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Laura Wahl

GRÜNE 18.12.2020 Sitzungen 7/31

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf hat es nur auf die heutige Tagesordnung geschafft, weil die CDU im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ihre Zustimmung zum Haushalt 2021 in fast schon erpresserischer Manier an eine gleichzeitige Zustimmung der Koalitionsfraktionen zu einem Verbot von Windkraftanlagen im Wald geknüpft hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das sagen die Richtigen! Das ist euch ja neu!) Um es vorwegzusagen: Als Bündnisgrüne lehnen wir diesen Gesetzentwurf inhaltlich ab. Wir werden uns in unserem Abstimmungsverhalten aber an die Absprachen halten und den Gesetzesantrag passieren lassen. (Beifall CDU) Angesichts der Klimakrise halten wir das Vorgehen der Thüringer CDU in dieser Legislaturperiode für völlig verantwortungslos. Denn dieser Antrag wie auch die anderen von Ihnen eingebrachten energiepolitischen Anträge zeigen nur eines ganz deutlich: Ignoranz im Umgang mit der Klimakrise und Ihre Verweigerung, sich den klimaschutzpolitischen Herausforderungen zu stellen. Anstatt sich bei den einzelnen Klimaschutzmaßnahmen auf die zugegebenermaßen teilweise sehr schwierigen Abwägungsprozesse einzulassen, kommt von Ihnen vor allem pauschale Ablehnung – so wie mit dem pauschalen Verbot von Windenergieanlagen im Wald in dem vorliegenden Antrag sowie mit der pauschalen Festlegung von Mindestabständen zur Wohnbebauung in einem weiteren Antrag. Diese beiden Verbotsanträge bedeuten zusammengenommen eine Totalblockade beim Ausbau der Windenergie. Die wichtigste Klimaschutzmaßnahme besteht aber in einer schnellstmöglichen Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien. Egal welches Energiewendeszenario man dafür zugrunde legt: Es ist völlig klar, dass dies ohne einen weiteren massiven Ausbau der Windenergiekapazitäten undenkbar ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit kommen wir zum eigentlichen Problem bei diesem Antrag. CDU und FDP wollen oder können den Zusammenhang zwischen der Klimakrise und dem schlechten Zustand unserer Wälder einfach nicht herstellen. Die Hitze- und Trockenperioden und der daraus resultierende Schädlingsbefall, unter dem unsere Wälder gegenwärtig massiv leiden, sind Folge der Klimakrise. Mit einem Waldumbau, weg von den naturfernen Monokulturen, hin zu naturnahen und klimaresilienten Mischwäldern, können diese katastrophalen Entwicklungen begrenzt werden. Aber auch dieser Waldumbau kann nur dann gelingen, wenn die eigentliche Ursache bekämpft wird, und diese liegt im von Menschen gemachten Klimawandel. Wirkliche Waldschützer/-innen sind also diejenigen, die den Umbau zu einem CO -neutralen Energiesystem vorantreiben, und 2 nicht diejenigen, die durch pauschale Verbote den Ausbau der Windkraft abwürgen wollen. Klar widerlegt wurde in den Anhörungen des Ausschusses die für den Antrag herangezogene Begründung von angeblich massiven Störungen der Waldfunktion durch Windkraftanlagen. Denn weder die CO -Speicherfähigkeit noch der Wasserhaus2 halt des Waldes werden durch den Bau von Windkraftanlagen signifikant beeinträchtigt. Zudem wiesen Naturschutzverbände in der Anhörung darauf hin, dass es aus Arten- und Naturschutzgründen keinen Unterschied macht, ob diese Flächen im Wald oder im Offenland liegen. Selbstverständlich wollen auch wir nicht in Abrede stellen, dass Bau und Betrieb von Windenergieanlagen mit Eingriffen in die Natur verbunden sind. Es steht deshalb auch außer Frage, dass diese Anlagen ausschließlich in Wirtschaftswäldern errichtet werden dürfen. Aber wenn es zur Erreichung der Pariser Klimaziele mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad überhaupt noch eine realistische Chance geben soll, müssen spätestens bis 2050 alle Wirtschaftssektoren auf klimaneutrale Wirtschaftsweisen umgestellt sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies kann aber nur gelingen, wenn das Energiesystem baldmöglichst auf 100 Prozent erneuerbare Energien umgestellt wird. Wir gehen daher stark davon aus, dass die Evaluation des Gesetzes 2023 zu dem Schluss kommen wird, dass es ohne die Flächen in Wirtschaftswäldern nun mal nicht gehen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In den Anhörungen wurden weitere, sehr gewichtige Ablehnungsgründe zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht, zum Beispiel die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen für Waldbesitzer/-innen und die regionale Wertschöpfung oder auch die planungsrechtlichen Konsequenzen des Verbots. Wir bedauern sehr, dass sich die Thüringer Verbotspartei CDU nicht auf rationale Abwägungsprozesse einlässt. Stattdessen hat sie sich lieber in einen populistischen Wettstreit mit der AfD darüber begeben, wer denn nun der authentischere Windkraftgegner sei. Einen effektiven Waldschutz kann es aber nur mit konsequentem Klimaschutz geben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In normalen Zeiten würden wir den Antrag ablehnen. Da wir aber im Haushalt wichtige Klimaschutzmaßnahmen wie bei der Solarenergie oder dem kommunalen Klimaschutz verankern konnten, lassen wir den Antrag – wie zwischen der CDU und der Koalition vereinbart – passieren. Danke schön. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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