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Denny Möller

SPD 18.12.2020 Sitzungen 7/31

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, ich will vorweg noch mal zwei Dinge kommentieren. Zum einen hat Abgeordneter Dr. König in seiner Einbringung und Berichterstattung gesagt: Ende gut, alles gut. Aber ich glaube, er hat wirklich nur den parlamentarischen Vorgang jetzt zu dieser Zeit gemeint. Es ist nämlich gut, dass wir den Kompromiss gefunden haben, damit ab 01.01. Rechtssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft herrscht. Aber Sie haben jetzt schon in den Wortbeiträgen gehört, insbesondere von Kollegin Baum, dass es doch noch einige Debatten gibt, die wir in Bezug auf die freien Schulen führen müssen. Da will ich mich explizit anschließen. Lassen Sie mich vorweg auch noch etwas sagen, denn ich glaube, die Debatte im letzten halben Jahr hat eines auch noch mal deutlich gemacht: Wir brauchen eine Klarheit, gerade hier in Thüringen – und das ist, glaube ich, auch eine gesellschaftliche Debatte, die wir weiter vorantreiben müssen, weil sie unserer pluralen Gesellschaft dienlich ist –, was wir unter Subsidiarität verstehen und wie wichtig es ist, dass es freie Träger gibt, die eigenständig und unabhängig vom Staat Dienstleistungen in der Bildung, Dienstleistungen im Sozialen anbieten und damit ein Garant für eine demokratische und plurale Gesellschaft sind. Das ist, glaube ich, ganz grundlegend. Wir haben in verschiedenen Bereichen die freien Träger als Partner des Staats. Oftmals werden sie aber degradiert als reine Dienstleister oder Ausführer. Ich glaube, darüber müssen wir grundsätzlich in allen Sektoren des Sozialstaats und der Bildung miteinander ins Gespräch kommen, damit freie Träger gleichberechtigte Partner sind und wir gemeinsam diese demokratische Gesellschaft gestalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sei noch mal vorweg erwähnt, weil ich glaube, dass die Debatte das deutlich gemacht hat. Man kann sich nicht an der einen Stelle raussuchen, dass man den freien Träger braucht, und an einer anderen Stelle sagen: Du machst es aber genauso, wie wir es dir vorgeben. Das würde dem Prinzip widersprechen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Das bedeutet auch, dass freie Träger natürlich einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf die angemessene Förderung durch das Land haben. Das wissen wir. Deswegen ist es auch gut, dass es heute einen geeinten Antrag zu einer Gesetzesnovellierung gibt, damit es ab 01.01.2021 Rechtssicherheit gibt. Meine Fraktion hat sich dabei immer bemüht, die für 2021 absehbaren zusätzlichen Finanzbedarfe der freien Schulen zu qualifizieren und in eine adäquate Erhöhung der Landesförderung münden zu lassen. Wir sind so zu der Auffassung gelangt, dass ein Mittelaufwuchs von rund 10,5 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Etatentwurf 2021 bedarfsdeckend und somit auch angemessen ist. In unserem Gesetzentwurf vertreten wir zudem die Ansicht, dass ab 2022 der legitime Wunsch der freien Schulträger nach einem grundsätzlich neuen Modell der Definition und Berechnung der Landesförderung erfüllt werden sollte. Frau Baum hat gerade noch mal darauf hingewiesen. Natürlich schwelt immer noch die Frage im Raum: Was bedeutet das, dass uns die Schüler gleich viel wert sind? Das staatliche Schulsystem wird zum einen durch den Freistaat getragen, aber zum anderen auch durch unsere Kommunen. Ist Gleichwertigkeit beides in Summe oder sind die freien Träger eher gleich zu sehen anstatt der Kommunen? Das ist eine große Streitfrage. Wir haben die auch bei anderen Leistungen, zum Beispiel: Wie ist es um die Frage der Schulsozialarbeit bestellt? Soll die für freie Schulen noch mal extra finanziert werden oder nicht? Da haben wir eine ganz klare Auffassung. Aber das müssen wir weiter fachlich diskutieren. Aus unserer Sicht ist deswegen die grundlegende Form nötig und muss an konkreten personellen und sächlichen Bedarfen der einzelnen Schulen sowie der unterschiedlichen Finanzstärke der jeweiligen Schulträger besser ausgewählt und abgebildet werden. Das hatte uns auch insbesondere der Landesarbeitskreis freier Alternativschulen im Anhörungsverfahren an einem Punkt verdeutlicht. Ich verzichte aufgrund der Zeit jetzt noch mal auf das ausführliche Zitat. Aber, wie das eben bei Stellungnahmen ist: Da zeigt sich ja im Detail schon auch noch mal, dass es doch noch Fragestellungen gibt, die nicht geklärt sind. Wir fühlen uns bei diesem Punkt einer individuellen Betrachtung jeder einzelnen Schule und der Finanzierung ausdrücklich bestärkt, auch nach der Debatte jetzt. Gleichzeitig wissen wir aber, dass in den vergangenen Wochen die Tatsache deutlich wurde, dass aufgrund der Kürze der bis zum Ende dieses Jahres – also in drei Wochen – noch zur Verfügung stehenden Zeit die notwendige fachliche Tiefe der Diskussion der differierenden Vorstellungen nicht möglich und daher eine Einigung auf unseren Vorschlag wenig wahrscheinlich ist. Angesichts dessen und weil viele freie Schulträger zwingend diese Rechtssicherheit zum 01.01.2021 brauchen, haben wir uns unter der Zurückstellung unserer fachlichen Bedenken dazu entschlossen, auf der Basis des Gesetzentwurfs von Linken und Grünen und gemeinsam mit der CDU eine im Landtag mehrheitsfähige Novellierung anzugehen. Das Resultat sehen Sie: Es sieht vor, dass die Landesförderung der freien Schulen im kommenden Jahr auf über 216 Millionen Euro steigt und ab 2022 alljährlich mit einem Dynamisierungsfaktor fortgeschrieben wird. Wichtig ist natürlich: Tarifverträge sollen finanziert werden, Tarifentwicklung muss angepasst werden, aber auch weitere Verbraucherpreise. Zudem – und das war uns wichtig – gibt es einen Stichtag zum 01.08.2023, der die Praktikabilität der neuen Finanzierungsregelung durch ein externes Gutachten unter Mitwirkung der freien Schulträger überprüft. Dabei soll es ausdrücklich auch um die von meiner Fraktion formulierten Annahmen gehen, dass für eine langfristig angemessene und damit nachhaltige Ausgestaltung der Landesförderung der Wechsel zu einem grundsätzlich anderen, auf individuelle Bedarfe der Einrichtungen und unterschiedliche materielle Möglichkeiten ihrer Träger abstellendes Finanzierungsmodell erforderlich ist. Da die anderen drei Fraktionen mit der Aufnahme dieser Klausel in der Novelle einverstanden gewesen sind, werden wir nun auch den Weg für die geplante Aufstockung zum 01.01.2021 freimachen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche insbesondere den freien Schulen, den Trägern der freien Schulen, den Lehrerinnen und Lehrern, die dort tätig sind, aber auch allem Personal eine segensvolle Weihnachtszeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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