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Denny Jankowski

AfD 18.12.2020 Sitzungen 7/31

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Wir sollen heute etwas abnicken, was tief in das Wesen des Beamtenrechts eingreift und mal eben so zwischen CDU und Rot-Rot-Grün ausgemauschelt wurde. Der Gesetzentwurf zum Besoldungsgesetz wurde von der CDU im letzten Plenum hier eingebracht. Es wurde im Eilverfahren eine Anhörung durchgeführt und das Ergebnis dieses Anhörungsverfahrens war mehr als ernüchternd. Auch wenn Herr Wolf das anscheinend etwas anders sieht, vielleicht haben wir auch nur unterschiedliche Anhörungsschreiben gelesen. Die Intention des Gesetzes konnte von vielen Anzuhörenden geteilt werden, die Umsetzung wurde aber massiv kritisiert – und mit Umsetzung sind nicht nur praktische Probleme gemeint, sondern vor allem rechtliche – und ähnlich sehe ich das auch. Auch für uns ist es wichtig, dass Lehrer, die Zusatzaufgaben übernehmen, auch entsprechend entlohnt werden. Auch die Schaffung von Funktionsstellen ist richtig oder auch der Gedanke von Prämien für Lehrer, die bereit sind, im ländlichen Raum tätig zu sein oder auch Mangelfächer zu unterrichten, das kann man nur unterstützen. Nun ist die gute Absicht, da Abhilfe zu schaffen, die eine Sache, die Umsetzung aber eine ganz andere. Wenn man den Erstellern des ersten Gesetzentwurfs ein Arbeitszeugnis schreiben müsste, würde dort wahrscheinlich stehen: sie haben sich stets bemüht – mehr aber auch nicht. (Beifall AfD) Die Kritik bei den Anhörungen war mannigfaltig. Der Thüringer Rechnungshof sah erhebliche rechtliche Bedenken, auch der GEW fehlte die Rechtssicherheit und sie fand die Vorschläge insgesamt wenig durchdacht. Es wurde immer wieder vor neuen Ungerechtigkeiten gewarnt, die auftreten würden, dass Zulagen nur Übergangslösungen sein können oder gar zu Wertigkeitsunterschieden bei Anwärtern führen würden. Auch dass jetzt schon laut geltendem Besoldungsgesetz Zulagen für zum Beispiel Mangelfächer oder auch den Einsatz in Bedarfsregionen gewährt werden können, wurde angebracht und auch, dass von dieser Möglichkeit bisher vom Ministerium wenig Gebrauch gemacht wurde, wurde angemahnt. Insgesamt wurden viele Fragen aufgeworfen und das Anhörungsverfahren hat die Lücken im eingebrachten Gesetzentwurf deutlich zutage treten lassen. Jetzt würde man aber eigentlich davon ausgehen, dass diese massive Kritik dazu geführt hätte, dass man sich der Sache noch mal inhaltlich tiefgreifend widmet. Man würde davon ausgehen, dass in den Ausschüssen der Entwurf gründlich diskutiert wird. Man würde davon ausgehen, dass es in ein breites und tiefgreifendes erneutes Anhörungsverfahren mündet, aber Fehlanzeige. Im ersten Haushaltsausschuss konnten viele Fragen nicht beantwortet werden. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Diskussion im Bildungsausschuss dazu geführt werden müsse. Im Bildungsausschuss aber wurde der Punkt von der Tagesordnung zunächst geschoben und an diesem Dienstag bekam der Haushalts- und Finanzausschuss die Änderung dann als Tischvorlage serviert und hat auch gleich darüber abstimmen müssen – mal wieder eine Zusammenarbeit der übergroßen Koalition aus Rot-Rot-Grün und der CDU. Plötzlich erhalten auch die Grundschullehrer eine A13-Besoldung und nebenbei wird auch noch viel mehr am Besoldungsrecht und an den Besoldungsgruppen rumgebastelt – Änderungen, die wieder von Rot-Rot-Grün und der CDU in einer Klüngelrunde ausgewürfelt wurden. Aber schon allein der Umstand, dass die Änderungen deutlich länger sind als der eigentliche Gesetzentwurf, ist schon ziemlich bezeichnend, denn eigentlich müsste der Gesetzentwurf noch mal komplett überarbeitet werden. (Beifall AfD) Auf den insgesamt 14 Seiten an Änderungen wird viel präzisiert und ein Teil der Kritik aus den Anhörungsverfahren wurde auch berücksichtigt. Aber trotzdem sind viele Punkte noch offen und gerade grundlegende Eingriffe sollen einfach so durchgewunken werden, weil Rot-Rot-Grün mit der CDU gerade mal die Mehrheit hat. Es wird so getan, als ginge es rein ums Geld. Anscheinend glauben Sie wirklich, dass die mangelnde Attraktivität des Lehrerberufs mit genug Geld auch wettzumachen sei. Da muss ich sagen, da habe ich eher meine Zweifel. Jedenfalls wird in dem Gesetz beliebig erhöht – ein Wahlgeschenk für die Lehrer. Doch was ist mit den anderen Beamten? Haben ein Grundschuldirektor und ein Regierungsdirektor wirklich eine gleichwertige Ausbildung oder Qualifikation oder Tätigkeit mit Blick auf den Verantwortungsbereich? Unsere Grundschullehrer und auch -direktoren sind essenziell für dieses Land und ich möchte deren Bedeutung nicht schmälern, aber es geht einfach nicht nur um Zahlen, es geht beim Besoldungsrecht um Kriterien, die für alle Beamten gelten müssen – vom Polizisten bis zum Lehrer, vom Richter bis zum Steuerbeamten. (Beifall AfD) Ein kleines Beispiel – man kann es auch anders machen –: Hessen zahlt den Grundschullehrern nicht mehr; Hessen will die Attraktivität des Berufs dadurch steigern, dass die Lehrer eine bessere Ausstattung und zusätzliches Personal erhalten. Denn was bringen 100 oder 200 Euro mehr, wenn man sich am Ende auch noch ins Burnout arbeitet. Es gibt keinen logischen Grund, das Gesetz nun hier im Schweinsgalopp durch die Ausschüsse und das Parlament zu jagen. Bei der massiven Kritik bei den Anhörungen und den massiven Änderungen hätte es eigentlich noch mal in eine erneute Anhörung gemusst. Gerade bei so einem sensiblen Gesetz wie diesem, welches die Besoldung der Beamten regelt, muss dies mit größtem Fingerspitzengefühl angegangen werden. Dass das nicht geschieht, sieht man schon daran, dass eilig ein Änderungsantrag nachgeschoben wurde, womit jetzt auf einmal die Besoldung der Steuerbeamten auch noch angepasst werden soll. Es ist für mich unverständlich, wie an einem solchen Herzstück, welches die Besoldung unserer Landesbediensteten regelt, so übereilt herumgedoktert werden kann. Dieses Wahlgeschenk ist nichts weiter als die Büchse der Pandora und vermutlich werden wir nach der Umsetzung noch viele Rechtsstreitigkeiten bekommen. Wir werden deswegen dem Gesetz nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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