Jörg Kellner
b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seit Monaten das ganze Land bewegt, in manchen Bundesländern ganz erheblich, in anderen weniger, aber in Thüringen natürlich auch. Wir haben auch intensiv darüber diskutiert. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, in der 50 Prozent dafür und 50 Prozent dagegen waren. Man sieht auch hier, dass dieser Änderungsstaatsvertrag doch sehr kritisch betrachtet wird, vor allem im Hinblick auf die Beitragserhöhung, aber auch letztendlich auf den Strukturstau, der vorhanden ist. Grundlage dafür ist der Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – kurz KEF –, die die Anstalten prüft, inwieweit gerechtfertigt ist, eine Beitragserhöhung vorzunehmen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass 86 Cent als angemessen angesehen werden, nachdem die Anstalten das Doppelte haben wollten. Hier hat die KEF also schon regulierend eingegriffen. Dennoch ist die Diskussion nach wie vor groß, ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Der KEF-Bericht kann auch nur feststellen – und das muss ich an der Stelle sagen –, was die Anstalten brauchen nach den derzeitigen Strukturen, die sie vorfinden, damit das finanzierbar ist und finanzierbar bleibt. Sie haben zwar in ihren Berichten – das kennen Sie sicherlich auch – schon mehrfach angemahnt, nicht nur in dem letzten, auch davor, dass sich die Anstalten strukturell verändern müssen, effektiver werden müssen und damit letztendlich effizienter und auch sparsamer. Diese Forderung gab es in fast allen Berichten, und das hat natürlich auch in der CDU-Fraktion zu einer erheblichen Diskussion geführt: Wie lange wollen wir eigentlich noch warten? Die Kommission merkt öfters oder immer an, hier muss mehr getan werden, aber die Anstalten sind dieser Forderung nicht weit genug entgegengekommen und deswegen sprechen wir wieder über Beitragserhöhungen. Natürlich wird auch zur Kenntnis genommen, dass es seit langer Zeit keine Beitragserhöhung gab. Aber es hat auch eine Ursache, warum es in den letzten Jahren keine Beitragserhöhung gegeben hat. Grund dafür war, dass man auch ein entsprechendes Polster, also Rücklagen gebildet hat und die KEF doch gefordert hat, diese aufzubrauchen bzw. zu verwenden, bevor wir Beiträge erhöhen. Das in der Summe zeigt, dass wir als CDU-Fraktion – an der Stelle will ich das deutlich sagen – ohne Wenn und Aber hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Das will ich gleich vorwegschicken. Ich halte ihn nach wie vor für eine wichtige Institution, die unabhängig arbeitet, auch wenn es der eine oder andere Vorredner anders gesehen hat. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen.
(Beifall CDU)
Und der öffentliche Rundfunk, meine Damen und Herren, ist gut beraten, wenn er sich auch auf den Weg macht, entsprechende Strukturen zu verändern, anzupassen und vielleicht auch ein Stück weit moderner zu werden. Das steigert mit Sicherheit die Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich gehe auch davon aus und kann mich den Worten von Kollege Blechschmidt anschließen, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon als wichtig erachtet – nach wie vor. Aber er muss natürlich digitaler werden, muss auch junge Leute erreichen. Das wird sicherlich auch eine Aufgabe werden, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu bewältigen hat. Aber es ist mit Sicherheit so, dass der überwiegende Teil hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkt steht, und das ist auch gut so. Wir als CDU-Fraktion haben auch aus den Anhörungen entnommen, dass es erhebliche Bedenken gibt, ob das schnell genug geht, was die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten immer verkünden: dass sie sich auf den Weg gemacht haben, dass sie dabei sind, Strukturen zu verändern und das vorzunehmen. Aber es dauert zu lange. Das beste Beispiel, woran sich vielleicht viele Anstalten mal anschauen könnten, wie das gehen kann, ist der MDR. Der MDR ist sehr leistungsfähig, leistungsstark, kostensparend. Der MDR finanziert andere Anstalten mit, die nicht so effektiv sind. Daran, denke ich, könnten sich die anderen ein Beispiel nehmen. Das kann auch als Blaupause dienen für andere Anstalten, kleine Anstalten, die sehr defizitär sind, zum Beispiel der Saarländische Rundfunk oder Radio Bremen. Auch das könnte ein Vorbild für die gesamte Anstalt sein, nämlich das zu leisten oder zu machen, was der MDR vorgemacht hat; auch in puncto Pensionslasten hat der MDR eine Vorreiterrolle gespielt. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist erkannt, dass eine Menge passieren muss, damit die Akzeptanz auch in der Bevölkerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht abnimmt, sondern gesteigert wird. Das geht in erster Linie immer über die Beiträge. Wir haben als CDU-Fraktion einen entsprechenden Entschließungsantrag vorbereitet und eingebracht, der genau diese Punkte anspricht: schlanke Strukturen, Begrenzung der Tochtergesellschaften – die über 130 Beteiligungen beinhalten und auch die KEF sagt, das ist intransparent, das kann keiner mehr durchschauen –, aber auch die kritische Hinterfragung der Sportrechte, in welcher Größenordnung sich die Anstalten da beteiligen sollten. Stichwort „Intendantengehälter“ – auch das ging durch die Medien –: Auch hier müssen auf jeden Fall die Anstalten selbst darüber nachdenken, inwieweit sie damit die Akzeptanz der Anstalt aufs Spiel setzen. Die Altersversorgung – auch die wurde angesprochen –, die Pensionslasten, auch darüber muss neu nachgedacht werden, ob das zeitgemäß ist, dass der Beitragszahler zu 100 Prozent diese Lasten übernimmt. Was für uns in unserem Entschließungsantrag ganz wichtig ist, ist, dass wir als Parlament frühzeitig eingebunden werden. In unserem Entschließungsantrag steht, dass wir in der ersten Hälfte oder nach einer alten Legislaturperiode einen entsprechenden Bericht von den Anstalten abfordern bzw. der zu halten ist, damit wir nicht wieder in die Situation gelangen, in der wir derzeit sind, dass wir kurz vor Abschluss des Medienänderungsstaatsvertrags diskutieren, aber nicht rechtzeitig informiert wurden, welche Maßnahmen durchgeführt wurden und wie sich der Weg der Anstalten weiter abzeichnet. Das sind für uns die wichtigen Punkte, die ich jetzt nur angerissen habe, die uns auch in der nächsten Legislatur beschäftigen werden. Wir denken, dass wir mit unserem Entschließungsantrag entsprechend auch die Akzente gesetzt und die Anstalten die Möglichkeit haben, uns zu informieren und zu zeigen, dass sie gewillt sind, eine Veränderung durchzuführen. Was den FDP-Antrag anbelangt, der jetzt erst kurz vorher vorlag, kann ich sagen, wir haben uns den mal durchgelesen,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Der ist
genial, gib es zu! Der ist spitze!) wir werden an der Stelle noch mal schauen. Eine Enthaltung könnten wir, denke ich mir, hier noch mittragen. Was den AfD-Entschließungsantrag anbelangt, werden wir den ablehnen. Bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün stimmen wir größtenteils mit dem Entschließungsantrag überein. Es gibt aber zwei Punkte, wo wir sagen, da wollen wir uns ein Stück weit zurücknehmen. Auch hier werden wir uns enthalten. Alles in allem möchte ich sagen, dass wir mit unserem Entschließungsantrag oder auch -anträgen doch ein Stück weit die Diskussion angeschoben haben. Ich hoffe und wünsche, dass die Anstalten das auch verstehen, aufgreifen und uns zukünftig frühzeitig informieren und auch die Reformen durchführen, so wie sie von der KEF, aber auch aus dem Parlament heraus gefordert werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
