finde, wenn wir einerseits 30 Jahre Deutsche Einheit feiern, darüber reden, wie können wir selbstbewusst die Einheit weiter ausgestalten, darüber berichten, und zwar nicht nur über die Fragen, die sozusagen immer die großen Schlagzeilen füllen, wenn man über den Osten berichtet, sondern auch selbstbewusst das Leben und die Gesellschaft im Programm widerspiegeln, dann geht das natürlich auch manchmal leichter, wenn an den entscheidenden Stellen Leute sitzen, die auch hier sozialisiert sind, weil sie schon seit Jahrzehnten hier leben, weil sie sogar hier geboren sind und weil sie aus der Sozialisierung heraus, aus dem Freundeskreis, aus der Nachbarschaft, aus dem Kollegenkreis, aus dem Blick auf das Leben auch sehen, wie dieses Land tickt und wie die Menschen ticken. Dann redet man nicht über die Leute, sondern man kann aus dem Leben heraus auch Programm gestalten. Wir wünschen uns, dass sich das auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk widerspiegelt. Dafür hat er Kraft, dafür hat er Budget und dafür hat er auch die Ressourcen, und wenn er dann noch seine Ressourcen ein Stück neu ordnet und wir vielleicht nicht bei jedem internationalen Sportrechtewettbewerb mit einsteigen und dort die Gelder lassen, sondern noch mehr in die Programmqualität stecken und auch dort investieren können, dann hat die ganze Debatte auch einen Sinn. Und die zu führen bis zum nächsten Medienänderungsstaatsvertrag, dafür haben wir jetzt vier Jahre Zeit. Diese Debatte sollte als Anstoß dafür genommen werden. Es ist ein bisschen weniger Zeit, das stimmt allerdings, aber es ist ein längerer Zeitraum als von der Vorlage des ausgehandelten Staatsvertrags bis zur Abstimmung zum Staatsvertrag und dieser größere Zeitraum sollte genutzt werden. Das muss Ausgangspunkt für diese Debatte sein, neben der Zustimmung heute: den Auftrag formulieren, hier die Debatte in den Landtag ziehen, mit den Aufträgen die Regierung ausstatten und dann hoffentlich mit guten Ergebnissen zurückkommen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk gestärkt wird, damit er eine größere Qualität entfaltet und wir nicht die Debatten führen müssen, dass es da um Abschaffung geht. Ich teile diesen Anspruch ausdrücklich nicht. Wir brauchen diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk, wir brauchen seine Qualität, wir brauchen seine Fachlichkeit. (Beifall CDU) Alle brauchen auch den Qualitätswettbewerb mit den Privaten und diesem Qualitätswettbewerb, dem müssen wir uns stellen, und wenn er dann noch besser ist, weil er ein starkes Budget hat, dann umso besser und dann wissen auch die Leute, dass dieses Geld, was sie zahlen müssen, auch diesen Qualitätsanspruch zurück nach Hause in die heimische Wohnstube bringt, und darauf kommt es schlussendlich an. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Herr Kollege Mohring. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Kollegin Henfling zu Wort gemeldet.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, ganz so diplomatisch wie bei meiner Koalitionskollegin wird es bei mir nicht, aber das wird jetzt wahrscheinlich niemanden verwundern. Ich bin zumindest der CDU dahin gehend dankbar, dass sie es heute geschafft hat, sich nach langem Um-den-heißen-Brei-Reden zumindest klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bekennen. Ich muss sagen, das hat mir in den letzten drei Monaten in dieser Deutlichkeit hier tatsächlich gefehlt. Allerdings teile ich viele Teile ihrer Analyse schlicht und ergreifend nicht. Ich muss ganz ehrlich sagen, es ist zwar nett, dass Herr Mohring hier nach vorn kommt und nach langer Zeit auch mal wieder das Wort ergreift, nichtsdestotrotz hätten Sie in den letzten Jahren mehrfach die Möglichkeit gehabt, diese Reformvorschläge, die Sie heute hier aufs Tablett bringen, tatsächlich auch in diesem Landtag zu machen. Das haben Sie nicht getan, und das ist übrigens der Unterschied zu den Koalitionsfraktionen. Wir befinden uns seit vielen Jahren in der Diskussion um eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie haben anscheinend erst mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrags angefangen, darüber nachzudenken, und das führt mich schon zu der Erkenntnis, dass es Ihnen hier vielleicht an der einen oder anderen Stelle nicht ganz ehrlich um eine Reform geht, sondern dass Sie natürlich hier in einem Fahrwasser schwimmen, das es Ihrer Wählerschaft vielleicht ein bisschen schwierig macht, nach rechts abzudriften. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich auch ein bisschen witzig finde, ist, dass Mike Mohring sich hier vorstellt und anfängt, quasi für eine Ostquote zu reden; das bringt ganz neue Debattenräume, die hier eröffnet werden. Vielleicht können Sie sich dann auch endlich für eine Frauenquote erwärmen. Das wäre vielleicht eine interessante Sache, die wir auch einmal gemeinsam diskutieren können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur AfD ist, glaube ich, nicht mehr viel zu sagen an dieser Stelle. Wir alle wissen, wo die AfD hinwill und dass sie hier ganz klar gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht. Sie redet von einem Grundfunk, meinen tut sie aber im Prinzip die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil sie ihm die finanzielle Grundlage entziehen will. Das ist nicht debattenwürdig und spricht einfach nur an dieser Stelle vor allen Dingen gegen die AfD. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem heute hier vorliegenden Ersten Medienänderungsstaatsvertrag wird die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009 vorgenommen. Die 86 Cent Erhöhung haben in Deutschland sehr hohe Wellen geschlagen. 86 Cent haben gezeigt, wie schwer es der CDU fällt, sich von der AfD abzugrenzen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Immerhin haben früher dafür 30 Silberlinge gereicht. (Unruhe CDU) Das war ein Test für die Bibelfestigkeit der CDU, aber es hat ganz gut funktioniert. Herzlichen Glückwunsch. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja, ja, mit Silberlingen kennen Sie sich aus!) (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Unwür- dig!) Die Frage der Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung führte Sachsen-Anhalt an den Rand einer Regierungskrise, die nur mit Mühe abgewendet werden konnte. (Unruhe im Hause)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Ich bitte doch wieder um etwas Ruhe im Haus.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Dieses Abwenden haben vor allen Dingen auch unsere Grünen-Kolleginnen und -kollegen dort mitgetragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es zieht jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nach sich. Der Argumentation der Rundfunkanstalten kann man sich nicht ganz verschließen. Dazu muss man sich die Verfassungsurteile ins Gedächtnis rufen. Kern des Beitragsgedankens ist die finanzielle und damit auch politische Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Ein hohes Gut, das mehrfach vom Verfassungsgericht gestärkt und konkretisiert wurde. Für die Festsetzung des Beitrags wurde ein Verfahren ermittelt, das demokratisch und unabhängig ist. Der Staatsvertrag nimmt die Beitragsempfehlung der KEF – Kollege Blechschmidt hat das hier deutlich beschrieben – auf und regelt die Beitragsverteilung innerhalb der Sendeanstalten neu. Es ist eben nicht so, dass die Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten einfach so durchgereicht werden. Die KEF prüft, ermittelt Einsparpotenziale und mindert die Anmeldungen der Rundfunkanstalten dementsprechend. Hier sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beitragserhöhung angemessen ist. Und wenn man es mal ganz objektiv betrachtet, ist eben nach elf Jahren schon allein durch den Inflationsausgleich diese Erhöhung notwendig. Es ist völlig klar, dass es bei diesen Summen einer Kontrollinstanz bedarf. Das ist die Aufgabe der KEF und der kommt sie auch nach. Alles andere wäre eine Finanzierung über Steuern und damit eine direkte Abhängigkeit vom Staat. Niemand will einen Staatsfunk mit Ausnahme der AfD, die genau dieses Modell mehrfach hier im Landtag gefordert hat und es auch in ihrem Antrag wieder fordert. Allen anderen ist klar, der Rundfunkbeitrag macht es möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten kann, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht. Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich nicht aus einer einfachgesetzlichen Ausgestaltung, sondern aus ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit, die in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes festgehalten ist. Diese Urteile weisen ausdrücklich aus, dass der Öffentlich-Rechtliche zukunftsfähig aufgestellt werden muss, um den Erfordernissen sich ändernder Gesellschaftszustände gerecht zu werden. Damit werden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch ganz explizit Online-Angebote. Die Aufgabendefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmt also seine Struktur. Herr Kellner, natürlich können Sie sich hier hinstellen und sagen, der muss digitaler werden. Aber vielleicht haben Sie auch mal darüber nachgedacht, dass genau das eventuell in Zukunft mehr Geld kosten könnte, wenn er digitaler wird. Es ist jedoch völlig klar, dass es Reformnotwendigkeiten im öffentlichen Rundfunk gibt. Das hat auch niemand hier jemals bestritten. Dies an die Beitragserhöhung zu knüpfen, ist allerdings nicht nur unzulässig, wer das tut, entlarvt sich, ehrlich gesagt, seiner medienpolitischen Unbedarftheit, denn erstens trifft eine bockige Verweigerung der KEF-Empfehlung nicht die großen Strukturen, sondern eben direkt die Produktion, das heißt die selbstständigen Technikerinnen, die einzelnen Produzentinnen und Journalistinnen. Die Strukturdebatte muss unter anderen Rahmenbedingungen geführt werden. Ich habe Mike Mohring so verstanden – das ist jetzt die positive Interpretation –, dass er das hier auch sagen wollte. Eine weitere bockige Verweigerung der KEF-Empfehlung beschädigt außerdem das demokratische Verfahren. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll eben in größtmöglicher Staatsferne erfolgen und jede politische Instrumentalisierung des Rundfunkbeitrags soll ausgeschlossen werden. Dafür sind den Länderparlamenten, die die Staatsverträge in Länderrecht umsetzen sollen, enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Eine Abweichung von der KEF-Empfehlung ist eigentlich nur im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und bei Einschränkung der Freiheit des Informationszugangs gerechtfertigt. Beide Fälle liegen hier nicht vor. Die Strukturreformdebatte muss geführt werden. Wir haben im Entschließungsantrag von Rot-RotGrün einige unserer Kritikpunkte herausgearbeitet. Die Frage der Repräsentanz ostdeutscher Themen, der Problemlagen der Ausstellungs- und Vergütungsmodalitäten besonders in den ostdeutschen Bundesländern und der effektiven Aufstellung der Sendeanstalten sind gewichtige Prüfkriterien – das will ich gar nicht bestreiten –, die wir angehen wollen. Dieser Antrag wurde bereits im September den Kolleginnen der CDU zugeleitet. Wir haben bis jetzt keine Antwort oder Auseinandersetzung dazu erhalten, einfach nichts. Wobei das nicht ganz stimmt. Der jetzt vorgelegte Entschließungsantrag der CDU wurde zu drei Vierteln schön von uns abgeschrieben. Sogar die Reihung der Inhalte wurde zum großen Teil übernommen. Da wird Herr Kellner glatt zum Guttenberg. Seit einem Vierteljahr diskutieren wir die Rundfunkbeitragserhöhung. Die CDU hat es bis zuletzt nicht geschafft, sich hier klar zu positionieren. Im Ausschuss fährt sie dumpfe Verzögerung. Sie beantragen eine Anhörung, ohne an einer Stelle im Ausschuss diese dann auch auszuwerten. In der letzten regulären Sitzung wollten Sie nicht abstimmen, weil Sie sich immer noch keine Meinung bilden konnten – und das innerhalb von drei Monaten nicht. Außer netten Bekenntnissen habe ich hier von der CDU tatsächlich nichts gesehen. Im Sonderausschuss, der extra auf Wunsch der CDU dafür einberufen wurde, hat die CDU exakt nichts gesagt, kein einziges Wort – nada –, auch nicht zu unserem Antrag, gar nichts. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Jetzt, kurz vor knapp, legen Sie einen Antrag vor, der zum einen einfach abgeschrieben ist und zum anderen sich in dem Fall der Diskussion verweigert. Was ist das für ein Politikstil? Das frage ich mich ganz ehrlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann stellt sich Herr Mohring hier hin und will aber gleichzeitig dafür sorgen, dass wir im Parlament demnächst vorab über Staatsverträge diskutieren. Ich frage mich, wie das in dem Schneckentempo, in dem Sie in der CDU-Fraktion Meinungsbildungsprozesse an den Tag legen, ernsthaft funktionieren soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben zum Thema „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ mit Ihrem Vorgänger, Herr Kellner, eine sehr sachorientierte und ehrliche Arbeitsweise gehabt. Da waren wir ziemlich verwöhnt. Ich wünsche mir, dass wir wieder dahin zurückkommen. Ihre ganze Taktik im Ausschuss zielt aus meiner Perspektive nur darauf ab, die Entscheidung in Sachsen-Anhalt abzuwarten und Ihre Kollegen dort ein Stück weit die Drecksarbeit machen zu lassen. Das, finde ich, ist an Dreistigkeit wirklich nicht zu überbieten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und Sie erdreisten sich auch, hier großspurig eine Deckelung der Intendantengehälter zu fordern. Diese Idee hat die CDU bei den Verhandlungen zum MDR-Staatsvertrag strikt abgelehnt, sogar ein geeinter Vorschlag dazu wurde von der CDU zurückgeholt. Und jetzt soll das Ihr ganz großer Vorschlag sein. Das müssen Sie mir mal ganz ernsthaft erklären. Wenn Sie eigentlich nichts Neues zu sagen haben, hätten Sie dem Antrag in unserem Entschließungsantrag auch einfach zustimmen können. Das hier finde ich wiederum echt wahnwitzig. Sie verstecken sich hinter Sachsen-Anhalt und haben keine eigene Zukunftsvision eines modernen öffentlichen Rundfunks. Da hat aus meiner Perspektive die FDP mehr Gestaltungswillen, wie deren Antrag zeigt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Immer!) Ich will damit nicht sagen, dass ich den Antrag besonders gut finde, aber er geht zumindest über … – ist egal. Unser Standpunkt an der Stelle ist aber klar: Wir haben eine klare Vorstellung, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterentwickeln soll. Das haben wir frühzeitig durchgestellt und mit unserem Antrag vorgelegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, jetzt ist es Zeit zur Abstimmung. Ich werde Ihnen aber auch sagen, dass mehr als eine Enthaltung – ganz ehrlich – für Ihren Antrag von der CDU nicht da ist. Ich würde ihn aber natürlich schwer ablehnen können, weil er ja zu großen Teilen unserem entspricht. Aber Sie haben da ein paar schwierige Sachen reingemogelt, die wir so nicht ohne Weiteres mittragen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Frau Kollegin. Mindestens eine Wortmeldung haben wir noch. Insofern ist es also noch nicht Zeit zur Abstimmung. Das Wort hat Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Präsident! Lieber Herr Blechschmidt, vielen Dank für die einführenden Worte vorhin, aber ich will vielleicht ganz kurz noch mal mit einem kleinen Hinweis anfangen. Ein guter Unternehmer ist natürlich bereit, für Reformen auch Geld in die Hand zu nehmen. Strukturreformen kosten im Zweifel – häufig jedenfalls – Geld. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Muss es!) Aber er tut das dann, wenn er weiß, was er tun will und wie viel es kostet. Und deswegen ist das Umdrehen dieses unternehmerischen Ansatzes gerade exemplarisch bei diesem Medienstaatsvertrag sichtbar. Denn die eigentliche Reformagenda oder das Erarbeiten dieser Reformagenda ist ja auf das Jahr 2022 verschoben. Auch daraus begründet sich ein Punkt unserer Ablehnung dieses Staatsvertrags. Ich möchte mich zunächst einmal bei Ihnen allen für die im Prinzip sehr sachliche Debatte bedanken. Ich möchte nur auch mal auf die Frage hinweisen: Was tun wir hier eigentlich und warum tun wir das? Die Frage: Sollten wir zustimmen, sollten wir nicht zustimmen? Es war lange Zeit gerade beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Frage, ob es ein Indexmodell geben soll, ein Modell, das automatisiert Kosten ermittelt, beispielsweise einen Inflationsausgleich gibt und die Frage der Beitragshöhe aus dem Kompetenzbereich der Parlamente nimmt. Man hat sich nicht zuletzt auch durch die Positionierung schwarz-gelb geführter Landesregierungen dagegen entschieden, weil man nämlich von einem überzeugt ist, was ich bis heute sehr richtig finde: dass es historische Gründe dafür gibt, wenn sich ein Land zu einer erfolgreichen Struktur bekennt, nämlich der des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, deren Historie weit in die 50er-Jahre zurückreicht. Es gibt auch die Frage der Ausgestaltung, die begründet, warum wir mit der ARD und seit Ende der 50er-Jahre auch mit dem ZDF zwei vollwertige Sendeanstalten haben – die damals tatsächlich notwendige Frage, wie wir eine pluralistische, demokratische und vielfältige Medienlandschaft in einem Land sicherstellen und schaffen können, das mit Gleichschaltung historisch einschneidende Erfahrungen gemacht hat. Aber nach all diesen Jahrzehnten muss die Frage gestattet sein, ob diese vorliegende Struktur tatsächlich noch dem damaligen Auftrag entspricht bzw. ob der Auftrag, den man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, tatsächlich heute nicht zwangsweise strukturelle Veränderungen braucht. Und diese Veränderungen sehen wir. Wir haben das heute in einem Entschließungsantrag dargestellt. Wir diskutieren als Freie Demokraten auch in der gesamten Parteifamilie sehr kontrovers und auch unterschiedliche Reformansätze, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen. Das Wort „zukunftsfähig“ unterstellt ein Stück weit, er sei es nicht. Das stimmt, glaube ich, so nicht. Er ist qualitativ hochwertig. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir bekennen uns ganz ausdrücklich zu einem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Aber die Debatte darüber, wie diese Strukturen aussehen sollen, ist keine, die man in irgendeiner Art und Weise politisch verbrämen sollte. Denn sie dient am Ende der Legitimität einer Struktur, über die einzelne Menschen – nämlich die Bürgerinnen und Bürger – für sich selbst gar nicht entscheiden können, sondern die über die Beteiligung von Parlamenten legitimiert und abgesichert wird. Deswegen ist auch Kritik an diesem Medienstaatsvertrag, so wie er vorliegt – zumindest wenn man sie konstruktiv äußert und wenn man die Freiheit der Journalisten, darüber zu bestimmen, wie Inhalte gestaltet werden, ernst nimmt und sie nicht inhaltlich kritisiert –, glaube ich, ein konstruktiver Beitrag, der die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich erhöht. Insofern will ich noch mal sagen, dass unser Nein ein konstruktives Nein ist. Es ist vor allen Dingen eines nicht: nämlich eine etwaige Kritik am Reformwillen oder Reformunwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienanstalten selbst. Wer sich in der Anhörung die Mühe gemacht hat, sich mal die eine oder andere Zuschrift von Medienökonomen herzunehmen, erkennt, dass die Verantwortung bei uns, bei der Politik, ja sogar noch genauer gesagt in der Ministerpräsidentenkonferenz liegt. Auch hier ist genau aus dieser Sicht, aus unserer Sicht der große Fehler geschehen. Man hat ein „Weiter so“ beschlossen und diese Reformfrage wieder vertragt, und das kritisieren wir stark. Und ich will noch mal zu dem etwas sagen, was Mike Mohring hier vorgetragen hat. Es gibt auch für die Abgeordneten eine Pflicht, Vorlagen zu bewerten, abzuwägen, und gerade bei der Frage „Höhe des Rundfunkbeitrags“ möchte ich auf die Begründung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mal hinweisen und auch auf eine Zuschrift, in dem Fall eine Zuschrift von Herrn Prof. Dr. Fechner, Medienökonom aus Ilmenau, der auch dieses Urteil noch mal begründet. Die Abwägungsbefugnis, also des Parlaments, ermächtigt zur abwägenden Berücksichtigung gerade auch der wirtschaftlichen Interessen der damals Gebühren-, heute Beitragszahler. Und deswegen frage ich: Ist denn der KEFBericht tatsächlich noch aktuell, ist er nicht von Finanzbedarfen ausgegangen, die sich möglicherweise gerade durch die Corona-Pandemie verändert haben – beispielsweise von der Übertragung von Sport- und Großveranstaltungen hin zu mehr Informationen, die sachlich sind und für die auch ich persönlich sehr dankbar bin? Ich zitiere nur allzu gern die fachliche Zusammenstellung, auch die statistische Zusammenstellung des MDR vor ein paar Tagen, beispielsweise zur Hospitalisierung in der Corona-Pandemie. Aber diese Frage der Kostenänderung zwingt uns doch dazu, zu hinterfragen, ob der KEF-Bericht tatsächlich den aktuellen Stand der Umsetzung bzw. des Finanzbedarfs abbildet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier nicht um ein paar Peanuts, es geht um 86 Cent. Da könnte man natürlich sagen, wenn man der Meinung ist, das Geld kommt sowieso aus dem Automaten, dass das völlig irrelevant ist. Aber insgesamt geht es um 400 Millionen Euro – bei einem Gesamtvolumen, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat, von über 8 Milliarden Euro, wo kleine und kleinste Sendeanstalten wie Radio Bremen usw. parallel nebeneinander existieren. Ich maße mir nicht an zu sagen, wie die Struktur ist, wir haben Vorstellungen dazu, die kann man auch mal in einer anderen Debatte führen, aber dass aus dieser Nichtbeschäftigung mit der eigentlichen Frage, nämlich der zukünftigen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine quasi gottgegebene Ableitung einer Erhöhung folgt, das sehe ich ganz persönlich und das sieht auch die Fraktion der Freien Demokraten so nicht gegeben. (Beifall FDP) Insofern werden wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Medienstaatsvertrag unsere Zustimmung nicht geben können. Wir haben in der Debatte aufgezeigt, wie wir uns einen konstruktiven Weg vorstellen: dass man Reformvorschläge diskutiert, dass man eine Reformagenda aufstellt, dass man dann den Finanzbedarf dieser Reform einpreist und sich dann über die Beitragshöhe verständigt. Nichts zu tun, ist der falsche Weg, nicht darüber zu debattieren, schadet ganz und gar der Legitimation. Gut, dass wir beides heute nicht getan haben. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1587. Von der AfDFraktion wurde namentliche Abstimmung gemäß § 44 Geschäftsordnung beantragt. Gestatten Sie mir bitte den folgenden Hinweis: Die beiden Schriftführer stellen sich bitte mit den Abstimmungsurnen nicht wie sonst üblich am Rednerpult, sondern an den Tischen auf. Ich bitte also den einen Schriftführer, seine Abstimmungsurne auf den Tisch rechts in der Nähe des Ein- und Ausgangs zu stellen, und den anderen Schriftführer bitte ich, seine Abstimmungsurne auf den Tisch links in der Nähe des anderen Ein- und Ausgangs zu stellen – einmal rechts, einmal links. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte ich, Ihre Stimmkarte in die jeweilige Urne einzuwerfen, die auf dem kürzesten Weg erreicht werden kann. Ähnlich wie bei Wahlen sollte es uns auch bei namentlichen Abstimmungen darum gehen, dass der Mindestabstand zu jeder Zeit eingehalten werden kann und keine Gruppenbildung entsteht. Also bitte langsam dann zu den Tischen folgen, Abstand halten. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Einen Augenblick bitte, ich habe hier einen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Eher noch mal die Frage, Herr Präsident: Worüber wird jetzt namentlich abgestimmt? Über die Beschlussempfehlung, über das Gesetz oder was stimmen wir jetzt namentlich ab?

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Wir stimmen über das Gesetz ab, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfiehlt. Also wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung nur über den Gesetzentwurf abgestimmt. Damit ist Klarheit und die Abstimmung eröffnet. Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Dann bitte ich einen der Schriftführer noch mal hierherzukommen, damit ich das auch tun kann und durch mein Aufstehen nicht die Sitzung unterbrochen wird. Ich stelle fest, es haben alle ihre Stimme abgeben können und damit eröffne ich die Auszählung. Ich möchte bei der Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause nachher die außerplanmäßige Sitzung des Petitionsausschusses stattfinden wird, und zwar hier in der Arena im ersten Obergeschoss in der großen Loge. Danke. Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn: 86. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Dafür haben gestimmt 49, Neinstimmen 28 und Enthaltungen 6 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen. Wir kommen somit zur Schlussabstimmung. Wer sich für den Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Das sind die Abgeordneten von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 0/Die Grünen, SPD und CDU. Danke schön. Jetzt frage ich nach den Enthaltungen, diejenigen mögen sich erheben. Einzelne Abgeordnete der Fraktion der CDU. Danke schön. Und jetzt frage ich nach den Neinstimmen. Das ist die FDPFraktion und das ist die AfD-Fraktion und es sind einzelne Stimmen aus der CDU-Fraktion. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1793. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1793 die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Enthaltungen? Nicht der Fall. Danke schön. Wir kommen zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2335. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir ebenfalls wieder direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2335. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Eine Gegenstimme aus der CDU-Fraktion. Jetzt frage ich nach den Enthaltungen. Das sind die übrigen Stimmen aus der CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir haben jetzt noch den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341, und zwar in der Neufassung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit kommen wir auch direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2341 in der Neufassung. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der CDUFraktion, Teile der SPD-Fraktion, wenn ich das richtig sehe, eine Stimme aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einige Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Meine Damen und Herren, das wird jetzt schwierig. Also ich bitte doch noch mal, alle Jastimmen anzuzeigen, wir müssen auszählen. Danke schön. Die Neinstimmen. Wir hatten also 32 Jastimmen, keine Neinstimmen. Und Enthaltungen? Ja, die Mehrheit sind Enthaltungen. Damit ist es mit 32 Stimmen angenommen. Danke schön. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1791. Abgestimmt wird direkt über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1791, wer also diesem Antrag in der Drucksache 7/1791 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, wir sind jetzt sehr dicht an dem Punkt, an dem wir bereits in die Mittagspause gehen wollten. Das hat jetzt also mit Blick auf Lüftungspausen und dergleichen anders keinen Sinn. Deswegen erinnere ich noch einmal daran, dass in fünf Minuten der Petitionsausschuss oben in der großen Loge tagen wird. Entschuldigung, ich habe Herrn Bühl übersehen, das ist mir natürlich höchst unangenehm. Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Herr Präsident, ich habe eine kurze Abfrage unter den PGFs gemacht und es gab, sagen wir mal, eine Mehrheitstendenz, dass wir 45 Minuten Mittagspause machen statt 30.

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Bergner

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Dann sehe ich noch mal in die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer. Wird das so bestätigt? (Zwischenruf aus dem Hause) Ich habe Bauchschmerzen vernommen, dann beschließen wir das mit Bauchschmerzen so, dass wir 45 Minuten Pause machen. Das bedeutet, dass wir bitte um 13.40 Uhr wieder hier im Saal sind, um die Sitzung fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen eine gute, nunmehr verlängerte Mittagspause.

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Madeleine Henfling

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Meine Damen und Herren, wir würden die Sitzung fortsetzen. Zunächst hatte Herr Braga um das Wort gebeten.

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Torben Braga AfD

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage die Absetzung des Gesetzentwurfs meiner Fraktion in Tagesordnungspunkt 11, Drucksache 7/2158, von der Tagesordnung.

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Madeleine Henfling

b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Gut, dann streichen wir den Tagesordnungspunkt 11 für heute. Gibt es Widerspruch zu der Streichung? Das kann ich nicht erkennen. Dann verfahren wir so und würden jetzt, wie wir heute zu Beginn der Tagesordnung vereinbart haben, in den Tagesordnungspunkt 3 einsteigen. Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1192 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2359 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Zippel zur Berichterstattung.

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Christoph Zippel CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ab. Die CDUFraktion will den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen stärken und wir möchten, dass künftig eine Stelle dazu berät, wie man Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen kann. Diese Stelle heißt Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Der Landtag hat am 16. Juli 2020 zum ersten Mal über diesen Entwurf gesprochen. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass wir im Sozialausschuss und im Haushaltsausschuss wieder über dieses Thema sprechen wollen. Der Sozialausschuss hat am 24. September 2020 zum ersten Mal über den Entwurf beraten. Am 29. September 2020 hat der Sozialausschuss beschlossen, die Menschen in Thüringen um ihre Meinung zu diesem Entwurf zu bitten. Sie konnten Briefe schicken und im Internet schreiben. Wir nennen das eine Anhörung. Die Anhörung im Internet lief vom 30. September bis zum 29. Oktober 2020. Leider hat im Internet niemand dazu seine Meinung geschrieben. Dafür haben wir viele Briefe bekommen mit Vorschlägen, was wir besser machen können. Am 5. November, am 3. Dezember und am 18. Dezember 2020 haben wir deshalb weiter beraten. Die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben vorgeschlagen, den Entwurf an einigen Stellen zu ändern. Das nennen wir Änderungsantrag. Die Abgeordneten wollen vor allem Dinge ändern, die die Städte, Dörfer und Landkreise betreffen. Deswegen haben wir die Bürgermeister und Landräte noch einmal um ihre Meinung gebeten und auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Leibiger. Sie hatten auch einige gute Vorschläge für uns. Wir haben deshalb am Änderungsantrag noch kleine Fehler richtiggestellt. Das nennt man redaktionelle Änderungen. Der Haushaltsausschuss hat heute früh über den Entwurf beraten. Auch der Sozialausschuss hat heute früh noch einmal über den Entwurf gesprochen. Die Abgeordneten im Ausschuss haben beschlossen, den Entwurf an einer Stelle zu ändern. Die Änderung betrifft die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit diesen Änderungen anzunehmen. Vielen Dank, dass Sie meiner Rede in einfacher Sprache zugehört haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, FDP)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank für Ihre Berichterstattung in einfacher Sprache. Das ist, glaube ich, ein wichtiges Zeichen heute. Ansonsten würde ich jetzt die Aussprache eröffnen. Zunächst erhält das Wort Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier im Sommer den Gesetzentwurf der CDU beraten und an den Sozialausschuss überwiesen. Die CDU stellte zu ihrem Gesetzentwurf ihren Wunsch nach Veränderung im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vor. Das genannte Gesetz war nach intensiver Befassung in der vergangenen Legislatur von Rot-Rot-Grün in die Umsetzung gebracht worden. Und natürlich: Verbesserungen sind immer gut, und so haben wir uns in den vergangenen Monaten weiter mit ihren Vorschlägen befasst und damit ist dann ein gemeinsamer Änderungsantrag von der CDU und Rot-RotGrün entstanden. Dazu bedurfte es intensiver und gründlicher Abstimmung. Ich finde, das hat sich gelohnt. Auch Herr Leibiger, der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, schreibt in seiner Stellungnahme – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Thüringen wird mit dem durch den Gesetzentwurf samt Änderungsantrag zum 01.01.2021 neu gefassten Gesetz eine bundesweit zu beachtende Vorreiterrolle einnehmen.“ Zwischenzeitlich allerdings sah es immer mal so aus, als wäre dieser Termin nicht zu halten. Sehr viele Aspekte tauchten bei der parlamentarischen Befassung immer wieder auf und mussten geklärt werden. So ist es aber nun gelungen, dass wir einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetz einreichen. Und so hoffe ich, dass wir das Gesetz heute mit diesen Änderungen und Ergänzungen zum ursprünglichen CDUEntwurf verabschieden können, damit es am 01.01.2021 in Kraft treten kann. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir Hindernisse für Menschen mit Behinderungen aus dem Weg räumen und wirkliche Teilhabe ermöglichen wollen, dann müssen wir uns bewegen, umdenken und die Forderungen der Menschen ernst nehmen, die es betrifft. Eine Stärkung der Rechte und Befugnisse des Landesbeauftragten ist da ebenso wichtig wie die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Mit der Forderung der Stärkung der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen hat die CDU einen großen Sprung über ihren eigenen Schatten gemacht. Das finde ich gut, denn damit soll überall im Land die Möglichkeit zur Beratung von der Verwaltung und Parlamente gegeben sein. Denn die besonderen Bedürfnisse und Belange von behinderten Menschen kommen noch immer fast überall zu kurz. Ich verspreche mir davon viele Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus sollen die Behindertenbeauftragten Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen sein und sie in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation unterstützen. Das ist viel Arbeit, aber diese muss getan werden. Je eher, umso besser. Das Geld für die Beauftragten ist jedenfalls im Haushalt eingestellt und die nächste Zeit wird zeigen, wie das klappt. Ich möchte hier eindringlich um die Unterstützung der Kommunen bitten, diese nun im Gesetz verankerte Chance auch schnell und überhaupt Wirklichkeit werden zu lassen. Eine weitere wichtige Änderung ist die Anpassung der Besoldung. Sie wissen, dass wir als Bündnis 90/Die Grünen uns damit immer schwergetan haben. Nicht, weil wir den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen schlechterstellen wollen als andere Landesbeauftragte – nein, keineswegs. Wir als Bündnis 90/Die Grünen wollen die Gleichbehandlung aller Landesbeauftragten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und so sehen wir die im Raum stehende Erhöhung der Besoldung als einen Schritt dorthin und gehen ihn mit, um spätestens in der nächsten Legislatur dann wirklich grundsätzlich zu einer Gleichbehandlung zu kommen. Die Erweiterung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen kommt dem Mitbestimmungs- und Teilhabebedürfnis von Menschen mit Behinderungen entgegen und wird mehr Vielfalt abbilden, die die Gruppen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Landesbeirat tragen können. Genauso gut und richtig finde ich, dass die Landesfachstelle für Barrierefreiheit nun bei einem Landesbeauftragten eingerichtet wird. Ich gehe davon aus, dass damit auch eine umfassende Prüfungs- und Beratungstätigkeit gewährleistet werden kann. Positiv ist dabei zu erwähnen, dass sich diese Initiative auch in der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel ab 2021 durchsetzen konnte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe es im Juli schon mal gesagt und möchte es hier wiederholen: Am Anfang der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft liegen noch große Baustellen vor uns. Wir brauchen Barrierefreiheit, Antidiskriminierung und dauerhaften individuellen Nachteilsausgleich, um das Ziel einer selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen zu verwirklichen. Den Weg in eine wirklich inklusive Gesellschaft schaffen wir nur im Schulterschluss und mit viel Sensibilität für die Belange aller Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen. Deshalb möchte ich nicht versäumen, mich an dieser Stelle bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die wirklich konstruktive und spannende Zusammenarbeit an diesem Änderungsantrag zu bedanken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält jetzt Abgeordnete Meißner das Wort.

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Beate Meißner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte sozialpolitisch Interessierte und sehr geehrte Menschen mit Behinderungen! Heute ist nicht nur ein guter Tag für Thüringens Wälder, sondern heute ist auch ein guter Tag für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Deswegen freue ich mich, heute hier zu Ihnen zum Gesetzentwurf der CDU zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sprechen zu dürfen. Es gibt fast 400.000 Menschen mit Behinderungen in unserem Freistaat und wir alle müssen uns eingestehen, dass diesen Menschen nicht immer eine gleichberechtigte Teilnahme gewährleistet werden kann, aber wir können daran arbeiten. Deswegen müssen wir auch daran arbeiten, die Barrieren für diese Menschen abzubauen. Barrieren gibt es viele. Die meisten davon sind in den Köpfen und es ist wahrscheinlich am schwierigsten, an diese ranzukommen, aber es gibt eben auch viele bauliche Barrieren wie auch Barrieren in der Kommunikation. Mein Kollege Christoph Zippel hat gezeigt, wie man im Rahmen der Kommunikation versuchen kann, Barrieren abzubauen. Diese einfache Sprache ist etwas, was wir uns auch im Parlamentsbetrieb auf die Fahnen schreiben sollten, denn die Beratung dieses Gesetzentwurfs hat auch gezeigt, dass im Rahmen der Anhörung des Landtags, was das Online-Diskussionsforum angeht, die Barrierefreiheit noch nicht vollständig hergestellt ist bzw. barrierefreie Dokumente fehlen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind uns als CDU wichtig und deswegen reden wir nicht nur, sondern wir handeln auch. Im vergangenen Jahr wurde dieses Gesetz nach langem Prozess verabschiedet und schon damals haben wir viele Vorschläge an Verbesserungen gemacht, getragen von vielen Betroffenenverbänden. Leider wurden viele nicht aufgegriffen, sodass wir unsere Worte, nämlich das Gesetz jetzt noch einmal anzupacken, auch in Taten umgesetzt und diesen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht haben. Bei der Diskussion im letzten Jahr sagte ich: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Es gab dem damaligen Gesetzentwurf viele Dinge hinzuzufügen bzw. zu verändern und mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein zentrales Wahlversprechen für Menschen mit Behinderungen um. Im Gesetzentwurf vom letzten Jahr wurde der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Landtag angesiedelt. Das war auch eine Forderung von uns. Ihm wurden zusätzliche Aufgaben zugeschrieben, sodass er in Thüringen eine Schlüsselfunktion bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention hat. Er ist zum Beispiel auch durch die Landesregierung beauftragt, barrierefreie Kommunikation, das heißt auch den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, zu gewährleisten. Er hat den Vorsitz und die Leitung des Landesbehindertenbeirats und eine wichtige Mittlerrolle zwischen Politik, Verwaltung und den Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt eine umfassende Prüf- und Umsetzungskompetenz hinsichtlich der Rechtsvorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Deswegen haben wir jetzt in unserem Gesetzentwurf auch erneut den Vorschlag eingebracht, zum einen eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Thüringen einzurichten. Diese ist wichtig, denn dem Behindertenbeauftragten obliegt auch die Aufgabe, landesweit Behörden, Verbände, Institutionen und Bürger zu Fragen der barrierefreien Raum- und Verkehrsgestaltung zu beraten. Dazu braucht er aber auch eine entsprechende Arbeitsstruktur, die er bisher nicht hat. Mit einer Landesfachstelle kann er diesen Aufgaben jetzt auch tatsächlich gerecht werden, denn Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilnahme nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Von Barrierefreiheit profitieren viele mehr, ältere Menschen, aber auch Familien. Wir haben das nicht nur in unserem Gesetzentwurf aufgenommen, sondern auch in den Haushaltsberatungen eingestellt. Wir wollen beim Thüringer Landtag – genauer gesagt beim Beauftragten – rund 520.000 Euro einstellen, eine halbe Million für die personelle Untersetzung dieser Aufgabe, aber auch, um Zuschüsse zur Herstellung von Barrierefreiheit zu gewähren. Darüber hinaus wollen wir aber auch – es ist schon angesprochen worden – eine Stärkung des Behindertenbeauftragten, genauer gesagt eine Gleichstellung des Behindertenbeauftragten mit der Besoldung, die ihm auch zusteht. Ein großer Fehler des vergangenen Gesetzes – verabschiedet durch Rot-Rot-Grün – war die Verschlechterung der Besoldung. So hatte er bis zu diesem Gesetz eine Besoldung von B3, wie die meisten der anderen Beauftragten, und wurde herabgestuft zu A16. Wir wollen, dass ihm diese Eingruppierung wieder zugestanden wird, genauso wie das beim Aufarbeitungsbeauftragten und dem Bürgerbeauftragten der Fall ist. Wir verabschieden damit heute nicht nur ein neues Gleichstellungs- und Inklusionsgesetz. Wir beenden damit auch endgültig die Schlechterstellung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Das ist eine Anerkennung der Arbeit des Beauftragten, aber vor allem messen wir damit den Interessen von Menschen mit Behinderungen den Wert bei, den sie verdienen. Darüber hinaus haben wir in unserem Gesetzentwurf weitere Änderungen. Ich möchte diese nur kurz aufzählen: Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen soll alle fünf Jahre gewählt werden und nicht wie bisher nach jeder Wahl im Landtag. Das würde dazu führen, dass wir vielleicht im schlechtesten Fall nächstes Jahr schon wieder hätten wählen müssen. Darüber hinaus soll der Landesbeirat nun auch aus mehr Mitgliedern bestehen als bisher. Im Rahmen der Anhörung haben wir uns auf eine Maximalzahl von 16 geeinigt. In den Städten und Kreisen muss es Beauftragte für Menschen mit Behinderungen geben. Kleinere Städte und Dörfer dürfen auch Beauftragte für Menschen mit Behinderungen haben und überall soll es Beiräte geben dürfen. Gerade nach der Anhörung haben wir auch den Vorschlag aufgegriffen, dass nicht nur ehrenamtliche Beauftragte Hauptamtlichen gleichgestellt werden sollen, sondern dass die kommunalen Beauftragten auch das Recht haben, an öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Hauptamtliche Beauftragte sollen darüber hinaus durch das Land finanziell unterstützt werden, was die Kommunen im Rahmen einer Förderrichtlinie beantragen können. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf auch erreichen, dass das Gesetz regelmäßig einer Überprüfung unterliegt. So soll immer nach sechs Jahren geschaut werden, wie das Gesetz wirkt und was besser gemacht werden kann. Das erste Mal soll das spätestens im Jahr 2024 geschehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass es im Landtag Berichte über die Barrierefreiheit geben soll. Sie sollen über ganz Thüringen berichten und nicht nur über Gebäude, die dem Land gehören. Auch das ist eine Forderung, mit der wir uns 2019 nicht durchsetzen konnten und wo wir jetzt Zustimmung erhalten dürfen. Ich möchte Ihnen am Ende meiner Rede noch ein paar Zitate aus der Anhörung vorstellen – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –, zum Beispiel: „Wir, der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V., schätz[en] ein, dass dadurch wesentliche Verbesserungen und Klarstellungen erreicht werden können.“ Ein weiteres Zitat: „Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion greift vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und sichtbar gewordener Unzulänglichkeiten Regelungsbedarfe in den Bereichen der Barrierefreiheit […] auf. Die Notwendigkeit dieser Änderung kann ich […] als […] Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen bestätigen“.

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Beate Meißner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Am Ende meiner Rede sage ich nur: Was lange währt, wird endlich gut. Ich freue mich auf die Verabschiedung dieses Gesetzes und möchte aufgrund des jetzigen Lockdowns noch eine persönliche Bemerkung machen: Vergessen wir nicht die Menschen mit Behinderungen, gerade diejenigen in den Werkstätten. Denn sie sind die Schwächsten, die unter diesem Lockdown oftmals am meisten leiden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion Die Linke bekommt Abgeordnete Karola Stange das Wort.

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Karola Stange Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Meißner, wir haben in dem zurückliegenden halben Jahr, in dem wir an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben, sicher so manche Gemeinsamkeit, was den Inhalt anbelangt, gefunden. Wir als Linke sind diejenigen, die schon viele Jahrzehnte an so einem Inhalt gearbeitet haben. Sie werden es mir verzeihen, aber ich hätte mir gewünscht, bereits im Jahr 2009 oder im Jahr 2014 eine Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes durch Sie, die damals tragende Regierungsfraktion, erleben zu dürfen. Da haben wir verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht mit unterschiedlichen Akzenten, genau mit denen, die wir heute gemeinsam noch mal erarbeiten oder neu verabschieden. Da hätte ich mir genauso eine Rede, wie Sie gerade gehalten haben, gewünscht. Aber sei es drum, es geht heute darum, dass wir ein Gesetz, welches Rot-Rot-Grün vor gut eineinhalb Jahren auf den Weg gebracht hat und welches seit knapp einem Jahr wirkt, noch mal einer Analyse unterzogen haben und noch mal neue Inhalte auf den Weg bringen. Darum ist es natürlich selbstverständlich, dass wir als Linke gar nicht abgeneigt davon waren, die Stelle für Barrierefreiheit auch jetzt im Gesetz zu verankern, war sie doch schon in der Begründung zu dem ehemaligen Gesetzentwurf mit niedergeschrieben. Wir wollen auch – und das sage ich eindeutig für meine Fraktion Die Linke –, dass der Beauftragte weitere Stärkung erhält und dass die kommunalen Beauftragten weiter gestärkt werden. An der Stelle möchte ich den Appell an die kreisfreien Städte und Landkreise, und hier ganz besonders an Frau Schweinsburg, die Präsidentin des Thüringischen Landkreistags, noch mal von diesem Pult aus rufen und sagen: Kümmern Sie sich darum, dass eine Vielzahl der Landkreise, die heute noch keine kommunalen Beauftragten haben, endlich diesen Weg gehen! Gelder haben wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen und als Landesregierung bereitgestellt, nur sind sie nicht abgerufen worden. Das, denke ich, ist ein Punkt, der wirklich kritisch noch mal an der Stelle geäußert werden muss. Lassen Sie mich an der Stelle auch noch einmal die eingehenden Begründungen von Herrn Zippel, also die Beschlussempfehlung von Herrn Zippel in leichter oder einfacher Sprache, hier zum Anlass nehmen und einfach den Wunsch oder die Bitte äußern, dass man sich nicht nur zu einem Gesetzestext zum Thema „Inklusion“ bemüht, verständlich und in einfacher Sprache zu reden, sondern es sollte Anspruch aller Parlamentarier und der Landesregierung sein, das für alle Bürgerinnen und Bürger so zu formulieren, dass wir gemeinsam nach außen treten können und die Gesetzestexte, die wir verabschieden, auch erklären und nicht immer nur so in großen Sprechblasen arbeiten. (Beifall CDU) Das wäre ein großer Wunsch, den ich von dieser Stelle aus heute noch habe. Ein letztes Thema, darauf will ich gern auch noch mal eingehen: Gleichzeitig zur Diskussion des Gesetzentwurfs wurde uns eine Petition übermittelt, die von betroffenen Eltern geschrieben worden ist, deren Kinder oder die selbst hörgeschädigt sind. Diesen Fauxpas in dem alten Gesetzestext haben wir geklärt, der Petition konnte mit der Verabschiedung des jetzigen Gesetzestextes abgeholfen werden und damit haben wir, glaube ich, zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, sodass wir an dieser Stelle gute parlamentarische Arbeit geleistet haben. Einen letzten Wunsch habe ich für das Jahr 2021: Wenn wir diesen Gesetzestext verabschieden, wenn wir am Montag den Landeshaushalt für 2021 auf den Weg gebracht haben, dann hätte ich gern, dass wir uns gemeinsam bei der Beratung für einen Haushalt 2022/2023 nicht nur um die Höherstufung der Besoldung des Behindertenbeauftragten kümmern, sondern dann hätte ich gern, dass wir uns gemeinsam einig sind, dass Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen auch angepasst werden müssen. Ich sage nur: Sinnesbehindertengeld. An der Stelle sollten wir dann auch 2021 und 2022 unsere Kraft auf dieses Thema richten. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. Ich versuche mal, tatsächlich das zu tun, was Herr Blechschmidt vorhin angekündigt hat, nämlich mich kurz zu halten. Denn meine Vorrednerinnen haben tatsächlich schon in aller Ausführlichkeit die Debattenlage dargestellt – von den letzten Legislaturen bis hin zur Kompromissfindung von Rot-Rot-Grün. Ich stelle unsere Abstimmung mal an den Anfang der Rede: Wir werden uns enthalten. Das hat einen einfachen Grund. Wir sind sehr zufrieden mit den Dingen, die hier als breiter Maßnahmenstrauß erreicht worden sind. Ich sage mal: Landesfachstelle für Barrierefreiheit, die Aufstockung der Mitgliederzahl des Landesbeirats auf 16, dass es jetzt eine Förderrichtlinie beim Sozialministerium gibt, eben auch für die Projekte der kommunalen Beauftragten oder der Beiräte. Aber einen Punkt sehen wir eben kritisch, das ist tatsächlich das, was auch der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme angeführt hat, dass hier aus Sicht des Gemeinde- und Städtebunds eine Regelung, dass nämlich die Beauftragten zukünftig auch an den Sitzungen teilnehmen dürfen, und zwar auch an den Sitzungen, die nicht öffentlich sind, der ThürKO nicht entspricht. Das haben wir heute auch im Ausschuss so debattiert. Eine Position, dass das notwendig sei, kann man natürlich gern vertreten, aber der Kommentar ist – auf den hat man ja seitens des Gemeinde- und Städtebunds Bezug genommen – aus unserer Sicht recht eindeutig und insofern haben wir damit Bauchschmerzen. Das ist nicht viel, deswegen stimmen wir nicht dagegen, aber es ist eben nicht ganz unbedeutend, deswegen die Enthaltung. Insofern bleibt die Aufgabe gerade bei der Behindertenpolitik, dort besser zu werden. Und eines möchte ich als Mitglied der Freien Demokraten hier doch sagen: Nicht alles, was gut ist und was behinderten Menschen hilft, muss teuer sein. Insofern bleibt auch das Auftrag an uns, kluge Politik zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Für die SPD-Fraktion erhält Abgeordneter Möller das Wort.

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Denny Möller SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream! Zunächst bleibt festzuhalten – Herr Montag, Sie haben das gerade noch mal angezeigt und Frau Stange hat es auch schon angezeigt –, die Politik für Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen, aber auch am Ende hier im Parlament, ist mit dem heutigen Tag nicht abgeschlossen – im Gegenteil. Ich glaube, wir haben im Rahmen der Debatte schon gesehen, dass einige Zukunftsaufgaben noch vor uns liegen, viel größere als nur die Frage der Besoldung von Beiräten und Beauftragten. Ich erinnere da an die Frage der Einheitlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe für Kinder mit Behinderungen. Das steht alles noch vor uns. Aber ich will auch noch mal ganz grundsätzlich zum jetzigen Stand der Novellierung, der wir uns heute auch anschließen wollen, ein paar Worte verlieren. Zum einen will ich deutlich machen, dass wir als SPD-Fraktion schon länger das Ziel einer inklusiven Gesellschaft verfolgen, in der alle Menschen selbstbestimmend und gleichberechtigt teilhaben können. Es ist nicht nur eine Teilnahme, es ist eine tatsächliche Teilhabe. Dazu gehört insbesondere, dass Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen einbringen und vertreten können. Ich glaube, dass das mit dem jetzigen Gesetz und mit der Novellierung noch mal gestärkt wird. An dieser Stelle sei auch mal herzlich diesen Selbstvertretungsinstitutionen gedankt, den Menschen, die sich engagieren in ihren Selbstvertretungen und in ihren Beiräten, aber auch ganz speziell ein Dank an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Unser Grundsatz ist die Achtung der Einzigartigkeit eines jeden Menschen. Das muss man immer, glaube ich, ganz deutlich machen. Darum geht es. Es geht um die Einzigartigkeit des Menschen und die Akzeptanz dieser. Das beinhaltet insbesondere eine vollumfängliche Barrierefreiheit in analogen wie digitalen Belangen und Bereichen. Deswegen ist es an dieser Stelle auch gut, dass die Novellierung das mit aufnimmt und das auch erweitert. Deswegen haben wir uns auch der Debatte nicht verschlossen – im Gegenteil. Wir unterstützen die Einrichtung der Landesfachstelle Barrierefreiheit, weil wir davon ausgehen, dass sie mit Fachexpertise ausgestattet schnell und kompetent tatsächlich weiterhelfen kann. Gerade in Fragen von Barrierefreiheit und Barrierearmut zum Beispiel im digitalen Raum kann diese Expertise eine helfende Rolle für eine rechtskonforme Umsetzung einnehmen. Des Weiteren haben wir redaktionelle Unklarheiten beseitigt. Ein größerer Abschnitt – Frau Stange hat es gerade schon erwähnt – ist eine Klarstellung für hör- oder sprachbehinderte Eltern. Besonders wichtig war es uns, die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. In diesem Kontext gibt es nun für die Landkreise und kreisfreien Städte eine Verpflichtung, wobei es die Richtlinie – Herr Montag – jetzt schon gibt. Die ist nicht neu jetzt in der Gesetzesnovellierung. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen soll im Haushalt 2021 mit umfassenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, sodass seine wachsenden Aufgaben, die Prüfungs- und Beratungstätigkeiten im Rahmen der Landesfachstelle für Barrierefreiheit, auch besser ausgeführt werden können. Ich habe es bereits im Juli-Plenum ausgeführt: Die Einstufung und Eingruppierung des Landesbeauftragten von einer A16 auf eine B3 hat im Rahmen der zu behandelnden Fragen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren nicht unsere oberste Priorität. Wir tragen es aber als SPD mit, dass wir das jetzt auch umsetzen, als ein Zeichen und eine Würdigung des Amts, denn es ist eben auch ein Zeichen von uns, dass wir für die Sache kompromissbereit sind, und vor allem, dass die höhere Besoldung darauf abzielt, die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen beim Landesbeauftragten insgesamt neu ordnen zu können und damit auch den Weg dauerhaft freizumachen, Fachexpertise auf höchstem Niveau dort zu ermöglichen. Eine höhere Besoldung allein löst aber nicht die Herausforderungen, vor denen wir auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft stehen. Wir müssen umfassend das Bundesteilhabegesetz umsetzen. Das bedeutet insbesondere bei dem Stichwort „personenzentrierte Dienstleistungen“ den Umbau der sozialen Infrastruktur, die eben nicht nur allein darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen vor Ort gute Teilhabemöglichkeiten zu ermöglichen, sondern weit darüber hinaus zu denken, wie man im Quartier soziale Dienstleistungen für alle, die Unterstützung benötigen, anbieten kann. All das muss vorangebracht und neu diskutiert werden. Wir fordern weiterhin natürlich die inklusiven Bildungsangebote mit zugleich individueller Förderung, die konsequente Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen, wo dann das Ziel ist, möglichst viele Menschen eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung anzubieten, und auch alternative Wohnkonzepte. Sie sehen, eine große Palette an Aufgaben, die vor uns liegen, um den 400.000 Menschen, die in Thüringen von einer Behinderung betroffen sind, auch tatsächlich die besten Chancen zu geben, Gleichstellung und Gleichberechtigung zu leben. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzesvorhaben zustimmen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Möchte die Landesregierung dazu sprechen? Nein. Dann können wir zur Abstimmung schreiten und wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/2359. Wer möchte dafür stimmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1192. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die Fraktionen der AfD und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinen Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Die Fraktionen der AfD und der FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1633 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/2196 dazu: Zukunftsorientiere Lehrerbildung fördern, Innovationspotential im Schulwesen entfesseln Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2296 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.

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Christian Schaft Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Li ve stream, durch Beschluss des Landtags in seiner 26. Sitzung am 2. Oktober 2020 wurde der vorliegende Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1633 zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht die Anpassung der Bestimmungen des Lehrer/-innenbildungsgesetzes zur Erfüllung des sogenannten Mobilitätsbeschlusses der KMK vor. Im Rahmen der zum Wintersemester 2021 anstehenden Reakkreditierung des Studiengangs zum Grundschullehramt an der Universität Erfurt beabsichtigt diese, die strukturellen Vorgaben für das Studium entsprechend anzupassen. Hinzu kommt eine Erhöhung der bildungswissenschaftlichen Studienanteile, um den neuen Anforderungen in den Themenbereichen „Digitalisierung“, „Heterogenität“, „Inklusion“ und den Grundlagen der Förderdiagnostik Rechnung zu tragen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung, in seiner 12. Sitzung und in der 15 Sitzung . des Ausschusses beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Es sind dem Ausschuss insgesamt 18 schriftliche Stellungnahmen zugegangen. Davon übten nur wenige Kritik. Insbesondere zwei Stellungnahmen übten Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf und kritisierten im Wesentlichen die Anpassung der VierFach-Ausbildung zur Drei-Fach-Ausbildung mit Blick auf die Integration des Fachs Schulgarten in das Ausbildungsfach Heimat- und Sachkunde. In weiteren Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen, dass die Erhöhung bildungswissenschaftlicher Inhalte sinnvoll ist, die Verdichtung von Studienin ­ halten aber nicht zu einer Steigerung des Leistungsdrucks bei den Studierenden führen darf. Der überwiegende Teil der Anzuhörenden begrüßte aber den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich, um die Mobilität der Lehramtsstudierenden zu verbessen und Handlungsfelder wie Inklusion, Heterogenität und Digitalisierung im Unterricht und in den Ausbildungsinhalten stärken zu können. In der Auswertung der Stellungnahmen kam der Ausschuss abschließend zu dem Ergebnis, dem Landtag mehrheitlich die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs zu empfehlen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu Ihrem Entschließungsantrag? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und für die Fraktion der FDP hat sich Abgeordnete Baum zu Wort gemeldet.

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Franziska Baum FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu dem Gesetzentwurf selbst hat der Kollege Schaft schon ausreichend ausgeführt, das muss ich nicht weiter erläutern. Wir begrüßen diese Initiative, tragen den Gesetzentwurf also in der Form auch mit, wir möchten sie aber auch zum Anlass nehmen, um noch mal genauer in Sachen Lehrerbildung hinzuschauen. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Erlauben Sie mir, dass ich dazu ein paar Worte verliere – so viele sind es bei unserer Fraktion auch nicht. Die Themen der Zukunft in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer betrifft natürlich – das haben wir auch in der ersten Debatte bereits gesagt – nicht nur das Grundschullehramt, sondern auch alle anderen Schularten. Das betrifft das Studium genauso wie das Referendariat, auch die Fortbildung und die Weiterbildung. Damit Schule relevant bleibt und den Schülerinnen und Schülern die Fähigkeiten vermittelt, die sie brauchen, um in der Welt von morgen und vor allem auch in der Welt von übermorgen klarzukommen, müssen die Lehrkräfte in ihrer professionellen Karriere mit diesen Themen auch aufwachsen und an den neuesten Entwicklungen dranbleiben. Sie müssen mit ihnen umgehen und sie in ihren Unterrichtsalltag einbinden können. Jetzt nicht unbedingt als besonderen Block, aber zumindest als Teil der Lebensrealitäten müssen sie mitgedacht und begriffen werden. Wir wollen, dass lebenslanges und zukunftsorientiertes Lernen im Schulsystem auch bei der Lehrerbildung angelegt ist. Die Art, wie wir Schule denken, hat sich seit Generationen nicht grundlegend verändert. Wenn Sie sich vor Augen führen, wie ein Klassenzimmer aussah, in dem Sie gesessen haben, dann wird sich das wahrscheinlich nicht groß von dem unterscheiden, was Ihre Eltern noch vor Augen haben. Aber die Transformationen, die wir heute erleben, sind so grundlegend, dass sie sich auch auf Schule auswirken und dass sie sich auch auf Schule auswirken müssen. Deshalb brauchen wir Lehrkräfte, die diesen Prozess fachlich begleiten, kritisch hinterfragen und positiv steuern. Das tun sie schon heute mit hohem Engagement, aber es ist in dem System der Ausbildung und der Weiterbildung so nicht angelegt. Wir Freien Demokraten wollen, dass die Landesregierung sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht nur im Zusammenhang mit dem Grundschullehramt, sondern generell einmal anschaut und dahin gehend analysiert, wo überall Themen, die uns in Zukunft beschäftigen werden, verankert gehören. Vielleicht steht das Gesetz einer Transformation der Lehrerbildung auch gar nicht überall entgegen und man kann ziemlich einfach abbilden, was schon Praxis ist. Die Uni Jena plant, ebenfalls die bildungswissenschaftlichen Inhalte zu erweitern und der Regelschulausbildung ein ähnliches Update zu verpassen. Solche Initiativen müssen systematisch unterstützt werden und sich im gesamten Bereich der Lehrerbildung konsistent auch abbilden lassen. Für uns Freie Demokraten heißt beste Bildung eben auch beste Bildung für unsere Lehrerinnen und Lehrer. (Beifall FDP) Dafür müssen diejenigen an Bord sein, die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer Ausbildung betreuen. Das sind die Unis, das ThILLM, die Staatlichen Studienseminare, aber auch die Lehrkräfte und die Studierenden selbst, denn sie sollen sich gegenseitig unterstützen und bestärken. Dass die Arbeit der Zukunft in der Wirtschaft eine der Zusammenarbeit ist, darf auch an der Schule so sein. Gerade an den Thüringer Unis gibt es zukunftsweisende Forschungen in den Bildungs- und Erziehungswissenschaften. Davon profitieren natürlich die Studierenden, davon könnten aber auch die Lehrerinnen und Lehrer profitieren, die schon viel Erfahrung in der Praxis haben. Auch Frau Prof. Kirchhoff von der Uni Erfurt hat erst in diesen Tagen bei einer Anhörung im Bildungsausschuss betont: Egal, wie lange man in der Praxis arbeitet, um wirklich etwas Neues zu lernen, braucht es auch mal theoretische Impulse, (Beifall FDP) denn sonst bleibt man in der eigenen Erfahrung, so wertvoll sie auch ist, stehen. – Man braucht also Gelegenheit, die eigene Praxis zu hinterfragen und zu reflektieren. Das bringt tatsächlich neue Impulse und ist für jeden von uns wertvoll. Diese Chance müssen wir den Lehrerinnen und Lehrern auch geben. Dazu gehört natürlich auch, dass sich die Angebote in der Weiterbildung an der Lebensrealität von Lehrerinnen und Lehrern orientieren. Das heißt, auch zu akzeptieren, dass gerade die engagierten Lehrer unter ihnen ungern für Fortbildung Unterricht ausfallen lassen. Denn auch ihnen liegt es am Herzen, Unterrichtsausfall auf ein Minimum zu reduzieren. Somit müssen sich die Weiterbildungsangebote genau an diesen Zeiten orientieren. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir eine Anregung leisten, alle Akteure in Sachen Lehrerbildung für eine erfolgreiche und zukunftsweisende Reform derselben zusammenzubringen. Ich werbe für Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag. Wir wollen, dass Lehrerbildung nicht nur zeitgemäß, sondern ruhig seiner Zeit ein bisschen voraus ist, damit in Schule Begeisterung für Zukunft und das eigene Wirksamwerden im Stoff, aber vor allem auch einfach pädagogisch zwischen den Zeilen vermittelt werden kann. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Schaft das Wort.

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Christian Schaft Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Live ­ stream, ich glaube, Frau Baum hat das auch gera ­ de am Anfang gesagt: Zum Gesetzentwurf selbst müssen wir so viele Worte heute nicht mehr verlieren, das haben wir in der ersten Lesung des Ge ­ setzentwurfs schon gemacht. Wichtig ist dabei, nur noch einmal zu benennen, dass wir mit der Verabschiedung heute auch der Universität Erfurt die Möglichkeit geben, das Grundschullehramt mit der Reakkreditierung zum Wintersemester 2021/2022 unter den jetzt schon oft genannten Gesichtspunkten neu aufzustellen. Deswegen will ich mich mit Blick auf die Tagesordnung in dem möglichst kur ­ ze Redebeitrag noch mal auf zwei wesentliche n Punkte fokussieren. Das eine ist die Debatte über die Frage des Fachs Schulgarten – ich hatte es in der Berichterstattung nur kurz angedeutet. Da gab es insbesondere vom Grundschulverband und vom Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiterinnen Kritik. Beide äußern die Sorge, dass es eventuell zu einem Qualitätsverlust oder auch zu einer Schwächung des Fachs kommen könnte, wenn – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – die Umstrukturierung dazu führt, dass das Ausbildungsfach in der ersten Phase der Lehrer/-innen-Bildung in den Heimat- und Sachkundeunterricht integriert wird. Aus meiner Sicht sprechen aber zwei Argumente dagegen und diese beiden Argumente zeigen meines Erachtens auch, dass durch die Integration des Ausbildungsfachs eher von einer Stärkung ausgegangen werden kann. Erstens: Durch die Integration in den Heimatund Sachkundeunterricht verschwindet das Fach nicht von der Stundentafel. Es bleibt weiter vorhanden, es muss auch weiter entsprechend ausgebildet werden – wenn auch nicht als eigenständiges, viertes Ausbildungsfach in der universitären Phase der Lehrer/-innen-Bildung. Zweitens haben wir bereits jetzt einen Bruch, wenn wir uns anschauen, dass wir im Grundschullehramt noch die Vier-FachAusbildung haben, im Vorbereitungsdienst aber schon die Drei-Fach-Ausbildung. Gerade bei der Frage, wie Studierende ihre Fächer in der ersten Phase auswählen, zeigt sich, dass das Fach Schulgarten dadurch eventuell eher unter die Räder kommt, als wenn wir es in den Heimat- und Sachkundeunterricht integrieren. Auch die Universität Erfurt geht eher davon aus, dass die Integration des Fachs Schulgarten in den Heimat- und Sachkundeunterricht eine Stärkung darstellt. Hier will ich noch einmal auf die Stellungnahme von Frau Professorin Weidner abstellen, der Dekanin der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt, die sagte – Zitat: „Mit dem Studienfach Integrative Sachbildung ist ein akademisches Ausbildungsfach geplant, das die Studierenden in zwei Varianten studieren können: entweder mit Schwerpunkt Nachhaltigkeitsbildung, ausgerichtet auf das Unterrichten des Schulfachs Heimat- und Sachkunde und mit einer vertieften Qualifizierung im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklungen, oder mit Schwerpunkt Schulgarten, ausgerichtet auf das Unterrichten der Unterrichtsfächer Heimat- und Sachkunde und Schulgarten.“ Diese Erläuterung zeigt, dass das Fach Schulgarten mit der neuen Struktur nicht verschwindet. Es wird stattdessen in eine moderne inhaltliche Form der Sensibilisierung für die Handlungsfelder Nachhaltigkeit, Umwelt, Bildung, gesunde Ernährung etc. als Querschnittsthemen verankert. Auch der Landesjugendring hat das in seiner Stellungnahme begrüßt und festgestellt: „Das Fach ,Schulgarten‘ als thüringenspezifisches Fach soll in der Ausbildung […] integriert werden. Zugleich sollen die Inhalte […] nicht wegfallen. Somit bleibt das Alleinstellungsmerkmal […] für Thüringen erhalten.“ Ich vertraue auch darauf, dass im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens dann natürlich durch alle beteiligten Akteurinnen darauf geachtet wird, dass das auch umgesetzt wird. Jetzt noch der zweite Punkt – zum Entschließungsantrag. Ich gebe zu, Frau Baum, sie erwärmen mir mit dem Antrag zu einer zukunftsorientierten Lehrer/-innen-Bildung in Thüringen, insbesondere mit Blick auf die erste Phase gewissermaßen mein Herz. Schon in der vergangenen Legislatur haben wir aber als Fraktion Die Linke in mehreren Fachgesprächen genau dieses Thema diskutiert und dabei auch die Bandbreite so aufgemacht, dass sich zeigt, dass der Entschließungsantrag, den Sie jetzt – ich sage es mal so – an den Gesetzentwurf dranklatschen, der ganzen Thematik nicht ganz gerecht wird. Wir müssen mehr machen als nur den Schwerpunkt, der in dem Entschließungsantrag ja ein Stück weit auf die Digitalisierung gelegt ist, zu nehmen und dann von schwammigen Innovationspotenzialen zu sprechen. Das Handlungsfeld Digitalisierung – Sie hatten es auch erwähnt, Kollegin Baum – haben wir erst am 10.12.2020 in der Ausschusssitzung mit einer Reihe von Anzuhörenden intensiv diskutiert. Beispielsweise die Landesschülervertretung, aber auch viele andere Anzuhörende haben uns bescheinigt, dass die vorliegenden Anträge alle durchaus Lösungsansätze aufzeigen, um sich diesem Thema in Thüringen phasenübergreifend sinnvoll für die nächsten Jahre zu widmen. Wenn wir dann aber noch die anderen Handlungsfelder ansehen, dann vermissen wir diese in dem Entschließungsantrag. Es geht dann eben um mehr, als das nur in dem Wort der Innovationspotenziale zu verpacken. Denn wir müssen genauso die Frage des Umgangs mit Inklusion, der Vielfalt einer menschenrechtsorientierten und demokratiefördernden politischen Bildung von Anfang an in allen Phasen der Lehrer/-innen-Bildung mit anschauen, und das fehlt dann tatsächlich in dem Antrag genauso wie die Frage, welche Entwicklungsperspektive beispielsweise die Studienseminare haben. Oder wie wir konkret auch die Hochschulen dabei begleiten können oder welche Rahmenbedingungen wir auch als Gesetzgeber legen müssen, damit wir den Weg hin zu einer schulstufenbezogenen Lehrerinnenausbildung finden, oder wie wir vielleicht auch ein Lehrer/-innen-Bildungszentrum gestalten können. All das sind Fragen, die ich mir gewünscht hätte, diese schon konkret in so einem Entschließungsantrag zu verankern, statt im Allgemeinen zu bleiben. Und dafür braucht es auch mehr Akteurinnen, als in dem Entschließungsantrag benannt sind. Deswegen lehnen wir heute hier den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ab. Vielleicht können wir uns ja aber dem Thema mit einem Selbstbefassungsantrag im Ausschuss durchaus noch mal konkreter widmen. Ansonsten werbe ich um die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf, um hier der Universität Erfurt den Weg freizumachen für die Reakkreditierung unter den neuen Rahmenbedingungen des Studiums des Grundschullehramts an der Universität Erfurt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank. Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordnete Hoffmann das Wort.

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Hoffmann AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, für uns erreicht der Gesetzentwurf – und das hat Kollege Jankowski schon in der ersten Lesung verdeutlicht – die Abwertung der Fächer Heimat- und Sachkunde und Schulgarten. Schulgarten ist Thüringer Alleinstellungsmerkmal. Als bundesweit einzigartig wird bezeichnet, dass es dieses Unterrichtsfach hier gibt – so wird ein entsprechendes Schulprojekt zitiert, die Kinder lieben das Fach. Es vermittelt den Kindern das Anbauen und Ernten, die Grundkenntnisse der verschiedenen Obst- und Gemüsesorten, den Wert von Lebensmitteln und Umwelt und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zum Wissen über die Herkunft von Lebensmitteln und gegen ihre Verschwendung. Eine Verwässerung dieses wertvollen Schulunterrichts durch die Zusammenlegung mit einem anderen Fach in der ersten Phase der Lehrerausbildung würde unserer Ansicht nach der Sache keinen guten Dienst leisten. (Beifall AfD) Schulgartenunterricht kann den Grundstein für ein späteres Studium in den sogenannten MINT-Fächern oder in der Ausbildung für landwirtschaftliche oder naturwissenschaftliche Berufe legen. Es sollte eigenständiges Ausbildungsfach im Lehramtsstudium bleiben. Anfang Juli hatte ich eine Kleine Anfrage Nummer 7/894 zur Bedeutung des Fachs gestellt. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus der Antwort in Drucksache 7/1479: „Der Schulgartenunterricht leistet einen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er die Lernkompetenzen des Schülers erweitert, seine Erlebnisfähigkeit differenziert, soziale Verhaltensweisen entwickelt und erprobt sowie sein Selbstwertgefühl stärkt. Die Natur, ihre im Schulgartenunterricht zugänglichen Objekte und Erscheinungen, Lebens- und Entwicklungsbedingungen, deren willkürliche Beeinflussbarkeit und die daraus erwachsende Verantwortung der Schülerinnen und Schüler sind unmittelbarer Unterrichtsgegenstand. Im Vordergrund stehen die vielfältigen Möglichkeiten, Kindern praktisch und hautnah die Grundlagen und das Allgemeinwissen von Natur und Umwelt nahezubringen. Durch die praktisch-gärtnerische Arbeit können sich die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse zu einheimischen Pflanzen, Tieren und deren Lebensraum aneignen.“ Und eines darf man nicht unterschätzen: Die Kinder lernen nicht nur geistig, sie lernen auch haptisch und sensorisch. Sie erfahren Empathiebildung, sie sind an der frischen Luft, sie bekommen ein Gefühl für Pflanzen und Tiere. Sie lernen Respekt und Demut vor der Natur, sie lernen über gesunde Ernährung und Ökosysteme. Diese Erfahrung, die nur Thüringen bietet, darf nicht verwässert werden. (Beifall AfD) Kurios ist, dass diese Thüringer Besonderheit nun als Argument für die Zusammenlegung mit dem Fach Heimat- und Sachkunde in der Ausbildung genutzt wird. Angehende Lehrer könnten sich abgeneigt fühlen, dieses Fach oder in Thüringen zu studieren, weil es nur hier existiert, es wäre ein Hemmnis. Ein Hindernis der Mobilität von Lehrkräften durch Beibehaltung als eigenständiges Ausbildungsfach ist aber genauso wenig vorhanden wie eine etwaige Forderung einer solchen Ausbildungszusammenlegung in der KMK-Rahmenvereinbarung. Das Fach Heimat- und Sachkunde wiederum, welches in allen Bundesländern in der Grundschule unterrichtet wird, lehrt den Bereich Umwelt nur als einen Inhaltsteil. Dazu gibt es noch Demokratie, Geschichte, Kultur, Geographie und Technik. Es ist das fächerverbindende und fächerintegrierende Element des Stundenplans. Etwas so Umfassendes, das Zusammenhänge lehrt, das Kinder weitreichend bildet, in der Lehrerausbildung als Pflichtfach abzuschaffen, kritisieren wir deutlich. (Beifall AfD) Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich aus „Sachunterricht in Schule und Lehrerbildung“ der Gesellschaft für Didaktik des Sachunterrichts zitieren: „Der Sachunterricht stellt jenen Lernbereich in der Grund- und Förderschule dar, der zur Entwicklung des Wissens über die soziale und natürliche Umwelt beiträgt und in der Schnittstelle zwischen Elementar- und Sekundarstufe entscheidende Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen in den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern schafft. Diese Funktion kann er nur erfüllen, wenn seine Eigenständigkeit weder durch konturlose Sammelfächer […], noch durch Tendenzen der Vorverlegung fachlichen Lernens […] bedroht wird. Im Wesentlichen geht es darum, Kindern mit Blick auf Natur, Technik und Gesellschaft grundlegende Orientierungen für ihre Welterschließung zu geben und sie gleichzeitig auf das fachliche Lernen in der Sekundarstufe vorzubereiten. Sie erfahren dadurch sinnstiftend, wie fachliches Wissen dazu beitragen kann, ihre Lebenswirklichkeit besser zu verstehen und ein höheres Maß an Handlungsfähigkeit mit Blick auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erwerben.“ Heimat- und Sachkunde muss verpflichtendes Fach in der Lehrerausbildung bleiben, damit es auf einem hohen Level in der Stundentafel gelehrt werden kann. Wir kritisieren das Vorhaben auch deshalb, weil durch die Reduzierung und Abwertung der Fächer der spätere fachfremde Unterricht noch weiter zunehmen und ein flächendeckender Unterricht in Heimat- und Sachkunde nicht mehr gegeben sein wird. Unter anderem dies haben Zuschriften der Anhörungen im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ausgesagt. Es wird die Beschneidung der Lehrerausbildung kritisiert, die Abschaffung des Thüringer Leuchtturms Schulgarten, eine fehlende Anpassung der Vorbereitungszeit und ihrer Prüfungsfächer nach oben, so die Zuschrift des Grundschulverbands. Verhalten sagt der Verband der Sonderpädagogik, dass durch den Gesetzentwurf das bestehende Gefüge stark verändert wird. Die Zahl der Pflichtfächer an die der Prüfungen in der Vorbereitungszeit anzupassen, ist kein richtiger Weg. Das sagt der Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiter und warnt vor gravierenden Folgen und vor der Zunahme des fachfremden Unterrichts, sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden. Er sieht in der Abschaffung des Heimat- und Sachkundeunterrichts als Pflichtfach eine Verschlechterung der Grundschule. Mit dem Überführen des Fachs Schulgarten in die Heimat- und Sachkunde verliere Thüringen später eine Bereicherung der Stundentafel. Andere Zuschriften fragten nach der konkreten Umsetzung der bildungswissenschaftlichen Anteile. Die GEW kritisiert die Verringerung der Qualität durch das Reduzieren der Prüfungsfächer und befürchtet eine schädliche Komprimierung des Lehrstoffs im Studium für das Grundschulamt. All diese Kritik sollte man ernst nehmen (Beifall AfD) und durch sie auf den Mobilitätsbeschluss der Kultusministerkonferenz vom März 2013 zurückschließen, der das Thüringer Bildungssystem nicht benachteiligen darf, was aber nun der Fall wäre. Andere Bundesländer setzen den Mobilitätsbeschluss der KMK jedenfalls weniger strikt um. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, auch nicht dem Entschließungsantrag der FDP. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank. Jetzt hat sich für die Fraktion der CDU Abgeordneter Tischner zu Wort gemeldet.

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Christian Tischner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute neuerlich den Gesetzentwurf, der letztendlich die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses der Kultusministerkonferenz vom Jahr 2013 ist. Ja, in der Tat, auch wir haben in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf die Frage gestellt, wie es denn mit dem Fach Schulgarten weitergeht. Aber, liebe Kollegen der AfD, so ein parlamentarisches Verfahren lebt auch davon, dass man in den Ausschüssen arbeitet und in den Ausschüssen zuhört. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dass man sich zuhört!) Und weil wir das getan haben – gearbeitet und zugehört –, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) ist eben deutlich geworden, dass nicht genau das passiert, was Sie gerade hier vorn wider besseres Wissen behaupten. Frau Herold hat ja heute so schön das achte Gebot zitiert, du sollst nicht falsch Zeugnis reden. Vielleicht sollten Sie sich dessen wirklich mal annehmen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) denn es geht nicht darum, dass in Thüringen das Fach Schulgarten für die Schülerinnen und Schüler in der Schule abgeschafft wird, im Gegenteil. Das würde nämlich bedeuten, dass wir die Stundentafel ändern. Die Staatssekretärin hat uns im Ausschuss deutlich gesagt, dass nie daran gedacht worden ist, die Stundentafel zu ändern und das Fach Schulgarten abzuschaffen. Sondern es geht darum, dass wir während des Studiums eine gewisse Ungerechtigkeit für Lehramtsstudenten für Grundschulen in Thüringen abschaffen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) da man nämlich überall bundesweit drei Fächer studiert, und in Thüringen sind es derzeit vier. Außerdem wollte ich noch mal darauf hinweisen, dass es, glaube ich, nicht die letzte Gesetzesänderung zum Thema „Lehrerbildungsgesetz“ ist. Die FDP hat ein paar Punkte angesprochen, worüber wir reden können, was allerdings eine neue Gesetzesinitiative verlangt. Ich glaube auch, wir müssen noch mal mit Blick auf das Referendariat reden. In Thüringen haben die Grundschullehrer ein Jahr, wenn man es umrechnet eigentlich nur neun Monate, ihr Referendariat. Mit Blick, was wir heute beschließen wollen, nämlich die A13 für alle Grundschullehrer, halte ich dies für äußerst gefährlich, wenn wir an diesem einen Jahr festhalten, denn alle anderen Schularten haben deutlich über ein Jahr – zwei Jahre, eineinhalb Jahre. Um die A13 nicht in Gefahr zu bringen, glaube ich, sollten wir relativ zügig dann erneut über das Lehrerbildungsgesetz beraten. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gesehen. Möchte die Landesregierung dazu sprechen? Nein. Gut, dann würden wir direkt in die Abstimmung kommen und zunächst in die Abstimmung zum Gesetz, direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1633 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU in Teilen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist das angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind wieder die Koalitionsfraktionen, die Fraktionen der FDP, der CDU. Vielen Dank. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der FDP. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Direkte Abstimmung? Gut. Dann stimmen wir jetzt über den Entschließungsantrag ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU und die AfD. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1647 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/2072 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

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Christian Schaft Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte uschauerinnen am Live Z ­ stream, das ist auch jetzt das letzte Mal für heute. Ich kann es auch wirklich sehr kurz machen. Durch den Beschluss des Landtags wurde der vor ­ liegende Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 2. Oktober 2020 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 4. November 2020 beraten. Ein Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf wurde in der Beratung des Ausschusses nicht festgestellt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft empfiehlt daher dem Landtag mehrheitlich die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Im Ältestenrat sind wir übereingekommen, eventuell hier keine Aussprache zu machen. Jetzt habe ich aber vom Abgeordneten Aust eine Wortmeldung, sodass ich die Aussprache damit eröffne.

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René Aust AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, das ist für uns ein wichtiges Thema, das Thema „Einwanderung“, wie sie organisiert wird und auch unter welchen Bedingungen. Darum wollen wir uns hier doch zu Wort melden. Die Länder entscheiden in weiten Teilen, wie sie mit dem Thema „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ umgehen. Rot-Rot-Grün hat sich entschieden, dem Bundesgesetzgeber weitgehend zu folgen. Die betroffenen Regelungen für bundesrechtlich geregelte Berufe, insbesondere zu beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, sollen nun auf die landesrechtlich geregelten Berufe und die bundesrechtlichen Fachgesetze des Landes Thüringen übertragen werden. Weitgehende Abweichungen wären möglich gewesen. Vor dem Hintergrund der allgegenwärtigen Debatte um den Fachkräftemangel im medizinischen Bereich sind es gerade medizinische Berufe, die bei der Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz eine zentrale Rolle spielen. Nicht ohne Grund ist zum Schutz der Menschen in unserem Land ein Großteil der medizinischen Berufe besonders streng geregelt. Nun droht durch Ihr Gesetz die Aufweichung. Anstatt die gültigen deutschen Qualifikationsanforderungen auch in Anerkennungsverfahren zu sichern, geht es Ihnen um Schnelligkeit. Deutsche Qualitätsarbeit fällt unter Ihnen im falschen Lied vom Gleichklang der Globalisierung zum Opfer. Wir lehnen diesen Weg ab. (Beifall AfD) Wenn ein Gesetz zur Behebung eines Fachkräftemangels nicht einmal Qualitätssicherung erwähnt, wie es hier der Fall ist, gibt das Anlass zur Sorge. Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse sollen beschleunigt werden; nicht die Patientensicherheit steht im Vordergrund, sondern schnellstmöglich jene Fachkräftelöcher zu füllen, die Sie mit Ihrer Politik der Bildungsexperimente und der Vernachlässigung der Jugend in den vergangenen Jahren gerissen haben. Statt dem heimischen Nachwuchs bestmögliche Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten zu verschaffen, setzen Sie auf den Zuzug ausländischer Arbeitnehmer. Die AfD lehnt diesen Weg ab. (Beifall AfD) Und dies ist nicht – auch wenn Sie es uns immer wieder unterstellen und auch so mancher Thüringer Journalist uns unterstellt – Feindseligkeit gegenüber ausländischen Arbeitnehmern, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Oh, doch!) aber wir müssen gerade in Zeiten der Krise zuerst an unsere eigenen Leute denken. Das war 1973 beim Anwerbestopp richtig und das ist auch heute richtig. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Übrigens: Diese Art der Anwerbepolitik sorgt auch innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für erheblichen Unfrieden. Als Deutschland vor einigen Wochen den Polen zur Bewältigung der Corona-Krise Hilfe anbot, winkte die polnische Regierung ab. Stattdessen forderte die polnische Abgeordnete Joanna Lichocka, Deutschland solle Polen lieber ihre Ärzte und ihre Fachkräfte zurückgeben. So sieht Ihre Politik aus! Deutschland versagt aufgrund Ihrer Bildungsexperimente bei der hinreichenden Fachkräfteausbildung aus eigener Kraft. Die dann gerissenen Fachkräftelöcher werden mit ausländischen Arbeitnehmern häufig zu schlechteren Arbeitsbedingungen gefüllt und damit bereits vorhandene Probleme in Polen, Rumänien usw. verstärkt und verschärft. Sahra Wagenknecht beschrieb es zutreffend vor einiger Zeit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Deutschland muss seine Fachkräfte selbst ausbilden“. Es sei „zynisch“, junge Leute mit einem Numerus Clausus vom Medizinstudium abzuhalten und sich dann Fachkräfte aus anderen Ländern und armen Ländern zu holen. – Recht hat sie! (Beifall AfD) Ihre Anwerbe- und Arbeitsmarktpolitik ist kurzfristig, unpatriotisch und antieuropäisch. Im Übrigen: Zuwanderung ist auch keine Lösung für die Arbeitsmarktprobleme in Thüringen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Patriotismus auch nicht!) Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sagt, dass sich die Gegensätze zwischen Stadt und Land durch Einwanderungsgesetze – und da rechne ich faktisch auch dieses Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dazu – noch deutlich verschärfen werde, weil Migranten nach bisherigen Erfahrungen nicht aufs Land, sondern in die Städte streben. Mehr Einwanderungsanreize wie Ihr Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz werden aber die von Ihnen verursachten Probleme auf dem Arbeitsmarkt nicht lösen. Was der deutsche Arbeitsmarkt braucht, ist bestmögliche Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten für die eigene Jugend. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Wünscht die Landesregierung das Wort? Nein. Dann würden wir in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1647 in zweiter Beratung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das ist die AfDFraktion. Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht, damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 6 und wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1992 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 7/2035 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2047 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/2315 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2336 dazu: Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft an der Nachqualifizierung von Lehrkräften und an der Verbesserung der Bezahlung von Lehrkräften sicherstellen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2337 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Abgeordneter Dr. König zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu den Tagesordnungspunkten.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 wurden die Gesetzentwürfe zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft der CDU-Fraktion, der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft in den §§ 17 und 18 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft zum 31. Dezember 2020 auslaufen, war eine zügige und zielorientierte Behandlung der Gesetzentwürfe geboten. Ungewöhnlich war, dass gleich vier Gesetzentwürfe zur Diskussion standen, davon sogar zwei unterschiedliche aus den regierungstragenden Fraktionen. Das Ziel der Mehrheit der Gesetzentwürfe war im Kern, eine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen auf Basis des zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erzielten Kompromisses festzuschreiben. Zudem sollte den freien Schulen eine längerfristige finanzielle Sicherheit inklusive der Perspektive einer transparenten Dynamisierungsregelung der Schülerkostenansätze gegeben werden. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Gesetzentwürfe in seiner 13. Sitzung am 13. November 2020, in seiner 15. Sitzung am 27. November 2020 und in seiner 16. Sitzung am 10. Dezember 2020 beraten. In seiner 16. Sitzung am 10. Dezember 2020 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport eine mündliche Anhörung und zudem eine schriftliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen durchgeführt. Die Gesetzentwürfe waren zusätzlich Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Im Ergebnis der Anhörung wurde deutlich, dass vor allen Dingen der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der von den Linken und Bündnis 90/Die Grünen von den Anzuhörenden, die nahezu alle 165 Schulen in freier Trägerschaft repräsentieren, positiv bewertet wurden. Die im SPDEntwurf vorgesehene Neustrukturierung der staatlichen Finanzhilfe nach dem Modell „große und kleine Träger“ fand insbesondere durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft keine Zustimmung. Ebenso wurden die Regelungen des § 18 Abs. 10 Satz 5 des FDP-Entwurfs zur Erfassung und Auswertung der konkreten Einnahmesituation der freien Schulen kritisch gesehen, wenngleich auch der FDP-Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt wurde. Nach Auswertung der Anhörung beschloss der Ausschuss am 10. Dezember 2020 einstimmig, gemäß dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/1399 die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/1992, 7/2035 und 7/2047 von CDU, Linke, Grüne und SPD zu einem Gesetzentwurf zusammenzuführen und unter Berücksichtigung mündlich vorgetragener redaktioneller Änderungen zur Annahme zu empfehlen. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde durch die Antragstellerin zurückgezogen. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen Beschlussfassung wird eine auskömmliche und längerfristige Finanzierung der freien Schulen gewährleistet, die Überprüfung der Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe durch externe Gutachten sichergestellt, eine Dynamisierung der Schülerkostensätze erreicht und Angebote des ThILLM für das Personal den Schulen in freier Trägerschaft stärker geöffnet. Ganz nach dem Motto „Ende gut – alles gut“ kann heute nach den großen Unsicherheiten und Existenzsorgen in den vergangenen Monaten ein guter Tag für die 27.100 Schülerinnen und Schüler in den 165 Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen werden. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, FDP)

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Madeleine Henfling

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne damit die Aussprache zu den drei Tagesordnungspunkten. Zunächst erhält Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion das Wort.

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Franziska Baum FDP

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer am Livestream in den freien Schulen, die uns hier folgen! Eigentlich war ich darauf vorbereitet zu sagen, dass zum Gesetzentwurf jetzt schon viel gesprochen wurde. Wir machen es aber so: Ich bringe meine drei Wünsche noch vor und dann können die anderen Fraktionen vielleicht in das vorgezogene Weihnachtslied einstimmen. Ich glaube, Herr König hat deutlich gemacht, um was es ging. Das haben wir auch in der ersten Beratung zu dem Thema schon umfangreich besprochen. Es ging darum, die Finanzierung der freien Schulen für die nächsten Jahre auf stabile Füße zu stellen. Die Kuh ist vom Eis, wie man so schön sagt, denn es war nicht ganz unproblematisch, das hinzubekommen. Ich bin froh, dass es da am Ende einen breiten Konsens gab. Aber für uns Freie Demokraten ist das Thema „freie Schulen“ noch nicht ganz in der Richtung, in der wir uns das wünschen. Wir würden gern noch drei Wünsche auf den großen Weihnachtswunschzettel setzen: Der erste ist, dass wir über das Recht der Existenz von freien Schulen und über das Verständnis über die Finanzierung nicht in regelmäßigen Abständen in diesem Ausmaß diskutieren müssen. Die Vertreterinnen und Vertreter der freien Schulen haben gesagt, dass die Anerkennung seit der letzten Änderung des Gesetzes zwar besser geworden sei. Aber gerade das Verhalten auch der Landesregierung in den letzten Monaten hat nicht zwingend darauf hingewiesen, dass das schon auf sicheren Füßen steht. Wenn wir über freie Schulen sprechen, sprechen wir über eine ziemlich bunte Gruppe. Da gibt es die Schulen, die zu den großen Trägern gehören, zu den Kirchen zum Beispiel. Die können finanziell und organisatorisch so einiges abfangen. Da gibt es aber auch Schulen, die von kleinen Elterninitiativen gegründet wurden und die ihren Beitrag zu dem Projekt teilweise aus privaten Initiativen und privaten Portemonnaies leisten müssen. Das ist also eine sehr diverse Mischung. Jeder Schüler und jede Schülerin, die auf eine solche Schule geht, muss uns genauso viel wert sein, wie eine Schülerin oder ein Schüler auf einer staatlichen Schule. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie schön abgeschrieben!) Wo habe ich das abgeschrieben, Frau Rothe-Beinlich? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war immer unsere Überschrift!) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist aber peinlich!) Das ist ja auch richtig in der Form! Der zweite Wunsch, den ich hier ausführen möchte, ist die Frage, dass wir anerkennen, dass Ersatzschulen nicht einfach ins Leben springen und dann von staatlichen Finanzmitteln hier finanziert werden, sondern eine Ersatzschule, also eine freie Schule zu gründen, geht mit einigen Bewährungsproben einher. Es dauert drei Jahre, bis es Anerkennung gibt. Es müssen genauso die Standards erfüllt werden, die auch an staatlichen Schulen erfüllt werden müssen. Es ist auch richtig so, denn wenn uns alle Schülerinnen und Schüler gleich viel wert sind und auch wenn das fraktionsübergreifend/parteiübergreifend die Meinung ist, dann müssen die Standards für gute Bildung mindestens erfüllt sein. So eine Schule zu gründen, finanziell zu stemmen und zu organisieren, ist sicherlich kein reines Vergnügen, das sich die Träger so nebenher leisten, aber sie üben damit ein Recht aus, das ihnen unsere Verfassung in Artikel 26 garantiert. Ich wünsche mir, dass wir diese sehr verantwortungsvolle Ausübung ihrer Freiheit anerkennen. Als Drittes wünsche ich mir etwas, das ist noch eine technische Sache, die hatten wir auch in der ersten Beratung angesprochen. Wir reden immer davon, dass diese Schülerkostenjahresbeiträge, die die Grundlage für die Finanzierung, für die Finanzhilfen der freien Träger sind, ein Teil von dem sind, was ein staatlicher Schüler kostet. Die Frage, wie genau man das jetzt aber berechnet, ist nicht erst seit dem Gutachten der freien Träger im letzten Jahr umstritten. Wir haben auch in dieser Grundlage, in dieser Gesetzesänderung dieser Frage nicht wirklich eine umfangreiche Antwort gegeben. Das heißt, es gibt immer noch keine vernünftige Berechnungsmethode, auf die sich alle einigen und wo wir sagen, das ist das, was wir als staatliche Schülerkosten bezeichnen, und deswegen nehmen wir davon einen Prozentsatz, der verfassungsrechtlich untermauert ist, und stellen den den freien Schulen zur Verfügung. Ich wünsche mir also, dass wir uns über die Frage, was ein staatlicher Schüler kostet und wie viel davon ein Schüler an einer freien Schule bekommen muss, irgendwann lösungsorientiert und auf Dauer einigen können. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Abgeordneter Wolf das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als vor gut zwei Monaten fünf Fraktionen mit vier Gesetzesänderungsanträgen hier über die freien Schulen ihre Vorstellungen einbrachten, wie zukünftig die schulische Bildung von gut – wir haben es von Dr. König gerade gehört – 27.100 – das sind etwa 12 Prozent – der Schülerinnen und Schüler in Thüringen finanziert und organisiert sein soll, lagen die Vorstellungen eigentlich gar nicht so weit auseinander. Es ist trotz alledem meiner Meinung nach nicht ganz selbstverständlich und bedurfte auf allen Seiten Kompromissbereitschaft, dass wir heute mit Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses einen Antrag aus der Mitte des Hauses vorliegen haben, der den Willen der demokratischen Fraktionen in Thüringen auf Lösung von Zukunftsfragen in der Bildung trägt und nicht auf der Betonung der Unterschiede beharrt. Dies ist ein guter Abschluss der Gesetzesinitiativen in diesem und für uns eben ganz besonders fordernden Jahr 2020. Als der Gesetzgeber – also wir – 2015 das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft neu fasste, forderte dieser die Landesregierung auf, dem Bildungsausschuss einen Evaluationsbericht über die Finanzierung vorzulegen. Dies tat die Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres. Die Landesregierung handelte im Folgenden mit der LAG der freien Schulen ein neues Finanzierungsmodell aus, welches in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Anlage 1 die Grundlage der im Haushaltsgesetz den freien Schulen für 2021 zugewiesenen Mittel bildet. Mithin bildet der Vorschlag den Ausgleich in der unterschiedlichen und vom Gesetzgeber 2015 unvorhersehbaren Entwicklung der Tarife und Besoldung ab. Es enthält eine Steigerung der Finanzzuweisungen des Landes um 18 Prozent und die Beteiligung der freien Schulen am Schulbudget. Ein starkes Signal – wie ich meine – für die gleichwertige gute Entwicklung in der Bildung, da so die freien Schulen die gute Entwicklung an den staatlichen Schulen nachvollziehen können und die Elternbeiträge dauerhaft konstant bleiben. Das ist uns als Linke besonders wichtig. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen hatten wir uns zu entscheiden, ob wir eine Entfristung des Gesetzes vornehmen wollen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Für eine Entfristung sprach, dass die zwischen der Landesregierung und der LAG Freie Schulen gefundenen Schülerkostenjahresbeiträge auf bewährter Grundlage ermittelt und fortgeschrieben würden. Man kann natürlich auch andere Berechnungsmodelle zugrunde legen – Kollegin Baum hat das ja eben auch in einem Punkt noch mal deutlich gemacht oder sich gewünscht. Unser Koalitionspartner SPD hat dafür auch große Sympathien. Mit dem neuen Absatz 6 zu § 18 ermächtigen wir deshalb die Landesregierung, mit den freien Trägern zusammen nach einer Erprobungszeit der neuen Dynamisierungsklausel dies ab 2023 auch zu vollziehen. Es wird spannend sein, ob es gelingt, ein differenziertes Modell der Finanzierung zu entwickeln, welches allen Ansprüchen gerecht wird und auch von allen mitgetragen wird. Neben den neuen Schülerkostenjahresbeiträgen soll das neugefasste Gesetz eine Dynamisierungsklausel enthalten. Diese beruht nach § 18 Abs. 4 neu auf einer Formel, welche die freien Schulen an der Tarif- und Besoldungsentwicklung der staatlichen Schulen verlässlich und nachvollziehbar teilhaben lässt. Zukünftig sollen die Schülerkostenjahresbeiträge zu 80 von 100 um den prozentualen Anteil dessen steigen, welche Bruttomonatsverdienste der Lehrerinnen nach TV-L in den letzten vier, drei und zwei Jahren vor dem dann geltenden Finanzhilfejahr gegolten haben sowie um 20 von 100 durch einen Inflationsausgleich. Hört sich kompliziert an, ist aber einfach. Nehmen wir das Jahr 2022, so werden die prozentualen Tarifsteigerungen für die Lehrerinnen und Lehrer der Jahre 2018, 2019 und 2020 zugrunde gelegt. Wir haben hier noch eine Verschiebung um ein Jahr in die Vergangenheit vorgenommen, um so dem zukünftigen Haushaltsgesetzgeber eine verlässliche Basis zur Berechnung auch für Doppelhaushalte bzw. verschieden lange Laufzeiten von Tarifverträgen zu ermöglichen. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass diese Dynamisierungsformel die freien Schulen nicht überkompensiert, sodass sie also den Anteil erhalten, der ihnen zur Verfügung steht und dies dann auch rechtskonform ausgestaltet ist. Wir gehen davon aus, dass 80 Prozent der Kosten der freien Schulen durch die staatliche Finanzierung dadurch dauerhaft abgesichert sind. Die Anzuhörenden in der schriftlichen und mündlichen Anhörung haben dieses Verfahren ausdrücklich begrüßt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion Die Linke sieht die freien Schulen als gleichberechtigten Teil in der Bildungslandschaft. Ebenso wie an den staatlichen Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler an den freien Schulen von qualifizierten und motivierten Pädagoginnen unterrichtet werden. Ebenso wie staatlichen Schulen fällt es aber auch freien Schulen zunehmend schwer, ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Anzahl zu finden. Deswegen möchten wir die Regelung zur angemessenen Beteiligung der freien Schulen an den Fort- und Weiterbildungen um eine angemessene Beteiligung an der Nachqualifizierung von Lehrkräften als Seiteneinsteiger erweitern. Wir definieren diesen Auftrag, wie Bildungsminister Holter immer sagt, vom Kinde her. Jedes Kind hat es verdient, die beste Bildung zu bekommen. Vergleichsstudien sagen uns heute schon, dass es kaum einen messbaren Unterschied in der Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler an staatlichen und freien Schulen gibt. Ich bitte Sie daher, auch den Entschließungsantrag in vorliegender Form so zu bestätigen. (Beifall DIE LINKE) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, auch in den nächsten Jahren bleibt noch viel Arbeit bei der Verbesserung der Bedingungen in der Bildung. Ich würde mir zum Beispiel wünschen, dass wir zu einer gleichmäßigeren Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund auch an freien Schulen, zu einer Beteiligung der freien Schulen an der Schulnetzplanung und zu einem offenen Austausch und Lernen der verschiedenen pädagogischen Konzepte unter den Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft kommen. Ich bin mir aber sicher, dass wir mit der heute hier vorliegenden Gesetzesnovelle in kürzester Zeit als Parlament eine zukunftssichere Antwort für die 12 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler gefunden haben. Ich möchte mich deshalb abschließend bei allen Beteiligten am Zustandekommen des neuen Gesetzes bedanken, insbesondere auch bei denjenigen, die uns durch ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen wichtige Impulse gegeben haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft, dem Änderungsantrag in der vorliegenden Form und dem Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Möller das Wort.

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Denny Möller SPD

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, ich will vorweg noch mal zwei Dinge kommentieren. Zum einen hat Abgeordneter Dr. König in seiner Einbringung und Berichterstattung gesagt: Ende gut, alles gut. Aber ich glaube, er hat wirklich nur den parlamentarischen Vorgang jetzt zu dieser Zeit gemeint. Es ist nämlich gut, dass wir den Kompromiss gefunden haben, damit ab 01.01. Rechtssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft herrscht. Aber Sie haben jetzt schon in den Wortbeiträgen gehört, insbesondere von Kollegin Baum, dass es doch noch einige Debatten gibt, die wir in Bezug auf die freien Schulen führen müssen. Da will ich mich explizit anschließen. Lassen Sie mich vorweg auch noch etwas sagen, denn ich glaube, die Debatte im letzten halben Jahr hat eines auch noch mal deutlich gemacht: Wir brauchen eine Klarheit, gerade hier in Thüringen – und das ist, glaube ich, auch eine gesellschaftliche Debatte, die wir weiter vorantreiben müssen, weil sie unserer pluralen Gesellschaft dienlich ist –, was wir unter Subsidiarität verstehen und wie wichtig es ist, dass es freie Träger gibt, die eigenständig und unabhängig vom Staat Dienstleistungen in der Bildung, Dienstleistungen im Sozialen anbieten und damit ein Garant für eine demokratische und plurale Gesellschaft sind. Das ist, glaube ich, ganz grundlegend. Wir haben in verschiedenen Bereichen die freien Träger als Partner des Staats. Oftmals werden sie aber degradiert als reine Dienstleister oder Ausführer. Ich glaube, darüber müssen wir grundsätzlich in allen Sektoren des Sozialstaats und der Bildung miteinander ins Gespräch kommen, damit freie Träger gleichberechtigte Partner sind und wir gemeinsam diese demokratische Gesellschaft gestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sei noch mal vorweg erwähnt, weil ich glaube, dass die Debatte das deutlich gemacht hat. Man kann sich nicht an der einen Stelle raussuchen, dass man den freien Träger braucht, und an einer anderen Stelle sagen: Du machst es aber genauso, wie wir es dir vorgeben. Das würde dem Prinzip widersprechen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Das bedeutet auch, dass freie Träger natürlich einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf die angemessene Förderung durch das Land haben. Das wissen wir. Deswegen ist es auch gut, dass es heute einen geeinten Antrag zu einer Gesetzesnovellierung gibt, damit es ab 01.01.2021 Rechtssicherheit gibt. Meine Fraktion hat sich dabei immer bemüht, die für 2021 absehbaren zusätzlichen Finanzbedarfe der freien Schulen zu qualifizieren und in eine adäquate Erhöhung der Landesförderung münden zu lassen. Wir sind so zu der Auffassung gelangt, dass ein Mittelaufwuchs von rund 10,5 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Etatentwurf 2021 bedarfsdeckend und somit auch angemessen ist. In unserem Gesetzentwurf vertreten wir zudem die Ansicht, dass ab 2022 der legitime Wunsch der freien Schulträger nach einem grundsätzlich neuen Modell der Definition und Berechnung der Landesförderung erfüllt werden sollte. Frau Baum hat gerade noch mal darauf hingewiesen. Natürlich schwelt immer noch die Frage im Raum: Was bedeutet das, dass uns die Schüler gleich viel wert sind? Das staatliche Schulsystem wird zum einen durch den Freistaat getragen, aber zum anderen auch durch unsere Kommunen. Ist Gleichwertigkeit beides in Summe oder sind die freien Träger eher gleich zu sehen anstatt der Kommunen? Das ist eine große Streitfrage. Wir haben die auch bei anderen Leistungen, zum Beispiel: Wie ist es um die Frage der Schulsozialarbeit bestellt? Soll die für freie Schulen noch mal extra finanziert werden oder nicht? Da haben wir eine ganz klare Auffassung. Aber das müssen wir weiter fachlich diskutieren. Aus unserer Sicht ist deswegen die grundlegende Form nötig und muss an konkreten personellen und sächlichen Bedarfen der einzelnen Schulen sowie der unterschiedlichen Finanzstärke der jeweiligen Schulträger besser ausgewählt und abgebildet werden. Das hatte uns auch insbesondere der Landesarbeitskreis freier Alternativschulen im Anhörungsverfahren an einem Punkt verdeutlicht. Ich verzichte aufgrund der Zeit jetzt noch mal auf das ausführliche Zitat. Aber, wie das eben bei Stellungnahmen ist: Da zeigt sich ja im Detail schon auch noch mal, dass es doch noch Fragestellungen gibt, die nicht geklärt sind. Wir fühlen uns bei diesem Punkt einer individuellen Betrachtung jeder einzelnen Schule und der Finanzierung ausdrücklich bestärkt, auch nach der Debatte jetzt. Gleichzeitig wissen wir aber, dass in den vergangenen Wochen die Tatsache deutlich wurde, dass aufgrund der Kürze der bis zum Ende dieses Jahres – also in drei Wochen – noch zur Verfügung stehenden Zeit die notwendige fachliche Tiefe der Diskussion der differierenden Vorstellungen nicht möglich und daher eine Einigung auf unseren Vorschlag wenig wahrscheinlich ist. Angesichts dessen und weil viele freie Schulträger zwingend diese Rechtssicherheit zum 01.01.2021 brauchen, haben wir uns unter der Zurückstellung unserer fachlichen Bedenken dazu entschlossen, auf der Basis des Gesetzentwurfs von Linken und Grünen und gemeinsam mit der CDU eine im Landtag mehrheitsfähige Novellierung anzugehen. Das Resultat sehen Sie: Es sieht vor, dass die Landesförderung der freien Schulen im kommenden Jahr auf über 216 Millionen Euro steigt und ab 2022 alljährlich mit einem Dynamisierungsfaktor fortgeschrieben wird. Wichtig ist natürlich: Tarifverträge sollen finanziert werden, Tarifentwicklung muss angepasst werden, aber auch weitere Verbraucherpreise. Zudem – und das war uns wichtig – gibt es einen Stichtag zum 01.08.2023, der die Praktikabilität der neuen Finanzierungsregelung durch ein externes Gutachten unter Mitwirkung der freien Schulträger überprüft. Dabei soll es ausdrücklich auch um die von meiner Fraktion formulierten Annahmen gehen, dass für eine langfristig angemessene und damit nachhaltige Ausgestaltung der Landesförderung der Wechsel zu einem grundsätzlich anderen, auf individuelle Bedarfe der Einrichtungen und unterschiedliche materielle Möglichkeiten ihrer Träger abstellendes Finanzierungsmodell erforderlich ist. Da die anderen drei Fraktionen mit der Aufnahme dieser Klausel in der Novelle einverstanden gewesen sind, werden wir nun auch den Weg für die geplante Aufstockung zum 01.01.2021 freimachen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche insbesondere den freien Schulen, den Trägern der freien Schulen, den Lehrerinnen und Lehrern, die dort tätig sind, aber auch allem Personal eine segensvolle Weihnachtszeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Herr Möller. Als Nächster erhält Abgeordneter Tischner das Wort.

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Christian Tischner CDU

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an die weihnachtlichen Grüße und an den Wunschzettel von Frau Baum möchte ich anknüpfen. Ja, der Wunschzettel der freien Schulen ist zu Recht in den letzten Jahren immer sehr groß. Ich glaube aber, dass die Träger der freien Schulen in Thüringen sich in diesem Jahr tatsächlich auf den Weihnachtsmann freuen können, denn das, was wir heute hier verabschieden – in einem Umfang von insgesamt 217 Millionen Euro – garantiert tatsächlich, dass unsere Schulen in freier Trägerschaft eine auskömmliche und vernünftige Finanzierung erhalten. (Beifall CDU, FDP) Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion in der Drucksache 7/1992 war der erste von insgesamt vier Gesetzentwürfen, der die Debatte um die Finanzierung der freien Schulen in den letzten Monaten vorangetrieben hat. Wir haben in der Folge diskutiert, um Lösungen gerungen und schlussendlich trotz Zeitdruck eine verlässliche, eine langfristige Lösung gefunden, welche die Schulen in Thüringen und die Schulen in freier Trägerschaft nicht im Regen stehen lässt. Dass wir bei diesem Thema zu einer Einigung gekommen sind, ist aus meiner Sicht keine Selbstverständlichkeit, denn in den letzten sechs Jahren gab es sehr intensive und sehr kritische Debatten über die Ausstattung der freien Schulen hier im Thüringer Landtag. Die regierungstragenden Fraktionen selbst waren sogar so uneins gewesen – so ist es bei uns hier deutlich herausgetreten in der letzten Plenardebatte –, dass sie zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe eingebracht haben. Ja, lieber Kollege von der SPD, Sie sollten tatsächlich Ihre fachliche Einschätzung überdenken, denn diese fachliche Einschätzung, die Ihr Gesetzentwurf gebracht hat, hat keinerlei Zustimmung im Anhörungsverfahren gefunden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ja, es war auch gut, dass meine Fraktion, die CDU-Landtagsfraktion, von Anfang an sachlich, ideologiefrei und lösungsorientiert dieses Thema vorangetrieben hat. So ist es gelungen, dass wir heute eine Beschlussempfehlung auf dem Tisch haben, die gut für die thüringische Bildungslandschaft insgesamt ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist tatsächlich das Ergebnis konstruktiver Oppositionsarbeit. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass sich alle noch gut daran erinnern können, wie ich hier im Plenum in der letzten Plenardebatte meinem Ärger über das Pokerspiel des Bildungsministeriums Luft gemacht habe. Ich erinnere noch einmal daran, es war das Bildungsministerium, das bei seinen Haushaltsverhandlungen mit dem Finanzministerium die freien Schulen nicht auf der Prioritätenliste hatte. Es ist nun heute der Thüringer Landtag – und ich danke da wirklich allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen –, der dafür sorgt, dass machtpolitischen Spielchen auf dem Rücken von 165 Schulen und 27.000 Schülerinnen und Schülern nun ein Riegel vorgeschoben wird und die Schulen in freier Trägerschaft endlich für die nächsten Jahre Planungssicherheit erhalten. (Beifall FDP) Die vorliegende Beschlussempfehlung greift auf, was Kern des CDU-Gesetzentwurfs ist: Die Entfristung der Gesetzesgrundlage. Kollege Wolf hat es ausführlich beschrieben: Wir führen eine regelmäßige Dynamisierung der Schülerkostensätze ein. Und wir haben es geschafft, dass eine Evaluation des Gesetzes stattfindet, nicht durch das Ministerium, sondern durch einen externen und neutralen Gutachter. Meine Damen und Herren, was regelt die Beschlussvorlage ebenfalls neu? Beispielsweise das Thema „Schulbudget“. Es ist gelungen, dass wir die Schlechterstellung von Schulen in freier Trägerschaft beenden und nun auch die Schulen in freier Trägerschaft vom Schulbudget profitieren können. (Heiterkeit SPD) 30 Euro pro Schüler, das kommt den Schulen zugute, das kommt den Kindern zugute (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Jetzt sind es 60!) und es entlastet letztendlich auch die Portemonnaies der Eltern der freien Schulen. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist gewesen, dass wir immer darauf gedrungen haben, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den freien Schulen auch Entwicklungsmöglichkeiten bekommen, Entwicklungsmöglichkeiten dahin gehend, dass sie an den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des staatlichen Systems teilhaben können. Es ist aus unserer Sicht deshalb richtig gewesen, dass wir jetzt hier im Gesetz – auch gegen manche Widerstände aus dem Ministerium – festgelegt haben, dass auch die freien Schulen an Weiterbildungsmaßnahmen partizipieren können, denn der Lehrermangel kommt auch in diesen freien Schulen an. Es geht uns darum, dass auch hier beispielsweise Seiteneinsteiger qualifiziert werden können. Meine Damen und Herren, eines haben die letzten Monate wieder gezeigt: Es gibt doch immer Kollegen, die eine Konkurrenz zwischen staatlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft sehen. Wir als CDU sind und waren da immer ganz klar. Es ist keine Konkurrenz, sondern es ist ein gutes und sinnvolles Miteinander um die besten Bildungsangebote. Der Wettbewerb spornt an und holt damit für unsere Schüler in Thüringen das Beste aus der Bildungslandschaft in ihrer Gesamtheit heraus und nur, wer sich messen muss, kann sich letztendlich auch weiterentwickeln. Wir wissen, dass die Schulen in freier Trägerschaft unverzichtbar für unsere Schullandschaft sind. Sie sind eine Bereicherung. Wir wollen keine Gleichmacherei in der Bildungslandschaft, wir wollen Wahlfreiheit, wir wollen pädagogische, didaktische und methodische Vielfalt. Die CDU-Fraktion steht als Partner an der Seite der freien Schulträger, an der Seite der 165 Schulen in freier Trägerschaft und an der Seite der 27.000 Schülerinnen und Schüler. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hitzige Debatten noch am Rande, daran sieht man, wie intensiv dieses Thema in den letzten Tagen und Wochen diskutiert wurde, bis zum Schluss. Liebe Lehrerinnen und Lehrer an den freien Schulen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, aber auch liebe Lehrerinnen und Lehrer im staatlichen System, liebe Schülerinnen und Schüler! Wenn es uns ernst damit ist, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein soll, sollten wir immer auch alle Kinder, alle Jugendlichen, alle Lehrerinnen und Lehrer, alle an Schulen Beschäftigten zusammen denken. Liebe Frau Baum, über das Recht der Existenz freier Schulen müssen wir zum Glück nicht streiten, ein Blick ins Grundgesetz zeigt uns, dass das Recht zur Gründung jeder und jedem offensteht, und das ist auch gut so. Das ist ein wichtiges Recht im Artikel 7 Abs. 4 Satz 1. Deswegen geht es um die Existenz glücklicherweise nicht, aber es geht dann um die Existenz, wenn nämlich die Finanzierung nicht gewährleistet ist. Das war das Problem, was wir über viele Jahre hier hatten, was wir auch häufig diskutiert haben. Und, Herr Tischner, ich sage es wirklich nur in einem Satz: Wie wir in diese Lage gekommen sind, das wissen Sie leider mit am besten, denn die drastische Kürzung bei den freien Schulen hatten nicht wir zu verantworten. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen Normenkontrollklage vorm Verfassungsgericht eingereicht und diese ja auch erfolgreich gewonnen. Daraufhin folgte dann eine Novellierung des Gesetzes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun stehen wir heute hier, kurz vor Weihnachten – Frau Baum hat es gesagt –, und diskutieren tatsächlich etwas, was nicht so häufig ist. Wir hatten vier Gesetzentwürfe von unterschiedlichen Fraktionen zum gleichen Thema vorliegen. Nur eine Fraktion hat sich überhaupt nicht beteiligt, aber das sagt mehr als alles andere; ich will darauf keine Zeit verschwenden. Alle anderen haben sich Gedanken gemacht, wie wir tatsächlich sicherstellen können, dass jedes Kind gleich viel wert ist und wir freie Schulen auch angemessen finanzieren. Und ich will auch einige versöhnliche Worte in Richtung Denny Möller von der SPD finden, denn das, was Sie zu Subsidiarität ausgeführt haben, das war und ist auch nicht immer bei allen selbstverständlich und ist, glaube ich, tatsächlich ein ganz wichtiger Punkt – ich hatte ihn in der ersten Beratung hier auch schon angesprochen. Ich jedenfalls bin froh um die Subsidiarität, halte auch an diesem Prinzip fest und bin in diesem Sinne auch allen dankbar, die solch wichtige Aufgaben übernehmen, indem sie eben beispielsweise an den freien Schulen auch den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen. Das ist genauso ein Teil und deswegen braucht es die Augenhöhe, deswegen braucht es den Respekt und deswegen braucht es auch kein sogenanntes Betteln um Almosen, sondern es braucht auch von unserer Seite eine verlässliche Finanzierung für die freien Schulen. Wir beraten heute abschließend und ich bin mir sicher, es ist ein guter Tag für alle Schulen. Es geht um gute Schule für alle von Anfang an und wir haben schon ein Stück weit ein echtes Novum, nämlich erstmals eine gemeinsame Position von Linke, CDU, SPD und Grünen, auch wenn wir in Nuancen sicherlich weiter auch unterschiedliche Auffassungen haben werden. Aber immerhin gibt es vier Landtagsfraktionen mit einem ganz klaren Bekenntnis zu freien Schulen, von staatlichen und freien Schulen nebeneinander, und das ist schon mal ein Wert an sich, möchte ich meinen. Die Positionen für eine Entfristung des Gesetzes, um nicht ständig über die Finanzierung zu diskutieren, gingen dann trotzdem ein Stück weit auseinander. Ich weiß, dass sich die Träger der freien Schulen noch eine längere Frist bis zur Evaluierung gewünscht hätten und ich wäre diese Frist auch gern mitgegangen, aber dafür war keine Mehrheit zu gewinnen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Ich glaube, wenn wir tatsächlich im Jahr 2023 zu einer Evaluierung kommen, dann werden wir sicher im Vorfeld auch noch einmal darüber sprechen, ob es nicht endlich gelingt, was mein sehnlicher Wunsch seit ganz vielen Jahren ist, dass wir ein gemeinsames Gutachten auf den Weg bringen, von staatlichen und freien Schulen, um tatsächlich einmal nebeneinander und für jeden nachvollziehbar darstellen zu können, wie viel uns eigentlich Schülerinnen und Schüler an welchen Schulen kosten. Und ich bin davon überzeugt, dass zutage treten wird, dass es gar nicht so sehr um kleine oder große Schulen geht, dass es gar nicht so sehr darum geht, wo sich welche Schule befindet oder in welcher Trägerschaft, sondern dass es einfach unterschiedliche Ausgangsbedingungen, unterschiedliche Konzepte gibt, und das ist auch gut so, denn das macht unsere bunte und plurale Schullandschaft auch aus. An der Stelle muss ich leider Herrn Möller widersprechen, denn den Vorschlag, den die SPD eingebracht hatte, kleine Schulen anders zu behandeln als größere, wurde selbst von den Trägern auch in der mündlichen Anhörung, die wir im letzten Bildungsausschuss noch mal durchgeführt haben, abgelehnt. Er wurde abgelehnt mit ganz klarer Ansage, weil sie meinen – und das teile ich voll und ganz –, dass wir eben nicht die freien Träger auch noch sozusagen in einen negativen Wettbewerb bringen sollen, in dem sie quasi gegeneinandergestellt werden, was ihre unterschiedlichen Trägerschaften angeht. Die Träger selbst sagen: Wir wollen eine Vergleichbarkeit, wir wollen eine Klarheit, wir wollen das tatsächlich nach den unterschiedlichen Schularten, die es gibt, unterscheiden, aber ansonsten wollen wir eben nicht ungleich behandelt werden, sondern wir stehen als Landesarbeitsgemeinschaft auch deshalb so fest zueinander. Ich bin froh, dass die Landesarbeitsgemeinschaft das tut. Das hat sie übrigens auch eindrucksvoll in der Anhörung bewiesen, wo sie mit verteilten Rollen gemeinsam ihren Vortrag gebracht hat. Und das sollten wir nicht auseinandertreiben. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns hier auf einen Kompromiss verständigen, der tatsächlich von allen Trägern, aber auch allen Schularten getragen wird und das ist gelungen. Dieser Kompromiss lautet, dass es deutlich erhöhte Schülerkostenjahressätze gibt und eine neue Dynamisierung. Insgesamt geht es um ein Finanzbudget von knapp 217 Millionen Euro für 2021, eine angemessene Finanzierung, das ist ein Plus von mehr als 33 Millionen Euro gegenüber 2020. Ich will nur kurz für die Hauptschularten sozusagen noch mal die Steigerungsraten benennen: Das sind bei den Grundschulen plus 18 Prozent, bei den Regelschulen plus 18 Prozent, in der gymnasialen Stufe, der Sekundarstufe I, plus 34 Prozent – das hat auch Gründe, weil wir nämlich gerade in der Sekundarstufe I gemerkt haben, dass die Unterfinanzierung der freien Schulen sich da ganz besonders deutlich gezeigt hat – und in der Sekundarstufe II sind es plus 28 Prozent. Wir haben hier auch beim letzten Mal schon darüber gesprochen, dass für die Förderschulen, aber auch die Berufsschulen noch mal ganz besondere Sichtweisen existieren, auch besondere Sätze existieren. Das ist auch gut so, das ist richtig. Und ich glaube, dass wir dem mit unserem neuen Gesetz auch tatsächlich gerecht werden. Außerdem geben wir mit dem neuen Gesetz tatsächlich allen Schularten die Planungssicherheit, die sie brauchen. Dazu kommt die jährliche Steigerung ab 2022, die auch nicht irgendwie erfunden oder wie auch immer zustande kam, sondern an die Lohn- und Preisentwicklung im staatlichen Schulwesen gekoppelt ist, weil es uns eben wichtig war, dass wir hier auch eine Vergleichbarkeit herstellen. Jetzt sind die freien Schulen endlich auch einbezogen beim Schulbudget, Christian Tischner hat es hier ausgeführt, das sind 30 Euro je Schülerin und Schüler pro Jahr für die Finanzierung beispielsweise von Ganztagsangeboten, von unterstützenden Maßnahmen für pädagogische Fachkräfte. Und auch das ist überfällig, weil wir das den freien Schulen, glaube ich, genauso schuldig sind wie wir das ja den anderen Schulen auch schon immer zugebilligt haben. Mit der externen Evaluierung im Jahr 2023 soll außerdem geprüft werden, ob die staatliche Finanzhilfe auch langfristig eine positive Entwicklung von freien Schulen garantiert, denn das muss ja das Ziel sein, dass wir tatsächlich diese plurale Bildungslandschaft langfristig sichern. Und die freien Schulen – das ist ein echtes Novum – werden endlich auch in die Nachqualifizierung von Lehrkräften mit einbezogen. Auch das war ein Wunsch, der immer wieder an uns herangetragen wurde. Ich habe in der Anhörung auch die freien Träger gefragt, ob sie sich das auch sozusagen gegenseitig vorstellen können, sprich, dass sie ihre Weiterbildungs-Qualifizierungsangebote, die sie ja auch selbst anbieten, auch für die staatlichen Schulen öffnen. Alle freien Träger haben uns das zugesagt. Ich finde das auch richtig, ich finde das gut, ich finde diesen Austausch unheimlich wichtig auch für das pädagogische Miteinander, auch für den Austausch von Konzepten für die Weiterentwicklung. Und in diesem Sinne, denke ich, sind wir auch da einen Riesenschritt weitergekommen. Auch den Seiteneinstieg haben wir thematisiert. Der Generationenwechsel ist natürlich auch eine große Herausforderung für die freien Schulen. Wir brauchen da ein leistungsfähiges System der Nachqualifizierung auch und gerade für diese Schulträger. Neu ist außerdem die Öffnungsklausel im Gesetz: Bei öffentlichem Interesse kann das Ministerium gemeinsam mit dem Landtag Schülerkostenjahresbeträge anpassen. Das ist auch ein Punkt, über den wir lange geredet haben, weil wir gesagt haben, man muss auch reagieren können. Wenn man merkt, also wie wir das ja mit dem alten Gesetz haben, dass zum Beispiel in der Sekundarstufe I einfach die Kosten und die tatsächliche Finanzierung immer weiter auseinanderlaufen, dann können wir hier an dieser Stelle reagieren, sollte so etwas wieder passieren. Und ich meine, dass das unheimlich wichtig ist, weil das auch eine Dynamik in ein Gesetz bringt und damit auch mehr Gerechtigkeit schafft. Ich will mir an dieser Stelle erlauben, auch auf unseren Entschließungsantrag zu verweisen, mit dem wir dem Bildungsministerium angemessen die Einführung der A13 als Besoldungsgruppe für die Grundschullehrerinnen und lehrer ans Herz legen, ‑ der ab dem 1. August 2021 nachzuvollziehen ist, denn auch das haben wir lange diskutiert. Es kann nicht sein, dass das immer erst Jahre später zum Tragen kommt. Wir freuen uns darauf. Die Debatte werden wir nachher noch haben, wenn es um das Besoldungsgesetz geht, dass wir bei den Grundschullehrerinnen endlich zu dieser besseren Eingruppierung kommen, auf die wir auch lange hingearbeitet haben. Aber die muss sich natürlich auch bei den freien Trägern niederschlagen, muss dort auch nachvollzogen werden. Auch das bringen wir heute mit zur Abstimmung. Der heutige Beschluss macht hoffentlich deutlich, dass uns tatsächlich jedes Kind – egal auf welche Schule er oder sie geht – gleich viel wert ist. Und ich will es noch einmal sagen: Mein Wunsch ist, dass wir so konstruktiv, wie es in den letzten Wochen möglich war, auch in Zukunft miteinander diskutieren, dass wir die Systeme tatsächlich nicht getrennt betrachten, sondern als ein Ganzes in ihrer Unterschiedlichkeit. Ich kann auch bei den Schulen nur sagen: Nur Mut, Vielfalt tut gut! Ich glaube, wir profitieren alle davon. Danke noch einmal allen fürs Mittun. In diesem Sinne wünsche ich mir eine breite Zustimmung zu unserem Gesetz und auch zum Entschließungsantrag. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Auch die Landesregierung wünscht nicht mehr das Wort. Dann kommen wir zur Abstimmung zu den Gesetzentwürfen. Wir haben hier jetzt einen zusammengeführten Gesetzentwurf. Ich stimme aber zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2336. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen dieses Hauses. Stimmt jemand dagegen? Nein. Enthaltungen gibt es auch nicht. Dann ist dieser Änderungsantrag angenommen. Dann stimmen wir ab über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/2315 empfohlene Neufassung der drei zusammengeführten Gesetzentwürfe in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungsantragsformulierungen. Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf? Das sind wiederum Abgeordnete aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist auch das einstimmig beschlossen und damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind wiederum alle Abgeordneten, soweit ich das richtig sehe. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Es bleibt jetzt noch der Entschließungsantrag in der Drucksache 7/2337 abzustimmen. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Dann können wir direkt über diesen Antrag abstimmen: Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist für diesen Entschließungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? Niemand. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Dann ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit ist es auch wieder Zeit für eine Lüftungspause. Es geht dann um 15.50 Uhr weiter. Bis dann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir würden jetzt gern weitermachen. Dann eröffne ich wieder die Beratung und wir kommen jetzt zum Aufruf des Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2033 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/2211 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2342 dazu: Umwelt und Gewässerschutz verbessern, Thüringer Kali-Arbeitsplätze sichern, Bergsicherheit im Werra-Kalirevier gewährleisten Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2292 ZWEITE BERATUNG Zunächst erhält Herr Abgeordneter Denny Möller das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zum Gesetzentwurf. Bitte, Herr Möller.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer am Livestream, insbesondere ins Kalirevier herzliche Grüße! Durch Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Fachausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 2. Dezember 2020 beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit folgenden Änderungen: Nach § 1 wird folgender neuer § 2 eingefügt, ich zitiere: „Die in Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 der Nummer 2 des Artikels 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrags zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 13. und 29. Oktober 2020, bestimmte Ausnahme für die Verbindung der Grubenfelder Wintershall und Springen durch Herstellung von zwei Förderbohrungen für die Verlegung und den Betrieb von Rohrleitungen zum Transport von salzhaltigen Produktionsabwässern zum Zwecke des Einstapelns im Grubenfeld Springen entfaltet keine Präjudizwirkung auf die in diesem Zusammenhang notwendigen Genehmigungsverfahren sowie auf eine mögliche Finanzierung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der Sanierung von Altlasten aus dem Bergbau der ehemaligen DDR durch den Freistaat Thüringen. 2. Der bisherige § 2 wird § 3.“ Ganz aktuell liegt Ihnen dazu zudem ein Antrag auf Änderung dieser Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2342 vor. Hier geht es darum, das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs auf den 01.01. festzulegen. Für das betroffene Unternehmen ist das sehr wichtig, jeder Tag hilft. Ich bitte deshalb schon jetzt, diesem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung dann zuzustimmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Entsorgung von Salzabwässern unter Tage in der Grube Springen geschaffen werden. Das Unternehmen K+S würde damit mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn die bisher genutzten Entsorgungsmöglichkeiten für die Produktionsabwässer, die bisher entweder im Untergrund versenkt oder in die Werra eingeleitet werden oder abtransportiert werden müssen, enden. Das Unternehmen muss das Versenken dieser Salzabwässer in den Untergrund bis zum 31.12. des nächsten Jahres nach vielen Jahren beenden. Gleichzeitig muss mit dem aktuellen Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Weser auch die Festlegung eingehalten werden, dass ab 2028, also in acht Jahren, keine Salzabwässer aus der Kali-Produktion mehr in die Werra eingeleitet werden dürfen, wobei bis dahin die Menge der Salzwassereinleitung schrittweise verringert werden muss. Formal nimmt die Änderung des Staatsvertrags, die eine Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers und eine teilweise Überlegung dessen ermöglicht, die sogenannte Einstapelung in die Grube Springen nicht vorweg. Allerdings ist die Änderung des Staatsvertrags zwingende Voraussetzung für die Genehmigung der von K+S eingereichten neuen Betriebspläne. K+S begehrt durch die Einreichung zweier Betriebspläne mit Antrag zur Zulassung erstens das Einstapeln von Produktionsund Prozessabwässern in die Grube Springen. Zuständig dafür ist die Thüringer Bergbaubehörde, das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Die hessische Bergbaubehörde muss hier der Genehmigung zustimmen. Und zweitens die zweimalige Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers zwischen Hessen und Thüringen – hier ist wiederum die hessische Bergbaubehörde zuständig, die Thüringer Behörde muss zustimmen. Dieses Entsorgungskonzept bietet dem Unternehmen K+S die Möglichkeit, die Entsorgungsprobleme zu einem gewissen Teil zu lösen und die Produktion langfristig sicherzustellen. Zugleich wäre damit der Umweltbelastung der Werra ein wenig Abhilfe getan, da die Einleitung salzhaltiger Produktionsabwässer – und das wissen Sie alle – nicht mehr nötig wäre, die der Haldenabwässer allerdings schon. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit die Formalitäten; dennoch – und das bedingt leider das Thema – muss ich als Berichterstatter zu diesem Thema noch weiter ausführen. Denn für die Außenstehenden könnte sich der Eindruck verfestigen, wir hätten hier im Eiltempo – ich habe Ihnen ja auch gerade die Formalitäten im Eiltempo mitgeteilt – und oberflächlich, ohne eine vertiefende Anhörung von Experten, das Thema durch den Thüringer Landtag gebracht. Dem ist nicht so. Seit Juni hat sich der Umweltausschuss in sieben Sitzungen mit dem Thema befasst und es wird auch weiterhin Thema im Ausschuss sein. Mit den im Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung heilen wir zunächst einmal das Verschwinden der Protokollerklärung. Wir halten dies für notwendig, angemessen und zweckmäßig. Im Gesetz verankert hat dies eine unverrückbare Bindungswirkung der Landesregierung im Handeln gegenüber K+S. Im Falle eines einfachen Beschlusses oder gar nur als Teil einer Begründung gebe es keine einforderbare Bindung der Landesregierung. Deshalb fügen wir die Protokollerklärung dem Gesetzentwurf wieder hinzu. Das Verschwinden ist merkwürdig, weil die Protokollerklärung in den zwei vorhergehenden Befassungen im Ausschuss in den Vorlagen mit Thema war, das heißt, mit der beabsichtigten Änderung des Staatsvertrags noch unmittelbar unter den Unterschriften der Ministerpräsidenten vorzufinden war. Wir haben also nicht nur diesen einen parlamentarischen Vorgang zur Änderung des Staatsvertrags, sondern auch zwei weitere, mit denen sich die Fachpolitiker im Umweltausschuss bereits vor den Beratungen mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben, einmal im Rahmen eines Antrags des zuständigen Umweltministeriums nach § 74 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung in Vorlage 7/403, eingereicht bereits am 19. Mai 2019, und einmal im Zuge der Unterrichtung des Thüringer Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 4 unserer Thüringer Verfassung auf Antrag der Staatskanzlei in Vorlage 7/1091 vom 15. September 2020. Zur zügigen Beratung dieser Unterrichtung hatten die regierungstragenden Fraktionen von Linken, Grünen und SPD eine außerplanmäßige Sitzung gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung für den 28. Oktober dieses Jahres einberufen. Dieser Vorgang ist abgeschlossen. Im Zuge der Beratungen im Ausschuss haben wir Experten angehört, umfängliche Unterlagen abgefordert und teils nur zur Einsicht in den Räumlichkeiten der Landtagsverwaltung umfangreich Unterlagen gesichtet sowie zahlreiche Fragen gestellt und geklärt. An dieser Stelle danke ich ausdrücklich der Landtagsverwaltung für die Organisation und die Zurverfügungstellung aller Unterlagen über das Fachministerium und über den Hessischen Landtag. Aufgrund der Fülle von Fachinformationen konnte auf eine explizite Anhörung, was den eigentlichen Gesetzentwurf angeht, verzichtet werden. In beiden Vorgängen bzw. Verfahren wurde uns der hier behandelte Staatsvertrag mit der Protokollerklärung beigefügt und zur Kenntnis gebracht. Damit ist klar, wir heilen mit der oben genannten Änderung des Gesetzentwurfs auch den formalen Mangel, dass der Ministerpräsident den Staatsvertrag letztlich in einer anderen Form unterzeichnet hat, als es dem Thüringer Landtag in der Unterrichtung der Landesregierung in Vorlage 7/1091 mitgeteilt wurde. Letztendlich haben die vorherigen beiden Befassungen zum Staatsvertrag im Umweltausschuss auch dazu geführt, dass wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf sehr zügig bearbeiten konnten und dem eigentlich von der Landesregierung avisierten Zeitablauf um zwei Monate voraus sind. Diese sah eine zweite Lesung im Thüringer Landtag im Februar 2021 vor. Das zeigt, wir arbeiten konstruktiv und tragen damit dazu bei, alles, was an dieser Änderung des Staatsvertrags hängt, auf einen guten Weg zu bringen. Ausdruck dessen ist auch der vorliegende Entschließungsantrag in Drucksache 7/2292, den die regierungstragenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der CDU gemeinsam erarbeitet haben. Wir halten diese gemeinsame Herangehensweise der maßgeblichen Fraktionen dieses Hauses für notwendig bei diesem Thema, bei dem es mittelbar auch um die Zukunft des Bergbaus im Werra-Kali-Revier und die damit einhergehenden Umweltbelastungen, Bergsicherheit, um Altlasten und um deren Finanzierung geht. Der gemeinsame Entschließungsantrag ist auch ein von uns gesetztes Signal an die Region, die Beschäftigten, den umtriebigen Betriebsrat, das Aktionsbündnis „Rettet das Kalirevier“, die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ und die Werra-Weser-Anrainerkonferenz. Ich danke hier den vier Fraktionen, dass sie dieses gemeinsame Signal ermöglicht haben, indem sie gemeinsam am Entschließungsantrag gefeilt haben, und insbesondere der CDU, die daraufhin ihren eigenen Entschließungsantrag zurückgezogen hat. Er gibt der Landesregierung noch einmal einen dezenten Hinweis darauf, in welcher Form wir auch künftig eingebunden werden wollen und worüber wir informiert werden wollen. Ich hoffe, ich habe mit den aus meiner Sicht notwendigen Erläuterungen im Rahmen der Berichterstattung Ihre Geduld nicht überstrapaziert. Da wir uns vereinbart haben, auf eine Aussprache zu verzichten, bitte ich an dieser Stelle erstens um Zustimmung zur Änderung der Beschlussempfehlung, zweitens um Zustimmung zur geänderten Beschlussempfehlung und drittens um Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Vielen Dank. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag? Das sehe ich nicht. Es gab, wie gesagt, im Ältestenrat die Erwägung, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandeln zu wollen. Es liegt mir allerdings eine Wortmeldung der Abgeordneten Hoffmann aus der AfD-Fraktion vor. Die wird zurückgezogen, die wird nicht aufrechterhalten? Gut. Weitere Wortmeldungen habe ich nicht, dann können wir gleich zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2342 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist dieser Änderungsantrag so angenommen. Zweitens stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz in der Drucksache 7/2211 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der eben vorgenommenen Abstimmung. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Nein. Dann ist auch das so angenommen. Und dann kommen wir schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2033 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind wiederum alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses, sofern ich keine Gegenstimmen oder Enthaltungen sehe. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in zweiter Beratung einstimmig vom Haus angenommen. Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Dafür bitte ich Sie, sich jeweils von den Plätzen zu erheben. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, der steht bitte auf. Das ist, wie ich erkennen kann, wiederum einstimmig. Wer ist dagegen? Gibt es Stimmenthaltungen? Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig auch in der Schlussabstimmung so angenommen. Herzlichen Dank. Dann kommen wir noch zum Entschließungsantrag. Ausschussüberweisung war nicht beantragt. Wir stimmen direkt ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2292. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Da heben sich wiederum die Arme aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Dann ist auch dieser Entschließungsantrag einstimmig so angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 in seinen Teilen in gemeinsamer Beratung Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2037 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/2338 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2340 ZWEITE BERATUNG Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2038 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/2339 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolf zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte.

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Torsten Wolf Die Linke

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes wurde am 04.11.2020 durch die CDU-Fraktion eingebracht. Die erste Lesung erfolgte im Plenum am 13.11.2020. Hier erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, mitberatend, sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend. Dieser beschloss in seiner Sitzung am 18.11.2020 eine schriftliche Anhörung, deren Auswertung am 04.12.2020 erfolgte. Dazu wurde den Anzuhörenden von den Fraktionen über die Landtagsverwaltung ein umfangreicher Fragekatalog übersandt. Über 15 Stellungnahmen von staatlichen Einrichtungen aus der kommunalen Familie, aber auch von Fachverbänden und Gewerkschaften waren bis dahin eingegangen, bestätigten das Anliegen des Gesetzesentwurfs und gaben weitere wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung desselbigen. Die vielen Anregungen, insbesondere die Anhebung der Besoldung aller Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A13, wurden durch die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einen Änderungsantrag vom 15.12.2020 aufgenommen. Am gleichen Tag erfolgte in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses die Beschlussempfehlung durch denselbigen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport schloss sich der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16.12.2020 an, sodass wir heute im Plenum die zweite Lesung und Beschlussfassung vornehmen können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Vielen Dank. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu beiden Anträgen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Tischner von der Fraktion der CDU das Wort.

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Christian Tischner CDU

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist drei Jahre her, dass meine Fraktion wesentliche Bausteine des heute hier vorliegenden Gesetzentwurfes erstmals dem Thüringer Landtag vorgeschlagen hat. Ich bin sehr zufrieden, dass wir nun auf der Zielgeraden zu einem entscheidenden Fortschritt für unser Thüringer Schulsystem sind. Ich möchte deshalb fraktionsübergreifend allen Beteiligten für die intensiven und gewissenhaften Arbeiten in den letzten Wochen und Monaten an diesem Gesetzentwurf sehr danken. Meine Damen und Herren, ja, wir sind glücklich, dass wir hier über einen Gesetzentwurf der CDU reden und dass meine Fraktion die dicken Bretter – wie gesagt: seit Jahren – für Zulagen, Beförderungen sowie Anerkennung und gerechte Entlohnung im Bildungsbereich gebohrt hat. Ich möchte uns allen kurz vor Augen führen, welche wichtigen Fortschritte wir durch diese Annahme der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses heute gehen werden. Wir gehen diesen Weg mit dem Ziel, mehr Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen, und wir gehen den Weg mit dem Ziel, besonderes Engagement unserer Lehrerinnen und Lehrer wertzuschätzen und zu belohnen. Wir haben dem Landtag in unserem Konzept und im Gesetzentwurf sechs Säulen vorgeschlagen. Eine Säule ist die für Zulagen in der Personalgewinnung. Wir haben Antwärtersonderzuschläge vorgeschlagen, Zulagen für besondere schulische Aufgaben und Beförderungsämter für die Fachleiter. Wir haben das Beförderungsamt für alle Schulleiterinnen und Schulleiter vorgeschlagen – das trifft vor allem die Grundschulen. Und wir haben Zulagen für besondere Aufgaben an den Schulämtern vorgeschlagen. Mit dem Gesetzentwurf wird nun die Möglichkeit eröffnet, Zulagen zur Personalgewinnung für Regionen, Schularten und Fächer zu gewähren, in denen ein besonderer Mangel besteht. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat damit jetzt ein Instrument an der Hand, gerade im ländlichen Raum mehr steuernd einzugreifen. Das Gesetz regelt, dass bis zu 10 Prozent des Grundgehalts bei A13 als monatliche Zulage gezahlt werden können, das sind 420 Euro im Monat. Angenommen circa 500 Kollegen würden davon profitieren, macht allein diese Säule einen Wert von 2,5 Millionen Euro aus. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Zulagengewährung für Lehramtsanwärter geschaffen, die nach dem Bestehen ihrer Laufbahnprüfung dann für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einem der Bedarfsfelder tätig sind. Ziel dessen ist, insbesondere junge Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum zu gewinnen und vor allem auch dort zu halten. Gerade dort lassen sich die offenen Stellen immer nur schwer besetzen und Gleiches gilt für bestimmte Fächerkombinationen oder an manchen Schularten. Das Gesetz eröffnet für die Referendare die Möglichkeit, 70 Prozent zusätzlich zu zahlen, das sind also circa 1.000 Euro bei einem Gesamt-Brutto von 2.500 Euro, das die Referendare dann hätten. Wir haben gerechnet: Bei ungefähr 750 Lehramtsanwärtern – also wieder die Hälfte –, die davon profitieren könnten, macht das auch wiederum 9 Millionen Euro aus. Meine Damen und Herren, durch den Gesetzentwurf werden wieder Funktionsstellen für Fachleiter eingeführt. Diese sind unverzichtbar, um die fachgerechte Ausbildung von Lehramtsanwärtern an den Thüringer Studienseminaren sicherzustellen. Ohne sie ist die Ausbildung der nächsten Lehrergeneration nicht zu leisten. Mit der hälftigen Verwendung von beförderten Fachleitern ist mitgedacht, dass diese zukünftig auch mehr in der Fort- und Weiterbildung der Lehrer eingebunden werden sollen. Für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe braucht es deshalb eine angemessene Honorierung. Und diese Honorierung ist für uns das Beförderungsamt, was ungefähr 350 Euro monatlich für die Fachleiter ausmacht. Bei ca. 240 Fachleitern, die das betreffen könnte, sind dies am Ende ungefähr 500.000 Euro. Aktuell gibt es keine attraktiven Anreize für Lehrerinnen und Lehrer, zusätzliche Aufgaben im Thüringer Schuldienst zu übernehmen. Dieses Engagement ist jedoch essenziell für das Funktionieren des Schulalltags. Mir und meiner Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass außerordentliches Engagement belohnt und anerkannt wird. Viele Bundesländer gehen hier den Weg von Beförderungsämtern, wir haben es jetzt erreicht, dass wir zunächst den Weg der Zulagen gehen können. Durch die Änderung des Besoldungsgesetzes sollen die Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen, die besondere Aufgaben an den Schulen wahrnehmen, deshalb künftig eine Zulage von 300 Euro monatlich erhalten. Der Gesetzentwurf oder das Gesetz definiert, in welchen Bereichen für welche Tätigkeiten diese Zulagen gezahlt werden können. Ich zähle sie auf: Das ist der Verantwortliche für die Ausbildung, das ist der Koordinator für außerschulische Angelegenheiten, das ist der Beratungslehrer, der Koordinator für die Sekundarstufe I, der Koordinator für die Schuleingangsphase und den Übertritt in der Sekundarstufe I an – ich sage mal kurz – kleineren Grundschulen, der Koordinator für den gemeinsamen Unterricht, der insbesondere an den Förderschulen tätig ist, der Multiplikator für den digitalen Unterricht und der Leiter einer Abteilung an einer berufsbildenden Schule bis 240 Schülerinnen und Schüler. Im Beratungsverfahren haben wir nun eine Staffelung für die zur Verfügung stehenden Zulagen an den Schulen und zwei bis sieben Stellenzulagen pro Schule eingebaut. Dies führt zu einer gerechten Verteilung der Zulagenstellen in Abhängigkeit der Schulgröße und hilft gleichzeitig auch ganz kleinen Grundschulen und ganz kleinen Regelschulen, die Lehrerleistung anzuerkennen. In unserem Zulagensystem erhalten nun über 2.600 Lehrerinnen und Lehrer – das sind 15 Prozent aller Kolleginnen und Kollegen – eine Zulage für zusätzliche schulorganisatorische Aufgaben. Und dies macht insgesamt einen Wert von 10 Millionen Euro aus. Um es klar zu sagen: Was für Schulleitungen gilt, gilt auch für andere Aufgabenträger. Und dies bedeutet, dass Abminderungsstunden und finanzielle Vergütungen kein Widerspruch sind und in einem schulpraktischen Verhältnis am Ende stehen müssen. Mit der Einführung dieser Zulage für besondere Aufgaben legen wir jetzt ein solides Fundament, auf dem wir in der Zukunft aufbauen können, um das Anreizsystem und Beförderungssystem weiter zu verbessern und auszudifferenzieren. Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung sieht auch vor – und das ist nicht minder wichtig –, dass die Grundschullehrer von der Besoldungsstufe A12 in die Besoldungsstufe A13 angehoben werden. Dies ist wichtig, um im bundesweiten Wettbewerb der Länder um die besten Lehrkräfte bestehen zu können, es ist aber auch vor allem ein erster Schritt der Anerkennung dieser großen umfänglichen Leistungen, die die Kolleginnen und Kollegen erbringen. Anhebungen und Differenzierungen auch für die anderen Schularten gilt es in den Blick zu nehmen und müssen zukünftig von uns diskutiert werden und auch auf der Tagesordnung stehen. Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass wir neben den verbeamteten Lehrern, für die dieser Gesetzentwurf gilt, auch die tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen in den Blick nehmen. Diesem Gedanken trägt unser Entschließungsantrag zu unserem Gesetzentwurf Rechnung. Um auch die tarifbeschäftigten Lehrer für Mangelfächer zu gewinnen, um offene Stellen, insbesondere im ländlichen Raum, zu besetzen, soll ihnen ein um bis zu zwei Erfahrungsstufen höheres Entgelt auch gewährt werden können. Das entspricht letztendlich den Berechnungen, die ich Ihnen für die Beamten gerade vorgestellt habe. Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Besoldungsgesetzes geben wir dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen sehr umfangreichen Instrumentenkasten an die Hand, einen Instrumentenkasten für mehr Attraktivität und für mehr Anerkennung des Lehrerberufs und wir hoffen inständig, dass das Ministerium diese Werkzeuge schnellstmöglich und umfassend im Sinne unserer Thüringer Schullandschaft nutzt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jankowski von der Fraktion der AfD.

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Denny Jankowski AfD

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Wir sollen heute etwas abnicken, was tief in das Wesen des Beamtenrechts eingreift und mal eben so zwischen CDU und Rot-Rot-Grün ausgemauschelt wurde. Der Gesetzentwurf zum Besoldungsgesetz wurde von der CDU im letzten Plenum hier eingebracht. Es wurde im Eilverfahren eine Anhörung durchgeführt und das Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens war mehr als ernüchternd. Auch wenn Herr Wolf das anscheinend etwas anders sieht, vielleicht haben wir auch nur unterschiedliche Anhörungsschreiben gelesen. Die Intention des Gesetzes konnte von vielen Anzuhörenden geteilt werden, die Umsetzung wurde aber massiv kritisiert – und mit Umsetzung sind nicht nur praktische Probleme gemeint, sondern vor allem rechtliche – und ähnlich sehe ich das auch. Auch für uns ist es wichtig, dass Lehrer, die Zusatzaufgaben übernehmen, auch entsprechend entlohnt werden. Auch die Schaffung von Funktionsstellen ist richtig oder auch der Gedanke von Prämien für Lehrer, die bereit sind, im ländlichen Raum tätig zu sein oder auch Mangelfächer zu unterrichten, das kann man nur unterstützen. Nun ist die gute Absicht, da Abhilfe zu schaffen, die eine Sache, die Umsetzung aber eine ganz andere. Wenn man den Erstellern des ersten Gesetzentwurfs ein Arbeitszeugnis schreiben müsste, würde dort wahrscheinlich stehen: sie haben sich stets bemüht – mehr aber auch nicht. (Beifall AfD) Die Kritik bei den Anhörungen war mannigfaltig. Der Thüringer Rechnungshof sah erhebliche rechtliche Bedenken, auch der GEW fehlte die Rechtssicherheit und sie fand die Vorschläge insgesamt wenig durchdacht. Es wurde immer wieder vor neuen Ungerechtigkeiten gewarnt, die auftreten würden, dass Zulagen nur Übergangslösungen sein können oder gar zu Wertigkeitsunterschieden bei Anwärtern führen würden. Auch dass jetzt schon laut geltendem Besoldungsgesetz Zulagen für zum Beispiel Mangelfächer oder auch den Einsatz in Bedarfsregionen gewährt werden können, wurde angebracht und auch, dass von dieser Möglichkeit bisher vom Ministerium wenig Gebrauch gemacht wurde, wurde angemahnt. Insgesamt wurden viele Fragen aufgeworfen und das Anhörungsverfahren hat die Lücken im eingebrachten Gesetzentwurf deutlich zutage treten lassen. Jetzt würde man aber eigentlich davon ausgehen, dass diese massive Kritik dazu geführt hätte, dass man sich der Sache noch mal inhaltlich tiefgreifend widmet. Man würde davon ausgehen, dass in den Ausschüssen der Entwurf gründlich diskutiert wird. Man würde davon ausgehen, dass es in ein breites und tiefgreifendes erneutes Anhörungsverfahren mündet, aber Fehlanzeige. Im ersten Haushaltsausschuss konnten viele Fragen nicht beantwortet werden. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Diskussion im Bildungsausschuss dazu geführt werden müsse. Im Bildungsausschuss aber wurde der Punkt von der Tagesordnung zunächst geschoben und an diesem Dienstag bekam der Haushalts- und Finanzausschuss die Änderung dann als Tischvorlage serviert und hat auch gleich darüber abstimmen müssen – mal wieder eine Zusammenarbeit der übergroßen Koalition aus Rot-Rot-Grün und der CDU. Plötzlich erhalten auch die Grundschullehrer eine A13-Besoldung und nebenbei wird auch noch viel mehr am Besoldungsrecht und an den Besoldungsgruppen rumgebastelt – Änderungen, die wieder von Rot-Rot-Grün und der CDU in einer Klüngelrunde ausgewürfelt wurden. Aber schon allein der Umstand, dass die Änderungen deutlich länger sind als der eigentliche Gesetzentwurf, ist schon ziemlich bezeichnend, denn eigentlich müsste der Gesetzentwurf noch mal komplett überarbeitet werden. (Beifall AfD) Auf den insgesamt 14 Seiten an Änderungen wird viel präzisiert und ein Teil der Kritik aus den Anhörungsverfahren wurde auch berücksichtigt. Aber trotzdem sind viele Punkte noch offen und gerade grundlegende Eingriffe sollen einfach so durchgewunken werden, weil Rot-Rot-Grün mit der CDU gerade mal die Mehrheit hat. Es wird so getan, als ginge es rein ums Geld. Anscheinend glauben Sie wirklich, dass die mangelnde Attraktivität des Lehrerberufs mit genug Geld auch wettzumachen sei. Da muss ich sagen, da habe ich eher meine Zweifel. Jedenfalls wird in dem Gesetz beliebig erhöht – ein Wahlgeschenk für die Lehrer. Doch was ist mit den anderen Beamten? Haben ein Grundschuldirektor und ein Regierungsdirektor wirklich eine gleichwertige Ausbildung oder Qualifikation oder Tätigkeit mit Blick auf den Verantwortungsbereich? Unsere Grundschullehrer und auch -direktoren sind essenziell für dieses Land und ich möchte deren Bedeutung nicht schmälern, aber es geht einfach nicht nur um Zahlen, es geht beim Besoldungsrecht um Kriterien, die für alle Beamten gelten müssen – vom Polizisten bis zum Lehrer, vom Richter bis zum Steuerbeamten. (Beifall AfD) Ein kleines Beispiel – man kann es auch anders machen –: Hessen zahlt den Grundschullehrern nicht mehr; Hessen will die Attraktivität des Berufs dadurch steigern, dass die Lehrer eine bessere Ausstattung und zusätzliches Personal erhalten. Denn was bringen 100 oder 200 Euro mehr, wenn man sich am Ende auch noch ins Burnout arbeitet. Es gibt keinen logischen Grund, das Gesetz nun hier im Schweinsgalopp durch die Ausschüsse und das Parlament zu jagen. Bei der massiven Kritik bei den Anhörungen und den massiven Änderungen hätte es eigentlich noch mal in eine erneute Anhörung gemusst. Gerade bei so einem sensiblen Gesetz wie diesem, welches die Besoldung der Beamten regelt, muss dies mit größtem Fingerspitzengefühl angegangen werden. Dass das nicht geschieht, sieht man schon daran, dass eilig ein Änderungsantrag nachgeschoben wurde, womit jetzt auf einmal die Besoldung der Steuerbeamten auch noch angepasst werden soll. Es ist für mich unverständlich, wie an einem solchen Herzstück, welches die Besoldung unserer Landesbediensteten regelt, so übereilt herumgedoktert werden kann. Dieses Wahlgeschenk ist nichts weiter als die Büchse der Pandora und vermutlich werden wir nach der Umsetzung noch viele Rechtsstreitigkeiten bekommen. Wir werden deswegen dem Gesetz nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum von der FDP-Fraktion.

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Franziska Baum FDP

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Besoldungsgesetz und es geht um Zulagen, es geht um Beförderungsämter, es geht um gleiche Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern. Ich sage es Ihnen gleich vorweg, das haben wir auch in der ersten Beratung gehabt: Wir werden uns an der Stelle enthalten, weil es sich für uns die Waage hält, was wir gut finden und was vielleicht doch eher kritisch ist. Wir finden es grundsätzlich gut, dass wir über die gleiche Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer in allen Schularten Einigkeit gefunden haben. Das hilft uns sicher im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern, denn gerade im Bereich der Grundschullehrer haben wir ein großes Problem, auf das wir in Zukunft zusteuern: Diese zu finden und zu halten, das muss oberstes Ziel sein. (Beifall DIE LINKE, FDP) Das Zweite ist der Ansatz, Zulagen für besondere Aufgaben an Lehrkräfte zu zahlen. Es ist nicht unüblich, dass im Alltag von Schulen Aufgaben übernommen werden, die sich eigentlich so nicht auf den Unterricht konzentrieren, sondern da gibt es ganz viele Aufgaben drum herum. Dass es dafür jetzt Zulagen geben soll, finden wir einen guten Ansatz, auch, dass es Zulagen für die digitalen Multiplikatoren geben soll. Das hatten wir in der ersten Beratung angeregt; da freuen wir uns, dass das aufgenommen wurde. Wir finden es auch okay, das Beförderungsamt für die Fachleiter – also für die Lehrerausbilder – einzuführen oder wieder einzuführen. Aber es gibt eine ganze Reihe kritischer Punkte, die ich hier noch erwähnen möchte. Wir sind erstens nicht davon überzeugt, dass die Zulagen nach Regionen und auch die Zulagen nach Fächern tatsächlich das bringen, was wir uns davon versprechen. Ich glaube nicht, dass jemand, der eigentlich vielleicht Deutsch auf Lehramt studieren wollte, sich dann wegen 300 Euro im Monat mehr entscheidet, sechs Semester Mathestudium über sich ergehen zu lassen. Das Weitere dabei ist, dass es einfach noch viele offene Fragen dazu gibt, wie diese Zulagen gestaltet werden sollen. Das sieht uns nach einer sehr bürokratischen Herausforderung aus, vor der das Ministerium auch noch steht. Wir sehen das sehr kritisch. Das Zweite – und das hat Herr Jankowski von der AfD auch schon angesprochen –: Das Besoldungsgesetz betrifft nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern es betrifft auch Polizisten und Ingenieure, die Brückenbauten abnehmen, das betrifft auch Steuerbeamte, und das erklärt wahrscheinlich auch, warum es noch kurzfristig einen Änderungsantrag gab, die Steuerbeamten hier mit zu berücksichtigen. Das Besoldungsgesetz anzugehen und darüber nachzudenken, wie wir die Stellen im öffentlichen Dienst so bezahlen können, dass wir die Fachkräfte gewinnen, die wir brauchen, um die Verwaltung nach vorn zu bringen, ist definitiv geboten. Aber dann sollten wir das Ganze systemisch angehen und alle Berufsgruppen im Blick haben. (Beifall FDP) Und mein dritter und letzter Punkt ist: Bei den Zulagen für besondere Aufgaben, die ja an die Schulleitung übergeben worden sind, also quasi zusätzlich zu der Verteilung der Abminderungsstunden jetzt auch noch darüber zu entscheiden, wie die Zulagen verteilt werden, da weiß ich nicht, wie glücklich Sie die Schulleitung damit machen. Verstehen Sie mich nicht falsch, Freiheit und Selbstverantwortung für Schulen, dafür können Sie mich immer begeistern, aber nach dem, was wir im Gesetzentwurf gelesen haben, sieht uns das schwer nach einem bürokratischen Monster aus, das wieder zusätzliche Aufgaben auf den Schreibtisch der Schulleitung bringt. (Beifall FDP) Also zusammenfassend: Es ist nur eine Enthaltung. Wir werden uns dem grundsätzlich nicht entgegenstellen. Gerade die A13 löst, glaube ich, eine gefühlte übergreifende Ungerechtigkeit in den Lehrerzimmern aus, und mit dem Beförderungsamt für die Fachleiter können wir auch ganz gut leben, aber ein bürokratisches Zulagensystem bringt weder einen einzigen Lehrer mehr an Thüringens Schulen, noch kann man damit Begeisterung für das Unterrichten kaufen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann es wirklich kurz machen, weil mein Kollege Torsten Wolf im Prinzip tatsächlich alles gesagt hat. Ich finde es allerdings schon eine Frechheit, wie sich die AfD mit aufgeblasenen Backen hier vorn hinstellt und so tut, als ob sie auch nur irgendetwas in dieser Debatte beigetragen hätte. Nichts im Ausschuss, kein einziger Antrag, kein Vorschlag und dann tun Sie so, als ob irgendetwas ausgeklüngelt wurde, nur, weil Sie selbst nichts zustande gebracht haben. Das müssen Sie sich leider so sagen lassen. Da hat die FDP anders agiert. Die FDP hat sehr deutlich gesagt, dass sie eben beispielsweise für den Bereich der digitalen Koordinierung zusätzliche Bedarfe sieht, dass sie bei den Mehrbedarfen mit aufgenommen werden sollen. Das ist auch in der Anhörung mit in das Gespräch gekommen und wir haben es mit aufgegriffen. Ich glaube, genauso funktioniert konstruktives Miteinanderarbeiten. Ich will es auch noch mal sagen: Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Grundschullehrerinnen, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen, die A13, die würden Sie ihnen zwar sozusagen nicht direkt nicht gönnen, aber wäre jetzt nicht so wichtig. Das ist etwas, wofür die Grundschullehrerinnen seit ganz vielen Jahren kämpfen, sie sind viel zu lange sozusagen als die kleinen Lehrerinnen und Lehrer betrachtet worden, obwohl sie die Grundlagen legen für unsere Kinder und für all das Wissen, was danach kommt. In diesem Sinne ein bisschen mehr Wertschätzung, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch und gerade für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer! Deshalb sage ich auch hier: Ja, manches muss eben einfach auch mal entschieden werden und da muss man auch was auf den Tisch legen und muss dann auch bereit sein, sich viele Stunden über die Ausschüsse hinaus mit den Kolleginnen und Kollegen zusammenzusetzen und nach der besten Lösung zu suchen. Und es betrifft eben nicht nur einen Bereich. Deswegen haben wir auch mit den Haushältern hier ganz intensiv zusammengearbeitet. Ich möchte mich jedenfalls sowohl beim Finanzministerium als auch beim Bildungsministerium sowie auch bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die im Sinne der Sache gemeinsam nach der bestmöglichen Lösung gesucht haben. Deshalb werbe ich noch mal um Zustimmung zu diesem Gesetz und auch zu all den Änderungen, die wir darin vorgeschlagen haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke.

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Torsten Wolf Die Linke

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wer wie die AfD hier – Frau Kollegin RotheBeinlich ist ja schon darauf eingegangen – die Backen dick macht und wenn in den Ausschüssen noch nicht mal ein kleiner Ton kommt, gar nichts kommt, der macht deutlich, wie wertschätzend er den Lehrerinnen und Lehrern, den Pädagoginnen und Pädagogen in diesem Land gegenübertritt. (Beifall DIE LINKE) Ich bin mehr als schockiert über Ihre Rede, Herr Jankowski, zumal Sie ja die ganze Zeit über gar nicht anwesend waren. (Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Quaran- täne!) Im Jahr 2018, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, beschäftigte sich die Kultusministerkonferenz mit der Prognose, wie viele Lehrkräfte bis 2030 benötigt werden und wie viele zur Verfügung stehen würden. Entgegen mancher Behauptungen, insbesondere der AfDFraktion, nichts wäre leichter, als den Bedarf an Lehrern zu berechnen, ist die Deckung des Ersatzbedarfs an Lehrkräften unter anderem abhängig vom Wahlverhalten und den Abschlussquoten der verschiedenen Lehrämter, der Geburtenentwicklung sowie regionaler Attraktivität zu sehen. Was wir sicher wissen, ist, dass die Schüler/-innenzahl bis 2030 in Thüringen steigen wird – das Statistische Landesamt hat uns dazu jetzt wieder eine gute Prognose geliefert –, aber sie wird danach regional unterschiedlich dann doch deutlich sinken. Was wir wissen, ist, dass das Wahlverhalten für die entsprechenden Lehrämter von der Schulart geprägt ist, von dem Bildungsgang der jungen Menschen, die sich für dieses Lehramt interessieren. Um es kurz zu sagen: Die meisten studieren heute auf Gymnasiallehramt und die wenigsten auf Regelschullehramt. Neben einer möglichst zielgenauen Steuerung unserer Hochschulen in der ersten Phase der Lehrerbildung ist es unsere Aufgabe als Landtag, alle Möglichkeiten zu nutzen, den Bedarf an Lehrkräften nach Schulart, Fächern und regionalen Bedarfen so anzureißen, dass eine möglichst Eins-zu-eins-Besetzung der vorhandenen Stellen mit ausgebildeten Lehrkräften erfolgen kann. Ich will nur mal daran erinnern, dass in Sachsen in der Mittelschule mittlerweile schon zwei Drittel der neu eingestellten Lehrkräfte Seiteneinsteiger sind – zwei Drittel! Zum Glück sind wir in Thüringen noch nicht in dieser Situation. Bei uns sind es um die 16 bis 18 Prozent, aber auch stark ansteigend. Dieses Ziel der ausgeglichenen Lehrkräfteversorgung an unseren Schulen – und ich denke, damit sind wir in unseren Wahlkreisen alle beschäftigt – verfolgt die vorliegende Änderung des Besoldungsgesetzes, denn es greift erprobte Instrumente anderer Bundesländer zur besseren Lehrerversorgung auf, entwickelt diese aber auch auf die Verhältnisse Thüringens weiter und schafft es, mit der A13 für Grundschulpädagoginnen die Gerechtigkeitslücke zu den anderen Lehrämtern zu schließen. Mit der von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderung zum Thüringer Besoldungsgesetz, welches in einer Rekordzeit – ja, in einer Rekordzeit, das gehört mit dazu, wir wollten Ende dieses Jahres auch tatsächlich abschließen – angehört und verhandelt wurde, um heute in abschließender Lesung beschlossen zu werden, sollen folgende Bereiche neu geregelt werden: Ein Zuschlag von 10 Prozent auf das Grundgehalt der Erfahrungsstufe soll in Regionen und Schularten und Fächern für fünf Jahre gewährt werden, wenn in diesen Schulen Bedarfe entstehen. Dies ist im Übrigen heute schon möglich. Wir haben es präzisiert im Besoldungsgesetz und auf die entsprechenden Möglichkeiten auch für den Bildungsbereich angewandt. Dies ist eine sinnvolle und angemessene Maßnahme, da es zum Beispiel dann auch ermöglicht, eine Stelle an einer Regelschule, zum Beispiel in einem ländlichen Raum in Thüringen, auch mit einem Gymnasiallehrer oder einer Gymnasiallehrerin zu besetzen, da diese dann nicht nur die A13 bekommen, sondern natürlich auch den Zuschlag von 430 Euro zu ihrem Grundgehalt. Ebenso können diejenigen Anwärter einen Zuschlag zu ihrem Anwärtergrundbetrag erhalten, die sich für fünf Jahre nach bestandener Laufbahnprüfung für eine Schule verpflichten, die nach Region, Schulart oder Fach einen nachgewiesenen Bedarf hat. Dies gilt sowohl für den Vorbereitungsdienst an staatlichen als auch an freien Schulen. Wir wollen damit schon zu Beginn der Laufbahn einen Anreiz für die Bindung an der Schule geben und somit den Bestand an allen Schulen absichern. Kollege Tischner ist schon ausdrücklich darauf eingegangen, welche Zulagen und Möglichkeiten für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben bereitgehalten werden sollen. Deswegen möchte ich davon jetzt absehen, sondern mich insbesondere auf den Punkt konzentrieren, der für die Regierungskoalition von R2G besonders wichtig ist, nämlich, dass es ab 01.08.2021 endlich die A13 für die Grundschullehrkräfte geben soll. Wie wir wissen, sehen das nicht alle Fraktionen hier im Hohen Hause so. Der Kollege von der AfD-Fraktion hat eben hier auch ein deutliches Beispiel geliefert. Aber diejenigen, die dies negieren, die negieren eben auch die Erkenntnisse aller Bildungswissenschaftler, nämlich: Auf den Anfang, also auf die Primarstufe, kommt es an. In der Anhörung zum Besoldungsgesetz wurde deutlich, dass alle Lehrerverbände und Gewerkschaften diesen Schritt begrüßen, bis auf die Philologen. Diese begründen ihre Ablehnung der A13 für Grundschullehrkräfte, für eine Beschäftigtengruppe also, die sie gar nicht vertreten, damit – und ich zitiere aus der Stellungnahme –, dass die Unterrichtszeit, also an den Grundschulen, „nicht über die Mittagszeit“ hinausgeht. Eine interessante Analyse, zumal die Deputatsstunden an den Grundschulen in Thüringen bei 27 Lehrerwochenstunden liegen, an den Gymnasien aber nur bei 23 bis 25. Ich denke, das ist viel Gesprächsstoff in der Familie des Thüringer Beamtenbundes. Wir als Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen aber klar: Grundschulpädagoginnen verdienen mehr. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn Grundschulpädagoginnen legen die Grundlagen für den weiteren Bildungsweg, haben eine hohe fachliche und pädagogische Kompetenz, sind häufig auch Tröster und Begleiter in schwierigen Entwicklungsphasen der Kinder und Beraterinnen der Eltern. Sie hören es vielleicht heraus, mein Herz schlägt für unsere Grundschulpädagoginnen. Nicht zuletzt enthält der Ihnen nun vorliegende Gesetzesvorschlag auch die Wiedereinführung des Amts der Fachleiterinnen. Wir haben diese Fehlentwicklung von 2010 immer kritisiert. Wir sind in der letzten Legislatur Schritte gegangen zu einer Zulage auf 80 Prozent. Dass wir nun wieder das Amt des Fachleiters und der Fachleiterin an Studienseminaren bekommen werden, stärkt die zweite Phase der Lehrer/-innen-Bildung und macht vor allen Dingen deutlich, es sind die besten Pädagoginnen und Pädagogen, die diese Ämter dann auch wahrnehmen können, weil sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die nächste Lehrer/-innen-Generation weitergeben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Thüringer Besoldungsgesetzes, wollen wir die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, um das Eingangsamt von Beamtinnen und Beamten der Thüringer Steuerverwaltung von der Besoldungsgruppe A6 in die A7 zu überführen. Hintergrund ist, dass sich die Anforderungen im mittleren Steuerverwaltungsdienst in den letzten Jahren umfangreich geändert haben. Durch die Automatisierung bei der Erfassung von Steuererklärungen sind einfache Erfassungs- und Routineaufgaben weitestgehend entfallen. (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nicht nur die!) Gleichzeitig steigt damit für die Beschäftigten die Zahl umfassender steuerrechtlicher und inhaltlicher Prüfungen sowie qualitativ hochwertiger Veranlagungstätigkeiten, was die Wertigkeit dieser Dienstposten entsprechend erhöht. Das muss sich jetzt auch in einer höheren Eingangsbesoldung niederschlagen. Die Deutsche Steuergewerkschaft hat auf diesen Umstand bereits seit einiger Zeit hingewiesen, zuletzt im Verlauf der Tarifrunde 2019. Lassen Sie mich noch einmal kurz auf meine Ausgangsthese zurückkommen. Mit diesem neuen Besoldungsgesetz schaffen wir Anerkennung, Gerechtigkeit und die notwendigen Voraussetzungen zur Besetzung der dringend zur Unterrichtsabdeckung notwendigen Lehrer/-innen-Stellen. Wir bitten also auch die Landesregierung in den Punkten – Kollege Tischner ist auch schon darauf eingegangen –, die jetzt im Verordnungswege zu regeln sind, diese im Sinne einer guten Bildung an unseren Schulen in Thüringen zügig aufzugreifen und umzusetzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Vielen Dank. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Dann können wir auch hier zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2037 ab, hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2340. Wer dafür ist, den bitte ich um das Heben der Hand. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 7/2338 unter Berücksichtigung der soeben erfolgten Abstimmung ab. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist auch diese Beschlussfassung angenommen. Wir stimmen dann ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2037 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Dann stimmen wir über diesen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind erneut die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Die Mitglieder der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/2038. Abgestimmt wird direkt über diesen Entschließungsantrag. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? Ich habe hier zwei Drucksachennummern, sehe ich gerade; einmal Drucksache 7/2038 und einmal 7/2339. Hier steht nach Geschäftsordnung § 60 Abs. 2 Satz 1: Analog wird nur über den Entschließungsantrag abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Entschließungsantrags empfiehlt. Und jetzt steht hier: Ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2339. Ich nehme mal an, dass das der Richtige ist, weil er die neuere Drucksachennummer hat. Dann lasse ich jetzt über diesen abstimmen. (Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der war doch Teil der Beschlussempfehlung!) Ich kann es nur so wiedergeben, wie es hier im Rollenplan steht. (Zuruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann ist er doppelt!) Ist das doppelt? Dann schadet es nicht, wenn ich trotzdem noch mal feststelle, dass dieser Entschließungsantrag Teil des Gesamtpakets der Abstimmungen gewesen sein soll. Gibt es dagegen Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann ist dieser Entschließungsantrag Teil der Beschlussfassung und auch angenommen, sei es im Rahmen der Berichterstattung oder Beschlussempfehlung des Ausschusses oder jetzt noch einmal gesondert. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2054 ERSTE BERATUNG Wünscht die AfD das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs? Ja. Bitte, Herr Abgeordneter Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream, die Corona-Pandemie offenbart einmal mehr, welch tragende Rolle der öffentliche Gesundheitsdienst als die dritte Säule des deutschen Gesundheitssystems einnimmt. Die aktuelle Krise macht aber auch deutlich, wie stiefmütterlich die Politik die Gesundheitsämter in den letzten Jahrzehnten behandelt hat. Die finanzielle, technische und personelle Ausstattung des ÖGD ist zweifelsohne völlig unzureichend. Die fehlende Wertschätzung des ÖGD erkennt man darüber hinaus auch daran, dass der ÖGD auf der Grundlage einer Verordnung vom 8. August 1990 arbeitet – da waren wir noch DDR. Das Problem ist, dass sich aufgrund vielfältiger rechtlicher und tatsächlicher Änderungen im Gesundheitswesen seit 30 Jahren ein enormer Regelungsbedarf entwickelt hat. Zahlreiche europa-, bundes- und landesrechtliche Neuerungen haben Auswirkungen auf den ÖGD. Beispielhaft erwähnt sei das Infektionsschutzgesetz – seit Monaten wegen Corona in aller Munde –, das Masernschutzgesetz, das Präventionsgesetz, das Prostituiertenschutzgesetz, die Trinkwasserverordnung, die EUBadegewässerrichtlinie und noch viel mehr. Diese bestehende Verordnung über den ÖGD ist weder zeitgemäß, noch erfasst sie all die vielfältigen neuen Aufgaben, die seither dazugekommen sind. (Beifall AfD) Nun schreiben wir das Jahr 2020, fast 2021 und es ist allerhöchste Zeit zu handeln. Wir müssen und wollen das korrigieren, was die Altparteien jahrzehntelang versäumt haben. Wir reden nicht nur immer und immer wieder von der Stärkung des ÖGD, nein, die AfD handelt. Daher bringen wir das längst überfällige Gesetz zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Landtag ein. Nebenbei: Thüringen ist das einzige Bundesland, das statt eines Gesetzes, das den Notwendigkeiten und Anforderungen des aktuellen Geschehens im Gesundheitswesen entspricht, lediglich eine antiquierte Verordnung aus DDR-Zeiten benutzt. Da fragt man sich, wieso es von den politischen Verantwortungsträgern im Gesundheitsministerium über Jahrzehnte laufen gelassen wurde. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Es war nicht al- les schlecht!) Es war nur eine Frage der Zeit, es war mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass wir einen gut aufgestellten und effizient funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienst irgendwann dringend brauchen werden – in dem Moment, wenn eine Krisensituation besteht. Und jetzt haben wir diese Krisensituation. Mangels verantwortungsbewusster politischer Vorbereitungen müssen die Defizite nicht nur die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern ausbaden, sondern es leidet auch der erforderliche Umgang mit der Krise und damit folglich auch die Bürger in Thüringen. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeitern im öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Gesundheitsämtern für ihre monatelange aufopferungsvolle Einsatzbereitschaft und ihre gute Arbeit zu danken. (Beifall AfD) Es ist nie zu spät, adäquat zu handeln und den öffentlichen Gesundheitsdienst so ordentlich aufzustellen, wie es erforderlich ist, und endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in allen anderen Bundesländern zu schaffen. (Beifall AfD) Laufen wir nicht immer nur den Ereignissen hinterher! Schaffen wir eine solide Grundlage für zukünftige Herausforderungen im ÖGD! Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Zippel von der CDU-Fraktion das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen, das ist erst mal eine gute Idee. Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer ohne ein solches Gesetz. Der öffentliche Gesundheitsdienst im Freistaat wird nach wie vor durch eine Verordnung geregelt. Die CDU-Fraktion hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein modernes ÖGD-Gesetz für Thüringen gefordert. Noch aktuell gibt es einen entsprechenden Antrag von uns, der aber noch nicht im Plenum behandelt wurde. Der CDU-Antrag heißt: „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernst nehmen“. Da haben wir das entscheidende Wort: den ÖGD stärken. Ein ÖGD-Gesetz, das einfach nur die bestehenden Regelungen zusammenfasst, ist entbehrlich. Ziel muss es sein, den ÖGD auch langfristig zu ertüchtigen, technisch, organisatorisch und vor allem personell. Wie genau das geschehen soll, davon steht in Ihrem Entwurf nichts. Sie benennen zwar die Probleme korrekt, bieten aber keinerlei Lösungen an. Natürlich kann man auch einfach nur ein Gesetz schreiben. Das Personal des Gesundheitsamtes muss die und die Qualifikationen haben. Kommunen können sich die Amtsärzte aber nicht selbst backen. Mit Ihrem Gesetz kämen außerdem zahlreiche Aufgabenerweiterungen auf den öffentlichen Gesundheitsdienst zu, was heißt: zusätzlicher Personalbedarf. Konsequenterweise müssten Sie das dann auch mit Personalaufwuchsstrategien begleichen. Aber dazu schweigen Sie, wie gesagt. Konkret vermisse ich die Antworten auf folgende Fragen: Woher soll das benötigte Personal kommen? Wie soll die technische Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert und vor allem untereinander kompatibel gemacht werden? Wie soll die Digitalisierung vorangetrieben werden? Und die entscheidende Frage: Wie kann die Arbeit in den Gesundheitsämtern finanziell attraktiver gestaltet werden? Möglichkeiten der Weiterbildung zum Amtsarzt in Thüringen zu schaffen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber mehr auch nicht. Stattdessen entnehmen wir Ihrem Gesetz viel Copy-andPaste aus anderen Bundesländern. Interessanterweise ein Vorwurf, den Sie gern anderen Fraktionen machen. Die entscheidende Frage ist deshalb: Wo liegt nun eigentlich der Mehrwert dieses Gesetzentwurfs? Einmal rein hypothetisch: Wenn dieser Entwurf eins zu eins zum Gesetz würde, würde sich an der Situation der Gesundheitsämter in Thüringen nichts Entscheidendes bessern. Der Gesetzentwurf ist vielleicht nett gemeint, aber in der Sache untauglich. Dass es eine Novelle braucht, um die dritte Säule unseres Gesundheitssystems auf ein sicheres Fundament zu stellen, ist hingegen unstrittig. Das sieht inzwischen auch die Landesregierung so. Das entnehme ich zumindest der Antwort der Regierung auf eine meiner Kleinen Anfragen. Dort heißt es auf meine Frage, welche Schritte die Regierung zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes unternimmt – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Zusätzlich wurde ein externes Gutachten über den Zustand des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen 2019 in Auftrag gegeben. Im Ergebnis dieses Prozesses soll unter anderem auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erlassen werden.“ Vor allem den Verweis auf das Gutachten finde ich an der Stelle sehr interessant. Bis zum heutigen Tag – und ich muss sagen: bis vor wenigen Minuten – war dieses Öffentliche-Gesundheitsdienst-Gutachten so etwas wie das Ungeheuer von Loch Ness: Wirklich gesehen hatte es noch niemand, es war auch nicht weiter bekannt. Ich hatte im Rahmen der Plenarsitzung eine Mündliche Anfrage genau zu dieser Thematik gestellt, die nun schriftlich beantwortet wurde, und nun ist es nicht mehr das Ungeheuer von Loch Ness, aber es ist nicht sehr viel klarer geworden. Insbesondere wird diffus auf eine Entscheidungsgrundlage verwiesen. Wie das genau in der Praxis ist bzw. welche Konsequenzen das hat, bleibt bis zum heutigen Tage sehr im Nebel. Wir erinnern uns: Das Landesverwaltungsamt sollte eine Analyse über die Thüringer Gesundheitsämter erstellen. Das Landesverwaltungsamt brauchte ein ganzes Jahr dafür. Im Frühjahr 2018 hieß es dann in der Presse: Das Landesverwaltungsamt hat versagt; das Gutachten ist untauglich. – Unter der Hand hörte man aber, dass das Landesverwaltungsamt seine Aufgabe eher zu gut erledigt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, summa summarum wird die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Nichtsdestotrotz, wir haben bei dieser Thematik eine dringende Handlungsnotwendigkeit. Dafür gibt es bessere Alternativen. Ich verweise auf unseren Gesetzentwurf im Plenum. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, wir haben ja davon gesprochen, dass jetzt endlich ein Gutachten vorliegt. Sie haben das mit leichtem Optimismus oder Hoffnung verbunden. Was drin ist, ist aber eher ein Déjà-vu. Ich glaube, bei dem Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ ist schon einmal Hoffnung zerstört worden, zumindest die Hoffnung auf Erkenntnisgewinn bei einem beauftragten Gutachten. Grundsätzlich ist das Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ in Thüringen eines, an dem sich tatsächlich Opposition durchaus weiden kann. Ich will Ihnen ein paar Dinge nennen. Wir waren damals noch nicht im Landtag. Deswegen habe ich mit einem vielleicht auch schmunzelnden und spöttischen Blick mal nachvollzogen, dass das ganze Thema in der Debatte ja nicht neu ist, sondern schon in der letzten Legislatur ausführlich debattiert worden ist und dass selbst der Landtag sich damit schon befasst und einen Beschluss gefasst hat. Den gab es am 01.09.2016, nämlich bis zum Ende der letzten Legislatur, ein Gesetz zum ÖGD auf den Weg zu bringen. Dazu brauche man eine Bestandsaufnahme über den Zustand des ÖGD bis zum III. Quartal 2017. Bis zum Ende des I. Quartals 2017 wollte man einen Zwischenbericht über jene notwendige Bestandsaufnahme geben. Dann kam der 31.03.2017 und der Zwischenbericht ergab – Zitat –: „Es liegt noch keine konkrete zeitliche Umsetzung zur Entwicklung eines ÖGD-Gesetzes vor.“ Gut, das ist schon relativ dünn, wenn man anderthalb Jahre Zeit hatte. Dann gehen wir mal weiter. 07.12.2017, die CDU war ja nicht untätig und fragte im Sozialausschuss nach dem aktuellen Stand. Ergebnis: Den Bericht wolle man nicht vorlegen, er sei nämlich nicht aussagekräftig, und die Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzes sei eben gerade eine aussagekräftige Bestandsaufnahme und man müsse erst einmal schauen, wie man sich dieser weiteren Entwicklung stellt. Dann kommt der 19.02.2018, wo die Landesregierung darüber berichtet, dass der Bericht eben nicht vorgelegt werden kann – Christoph Zippel hat es eben in einem Halbsatz angedeutet –, denn das Landesverwaltungsamt war mit der Bestandsaufnahme beauftragt und das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend ausgefallen. Bis zum I. Quartal – darauf verständigte man sich dann 2019 – wolle man etwas Neues vorlegen. Aus dem I. Quartal – das erfahren wir jetzt – ist dann doch ein bisschen mehr geworden, nämlich Ende 2020. Liebe Frau Ministerin Werner, das ist natürlich – gerade wenn man überlegt, welche Bedeutung auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst in der CoronaKrise zukommt, das will ich Ihnen nicht vorwerfen, um Gottes Willen, 2016 war das natürlich überhaupt nicht absehbar. Aber was man durchaus kritisch reflektieren kann, ist: Wenn dieser Landtag einen Beschluss fasst, dass man sich verständigt, gemeinsam ein Gesetz vorzulegen, und die Regierung beauftragt, die notwendigen Schritte und Informationen in einem bestimmten Zeitabschnitt zu beschaffen, dann sollte es doch mit allem Nachdruck die Aufgabe der Exekutive sein, dem Wunsch der Legislative zu folgen. Insofern freuen wir uns auf die alsbaldige Debatte zu einem Gesetzentwurf zum öffentlichen Gesundheitsdienst, Frau Werner. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Vielen Dank. Die Frage geht an Herrn Lauerwald: Wünschen Sie auch noch mal in der Debatte das Wort? (Zuruf Abg. Lauerwald, AfD: Ja!) Bitte, dann sind Sie der nächste Redner.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Abgeordnete, ich fasse mich jetzt kurz, ich halte nicht meinen Debattenbeitrag, ich will das jetzt nicht ausufern lassen. Ich will nur noch mal kurz darauf eingehen, was Herr Zippel gesagt hat: Er will den ÖGD stärken. Sicher, das wollen wir doch auch. Darum wollen wir doch jetzt, nach dieser langen Zeit, die Herr Montag sehr gut zusammengefasst hat – vielen Dank noch mal für diesen Überblick –, endlich Nägel mit Köpfen machen und ein Gesetz vorlegen. Wir können das doch im Ausschuss alle gemeinsam diskutieren. Da kann jeder seinen Beitrag bringen. Dann haben wir endlich auch in Thüringen das Gesetz, was wir seit Jahrzehnten nicht haben. (Beifall AfD) Das wäre doch ein guter Ansatz. Vergessen Sie doch einfach mal, dass AfD drübersteht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Als weitere Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was die AfD mit dem Gesetzentwurf hier vorlegt, das ist eine totale Umstrukturierung der Gesundheitsämter zu totalen Kontrollbehörden. Sehen wir uns zum Beispiel den § 7 an, in dem Sie die Übertragung von Aufgaben an die Gesundheitsämter schildern, die schon längst von anderen Institutionen ausgeführt werden. Wollen sie damit Doppelstrukturen aufbauen und alles, was Sie gern kontrollieren wollen, in einer Behörde bündeln? Überhaupt befasst sich der ganze Gesetzentwurf mit Aufsichten, Überwachungen und Anzeigepflichten. Sie wollen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aussetzen, fordern das Recht der Gesundheitsämter auf die Untersuchung von Gegenständen privater Personen und die Einsicht in Bücher und Unterlagen. Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sollen künftig bis zu jedem 2. August alle Schul- und Kindergartenleitungen verpflichtend Listen einreichen. Dort sollen Namen, Wohnanschrift und die Geburtsdaten der Schülerinnen und Schüler bzw. der Kindergartenkinder stehen. Vom Zeitaufwand abgesehen, wie wird wohl bei einem solchen Vorgehen der Datenschutz beachtet? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gar nicht!) Ich nenne das, was Sie hier aufgeschrieben haben, das Szenario eines totalen Kontrollwahns. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Heiterkeit AfD) Das, was Sie hier schildern, wäre der Schritt in einen Überwachungsstaat – wo Sie doch gern um jede Ecke Beschränkungen durch die Altparteien wittern, wo Sie doch sonst keine Gelegenheit auslassen, vehement gegen angebliche Angriffe auf persönliche Freiheiten vorzugehen. Und dann legen Sie solch einen Gesetzentwurf vor! Und, Herr Dr. Lauerwald, Sie als Mediziner gehen auf Demonstrationen, wo viele Menschen ohne Mundschutz rumlaufen. Auf der anderen Seite bedanken Sie sich hier bei den Gesundheitsämtern für ihre Arbeit und ihren Aufwand, weil sie im Moment an ihre Grenzen kommen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber damit stecken Menschen andere Menschen an. Das sagen Sie hier in einer Leichtigkeit, das kann ich in keiner Weise nachvollziehen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?) Für uns sieht die Zukunft des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Gesundheitsämter jedenfalls anders aus. Wir brauchen eine Neuaufstellung, das ist wohl klar. Aber nicht erst die COVID-19-Pandemie zeigt, dass Maßnahmen zum verbesserten Infektionsschutz und zur Hygiene sowie die Stärkung von Ressourcen und Verbesserung von Gesundheitschancen eine herausragende Rolle für unser aller Gesundheit spielen, aber doch mit Augenmaß zur Unterstützung und zum Ausbau bestehender Strukturen. Uns ist wichtig, sozial bedingte ungleiche Gesundheitschancen abzubauen. Wir wollen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst eine aktive Rolle bei der Planung und Gestaltung der regionalen Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen und einkommensschwachen Regionen, spielt. So kann der öffentliche Gesundheitsdienst ein multiprofessionelles Netzwerk werden, welches neben dem präventiven und bevölkerungsmedizinischen Ansatz viel stärker koordinieren kann. Unsere Ideen zur Umstrukturierung sind jedenfalls von dem in Ihrem hier vorliegenden Gesetzentwurf beschriebenen Umbau der Gesundheitsämter als nationale Kontrollierbehörden meilenweit entfernt. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Ich habe jetzt keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Doch. Also seitens der AfD-Fraktion wird der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen, nehme ich an. Ja. Das ist dann der Antrag auf Ausschussüberweisung. Dann schließe ich die Beratung und lasse darüber abstimmen. Wer dieser beantragten Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der FDP Fraktion. Damit ist die ‑ Ausschussüberweisung abgelehnt und damit schließe ich die Beratung für heute, da das ja erst die erste Beratung dieses Gesetzes war. Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 12 – Tagesordnungspunkt 11 war zurückgezogen – auf Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2197 ERSTE BERATUNG Jetzt haben wir ein kleines Problem, weil der Herr Abgeordnete Bergner das Gesetz einbringen wollte, der sich aber gerade nicht im Raum befindet und nicht mit unserem schnellen Fortgang der Beratung gerechnet hat. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen wir mit der Debatte anfangen!) Ich würde sagen, wir fangen mit der Debatte an und Herr Bergner erhält dann die Gelegenheit, in der Debatte Stellung zu nehmen. Denn wenn er nicht da ist, kann ich ihn nicht aufrufen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Genau!) Oder möchte es jemand anders übernehmen? (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die FDP ist ja komplett nicht da!) Das sehe ich nicht, dann eröffne ich die Debatte. Bei unserem engen Zeitkorsett können wir jetzt auch nicht deswegen die Sitzung unterbrechen, ich bitte um Verständnis. Ich rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion auf. Herr Bergner hatte sich ohnehin in der Aussprache auch noch mal zu Wort gemeldet. Er wird also nicht entfallen.

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Raymond Walk CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hatte in der Vergangenheit mehrfach hier im Hohen Haus die Initiative ergriffen und parlamentarische Vorhaben zur Stärkung des Verfassungsschutzes auf den Tisch gelegt. Lassen Sie mich noch einmal auf einige unserer Kernforderungen eingehen. Punkt 1: Den Thüringer Verfassungsschutz personell und materiell stärken, um damit der geänderten Sicherheitslage gerecht zu werden. Punkt 2: Den Informationsaustausch der Thüringer Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit den Ländern des Bundes und der EU im Hinblick auf die sogenannten Gefährder zu intensivieren. Punkt 3: Die Befugnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden zu erweitern, also die Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung verschlüsselter Kommunikation oder zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten dem Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen oder die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an zentralen Orten auszuweiten, aber auch die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefährder sowie verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten, von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, zu prüfen und nicht zuletzt zur Akzeptanz unserer Rechtsordnung auf die Durchführung zügiger Strafverfahren hinzuwirken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist auch – traurige Wahrheit –, alle Phänomenbereiche haben im letzten Jahr in Thüringen einen Anstieg erfahren und somit zu einer Veränderung der Sicherheitslage im Freistaat und zum Erreichen der Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. Die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, unserer Werte und unseres Lebensstils gilt es, mit aller Kraft, Geschlossenheit, aber auch Entschlossenheit anzugehen. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion „Stärkung des Verfassungsschutzes“ hat leider nur wenig mit dem inhaltlichen Kern des Entwurfs zu tun. Ich will auf die wichtigsten Änderungsvorschläge eingehen. In der Nummer 1, die Unterrichtung der Öffentlichkeit: Diese soll erweitert werden im Sinne der erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. In Nummer 2: Dort ist eine Ergänzung der Information durch das Amt für Verfassungsschutz zu Prävention und Aussteigerprogrammen sowie zum präventiven Wirtschaftsschutz Regelungsinhalt. Dann die Nummer 3: Hier will die FDP-Fraktion die Beobachtung von Einzelpersonen erleichtern. Und abschließend in der Nummer 4 ein neuer Vorschlag zur Wahl bzw. zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission: Demnach soll zukünftig jeder Fraktion das Vorschlagsrecht für mindestens einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zukommen und die Anzahl der Mitglieder soll ausgeweitet werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, was diese Vorschläge jetzt mit einer wirklichen Stärkung des Verfassungsschutzes und unserer Sicherheitsbehörden zu tun haben sollen, das erschließt sich mir zumindest nicht auf den ersten Blick. Ich will aber gern einräumen – und wir wissen das ja auch –, dass es bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission – das ist der letzte Punkt, den ich eben ansprach – in dieser Legislatur in der Tat Schwierigkeiten gibt. Die FDP-Fraktion schlägt nunmehr gesetzliche Änderungen vor. Damit komme ich noch mal zurück auf die eben bereits erwähnte Nummer 4 und auf den § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Hier, Kollege Dirk Bergner, schlagen Sie und Ihre Fraktion vor, mittels Zweidrittelmehrheit das Parlament zu beteiligen, die vorgeschlagenen Änderungen festzulegen, nämlich das Vorschlagsrecht für jede Fraktion und die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder. Werte Kollegen der FDP-Fraktion, ich will nur kurz anmerken: Bei einer solch weitreichenden und einschneidenden Regelung, die Sie folgerichtig unter den Zustimmungsvorbehalt einer Zweidrittelmehrheit stellen wollen, bedarf es aus meiner Sicht bereits im Vorfeld einer Einbringung eines Vorschlags auch und gerade der breiten fraktionsübergreifenden Erörterung, wie ich finde. Und das – das will ich schon noch mal erwähnen – hat leider nicht stattgefunden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist daher zu begrüßen und ich bin dem Ältestenrat des Thüringer Landtags auch dankbar, dass er die Landtagsverwaltung Anfang November in der 17. Sitzung beauftragt hat, Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur – ich zitiere – „nachhaltigen Lösung der Problematik ‚Komplettierung der Parlamentarischen Kontrollkommission‘ vorzulegen“. Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich auch zum Fazit: Was Teil 1 der vorgeschlagenen Änderungen angeht – also die Nummern 1 bis 3 –, so bin ich der Überzeugung, dass hier und heute kein akuter Änderungsbedarf angezeigt ist. Unabdingbar zu beseitigende Sicherheitslücken kann ich in jedem Fall nicht erkennen. Das wäre nämlich eine Option gewesen, handeln zu müssen. Das erkenne ich aber nicht. Jetzt aber zum Teil 2: Die Nummer 4 – also die Frage nach dem Vorschlagsrecht und der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission – ist für uns zumindest heute in der vorgelegten Form ebenfalls noch nicht zustimmungsfähig. Diesbezüglich schlage ich vor, dass wir zunächst den Prüfbericht der Landtagsverwaltung abwarten und uns anschließend, sobald der Bericht und die darin angeführten Vorschläge vorliegen, sorgfältig mit einer möglichen Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes beschäftigen. Ankündigen kann ich bereits heute und will es auch gern sagen, dass sich meine Fraktion jedenfalls einer konstruktiven Lösung in diesem Sachverhalt nicht verschließen wird. Auch hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Insofern werden wir einer Ausschussüberweisung heute nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Vielen Dank. Als Nächstem erteile ich nun das Wort Herrn Bergner von der FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! So schnell kann es einen erwischen, dass die Tagesordnung etwas schneller als gedacht vorwärtsgeht und man zum richtigen Zeitpunkt nicht da ist. Aber, Herr Kollege Walk, Sie haben die reichliche Redezeit der CDU-Fraktion ja durchaus auch genutzt, um mir die Einbringung ein Stück weit zu ersparen. Auch wenn ich natürlich nicht alle Schlussfolgerungen teile, die Sie von sich gegeben haben. Die Fraktion der Freien Demokraten beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, die Aufgaben des Verfassungsschutzes klarer zu definieren und an aktuelle Entwicklungen anzupassen, sprich, dem Verfassungsschutz auch gesetzlich ein Update zu geben, nachdem die Kollegen bereits mit drei Stellen mehr einen Anfang machen wollen. Dabei legen wir den Schwerpunkt insbesondere auf neuere Formen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Bislang werden Einzelpersonen nur erfasst, wenn ihre Handlungen auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder geeignet sind, ein gesetzliches Schutzgut erheblich zu beeinträchtigen. Doch was ist – so fragen wir – mit den Einzeltätern, die sich nicht offensichtlich in diese denkwürdige Richtung entwickelt haben? Diese möchten wir miterfassen, im Blick auf die aktuellen Entwicklungen bei islamistischen oder rechtsextremen Einzeltätern. Bisher, meine Damen und Herren, gar nicht im Gesetz verankert ist die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes, gleichwohl jährlich der deutschen Volkswirtschaft und auch der Thüringer Volkswirtschaft durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung mehrere Milliarden Euro Schaden entstehen. Dieses schädliche Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht vor den Grenzen in Thüringen nicht halt. Deshalb muss auch diese Aufgabe im Verfassungsschutz endlich normiert werden. In anderen Ländern sind diese Informationen längst Bestandteil des Berichts und auch gesetzlich als Aufgabe normiert. Wirtschaftsschutz bedeutet für uns Freie Demokraten dabei vor allem Information, Sensibilisierung und Prävention von Unternehmen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen vor Risiken des illegalen Know-how-Transfers, vor Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung und vor Bedrohung durch gewaltorientierten Extremismus und Terrorismus. Weiterhin fordern wir mit dem Entwurf diejenige Transparenz ein, die sich Thüringen im Rahmen des Transparenzgesetzes selbst auferlegt hat. Bisher hat Thüringen als einziges Bundesland bei der Berichtspflicht nicht die in den Aufgaben normierten Sachverhalte zugrunde gelegt, sondern eine Einschränkung getroffen. Wir Freien Demokraten sehen keinen Grund, den Umfang der Berichte des Verfassungsschutzes einzuschränken und gleichen die Regelung an die bundesweit geltenden anderer Länder an. (Beifall FDP) Dazu möchte noch gesagt sein, dass eine umfassende Informationspolitik zur Stärkung des Vertrauens in die aufwendige, umfassende und wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes beiträgt. Und schlussendlich, meine Damen und Herren, sind eben solche umfassenden, uneingeschränkten Informationen für die politische Auseinandersetzung mit Extremismus, für die sachliche und auf Fakten basierende Diskussion unumgänglich. Schlussendlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir noch zu der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Besetzung ist nach wie vor hoch umstritten. Hier machen wir mal einen Anfang und schlagen vor, dass die Besetzung zu Beginn einer jeden Legislaturperiode durch den Landtag beschlossen wird. Dafür haben wir einen offenen Rahmen gewählt, ohne die Mitgliederzahl zu beschränken. Vielleicht kann man so eine Regelung für die Zukunft auf den Weg bringen, die Streitigkeiten um die Besetzung gleich zu Beginn mit einer demokratischen Entscheidung löst. Wir haben uns bewusst gegen eine einfache Mehrheit entschieden, um hier bereits der Opposition, die in Thüringen immer weiter schrumpft, zumindest noch ein kleines Gewicht zu verleihen, meine Damen und Herren. Herr Kollege Walk, wenn Sie fragen, worin eine Stärkung besteht: Ich finde, in einer parlamentarischen Vielfalt ist auf jeden Fall eine Stärkung zu sehen, die wir als Parlamentarier auch gemeinsam unterstützen sollten. (Beifall FDP) Wenn Sie kritisieren, dass wir nicht im Vorfeld aufgrund der ganzen Haushaltsdebatten, die stattgefunden haben, nun alle einzeln abgeklingelt haben, da will ich Ihnen auch mal eines sagen: Ich finde schon, anstatt einer Hinterzimmerpolitik sollte man eine transparente Politik in den dafür zuständigen Gremien machen. Deswegen beantrage ich auch im Namen meiner Fraktion die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich finde, dort kann man genau die sachliche Debatte führen, die Sie benannt haben. Ich finde, wir haben es in den Ausschüssen in den vergangenen Monaten des Öfteren schon so gehabt, dass wir auch Dinge etwas länger dort beraten haben. Es wäre kein Problem, auch dort auf den Prüfbericht zu warten. Meine Damen und Herren, ich komme langsam mit Blick auf die Redezeit zum Schluss und will jetzt nicht den gesamten Vortrag, den ich mir vorgenommen hatte, hier vortragen. Das klappt nun auch durch die verpasste Einbringung nicht. Ich denke aber, wir sollten so vernünftig sein, im Ausschuss die entsprechende Sachdebatte zu führen, und dafür werbe ich. Danke schön. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Walk hat es schon gesagt, Titel und Inhalt dieses Gesetzentwurfs gehen ziemlich weit auseinander. Das ist großartig angekündigt mit einem Verfassungsschutzstärkungsgesetz, aber wie viel Verfassungsschutzstärkung darin steckt, wollen wir uns dann mal anschauen. Herr Walk hat schon gesagt, was die wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes beinhalten. Ganz grundsätzlich würde ich sagen, solange es den Verfassungsschutz gibt – da sind wir uns, glaube ich, einig –, muss der auch demokratisch kontrolliert werden. Sicherlich ist es eine richtige Herangehensweise, darüber nachzudenken, dass alle demokratischen Fraktionen Teil der Parlamentarischen Kontrollkommission sind. Jetzt haben Sie sich ja, Herr Bergner, zu der Einbringung unseres Neuwahlgesetzes sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Da haben Sie damals gesagt – ich zitiere –: „Dieser Entwurf ist handwerklich so schlecht, dass er erst recht einen Vertrauensverlust in das Parlament bewirken müsste, wenn er denn so auch nur halbwegs das Licht der Öffentlichkeit erblicken würde.“ Während Ihrer Rede offenbarten Sie so ein bisschen, dass Sie den Gesetzentwurf nicht mal richtig gelesen hatten, was Ihnen der Kollege Dittes dann auch noch mal schön herausgearbeitet hat. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Zum The- ma!) Nun bin ich nicht so überheblich, Herr Bergner, dem Vertreter der Rechtsstaatspartei FDP das vorzuwerfen, allerdings muss man, ehrlich gesagt, mal ganz genau auf Ihren Gesetzentwurf gucken. Sie haben das gerade so schön beschrieben mit der Parlamentarischen Kontrollkommission, als wäre das so eine schöne offene Geschichte, und dann gucken wir mal, wer da überhaupt drinsitzt. Damit missachten Sie aber so ein paar Grundsätze, die diesem Parlament hier zugrunde liegen. Sie wollen die Formulierung in § 25 – Mitgliedschaft – Absatz 1 „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder [...] gewählt werden.“ durch die Sätze „Das Parlament legt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Größe der Parlamentarischen Kontrollkommission fest.“ verändern. „Dabei ist sicherzustellen,“ – steht da weiter – „dass jeder Fraktion das Vorschlagsrecht für mindestens einen Sitz zukommt. Die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist in geringst möglichem Maße zu halten.“ Schon wenn man beide Formulierungen nebeneinander sieht, merkt man doch sehr deutlich und kommt da auch ins Grübeln, dass Sie dort elementare Bestimmungen einfach streichen wollen. Wann soll denn das Parlament die Größe dieser Kontrollkommission dann genau festlegen und wie lange? Gilt das dann für immer? Oder wie sollen die Größen- und Mehrheitsverhältnisse in der Parlamentarischen Kontrollkommission aussehen? All das ist komplett unklar, weil Sie die Formulierung „zu Beginn jeder Wahlperiode“ und der Wahl „nach d’Hondt“ mit gestrichen haben. Ich empfehle Ihnen, sich mal § 9 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung anzuschauen, da könnte man schön abschreiben, um sicher zu erreichen, was Sie mit Ihrer Formulierung wollen, aber nicht schaffen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: In Sach- sen-Anhalt hat man das gerade neu eingeführt!) Nun aber zum wichtigsten Punkt. Sie ignorieren in Ihrem Gesetzentwurf einfach das bestimmende Thema dieses Jahres in Bezug auf die Parlamentarische Kontrollkommission, nämlich die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn es die Mehrheit des Parlaments berechtigterweise ablehnt, Vertreterinnen einer bestimmten Fraktion in die Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen, weil kein einziges Mitglied dieser Fraktion diese Aufgabe vertrauensvoll ausführen könnte? Das sparen Sie komplett aus. Man könnte doch erwarten, dass Sie genau hier einen tatsächlichen Lösungsvorschlag auf den Tisch legen. Und nun zu den Punkten 1 und 2, die Sie in Ihrer Änderung vorschlagen. Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass das Amt für Verfassungsschutz keinen öffentlichen Bildungsauftrag hat. Es informiert möglichst transparent öffentlich über seine Tätigkeit. Der Jahresbericht des Amtes für Verfassungsschutz wird daher konzeptionell zu einem Bericht über die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz entwickelt. Und dazu stehen wir auch. Die Änderungsvorschläge erscheinen auch sonst relativ wenig nachvollziehbar. Wenn man die Begründung dazu liest, fragt man sich auch, ob die FDP irgendwas aus dem NSU-Komplex und dem Versagen der Verfassungsschutzämter, zum Beispiel beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz, gelernt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Vertrauen der Bevölkerung wie auch meines in den Verfassungsschutz ist nicht so gering, weil dem Verfassungsschutz Möglichkeiten zur Informationspolitik fehlen. Angebote im Bereich der Ausstiegsberatung im Bereich Extremismus durch den Verfassungsschutz – das wollen Sie wirklich allen Ernstes? Das halte ich für einen schlechten Scherz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Satz „Während im Verfassungsschutzbericht des Bundes sowie einzelner Länder der Wirtschaftsschutz bereits Bestandteil des Aufgabenspektrums des Verfassungsschutzes ist, ist in Thüringen dieser wichtige Punkt bisher unerwähnt geblieben.“ ist merkwürdig sowohl von der Formulierung, als auch vom Inhalt her. Das können Sie sich sicherlich dann auch noch mal genau anschauen, wenn Sie den Verfassungsschutzbericht entsprechend lesen. Zu Punkt 3, den Sie vorschlagen. Ob diese Formulierung tatsächlich hilft, darf wohl stark bezweifelt werden. Aber dass die FDP in der Begründung ausgerechnet die Ermordung von Walter Lübcke anführt und damit andeutet, mit einer Änderung der Formulierung könnte man einen solchen Anschlag verhindern, weil man angebliche Einzeltäter damit besser auf dem Schirm haben sollte, ist doch mindestens erstaunlich. Der Mörder war bereits lange vor der Tat auf dem Schirm des Verfassungsschutzes und noch 2014 wurde er in einem Bericht des Verfassungsschutzes elfmal erwähnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Verfassungsstärkungsgesetz. Mal abgesehen davon, dass das auch gar nicht unsere Intention wäre – auch vonseiten Bündnis 90/Die Grünen nicht –, geht es uns vor allen Dingen darum, den Verfassungsschutz zu begrenzen und ordentlich zu kontrollieren. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Abschaffen!) Genau. – Als Bürgerrechtspartei stände es Ihnen vielleicht gut an, auch in diese Richtung zu denken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Vielen Dank. Meine Damen und Herren! Herr Bergner, ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Redebeiträge von Herrn Walk und Frau Henfling haben mich fast dazu gebracht, mich als Unterstützer für Ihren Gesetzentwurf zu gewinnen, denn beide sprachen diesem Gesetzentwurf ab, dass er zur Stärkung des Verfassungsschutzes beiträgt – und das wäre doch ganz in unserem Sinne. Aber ganz im Ernst, Herr Bergner, meine Fraktion hat mir zwar mit Blick auf die Zeit am heutigen Tag angeraten, keine Grundsatzdebatte zum Verfassungsschutz zu führen, aber ich finde es schon bemerkenswert, dass eine Rechtsstaatspartei, die Sie ja sein wollen, praktisch hier vorgeht, ohne in diesem Zusammenhang sachlich mal eine Grundsatzfrage zu erörtern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Positionen zum Verfassungsschutz als institutionalisierter Geheimdienst sind ja bekannt. Das muss man jetzt nicht ausweiten. Aber was mich in dieser Debatte, auch in dieser Auseinandersetzung um diese unterschiedlichen Positionen wirklich ärgert – und das wäre eigentlich Ihre Aufgabe, das deutlich zu machen – ist, wer eigentlich von der Normalität seines Standpunktes ausgeht. Denn wir müssen uns doch wirklich gewahr machen, dass ein Geheimdienst mit so weitreichenden Eingriffsbefugnissen in die Grundrechte bis hin in den elementarsten Lebensgestaltungsbereich ohne einen konkreten Verdacht, sondern nur aufgrund einer Annahme eigentlich ein institutioneller Fremdkörper in einer demokratischen und freien Gesellschaft ist. Deswegen ist es eigentlich notwendig, Herr Kollege Hey, dass diejenigen, die diese Institution als notwendig erachten, genauso wie sie ausgerichtet ist, hier begründen, warum sie das so sehen und nicht diejenigen, die diese Institution als Fremdkörper betrachten, permanent unter die Verantwortung gestellt werden, ihre Position zu begründen. Ich glaube, wir müssen in der Frage von Geheimdiensten in freien, demokratischen Gesellschaften wieder dazu kommen, dass eine geheimdienstfreie Gesellschaft die Normalität ist und eine Abkehr davon begründet sein muss. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nun sagen Sie immer, es gibt zwei Gründe dafür, deswegen will ich mir die auch gern mal angucken. Das Erste ist, der Verfassungsschutz ist ein Frühwarnsystem, um Gefahren für die demokratische Entwicklung der Gesellschaft transparent zu machen und im Prinzip politische Verantwortungsträger so wie uns in eine Handlungsperspektive zu setzen, und wir müssen unsere Verantwortung dann wahrnehmen. Dann will ich mal ganz klassisch zwei Fragen vielleicht auch in Ihre Richtung stellen: Ist es denn wirklich angemessen, dass ein Frühwarnsystem im Herbst eines Jahres die Tabellen zur Politisch motivierten Kriminalität in einem eigenen Bericht veröffentlicht, die das Landeskriminalamt schon ein halbes Jahr vorher veröffentlicht hat? Da ist von Frühwarnsystem in diesem Zusammenhang überhaupt nicht die Rede. Aber ich will Ihnen noch einen anderen Punkt nennen und der hat durchaus auch etwas mit der Situation hier im Thüringer Landtag zu tun. Seit Jahren diskutieren wir über demokratiefeindliche Positionen und Zustimmungen zu extrem rechten Einstellungen und Positionen in der Gesellschaft. Haben Sie als Politiker oder Bürger dieses Landes einmal in dieser Zeit eine Warnung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz erlebt, dass wir in eine Zeit hineinkommen, in der eine Partei am extrem rechten Rand 300 Abgeordnete hat, tausend Mitarbeiter, die von öffentlichen Geldern finanziert werden und darunter auch noch eine ganze Reihe Neonazis? (Beifall DIE LINKE) Nein, diese Warnung hat es vom Amt für Verfassungsschutz nicht gegeben. Und das ist immerhin eine Partei, von der der Innenminister öffentlich überlegt, dass sie doch vielleicht auch verboten werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorherrschen. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Steile These!) Ich glaube, das macht doch deutlich, dass die eigentlichen Diskussionen und Gefahren für die Demokratie, die wirklich einen frühwarnenden Charakter haben, in der Gesellschaft geführt werden, in Medien, in politischen Systemen. Dazu braucht es keinen Geheimdienst, dazu ist er letztendlich auch ungeeignet. Nun wird als zweite Begründung immer wieder die Terrorismusbekämpfung angeführt. Es wird immer davon gesprochen, dass wir eine abstrakte Gefährdungssituation haben. Die Gefährdungssituation heißt „abstrakt“, weil man nichts Konkretes weiß. Das heißt, es findet etwas statt, von dem man keine Ahnung hat, dem muss man sich halt in irgendeiner Form gefahrenabwehrend zuwenden. Das ist durchaus richtig. Aber nun bewegen wir uns hier genau in diesem Bereich bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Straftaten und dafür haben wir Institutionen in diesem Land. Wir kennen doch die Erfahrungsberichte, gerade das Attentat auf dem Breitscheidplatz, dass die, die eigentlich zuständig sind für diesen Bereich, im Prinzip durch die Geheimdienste nicht zuständig gemacht worden sind, sondern im Blinden gelassen worden sind, weil wir die Aufgaben so teilen, dass die einen die Terrorismusbekämpfung für sich beanspruchen und die anderen dann im Dunkeln gelassen werden und wir ihnen aber auch nicht diese Verantwortung geben. Das halte ich auch für unverantwortlich. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Mit anderen Rechtsgrundlagen! Mit ganz anderen Rechtsgrundlagen!) Wir haben Polizei, wir haben Staatsanwaltschaften und wir haben Gerichte, die genau die Straftaten auch bekämpfen, auch noch präventiv. Und es ist auch, wenn Sie glauben, dass da eine Lücke herrscht, eine Straftat, eine Straftat mit terroristischem Charakter zu planen und vorzubereiten; (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Straftat!) auch das unterfällt der Strafverfolgung und fällt damit auch in den Verantwortungsbereich der Polizei und der Staatsanwaltschaften. Sie haben aber einen entscheidenden Unterschied und ich glaube, der ist in der rechtsstaatlichen Debatte durchaus mal zu benennen. Nämlich die Polizei wird tätig, wenn es wirklich einen konkreten Verdacht gibt, tatsächliche Anhaltspunkte – Herr Walk, Sie können es auch vor sich herbeten –, tatsächliche Anhaltspunkte, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen lassen, dass bei ungehindertem Geschehensablauf die Gefahr auch eintritt. Das ist der erste wesentliche Unterschied und, ich glaube, der ist ein Wesensmerkmal auch des Rechtsstaats. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es geht hier um den Verfassungsschutz!) Und der zweite Unterschied ist die gerichtliche Überprüfbarkeit von Grundrechtseingriffen, die sie beim Verfassungsschutz eben nicht haben. Deswegen sage ich, dass wir in diesem Zusammenhang nicht immer leichtfertig sagen sollten: Es ist halt notwendig, weil es notwendig ist. Sondern wir sollten auch in einer demokratischen, freien Gesellschaft entsprechend den Normalzustand anders definieren und uns sehr sorgfältig auch um die Begründung von derartigen Eingriffsbefugnissen, die beim Verfassungsschutz vorrätig sind, bemühen. Nun will ich aber zu Ihrem Gesetzentwurf noch einige wenige Anmerkungen machen und dabei bewege ich mich auch tatsächlich jetzt mal im Vorhandenen, auch in der vorhandenen Rechtsregion. Ich kann Ihre Begründung überhaupt nicht nachvollziehen. Sie sagen hier, Sie erweitern die Öffentlichkeitsverpflichtung des Verfassungsschutzes und setzen damit das Transparenzgesetz um. Das ist ja, Herr Bergner, Kokolores. Ich habe versucht, das in Ihrem Gesetzentwurf tatsächlich zu finden. Was Sie machen, ist, an mehreren Stellen zu streichen – gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet – und ersetzen das durch einen Bezug im Gesetz, im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 zu unterrichten. In § 4 Abs. 1 Satz 1 steht im Prinzip die freiheitlich-demokratische Grundordnung drin. Ich kann nicht mehr erkennen, als hier eine redaktionelle Anpassung, die aber tatsächlich etwas verwischen soll. Und das ist, denke ich, das, was man durchaus offen ansprechen soll: Sie wollen nämlich verwischen, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung – bei aller Kritik an diesem politischen Konzept der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – tatsächlich auch einer ständigen Rechtsprechung und Veränderung unterliegt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ach Gott!) Deswegen will ich Sie auch an das Verbots- oder Nichtverbotsurteil aus dem Jahr 2017 des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das die fdGO letztmalig 2017 noch mal definiert hat. Die ist eben nicht mehr so weitreichend, wie Sie das vielleicht in Ihrem Gesetzentwurf verankert haben möchten, sondern sie bezieht sich auf drei Prinzipien: das Menschenwürdeprinzip, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das sind die Wesensmerkmale der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nach der aktuellen Rechtsprechung. Wenn Sie das durch eine Öffentlichkeitsarbeit erweitert wissen wollen, dann erweitern Sie tatsächlich auch die Befugnisse eines Geheimdienstes und das ist einer Rechtsstaatspartei – denke ich – nicht angemessen. Es ist auch nicht angemessen, wenn Sie die Befugnisse des Verfassungsschutzes auf Einzelpersonen ausweiten wollen, die nicht auf Gewalt gerichtet gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv werden oder das mit einem gewissen Nachdruck und mit einer gewissen Wirkungsweise geeignet anstreben. Was heißt das denn in der Konsequenz, wenn Sie die geeignete Wirkung und die Anwendung der Gewalt bei Einzelpersonen, die nicht in irgendeiner Form in Personenzusammenschlüssen tätig sind, nicht mehr zum Wesensmerkmal machen? Sie machen im Prinzip die geistige Einstellung zur Eingriffsbefugnis, zur Eingriffsschwelle des Geheimdienstes. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist doch Quatsch!) Und das ist genau der Punkt, den wir immer kritisieren. Nein, Sie beziehen dann jede Einzelperson ein, die googelt, die denkt, die auch mal im Personenkreis etwas äußert, was möglicherweise Ihrem politischen Verständnis von politischer Mitte nicht mehr entspricht. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist doch Quatsch!) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist doch nicht die Stasi, verdammt noch mal!) Das ist das Wesen Ihres Antrags. Sie erweitern den Kreis der zu beobachtenden Personen, um eine unbestimmte Anzahl und unbestimmbare Anzahl von Menschen, die im Prinzip überhaupt nicht in irgendeiner Art und Weise gefährlich tätig werden. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie ma- chen die Augen zu vor der Wirklichkeit!) Das ist auch das Wesensmerkmal des § 6 Abs. 1, der auch wortidentisch ist mit dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen die Befugnisse zum Grundrechtseingriff auf eine unbestimmbare Anzahl von Menschen ausweiten. Das ist die Konsequenz, Herr Bergner, Ihres Antrags. Wenn Sie dann sogar noch in § 5 Abs. 2 die Öffentlichkeitsarbeit daran ausrichten, dann unterlegen, unterstellen oder ordnen Sie dem Verfassungsschutz sogar eine Berichtspflicht gegenüber den Einzelpersonen zu. Ablehnen tun wir natürlich auch Ihr Ansinnen, den Verfassungsschutz zum gesellschaftlichen Akteur zu machen – Frau Madeleine Henfling ist darauf eingegangen –, insbesondere eine Art Beratungsinstitut für die private Wirtschaft zur Spionageabwehr und das mit den Grundrechtseingriffsbefugnissen im Hintergrund, das halte ich für schlichtweg unverantwortlich. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Herr Dittes, Ihre Redezeit!

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Und abschließend: Wir haben, was die Besetzung und die Durchführung der parlamentarischen Kontrolle anbetrifft, durchaus aktuelle Herausforderungen.

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Herr Dittes, Ihre Redezeit ist beendet.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Ihr Vorschlag wird diesen nicht gerecht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Es war Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Dann lasse ich darüber abstimmen: Wer der Überweisung des Gesetzvorschlags an den Innenausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt und damit auch die Beratung für heute abgeschlossen. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 13 aufrufe, schieben wir unsere nächste Lüftungspause dazwischen. Wir treffen uns um 17.50 Uhr wieder.

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich beende die Lüftungspause. Wir fahren fort in der Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2210 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2345 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Ronald Hande Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der pandemischen Situation und der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf unseren Freistaat wird es notwendig, auch mit der aktuellen Haushaltsaufstellung, was den Nachtragshaushalt 2020 betrifft bzw. den Haushalt für das kommende Jahr, mit einer voraussichtlichen Kreditaufnahme von reichlich 1,5 Milliarden Euro gegenzusteuern. Damit erzähle ich Ihnen nichts Neues, darauf bezieht sich aber unter anderem dieser vorgelegte Gesetzentwurf. Damit wollen wir den Tilgungszeitraum aufgenommener Kredite, welcher bisher in der Landeshaushaltsordnung auf fünf Jahre festgeschrieben ist, auf nunmehr acht Jahre verlängern. Ich möchte Ihnen diesen Vorschlag kurz begründen: Mit der anstehenden Kreditermächtigung sind wir natürlich auch verpflichtet und selbstverständlich willens, die in Anspruch genommene Neuverschuldung so schnell wie möglich wieder zu begleichen. Die Betonung liegt dabei jedoch nicht nur auf dem Wort „schnell“, sondern auch auf dem Wort „möglich“. Denn mit Blick auf die weitere gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die sich daraus ergebenden haushalterischen Rahmenbedingungen in den Jahren 2022 und folgende bleibt festzustellen, dass es aller Voraussicht nach nicht leichter wird. Vor diesem Hintergrund und unter der Maßgabe, dass wir alle – egal unter welchen Regierungsfarben – auch künftig die Verantwortung für stabile Verhältnisse in Thüringen haben, ist es geboten, auch die Stellschraube des Tilgungszeitraums heranzuziehen. Denn die Verlängerung des Tilgungszeitraums von fünf auf acht Jahre bedeutet unter den gegenwärtigen Annahmen eine Entlastung künftiger Haushalte um jährlich ca. 160 Millionen Euro. Das ist natürlich kein Allheilmittel für künftige Haushalte, um diese abzusichern, doch es ist eben auch ein Mittel, für eine spürbare Entlastung zu sorgen. Die Verlängerung um drei Jahre halten wir auch im Hinblick auf die aktuelle Situation am Kapitalmarkt für angemessen, umsichtig und durchaus vertretbar. Ich persönlich hätte mir auch einen längeren Zeitraum vorstellen können, denn der Blick über unsere Landesgrenzen hinaus zeigt ganz andere Tilgungszeiträume. So sind zum Beispiel in Baden-Württemberg zehn Jahre zur Tilgung veranschlagt, in Hessen 30 Jahre und in NRW sind es sogar 50 Jahre. Aber auch bei unseren Nachbarn in Sachsen, die eine sehr ähnliche Haushaltsordnung wie wir haben, sind es acht Jahre. Wie Sie sehen, bewegen wir uns mit den vorgeschlagenen acht Jahren in einem absolut vertretbaren Rahmen. Und ich sage es an der Stelle noch mal: Wir sind gewillt, alle Kredite unseres Landes schnell zu tilgen so wie wir es im Übrigen auch in den vergangenen Jahren unter Rot-Rot-Grün begonnen haben. Aber wir sind eben auch gezwungen, uns finanziell gesehen für künftige Haushalte etwas Luft zu verschaffen. Dieser Gesetzentwurf trägt dazu bei. Und da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache geplant ist, bitte ich Sie an dieser Stelle um Ihre Zustimmung. Danke schön.

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank. Im Ältestenrat wurde Übereinkunft dahin gehend getroffen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Möchte trotzdem jemand zu diesem Punkt reden? Dann eröffne ich die Aussprache. Herr Abgeordneter Kießling, bitte.

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Olaf Kießling AfD

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer und Gäste an den Bildschirmen! Ich meine, wenn wir jetzt schon die erste und zweite Beratung machen, wäre es schon gut, wenn wir wenigstens mal kurz darüber sprechen und die Änderungen nicht einfach durchwinken. Denn es geht jetzt wieder mal um die Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, welche zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes am 30. Juli 2019 geändert wurde und am 3. Mai 2012 gab es auch schon mal durch die Fraktion Die Linke mit der Drucksache 5/4330 einen Änderungsversuch. Damals sollte unter dem gleichlautenden Titel „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“ der § 41 dieser Landeshaushaltsordnung geändert werden. Herr Blechschmidt hat damals die Rede gehalten, hat ausgeführt in seinen Reden, dass ein Absatz 2 in § 41 eingefügt werden soll, der eventuell verordnete Haushaltssperren durch das zuständige Finanzministerium zu umgehen ermöglichen sollte. Damals gab es als Begründung Streit mit dem Finanzministerium über die Ausgaben. Heute geht es ja auch wieder um die Ausgaben, um die Kreditermächtigungen. Ich hoffe mal nicht, Frau Taubert, dass es hier Streit gibt bei den Ausgaben vonseiten der Regierungskoalition – aber gucken wir mal. Heute möchte – wie gesagt – die Koalition von RotRot-Grün den § 18 Abs. 3 ändern, dort eben, um die selbst gemachten Schulden – wir haben es gerade schon gehört – von fünf auf acht Jahre strecken zu können. Das verschafft uns natürlich mehr Liquidität für künftige Jahre – das ist vollkommen richtig –, allerdings auch mehr Liquidität für ideologisch getriebene Projekte, um diese eben auch finanzieren zu können. In § 7 des geänderten Gesetzes heißt es im Absatz 1 – ich zitiere –: „Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“ Dieser Grundsatz wurde bei der Aufstellung des Haushalts 2021 wie auch bei dem Nachtragshaushalt 2020 nach unserer Auffassung sträflich missachtet. Auch von den angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, welche in § 7 Abs. 3 für die finanzwirksamen Maßnahmen gefordert werden, ist nichts zu sehen. Hätte Rot-Rot-Grün die von der AfD-Fraktion geforderten Einsparpotenziale in den beiden Haushalten gehoben, so wäre die Kreditaufnahme durch die Corona-Maßnahmen nicht in dem Umfang von 1,268 Milliarden Euro für 2020 notwendig gewesen und somit die bisherige bestehende Regelung in § 18 Abs. 3 mit den fünf Jahren ausreichend. Noch dazu beginnt ja die Tilgung erst in dem Haushaltsjahr, in dem der Haushaltsplan ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden kann. Ebenso kann die Tilgung ausgesetzt werden, sofern wieder Kreditaufnahmen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen oder zum Ausgleich eines außerordentlichen Finanzbedarfs infolge von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen notwendig sind. Daher ist aus Sicht der AfD-Fraktion keine Notwendigkeit gegeben, die Tilgung auf acht Jahre zu strecken, auch wenn die anderen Bundesländer das vielleicht so gemacht haben. Und wie gesagt, bei diesem derzeit gültigen Zinssatz wäre natürlich so eine Verlängerung machbar und leistbar. Diese Verlängerung um drei Jahre ermutigt Sie aber nur, die hart erarbeiteten Steuergelder unserer Bürger weiter mit vollen Händen auszugeben. Daher stimmen wir zum Schutz unserer Bürger vor weiteren Verschuldungen bzw. unangemessener Verwendung der Steuergelder gegen Ihren Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Als Beispiel ist hier nur mal der EP 09 Ihrer Klimaprojekte für das Haushaltsjahr 2021 zu nennen. Da haben Sie nach unserer Einschätzung 43,531 Millionen Euro Einsparpotenzial, welches wir auch mit entsprechenden Änderungsanträgen dann noch mal am Montag untersetzen. Hätte man diese 43,531 Millionen Euro nicht ausgegeben, dann hätten wir zum Beispiel schon mal die Tilgungsrate von mehr als zwei Jahren für die jetzt neu aufgenommenen Darlehen für 2020. Weiteres Einsparpotenzial ist im Haushalt noch vorhanden. Aber dazu später gern mehr. Die FDP hat ja auch mit ihrem Änderungsantrag in Drucksache 7/2345 einen Vorschlag eingebracht, dort einen § 120 dem Gesetz anzufügen. Es wäre auch eine gute Überlegung. Allerdings strecken wir da auch wieder auf acht Jahre, sofern denn quasi die Tilgung im Jahr 2023 beginnt. Allerdings – wie gesagt, das ist ein netter Vorschlag – ist das bei uns in der AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig, da in Zeiten von Niedrigzinsen allein schon die Zinsersparnis eine zusätzliche Tilgung ermöglicht. Somit sollten wir hier das Ganze nicht zu sehr verwöhnen. Wir hatten von dem Vorredner bereits gehört, dass man bemüht ist, dieses Darlehen so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Das hoffe ich sehr, auch im Sinne unserer nachkommenden Generationen, das entsprechend zu machen. Aber ich habe da so ein bisschen meine Zweifel, deswegen stimmen wir diesem Vorschlag nicht zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir ist eine weitere Redemeldung von Frau Abgeordneter Bergner aus der FDP-Fraktion signalisiert worden.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich auf § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung und soll den Tilgungszeitraum für Kreditmittel von fünf auf acht Jahre verlängern. Es ist unstrittig, dass aufgrund der angespannten Wirtschaftslage in und nach dem Shutdown die Tilgungszeiträume verlängert werden sollen, um die Haushaltslage zu entspannen. Auch das gegenwärtige Null- bzw. Negativzinsniveau lädt förmlich dazu ein. Ich gebe aber zu bedenken, dass dieses Zinsniveau nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag so bleiben muss. Wir sind auch nicht vor weiteren Ereignissen geschützt, die die Haushaltslage nicht entspannen lassen. In dem Fall einer Zinssteigerung würden die verlängerten Tilgungszeiträume zu enormen Belastungen des Haushalts führen. Daher ist es sinnvoll, die Verlängerung des Tilgungszeitraums zeitlich zu befristen, und zwar – das ist unser Vorschlag – auf drei Jahre. So ist es möglich, die aktuellen finanzpolitischen Gegebenheiten für unser Land zu nutzen, ohne dauerhaft eine Schuldenspirale festzuschreiben. Daher haben wir genau für diesen Punkt einen Änderungsantrag eingebracht. Wir bitten um Annahme unseres Änderungsantrags, da sonst der Entwurf der rot-rot-grünen Regierung aus den oben genannten Gründen nicht tragbar ist. Danke. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich vereinbarungsgemäß die zweite Beratung des Gesetzentwurfs auf und lasse anschließend darüber abstimmen. Wünscht jemand das Wort in der Aussprache? Auch das kann ich nicht feststellen. Es gibt also keine Wortmeldungen. Somit kommen wir zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2345. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2210 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und 1 Stimme aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Das sind die restlichen Stimmen aus der Fraktion der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 in den Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2238 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2284 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Das kann ich nicht feststellen. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Das ist Frau Abgeordnete Merz aus der SPD-Fraktion. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Janine Merz SPD

b) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, durch die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags wird eine Änderung des Thüringer Glücksspielgesetzes erforderlich. Durch den Staatsvertrag werden Ländern weitere Regulierungsmöglichkeiten eröffnet und dadurch schafft man gleichzeitig einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Glücksspiel im Internet. Im Wesentlichen beschränkt sich dieser Gesetzentwurf auf die Anpassung im Bereich der Wettvermittlungsstellen und ansonsten enthält er überwiegend Änderungen redaktioneller Art. Wir beantragen daher die Überweisung an den HuFA als federführenden Ausschuss und mitberatend an den Innenausschuss. Vielen Dank.

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Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nur noch einmal den kurzen Hinweis: Für die Sitzung wäre es günstig, die elektronischen Geräte auf lautlos zu stellen. Wünscht jemand trotz der Absprache, dass wir den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandeln wollen, das Wort? Das kann ich jetzt nicht feststellen. Damit kommen wir zur Abstimmung, und zu Punkt a), Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2238. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt. Herr Kemmerich? (Zuruf Abg. Kemmerich, FDP: Ausschuss- überweisung an den Wirtschaftsausschuss!) Ich entnehme Ihrer Meldung, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt wird. Dann stimmen wir darüber ab. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft – Entschuldigung –, bevor wir abstimmen, gab es noch eine Meldung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

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Ronald Hande Die Linke

b) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Danke, Herr Präsident. Es war durch Kollegin Merz die Überweisung beider Punkte federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss beantragt worden.

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Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Wirtschaftsausschuss, Innenausschuss, HuFA. Gut, dann kommen wir zur Abstimmung darüber. Ich rufe als Erstes die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft auf. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der AfD und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist die Überweisung angenommen. Wir kommen zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer für die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, wie ich erkennen kann. Damit ist auch diese Überweisung angenommen. Wir stimmen ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Fraktionen. Beantragt wurde die Federführung im Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dafür ist … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: In- nenausschuss!) Beantragt wurde der Haushalts- und Finanzausschuss. Wenn es einen weiteren Antrag gibt, dann können wir auch darüber abstimmen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Innen!) Ich sehe eine gewisse Konfusion. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Der Antrag steht!) Also, es wurde Federführung für den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der FDP und der CDU. Damit ist der Haushalts- und Finanzausschuss der federführende Ausschuss. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/2284. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Das kann ich nicht feststellen. (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Doch!) Doch. Entschuldigung, Frau Merz hat auch für b) beantragt. Dann war das, Frau Abgeordnete Merz, welcher Ausschuss?

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Janine Merz SPD

b) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Wir haben zu Punkt b) geredet und beantragt, federführend an den HuFA und mitberatend an den Innenausschuss.

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Henry Worm

b) Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Also wir haben ja eine Unverrückbarkeit der Parlamentsbeschlüsse; wir haben jetzt zu Punkt a) beschlossen. Damit machen wir jetzt nur noch b). Wird Ausschussüberweisung beantragt? (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Ja!) An den Innen- und Kommunalausschuss. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Damit wird der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Ich komme zur Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch alle Fraktionen. Und jetzt stimmen wir über die Federführung ab. Wer dafür ist, dass es im Haushalts- und Finanzausschuss federführend behandelt wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen außer der FDP und der CDU. Das ist eine Mehrheit und somit wird das federführend im Haushalts- und Finanzausschuss behandelt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2285 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte sehr, Herr Abgeordneter Liebscher.

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Lutz Liebscher SPD

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Thüringer Landtag hat mit dem ersten sogenannten Mantelgesetz eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie in vielen verschiedenen Lebensbereichen abzumildern. Ein großer Teil dieser Regelungen ist jedoch nur bis zum Ende des Jahres oder wenige Monate nach Jahresende befristet. Inzwischen ist klar, dass uns die Pandemie über das Jahr hinaus beschäftigen wird. Deshalb sorgen wir mit diesem Gesetz vor. Wir stellen den Kommunen 80 Millionen Euro bereit, um die Steuermindereinnahmen im kommenden Jahr 2021 abzufedern. Im Unterschied zu den diesjährigen Steuerhilfen gibt es dieses Mal keine Spitzabrechnung, sodass die Kommunen das Geld direkt verwenden können. Außerdem erleichtern wir Entnahmen aus dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts analog zur Regelung für das Jahr 2020 und lockern die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Wir regeln weiterhin, dass Personalräte auch im kommenden Jahr mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmungen oder Telefon- oder Videokonferenz beraten und Beschlüsse fassen können. Abschließend verlängern wir die derzeit geltenden Sonderregelungen im Hochschulbereich zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen, zu Langzeitstudiengebühren und zur Graduiertenförderung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantrage die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Herzlichen Dank.

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Henry Worm

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wir wollten auch diesen Punkt ohne Aussprache führen, jedoch liegen mir zwischenzeitlich zwei Redemeldungen vor und ich rufe auf Herrn Abgeordneten Bilay, Fraktion Die Linke. Das ist nicht der Fall? Dann nicht. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dann rede ich!) Dann hat sich aber Herr Abgeordneter Montag, FDP-Fraktion, gemeldet. Bitte sehr.

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Robert-Martin Montag FDP

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen leider eine Rede von mir nicht ersparen. Auch wenn das der eine oder andere bedauern mag, es hat ein paar Gründe, warum ich hier vorgegangen bin. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE) Herr Bilay, Sie können danach machen, was Sie wollen, aber erst mal zuhören, was ich sage, und dann gucken wir mal, was Sie vielleicht erwidern wollen. Meine Damen und Herren – Corona-Mantelgesetz, die Zweite. Ich will nur sagen, Änderungen der Thüringer Kommunalordnung, das kann man letzten Endes nach der Zeit nur als weiße Salbe bezeichnen – warum? –, denn bereits im Juni haben wir darauf hingewiesen, dass Kommunen aufgrund der hohen Ausgaben und weniger Einnahmen in Schwierigkeiten kommen. Belegt durch Hinweise, Studien, Erhebungen, die die angespannte Finanzlage der Kommunen aufgrund eben der Pandemie aufzeigen. Wir forderten damals schon ein Konsolidierungskonzept über den Sparplan über mehrere Jahre. Unser Antrag aus dem Juni wurde abgelehnt und das hatte Folgen, die sich vor allen Dingen in erheblichem Arbeitsaufwand für die Kommunalen und ehrenamtlich tätigen kommunalen Gemeindevertreter zeigten. Denn die haben notgedrungen seit Monaten über ein Sparkorsett beraten, das die Defizite der Pandemie in ihrer Kommune, in ihrer Gemeinde ausgleicht; und jetzt, nachdem die Verhandlungen in den Kommunen fast abgeschlossen sind, wacht unsere Landesregierung auf und handelt. Meine Damen und Herren, die Verhandlungen in den Kommunen in den letzten Wochen und Monaten waren umsonst. Die Zeit der Ehrenamtlichen wurde verschwendet, und das – bei allem Respekt, liebe Regierungskoalition, liebe Landesregierung – ist respektlos. (Beifall FDP) Hätten Sie damals auf unseren Hinweis gehört, wäre zumindest das den Vertretern der Kommunalebene erspart geblieben. Aber das ist nur ein Teil der Kritik, die ich hier vorzutragen habe. Ich komme zu einem weiteren Punkt und der hat es noch ein bisschen stärker in sich. Wir reden immer davon, konstruktive Oppositionsarbeit zu betreiben, und das tun wir auch. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das gilt für die CDU, nicht für die FDP!) Herr Bilay, ich komme gleich darauf. Warten Sie erst mal, zuhören bildet. Lesen hat ja auch schon geholfen. Ich erkläre Ihnen das gern gleich. (Beifall FDP) Denn unter dem Mantel des Mantelgesetzes wird klammheimlich eine Regelung zur Online-Prüfung eingeführt, deren Notwendigkeit die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün noch bis vor Kurzem, und zwar mit unglaublichem Verve, bestritten haben. (Beifall FDP) Es lag nämlich ein Antrag der FDP dazu vor, der Folgendes wollte: die Notwendigkeit einer klaren Regelung im Hochschulgesetz aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken und erheblicher Grundrechtsrelevanz, denn ohne ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage keine rechtssichere Grundlage im Sinne der Wesentlichkeitstheorie. Die Reaktionen der Kollegen – vor allen Dingen auch im zuständigen Ausschuss – haben aber Bände gesprochen. Herr Liebscher ist jetzt nicht mehr da, aber Herrn Schaft sehe ich ja fleißig vor sich hin tippen. Ich darf Sie mal kurz zitieren. Sie haben damals gesagt: Ja, diese Regelung, es ergebe sich aus der Sicht der Regierungsfraktionen weder die Notwendigkeit, den Gesetzentwurf der FDP zu beraten, noch ihn anzuhören, noch irgendwie eine Regelung davon umzusetzen. – Diese Position kann man haben. Ähnlich hat übrigens der zuständige Minister Tiefensee reagiert: Einer Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes bedürfe es ja nicht, alles sei bereits geregelt. – Und jetzt gucken wir in dieses Mantelgesetz, wo Sie sich so ganz klammheimlich eben doch dazu positionieren und gemerkt haben, vielleicht war die Position der FDP, (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, nein, nein!) die wir vorgetragen haben, gar nicht so schlecht, (Beifall FDP) hier eine dauerhafte Regelung abzusichern. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, nein, nein!) Schauen wir in die Begründung des Corona-Gesetzes. Ich zitiere: „Gerade bei diesen Prüfungsformen bedarf es einer gesonderten Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung von Daten bei der Durchführung der Prüfung.“ Und weiter: „Die rechtssichere Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist zur Identifizierung des Prüfungsteilnehmers nicht nur vor, sondern vor allem während der Prüfung auch aus Gründen der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit erforderlich.“ Aha. Grundrechtsrevelanz erkennen Sie also. Sie erkennen auch die Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und teilen das jetzt. Es ist schön zu sehen, dass Lesen bildet und dass Sie nur wenige Wochen, nachdem Sie uns dafür hier noch verprügelt haben, eins zu eins diese Regelung fortschreiben wollen. (Beifall FDP) Bei aller Auseinandersetzung halte ich das schon für einen schwierigen Umgang miteinander. Gern Debatte immer in der Sache, aber wie man sich damals auch uns gegenüber geäußert hat, halte ich das doch schon für eine interessante Weiterentwicklung der Position. Ich habe mich heute mit der einen oder anderen Kollegin hier aus dem Hause auch über Twitter austauschen dürfen, wo ja auch beklagt wird, dass die Opposition immer nicht konstruktiv sei und man höre ja unter anderem nichts von der FDP. Das habe ich jetzt zweimal gehört. Und da, muss ich sagen, platzt mir wirklich mehr als der Kragen. (Beifall FDP) Ich will das auch mal hier zu Protokoll geben. Medizinstudienplätze …

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Henry Worm

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Robert-Martin Montag FDP

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Das ist schade, sonst hätte ich Ihnen jetzt acht Initiativen vorgelesen, meine Damen und Herren, die alle auf unsere Ideen zurückgehen. Aber keine Sorge, wir bleiben Ihnen als innovativer Motor erhalten. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vielen Dank. Es gibt einen weiteren Redewunsch. Ich rufe auf Herrn Abgeordneten Schaft, Fraktion Die Linke.

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Christian Schaft Die Linke

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Liebe Kolleginnen, sehr geehrter Präsident! Werter Herr Montag, wir wollen mal ganz redlich bleiben. Ich kann das dann auch in ungefähr 1 Minute zusammenfassen. Bevor Sie hier behaupten, das, was in Ihrem Hochschulgesetzantrag stand, den wir vor zwei Monaten hier behandelt hatten, wäre jetzt eins zu eins das, was sich im jetzigen Gesetz befindet, legen Sie es doch mal nebeneinander. Was Sie in § 55 regeln wollten, war einfach nur, dass in der Prüfungsordnung geregelt werden kann, dass eine Hochschulprüfung in elektronischer Form abgenommen werden kann. Haben Sie jetzt mal konkret gelesen, was im Gesetzentwurf steht? Da steht nämlich die Frage, auf die Sie im Ausschuss damals die Antwort schuldig geblieben sind, nämlich, wie eigentlich tatsächlich datenschutzrelevante Fragestellungen auch gesetzlich geklärt werden sollen. Das ist das, was hier im Gesetzentwurf steht. Das ist weder eins zu eins das, was Sie gefordert haben, sondern das ist das, was tatsächlich der Klarstellung bedarf. Also müssen Sie sich jetzt hier nicht so hinstellen, als ob Sie damals schon eins zu eins das vorgelegt hätten, was die Landesregierung hier umsetzt. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und bei der Wahrheit müssen Sie bleiben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es wurde Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wir stimmen über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und der AfD, also alle. Die Überweisung ist angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dafür ist, den bitte ich auch um das Handzeichen. Ebenso alle Fraktionen. Dann stimmen wir über die Federführung des Innen- und Kommunalausschusses ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind aus meiner Sicht ebenso alle Fraktionen. Damit ist der Innenausschuss der federführende Ausschuss und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/152 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/215 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/2213 dazu: Kostenfreiheit der Höheren Berufsbildung einführen, Fachkräftenachwuchs fördern, Bedingungen für Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensübernahmen verbessern Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/213 - Neufassung dazu: Meistergründungsprämie und Meisterbonus einführen – Thüringer Handwerk stärken Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2217 Das Wort hat Herr Abgeordneter Bühl zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zum Antrag und ebenso zum Änderungsantrag. Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte berichten über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zum Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/152 und zum dazugehörigen Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/215 – Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen. Durch Beschluss des Landtags in seiner 10. Sitzung am 6. März 2020 wurden der Antrag und der Änderungsantrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Antrag der CDU-Fraktion beschäftigt sich mit der Fachkräftegewinnung und -bindung als besondere Herausforderungen für die Thüringer Wirtschaft im Bereich des Handwerks. Durch Meisterbonus, Meistergründungsprämie und gebührenfreie Aufstiegsförderung soll die Attraktivität der dualen Ausbildung gesteigert und es sollen Anreize für Unternehmensnachfolgen erhöht werden. Der Änderungsantrag sieht darüber hinaus eine sogenannte „Welpenschutzregelung“ vor. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Antrag und den Änderungsantrag in seiner 3. Sitzung am 6. Mai, in seiner 5. Sitzung am 10. Juni, in seiner 8. Sitzung am 23. September sowie in der 11. Sitzung am 2. Dezember beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Man sieh also: Der Ausschuss hat sich sehr intensiv mit dem Anliegen beschäftigt und sich um eine Mehrheitsfindung bemüht. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens war rege und größtenteils positive Rückmeldung zu den von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Dingen zu vernehmen. In der 11. Sitzung am 2. Dezember führten Abgeordnete im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft aus, dass eine Einigung zwischen den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU vorhanden sei und dass man hier in diesem Plenum heute einen gemeinsamen Alternativantrag einbringen wolle, der die Themen, die wir aufgerufen hatten, die ich vorher ausgeführt hatte, größtenteils zusammenführt und auch das Anhörungsverfahren auswertet. Daraufhin kam der Ausschuss zu folgender Beschlussempfehlung: Der Ausschuss empfahl mehrheitlich die Ablehnung des Änderungsantrags der FDP. Der Ausschuss empfahl weiterhin mehrheitlich die Ablehnung des Änderungsantrags der AfD und der Ausschuss empfahl mehrheitlich die Ablehnung des Antrags der CDU, da hier im Plenum ein gemeinsamer Alternativantrag eingebracht werden solle. So kam man überein, den Tagesordnungspunkt abzuschließen und ins Plenum zurückzugeben. Ich freue mich jetzt hier auf eine gute gemeinsame Diskussion. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Herr Abgeordneter Schubert, Fraktion Die Linke, bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen von den demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Insbesondere aber möchte ich mich an das Thüringer Handwerk wenden, an die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie alle, die das in Zukunft noch werden möchten. Seit Beginn dieser Legislaturperiode diskutieren wir hier im Thüringer Landtag über die Meistergründungsprämie und den Meisterbonus und beides wird es ab nächstem Monat, wird es ab 2021 in Thüringen geben. 1.000 Euro Meisterbonus für alle frischgebackenen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister und bis zu 7.500 Euro Meistergründungsprämie. Zu Recht erwarten die Thüringerinnen und Thüringer von uns Lösungen, auch jetzt in dieser schwierigen Zeit. Gerade das Handwerk als starke Säule der Thüringer Wirtschaft wartet schon lange auf eine bessere Unterstützung bei der Gewinnung des Meisternachwuchses und eine Starthilfe bei Neugründungen bzw. Übernahmen von Meisterbetrieben. Hier geht es nicht zuletzt auch um eine Angleichung der Bedingungen zu den benachbarten Bundesländern. Wir haben uns 2020 dieser Aufgabe gestellt und mit Stolz darf ich heute auf den gemeinsamen Kompromiss der Koalitionsfraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der CDU verweisen, der als Alternativantrag heute hier im Plenum vorliegt und auch beschlossen werden wird: „Meistergründungsprämie und Meisterbonus einführen – Thüringer Handwerk stärken“. Mein Dank geht an alle Mitstreiter, die bis zum Schluss – wie auch ich – davon überzeugt waren, einen Kompromiss möglich zu machen, und sich nicht von den finanziellen und anderen Hürden haben abschrecken lassen, sondern hartnäckig dranblieben, diesen Kompromiss selbst in Gesprächsrunden auch am Wochenende zu suchen und zu finden. Dieses Bekenntnis für eine Stärkung des Handwerks ist zudem mit der Zusage verbunden, dass wir nicht stehen bleiben wollen, sondern – das ist in unserem Antrag, in dem gemeinsamen Alternativantrag nachzulesen – dass wir nach zwei Jahren überprüfen werden, wie sich diese Neuregelungen bewährt haben und wo wir die Unterstützung des Thüringer Handwerks weiter verbessern können. Deshalb sage ich hier im Namen der einbringenden Fraktionen: Alle können heute mit gutem Gewissen diesem Antrag zustimmen, die dem Handwerk verbunden sind. Der 18. Dezember 2020 ist ein guter Tag für das Handwerk in Thüringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Henkel, Fraktion der CDU, das Wort.

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Martin Henkel CDU

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, liebe Handwerker, heute ist ein guter Tag für die Thüringer Wirtschaft und ja, heute ist ein guter Tag für das Thüringer Handwerk, (Beifall CDU) denn wir stehen kurz davor, ein wichtiges Zeichen für mehr Wertschätzung für das Handwerk und die duale Ausbildung zu setzen. Wir stehen kurz davor, eine jahrelange zentrale Forderung der CDU zu beschließen, und wir stehen kurz davor, die Weichen für die Thüringer Wirtschaft in Richtung Zukunft zu stellen. Darüber bin ich, darüber ist die CDU-Fraktion sehr glücklich. (Beifall CDU) Ich möchte kurz auf drei Dinge eingehen, zuerst: mehr Wertschätzung für das Handwerk und für die duale Ausbildung. Das ist der Thüringer Union seit jeher wichtig. Bereits 2015 hatten wir einen Antrag auf Zahlung eines Meisterbonus in die politische Debatte eingebracht. Leider gab es damals keine Möglichkeiten, einen Kompromiss zu erzielen, auch deshalb, weil damals Rot-Rot-Grün es mit deren Mehrheit verhinderte. Auch zu Beginn dieser Legislatur sah es nicht so aus, als ob unser Antrag Erfolg haben wird. Umso glücklicher bin ich, dass wir heute einen echten Meisterbonus und eine Gründungsprämie nach harten Verhandlungen mit einem gemeinsamen Alternativantrag auf den Weg bringen. Wir finden, nicht nur Master, sondern auch Meister sollten gefördert werden. Aus diesem Grund haben wir den Antrag auf den Weg gebracht und dabei natürlich auch eng mit den Kammern zusammengearbeitet. Sehr geehrte Damen und Herren, Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung sind die zentralen Themen der nächsten Jahre. Die CDU hat genau diese Themen im Blick. Allein bis 2030 werden mehr als 430.000 Fachkräftestellen fehlen. Jeder Arbeitsplatz, der nicht besetzt wird, schadet der Thüringer Wirtschaft und schadet damit unserem Freistaat. Gleichzeitig sind wir gerade im letzten Jahr mit ständig zurückgehenden Zahlen von Gewerbeanmeldungen konfrontiert. Unternehmensgründungen in Thüringen befinden sich seit Jahren auf einem historischen Niveau und gerade jetzt in der Krise gibt es in Thüringen wiederum 11 Prozent weniger Gründungen als im Vorjahr. Ähnlich verhält es sich mit den Meisterprüfungen. Die sind auch gerade seit den letzten Jahren stark rückläufig, mittlerweile unter 400 pro Jahr. Das ist die Realität in Thüringen. Das ist eine bittere Realität. Das darf aber nicht dauerhaft die Realität bleiben. Deshalb haben wir als CDU-Fraktion das Ziel und werden heute das Ziel umsetzen, die Weichen für die Zukunft stellen. Die CDU-Fraktion will das Problem angehen. Wir wollen dem Nachwuchs aufzeigen, dass die duale Ausbildung neben dem Studium große Chancen und Möglichkeiten eröffnet, sich erfolgreich zu verwirklichen. (Beifall CDU) Wir wollen den Thüringern zeigen und sie ermutigen, die Schritte in die Selbstständigkeit zu gehen, zu gründen, Unternehmen zu übernehmen. Aus diesem Grund sagen wir: Ja, es braucht einen echten Meisterbonus für alle erfolgreichen Meisterschüler als Anreiz, und wir sind froh, dass heute ein echter Meisterbonus von 1.000 Euro beschlossen werden soll. Doch blicken wir auf andere Bundesländer, fällt auf, dass bereits acht Bundesländer eine Gründerprämie eingeführt haben, gerade auch in unseren Nachbarländern. Das bestätigt wiederum, was wir als CDU schon seit Jahren sagen und gefordert haben, was aber durch Rot-Rot-Grün verhindert wurde. Deshalb sind wir umso mehr frohen Mutes, dass es heute gelingt, eine Meistergründungsprämie und einen Meisterbonus gemeinsam zu beschließen. Mit 5.000 Euro für jede Gründung oder Unternehmensübernahme sorgen wir damit nämlich für Waffengleichheit der Thüringer Wirtschaft, des Thüringer Handwerks gegenüber den anderen Bundesländern. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus wollen wir, dass sich auch die Landesregierung auf Bundesebene für vollständige Gebührenfreiheit einsetzt. Unser Ansatz ist es, dass von der Schule bis zum Master sowie bis zum Meister eine vollständige Gebührenfreiheit in Thüringen umgesetzt werden muss. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank an die Kammern, herzlichen Dank aber auch an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, fraktionsübergreifend, für den erreichten Kompromiss. Ein besonderer Dank auch an Andreas Schubert, der hier ganz maßgeblich zur Kompromissfindung beigetragen hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich sage auch, ein Kompromiss bewirkt immer, dass Maximalforderungen nicht zustande kommen. Er bewirkt auch immer einen Ausgleich. Ich mache auch kein Geheimnis daraus, dass wir als CDU gern einen höheren Meisterbonus gesehen hätten, doch angesichts der angespannten Finanzlage und der politischen Rahmenbedingungen kann man – glaube ich – sehr froh und zufrieden sein, was wir heute auf den Weg gebracht haben. Und eines ist sicher: Wir stärken damit heute unseren Thüringer Wirtschaftsstandort. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag, um dessen Zustimmung ich heute auch werbe, trägt den Titel „Meistergründungsprämie und Meisterbonus einführen – Thüringer Handwerk stärken“ und genau das wird der Antrag auch bewirken. Es geht uns darum, dass Handwerksmeister zukünftig bei einer bestandenen Prüfung 1.000 Euro bekommen, die Jahrgangsbesten bekommen noch mal 1.000 Euro obendrauf, also 2.000 Euro. Sollte dann ein Neumeister einen bestehen Betrieb übernehmen oder ein eigenes Unternehmen gründen, bekommt er weitere 5.000 Euro. Gelingt es dann dem Jungunternehmer, innerhalb der nächsten Jahre auch nur eine neue Arbeitsstelle oder eine Ausbildungsstelle zu schaffen, bekommt er noch mal einen Bonus von 2.500 Euro. Unterm Strich besteht die Möglichkeit, 9.500 Euro an Boni und Prämien zu erhalten. Ich denke, das ist eine gute Grundlage, die wir jetzt für Thüringen schaffen werden. Es ist ein Beitrag zur Fachkräfteausbildung, es ist eine Stärkung des Handwerks. Wir stärken damit vor allem unseren Wirtschaftsstandort. Der Ursprungsantrag der CDU hat uns zu diesem Punkt gebracht und den Weg zu einem konsensfähigen Alternativantrag geebnet, der heute verabschiedet werden soll. Aus diesem Grund ziehen wir als CDU unseren Ursprungsantrag zurück und werben für den vorliegenden Kompromissantrag, um unseren Wirtschaftsstandort weiterhin zu stärken. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kemmerich, Fraktion der FDP, das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Handwerker, liebe Unternehmer im Freistaat Thüringen! Der Meisterbrief ist an sich schon ein Qualitätssiegel, ein Gütesiegel für Made in Germany, für Qualität aus Thüringen. (Beifall FDP) Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir uns diesem wichtigen Thema angenähert haben, annähern, aber mehr ist das auch heute nicht. Ich weiß noch sehr genau, wie nicht nur vor 30 Jahren, sondern in den letzten 30 Jahren sich immer wieder junge Menschen aufgemacht haben, Unternehmen zu gründen, sich der Verantwortung gestellt haben, und sich aufgemacht haben, diese Gesellschaft mit ihren Geschicklichkeiten zu verändern. Aber was heute noch hohe Auslastung hat, kann morgen große Probleme haben. Das ist diesmal eben nicht nur die Pandemie, sondern das sind Strukturprobleme im Handwerk, das sind Weiterbildungsmöglichkeiten, das ist fehlender Nachwuchs, das sind vielerlei Gründe, die unsere Sorgen hier begründen, aber auch Bürokratie. Sie wissen, dass ich das immer anprangere und nie müde werde, es wieder anzuprangern. Betrachten wir mal den modernen Mittelständler oder den modernen Meister. Was haben die alles auszuführen? Sie sind gleichzeitig Rechtsanwalt, Müllexperte, Arbeitsschutzobmann, Datenschützer, Buchhalter, Steuerberater, Seelsorger, Versicherungsexperte, Zollbeamter, oftmals noch Berufslehrer, in diesem Jahr auch noch Epidemiologe, Hygieneexperte und Change Manager. (Beifall FDP) All das sind Dinge, die eigentlich dem normalen Handwerksberuf gar nicht innewohnen, aber die ihm heute mit auferlegt werden. Schlimmerweise, wenn er sie denn nicht ausführt, drohen oftmals drakonische Strafen und auch wirtschaftliche negative Folgen. Wir fordern schon seit Langem, dass uns ein Meister so viel wert sein muss wie ein Master – wer baut irgendwann die Universitäten, wo unsere Akademiker studieren? –, aber genauso wichtig ist uns, dass jeder Meister gleich viel wert ist. (Beifall FDP) Damit komme ich zu dem ersten meiner Kritikpunkte: Warum vergessen Sie hier die Industriemeister? Das ist vielleicht nicht die größte Anzahl an Menschen, aber sie verdienen dieselbe Hochachtung wie die Handwerksmeister. Deshalb haben wir in den Diskussionen angemahnt, in den Beratungen, die aber wenig im Ausschuss stattgefunden haben, sondern hinter verschlossenen Türen, auch diese zu berücksichtigen. (Beifall FDP) Die Stärkung dieser Strukturen liegt uns besonders am Herzen, aber auch vor allen Dingen weil es die Förderung des ländlichen Raums ist. Im ländlichen Raum sind gerade Handwerksbetriebe, mittelständische Unternehmen aus einem Handwerk heraus prägend für diese Umgebung, weil sie dort mit ihrer Leistung, mit der Leistung der Familien, mit allen Arbeitnehmern oftmals Sorge dafür tragen, dass im ländlichen Raum überhaupt noch gesellschaftliches Leben in der Form stattfinden kann. Jede Kirmes, der kleine Fußballverein, der Kindergarten, alle sind froh, wenn der Handwerksmeister sich dort einsetzt und auch mit kleinen Spenden das am Leben erhält. (Beifall FDP) Jetzt kommen wir zu den Kosten. Wir haben Montag ein Haushaltsvolumen jenseits von 11 Milliarden Euro zu diskutieren. Wir haben gefordert – und das tun wir seit Langem, in unserem Wahlprogramm stand es auch schon drin –: 4.000 Euro für jede absolvierte Meisterprüfung. (Beifall FDP) Herr Tiefensee hat immer negiert: Das muss nicht sein, die Jahrgangsbesten mit 1.000 Euro zu honorieren, sollte ausreichen. Wenn wir davon ausgehen, dass 400 Meister in Thüringen im nächsten Jahr ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, kommen wir auf 1,6 Millionen Euro. Bei Ihren 400 Meistern mit 1.000 Euro ausgestattet – ich vernachlässige jetzt mal als fast Stelle hinter dem Komma die 1.000 Euro pro Jahrgangsbesten, denn das sind 34 zusätzliche Auszeichnungen – kommen wir auf 400.000 Euro. Das ist es Ihnen übrigens wert, Lastenfahrräder zu fördern. Und ich glaube, das wird dem nicht gerecht, was eigentlich unsere Aufgabe ist, nämlich die Thüringer Wirtschaft zu stärken, und das insbesondere bei den Strukturproblemen und insbesondere bei den Folgen der Pandemie. (Beifall FDP) Und selbst die 4.000 Euro gleichen noch nicht das aus, was Sie alle wollen und in Sonntagsreden erzählen, nämlich, dass wir die Ausbildung von Anfang bis Ende kostenfrei gestalten. Schauen wir auf die Kosten einer Meisterausbildung: Ein Meisterkurs für Maler und Lackierer zum Beispiel kostet 6.700 Euro, dazu kommen Gebühren von knapp 1.000 Euro, insgesamt sind wir also bei fast 8.000 Euro. Dazu kommt nicht die Zeit, die die jungen Menschen oftmals aufwenden, neben ihrer Ausbildung, neben ihrer Zeit zulasten von Familie und/oder Erholung. Ich will noch kurz auf zwei andere Aspekte kommen, nämlich die Zeit und Art der Gründung in Thüringen. In Thüringen dauert eine Gründung 7,75 Arbeitstage – wer immer die Hinter-dem-Kommastellen rechnet, das macht das Institut für Mittelstandsförderung. In anderen Ländern sind wir da bei vier Tagen. Also wir müssen da deutlich schneller werden, um den jungen Menschen Bürokratie wegzunehmen und Gründungen zu erleichtern. Deshalb auch der Welpenschutz: Sie sollen befreit sein von Bürokratie für einen gewissen Zeitraum. Und vor allen Dingen Eines: Ich finde es ja schön, dass Sie in Aussicht stellen, dass, wenn ein Meister dann eine Firma gründet, dass er dann diese Gründungsprämie bekommt. Die muss aber jedem zustehen, der das unternehmerische Wagnis eingeht, ein Unternehmen zu gründen, und nicht nur den Meistern. Und man kann es ihm nicht vorhalten, denn der junge Mensch soll sich erst mal entscheiden – mache ich einen Meister, entscheide ich mich dafür – und erst später soll die Entscheidung kommen, übernehme ich damit auch ein Unternehmen – alles mit der Ruhe. Das Thüringer Handwerk/der Thüringer Mittelstand verdient all unsere Fürsorge, auch unsere finanzielle Unterstützung. Deshalb ist das vielleicht heute ein kleiner Schritt auf das Handwerk, auf das Unternehmertum zu, aber noch lange nicht groß genug. Vieles ist uns mehr wert in unserem Land, ich will das nicht gegeneinander aufwiegen und ausspielen, aber

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

das Geld für die Meister in diesem Lande – seien es Handwerksmeister, seien es Industriemeister – sollten wir haben. Ein Meister ist so viel wert wie jeder andere Meister, ein Meister ist uns genauso viel wert wie ein Master. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Danke sehr. Ich rufe als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.

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Olaf Müller GRÜNE

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, bei einer Bevölkerungszahl von rund 2,1 Millionen Menschen in Thüringen ist die Zahl von fast 30.000 Handwerksbetrieben beachtlich und beschreibt eine Handwerksdichte wie kaum in einem anderen Bundesland. Rund 150.000 Beschäftigte zählt die Branche und ist damit eine der bedeutendsten in Thüringen. Die Thüringer Handwerkerinnen tragen somit einen wesentlichen Teil zur Wertschöpfung in unserem Freistaat bei. Doch in der Statistik stecken nicht nur Erfolgsmeldungen, sodass wir in der Politik gefordert sind, geeignete Instrumente zu finden, um das Handwerk auch für zukünftige Generationen attraktiv zu gestalten. So sehen wir beispielsweise eine Zurückhaltung bei den Neugründungen von Betrieben und wissen gleichzeitig, dass in den nächsten Jahren rund 4.000 Betriebe einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin suchen werden. Wir wollen aber auch künftig im Thüringer Handwerk eine starke wirtschaftliche Stütze finden, weil Innovation und Fortschritt neben Tradition und alter Handwerkskunst zu den Grundfesten der handwerklichen Arbeit gehören. Seit Januar dieses Jahres diskutieren wir nun hier im Landtag verschiedene Instrumente, um einerseits den Nachwuchs für das Handwerk durch attraktive Rahmenbedingungen zu sichern und gleichzeitig die Vielfalt an Betrieben zu erhalten. Das gelingt uns einerseits durch die Förderung der beruflichen Bildung, geht über das Azubi-Ticket, das wir gerade finanziell für ein weiteres Jahr gesichert haben, und schlägt sich letztendlich bei der heute hier zu beschließenden Meistergründungsprämie und dem Meisterbonus nieder. Mit den letzten Instrumenten hoffen wir, speziell für die Meisterausbildung wieder mehr Schulabsolventinnen begeistern zu können. 1.000 Euro würde es so zukünftig für jede neue Meisterabsolventin und jeden neuen Meisterabsolventen geben. Auch diese Förderung haben wir gerade als Koalition beschlossen und werden wir voraussichtlich noch vor Weihnachten hier im Plenum des Landtags verabschieden. Mehr als der Meisterbonus liegt uns als Bündnisgrüne die Meistergründungsprämie am Herzen, denn durch sie wollen wir den rückläufigen Trend der Gründungen und Nachfolgen von bestehenden Betrieben auffangen und durch einen Auszubildendenzuschuss darüber hinaus noch attraktiver gestalten. Wir wissen, wie schwer und wie unsicher die momentane wirtschaftliche Situation auch für viele Handwerkerinnen ist. Gerade deshalb ist ein positives Signal aus der Politik zum jetzigen Zeitpunkt so wichtig. Wir drücken mehr als Wertschätzung für das Thüringer Handwerk aus. Wir garantieren damit eine Perspektive für viele junge Menschen im Handwerk und auf dem Weg zum höchsten Abschluss, der Meisterausbildung. Mein Versprechen, das ich hier beim ersten Plenum des Jahres abgegeben hatte, einen intensiven Dialog mit den Kammern zu führen, haben wir eingehalten und dadurch einen Instrumentenkasten zusammengestellt, mit dem auch die Handwerkskammern sehr zufrieden sein können. Noch im Januar hatte ich eine finanzielle Untersetzung der Maßnahmen mit einer Spanne von rund 1,5 bis 2 Millionen Euro angedeutet. Nun sind wir mit anvisierten 2,4 Millionen Euro noch ein Stückchen oberhalb dieser Werte gelandet: 2 Millionen Euro für die Meistergründungsprämie und 400.000 Euro für den Meisterbonus. Aber ich bin trotzdem zuversichtlich, dass wir hier die richtige Entscheidung getroffen haben und die Meisterinnen es durch fleißige Arbeit und ordnungsgemäß gezahlte Steuern auf der anderen Seite wieder mehrfach zurückgeben werden. In diesem Sinne werden wir als Grüne-Fraktion für die Meistergründungsprämie und den Meisterbonus stimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Lehmann, Fraktion der SPD, das Wort.

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Diana Lehmann SPD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Handwerk ist eine tragende Säule unserer Wirtschaft. 30.000 Betriebe und 150.000 Kolleginnen und Kollegen, die im Handwerk Arbeit finden, verdienen und erhalten die Unterstützung der Thüringer Politik. Schon als wir zu Beginn dieser Wahlperiode diesen Antrag diskutiert haben, zu dem alle demokratischen Fraktionen Anträge eingebracht haben, war klar, wir werden die Bedingungen für angehende Handwerksmeister entscheidend verbessern. Ich freue mich, dass es uns als rot-rot-grüner Koalition gelungen ist, einen Kompromiss mit der CDU zu finden. Schon in der letzten Wahlperiode haben meine Fraktion und das SPD-geführte Wirtschaftsministerium die Meisterprämie mit 1.000 Euro als Bestenförderung eingeführt, die wir jetzt mit dem Meisterbonus für alle Meisterabsolventen und der Meistergründungsprämie für Unternehmensgründungen und nachfolgen ergänzen. Insgesamt kön‑ nen Meisterabsolventen künftig bis zu 9.500 Euro Förderung vom Land erhalten. Wir schlagen deshalb vor, eine Meistergründungsprämie von 5.000 Euro einzuführen. Damit honorieren wir einerseits das Engagement von Jungmeistern am Ende ihrer erfolgreichen Prüfung und tun andererseits etwas dafür, die Gründung und Übernahmen von Handwerksbetrieben in Thüringen zu fördern, und fördern insbesondere die noch mal mit 2.500 Euro zusätzlich, die in dieser Zeit auch Arbeitsplätze oder wenigstens einen zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen. Außerdem werden wir die Messeförderung für das Handwerk öffnen, um so das Handwerk dabei zu unterstützen, seine Produkte und Dienstleistungen stärker am Markt zu positionieren. Und wir haben uns mit der CDU-Fraktion geeinigt, den Haushaltsansatz für den Digitalbonus um 2,3 Millionen Euro zu erhöhen. Auch davon wird das Thüringer Handwerk profitieren. Und da vielleicht auch noch mal in die Richtung von Herrn Abgeordneten Kemmerich: Natürlich sind die Meistergründungsprämie und der Meisterbonus wichtige Aspekte in der Förderung, Unterstützung des Handwerks. Aber nur damit alleine werden wir das Handwerk nicht in die Lage versetzen und nicht alle Probleme lösen, die Sie in Ihrer Rede hier auch angesprochen haben. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Dann lassen Sie uns am besten noch weiterarbeiten!) Ich will auch nicht verschweigen, dass meine Fraktion sich bezüglich der Höhe der Meistergründungsprämie durchaus einen höheren Betrag hätte vorstellen können. Wir hatten damals 15.000 Euro gefordert. Ich bin aber froh, dass wir trotz der angespannten Haushaltssituation und der Corona-Pandemie diesen Kompromiss für das Thüringer Handwerk erzielen konnten und wir werden, wie es auch schon der Kollege Möller erwähnt hat, die Meistergründungsprämie in zwei Jahren evaluieren und erneut prüfen, ob und wo wir noch einmal nachbessern müssen. Fakt bleibt aber, mit dem Beschluss des heutigen Antrags und der Finanzierung im Landeshaushalt, die wir am Montag umsetzen werden, gehen wir einen wichtigen Schritt für das Thüringer Handwerk. Ich bitte deswegen um Zustimmung zum Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank. Für die Fraktion der AfD hat sich Abgeordneter Thrum gemeldet.

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Uwe Thrum AfD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe wertschaffende Bevölkerung draußen vorm Bildschirm. (Beifall AfD) Sie alle wissen, wir sind ein rohstoffarmes Land. Das heißt im Umkehrschluss: Bildung ist unser wichtigster Rohstoff. Mehreren Schätzungen zufolge fehlen in Thüringen bis 2030 etwa 300.000 Fachkräfte. Zu den Fachkräften gehören natürlich auch gut ausgebildete Führungskräfte und wie Sie sicherlich auch wissen, fallen die nicht einfach mal so vom Baum. Deshalb haben wir uns als AfD-Fraktion schon vor über zwei Jahren Gedanken gemacht und einen Gesetzentwurf zur kostenfreien Meisterausbildung hier eingebracht, der kategorisch abgelehnt wurde. Seit nunmehr einem dreiviertel Jahr beraten wir im Landtag und dem dazugehörigen Ausschuss über eine erneute Initiative in diese Richtung, also darüber wie wir das Thüringer Handwerk stärken wollen. Ich bin selbst Handwerksmeister und rede auch mit meinen Berufskollegen über ihre Probleme, und das, was sie am meisten beschäftigt, und darf Ihnen heute wiederum vorab mitteilen, dass die wertschöpfende Bevölkerung enttäuscht ist von den in Deutschland regierenden Parteien, denn sie werden tagtäglich – und Tendenz steigend – (Beifall AfD) mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast und den höchsten Strompreisen in Europa bestraft. Das muss an dieser Stelle auch mal mit erwähnt werden. (Beifall AfD) Nun liegt uns ein gemeinsamer Antrag zu Gründungsprämien und Meisterbonus von Rot-Rot-Grün und CDU vor, der im ersten Augenblick auch einen guten Ansatz markiert, aber der weit hinter Ihren eigenen Forderungen bei Antragseinreichung im Frühjahr zurückbleibt. Die CDU forderte ursprünglich einen Meisterbonus von 2.000 Euro für jede bestandene Meisterprüfung, jetzt halbieren Sie die Summe und meinen, 1.000 Euro wären ausreichend. Bei der Meistergründungsprämie ging die CDU mit 7.500 Euro ins Rennen und Rot-Rot-Grün mit sage und schreibe 15.000 Euro. Nach gemeinsamen Verhandlungen genau dieser Parteien soll es nun eine Gründungsprämie von 5.000 Euro geben – mal wieder nichts anderes als: als Königstiger gestartet und als Bettvorleger gelandet. (Beifall AfD) Schon allein die Tatsache, dass Sie für die zwei Seiten beschriebenes Papier mit dem gemeinsamen, geschrumpften Antrag ein Dreivierteljahr gebraucht haben, ist völlig inakzeptabel. Mit so einer Leistung wäre ein Handwerker im wahren Leben verhungert. (Beifall AfD) Nichtsdestotrotz ist es ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, wenn auch der Schritt aufgrund des langen Wegs viel zu kurz ist. Wir haben uns deshalb weiterhin Gedanken gemacht, die Zuschriften der Anhörung ausgewertet und bringen unsere eigenen Lösungsansätze heute noch mal mit einem Alternativantrag auf die Tagesordnung. Wir setzen weiterhin auf eine kostenfreie Meisterausbildung und darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine ebenfalls kostenfreie höhere Ausbildung mit dem Niveau DQR 6 und 7 in Thüringen zu gewährleisten und dabei zu berücksichtigen, dass die entsprechende Förderung an einen längerfristigen Verbleib in Thüringen gebunden ist. (Beifall AfD) DQR, das ist der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Unter DQR 6 ist zum Beispiel der Bachelor, Meister, Polier, Fachkaufmann, Techniker und Fachwirt geführt. Während die Bachelor- und Masterausbildung an den Hochschulen unentgeltlich angeboten wird, muss dagegen der staatliche geprüfte Techniker Fachrichtung Elektrotechnik hier in Thüringen schon mal 7.920 Euro auf den Tisch legen. Der geprüfte Industriemeister Fachrichtung Metall bezahlt 8.300 Euro. Meister, Poliere, Fachwirte und ebenfalls andere in dem DQR 6 und 7 ausgebildete Fachkräfte werden mit vielen Tausend Euro zur Kasse gebeten. Da frage ich mich doch ernsthaft: Fördern wir wirklich so unsere Fach- und Führungskräfte und stärken wir so unseren Wirtschaftsstandort Deutschland und Thüringen, in dem Bildung der wichtigste Rohstoff ist? Mit Sicherheit nicht. (Beifall AfD) Wir wollen außerdem schnellstmöglich eine angemessene Gründungsprämie, um Unternehmensnachfolgen, -übernahmen und -neugründungen von Ausgebildeten der höheren Berufsbildung ab DQR 6 zu erleichtern. In Abhängigkeit der geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze soll diese Prämie gestaffelt werden und maximal 15.000 Euro betragen. Das ist durchaus eine Summe, um die jungen Unternehmer angemessen zu unterstützen. Und das sollten sie uns auch wert sein, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Zudem fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine weitere Stärkung der Meisterpflicht einzusetzen. Denn mit Abschaffung des Meisterbriefs 2004 in vielen handwerklichen Bereichen wurde sowohl den qualifizierten Handwerkern als auch den Verbrauchern geschadet. Eine weitere Stärkung der Meisterpflicht und ein Ende der Ungleichbehandlung der verschiedenen Bildungswege sind für uns unerlässlich. Danke schön. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es noch einen Redewunsch, Herr Abgeordneter Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen! Zur Stärkung der Thüringer Wirtschaft hat die AfD Fraktion hier in dieser Legislaturperiode abso‑ lut gar nichts beigetragen, im Gegenteil. Vor dem Hintergrund ist es schon bemerkenswert, dass auch hier ein Redner ans Pult tritt, der in all den Beratungen im Wirtschaftsausschuss gar nicht anwesend gewesen ist. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Dafür ist er aber Handwerksmeister!) Die Meistergründungsprämie und der Meisterbonus, den wir heute auf den Weg gebracht haben – das ist, denke ich, ein bisschen aus der Debatte zu erkennen gewesen –, sind ein Erfolg für das Handwerk in Thüringen und für die Thüringer Wirtschaft insgesamt. Wie lautet des schöne Sprichwort: Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist ein Waisenkind. – Aber es ist natürlich nicht ganz so, wie es der CDU-Fraktionsvorsitzende jetzt immer wieder auch in Pressestatements zum Ausdruck bringt, dass das allein die CDU durchgesetzt hätte. Nein, die Wahrheit beschreibt der Verlauf der Debatte hier im Thüringer Landtag. Und das bedeutet, dass auch die Koalitionsfraktionen schon im Januar-Plenum hier einen Alternativantrag eingebracht haben mit der Zielsetzung, bei der Meistergründungsprämie hier auch ein deutliches Signal zu setzen. Das kann jeder nachlesen. Deswegen sage ich heute hier an dieser Stelle auch für meine Fraktion, dass wir als Linke uns mit großer Hartnäckigkeit in langen Verhandlungen für eine mehrheitsfähige Kompromisslösung eingesetzt haben, die nun heute hier im Landtag beschlossen wird und wir tatsächlich ab dem nächsten Jahr 2021 in Thüringen mit Meistergründungsprämien und Meisterbonus Instrumente an die Hand bekommen, die den Wettbewerbsnachteil an der einen oder anderen Stelle im Vergleich mit Nachbarbundesländern für das Thüringer Handwerk aufheben. Auch wir als Linke erfüllen damit einen Bestandteil, einen wichtigen Punkt unseres Landtagswahlprogramms von 2019 und wollen so das Engagement von jungen Meisterinnen und Meistern stärken, stärker würdigen und die Gründung und Übernahme von Betrieben fördern, insgesamt aber vor allem auch dem Fachkräftemangel an dieser Stelle entgegenwirken. Nicht zuletzt haben wir uns in den Diskussionen auch mit dem Ministerium dafür eingesetzt, dass die Richtlinie, die die Umsetzung unseres Antrags dann in der Praxis bedeuten wird, eine bürokratiearme Lösung beinhaltet, eine Lösung, die im Wesentlichen auf die Kompetenzen der Handwerkskammern vor Ort vertraut und unter Hinzuziehung dann zum Beispiel der Thüringer Aufbaubank die Auszahlung bürokratiearm organisiert. Ich bin guter Erwartung und froher Hoffnung, dass wir tatsächlich auch noch im I. Quartal eine solche Richtlinie hier vor uns haben, damit das Thüringer Handwerk dann auch rückwirkend zum 1. Januar 2021 von diesen Neuregelungen profitieren kann. Wir verstehen diesen gefundenen Kompromiss auch vor dem Hintergrund der finanziellen Zwänge in diesen Corona-Zeiten als einen Einstieg, der nach zwei Jahren – und das haben wir im Antrag festgeschrieben – zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen ist. Im Rahmen der Anhörung zur Meistergründungsprämie und dem Meisterbonus bei uns im Wirtschaftsausschuss haben viele Anzuhörende die Unterstützung des Thüringer Handwerks begrüßt. Auch alle Gespräche – das wird sicherlich auch Kolleginnen und Kollegen so gegangen sein –, die man mit Handwerkskammern und Vertretern des Handwerks geführt hat, haben immer wieder den Handlungsdruck deutlich gemacht, endlich das Thüringer Handwerk hier auf Augenhöhe mit den benachbarten Bundesländern zu fördern. Deshalb ist für die Linke klar, dass dies erst der Anfang ist und wir uns in Zukunft weiter mit der Unterstützung des Thüringer Handwerks befassen werden, auch hier im Thüringer Landtag. Das gilt vor allem für die Meistergründungsprämie, die wir dann qualitativ auch weiterentwickeln möchten. Dabei sollte sowohl die finanzielle Untersetzung der Maßnahmen als auch die nachhaltige Qualität zur Sicherung der Betriebe und Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Das Handwerk in Thüringen ist mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Freistaat, mit vielen Arbeits- und auch Ausbildungsplätzen. Deshalb hat es die Branche verdient, mehr Wertschätzung und Unterstützung entgegengebracht zu bekommen. Wir als Fraktion Die Linke – diese Zusage kann ich hier machen – werden an diesem Thema dranbleiben. Noch zu Ihnen, Herr Kemmerich, der Sie in Ihrer Rede die mangelnde Unterstützung von Gründerinnen und Gründern insgesamt beklagt haben: Sie waren als Kurzzeitministerpräsident möglicherweise nicht lange genug im Amt, um sich über alle Instrumente der Gründerförderung hier im Freistaat ein Bild zu machen. Es ist aber so, dass es auch heute schon Instrumente gibt, die über das Handwerk hinaus Gründerinnen und Gründern Unterstützung zur Verfügung stellen, wenn das benötigt wird. Da kann ich Sie vertrauensvoll an die Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Aufbaubank verweisen, die Ihnen da möglicherweise noch mal eine Zusammenstellung für diese Fragen machen können. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Ich bin seit 30 Jahren Unternehmer; ich weiß, wie es in Thüringen läuft!) Ja, dann reden Sie hier im Landtag nicht so krudes Zeug, dass wir an dieser Stelle da Lücken haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Doch, das ist die Wahrheit!) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist auf alle Fälle kein hohles Zeug!) Ich sage Ihnen jedenfalls, Herr Kemmerich: Das Handwerk ist stark in diesem Freistaat, es ist ein guter und wichtiger Indikator für ein starkes Thüringen und wir machen es mit unserem Antrag heute noch stärker. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe!

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Andreas Schubert Die Linke

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank an dieser Stelle auch den Kolleginnen und Kollegen noch mal, die sich mit engagiert haben, damit wir hier gemeinsam diesen Kompromiss heute für das Thüringer Handwerk zum Beschluss erheben können. (Beifall DIE LINKE)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung hat Herr Minister Tiefensee Redewunsch signalisiert. Herr Minister, bitte.

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Wolfgang Tiefensee

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Live ­ stream, ich durchbreche mal die Regel, zumal ich mich sehr freue, dass dieses Thema mit Aussprache heute behandelt wird. (Beifall CDU, FDP) Ich möchte den Beschluss, der heute zu fassen ist, in einen größeren Zusammenhang stellen, der mehrfach schon angeklungen ist. Es geht uns allen darum – und der SPD seit Jahrzehnten –, dass wir auf dem Bildungsweg Kostenfreiheit schaffen. Viele hier im Saal sind sich einig, das ist ein hehres, ein anstrebenswertes Ziel. Rot-Rot-Grün hat es im letzten Jahr geschafft, beispielsweise zwei Kindergartenjahre kostenfrei zu gestalten. Darüber hinaus hat es in Bezug auf die Ausbildung auf der Basis des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, das wir mit über 20 Prozent gegenfinanzieren, zu einer deutlichen Steigerung der Vergütung geführt. Wir haben, meine Damen und Herren, das hehre Ziel, dass wir Schritt für Schritt Bildung, lebensbegleitende Bildung kostenfrei machen. Warum geht das so langsam? Das geht so langsam, weil wir in den öffentlichen Haushalten nicht genug finanzielle Mittel haben, um das eins zu eins umzusetzen. Und das mit einem Seitenhieb an die AfD oder an diejenigen, die ständig die hohe Steuerlast beklagen: Wo soll es denn herkommen, (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Weniger Lastenfahrräder, mehr Meisterboni!) wenn wir die öffentliche Hand mit genügend Geld ausstatten wollen, um die Kostenfreiheit zu ermöglichen? Deshalb bedarf es eines schrittweisen Vorgehens und es bedarf einer Prioritätensetzung. Wir bleiben bei dem Ziel: Schritt für Schritt Kostenfreiheit auf dem gesamten Bildungsweg für alle. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt geht es bei dem Beschluss, den wir heute auf dem Tisch haben, um die Wertschätzung des Handwerks und vor allen Dingen darum, die Attraktivität des Handwerks zu erhöhen. Auch hier sind sich alle einig. Das Handwerk ist wertzuschätzen. Aber, meine Damen und Herren, das machen wir ja nicht erst dadurch, dass wir eine Gründerprämie oder einen Meisterbonus einführen, sondern – Herr Schubert hat es anklingen lassen – wir haben beispielsweise im Bereich der Gründerförderung einen breiten Instrumentenkasten. Und damit das hier kurz mal aufgezählt ist: In dem Bereich, der auch für das Handwerk gilt, haben wir die Existenzgründerpässe. Wir haben eine Gründungsprämie für innovative Gründung. Wir haben ein Mikrokreditprogramm. Wir haben Thüringen-Invest. Die Kollegin Lehmann hat den Digitalbonus angesprochen. Darauf will ich mal kurz ein Schlaglicht werfen. Wir haben seit Beginn im Sommer 2018 bis zum August 2020 5,3 Millionen Euro in den Digitalbonus investiert. Von den etwa 460 Projekten, die wir beschieden haben, ist ein Drittel aus dem Handwerk, ein Drittel Industrie, ein Drittel die anderen Bereiche, Dienstleistungen und dergleichen. Das heißt, wir haben mit diesem Instrument etwas Wesentliches dafür getan, um das Handwerk zu stärken. Die Diskussion über einen Meisterbonus, eine Gründerprämie ist nicht neu. Ich habe in mehreren Landtagssitzungen seit 2015 mit Ihnen über dieses Thema diskutiert. Der Hauptgrund auch hier, dass wir nur zu einem ersten Schritt, aber immerhin zu einem ersten Schritt kommen, ist, dass die finanzielle Lage angespannt ist. Und wenn eine SPDFraktion 15.000 Euro ursprünglich erwartet und jetzt weitaus weniger im Antrag steht, dann hat das etwa nichts damit zu tun, dass das Handwerk nicht wertgeschätzt wird, hat nichts damit zu tun, dass natürlich die 15.000 Euro gut angelegtes Geld sind, aber, meine Damen und Herren, wir können nicht alles auf einmal machen, sondern nur Schritt für Schritt. (Beifall SPD) Deshalb bin ich sehr dankbar, dass es jetzt einen guten Kompromiss gegeben hat. Herr Kemmerich, ich bin es nicht gewesen, der gesagt hat, 1.000 Euro müssen reichen, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Im Wahlkampf ist das so aufgetaucht!) sondern ich bin derjenige gewesen, der gesagt hat, wir müssen maßvoll im Haushalt die unterschiedlichsten Bereiche, also auch die anderen Instrumente, die wir für Gründer brauchen, miteinander betrachten und die geldlichen Mittel freisetzen, die eben möglich sind. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Des- halb bleibt die Frage: Warum Lastenfahrräder und nicht Meister?) Deshalb bleibt es jetzt ein weiterer Schritt aufgesetzt auf unsere Prämie für die Jahrgangsbesten, dass wir mit Meistergründungsprämie, Meisterbonus, insbesondere aber auch mit der Arbeitsplatzund Ausbildungsplatzprämie ein deutliches Signal setzen. Ich bin sehr froh, dass das gelingen wird. Ich darf zwei Anmerkungen machen. Das eine ist: Wenn es nur ein erster Schritt ist, dann haben wir auch immer wieder über die Industriemeister gesprochen. Das ist nichts Neues, Herr Kemmerich, das haben Sie nicht erfunden. Sondern auch hier ist allein der finanzielle Hintergrund maßgebend. Zum Zweiten darf ich Sie daran erinnern, dass wir momentan nur die Beträge für das Jahr 2021 beschließen. Wir werden also dafür Sorge tragen müssen, dass 2022 dieses Vorhaben ausfinanziert wird, und zwar so, dass es nicht zulasten anderer Titel geht, die wir für die Unterstützung von Industrie und Handwerk dringend auch in der jetzigen Höhe brauchen. Ein guter Tag für das Handwerk, danke dafür, dass Sie sich geeinigt haben und wir diese Dinge auf den Weg bringen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt doch noch einen Redewunsch aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Henke, CDU-Fraktion. Sie haben noch 2 Minuten und 10 Sekunden. Ich gebe noch folgenden Hinweis: Für den Tagesordnungspunkt 17 liegen die Neufassungen vor und links und rechts an den Seiten aus – also wer Bedarf hat.

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Martin Henkel CDU

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Zuschauer am Livestream, vor allem Handwerker! Ich werde mich kurzfassen. Eigentlich sind die Dinge ja auch alle gesagt und ich freue mich, dass grundsätzlich auch ein Konsens besteht. (Beifall SPD) Dennoch bin ich schon ein Stück weit irritiert darüber, wie differenziert die Redebeiträge waren. Fakt ist doch eins, die Notwendigkeit sehen wir doch alle: Fachkräftemangel, ein Rückgang bei den Gründungen, Firmenübernahmen, die nicht gesichert sind. Wir wollen die Kostenpflicht bei der Meisterprüfung abschaffen, auch das hat der Minister eben gesagt. Das sind doch alles Dinge, die uns irgendwo einen. Ich glaube, wir haben einen ganz wesentlichen Konsens, der ist heute hier auch zum Ausdruck gebracht worden: Wir brauchen mehr Wertschätzung für das Handwerk und für die Menschen, die im Handwerk arbeiten. Wir müssen gucken, dass wir wettbewerbsfähig bleiben als Freistaat Thüringen. Wir müssen gucken, was unsere Nachbarländer machen und da haben wir Nachholbedarf. Das ist auch der Grund, warum wir als CDU seit Jahren schon genau darauf hingewirkt haben, was bisher nicht funktioniert hat. Ich bin schon erstaunt, dass die AfD und die FDP hier fast in eine Verweigerungshaltung gehen. Ich hoffe, dass sie dem Antrag dennoch zustimmen werden, weil der Antrag wichtig ist. (Beifall CDU, SPD) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist doch kein Verweigern! Es geht darum, etwas zu verbessern! Man wird doch was verbessern dürfen!) Das war auch eher in die Richtung der AfD gedacht. Sie haben gesagt, Sie können es besser, wir haben aber den Konsens erreicht. Ich will es noch einmal sagen, das Entscheidende ist, dass wir unseren Standort verbessern und weiter voranbringen und dass wir auf unsere Wettbewerbsfähigkeit achten, dass wir gucken, wie es mit Thüringen weitergeht. Und ich muss dann schon noch mal in Richtung Rot-Rot-Grün gucken. Sie haben ja gesagt, Sie wollten schon immer das Handwerk stärken und Sie haben das ja auch gewollt. Also eines ist Fakt: Wir haben mit unserem Antrag Anfang dieses Jahres bzw. Ende 2019, als die Dinge losgingen, den Weg erst geebnet. Eines ist Fakt: Wir wollten es auch schon vor fünf Jahren haben. Vor fünf Jahren hat die CDU genau diesen Weg schon eingeschlagen und Rot-Rot-Grün ist den Weg eben nicht mitgegangen. Ich will jetzt gar nicht rechthaberisch sein, man muss doch aber irgendwo bei der Wahrheit bleiben. Entscheidend ist für mich heute, dass wir es zum Abschluss bringen, dass wir unseren Freistaat ein Stück weit wettbewerbsfähiger machen. Das Ergebnis zählt und deshalb werbe ich jetzt noch einmal dafür, den Antrag zu unterstützen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Somit sind die Redezeiten auch vollumfänglich erschöpft. Wir beenden die Aussprache. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fraktion der CDU hat ihren Antrag in der Drucksache 7/152 zurückgezogen, sodass eine Abstimmung über den Antrag entfällt und wir kommen damit zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD. Wir stimmen ab über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/213 – Neufassung –. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen damit zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir ab über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2217. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen, außer den Fraktionen der FDP und der AfD. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen der AfD und der FDP. Damit ist der Alternativantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum gemeinsamen Aufruf des Tagesordnungspunkts 17 in den Teilen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1937 - Neufassung hier: Nummern I., II. und III.2., III.3., III.4. dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2244 dazu: Beteiligung des Parlaments während der Corona-Pandemie sicherstellen hier: Abweichung von der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Alternativantrag der Faktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2242 - 2. Neufassung Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2024 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/2248 Das Wort hat Frau Abgeordnete Stange zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu beiden Tagesordnungspunkten.

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Karola Stange Die Linke

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1937 – hier die Nummern I., II. und III.2., III.3., III.4. – „Sicher durch die Krise: Negativwirkungen der Corona-Pandemie auf Gesundheit, Familie und Demokratie reduzieren“: Durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner Sitzung am 3. November 2020 wurde der eben zitierte Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – federführend – sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. In seiner Sitzung am 5. November 2020 hat der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung unter anderem die Nummern III.3. und III.4. des Antrags beraten. In der 14. Sitzung am 3. Dezember 2020 hat der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Nummern I.2. sowie III.2. des Antrags ebenfalls noch einmal beraten. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die ebenfalls aufgeführten Nummern am 4. Dezember 2020 beraten. Die Ausschüsse haben empfohlen, den Antrag in den Nummern I.2. sowie III.2., III.3. sowie III.4. des Antrags abzulehnen. Ähnlich erging es dem Antrag der FDP zum Thema „Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen“. Dieser Antrag wurde ebenfalls am 3. November 2020 als Alternativantrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – federführend – sowie an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 12. Sitzung am 5. November 2020 sowie in der 14. Sitzung am 3. Dezember 2020 beraten. Der mitberatende Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung den Antrag in seiner 16. Sitzung am 4. Dezember beraten und empfohlen, den Antrag abzulehnen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Henry Worm

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für den Alternativantrag in der 2. Neufassung erteile ich Frau Abgeordneter Henfling das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst die Entschuldigung für die zweite Neufassung, aber man merkt, dass hier Parlamentsbeteiligung dann eben doch nicht trivial ist und wir manchmal an einzelnen Worten noch feilen müssen, um genau das umzusetzen, was wir haben wollen. Ich versuche, Ihnen auch kurz den Unterschied zur ersten Neufassung darzulegen. Es gibt hier einerseits eine Änderung unter II. im zweiten Absatz, dort ist der Satz geändert worden in: „Der Ältestenrat beschließt den Abschluss der Beteiligung.“ Im Absatz 4 unter II. sind der letzte und vorletzte Satz gestrichen worden. Ich glaube, dann gibt es noch eine Anfügung – Entschuldigung, das ist nicht einfach. Die Anfügung steht unter – gucken Sie nach, da ist noch ein Bezug eingeführt worden auf den § 80 der Geschäftsordnung. Ich komme nun generell zum Antrag. Der vorliegende Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist das Ergebnis von vielen parlamentarischen Initiativen, die wir hier schon seit einigen Monaten im Plenum und den Fachausschüssen diskutiert haben. Alle Initiativen fordern richtigerweise mehr Beteiligung des Parlaments bei Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Den Ländern werden durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes zwar weitreichende Kompetenzen übertragen, Maßnahmen durch entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, um Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen. Allerdings bedeuten diese Maßnahmen eben auch Grundrechtseingriffe, besonders, wenn diese für einen längeren Zeitraum gelten. Eine alleinige Entscheidung durch die Exekutive ohne eine Beteiligung und Zustimmung der Legislative, also des Landtags als gesetzgebendes Organ, ist aus demokratischer und verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich. Auch in der derzeitigen Pandemielage verpflichtet das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip das Parlament, wesentliche Entscheidungen zu treffen, dies umso mehr, je intensiver die Grundrechtseingriffe sind. Es ist also unerlässlich, den Landtag vor der Umsetzung wichtiger exekutiver Handlungsschritte, also vor der Verabschiedung und dem Inkrafttreten von Corona-Verordnungen, einzubeziehen. Genau das wollen wir mit diesem Antrag erreichen. Wie soll diese Beteiligung dann konkret aussehen? Der Landtag soll regelmäßig über Entwicklungen der Corona-Pandemie sowie deren Auswirkungen und Folgen informiert werden. Verordnungsentwürfe werden von der Landtagspräsidentin im Einvernehmen mit dem Ältestenrat unverzüglich an die Fachausschüsse überwiesen, um dort fachlich fundiert diskutiert und gegebenenfalls geändert zu werden. Die Fachausschüsse können eine Stellungnahme abgeben, die nach Entscheidung des Ältestenrats als Stellungnahme des Landtags an die Landesregierung zugeleitet wird. Auf Verlangen einer Fraktion im Ältestenrat findet die Beratung der Stellungnahme im Plenum statt. Für uns war es unerlässlich, dass die Gremien, in denen über Corona-Verordnungen beraten wird, also der Ältestenrat und die Fachausschüsse, entsprechend auch öffentlich tagen, nur so wird vollumfänglich transparent dargelegt, warum welche Entscheidungen getroffen worden sind und warum es in einigen Situationen alternativlos ist, bestimmte Grundrechte bis zur Eindämmung der Pandemie einzuschränken. Die aktuellen Infizierten- und Todeszahlen kennen wir alle. Notwendig ist auch die Regelung, dass die beratenden Gremien digital stattfinden können, also per Telefon- oder Digitalkonferenz. So kann kurzfristig und auch, wenn sich einige Abgeordnete in Quarantäne befinden, beraten werden. Der Landtag und seine Gremien bleiben handlungsfähig. Die aktuellen Infizierten- und Todeszahlen kennen wir alle. Notwendig ist auch die Regelung, dass die beratenden Gremien digital stattfinden können, also per Telefon- oder Digitalkonferenz. So kann kurzfristig und auch wenn sich einige Abgeordnete in Quarantäne befinden, beraten werden. Wie die bisherigen Maßnahmen wirken, soll durch Experten evaluiert werden, um Handlungsmöglichkeiten für den weiteren Umgang mit der Pandemie zu entwickeln. Ein erster Bericht soll im März 2021 vorgelegt werden. Abschließend bleibt mir noch zu sagen: Mit der Annahme dieses Alternativantrags gehen wir einen wichtigen Schritt und kommen unserer verfassungsrechtlichen Pflicht als gesetzgebendes Organ nach, Entscheidungen demokratisch zu legitimieren. Wir wollen weiterhin das Bestmögliche tun, damit auch und gerade in Krisenzeiten Entscheidungen parlamentarisch und damit demokratisch legitimiert sind. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Antrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Danke, Frau Henfling. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Mir liegen zwei Wortmeldungen vor. Zuerst erhält Abgeordneter Montag von der Fraktion der FDP das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann eigentlich dort anfangen, wo ich vorhin leider nicht fertig geworden bin, nämlich bei der Frage: Welche Vorschläge haben wir gemacht, die Sie abgelehnt haben, die Sie jetzt wieder machen? (Beifall FDP) Das ist dieses Mal Parlamentsbeteiligung. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatten im Juni, die wir hier im Haus geführt haben. Die CDU war ein bisschen skeptisch: Kann man das so machen? Herr Blechschmidt hat gesagt: Das geht so gar nicht. Frau Lehmann hat uns bei der Forderung nach mehr Parlamentsbeteiligung – wir haben ja ein Gesetzentwurf vorgelegt – sogar Populismus vorgeworfen (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das war der Grund! Gesetzliche Regelung!) – ich komme gleich drauf, Herr Blechschmidt –, wir würden von der Krise profitieren wollen. Jetzt diskutieren wir – und das ist im Übrigen sehr richtig so – alle gemeinsam über die beste Lösung, wie wir das Parlament auch in der Corona-Krise adäquat beteiligen können. Aber – und jetzt komme ich leider schon zum ersten Aber – ich verstehe den Weg nicht, den Sie gewählt haben. Denn das Verordnungsrecht ist ein Exekutivrecht, es ist ein Recht der Regierung zu handeln, und zwar eigenverantwortlich zu handeln. Das heißt, in einer Krisensituation eigenverantwortlich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen krisenhaften Moment aufzulösen. Und jetzt kommen Sie mit Ihrem Vorschlag, der nichts anderes sagt als: Wir teilen diese Verantwortung, wir fragen vorher das Parlament, was wollt ihr eigentlich? Wir beteiligen vorher den Ältestenrat, der festlegt, welcher Ausschuss noch weiter beteiligt werden soll, welche Anhörungsmöglichkeiten usw. Dann wird noch irgendwie diskutiert und dann fährt der Herr Ministerpräsident vielleicht zur MPK, wenn ihm die Entscheidungen des Parlaments gefallen haben, und dann übernimmt er den einen oder anderen Vorschlag oder eben nicht. Dann ist es ja doch wieder Exekutivrecht der Landesregierung. Summa summarum: Es ändert sich nichts an der Beteiligung des Parlaments, weil die Information des Parlaments eben keine prozessuale Entscheidungskraft des Parlaments ist und das wird auch nicht durch Ihren Antrag ersetzt. Richtigerweise ist es andersherum, nämlich zu sagen: Lieber Herr Ministerpräsident, fahren Sie zur MPK, setzen Sie Verordnungen in Kraft, handeln Sie so, wie es die Verordnungen vorsehen. Aber binden Sie danach prozessual den Landtag ein, um sich die Legitimität Ihrer Handlungen bei etwaigen Grundrechtseingriffen abzusichern. (Beifall FDP) Dann hat man tatsächlich ein Verfahren, das beides beachtet: die Verantwortung, die gerade im Infektionsschutz allein bei der Landesregierung bzw. den Landesregierungen und/oder dem Bund liegt, und gleichzeitig den Landtag in der Frist zu beteiligen. Wir haben vier Wochen im Nachgang vorgeschlagen, denn ich glaube schon, dass das richtig ist, dass eine Landesregierung auch schnell, auch gerne natürlich kontrovers handeln kann, wenn die Maßnahmen aus ihrer Sicht geeignet sind, diese entsprechende Krisensituation zu meistern. Also der Vorschlag, der hier vorliegt, ist ein „HinischaniVorschlag“: „Hilft nicht, schadet aber auch nicht“, weil am Ende die Landesregierung sowieso machen kann, was sie will, und im Zweifel auch noch sagen kann: Ihr wolltet es doch so, liebes Parlament, egal, was wir dann am Ende draus machen. Das ist zu wenig, das ist auch kein fairer Umgang. Es ist zwar ein Verfahren, was immerhin mehr ist als das, was wir bisher erlebt haben. Da will ich vielleicht auch nur mal drauf hinaus, wenn man die eine oder andere Sitzung auch im Sozialausschuss mitmachen durfte: Das war schon spannend, wie dann zum Beispiel einzelne Änderungspunkte eines CDU-Antrags – quasi live konnte man das ja nachvollziehen – verhandelt worden sind, wo man sich auch dankenswerterweise gegenseitig noch mal daran erinnert hatte, wie man das denn bzw. was man eigentlich gemeinsam abgesprochen hat. Also das war schon interessant. Dann zog man das Handy raus aus der Sitzung und hat dann gelesen, Sportvereine dürfen wieder und so weiter, wo man gedacht hat, Moment, eigentlich vertraulich und so. Das hat keinen interessiert, ist aber auch egal. Denn das ist nicht einmal passiert, es ist mehrfach passiert. Was ich dann nur nicht verstehe, als die Landesregierung erklärt hat, sie wird dieser Bitte nachkommen, dass wir heute noch mal darüber diskutieren und das nachgängig beschließen sollen – wir haben heute eine ganz andere Lage. Es wäre vielleicht einfacher gewesen, die beiden Punkte aus dem Antrag der CDU, die heute Zustimmung erfahren sollen, einfach zurückzuziehen, weil sie in der Lage, in der wir sind, überhaupt keine Rolle spielen. Ich sage nur: Lockdown. Ansonsten hat die Landesregierung ja dankenswerterweise in den Verordnungen auch bereits diesem Änderungsantrag oder diesen Änderungswünschen entsprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es gut, dass jetzt alle hier über Parlamentsbeteiligung sprechen. Das ist mehr, als im Juni war. Wir Liberale glauben ja, dass der Mensch ein zur Vernunft begabtes Wesen ist, aber nicht alles, was vorgeschlagen wird, ist auch vernünftig. Insofern hoffen wir darauf, dass ein Lernprozess noch einsetzt. Diesen Vorschlag der Parlamentsbeteiligung, wie Sie das hier vorschlagen, den werden wir definitiv nicht mittragen, weil das eher ein Spaß als ernsthaft gemeinter Respekt vor dem Parlament ist. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Danke, Herr Montag. Es erhält nun das Wort Herr Abgeordneter Aust von der Fraktion der AfD.

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René Aust AfD

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Herr Präsident, meine Damen und Herren, den Ländern der Welt, so auch Deutschland, fällt ein angemessener, ausgewogener Umgang mit COVID-19 schwer. Wie könnte es auch anders sein, Corona stellt politisch Verantwortliche ständig vor moralische Dilemmas. Bei jeder getroffenen Maßnahme sind positive und negative Folgen mitzudenken. Bei jeder unterlassenen Maßnahme sind ebenso positive und negative Folgen mitzudenken. Auf der einen Seite soll durch die Maßnahmen die Anzahl der positiv Getesteten sinken. Auf der anderen Seite gab es beispielsweise während des Lockdowns im Frühjahr einen statistisch signifikanten Anstieg von Herztoten in Hessen um 12 Prozent gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Auf der einen Seite soll durch die Maßnahmen die Zahl der Personen, die an oder mit Corona versterben, sinken, auf der anderen Seite wurde durch den Lockdown das Leiden vieler Krebskranker durch verschobene Operationen verlängert, bei manchen sogar das Leben verkürzt. (Beifall AfD) Auf der einen Seite sollen weniger positiv Getestete auf den Krankenhausstationen liegen, auf der anderen Seite nahmen die Probleme in Pflegeheimen enorm zu, weil aufgrund der Quarantänebestimmungen ganze Mitarbeitergruppen ausfielen und die ohnehin schwierige Personalsituation noch schlimmer wurde. Auf der einen Seite soll alles schnell gehen, auf der anderen Seite will man den Ansprüchen der parlamentarischen Demokratie genügen. Es geht bei Corona um das Abwägen der gesamten Schäden durch getroffene und unterlassene Maßnahmen an Leib, Leben und wirtschaftlichen sowie sozialen Existenzen. Am Ende des Abwägungsprozesses kommen wir zu unterschiedlichen Ergebnissen, was nun der richtige Weg, was die richtige Strategie im Umgang mit Corona ist. Manche unterstützen scharfe, weitgehende Maßnahmen wie einen Lockdown, wie zum Beispiel die CDU in ihrem Antrag, wenn sie einen Winterfahrplan fordert, der sich an die bundesweiten Vereinbarungen hält. Andere sorgen sich aufgrund dieser strengen Maßnahmen des Lockdowns um ihre wirtschaftliche Existenz und die Bildung ihrer Kinder, aber auch um die in unserer Geschichte nicht so selbstverständlichen bürgerlichen Freiheitsrechte. Wir treten nach unserem Abwägungsprozess für den konsequenten Schutz von Risikogruppen ein. (Beifall AfD) Bis zu 90 Prozent der Corona-Toten lebten in Pflegeheimen. Ihre Corona-Politik schützt diese älteren Menschen in Pflegeheimen nicht. (Beifall AfD) Aber zu welcher Überzeugung ein jeder von uns auch kommen mag, was die richtige Strategie nun sei, nichts rechtfertigt einige der Exzesse der vergangenen Wochen. Nichts rechtfertigt beispielsweise die Gewalt- und Morddrohungen und Belästigungen bis ins Private hinein gegenüber Innenminister Maier und Ministerpräsident Ramelow. Nichts rechtfertigt, dass Bürger, die sich gegen die als unverhältnismäßig wahrgenommenen Lockdown-CoronaMaßnahmen auflehnen und ihr Demonstrationsrecht friedfertig in Anspruch nehmen, von politisch Verantwortlichen, von Abgeordneten und von Regierungsmitgliedern beschimpft und beleidigt werden. (Beifall AfD) Und nichts rechtfertigt, dass diese Bürger, die sich um ihre Grundrechte sorgen, vom sogenannten Verfassungsschutz vorverurteilt, belästigt und in Gänze gebrandmarkt werden. (Beifall AfD) Übrigens: Es ist in dieser sensiblen Frage nicht zu rechtfertigen, Grollpropaganda über den politischen Gegner zu verbreiten, wie dies Herr Prof. Voigt beispielsweise im Spiegel-Interview über meine AfD getan hat. (Beifall AfD) Herr Professor Voigt, Sie mögen Höheres anstreben, aber Sie haben mit Ihrem verlogenen Interview gezeigt, dass Sie dafür nicht über genügend Redlichkeit verfügen. (Beifall AfD) In dieser Krise rächen sich die vergangenen fünf Jahre verkommene politische Diskussionskultur. Wer die herrschende Flüchtlingspolitik kritisierte, wurde allzu oft als Nazi, Rassist, Faschist usw. beschimpft. Wer die herrschende Klimapolitik kritisierte, wurde allzu oft als Leugner, Verschwörer usw. beschimpft. Heute rufen viele von Ihnen diejenigen zu Solidarität und Gemeinschaftsverantwortung auf, die Sie seit fünf Jahren auf das Übelste und ehrabschneidend beleidigen. (Beifall AfD) Manchen wird sogar, obwohl sie unbescholtene Bürger sind oder Jahrzehnte als Beamte diesem Staat treu und ohne Tadel dienten, der Inlandsnachrichtengeheimdienst VS auf den Hals geschickt. (Beifall AfD) Die aus Ihrer Sicht fehlende Solidarität in der heutigen Situation, das fehlende Gemeinschaftsgefühl und die dadurch auch zusätzlichen Opfer sind Ergebnis Ihrer Art und Weise, Kritiker Ihrer Politik zu beleidigen und zu denunzieren. (Beifall AfD) Solidarität und Gemeinschaftsgefühl lassen sich nicht auf Knopfdruck bestellen. Wer in normalen Zeiten jedes nationale Gemeinschaftsgefühl der Deutschen unter Generalverdacht stellt, kann sich dann nicht auf Gemeinschaftsverantwortung in Krisenzeiten berufen und auch nicht darauf verlassen. (Beifall AfD) Das besondere Gemeinschaftsgefühl, nämlich das nationale Gemeinschaftsgefühl, der Patriotismus – nicht nationaler Chauvinismus –, stützt und stärkt die Solidarität, die in Krisenzeiten so wertvoll ist. (Beifall AfD) Wichtiger noch aber ist, in Zukunft die Arbeitsbedingungen in Senioren- und Pflegeheimen so zu verbessern, dass viele der zwei- bis dreihunderttausend Pflegekräfte, die aufgrund der von Ihnen zu verantwortenden miesen Arbeitsbedingungen in anderen Berufen tätig sind, wieder in ihren eigentlichen Beruf zurückkehren wollen. Noch einmal kurz zu den Anträgen: Der CDU-Antrag ist von üblicher allgemeiner Plattheit und stützt letztlich eine Strategie, die nicht die unsere ist. Der FDP-Antrag geht uns zwar nicht weit genug, aber dennoch ist er gut genug, dass wir diesem zustimmen können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Danke, Herr Aust. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist offenbar nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Punkt a – Abstimmungen zu den Nummern I, II und III.2, III.3 ...

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Andreas Bühl CDU

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Herr Präsident?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Ja?

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Andreas Bühl CDU

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Diesen Antrag würden wir zurückziehen, weil es ja einen gemeinsamen Alternativantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gibt.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Alles klar, gut. Ich habe vorhin während dieses Punktes das Pult hier übernommen, deswegen ist mir das offenbar entgangen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag in der Drucksache 7/2242. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich stelle noch klar, es steht die 2. Neufassung zur Abstimmung. Trotzdem noch mal die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2242 – 2. Neufassung –. Wer ist dafür? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Alternativantrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag in der Drucksache 7/2024. Abgestimmt wird direkt über den Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2024. Wer ist für diesen Antrag? – Ich bin gerade korrigiert worden. Wir haben den Alternativantrag in Drucksache 7/2242 – 2. Neufassung – mit Mehrheit angenommen, damit ist die Abstimmung über den Alternativantrag in Drucksache 7/2024 hinfällig. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. – Ich bitte um einen kurzen Moment Geduld. – Ich stelle zum Tagesordnungspunkt 17 noch fest, dass entsprechend § 120 der Geschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen gegeben war, also eine Zweidrittelmehrheit zur Zustimmung. Nach diesem Nachtrag rufe ich jetzt auf den TagesAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1318 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte.

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Uwe Thrum AfD

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, je später der Abend, umso besser die Anträge. (Heiterkeit und Beifall AfD) Sie haben uns vorhin im Bereich Bildung vorgeworfen, dass von der AfD nichts kommt. Jetzt können Sie mal beweisen, ob Sie bereit sind, über Ihren Schatten zu springen und hier mal vernünftig etwas in den Grundschulen voranzubringen, gegen den Unterrichtsausfall und Lehrermangel (Beifall AfD) tatsächlich praktikabel mal etwas voranzubringen, denn die Probleme im Bereich Bildung und Erziehung sind allgegenwärtig. Das zentralste Thema dabei ist und bleibt der Unterrichtsausfall, da können Sie mit Geld winken, wie Sie wollen. Wobei Thüringen mittlerweile einen der Spitzenreiterplätze in ganz Deutschland einnimmt. Allein bei uns im Saale-Orla-Kreis fallen wöchentlich im Schnitt über 800 Unterrichtsstunden aus – das müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Handeln ist jetzt angesagt. (Beifall AfD) Außerdem müssen wir feststellen, dass in Thüringen 291 Erzieher an den Schulhorten fehlen. Warum ist das so? Weil keiner nach einer fünfjährigen Ausbildung, die man zum Großteil noch selbst finanzieren muss, eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen möchte. Wer die Wahl hat zwischen Kindergarten und Hort, entscheidet sich häufig für den Kindergarten, weil dort eine höhere Stundenanzahl gearbeitet werden kann und im Prinzip voll verdient wird. An dieser Situation wollen wir etwas ändern, also den Erzieherberuf attraktiver machen, für Vollzeitbeschäftigung sorgen und jungen Menschen eine Tür öffnen durch entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten zur Lehrbefähigung im Grundschulunterricht in Nebenfächern und andererseits – was sollte uns wichtiger sein – den Unterrichtsausfall an den Schulen so weit wie möglich minimieren. Und ganz klar müssen wir da mal über unseren eigenen Schatten springen, eingefahrene Strukturen verlassen, neue und vor allen Dingen praktikable Wege gehen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Es ist auch nicht so, dass andere Bundesländer da nicht schon einen Schritt voraus sind. Die Bayern zum Beispiel praktizieren das bereits mit einer Ausbildung zum Fachlehrer oder Förderlehrer. Voraussetzung ist dort ein mittlerer Schulabschluss und gegebenenfalls eine spezifische Vorbildung in der jeweiligen Fachrichtung. Bei Abschluss mit entsprechendem Notendurchschnitt kann man dort eine fachgebundene Hochschulreife erlangen und den Weg somit weiter nach vorn frei machen. Und genau das ist es doch, was wir hier in Thüringen auch brauchen: die jungen Menschen zu motivieren und anzuspornen, anstatt immer neue bürokratische Hürden aufzubauen. Noch mal unser Antrag in Kürze zusammengefasst: Es geht darum, die Erzieher mit Lehrbefähigung aus DDR-Zeiten zu stärken, entsprechende Zuschläge einzuführen, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie doch mal, wie viele es gibt!) unbefristete Arbeitsverträge zu vergeben und entsprechende Fortbildungen für diese zu organisieren. Außerdem wollen wir eine neue Möglichkeit in Thüringen schaffen, dass Erzieher eine Lehrbefähigung im Grundschulunterricht in Nebenfächern wie Musik, Sport, Werken, Schulgarten oder Kunst erlangen können. (Beifall AfD) Das macht den Erzieherberuf attraktiv, schafft Vollzeitbeschäftigung und – das Wichtigste zu guter Letzt – es reduziert den Unterrichtsausfall. Alles in allem eine gute Sache, ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Danke, Herr Thrum. Ich eröffne die Aussprache. Es liegt mir eine Wortmeldung von Herrn Reinhardt von der Fraktion Die Linke vor. Bitte, Herr Reinhardt.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Den Einwurf, dass die Anträge je später immer besser werden und dass es auch inhaltlich gute Anträge der AfD zur Bildungspolitik gäbe, kann ich so natürlich nicht stehen lassen. Es ist – wie so oft – auch in den Ausschüssen inhaltlich nicht so toll. Ein bildungspolitisches Alleinstellungsmerkmal in Thüringen sind unsere Horte, finanziell und strukturell. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Sicht der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gilt es, diese zu erhalten, um das Ziel einer modernen Ganztagsschule zu erreichen und die Hortnerinnen als wichtigen Bestandteil des Teams Grundschule zu erhalten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Im Antrag der AfD geht es darum, dass die Lehrbefähigungen von Horterzieher/-innen gestärkt und ermöglicht werden, um somit Horterzieher/-innen in den Unterricht einzubinden – was auch zur Folge hätte, dass uns die Fachkräfte für die wichtige Aufgabe der Ganztagsbetreuung an unseren Thüringer Horten fehlen würden. Ziel ist es – so steht es in der Begründung –, dass man mit dieser Maßnahme nur den Mangel an Grundschullehrer/-innen in der Grundschule abbauen möchte. Dieses Ansinnen passt natürlich zum Familienbild der AfD, das mindestens als altkonservativ beschrieben werden kann, kurz gesagt so viel wie: Die Frau soll sich bitte zu Hause um die Pflege und Erziehung des deutschen Kindes kümmern, aber mehr auch nicht. Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Horterzieherinnen, verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Die Arbeit, die Sie täglich leisten, unabhängig von der aktuellen Pandemie, soll und gehört wertgeschätzt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für Ihre tägliche Arbeit an den Kindern, mit den Eltern, mit den Lehrkräften möchten wir, möchte ich stellvertretend Danke sagen. Wir wissen, dass Sie oftmals einspringen, um die Klasse, um den Unterricht am Laufen zu halten. Für eine entsprechende Anerkennung der Horterzieher/-innen, die bereits jetzt schon mit der Lehrbefähigung arbeiten, wird das TMBJS zukünftig sicherlich Sorge tragen, denn nicht erst seit 2018 wird daran gearbeitet. Teil dieses Prozesses der Anerkennung müssen aber auch die Gewerkschaften und Personalräte sein. Seit 2014 hat die rot-rot-grüne Landesregierung daran gearbeitet, dass die Hortbetreuung stetig ausgebaut wurde. Damals starteten wir mit einem Beschäftigungsumfang von nur 50 Prozent für Horterzieher/-innen. Nunmehr sind wir zwischen 60 und 80 Prozent, also bei 70 Prozent. Das haben wir geschafft, denn auch im nächsten Jahr wollen wir 300 neue Stellen in den Thüringer Horten neu schaffen. Insgesamt wird uns das ca. 150 Millionen Euro kosten. Das Ziel, Horterzieher/-innen – oder wie man früher die Kollegen und Kolleginnen nannte: die Pionierleiter/-innen –, die noch eine Lehrbefähigung haben, denn um die geht es hier in diesem Antrag speziell, am oder im Unterricht einzubinden, quasi als Lehrer einzustellen, ist verständlich, führt aber am Ziel vorbei, die fehlenden Lehrerstellen im Grundschulbereich zu besetzen. Anmerken möchte ich, dass das TMBJS sicherlich an der Würdigung der zusätzlichen Aufgaben arbeitet, die unsere Horterzieher/-innen täglich leisten. Ziel sollte es sein, das Grundschullehramt als Beruf attraktiv zu gestalten, um so die fehlenden Stellen zu besetzen. Und ja, das werden wir nicht nur machen, das haben wir auch schon gemacht. Ich erspare Ihnen nun die weiteren Maßnahmen, die wir untersetzen, um den Lehrer/-innenberuf attraktiv zu machen. Aber aus aktuellem Anlass möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass wir heute mit der A13 für die Grundschullehrer/-innen einen effizienten Weg gefunden haben, diesen Beruf attraktiv zu gestalten. Und Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, haben dagegen gestimmt. Das kann man nicht verstehen. Und so komme ich tatsächlich zu der Schlussfolgerung, dass Sie diesen Antrag gestellt haben – man könnte es fast billigen Populismus nennen –, um Betroffene mit einem berechtigten Anliegen für Ihre Politik zu missbrauchen oder zumindest vorzuschieben. Wir werden diesen Antrag zumindest ablehnen. Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Danke, Herr Reinhardt. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Abgeordneter Thrum.

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Uwe Thrum AfD

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete! Lieber Herr Reinhardt, ich habe noch nie so viel Quatsch auf einem Haufen gehört. (Beifall AfD) Ich habe es vorhin schon mal angesprochen: Ich bin Handwerksmeister und wurde 27 Jahre dafür bezahlt, Lösungen zu erarbeiten. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wo sind sie?) Aber das, wofür Sie hier sitzen – Ihnen geht es nur darum, Konflikte zu schüren. (Heiterkeit DIE LINKE) Ihnen geht es nicht darum, Lösungen zu erarbeiten, sondern ausschließlich darum, hier Probleme und Konflikte zu schüren und zu erzeugen. (Beifall AfD) So kommen wir jedenfalls hier in Thüringen nicht voran. (Beifall AfD) Sie wissen genauso wie ich: Nur wer die Geschichte kennt, kann für die Zukunft lernen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind so süß, wenn Sie aus dem Poesiealbum zitieren!) Und deshalb möchte ich noch mal einen kurzen Abriss über die Fehlentwicklungen in der Thüringer Bildungspolitik aufzeigen. Ursache für den gravierenden Lehrermangel ist die desaströse Einstellungspolitik in den zurückliegenden 15 Jahren. Den Tiefpunkt hatte diese Entwicklung mit der CDU-geführten Landesregierung im Jahr 2007. Damals wurden ganze fünf Vollzeitlehrer hier in Thüringen eingestellt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) Als Folge dieser Politik fehlt uns heute eine gesamte Lehrergeneration an den Thüringer Schulen. (Beifall AfD) Der Unterrichtsausfall unter Rot-Rot-Grün hat sich noch mal verschärft – Sie kennen die Statistiken –, etwa 21.000 Unterrichtsstunden fallen im Schnitt in Thüringen wöchentlich momentan aus. Die Leidtragenden sind unsere Kinder und natürlich die gesamte Gesellschaft, denn diese Art von Bildungspolitik gefährdet die Leistungs- und Innovationsfähigkeit und somit die Zukunft unseres Landes. (Beifall AfD) Zwar ließ Bildungsminister Holter im Dezember vergangenen Jahres verlauten, dass in Thüringen in den nächsten zehn Jahren 8.000 neue Lehrer eingestellt und gebraucht werden. Aber was tun wir tatsächlich, um dieses Problem zu lösen? Die bisherigen Debatten im Bildungsausschuss haben jedenfalls nicht dazu beigetragen. Der Saale-OrlaKreis hat einen ständig steigenden Unterrichtsausfall zu verzeichnen. Dazu haben Sie in den letzten drei Jahren 17 Lehrerstellen im Plan abgebaut. (Beifall AfD) Wie passt das zusammen? Anstatt anzupacken, die Lehrer bürokratisch zu entlasten, (Beifall AfD) schnellere Bewerbungsverfahren durchzuführen, den Schulleitungen mehr Eigenverantwortung zu übergeben, wird durch eine aufgezwungene Inklusion und viel zu starre Schulämter eine gute Entwicklung ausgebremst – so sieht es aus. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Haben Sie Ihren Antrag gelesen?) Wir haben uns Gedanken gemacht, uns in den Schulen und Schulhorten umgehört, mit den Praktikern vor Ort gesprochen und daraus entstand dann dieser Antrag mit der Überschrift „Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen“. Zur Geschichte: Bereits vor 1990 gab es in der DDR die Möglichkeit für Horterzieher, im Unterstufenunterricht tätig zu werden. Ich bin 1981 eingeschult worden und ich weiß noch ganz genau zu berichten, welch gute Arbeit die Hortner damals eben auch im Bereich Bildung geleistet haben. Diese Lehrbefähigung wurde nach der Wende durch die CDU-geführte Landesregierung einkassiert. Rot-Rot-Grün führte im Jahr 2018 die Möglichkeit wieder ein, sodass die Hortner mit Lehrbefähigung aus DDR-Zeiten wieder unterrichten dürfen. Tatsächlich sieht es aber so aus, dass von den 770 Erziehern mit Qualifikation nur 122 die Möglichkeit des Unterrichtens nutzen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Zum einen wollen die Erzieher nach 30 Jahren Abstinenz gut auf ihre Arbeit in der Schule vorbereitet sein. Weiterhin ist der Einsatz im Unterricht auf maximal ein Jahr beschränkt und es sind nur sechs Unterrichtsstunden pro Woche möglich. Attraktive finanzielle Zuschläge gibt es nicht. Unser Antrag zielt darauf ab, die Horterzieher mit bereits bestehender Lehrbefähigung zu unterstützen und zu motivieren, entsprechend attraktive Zuschläge zum Gehalt zu ermöglichen, unbefristete Arbeitsverträge einzugehen und Vollzeit zu arbeiten und durch das Anbieten von Weiterbildung entsprechend eben auch fit zu machen für die neuen Aufgaben. Unser Hauptaugenmerk liegt aber vor allem darauf, dass mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung Bildungsangebote entwickelt werden, damit ein Erlangen der Lehrbefähigung im Grundschulunterricht in den Nebenfächern wieder möglich ist. (Beifall AfD) Ich bitte Sie: Lassen Sie uns die Grabenkämpfe zum Wohle unserer Kinder einmal überwinden und unterstützen Sie diesen Antrag. Wir beantragen jedenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Danke, Herr Thrum. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Tischner.

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Christian Tischner CDU

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mich hat es doch noch mal nach vorne getrieben nach dieser Rede von Herrn Thrum, die aus meiner Sicht absolut unterirdisch ist. (Unruhe AfD) Wir erleben seit Jahren, dass die AfD im Ausschuss keinerlei Beiträge liefert, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Na super!) wo wir doch gerade daran arbeiten, die Attraktivität für die Lehrer zu erhöhen. Und Sie stellen sich hier vorne hin (Beifall DIE LINKE, CDU) und behaupten, dass jetzt die Lösung auf dem Tisch liegt, indem Sie die Horterzieher zu Lehrern machen wollen, die Horterzieher, die gar nicht die Voraussetzungen erfüllen in der Regel, mit einem Regelschulantrag zu befähigen, in den Lehramtsberuf einzusteigen. Sie nehmen schlicht nicht zur Kenntnis, was wir heute im Grunde gerade im Lehrerbereich beschlossen haben. Sie nehmen nicht zur Kenntnis, was wir am Montag mit dem Haushalt beschließen werden, beispielsweise wenn 840 zusätzliche Stellen kommen, wenn wir deutliche Erhöhungen für die Zulagen vornehmen, wenn die A13 kommt. Da wird eine ganze Menge getan. Eins will ich Ihnen auch noch mal sagen, weil das genauso eine populistische Lüge ist, die immer wieder kommt, manchmal kommt sie auch von den Linken, mittlerweile nicht mehr so sehr: Im Jahr 2007, ja, da gab es nur drei Einstellungen. Aber Sie müssen auch überlegen, was 2007 geschehen ist. Da gab es nämlich das Ende der Teilzeitverbeamtung und 1.200 Vollzeitstellen mehr dadurch, dass die Kollegen gesagt haben: Wir möchten nicht mehr 80 Prozent arbeiten, sondern wir möchten 100 Prozent arbeiten. Das hat einer ganzen Lehrergeneration, zu der ich gehöre, auch letztendlich die Karriere unterbrochen. Wir sind dann in andere Bundesländer gegangen, haben woanders gearbeitet. Aber es ist schlicht verkehrt zu sagen, es wurde 2007 nichts getan. Auch damals hat man wirklich reagiert und hat Einstellungen vorgenommen. Danke. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Danke, Herr Tischner. Weitere Wortmeldungen? Ich sehe jetzt keine mehr. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. – Gut, bitte. Für die Landesregierung spricht die Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, es freut mich, dass ich hier noch das Wort ergreifen durfte. Ich möchte aus Sicht der Landesregierung gerne eins, zwei Missverständnisse aufklären. Natürlich ist der Unterrichtsausfall unbestritten eine der größten Herausforderungen, denen wir uns bundeweit stellen müssen, und das tun wir hier in Thüringen. Die Thüringer Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen tun das und investieren sehr viel Kraft. Ein Missverständnis oder vielleicht eine Wissenslücke, was mir zu bestehen scheint, ist: Erzieherinnen und Erzieher mit Lehrbefähigung für mindestens zwei Fächer können schon jetzt unbefristet als Lehrkraft eingestellt werden. Das Zweite, was ich aufklären möchte: Die im Landesdienst befindlichen Erzieherinnen und Erzieher mit Lehrbefähigung werden ja bereits jetzt auch im Unterricht eingesetzt. Dieser Einsatz erfolgt freiwillig, befristet und in der Regel für die Dauer von einem Schuljahr. Dieser Einsatz hilft bei der Unterrichtsabsicherung an den Grundschulen. Wir wollen aber nicht – und das ist hier auch schon erwähnt worden – voll ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer dauerhaft ersetzen. Deswegen halten wir es für sinnvoll, den Einsatz jeweils auf ein Jahr zu befristen, aber – und das möchte ich noch mal ausdrücklich sagen, weil es vorhin anders formuliert wurde – nicht das Arbeitsverhältnis der Erzieherinnen und Erzieher ist befristet, sondern der Einsatz im Unterricht. Werden Erzieherinnen und Erzieher mit einer Lehrbefähigung im Unterricht eingesetzt, kann ihr Beschäftigungsumfang um bis zu sechs Lehrerwochenstunden erhöht werden. Das sind circa neun Zeitstunden. Jetzt sagen Sie, das sollten wir weiter erhöhen. Da möchte ich klarstellen, dass die Erziehertätigkeit aus tariflichen Gründen überwiegen muss. Wenn wir einen höheren Anteil von Unterrichtstätigkeit vorsehen würden, gerieten wir in Konflikt erstens mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und müssten auch Arbeitsverträge anpassen. Das funktioniert nicht. Und mit dem Erwerb der Lehrbefähigung verhält es sich leider auch nicht ganz so einfach, wie die AfD sich das vorstellt: Lehrerin und Lehrer wird man, indem man ein universitäres Studium absolviert, das ist ein zulassungsbeschränktes Studium. Man kann aus unserer Sicht nicht die Lehrbefähigung durch einen Kurs am ThILLM ersetzen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- 21. Dezember 2020 statt, zu der bereits eingeladen NEN) wurde. Ich wünsche ein erholsames Wochenende. Verschiedene andere Missverständnisse lasse ich jetzt mal so stehen. Die Anpassungsfortbildungen und Auffrischungen am ThILLM können natürlich ei-

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