Beate Meißner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte sozialpolitisch Interessierte und sehr geehrte Menschen mit Behinderungen! Heute ist nicht nur ein guter Tag für Thüringens Wälder, sondern heute ist auch ein guter Tag für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Deswegen freue ich mich, heute hier zu Ihnen zum Gesetzentwurf der CDU zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sprechen zu dürfen. Es gibt fast 400.000 Menschen mit Behinderungen in unserem Freistaat und wir alle müssen uns eingestehen, dass diesen Menschen nicht immer eine gleichberechtigte Teilnahme gewährleistet werden kann, aber wir können daran arbeiten. Deswegen müssen wir auch daran arbeiten, die Barrieren für diese Menschen abzubauen. Barrieren gibt es viele. Die meisten davon sind in den Köpfen und es ist wahrscheinlich am schwierigsten, an diese ranzukommen, aber es gibt eben auch viele bauliche Barrieren wie auch Barrieren in der Kommunikation. Mein Kollege Christoph Zippel hat gezeigt, wie man im Rahmen der Kommunikation versuchen kann, Barrieren abzubauen. Diese einfache Sprache ist etwas, was wir uns auch im Parlamentsbetrieb auf die Fahnen schreiben sollten, denn die Beratung dieses Gesetzentwurfs hat auch gezeigt, dass im Rahmen der Anhörung des Landtags, was das Online-Diskussionsforum angeht, die Barrierefreiheit noch nicht vollständig hergestellt ist bzw. barrierefreie Dokumente fehlen. Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind uns als CDU wichtig und deswegen reden wir nicht nur, sondern wir handeln auch. Im vergangenen Jahr wurde dieses Gesetz nach langem Prozess verabschiedet und schon damals haben wir viele Vorschläge an Verbesserungen gemacht, getragen von vielen Betroffenenverbänden. Leider wurden viele nicht aufgegriffen, sodass wir unsere Worte, nämlich das Gesetz jetzt noch einmal anzupacken, auch in Taten umgesetzt und diesen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht haben. Bei der Diskussion im letzten Jahr sagte ich: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Es gab dem damaligen Gesetzentwurf viele Dinge hinzuzufügen bzw. zu verändern und mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein zentrales Wahlversprechen für Menschen mit Behinderungen um. Im Gesetzentwurf vom letzten Jahr wurde der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Landtag angesiedelt. Das war auch eine Forderung von uns. Ihm wurden zusätzliche Aufgaben zugeschrieben, sodass er in Thüringen eine Schlüsselfunktion bei der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention hat. Er ist zum Beispiel auch durch die Landesregierung beauftragt, barrierefreie Kommunikation, das heißt auch den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, zu gewährleisten. Er hat den Vorsitz und die Leitung des Landesbehindertenbeirats und eine wichtige Mittlerrolle zwischen Politik, Verwaltung und den Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt eine umfassende Prüf- und Umsetzungskompetenz hinsichtlich der Rechtsvorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Deswegen haben wir jetzt in unserem Gesetzentwurf auch erneut den Vorschlag eingebracht, zum einen eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Thüringen einzurichten. Diese ist wichtig, denn dem Behindertenbeauftragten obliegt auch die Aufgabe, landesweit Behörden, Verbände, Institutionen und Bürger zu Fragen der barrierefreien Raum- und Verkehrsgestaltung zu beraten. Dazu braucht er aber auch eine entsprechende Arbeitsstruktur, die er bisher nicht hat. Mit einer Landesfachstelle kann er diesen Aufgaben jetzt auch tatsächlich gerecht werden, denn Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilnahme nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Von Barrierefreiheit profitieren viele mehr, ältere Menschen, aber auch Familien. Wir haben das nicht nur in unserem Gesetzentwurf aufgenommen, sondern auch in den Haushaltsberatungen eingestellt. Wir wollen beim Thüringer Landtag – genauer gesagt beim Beauftragten – rund 520.000 Euro einstellen, eine halbe Million für die personelle Untersetzung dieser Aufgabe, aber auch, um Zuschüsse zur Herstellung von Barrierefreiheit zu gewähren. Darüber hinaus wollen wir aber auch – es ist schon angesprochen worden – eine Stärkung des Behindertenbeauftragten, genauer gesagt eine Gleichstellung des Behindertenbeauftragten mit der Besoldung, die ihm auch zusteht. Ein großer Fehler des vergangenen Gesetzes – verabschiedet durch Rot-Rot-Grün – war die Verschlechterung der Besoldung. So hatte er bis zu diesem Gesetz eine Besoldung von B3, wie die meisten der anderen Beauftragten, und wurde herabgestuft zu A16. Wir wollen, dass ihm diese Eingruppierung wieder zugestanden wird, genauso wie das beim Aufarbeitungsbeauftragten und dem Bürgerbeauftragten der Fall ist. Wir verabschieden damit heute nicht nur ein neues Gleichstellungs- und Inklusionsgesetz. Wir beenden damit auch endgültig die Schlechterstellung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen. Das ist eine Anerkennung der Arbeit des Beauftragten, aber vor allem messen wir damit den Interessen von Menschen mit Behinderungen den Wert bei, den sie verdienen. Darüber hinaus haben wir in unserem Gesetzentwurf weitere Änderungen. Ich möchte diese nur kurz aufzählen: Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen soll alle fünf Jahre gewählt werden und nicht wie bisher nach jeder Wahl im Landtag. Das würde dazu führen, dass wir vielleicht im schlechtesten Fall nächstes Jahr schon wieder hätten wählen müssen. Darüber hinaus soll der Landesbeirat nun auch aus mehr Mitgliedern bestehen als bisher. Im Rahmen der Anhörung haben wir uns auf eine Maximalzahl von 16 geeinigt. In den Städten und Kreisen muss es Beauftragte für Menschen mit Behinderungen geben. Kleinere Städte und Dörfer dürfen auch Beauftragte für Menschen mit Behinderungen haben und überall soll es Beiräte geben dürfen. Gerade nach der Anhörung haben wir auch den Vorschlag aufgegriffen, dass nicht nur ehrenamtliche Beauftragte Hauptamtlichen gleichgestellt werden sollen, sondern dass die kommunalen Beauftragten auch das Recht haben, an öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen teilzunehmen. Hauptamtliche Beauftragte sollen darüber hinaus durch das Land finanziell unterstützt werden, was die Kommunen im Rahmen einer Förderrichtlinie beantragen können. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf auch erreichen, dass das Gesetz regelmäßig einer Überprüfung unterliegt. So soll immer nach sechs Jahren geschaut werden, wie das Gesetz wirkt und was besser gemacht werden kann. Das erste Mal soll das spätestens im Jahr 2024 geschehen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf auch vor, dass es im Landtag Berichte über die Barrierefreiheit geben soll. Sie sollen über ganz Thüringen berichten und nicht nur über Gebäude, die dem Land gehören. Auch das ist eine Forderung, mit der wir uns 2019 nicht durchsetzen konnten und wo wir jetzt Zustimmung erhalten dürfen. Ich möchte Ihnen am Ende meiner Rede noch ein paar Zitate aus der Anhörung vorstellen – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –, zum Beispiel: „Wir, der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V., schätz[en] ein, dass dadurch wesentliche Verbesserungen und Klarstellungen erreicht werden können.“ Ein weiteres Zitat: „Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion greift vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und sichtbar gewordener Unzulänglichkeiten Regelungsbedarfe in den Bereichen der Barrierefreiheit […] auf. Die Notwendigkeit dieser Änderung kann ich […] als […] Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen bestätigen“.
