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Lutz Liebscher

SPD 18.12.2020 Sitzungen 7/31

Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Thüringer Landtag hat mit dem ersten sogenannten Mantelgesetz eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie in vielen verschiedenen Lebensbereichen abzumildern. Ein großer Teil dieser Regelungen ist jedoch nur bis zum Ende des Jahres oder wenige Monate nach Jahresende befristet. Inzwischen ist klar, dass uns die Pandemie über das Jahr hinaus beschäftigen wird. Deshalb sorgen wir mit diesem Gesetz vor. Wir stellen den Kommunen 80 Millionen Euro bereit, um die Steuermindereinnahmen im kommenden Jahr 2021 abzufedern. Im Unterschied zu den diesjährigen Steuerhilfen gibt es dieses Mal keine Spitzabrechnung, sodass die Kommunen das Geld direkt verwenden können. Außerdem erleichtern wir Entnahmen aus dem Vermögenshaushalt zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts analog zur Regelung für das Jahr 2020 und lockern die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts. Wir regeln weiterhin, dass Personalräte auch im kommenden Jahr mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmungen oder Telefon- oder Videokonferenz beraten und Beschlüsse fassen können. Abschließend verlängern wir die derzeit geltenden Sonderregelungen im Hochschulbereich zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen, zu Langzeitstudiengebühren und zur Graduiertenförderung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantrage die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Herzlichen Dank.

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