Denny Möller
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream! Zunächst bleibt festzuhalten – Herr Montag, Sie haben das gerade noch mal angezeigt und Frau Stange hat es auch schon angezeigt –, die Politik für Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen, aber auch am Ende hier im Parlament, ist mit dem heutigen Tag nicht abgeschlossen – im Gegenteil. Ich glaube, wir haben im Rahmen der Debatte schon gesehen, dass einige Zukunftsaufgaben noch vor uns liegen, viel größere als nur die Frage der Besoldung von Beiräten und Beauftragten. Ich erinnere da an die Frage der Einheitlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe und der Sozialhilfe für Kinder mit Behinderungen. Das steht alles noch vor uns. Aber ich will auch noch mal ganz grundsätzlich zum jetzigen Stand der Novellierung, der wir uns heute auch anschließen wollen, ein paar Worte verlieren. Zum einen will ich deutlich machen, dass wir als SPD-Fraktion schon länger das Ziel einer inklusiven Gesellschaft verfolgen, in der alle Menschen selbstbestimmend und gleichberechtigt teilhaben können. Es ist nicht nur eine Teilnahme, es ist eine tatsächliche Teilhabe. Dazu gehört insbesondere, dass Menschen mit Behinderungen selbst ihre Interessen einbringen und vertreten können. Ich glaube, dass das mit dem jetzigen Gesetz und mit der Novellierung noch mal gestärkt wird. An dieser Stelle sei auch mal herzlich diesen Selbstvertretungsinstitutionen gedankt, den Menschen, die sich engagieren in ihren Selbstvertretungen und in ihren Beiräten, aber auch ganz speziell ein Dank an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen. Unser Grundsatz ist die Achtung der Einzigartigkeit eines jeden Menschen. Das muss man immer, glaube ich, ganz deutlich machen. Darum geht es. Es geht um die Einzigartigkeit des Menschen und die Akzeptanz dieser. Das beinhaltet insbesondere eine vollumfängliche Barrierefreiheit in analogen wie digitalen Belangen und Bereichen. Deswegen ist es an dieser Stelle auch gut, dass die Novellierung das mit aufnimmt und das auch erweitert. Deswegen haben wir uns auch der Debatte nicht verschlossen – im Gegenteil. Wir unterstützen die Einrichtung der Landesfachstelle Barrierefreiheit, weil wir davon ausgehen, dass sie mit Fachexpertise ausgestattet schnell und kompetent tatsächlich weiterhelfen kann. Gerade in Fragen von Barrierefreiheit und Barrierearmut zum Beispiel im digitalen Raum kann diese Expertise eine helfende Rolle für eine rechtskonforme Umsetzung einnehmen. Des Weiteren haben wir redaktionelle Unklarheiten beseitigt. Ein größerer Abschnitt – Frau Stange hat es gerade schon erwähnt – ist eine Klarstellung für hör- oder sprachbehinderte Eltern. Besonders wichtig war es uns, die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene zu gewährleisten. In diesem Kontext gibt es nun für die Landkreise und kreisfreien Städte eine Verpflichtung, wobei es die Richtlinie – Herr Montag – jetzt schon gibt. Die ist nicht neu jetzt in der Gesetzesnovellierung. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen soll im Haushalt 2021 mit umfassenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, sodass seine wachsenden Aufgaben, die Prüfungs- und Beratungstätigkeiten im Rahmen der Landesfachstelle für Barrierefreiheit, auch besser ausgeführt werden können. Ich habe es bereits im Juli-Plenum ausgeführt: Die Einstufung und Eingruppierung des Landesbeauftragten von einer A16 auf eine B3 hat im Rahmen der zu behandelnden Fragen im aktuellen Gesetzgebungsverfahren nicht unsere oberste Priorität. Wir tragen es aber als SPD mit, dass wir das jetzt auch umsetzen, als ein Zeichen und eine Würdigung des Amts, denn es ist eben auch ein Zeichen von uns, dass wir für die Sache kompromissbereit sind, und vor allem, dass die höhere Besoldung darauf abzielt, die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen beim Landesbeauftragten insgesamt neu ordnen zu können und damit auch den Weg dauerhaft freizumachen, Fachexpertise auf höchstem Niveau dort zu ermöglichen. Eine höhere Besoldung allein löst aber nicht die Herausforderungen, vor denen wir auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft stehen. Wir müssen umfassend das Bundesteilhabegesetz umsetzen. Das bedeutet insbesondere bei dem Stichwort „personenzentrierte Dienstleistungen“ den Umbau der sozialen Infrastruktur, die eben nicht nur allein darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen vor Ort gute Teilhabemöglichkeiten zu ermöglichen, sondern weit darüber hinaus zu denken, wie man im Quartier soziale Dienstleistungen für alle, die Unterstützung benötigen, anbieten kann. All das muss vorangebracht und neu diskutiert werden. Wir fordern weiterhin natürlich die inklusiven Bildungsangebote mit zugleich individueller Förderung, die konsequente Öffnung des Arbeitsmarkts für Menschen mit Behinderungen, wo dann das Ziel ist, möglichst viele Menschen eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung anzubieten, und auch alternative Wohnkonzepte. Sie sehen, eine große Palette an Aufgaben, die vor uns liegen, um den 400.000 Menschen, die in Thüringen von einer Behinderung betroffen sind, auch tatsächlich die besten Chancen zu geben, Gleichstellung und Gleichberechtigung zu leben. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzesvorhaben zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
