Dr. Heesen
Horterzieher mit Lehrbefähigung stärken, Erlangung der Lehrbefähigung wieder ermöglichen
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, es freut mich, dass ich hier noch das Wort ergreifen durfte. Ich möchte aus Sicht der Landesregierung gerne eins, zwei Missverständnisse aufklären. Natürlich ist der Unterrichtsausfall unbestritten eine der größten Herausforderungen, denen wir uns bundeweit stellen müssen, und das tun wir hier in Thüringen. Die Thüringer Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen tun das und investieren sehr viel Kraft. Ein Missverständnis oder vielleicht eine Wissenslücke, was mir zu bestehen scheint, ist: Erzieherinnen und Erzieher mit Lehrbefähigung für mindestens zwei Fächer können schon jetzt unbefristet als Lehrkraft eingestellt werden. Das Zweite, was ich aufklären möchte: Die im Landesdienst befindlichen Erzieherinnen und Erzieher mit Lehrbefähigung werden ja bereits jetzt auch im Unterricht eingesetzt. Dieser Einsatz erfolgt freiwillig, befristet und in der Regel für die Dauer von einem Schuljahr. Dieser Einsatz hilft bei der Unterrichtsabsicherung an den Grundschulen. Wir wollen aber nicht – und das ist hier auch schon erwähnt worden – voll ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer dauerhaft ersetzen. Deswegen halten wir es für sinnvoll, den Einsatz jeweils auf ein Jahr zu befristen, aber – und das möchte ich noch mal ausdrücklich sagen, weil es vorhin anders formuliert wurde – nicht das Arbeitsverhältnis der Erzieherinnen und Erzieher ist befristet, sondern der Einsatz im Unterricht. Werden Erzieherinnen und Erzieher mit einer Lehrbefähigung im Unterricht eingesetzt, kann ihr Beschäftigungsumfang um bis zu sechs Lehrerwochenstunden erhöht werden. Das sind circa neun Zeitstunden. Jetzt sagen Sie, das sollten wir weiter erhöhen. Da möchte ich klarstellen, dass die Erziehertätigkeit aus tariflichen Gründen überwiegen muss. Wenn wir einen höheren Anteil von Unterrichtstätigkeit vorsehen würden, gerieten wir in Konflikt erstens mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und müssten auch Arbeitsverträge anpassen. Das funktioniert nicht. Und mit dem Erwerb der Lehrbefähigung verhält es sich leider auch nicht ganz so einfach, wie die AfD sich das vorstellt: Lehrerin und Lehrer wird man, indem man ein universitäres Studium absolviert, das ist ein zulassungsbeschränktes Studium. Man kann aus unserer Sicht nicht die Lehrbefähigung durch einen Kurs am ThILLM ersetzen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- 21. Dezember 2020 statt, zu der bereits eingeladen
NEN) wurde. Ich wünsche ein erholsames Wochenende. Verschiedene andere Missverständnisse lasse ich jetzt mal so stehen. Die Anpassungsfortbildungen und Auffrischungen am ThILLM können natürlich ei-
