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Corinna Herold

AfD 18.12.2020 Sitzungen 7/31

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Pressevertreter und liebe Zuschauer im Internet, wir dürfen uns heute hier mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, der sich zwar der Bearbeitung der Vergangenheit widmet, aber sowohl durch den Gegenstand selbst als auch durch die aktuellen Entwicklungen Deutschlands in den letzten Jahren und Monaten an Aktualität eher wieder zugenommen denn abgenommen hat. Über der gesamten Materie steht wie ein Leitstern ein Satz, der seit weit mehr als tausend Jahren zum religiösen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Erbe christlich geprägter Menschen gehört. Es handelt sich um das achte Gebot des Dekalogs, das lautet: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das sagt jemand von der AfD!) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Und das von der AfD!) Dieser Satz ist im Laufe der vielen Jahrhunderte seiner Wirkungsgeschichte für sinnvoll und nützlich erachtet worden für ein gedeihliches, friedliches und konstruktives Zusammenleben sozialer Gemeinschaften verschiedener Art. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wie es die AfD sagt!) Unsere heutige Rechtsstaatlichkeit und Rechtsprechung fußt unter anderem auf diesem achten Gebot. (Beifall AfD) An dieser Stelle erlaube ich mir den kurzen Hinweis zur Seite, dass die Anwendung dieses Gebots gegen Jedermann gilt, völlig unabhängig von einer etwaigen Religionszugehörigkeit. Rechtsstaatlichkeit und gesicherte Rechtsprechung ist auch das, was wir uns von dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Abgeordnetenüberprüfung auf eine Stasimitarbeit als Gemeinschaftsprojekt der Landesregierung mit der CDU erwarten. Die Rechtsstaatlichkeit ist ja gerade im Deutschland des 20. Jahrhunderts in verschiedenartiger staatlicher Verfasstheit oft mit Füßen getreten worden. Zu willfährigen Unterstützern staatlichen Unrechts haben sich Menschen entwickelt, die der Volksmund als Spione, Spitzel und Denunzianten bezeichnet. Daher ist es unumgänglich geboten, altes Unrecht mit den Mitteln des Rechtsstaats aufzuarbeiten, den gesellschaftlichen Frieden und den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die Aufarbeitung des staatlichen Handelns des erfreulicherweise aufgelösten Unrechtsstaats namens DDR ist Gegenstand dieses Gesetzes. Nun hatten wir in Form von zwei Entwürfen zwei deutlich unterscheidbare Versuche vorliegen, die oben genannten Ziele umzusetzen. Der Entwurf der regierungstragenden Minderheitsfraktionen verdiente dabei die Überschrift: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass dabei. Mit solchen fragwürdigen Instrumenten wie dem Quorum von Zweidrittelmehrheiten bei wichtigen Abstimmungen wird das Gesetzesanliegen an entscheidender Stelle konterkariert. Durch die mündliche Anhörung, bei der Opferverbände und auch selbst Betroffene vor dem Landtag sprechen durften, wurden die Defizite der Gesetzentwürfe, insbesondere dem von der linken Seite, offenbar. Dass natürlich die Mitglieder der ehemaligen SED-Diktatur versuchen, mit den mildest möglichen Mitteln ehemalige und vielleicht auch heutige Täter zu schützen, entspricht dem bekannten Erfahrungs- und Alltagssatz: Wer den Sumpf trockenlegen möchte, sollte nicht die Frösche fragen. (Beifall AfD) Gott sei Dank hat sich der Ausschuss hier zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, welcher in der Beschlussfassung vorliegt. Er ist nicht perfekt, er bietet nicht die von uns gewünschte Stringenz, aber nach mehr als einem Jahr mit einem regelungsfreien und gesetzlosen Zustand an dieser Stelle, handeln wir ganz pragmatisch und stimmen diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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