Babette Pfefferlein
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier im Sommer den Gesetzentwurf der CDU beraten und an den Sozialausschuss überwiesen. Die CDU stellte zu ihrem Gesetzentwurf ihren Wunsch nach Veränderung im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vor. Das genannte Gesetz war nach intensiver Befassung in der vergangenen Legislatur von Rot-Rot-Grün in die Umsetzung gebracht worden. Und natürlich: Verbesserungen sind immer gut, und so haben wir uns in den vergangenen Monaten weiter mit ihren Vorschlägen befasst und damit ist dann ein gemeinsamer Änderungsantrag von der CDU und Rot-RotGrün entstanden. Dazu bedurfte es intensiver und gründlicher Abstimmung. Ich finde, das hat sich gelohnt. Auch Herr Leibiger, der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, schreibt in seiner Stellungnahme – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Thüringen wird mit dem durch den Gesetzentwurf samt Änderungsantrag zum 01.01.2021 neu gefassten Gesetz eine bundesweit zu beachtende Vorreiterrolle einnehmen.“ Zwischenzeitlich allerdings sah es immer mal so aus, als wäre dieser Termin nicht zu halten. Sehr viele Aspekte tauchten bei der parlamentarischen Befassung immer wieder auf und mussten geklärt werden. So ist es aber nun gelungen, dass wir einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetz einreichen. Und so hoffe ich, dass wir das Gesetz heute mit diesen Änderungen und Ergänzungen zum ursprünglichen CDUEntwurf verabschieden können, damit es am 01.01.2021 in Kraft treten kann.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn wir Hindernisse für Menschen mit Behinderungen aus dem Weg räumen und wirkliche Teilhabe ermöglichen wollen, dann müssen wir uns bewegen, umdenken und die Forderungen der Menschen ernst nehmen, die es betrifft. Eine Stärkung der Rechte und Befugnisse des Landesbeauftragten ist da ebenso wichtig wie die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Mit der Forderung der Stärkung der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in den Kommunen hat die CDU einen großen Sprung über ihren eigenen Schatten gemacht. Das finde ich gut, denn damit soll überall im Land die Möglichkeit zur Beratung von der Verwaltung und Parlamente gegeben sein. Denn die besonderen Bedürfnisse und Belange von behinderten Menschen kommen noch immer fast überall zu kurz. Ich verspreche mir davon viele Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus sollen die Behindertenbeauftragten Ansprechpartner für einzelne behinderte Menschen sein und sie in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation unterstützen. Das ist viel Arbeit, aber diese muss getan werden. Je eher, umso besser. Das Geld für die Beauftragten ist jedenfalls im Haushalt eingestellt und die nächste Zeit wird zeigen, wie das klappt. Ich möchte hier eindringlich um die Unterstützung der Kommunen bitten, diese nun im Gesetz verankerte Chance auch schnell und überhaupt Wirklichkeit werden zu lassen. Eine weitere wichtige Änderung ist die Anpassung der Besoldung. Sie wissen, dass wir als Bündnis 90/Die Grünen uns damit immer schwergetan haben. Nicht, weil wir den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen schlechterstellen wollen als andere Landesbeauftragte – nein, keineswegs. Wir als Bündnis 90/Die Grünen wollen die Gleichbehandlung aller Landesbeauftragten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und so sehen wir die im Raum stehende Erhöhung der Besoldung als einen Schritt dorthin und gehen ihn mit, um spätestens in der nächsten Legislatur dann wirklich grundsätzlich zu einer Gleichbehandlung zu kommen. Die Erweiterung des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen kommt dem Mitbestimmungs- und Teilhabebedürfnis von Menschen mit Behinderungen entgegen und wird mehr Vielfalt abbilden, die die Gruppen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen in den Landesbeirat tragen können. Genauso gut und richtig finde ich, dass die Landesfachstelle für Barrierefreiheit nun bei einem Landesbeauftragten eingerichtet wird. Ich gehe davon aus, dass damit auch eine umfassende Prüfungs- und Beratungstätigkeit gewährleistet werden kann. Positiv ist dabei zu erwähnen, dass sich diese Initiative auch in der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel ab 2021 durchsetzen konnte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe es im Juli schon mal gesagt und möchte es hier wiederholen: Am Anfang der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft liegen noch große Baustellen vor uns. Wir brauchen Barrierefreiheit, Antidiskriminierung und dauerhaften individuellen Nachteilsausgleich, um das Ziel einer selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen zu verwirklichen. Den Weg in eine wirklich inklusive Gesellschaft schaffen wir nur im Schulterschluss und mit viel Sensibilität für die Belange aller Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen. Deshalb möchte ich nicht versäumen, mich an dieser Stelle bei meinen Kolleginnen und Kollegen für die wirklich konstruktive und spannende Zusammenarbeit an diesem Änderungsantrag zu bedanken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
