Christian Tischner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute neuerlich den Gesetzentwurf, der letztendlich die Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses der Kultusministerkonferenz vom Jahr 2013 ist. Ja, in der Tat, auch wir haben in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf die Frage gestellt, wie es denn mit dem Fach Schulgarten weitergeht. Aber, liebe Kollegen der AfD, so ein parlamentarisches Verfahren lebt auch davon, dass man in den Ausschüssen arbeitet und in den Ausschüssen zuhört.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dass man sich zuhört!) Und weil wir das getan haben – gearbeitet und zugehört –,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Genau!) ist eben deutlich geworden, dass nicht genau das passiert, was Sie gerade hier vorn wider besseres Wissen behaupten. Frau Herold hat ja heute so schön das achte Gebot zitiert, du sollst nicht falsch Zeugnis reden. Vielleicht sollten Sie sich dessen wirklich mal annehmen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) denn es geht nicht darum, dass in Thüringen das Fach Schulgarten für die Schülerinnen und Schüler in der Schule abgeschafft wird, im Gegenteil. Das würde nämlich bedeuten, dass wir die Stundentafel ändern. Die Staatssekretärin hat uns im Ausschuss deutlich gesagt, dass nie daran gedacht worden ist, die Stundentafel zu ändern und das Fach Schulgarten abzuschaffen. Sondern es geht darum, dass wir während des Studiums eine gewisse Ungerechtigkeit für Lehramtsstudenten für Grundschulen in Thüringen abschaffen,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) da man nämlich überall bundesweit drei Fächer studiert, und in Thüringen sind es derzeit vier. Außerdem wollte ich noch mal darauf hinweisen, dass es, glaube ich, nicht die letzte Gesetzesänderung zum Thema „Lehrerbildungsgesetz“ ist. Die FDP hat ein paar Punkte angesprochen, worüber wir reden können, was allerdings eine neue Gesetzesinitiative verlangt. Ich glaube auch, wir müssen noch mal mit Blick auf das Referendariat reden. In Thüringen haben die Grundschullehrer ein Jahr, wenn man es umrechnet eigentlich nur neun Monate, ihr Referendariat. Mit Blick, was wir heute beschließen wollen, nämlich die A13 für alle Grundschullehrer, halte ich dies für äußerst gefährlich, wenn wir an diesem einen Jahr festhalten, denn alle anderen Schularten haben deutlich über ein Jahr – zwei Jahre, eineinhalb Jahre. Um die A13 nicht in Gefahr zu bringen, glaube ich, sollten wir relativ zügig dann erneut über das Lehrerbildungsgesetz beraten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
