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Robert-Martin Montag

FDP 18.12.2020 Sitzungen 7/31

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Christoph Zippel, wir haben ja davon gesprochen, dass jetzt endlich ein Gutachten vorliegt. Sie haben das mit leichtem Optimismus oder Hoffnung verbunden. Was drin ist, ist aber eher ein Déjà-vu. Ich glaube, bei dem Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ ist schon einmal Hoffnung zerstört worden, zumindest die Hoffnung auf Erkenntnisgewinn bei einem beauftragten Gutachten. Grundsätzlich ist das Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ in Thüringen eines, an dem sich tatsächlich Opposition durchaus weiden kann. Ich will Ihnen ein paar Dinge nennen. Wir waren damals noch nicht im Landtag. Deswegen habe ich mit einem vielleicht auch schmunzelnden und spöttischen Blick mal nachvollzogen, dass das ganze Thema in der Debatte ja nicht neu ist, sondern schon in der letzten Legislatur ausführlich debattiert worden ist und dass selbst der Landtag sich damit schon befasst und einen Beschluss gefasst hat. Den gab es am 01.09.2016, nämlich bis zum Ende der letzten Legislatur, ein Gesetz zum ÖGD auf den Weg zu bringen. Dazu brauche man eine Bestandsaufnahme über den Zustand des ÖGD bis zum III. Quartal 2017. Bis zum Ende des I. Quartals 2017 wollte man einen Zwischenbericht über jene notwendige Bestandsaufnahme geben. Dann kam der 31.03.2017 und der Zwischenbericht ergab – Zitat –: „Es liegt noch keine konkrete zeitliche Umsetzung zur Entwicklung eines ÖGD-Gesetzes vor.“ Gut, das ist schon relativ dünn, wenn man anderthalb Jahre Zeit hatte. Dann gehen wir mal weiter. 07.12.2017, die CDU war ja nicht untätig und fragte im Sozialausschuss nach dem aktuellen Stand. Ergebnis: Den Bericht wolle man nicht vorlegen, er sei nämlich nicht aussagekräftig, und die Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzes sei eben gerade eine aussagekräftige Bestandsaufnahme und man müsse erst einmal schauen, wie man sich dieser weiteren Entwicklung stellt. Dann kommt der 19.02.2018, wo die Landesregierung darüber berichtet, dass der Bericht eben nicht vorgelegt werden kann – Christoph Zippel hat es eben in einem Halbsatz angedeutet –, denn das Landesverwaltungsamt war mit der Bestandsaufnahme beauftragt und das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend ausgefallen. Bis zum I. Quartal – darauf verständigte man sich dann 2019 – wolle man etwas Neues vorlegen. Aus dem I. Quartal – das erfahren wir jetzt – ist dann doch ein bisschen mehr geworden, nämlich Ende 2020. Liebe Frau Ministerin Werner, das ist natürlich – gerade wenn man überlegt, welche Bedeutung auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst in der CoronaKrise zukommt, das will ich Ihnen nicht vorwerfen, um Gottes Willen, 2016 war das natürlich überhaupt nicht absehbar. Aber was man durchaus kritisch reflektieren kann, ist: Wenn dieser Landtag einen Beschluss fasst, dass man sich verständigt, gemeinsam ein Gesetz vorzulegen, und die Regierung beauftragt, die notwendigen Schritte und Informationen in einem bestimmten Zeitabschnitt zu beschaffen, dann sollte es doch mit allem Nachdruck die Aufgabe der Exekutive sein, dem Wunsch der Legislative zu folgen. Insofern freuen wir uns auf die alsbaldige Debatte zu einem Gesetzentwurf zum öffentlichen Gesundheitsdienst, Frau Werner. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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