Robert-Martin Montag
Zweites Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen leider eine Rede von mir nicht ersparen. Auch wenn das der eine oder andere bedauern mag, es hat ein paar Gründe, warum ich hier vorgegangen bin.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE)
Herr Bilay, Sie können danach machen, was Sie wollen, aber erst mal zuhören, was ich sage, und dann gucken wir mal, was Sie vielleicht erwidern wollen. Meine Damen und Herren – Corona-Mantelgesetz, die Zweite. Ich will nur sagen, Änderungen der Thüringer Kommunalordnung, das kann man letzten Endes nach der Zeit nur als weiße Salbe bezeichnen – warum? –, denn bereits im Juni haben wir darauf hingewiesen, dass Kommunen aufgrund der hohen Ausgaben und weniger Einnahmen in Schwierigkeiten kommen. Belegt durch Hinweise, Studien, Erhebungen, die die angespannte Finanzlage der Kommunen aufgrund eben der Pandemie aufzeigen. Wir forderten damals schon ein Konsolidierungskonzept über den Sparplan über mehrere Jahre. Unser Antrag aus dem Juni wurde abgelehnt und das hatte Folgen, die sich vor allen Dingen in erheblichem Arbeitsaufwand für die Kommunalen und ehrenamtlich tätigen kommunalen Gemeindevertreter zeigten. Denn die haben notgedrungen seit Monaten über ein Sparkorsett beraten, das die Defizite der Pandemie in ihrer Kommune, in ihrer Gemeinde ausgleicht; und jetzt, nachdem die Verhandlungen in den Kommunen fast abgeschlossen sind, wacht unsere Landesregierung auf und handelt. Meine Damen und Herren, die Verhandlungen in den Kommunen in den letzten Wochen und Monaten waren umsonst. Die Zeit der Ehrenamtlichen wurde verschwendet, und das – bei allem Respekt, liebe Regierungskoalition, liebe Landesregierung – ist respektlos.
(Beifall FDP)
Hätten Sie damals auf unseren Hinweis gehört, wäre zumindest das den Vertretern der Kommunalebene erspart geblieben. Aber das ist nur ein Teil der Kritik, die ich hier vorzutragen habe. Ich komme zu einem weiteren Punkt und der hat es noch ein bisschen stärker in sich. Wir reden immer davon, konstruktive Oppositionsarbeit zu betreiben, und das tun wir auch.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das gilt
für die CDU, nicht für die FDP!) Herr Bilay, ich komme gleich darauf. Warten Sie erst mal, zuhören bildet. Lesen hat ja auch schon geholfen. Ich erkläre Ihnen das gern gleich.
(Beifall FDP)
Denn unter dem Mantel des Mantelgesetzes wird klammheimlich eine Regelung zur Online-Prüfung eingeführt, deren Notwendigkeit die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün noch bis vor Kurzem, und zwar mit unglaublichem Verve, bestritten haben.
(Beifall FDP)
Es lag nämlich ein Antrag der FDP dazu vor, der Folgendes wollte: die Notwendigkeit einer klaren Regelung im Hochschulgesetz aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken und erheblicher Grundrechtsrelevanz, denn ohne ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage keine rechtssichere Grundlage im Sinne der Wesentlichkeitstheorie. Die Reaktionen der Kollegen – vor allen Dingen auch im zuständigen Ausschuss – haben aber Bände gesprochen. Herr Liebscher ist jetzt nicht mehr da, aber Herrn Schaft sehe ich ja fleißig vor sich hin tippen. Ich darf Sie mal kurz zitieren. Sie haben damals gesagt: Ja, diese Regelung, es ergebe sich aus der Sicht der Regierungsfraktionen weder die Notwendigkeit, den Gesetzentwurf der FDP zu beraten, noch ihn anzuhören, noch irgendwie eine Regelung davon umzusetzen. – Diese Position kann man haben. Ähnlich hat übrigens der zuständige Minister Tiefensee reagiert: Einer Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes bedürfe es ja nicht, alles sei bereits geregelt. – Und jetzt gucken wir in dieses Mantelgesetz, wo Sie sich so ganz klammheimlich eben doch dazu positionieren und gemerkt haben, vielleicht war die Position der FDP,
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, nein,
nein!) die wir vorgetragen haben, gar nicht so schlecht,
(Beifall FDP)
hier eine dauerhafte Regelung abzusichern.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, nein,
nein!) Schauen wir in die Begründung des Corona-Gesetzes. Ich zitiere: „Gerade bei diesen Prüfungsformen bedarf es einer gesonderten Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung von Daten bei der Durchführung der Prüfung.“ Und weiter: „Die rechtssichere Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist zur Identifizierung des Prüfungsteilnehmers nicht nur vor, sondern vor allem während der Prüfung auch aus Gründen der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit erforderlich.“ Aha. Grundrechtsrevelanz erkennen Sie also. Sie erkennen auch die Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und teilen das jetzt. Es ist schön zu sehen, dass Lesen bildet und dass Sie nur wenige Wochen, nachdem Sie uns dafür hier noch verprügelt haben, eins zu eins diese Regelung fortschreiben wollen.
(Beifall FDP)
Bei aller Auseinandersetzung halte ich das schon für einen schwierigen Umgang miteinander. Gern Debatte immer in der Sache, aber wie man sich damals auch uns gegenüber geäußert hat, halte ich das doch schon für eine interessante Weiterentwicklung der Position. Ich habe mich heute mit der einen oder anderen Kollegin hier aus dem Hause auch über Twitter austauschen dürfen, wo ja auch beklagt wird, dass die Opposition immer nicht konstruktiv sei und man höre ja unter anderem nichts von der FDP. Das habe ich jetzt zweimal gehört. Und da, muss ich sagen, platzt mir wirklich mehr als der Kragen.
(Beifall FDP)
Ich will das auch mal hier zu Protokoll geben. Medizinstudienplätze …
