André Blechschmidt
Reden der Landesregierung zu Protokoll hier: Abweichung von § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Kollege Montag, ja, in der Vorbereitung der PGFs haben Sie dieselbe Argumentation verwendet und ich will auch gar nicht gegen Ihre Argumentation reden, sondern gegen die Schlussfolgerung, die Sie daraus ziehen. Mitnichten entzieht sich damit die Landesregierung der Debatte hier, sondern es geht um Reden zu inhaltlichen Fragen, Einbringungen etc. pp. Da würde sie uns zeitlich entgegenkommen, um zu sagen: Hier Leute, das sind Fragen, wie wir das formal halten würden. Eine Debatte zum Inhalt kann die Landesregierung jederzeit führen. Also ich rede gegen die Schlussfolgerung, die Sie hier auf den Tisch legen. Und der letzte Satz war so ein Versuch, die Kurve zu bekommen, die Bitte an die Landesregierung, möglichst wenig Gebrauch davon zu machen. Sie wissen selbst, die Landesregierung kann sich jederzeit in die Debatte einbringen, kann jederzeit ihre Position kundtun und kann jederzeit auf Argumente hier aus dem Plenum reagieren. Demzufolge bitte ich um Zustimmung zum Antrag. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
