Robert-Martin Montag
b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Präsident! Lieber Herr Blechschmidt, vielen Dank für die einführenden Worte vorhin, aber ich will vielleicht ganz kurz noch mal mit einem kleinen Hinweis anfangen. Ein guter Unternehmer ist natürlich bereit, für Reformen auch Geld in die Hand zu nehmen. Strukturreformen kosten im Zweifel – häufig jedenfalls – Geld.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Muss es!) Aber er tut das dann, wenn er weiß, was er tun will und wie viel es kostet. Und deswegen ist das Umdrehen dieses unternehmerischen Ansatzes gerade exemplarisch bei diesem Medienstaatsvertrag sichtbar. Denn die eigentliche Reformagenda oder das Erarbeiten dieser Reformagenda ist ja auf das Jahr 2022 verschoben. Auch daraus begründet sich ein Punkt unserer Ablehnung dieses Staatsvertrags. Ich möchte mich zunächst einmal bei Ihnen allen für die im Prinzip sehr sachliche Debatte bedanken. Ich möchte nur auch mal auf die Frage hinweisen: Was tun wir hier eigentlich und warum tun wir das? Die Frage: Sollten wir zustimmen, sollten wir nicht zustimmen? Es war lange Zeit gerade beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Frage, ob es ein Indexmodell geben soll, ein Modell, das automatisiert Kosten ermittelt, beispielsweise einen Inflationsausgleich gibt und die Frage der Beitragshöhe aus dem Kompetenzbereich der Parlamente nimmt. Man hat sich nicht zuletzt auch durch die Positionierung schwarz-gelb geführter Landesregierungen dagegen entschieden, weil man nämlich von einem überzeugt ist, was ich bis heute sehr richtig finde: dass es historische Gründe dafür gibt, wenn sich ein Land zu einer erfolgreichen Struktur bekennt, nämlich der des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, deren Historie weit in die 50er-Jahre zurückreicht. Es gibt auch die Frage der Ausgestaltung, die begründet, warum wir mit der ARD und seit Ende der 50er-Jahre auch mit dem ZDF zwei vollwertige Sendeanstalten haben – die damals tatsächlich notwendige Frage, wie wir eine pluralistische, demokratische und vielfältige Medienlandschaft in einem Land sicherstellen und schaffen können, das mit Gleichschaltung historisch einschneidende Erfahrungen gemacht hat. Aber nach all diesen Jahrzehnten muss die Frage gestattet sein, ob diese vorliegende Struktur tatsächlich noch dem damaligen Auftrag entspricht bzw. ob der Auftrag, den man dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, tatsächlich heute nicht zwangsweise strukturelle Veränderungen braucht. Und diese Veränderungen sehen wir. Wir haben das heute in einem Entschließungsantrag dargestellt. Wir diskutieren als Freie Demokraten auch in der gesamten Parteifamilie sehr kontrovers und auch unterschiedliche Reformansätze, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig machen. Das Wort „zukunftsfähig“ unterstellt ein Stück weit, er sei es nicht. Das stimmt, glaube ich, so nicht. Er ist qualitativ hochwertig. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wir bekennen uns ganz ausdrücklich zu einem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Aber die Debatte darüber, wie diese Strukturen aussehen sollen, ist keine, die man in irgendeiner Art und Weise politisch verbrämen sollte. Denn sie dient am Ende der Legitimität einer Struktur, über die einzelne Menschen – nämlich die Bürgerinnen und Bürger – für sich selbst gar nicht entscheiden können, sondern die über die Beteiligung von Parlamenten legitimiert und abgesichert wird. Deswegen ist auch Kritik an diesem Medienstaatsvertrag, so wie er vorliegt – zumindest wenn man sie konstruktiv äußert und wenn man die Freiheit der Journalisten, darüber zu bestimmen, wie Inhalte gestaltet werden, ernst nimmt und sie nicht inhaltlich kritisiert –, glaube ich, ein konstruktiver Beitrag, der die Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deutlich erhöht. Insofern will ich noch mal sagen, dass unser Nein ein konstruktives Nein ist. Es ist vor allen Dingen eines nicht: nämlich eine etwaige Kritik am Reformwillen oder Reformunwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienanstalten selbst. Wer sich in der Anhörung die Mühe gemacht hat, sich mal die eine oder andere Zuschrift von Medienökonomen herzunehmen, erkennt, dass die Verantwortung bei uns, bei der Politik, ja sogar noch genauer gesagt in der Ministerpräsidentenkonferenz liegt. Auch hier ist genau aus dieser Sicht, aus unserer Sicht der große Fehler geschehen. Man hat ein „Weiter so“ beschlossen und diese Reformfrage wieder vertragt, und das kritisieren wir stark. Und ich will noch mal zu dem etwas sagen, was Mike Mohring hier vorgetragen hat. Es gibt auch für die Abgeordneten eine Pflicht, Vorlagen zu bewerten, abzuwägen, und gerade bei der Frage „Höhe des Rundfunkbeitrags“ möchte ich auf die Begründung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mal hinweisen und auch auf eine Zuschrift, in dem Fall eine Zuschrift von Herrn Prof. Dr. Fechner, Medienökonom aus Ilmenau, der auch dieses Urteil noch mal begründet. Die Abwägungsbefugnis, also des Parlaments, ermächtigt zur abwägenden Berücksichtigung gerade auch der wirtschaftlichen Interessen der damals Gebühren-, heute Beitragszahler. Und deswegen frage ich: Ist denn der KEFBericht tatsächlich noch aktuell, ist er nicht von Finanzbedarfen ausgegangen, die sich möglicherweise gerade durch die Corona-Pandemie verändert haben – beispielsweise von der Übertragung von Sport- und Großveranstaltungen hin zu mehr Informationen, die sachlich sind und für die auch ich persönlich sehr dankbar bin? Ich zitiere nur allzu gern die fachliche Zusammenstellung, auch die statistische Zusammenstellung des MDR vor ein paar Tagen, beispielsweise zur Hospitalisierung in der Corona-Pandemie. Aber diese Frage der Kostenänderung zwingt uns doch dazu, zu hinterfragen, ob der KEF-Bericht tatsächlich den aktuellen Stand der Umsetzung bzw. des Finanzbedarfs abbildet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier nicht um ein paar Peanuts, es geht um 86 Cent. Da könnte man natürlich sagen, wenn man der Meinung ist, das Geld kommt sowieso aus dem Automaten, dass das völlig irrelevant ist. Aber insgesamt geht es um 400 Millionen Euro – bei einem Gesamtvolumen, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat, von über 8 Milliarden Euro, wo kleine und kleinste Sendeanstalten wie Radio Bremen usw. parallel nebeneinander existieren. Ich maße mir nicht an zu sagen, wie die Struktur ist, wir haben Vorstellungen dazu, die kann man auch mal in einer anderen Debatte führen, aber dass aus dieser Nichtbeschäftigung mit der eigentlichen Frage, nämlich der zukünftigen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine quasi gottgegebene Ableitung einer Erhöhung folgt, das sehe ich ganz persönlich und das sieht auch die Fraktion der Freien Demokraten so nicht gegeben.
(Beifall FDP)
Insofern werden wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Medienstaatsvertrag unsere Zustimmung nicht geben können. Wir haben in der Debatte aufgezeigt, wie wir uns einen konstruktiven Weg vorstellen: dass man Reformvorschläge diskutiert, dass man eine Reformagenda aufstellt, dass man dann den Finanzbedarf dieser Reform einpreist und sich dann über die Beitragshöhe verständigt. Nichts zu tun, ist der falsche Weg, nicht darüber zu debattieren, schadet ganz und gar der Legitimation. Gut, dass wir beides heute nicht getan haben. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
