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Christoph Zippel

CDU 18.12.2020 Sitzungen 7/31

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ab. Die CDUFraktion will den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen stärken und wir möchten, dass künftig eine Stelle dazu berät, wie man Hürden für Menschen mit Behinderungen abbauen kann. Diese Stelle heißt Landesfachstelle für Barrierefreiheit. Der Landtag hat am 16. Juli 2020 zum ersten Mal über diesen Entwurf gesprochen. Wir haben gemeinsam beschlossen, dass wir im Sozialausschuss und im Haushaltsausschuss wieder über dieses Thema sprechen wollen. Der Sozialausschuss hat am 24. September 2020 zum ersten Mal über den Entwurf beraten. Am 29. September 2020 hat der Sozialausschuss beschlossen, die Menschen in Thüringen um ihre Meinung zu diesem Entwurf zu bitten. Sie konnten Briefe schicken und im Internet schreiben. Wir nennen das eine Anhörung. Die Anhörung im Internet lief vom 30. September bis zum 29. Oktober 2020. Leider hat im Internet niemand dazu seine Meinung geschrieben. Dafür haben wir viele Briefe bekommen mit Vorschlägen, was wir besser machen können. Am 5. November, am 3. Dezember und am 18. Dezember 2020 haben wir deshalb weiter beraten. Die Fraktionen Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben vorgeschlagen, den Entwurf an einigen Stellen zu ändern. Das nennen wir Änderungsantrag. Die Abgeordneten wollen vor allem Dinge ändern, die die Städte, Dörfer und Landkreise betreffen. Deswegen haben wir die Bürgermeister und Landräte noch einmal um ihre Meinung gebeten und auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Leibiger. Sie hatten auch einige gute Vorschläge für uns. Wir haben deshalb am Änderungsantrag noch kleine Fehler richtiggestellt. Das nennt man redaktionelle Änderungen. Der Haushaltsausschuss hat heute früh über den Entwurf beraten. Auch der Sozialausschuss hat heute früh noch einmal über den Entwurf gesprochen. Die Abgeordneten im Ausschuss haben beschlossen, den Entwurf an einer Stelle zu ändern. Die Änderung betrifft die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit diesen Änderungen anzunehmen. Vielen Dank, dass Sie meiner Rede in einfacher Sprache zugehört haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, FDP)

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