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Dorothea Marx

SPD 18.12.2020 Sitzungen 7/31

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Aufarbeitung hat kein Verfallsdatum. Die Geschichte der SED-Diktatur verjährt nicht. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es daher selbstverständlich, dass alle Mitglieder des Hauses auch weiterhin dahin gehend überprüft werden müssen, ob sie mit der Stasi, der politischen Polizei KI oder dem Amt für Nationale Sicherheit zusammengearbeitet haben. Das schulden wir den Opfern der staatlich organisierten Spitzelei, aber das sind wir auch den Thüringer Wählerinnen und Wählern schuldig, die wissen müssen, wer sie in diesem Parlament vertritt. Dass die Notwendigkeit besteht, die in der vergangenen Legislaturperiode ausgelaufenen Bestimmungen zur Abgeordnetenüberprüfung weiterzuführen, hat uns auch der Fall des früheren Stasi-IM Klaus gezeigt, der dem Landtag als nunmehriger AfD-Abgeordneter Dieter Laudenbach angehört. Dieter Laudenbach wurde am 17.12.1986 von der MfS-Bezirksverwaltung Gera mit der Registriernummer X/218/85 als IM erfasst. In der Stasiunterlagenbehörde existiert mindestens ein Bericht von Herrn Laudenbach, datiert vom 29.05.1985, also aus der Vorlaufphase seiner Werbung durch die Staatssicherheit. Was danach war, wissen wir nicht, weil es zwar Medienrecherchen zum früheren IM Klaus gegeben hat, aber keine umfassende Sichtung und Auswertung der Unterlagenbestände in der Stasi-Unterlagenbehörde im Sinne einer echten Abgeordnetenüberprüfung. Dies hat es Herrn Laudenbach ermöglicht zu sagen, er sei ein Opfer gewesen, woraufhin ihm die Fraktion – ich übernehme jetzt das Wort von Frau Herold – ein Entlastungszeugnis ausgestellt hat. Ob dieses Zeugnis richtig und berechtigt ist, können wir anderen Mitglieder des Hauses nicht mit Sicherheit feststellen. Klarheit in Sachen Stasitätigkeit von Mandatsträgern lässt sich daher nur gewinnen, wenn wir die frühere Praxis der regelmäßigen und verdachtsunabhängigen Abgeordnetenüberprüfung wiederaufnehmen. Mit dieser Motivation haben die Regierungsfraktionen und auch die CDU dem Landtag entsprechende Novellierungsvorschläge unterbreitet. Es ist nicht so – das möchte ich doch noch kurz erwähnen –, dass in der letzten Legislaturperiode hier eine ideologische Blockade gegen den früheren Versuch stattgefunden hätte, sondern die Bundesrechtslage war damals unklar und wir wussten nicht, inwieweit wir auf Unterlagen der Stasiunterlagenbehörde im Bund noch würden zugreifen können. Das war der einzige Grund, warum es damals nicht zu einer Regelung gekommen ist. Jetzt haben wir es im Zuge eines intensiven Diskussionsprozesses geschafft, dass wir zur Thematik – auch mit einer hochqualifizierten Anhörung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien – zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammenkommen. Das ist gut so. Er sieht in Anlehnung an bewährte Regelungen anderer Bundesländer vor – darauf wurde schon hingewiesen –, dass alle Mitglieder dieses Hauses, die am 15.01.1990 volljährig waren, nach der Mandatsannahme automatisch auf eine frühere Stasi-, K-I- oder AfNS-Tätigkeit überprüft werden. Liegen Anhaltspunkte für eine solche Tätigkeit vor, soll dann eine Einzelfallprüfung erfolgen, die – auch das wurde schon gesagt –, anders als bei der früheren Regelung nicht mehr ein Landtagsgremium vornimmt, sondern eine unabhängige, vom Parlament gewählte Fachkommission unter Leitung der Landtagspräsidentin. Für uns ist das ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem früheren Verfahren, denn durch die bewusste Strukturierung der überprüfenden Kommission als landtagsunabhängiges Gremium werden wir künftig zu Überprüfungsergebnissen kommen, die nicht mehr im Verdacht stehen, dass hier eventuell parteipolitischer Einfluss oder Rücksichtnahmen eine Rolle gespielt haben könnten. Neu ist ferner – auch das wurde schon gesagt –, dass die Fachkommission zwar die Feststellung trifft, ob eine frühere belastete Tätigkeit vorliegt, dass sie aber von einer politisch-moralischen Bewertung dieser Spitzelarbeit absieht und dass sich auch der Landtag eines solchen Votums enthält. Ob jemand aufgrund seiner IM-Aktivitäten parlamentsunwürdig ist, wie das in der früheren gesetzlichen Regelung formuliert war, oder dem Ansehen des Parlaments schadet, wie das die CDU bei ihrer Novellierung zunächst vorgeschlagen hatte, diese Frage ist damit keineswegs vom Tisch. Sie ist nur künftig ein Teil des politischen und gesellschaftlichen Diskurses außerhalb dieses Hauses, und dort gehörte diese Frage auch schon immer hin. Denn es muss jede Fraktion und jeder Abgeordnete hier für sich beantworten, ob man mit IM-belasteten Kollegen weiter zusammenarbeiten will oder nicht. Genauso müssen die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie sich von Abgeordneten mit einer derartigen Vergangenheit vertreten lassen wollen oder nicht. Deswegen ist richtig, dass dieser Diskurs außerhalb des Hauses geführt wird. Er wird deswegen nicht verschwinden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir die bereits früher praktizierte Abgeordnetenüberprüfung aus guten Gründen jetzt wiederaufnehmen und die Regelungen dafür aber qualitativ deutlich weiterentwickelt haben. Insbesondere die Parlamentsunabhängigkeit und der Verzicht auf ein politisch-moralisches Werturteil hier im Hause schließen zur bereits bewährten Vorgehensweise in anderen Bundesländern auf. Die Abgeordnetenüberprüfung haben wir damit jetzt auch in Thüringen zukunftsfest ausgestaltet und parteipolitischen Konjunkturen enthoben. Meine Fraktion kann und wird deshalb dem nunmehr gemeinsamen Gesetzentwurf mit der CDU sehr gerne zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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