Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! So schnell kann es einen erwischen, dass die Tagesordnung etwas schneller als gedacht vorwärtsgeht und man zum richtigen Zeitpunkt nicht da ist. Aber, Herr Kollege Walk, Sie haben die reichliche Redezeit der CDU-Fraktion ja durchaus auch genutzt, um mir die Einbringung ein Stück weit zu ersparen. Auch wenn ich natürlich nicht alle Schlussfolgerungen teile, die Sie von sich gegeben haben. Die Fraktion der Freien Demokraten beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, die Aufgaben des Verfassungsschutzes klarer zu definieren und an aktuelle Entwicklungen anzupassen, sprich, dem Verfassungsschutz auch gesetzlich ein Update zu geben, nachdem die Kollegen bereits mit drei Stellen mehr einen Anfang machen wollen. Dabei legen wir den Schwerpunkt insbesondere auf neuere Formen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Bislang werden Einzelpersonen nur erfasst, wenn ihre Handlungen auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder geeignet sind, ein gesetzliches Schutzgut erheblich zu beeinträchtigen. Doch was ist – so fragen wir – mit den Einzeltätern, die sich nicht offensichtlich in diese denkwürdige Richtung entwickelt haben? Diese möchten wir miterfassen, im Blick auf die aktuellen Entwicklungen bei islamistischen oder rechtsextremen Einzeltätern. Bisher, meine Damen und Herren, gar nicht im Gesetz verankert ist die Aufgabe des präventiven Wirtschaftsschutzes, gleichwohl jährlich der deutschen Volkswirtschaft und auch der Thüringer Volkswirtschaft durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung mehrere Milliarden Euro Schaden entstehen. Dieses schädliche Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht vor den Grenzen in Thüringen nicht halt. Deshalb muss auch diese Aufgabe im Verfassungsschutz endlich normiert werden. In anderen Ländern sind diese Informationen längst Bestandteil des Berichts und auch gesetzlich als Aufgabe normiert. Wirtschaftsschutz bedeutet für uns Freie Demokraten dabei vor allem Information, Sensibilisierung und Prävention von Unternehmen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen vor Risiken des illegalen Know-how-Transfers, vor Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung und vor Bedrohung durch gewaltorientierten Extremismus und Terrorismus. Weiterhin fordern wir mit dem Entwurf diejenige Transparenz ein, die sich Thüringen im Rahmen des Transparenzgesetzes selbst auferlegt hat. Bisher hat Thüringen als einziges Bundesland bei der Berichtspflicht nicht die in den Aufgaben normierten Sachverhalte zugrunde gelegt, sondern eine Einschränkung getroffen. Wir Freien Demokraten sehen keinen Grund, den Umfang der Berichte des Verfassungsschutzes einzuschränken und gleichen die Regelung an die bundesweit geltenden anderer Länder an.
(Beifall FDP)
Dazu möchte noch gesagt sein, dass eine umfassende Informationspolitik zur Stärkung des Vertrauens in die aufwendige, umfassende und wichtige Arbeit des Verfassungsschutzes beiträgt. Und schlussendlich, meine Damen und Herren, sind eben solche umfassenden, uneingeschränkten Informationen für die politische Auseinandersetzung mit Extremismus, für die sachliche und auf Fakten basierende Diskussion unumgänglich. Schlussendlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, kommen wir noch zu der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Besetzung ist nach wie vor hoch umstritten. Hier machen wir mal einen Anfang und schlagen vor, dass die Besetzung zu Beginn einer jeden Legislaturperiode durch den Landtag beschlossen wird. Dafür haben wir einen offenen Rahmen gewählt, ohne die Mitgliederzahl zu beschränken. Vielleicht kann man so eine Regelung für die Zukunft auf den Weg bringen, die Streitigkeiten um die Besetzung gleich zu Beginn mit einer demokratischen Entscheidung löst. Wir haben uns bewusst gegen eine einfache Mehrheit entschieden, um hier bereits der Opposition, die in Thüringen immer weiter schrumpft, zumindest noch ein kleines Gewicht zu verleihen, meine Damen und Herren. Herr Kollege Walk, wenn Sie fragen, worin eine Stärkung besteht: Ich finde, in einer parlamentarischen Vielfalt ist auf jeden Fall eine Stärkung zu sehen, die wir als Parlamentarier auch gemeinsam unterstützen sollten.
(Beifall FDP)
Wenn Sie kritisieren, dass wir nicht im Vorfeld aufgrund der ganzen Haushaltsdebatten, die stattgefunden haben, nun alle einzeln abgeklingelt haben, da will ich Ihnen auch mal eines sagen: Ich finde schon, anstatt einer Hinterzimmerpolitik sollte man eine transparente Politik in den dafür zuständigen Gremien machen. Deswegen beantrage ich auch im Namen meiner Fraktion die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Ich finde, dort kann man genau die sachliche Debatte führen, die Sie benannt haben. Ich finde, wir haben es in den Ausschüssen in den vergangenen Monaten des Öfteren schon so gehabt, dass wir auch Dinge etwas länger dort beraten haben. Es wäre kein Problem, auch dort auf den Prüfbericht zu warten. Meine Damen und Herren, ich komme langsam mit Blick auf die Redezeit zum Schluss und will jetzt nicht den gesamten Vortrag, den ich mir vorgenommen hatte, hier vortragen. Das klappt nun auch durch die verpasste Einbringung nicht. Ich denke aber, wir sollten so vernünftig sein, im Ausschuss die entsprechende Sachdebatte zu führen, und dafür werbe ich. Danke schön.
(Beifall FDP)
