Madeleine Henfling
b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst die Entschuldigung für die zweite Neufassung, aber man merkt, dass hier Parlamentsbeteiligung dann eben doch nicht trivial ist und wir manchmal an einzelnen Worten noch feilen müssen, um genau das umzusetzen, was wir haben wollen. Ich versuche, Ihnen auch kurz den Unterschied zur ersten Neufassung darzulegen. Es gibt hier einerseits eine Änderung unter II. im zweiten Absatz, dort ist der Satz geändert worden in: „Der Ältestenrat beschließt den Abschluss der Beteiligung.“ Im Absatz 4 unter II. sind der letzte und vorletzte Satz gestrichen worden. Ich glaube, dann gibt es noch eine Anfügung – Entschuldigung, das ist nicht einfach. Die Anfügung steht unter – gucken Sie nach, da ist noch ein Bezug eingeführt worden auf den § 80 der Geschäftsordnung. Ich komme nun generell zum Antrag. Der vorliegende Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist das Ergebnis von vielen parlamentarischen Initiativen, die wir hier schon seit einigen Monaten im Plenum und den Fachausschüssen diskutiert haben. Alle Initiativen fordern richtigerweise mehr Beteiligung des Parlaments bei Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Den Ländern werden durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes zwar weitreichende Kompetenzen übertragen, Maßnahmen durch entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen, um Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen. Allerdings bedeuten diese Maßnahmen eben auch Grundrechtseingriffe, besonders, wenn diese für einen längeren Zeitraum gelten. Eine alleinige Entscheidung durch die Exekutive ohne eine Beteiligung und Zustimmung der Legislative, also des Landtags als gesetzgebendes Organ, ist aus demokratischer und verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich. Auch in der derzeitigen Pandemielage verpflichtet das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip das Parlament, wesentliche Entscheidungen zu treffen, dies umso mehr, je intensiver die Grundrechtseingriffe sind. Es ist also unerlässlich, den Landtag vor der Umsetzung wichtiger exekutiver Handlungsschritte, also vor der Verabschiedung und dem Inkrafttreten von Corona-Verordnungen, einzubeziehen. Genau das wollen wir mit diesem Antrag erreichen. Wie soll diese Beteiligung dann konkret aussehen? Der Landtag soll regelmäßig über Entwicklungen der Corona-Pandemie sowie deren Auswirkungen und Folgen informiert werden. Verordnungsentwürfe werden von der Landtagspräsidentin im Einvernehmen mit dem Ältestenrat unverzüglich an die Fachausschüsse überwiesen, um dort fachlich fundiert diskutiert und gegebenenfalls geändert zu werden. Die Fachausschüsse können eine Stellungnahme abgeben, die nach Entscheidung des Ältestenrats als Stellungnahme des Landtags an die Landesregierung zugeleitet wird. Auf Verlangen einer Fraktion im Ältestenrat findet die Beratung der Stellungnahme im Plenum statt. Für uns war es unerlässlich, dass die Gremien, in denen über Corona-Verordnungen beraten wird, also der Ältestenrat und die Fachausschüsse, entsprechend auch öffentlich tagen, nur so wird vollumfänglich transparent dargelegt, warum welche Entscheidungen getroffen worden sind und warum es in einigen Situationen alternativlos ist, bestimmte Grundrechte bis zur Eindämmung der Pandemie einzuschränken. Die aktuellen Infizierten- und Todeszahlen kennen wir alle. Notwendig ist auch die Regelung, dass die beratenden Gremien digital stattfinden können, also per Telefon- oder Digitalkonferenz. So kann kurzfristig und auch, wenn sich einige Abgeordnete in Quarantäne befinden, beraten werden. Der Landtag und seine Gremien bleiben handlungsfähig. Die aktuellen Infizierten- und Todeszahlen kennen wir alle. Notwendig ist auch die Regelung, dass die beratenden Gremien digital stattfinden können, also per Telefon- oder Digitalkonferenz. So kann kurzfristig und auch wenn sich einige Abgeordnete in Quarantäne befinden, beraten werden. Wie die bisherigen Maßnahmen wirken, soll durch Experten evaluiert werden, um Handlungsmöglichkeiten für den weiteren Umgang mit der Pandemie zu entwickeln. Ein erster Bericht soll im März 2021 vorgelegt werden. Abschließend bleibt mir noch zu sagen: Mit der Annahme dieses Alternativantrags gehen wir einen wichtigen Schritt und kommen unserer verfassungsrechtlichen Pflicht als gesetzgebendes Organ nach, Entscheidungen demokratisch zu legitimieren. Wir wollen weiterhin das Bestmögliche tun, damit auch und gerade in Krisenzeiten Entscheidungen parlamentarisch und damit demokratisch legitimiert sind. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
