Christian Tischner
c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an die weihnachtlichen Grüße und an den Wunschzettel von Frau Baum möchte ich anknüpfen. Ja, der Wunschzettel der freien Schulen ist zu Recht in den letzten Jahren immer sehr groß. Ich glaube aber, dass die Träger der freien Schulen in Thüringen sich in diesem Jahr tatsächlich auf den Weihnachtsmann freuen können, denn das, was wir heute hier verabschieden – in einem Umfang von insgesamt 217 Millionen Euro – garantiert tatsächlich, dass unsere Schulen in freier Trägerschaft eine auskömmliche und vernünftige Finanzierung erhalten.
(Beifall CDU, FDP)
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion in der Drucksache 7/1992 war der erste von insgesamt vier Gesetzentwürfen, der die Debatte um die Finanzierung der freien Schulen in den letzten Monaten vorangetrieben hat. Wir haben in der Folge diskutiert, um Lösungen gerungen und schlussendlich trotz Zeitdruck eine verlässliche, eine langfristige Lösung gefunden, welche die Schulen in Thüringen und die Schulen in freier Trägerschaft nicht im Regen stehen lässt. Dass wir bei diesem Thema zu einer Einigung gekommen sind, ist aus meiner Sicht keine Selbstverständlichkeit, denn in den letzten sechs Jahren gab es sehr intensive und sehr kritische Debatten über die Ausstattung der freien Schulen hier im Thüringer Landtag. Die regierungstragenden Fraktionen selbst waren sogar so uneins gewesen – so ist es bei uns hier deutlich herausgetreten in der letzten Plenardebatte –, dass sie zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe eingebracht haben. Ja, lieber Kollege von der SPD, Sie sollten tatsächlich Ihre fachliche Einschätzung überdenken, denn diese fachliche Einschätzung, die Ihr Gesetzentwurf gebracht hat, hat keinerlei Zustimmung im Anhörungsverfahren gefunden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und ja, es war auch gut, dass meine Fraktion, die CDU-Landtagsfraktion, von Anfang an sachlich, ideologiefrei und lösungsorientiert dieses Thema vorangetrieben hat. So ist es gelungen, dass wir heute eine Beschlussempfehlung auf dem Tisch haben, die gut für die thüringische Bildungslandschaft insgesamt ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist tatsächlich das Ergebnis konstruktiver Oppositionsarbeit. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass sich alle noch gut daran erinnern können, wie ich hier im Plenum in der letzten Plenardebatte meinem Ärger über das Pokerspiel des Bildungsministeriums Luft gemacht habe. Ich erinnere noch einmal daran, es war das Bildungsministerium, das bei seinen Haushaltsverhandlungen mit dem Finanzministerium die freien Schulen nicht auf der Prioritätenliste hatte. Es ist nun heute der Thüringer Landtag – und ich danke da wirklich allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen –, der dafür sorgt, dass machtpolitischen Spielchen auf dem Rücken von 165 Schulen und 27.000 Schülerinnen und Schülern nun ein Riegel vorgeschoben wird und die Schulen in freier Trägerschaft endlich für die nächsten Jahre Planungssicherheit erhalten.
(Beifall FDP)
Die vorliegende Beschlussempfehlung greift auf, was Kern des CDU-Gesetzentwurfs ist: Die Entfristung der Gesetzesgrundlage. Kollege Wolf hat es ausführlich beschrieben: Wir führen eine regelmäßige Dynamisierung der Schülerkostensätze ein. Und wir haben es geschafft, dass eine Evaluation des Gesetzes stattfindet, nicht durch das Ministerium, sondern durch einen externen und neutralen Gutachter. Meine Damen und Herren, was regelt die Beschlussvorlage ebenfalls neu? Beispielsweise das Thema „Schulbudget“. Es ist gelungen, dass wir die Schlechterstellung von Schulen in freier Trägerschaft beenden und nun auch die Schulen in freier Trägerschaft vom Schulbudget profitieren können.
(Heiterkeit SPD)
30 Euro pro Schüler, das kommt den Schulen zugute, das kommt den Kindern zugute
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Jetzt sind es
60!) und es entlastet letztendlich auch die Portemonnaies der Eltern der freien Schulen.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist gewesen, dass wir immer darauf gedrungen haben, dass die Lehrerinnen und Lehrer an den freien Schulen auch Entwicklungsmöglichkeiten bekommen, Entwicklungsmöglichkeiten dahin gehend, dass sie an den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten des staatlichen Systems teilhaben können. Es ist aus unserer Sicht deshalb richtig gewesen, dass wir jetzt hier im Gesetz – auch gegen manche Widerstände aus dem Ministerium – festgelegt haben, dass auch die freien Schulen an Weiterbildungsmaßnahmen partizipieren können, denn der Lehrermangel kommt auch in diesen freien Schulen an. Es geht uns darum, dass auch hier beispielsweise Seiteneinsteiger qualifiziert werden können. Meine Damen und Herren, eines haben die letzten Monate wieder gezeigt: Es gibt doch immer Kollegen, die eine Konkurrenz zwischen staatlichen Schulen und den Schulen in freier Trägerschaft sehen. Wir als CDU sind und waren da immer ganz klar. Es ist keine Konkurrenz, sondern es ist ein gutes und sinnvolles Miteinander um die besten Bildungsangebote. Der Wettbewerb spornt an und holt damit für unsere Schüler in Thüringen das Beste aus der Bildungslandschaft in ihrer Gesamtheit heraus und nur, wer sich messen muss, kann sich letztendlich auch weiterentwickeln. Wir wissen, dass die Schulen in freier Trägerschaft unverzichtbar für unsere Schullandschaft sind. Sie sind eine Bereicherung. Wir wollen keine Gleichmacherei in der Bildungslandschaft, wir wollen Wahlfreiheit, wir wollen pädagogische, didaktische und methodische Vielfalt. Die CDU-Fraktion steht als Partner an der Seite der freien Schulträger, an der Seite der 165 Schulen in freier Trägerschaft und an der Seite der 27.000 Schülerinnen und Schüler. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
