Robert-Martin Montag
b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Das ehrt Sie, das beschämt die andere Person. Danke sehr.
(Beifall FDP)
Auch in Erfurt haben wir einen historischen Ort, der an die Verbrechen der DDR erinnert: Das ist die Stasigedenkstätte Andreasstraße. Bis zum Mauerfall und dem Ende der DDR waren dort mehr als 5.000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert. Das MfS war zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparats der DDR. Das MfS galt als und war ganz bewusst Schild und Schwert der SED. Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle, als Instrument der Unterdrückung der gesamten Bevölkerung, denn Aufgabe des Ministeriums für Staatssicherheit war es, politisch Andersdenkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auch auszuschalten. Diese Tätigkeit des Sicherheitsorgans der DDR zielte letzten Endes auf eine eklatante Verletzung von Freiheitsrechten, die einer Demokratie immanent sind. Nur mal um den Bogen zu unserer heutigen Zeit zu schließen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das war eine Diktatur – nur für alle, die das mit der Bitte um Maskentragen heutzutage verwechseln sollten.
(Beifall FDP)
Deswegen erwächst für uns aus dieser Historie auch die Verantwortung, 30 Jahre nach der friedlichen Revolution Aufarbeitung als gesamtparlamentarische Aufgabe zu verstehen, denn Aufarbeitung kennt kein Verfallsdatum. Auch hier waren wir uns im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien einig – und auch das mit allen Anzuhörenden. Denn auch die Vertrauenswürdigkeit der gesamten Volksvertretung ist natürlich gefährdet, wenn ihr Repräsentanten angehören, die durch Überwachung politisch Andersdenkender eine Diktatur unterstützt und Freiheitsrechte verletzt haben und sich dann 30 Jahre danach nicht erklären können oder wollen. Deswegen gab es auch die große Resonanz bei den Anzuhörenden. Sie begrüßten die Aufnahme des Tatbestands der rechtlichen und faktischen Weisungsbefugnis, den wir auch sehr kritisch und diskursiv im Ausschuss behandelt haben, als wünschenswerte Erweiterung. Ebenfalls war ihnen wichtig, dass der Zeithorizont der vorzunehmenden Prüfung auszudehnen ist. Auch die erneute Überprüfung derjenigen, die schon mal einer Überprüfung haben standhalten müssen, wurde positiv bewertet. Deswegen sind wir sehr froh, dass es gelungen ist, hier zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU einen Kompromiss zu finden, der aus unserer Sicht tatsächlich ein Problem löst. Er heilt vielleicht nicht Wunden, aber er ist ein Schritt weiter dahin, gemeinsame Wunden zu schließen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
