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Christian Herrgott

CDU 18.12.2020 Sitzungen 7/31

b) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Abgeordnetenüberprüfung war schon immer ein wichtiges Thema und ein wichtiges Anliegen für die CDU-Fraktion. Bereits zum Beginn der 6. Legislaturperiode war die Initiative zur Fortsetzung einer Überprüfung aller Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine Tätigkeit für die Staatssicherheit von der CDU-Fraktion ausgegangen. Mit dem am 4. Dezember 2014 eingereichten Gesetzentwurf, der die Drucksachennummer 6/37 hatte, sollte eine Verlängerung des damals geltenden Stasi-Überprüfungsgesetzes für die jetzige 7. Legislaturperiode des Thüringer Landtags erreicht werden. Wie Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, allerdings noch in Erinnerung sein dürfte, fand die damalige CDU-Initiative in der abschließenden Plenardebatte 2016 keine Mehrheit. Damals verweigerte Rot-Rot-Grün die Zustimmung, obwohl eine deutliche Mehrheit – wie auch in der jetzigen Anhörung – der Anzuhörenden sich für eine Verlängerung des Überprüfungsgesetzes ausgesprochen hatte. Durch diese Blockade der CDU-Initiative durch eben die rot-rot-grünen regierungstragenden Fraktionen bei der damaligen Schlussabstimmung haben wir heute die Situation, dass nur wir in Thüringen derzeit keine rechtliche Grundlage für eine Überprüfung der Abgeordneten auf eine Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit haben. Im 30. Jahr der deutschen Wiedervereinigung ist das eine untragbare Situation. Darauf hat im Übrigen auch der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Wurschi, zu Recht in seinem Schreiben vom 12. März dieses Jahres hingewiesen. Um diesen unsäglichen Zustand nun zu beenden, hat die CDU-Fraktion zu Beginn der 7. Legislatur erneut die Initiative ergriffen und dem Hohen Haus einen Vorschlag unterbreitet, der an die Erfahrungen in den anderen neuen Bundesländern anknüpft und die neue Rechtslage des Bunds gleich mitberücksichtigt. Meine Damen und Herren, durch das 9. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist nunmehr eine Überprüfung bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Die ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2019 wurde Ende des letzten Jahres durch den Bundestag aufgehoben und bis zum 31.12.2030 erweitert. Durch diese Anpassung an das Stasi-Unterlagen-Gesetz haben wir im Gegensatz zur Salami-Taktik der bisherigen Überprüfungen, die eine zeitlich sehr begrenzte Befristung anhand der Legislaturperioden enthielten, eine deutlich längere Geltungsdauer für die Überprüfung und einen Fortschritt gemacht. Darüber hinaus folgt der CDU-Vorschlag der inzwischen bewährten Praxis in den anderen ostdeutschen Bundesländern, die die Überprüfung fest im Abgeordnetengesetz, wo es auch tatsächlich hingehört, verankert haben. Eine weitere Forderung des CDU-Gesetzentwurfs bestand zudem in der verpflichtenden Überprüfung aller Abgeordneten, ungeachtet früherer Überprüfungen, damit auf diese Weise auch neue Erkenntnisse aufgrund neuer Aktenfunde berücksichtigt werden können. Ein weiteres Anliegen meiner Fraktion bezieht sich auf die Aufarbeitung der SED Diktatur, für deren ‑ Absicherung sowohl die Stasi als auch der SEDHerrschaftsapparat zuständig war. Aus diesem Grunde verlangten wir im Gegensatz zum alten Überprüfungsgesetz eine Erweiterung der Überprüfung auch auf Personen, die gegenüber dem MfS und dem Amt für Nationale Sicherheit rechtlich und faktisch unmittelbar weisungsbefugt waren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese genannten Punkte sieht nun die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit vor. Und damit wird in der Beschlussempfehlung weitestgehend dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gefolgt. Ich bin aber auch dankbar für die weiteren Änderungen, die wir nun in der Beschlussempfehlung mit aufgenommen haben, denn lediglich zwei größere Änderungen sind enthalten. Zum einen wird entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der CDU und der Regierungskoalition die Einrichtung einer vom Landtag und der Landesregierung unabhängigen Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten vorgeschlagen und ist so nun auch vorgesehen. Damit wird einem Vorschlag von Herrn Dr. Wurschi aus der Anhörung gefolgt und die bewährte Praxis in den anderen Ländern übernommen. Die Fraktion der CDU begrüßt diese Idee einer unabhängigen Kommission ausdrücklich. Von Anfang an war es für die CDU-Fraktion im Falle einer Feststellung der Stasitätigkeit bei den Abgeordneten wichtig, dass diese auch öffentlich dokumentiert wird. Daher hat unser Gesetzentwurf in Anlehnung an das bisherige Überprüfungsgesetz auch an einer – wenn auch nur deklaratorischen – Wertung des betroffenen Abgeordneten, der aus unserer Sicht das Ansehen des Parlaments belastet, festgehalten. Die in der Ausschussbeschlussfassung enthaltene Formulierung, wonach der Kommissionsbericht der unabhängigen Kommission eine Beurteilung der Tätigkeit des betroffenen Abgeordneten enthalten soll und eine öffentliche Debatte dazu im Plenum erfolgt, kommt dieser Forderung aus unserer Sicht ausreichend nach. Ich freue mich, dass wir mit der Beschlussempfehlung nun einen tragfähigen und langfristigen Gesetzentwurf haben, der diesem Thema gerecht wird. Meine Damen und Herren, noch ein Wort zum Verhalten der AfD-Fraktion und zu ihrem unsäglichen Versuch einer Blockade der Stasiüberprüfung und weitestgehender Arbeitsverweigerung im Ausschuss. Dort konnten wir erleben, wie Sie eben keinen Beitrag zu irgendetwas geleistet haben. Und sich dann heute hier hinzustellen und Bibeltexte zu zitieren, die Sie, wenn Sie mal in sich gehen würden und Ihre Facebook-Seiten danebenlegen und andere Dinge anschauen, in weiten Teilen selbst missachten, ist schon ein wenig absurd, wenn nicht gar lächerlich, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Dennoch begrüße ich ausdrücklich, dass Sie offensichtlich diese Blockade nun aufgegeben haben, denn die Thüringer Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin das Recht, zu erfahren, ob und welche ihrer Repräsentanten einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit nachgegangen sind oder diesem Gewaltapparat gegenüber unmittelbar weisungsbefugt waren. Dies ist im Interesse der Aufarbeitung des Unrechtsstaats DDR besonders wichtig. Und wenn, verehrte Kollegen aus der AfD-Fraktion, Ihr Fraktionsvorsitzender im Greizer Stadtrat nun öffentlich erklärt und sich zu seiner Stasi-Mitarbeit einlässt, trägt das zumindest deutlich zur Transparenz in dieser Sache bei. Daran könnte sich der eine oder andere auch ein glühendes Beispiel nehmen. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Ich denke, wir haben hier einen sehr guten Beschlussentwurf, dem wir nun gemeinsam folgen sollten. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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