Christoph Zippel
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen, das ist erst mal eine gute Idee. Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer ohne ein solches Gesetz. Der öffentliche Gesundheitsdienst im Freistaat wird nach wie vor durch eine Verordnung geregelt. Die CDU-Fraktion hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode ein modernes ÖGD-Gesetz für Thüringen gefordert. Noch aktuell gibt es einen entsprechenden Antrag von uns, der aber noch nicht im Plenum behandelt wurde. Der CDU-Antrag heißt: „Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernst nehmen“. Da haben wir das entscheidende Wort: den ÖGD stärken. Ein ÖGD-Gesetz, das einfach nur die bestehenden Regelungen zusammenfasst, ist entbehrlich. Ziel muss es sein, den ÖGD auch langfristig zu ertüchtigen, technisch, organisatorisch und vor allem personell. Wie genau das geschehen soll, davon steht in Ihrem Entwurf nichts. Sie benennen zwar die Probleme korrekt, bieten aber keinerlei Lösungen an. Natürlich kann man auch einfach nur ein Gesetz schreiben. Das Personal des Gesundheitsamtes muss die und die Qualifikationen haben. Kommunen können sich die Amtsärzte aber nicht selbst backen. Mit Ihrem Gesetz kämen außerdem zahlreiche Aufgabenerweiterungen auf den öffentlichen Gesundheitsdienst zu, was heißt: zusätzlicher Personalbedarf. Konsequenterweise müssten Sie das dann auch mit Personalaufwuchsstrategien begleichen. Aber dazu schweigen Sie, wie gesagt. Konkret vermisse ich die Antworten auf folgende Fragen: Woher soll das benötigte Personal kommen? Wie soll die technische Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert und vor allem untereinander kompatibel gemacht werden? Wie soll die Digitalisierung vorangetrieben werden? Und die entscheidende Frage: Wie kann die Arbeit in den Gesundheitsämtern finanziell attraktiver gestaltet werden? Möglichkeiten der Weiterbildung zum Amtsarzt in Thüringen zu schaffen ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber mehr auch nicht. Stattdessen entnehmen wir Ihrem Gesetz viel Copy-andPaste aus anderen Bundesländern. Interessanterweise ein Vorwurf, den Sie gern anderen Fraktionen machen. Die entscheidende Frage ist deshalb: Wo liegt nun eigentlich der Mehrwert dieses Gesetzentwurfs? Einmal rein hypothetisch: Wenn dieser Entwurf eins zu eins zum Gesetz würde, würde sich an der Situation der Gesundheitsämter in Thüringen nichts Entscheidendes bessern. Der Gesetzentwurf ist vielleicht nett gemeint, aber in der Sache untauglich. Dass es eine Novelle braucht, um die dritte Säule unseres Gesundheitssystems auf ein sicheres Fundament zu stellen, ist hingegen unstrittig. Das sieht inzwischen auch die Landesregierung so. Das entnehme ich zumindest der Antwort der Regierung auf eine meiner Kleinen Anfragen. Dort heißt es auf meine Frage, welche Schritte die Regierung zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes unternimmt – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Zusätzlich wurde ein externes Gutachten über den Zustand des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen 2019 in Auftrag gegeben. Im Ergebnis dieses Prozesses soll unter anderem auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst erlassen werden.“ Vor allem den Verweis auf das Gutachten finde ich an der Stelle sehr interessant. Bis zum heutigen Tag – und ich muss sagen: bis vor wenigen Minuten – war dieses Öffentliche-Gesundheitsdienst-Gutachten so etwas wie das Ungeheuer von Loch Ness: Wirklich gesehen hatte es noch niemand, es war auch nicht weiter bekannt. Ich hatte im Rahmen der Plenarsitzung eine Mündliche Anfrage genau zu dieser Thematik gestellt, die nun schriftlich beantwortet wurde, und nun ist es nicht mehr das Ungeheuer von Loch Ness, aber es ist nicht sehr viel klarer geworden. Insbesondere wird diffus auf eine Entscheidungsgrundlage verwiesen. Wie das genau in der Praxis ist bzw. welche Konsequenzen das hat, bleibt bis zum heutigen Tage sehr im Nebel. Wir erinnern uns: Das Landesverwaltungsamt sollte eine Analyse über die Thüringer Gesundheitsämter erstellen. Das Landesverwaltungsamt brauchte ein ganzes Jahr dafür. Im Frühjahr 2018 hieß es dann in der Presse: Das Landesverwaltungsamt hat versagt; das Gutachten ist untauglich. – Unter der Hand hörte man aber, dass das Landesverwaltungsamt seine Aufgabe eher zu gut erledigt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, summa summarum wird die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen. Nichtsdestotrotz, wir haben bei dieser Thematik eine dringende Handlungsnotwendigkeit. Dafür gibt es bessere Alternativen. Ich verweise auf unseren Gesetzentwurf im Plenum. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
