Markus Gleichmann
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Ihr wollt euch nicht unbeliebt machen, ihr wollt weitermachen mit all den schlechten Ideen, die uns den Klimawandel gebracht haben, aber mir ist Beliebtheit egal, mich kümmert Klimagerechtigkeit und das Überleben unseres Planeten. – Diesen eindrucksvollen Satz sagte Greta Thunberg zur UNKlimakonferenz am 13. Dezember 2018 in Kattowitz. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, das Überleben des Planeten, ist das nicht zu pathetisch? Schauen wir uns doch mal den klimatischen Zustand der Erde an. Seit den späten 70er-Jahren bis Mitte der 2000er ging die arktische Eisbedeckung im Sommer um mehr als 10 Prozent alle zehn Jahre zurück, aktuell sogar noch schneller, als die Modelle es vorhergesagt haben. Noch in diesem Jahrhundert könnte des ewige Eis nur noch in den Geschichtsbüchern zu finden sein. Von 1901 bis 2009 haben Gletscher weltweit 21 Prozent ihres Volumens verloren. Etwa 600 Gletscher gingen in der Zeit verloren. Für die Alpen scheint der Kampf um die meisten Gletscher verloren zu sein, und das ärgert nicht nur unsere Alpinistinnen und Alpinisten wie Reinhold Messner, sondern natürlich auch die Menschen, die im Alpenraum leben müssen und von verstärktem Steinschlag und anderen Dingen betroffen sind. Laut einer aktuellen JEL-Studie haben die Extremwetterereignisse in den vergangenen 20 Jahren im Vergleich zu den 20 Jahren davor weltweit um 83 Prozent zugenommen. Überschwemmungen haben sich verdoppelt. Bei starken Stürmen haben wir einen Anstieg von 40 Prozent zu verzeichnen. Auch Starkregenereignisse sind uns in Thüringen ja nicht ganz unbekannt, siehe Wünschendorf letztes Jahr oder auch bei mir im Wahlkreis in Gumperda mehrfach. Laut Artikeln in der Fachzeitschrift „Climate Change“ von 2019 haben wir schon jetzt einen unwiederbringlichen Verlust von Biodiversität. 14 bis 35 Prozent der Arten werden wir allein bei einer globalen Erwärmung von 1 bis 2 Grad verlieren. Bei 4 Grad Erwärmung werden nur noch 68 Prozent aller terrestrischen Lebewesen überleben können. Laut dem Deutschen Wetterdienst konnten wir in Deutschland in den Jahren 2018 und 2019 ein Plus von 2 Grad im Vergleich zur Zeitspanne 1961 bis 1990 erleben und schauen wir uns den linearen Trend von 1881 bis 2019 an, sehen wir eine Erwärmung von 1,6 Grad. Genau aus diesen Gründen haben die Länderchefs der Europäischen Union – dazu gehört ja auch die Bundeskanzlerin – am 11. Dezember dieses Jahres eine deutliche Verschärfung der Klimaziele beschlossen. Im Rahmen des europäischen Green Deal soll bis 2030 der Kohlendioxidausstoß um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 sinken. Bisher galt das Ziel von minus 40 Prozent. Wir begrüßen diesen Ehrgeiz und wollen auch die Bundesregierung dazu bringen, ihren Einfluss zu nutzen, dass flankierende Maßnahmen hinzukommen, die die zusätzlichen Aufwendungen, die notwendig sind, solidarisch auf alle Schultern verteilen. Im Zuge des schon vor dem Beschluss geltenden Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 waren die Mitgliedstaaten aufgerufen, nationale Energie- und Klimapläne aufzustellen und langfristige innerstaatliche Strategien zu erarbeiten. Der bisherige Entwurf der Bundesregierung, CDU und SPD, muss dementsprechend auch noch mal umgearbeitet werden, da er für 2030 noch mit den veralteten Zahlen arbeitet. Nur damit jedem klar ist, von was wir reden: Bei der Wiedervereinigung hatte die BRD laut Umweltbundesamt einen Ausstoß von ca. 1.050 Millionen Tonnen CO pro Jahr, 2019 la2 gen wir bei ca. 750 Millionen Tonnen. Wir haben also in 29 Jahren die schrittweise Reduzierung um 300 Millionen Tonnen realisiert, dabei war aber das Abschalten vieler Kraftwerke auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Bis 2030 sind es nur noch neun Kalenderjahre und in diesem Zeitraum müssen weitere 300 Millionen Tonnen abgebaut werden. In den vergangenen beiden Jahrzehnten haben vor allen Dingen die erneuerbaren Energien im Bereich Windkraft und Photovoltaik den Wandel angetrieben – hier sind wir von fast null gestartet. Nun sind wir also beim Kern der Diskussion um das Waldgesetz. Wir alle wollen die Bäume und das Ökosystem schützen. Jeder Eingriff, ob durch Forstwirtschaft oder durch den Bau von Windkraftanlagen, verändert die Struktur des Waldes und nimmt natürlich Einfluss. Über den aktuellen Zustand brauche ich keine weiteren Worte zu verlieren, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner deutlich gemacht. In der Anhörung zu der vorgelegten Änderung des Waldgesetzes war die Aussage der Fachleute eindeutig: Der Waldboden erhält keine weitere Schädigung durch Windkraftanlagen. Im Gegenteil, durch die vorgeschriebene Aufforstung von Flächen und damit einer starken Investition würde mehr Wald entstehen und der klimaresiliente Umbau beschleunigt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist
aber eine sehr einseitige Auslegung!) Windkraft im Wald auszuschließen, ist also eine rein politische Forderung, keine wissenschaftliche.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn der Ausschluss von Windmühlen im Wald dazu führt, dass die Klimaziele nicht erreicht werden können, dann ist das Argument des Waldschutzes hinfällig, denn langfristig wird der Wald weiter sterben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch scheint die CDU kein großes Zutrauen mehr in die kommunale Familie und deren Selbstverwaltungsrecht zu haben. Der vom Minister vorgeschlagene Kompromiss, dass Kommunen selbstständig mitentscheiden können, ob sie Waldflächen freigeben, fand leider kein Gehör, weil man der Meinung war, dass die Menschen vor Ort oft zu sehr unter Druck gesetzt werden würden. Diese Argumentation werde ich mir für zukünftige Debatten verinnerlichen und sie an passender und unpassender Stelle gern auch gleichfalls nutzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich bin si-
cher, an unpassender!) Da bin ich mir auch sicher. Ich stelle also noch mal die Frage: Was bedeutet der Ausschluss von Windkraft im Wald für die Zukunft? Zum einen verlieren wir viel Zeit. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass neue Regionalpläne etwa im Jahr 2032 fertig sein werden. 2032 – wer aufgepasst hat bei meiner Rede, wird wissen, dass das schon zwei Jahre nach dem zwischenzeitlichen Benchmark 2030, den die CDU und SPD in ihrem Klimaschutzkonzept eingezogen hat, ist. Ich bin gespannt, wie wir dieses Ziel erreichen wollen. Die bisher in den Regionalplänen vorgesehene Fläche im Wald für Windkraftanlagen beträgt 600 Hektar. Diese müssen im Offenland zusätzlich ausgewiesen werden. Hinzu kommt, dass es nicht nur um die Fläche geht, sondern um das Potenzial. Da in Thüringen der Wald meistens auf Hügeln und Bergen zu finden ist, werden Offenlandstandorte nicht die gleiche Leistung bringen. Es ist also davon auszugehen, dass die schon genannten 120 Windkraftanlagen nicht ausreichen werden, sondern noch zusätzliche hinzukommen müssen. Wenn wir uns jetzt im Thüringenführer des TMIL, der seit Kurzem auch aktualisiert vorliegt, mal anschauen, wo die Standorte der aktuellen Windkraftanlagen und wo die Potenzialflächen sind, dann wird man erkennen, dass der Osten und der südliche Osten des Landes schon ziemlich ausgereizt sind. Es ist also davon auszugehen, dass die Änderung heute dazu führt, dass wir eine stärkere Ballung im Thüringer Becken bekommen werden und dass auch Nordund Westthüringen noch Ausbau-Hotspots werden müssen. Ich fordere hiermit also auch die CDU auf, über ihre Anträge hinsichtlich Mindestabstand und Repoweing nachzudenken, um die notwendigen Ausbau r ziele nicht zu gefährden. Wir brauchen alle bisheri gen Anlagen im repowerten Zustand unabhängig des Abstands. Und dann muss man auch mal schauen: Was hat diese Gesetzesänderung noch für Folgen? Weiche Kriterien, die aktuell für Tabuzonen gelten, wie Sichtachsen von kulturhistorischen Gebäuden, werden in Zukunft wohl nur eine untergeordnete Rolle spielen können. Über eine 10-H-Abstandsregelung braucht man eigentlich auch gar nicht weiter zu diskutieren, weil sie – wie schon gesagt – de facto zum Ausschluss von weiteren Windkraftanlagen und eigentlich auch zum Abbau von Leistungen führen würde. Ohne diesen massiven Ausbau von Windkraft in Verbindung mit Photovoltaik und weiteren Speichermöglichkeiten werden wir aber die Herausforderungen der Energiewende nicht bewältigen. Da es aber unser gemeinsames Ziel ist, werden wir hier wohl nicht um Entscheidungen herumkommen, deren Sie, liebe CDU, die sich aktuell schon im Wahlkampfmodus befindet, sich lieber entledigen wollen. Aber Beliebtheit ist mir egal – da sind wir wieder bei Greta.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir erin-
nern Sie daran!) Ich weiß, dass uns Politikern Beliebtheit nicht egal ist, und da brauchen wir uns auch gar nichts vormachen. Trotzdem dürfen wir nicht nur die nächste Wahl im Blick haben, sondern auch unsere Verantwortung insbesondere für die kommenden Generationen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die von Rot-Rot-Grün geforderte Evaluierungsklausel für die Einschränkung im Waldgesetz bis zum 31.12.2023 ist also nicht nur juristisch notwendig, sondern sie wird auch tatsächlich genutzt werden müssen. Davon gehe ich ganz sicher aus. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass es mir aus den genannten Gründen nicht leichtfallen wird, meine Hand für den Gesetzesvorschlag zu heben, denn es ist aus meiner Sicht faktisch eine falsche Entscheidung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Greta sagte in einer Besprechung vor den Vereinten Nationen noch Folgendes: Seit 25 Jahren reden die Menschen davon, die Emissionen zu begrenzen. Sie sind aber weiter gestiegen. Deswegen werde ich die Regierung um nichts bitten, aber die Menschen sollten begreifen, dass unsere politischen Führer versagt haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Wandel wird kommen, ob es ihnen gefällt oder nicht. – Und Greta hat recht. Stellen wir uns endlich dem Wandel, hören wir auf die Wissenschaft und begreifen wir die Wissenschaft endlich als Partner und nicht nur als Beiwerk! Viele Punkte im Bereich der sektorübergreifenden Energiewende werden durch den neuen Haushaltsentwurf unterstützt.
