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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 18.12.2020 Sitzungen 7/31

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 wurden die Gesetzentwürfe zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft der CDU-Fraktion, der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Besonders vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft in den §§ 17 und 18 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft zum 31. Dezember 2020 auslaufen, war eine zügige und zielorientierte Behandlung der Gesetzentwürfe geboten. Ungewöhnlich war, dass gleich vier Gesetzentwürfe zur Diskussion standen, davon sogar zwei unterschiedliche aus den regierungstragenden Fraktionen. Das Ziel der Mehrheit der Gesetzentwürfe war im Kern, eine auskömmliche Finanzierung der freien Schulen auf Basis des zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erzielten Kompromisses festzuschreiben. Zudem sollte den freien Schulen eine längerfristige finanzielle Sicherheit inklusive der Perspektive einer transparenten Dynamisierungsregelung der Schülerkostenansätze gegeben werden. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Gesetzentwürfe in seiner 13. Sitzung am 13. November 2020, in seiner 15. Sitzung am 27. November 2020 und in seiner 16. Sitzung am 10. Dezember 2020 beraten. In seiner 16. Sitzung am 10. Dezember 2020 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport eine mündliche Anhörung und zudem eine schriftliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen durchgeführt. Die Gesetzentwürfe waren zusätzlich Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung. Im Ergebnis der Anhörung wurde deutlich, dass vor allen Dingen der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der von den Linken und Bündnis 90/Die Grünen von den Anzuhörenden, die nahezu alle 165 Schulen in freier Trägerschaft repräsentieren, positiv bewertet wurden. Die im SPDEntwurf vorgesehene Neustrukturierung der staatlichen Finanzhilfe nach dem Modell „große und kleine Träger“ fand insbesondere durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft keine Zustimmung. Ebenso wurden die Regelungen des § 18 Abs. 10 Satz 5 des FDP-Entwurfs zur Erfassung und Auswertung der konkreten Einnahmesituation der freien Schulen kritisch gesehen, wenngleich auch der FDP-Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt wurde. Nach Auswertung der Anhörung beschloss der Ausschuss am 10. Dezember 2020 einstimmig, gemäß dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/1399 die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/1992, 7/2035 und 7/2047 von CDU, Linke, Grüne und SPD zu einem Gesetzentwurf zusammenzuführen und unter Berücksichtigung mündlich vorgetragener redaktioneller Änderungen zur Annahme zu empfehlen. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion wurde durch die Antragstellerin zurückgezogen. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der heutigen Beschlussfassung wird eine auskömmliche und längerfristige Finanzierung der freien Schulen gewährleistet, die Überprüfung der Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe durch externe Gutachten sichergestellt, eine Dynamisierung der Schülerkostensätze erreicht und Angebote des ThILLM für das Personal den Schulen in freier Trägerschaft stärker geöffnet. Ganz nach dem Motto „Ende gut – alles gut“ kann heute nach den großen Unsicherheiten und Existenzsorgen in den vergangenen Monaten ein guter Tag für die 27.100 Schülerinnen und Schüler in den 165 Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen werden. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, FDP)

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