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Olaf Kießling

AfD 18.12.2020 Sitzungen 7/31

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer und Gäste an den Bildschirmen! Ich meine, wenn wir jetzt schon die erste und zweite Beratung machen, wäre es schon gut, wenn wir wenigstens mal kurz darüber sprechen und die Änderungen nicht einfach durchwinken. Denn es geht jetzt wieder mal um die Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung, welche zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes am 30. Juli 2019 geändert wurde und am 3. Mai 2012 gab es auch schon mal durch die Fraktion Die Linke mit der Drucksache 5/4330 einen Änderungsversuch. Damals sollte unter dem gleichlautenden Titel „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“ der § 41 dieser Landeshaushaltsordnung geändert werden. Herr Blechschmidt hat damals die Rede gehalten, hat ausgeführt in seinen Reden, dass ein Absatz 2 in § 41 eingefügt werden soll, der eventuell verordnete Haushaltssperren durch das zuständige Finanzministerium zu umgehen ermöglichen sollte. Damals gab es als Begründung Streit mit dem Finanzministerium über die Ausgaben. Heute geht es ja auch wieder um die Ausgaben, um die Kreditermächtigungen. Ich hoffe mal nicht, Frau Taubert, dass es hier Streit gibt bei den Ausgaben vonseiten der Regierungskoalition – aber gucken wir mal. Heute möchte – wie gesagt – die Koalition von RotRot-Grün den § 18 Abs. 3 ändern, dort eben, um die selbst gemachten Schulden – wir haben es gerade schon gehört – von fünf auf acht Jahre strecken zu können. Das verschafft uns natürlich mehr Liquidität für künftige Jahre – das ist vollkommen richtig –, allerdings auch mehr Liquidität für ideologisch getriebene Projekte, um diese eben auch finanzieren zu können. In § 7 des geänderten Gesetzes heißt es im Absatz 1 – ich zitiere –: „Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.“ Dieser Grundsatz wurde bei der Aufstellung des Haushalts 2021 wie auch bei dem Nachtragshaushalt 2020 nach unserer Auffassung sträflich missachtet. Auch von den angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, welche in § 7 Abs. 3 für die finanzwirksamen Maßnahmen gefordert werden, ist nichts zu sehen. Hätte Rot-Rot-Grün die von der AfD-Fraktion geforderten Einsparpotenziale in den beiden Haushalten gehoben, so wäre die Kreditaufnahme durch die Corona-Maßnahmen nicht in dem Umfang von 1,268 Milliarden Euro für 2020 notwendig gewesen und somit die bisherige bestehende Regelung in § 18 Abs. 3 mit den fünf Jahren ausreichend. Noch dazu beginnt ja die Tilgung erst in dem Haushaltsjahr, in dem der Haushaltsplan ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichen werden kann. Ebenso kann die Tilgung ausgesetzt werden, sofern wieder Kreditaufnahmen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen oder zum Ausgleich eines außerordentlichen Finanzbedarfs infolge von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen notwendig sind. Daher ist aus Sicht der AfD-Fraktion keine Notwendigkeit gegeben, die Tilgung auf acht Jahre zu strecken, auch wenn die anderen Bundesländer das vielleicht so gemacht haben. Und wie gesagt, bei diesem derzeit gültigen Zinssatz wäre natürlich so eine Verlängerung machbar und leistbar. Diese Verlängerung um drei Jahre ermutigt Sie aber nur, die hart erarbeiteten Steuergelder unserer Bürger weiter mit vollen Händen auszugeben. Daher stimmen wir zum Schutz unserer Bürger vor weiteren Verschuldungen bzw. unangemessener Verwendung der Steuergelder gegen Ihren Gesetzentwurf. (Beifall AfD) Als Beispiel ist hier nur mal der EP 09 Ihrer Klimaprojekte für das Haushaltsjahr 2021 zu nennen. Da haben Sie nach unserer Einschätzung 43,531 Millionen Euro Einsparpotenzial, welches wir auch mit entsprechenden Änderungsanträgen dann noch mal am Montag untersetzen. Hätte man diese 43,531 Millionen Euro nicht ausgegeben, dann hätten wir zum Beispiel schon mal die Tilgungsrate von mehr als zwei Jahren für die jetzt neu aufgenommenen Darlehen für 2020. Weiteres Einsparpotenzial ist im Haushalt noch vorhanden. Aber dazu später gern mehr. Die FDP hat ja auch mit ihrem Änderungsantrag in Drucksache 7/2345 einen Vorschlag eingebracht, dort einen § 120 dem Gesetz anzufügen. Es wäre auch eine gute Überlegung. Allerdings strecken wir da auch wieder auf acht Jahre, sofern denn quasi die Tilgung im Jahr 2023 beginnt. Allerdings – wie gesagt, das ist ein netter Vorschlag – ist das bei uns in der AfD-Fraktion nicht zustimmungsfähig, da in Zeiten von Niedrigzinsen allein schon die Zinsersparnis eine zusätzliche Tilgung ermöglicht. Somit sollten wir hier das Ganze nicht zu sehr verwöhnen. Wir hatten von dem Vorredner bereits gehört, dass man bemüht ist, dieses Darlehen so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Das hoffe ich sehr, auch im Sinne unserer nachkommenden Generationen, das entsprechend zu machen. Aber ich habe da so ein bisschen meine Zweifel, deswegen stimmen wir diesem Vorschlag nicht zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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