thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 18.12.2020 Sitzungen 7/31

b) Entschlossen und mit Augenmaß durch die Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen

Sehr verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann eigentlich dort anfangen, wo ich vorhin leider nicht fertig geworden bin, nämlich bei der Frage: Welche Vorschläge haben wir gemacht, die Sie abgelehnt haben, die Sie jetzt wieder machen? (Beifall FDP) Das ist dieses Mal Parlamentsbeteiligung. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Debatten im Juni, die wir hier im Haus geführt haben. Die CDU war ein bisschen skeptisch: Kann man das so machen? Herr Blechschmidt hat gesagt: Das geht so gar nicht. Frau Lehmann hat uns bei der Forderung nach mehr Parlamentsbeteiligung – wir haben ja ein Gesetzentwurf vorgelegt – sogar Populismus vorgeworfen (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das war der Grund! Gesetzliche Regelung!) – ich komme gleich drauf, Herr Blechschmidt –, wir würden von der Krise profitieren wollen. Jetzt diskutieren wir – und das ist im Übrigen sehr richtig so – alle gemeinsam über die beste Lösung, wie wir das Parlament auch in der Corona-Krise adäquat beteiligen können. Aber – und jetzt komme ich leider schon zum ersten Aber – ich verstehe den Weg nicht, den Sie gewählt haben. Denn das Verordnungsrecht ist ein Exekutivrecht, es ist ein Recht der Regierung zu handeln, und zwar eigenverantwortlich zu handeln. Das heißt, in einer Krisensituation eigenverantwortlich Maßnahmen zu ergreifen, um diesen krisenhaften Moment aufzulösen. Und jetzt kommen Sie mit Ihrem Vorschlag, der nichts anderes sagt als: Wir teilen diese Verantwortung, wir fragen vorher das Parlament, was wollt ihr eigentlich? Wir beteiligen vorher den Ältestenrat, der festlegt, welcher Ausschuss noch weiter beteiligt werden soll, welche Anhörungsmöglichkeiten usw. Dann wird noch irgendwie diskutiert und dann fährt der Herr Ministerpräsident vielleicht zur MPK, wenn ihm die Entscheidungen des Parlaments gefallen haben, und dann übernimmt er den einen oder anderen Vorschlag oder eben nicht. Dann ist es ja doch wieder Exekutivrecht der Landesregierung. Summa summarum: Es ändert sich nichts an der Beteiligung des Parlaments, weil die Information des Parlaments eben keine prozessuale Entscheidungskraft des Parlaments ist und das wird auch nicht durch Ihren Antrag ersetzt. Richtigerweise ist es andersherum, nämlich zu sagen: Lieber Herr Ministerpräsident, fahren Sie zur MPK, setzen Sie Verordnungen in Kraft, handeln Sie so, wie es die Verordnungen vorsehen. Aber binden Sie danach prozessual den Landtag ein, um sich die Legitimität Ihrer Handlungen bei etwaigen Grundrechtseingriffen abzusichern. (Beifall FDP) Dann hat man tatsächlich ein Verfahren, das beides beachtet: die Verantwortung, die gerade im Infektionsschutz allein bei der Landesregierung bzw. den Landesregierungen und/oder dem Bund liegt, und gleichzeitig den Landtag in der Frist zu beteiligen. Wir haben vier Wochen im Nachgang vorgeschlagen, denn ich glaube schon, dass das richtig ist, dass eine Landesregierung auch schnell, auch gerne natürlich kontrovers handeln kann, wenn die Maßnahmen aus ihrer Sicht geeignet sind, diese entsprechende Krisensituation zu meistern. Also der Vorschlag, der hier vorliegt, ist ein „HinischaniVorschlag“: „Hilft nicht, schadet aber auch nicht“, weil am Ende die Landesregierung sowieso machen kann, was sie will, und im Zweifel auch noch sagen kann: Ihr wolltet es doch so, liebes Parlament, egal, was wir dann am Ende draus machen. Das ist zu wenig, das ist auch kein fairer Umgang. Es ist zwar ein Verfahren, was immerhin mehr ist als das, was wir bisher erlebt haben. Da will ich vielleicht auch nur mal drauf hinaus, wenn man die eine oder andere Sitzung auch im Sozialausschuss mitmachen durfte: Das war schon spannend, wie dann zum Beispiel einzelne Änderungspunkte eines CDU-Antrags – quasi live konnte man das ja nachvollziehen – verhandelt worden sind, wo man sich auch dankenswerterweise gegenseitig noch mal daran erinnert hatte, wie man das denn bzw. was man eigentlich gemeinsam abgesprochen hat. Also das war schon interessant. Dann zog man das Handy raus aus der Sitzung und hat dann gelesen, Sportvereine dürfen wieder und so weiter, wo man gedacht hat, Moment, eigentlich vertraulich und so. Das hat keinen interessiert, ist aber auch egal. Denn das ist nicht einmal passiert, es ist mehrfach passiert. Was ich dann nur nicht verstehe, als die Landesregierung erklärt hat, sie wird dieser Bitte nachkommen, dass wir heute noch mal darüber diskutieren und das nachgängig beschließen sollen – wir haben heute eine ganz andere Lage. Es wäre vielleicht einfacher gewesen, die beiden Punkte aus dem Antrag der CDU, die heute Zustimmung erfahren sollen, einfach zurückzuziehen, weil sie in der Lage, in der wir sind, überhaupt keine Rolle spielen. Ich sage nur: Lockdown. Ansonsten hat die Landesregierung ja dankenswerterweise in den Verordnungen auch bereits diesem Änderungsantrag oder diesen Änderungswünschen entsprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es gut, dass jetzt alle hier über Parlamentsbeteiligung sprechen. Das ist mehr, als im Juni war. Wir Liberale glauben ja, dass der Mensch ein zur Vernunft begabtes Wesen ist, aber nicht alles, was vorgeschlagen wird, ist auch vernünftig. Insofern hoffen wir darauf, dass ein Lernprozess noch einsetzt. Diesen Vorschlag der Parlamentsbeteiligung, wie Sie das hier vorschlagen, den werden wir definitiv nicht mittragen, weil das eher ein Spaß als ernsthaft gemeinter Respekt vor dem Parlament ist. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗