Robert-Martin Montag
Reden der Landesregierung zu Protokoll hier: Abweichung von § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Wort erbeten, weil ich mich doch sehr gewundert habe. Ich werde nur kurz das wiederholen, was ich bereits in der vorbereitenden Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer zu dieser Fragestellung gesagt habe. Dieses Parlament lebt vom Austausch. Dieses Parlament lebt davon, dass man sich in Respekt voreinander die Argumente sagt, weil wir nicht nur auf das Wort, sondern vor allen Dingen darauf setzen, nicht nur die Inhalte verständlich, sondern auch die gegenseitigen Positionen deutlich zu machen. Deswegen bin ich auf das Äußerste irritiert darüber, dass hier ein Antrag vorliegt, welcher gerade der Landesregierung – also der Exekutive, die ihre Aufträge, aber auch ihre immanente Kontrolle durch dieses Haus hier erfährt – das Recht zubilligen soll, sich der argumentativen Auseinandersetzung zu entziehen. Ich kann für meine Fraktion nur das Bedauern ausdrücken, dass der Eindruck entsteht – ja entstehen muss, weil es auch für den kommenden Montag gelten soll –, dass hier die Debatte verweigert werden soll.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Nein!) Insofern, meine Damen und Herren, hoffe ich doch noch sehr darauf, dass die Landesregierung von dieser Möglichkeit möglichst wenig Gebrauch macht. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
