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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 18.12.2020 Sitzungen 7/31

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, lieber Dr. Peter Wurschi als Beauftragter für die Aufarbeitung des SED-Unrechts, wir führen hier in der Tat eine ganz wichtige Debatte, es gab ja auch einen längeren Diskussionsprozess dazu. Ich bin auch froh über alle, die diesem geeinten Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, heute zustimmen können, mal jenseits davon, wie intensiv auch ich die Debatte im Vorfeld wahrgenommen habe. Wir wissen alle: Das letzte Abgeordnetenüberprüfungsgesetz ist zum Ende der letzten Legislatur ausgelaufen. Insofern war es höchste Zeit, über eine neue Regelung nachzudenken. Dafür war auch nicht unmaßgeblich, wie die Diskussion auf Bundesebene gelaufen ist. Dort gibt es jetzt das Stasi-Unterlagen-Gesetz und das haben wir ja auch zur Grundlage für unsere Gesetzgebung genutzt. Die heute zu beschließenden Änderungen unterscheiden sich allerdings in einigen Punkten sehr deutlich von den vorherigen Regelungen. Zum einen – und das finde ich auch ein wichtiges Signal –: 30 Jahre nach der friedlichen Revolution gibt es jetzt kein extra Gesetz mehr, was die Abgeordnetenüberprüfung regelt, sondern findet eine Implementierung im allgemeinen Abgeordnetengesetz statt. Das steht auch für Verbindlichkeit und die Klarheit, dass die Überprüfung nun selbstverständlicher Bestandteil desselben für uns ist. Zum anderen aber passen wir die Thüringer Lösung an die meisten anderen Gesetzgebungen der ostdeutschen Länder an, bei denen sich diese Maßnahmen ebenfalls im Abgeordnetengesetz wiederfinden. Eine ganz wichtige Änderung, die sich aus der öffentlichen Anhörung zu den Gesetzentwürfen ergeben hat, ist die Einrichtung einer Expertenkommission zur Überprüfung. Nur noch mal zu Erinnerung für alle, wie das in den vorherigen Legislaturperioden war: Da sind es nur Abgeordnete gewesen, die die Überprüfung vorgenommen haben. Auch ich war zweimal Teil dieser Kommission, habe das als Abgeordnete mit erledigt. Ich finde es aber gut, richtig und wichtig, dass diese Kommission jetzt anders aussieht. Ihr gehören nämlich neben der Landtagspräsidentin vier weitere Mitglieder an, die weder dem Landtag, noch der Landesregierung angehören. Und diese weiteren Mitglieder werden vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt und sollen aus dem Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, einer Vertreterin/einem Vertreter der Betroffenenverbände, einer Vertreterin/einem Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen sowie einer ehemaligen Richterin am Thüringer Verfassungsgericht bestehen. Die Kommission soll die durch das BStU zur Verfügung gestellten Unterlagen überprüfen. Damit ist gewährleistet, dass es bei der Überprüfung der Abgeordneten um wissenschaftliche Expertise und eben nicht um ein rein politisch geprägtes Verfahren gehen soll. Schließlich war uns ein Punkt besonders wichtig, nämlich, dass sich der Landtag in einer öffentlichen Debatte mit dem Ergebnis der Kommission beschäftigt. Dadurch gewährleisten wir zum einen die gewünschte Öffentlichkeit. In der Aufarbeitung ist es ja ganz zentral, Transparenz zu gewährleisten. Zum anderen zeigen wir aber auch, dass so nicht nur die Mitglieder des Landtags die Möglichkeit haben, sich eine Meinung zu bilden, sondern auch die Wählerinnen und Wähler. Der Punkt, der zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU sicherlich am intensivsten diskutiert wurde, ist das Ergebnis der Abgeordnetenüberprüfung. Ich will hier auch noch mal erinnern, dass das vorherige Gesetz einen Passus enthielt, der zu Recht vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden war, nämlich den Mandatsentzug für diejenigen, die als Mitarbeiter/-innen für die Stasi oder die politische Polizei überführt wurden. Dies widersprach nicht nur den parlamentarischen Grundregeln – wir alle sind frei gewählte Abgeordnete –, sondern ein Mandatsverlust, wie gerade beschrieben, würde zudem die Souveränität der Wahlbevölkerung und ihres Votums quasi ad absurdum führen. Darüber hinaus war es auch für uns schon immer schwierig, dass wir als Abgeordnete über andere Abgeordnete aus unseren eigenen Reihen urteilen, indem wir sagen, sie seien des Parlaments unwürdig. Die neue Formulierung, die in das Gesetz aufgenommen wurde, ist insofern ein Kompromiss zwischen den beteiligten Parteien. Der Bericht der Kommission soll nämlich jetzt eine Beurteilung des oder der betroffenen Abgeordneten vornehmen – ich zitiere – „im Wissen um das Leid vieler Menschen, die in der DDR zu Unrecht und willkürlich verfolgt, schikaniert und eingesperrt wurden, und im Sinne von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Opfern der SED-Diktatur“. Damit machen wir deutlich, warum eine weitere Überprüfung auch nach wie vor nötig ist, denn Aufarbeitung kennt in der Tat weder ein Verfallsdatum, noch einen Schlussstrich. Gleichzeitig überlassen wir es aber auch der Wählerin oder dem Wähler, sich anhand dieser Informationen ein eigenes Bild zu machen und daraufhin bei der nächsten Wahl eine informierte Entscheidung zu treffen. Das entspricht unserer Ansicht nach den demokratischen Grundregeln unseres Landes am besten. Wir sind daher sehr zufrieden mit der vorliegenden Beschlussempfehlung und freuen uns, dass der damit verbundene Diskussionsprozess heute zu einem – hoffentlich für alle – zufriedenstellenden Ergebnis kommt. Ich will noch einmal sagen: Die unerträgliche Instrumentalisierung dieser Debatte durch die AfD-Fraktion kann und will ich so nicht stehen lassen. Sie hat sich nicht beteiligt. Sich dann vorn hinzustellen und auch noch Gottes Gebote zu zitieren, die Sie sonst selbst, gelinde gesagt, einen Dreck scheren, ist schlichtweg nicht würdig. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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