Dorothea Marx
b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was machen wir hier? Denn dem heutigen Votum des Thüringer Landtags kommt nach dem Scheitern des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags in Sachsen-Anhalt natürlich erst einmal eine nur symbolische Bedeutung zu. Alles andere wird dann ohnehin vom Gericht entschieden. Ich wage allerdings die Prognose, dass dort der Rechtsanspruch der öffentlich-rechtlichen Sender auf Umsetzung der aktuellen KEF-Empfehlung zum Rundfunkbeitrag bestätigt wird. Dennoch haben wir hier in Thüringen jetzt den Medienänderungsstaatsvertrag nicht einfach zu den Akten gelegt, sondern wir nehmen heute ganz bewusst ein Parlamentsvotum vor. Wichtig ist nämlich das Signal, was wir hier senden wollen. Man kann sich sehr wohl und deutlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zur Notwendigkeit einer Beitragserhöhung bekennen, gleichzeitig aber auch legitime Detailkritik an den bisherigen Sparbemühungen der Sender üben und eine klare Erwartungshaltung für die nächsten Jahre formulieren. Das tun wir, das haben wir immer gemacht, auch in der Ausschussberatung, auch in dem Gespräch mit den Intendanten, die uns hier in Thüringen zur Verfügung standen – das ist ja auch keine Selbstverständlichkeit. Diese moderate Gebührenerhöhung ist also nicht etwa – was immer wieder gern in der Öffentlichkeit vermutet wird – ein Freibrief für unendlich steigende Intendantengehälter. Das ist damit nicht verbunden. Eine differenzierte Haltung hätte ich mir auch von der CDU in Sachsen-Anhalt als demokratischer Partei gewünscht. Dass sie dazu nicht in der Lage gewesen ist und stattdessen in weiten Teilen ihres Landesvorstands und ihrer Fraktion die Anbiederung an Vorurteile und den rechten politischen Rand sucht, hat uns sehr erschrocken.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, uns auch!)
Die Thüringer CDU ist dann auch so ein bisschen ins Wackeln gekommen. Sie wussten dann nicht mehr so recht, ob Sie es bei ihrer Position zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk belassen sollen oder doch auch etwas mehr mit den Gegnern der Vielfalt sichernden Medienordnung liebäugeln wollen. Das finde ich ein bisschen schade, aber, wie gesagt, das ist ein interner Diskussionsprozess bei Ihnen, da möchte ich mich nicht einmischen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gilt jedenfalls, dass wir ohne Wenn und Aber zum öffentlichen Rundfunk stehen. Er ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil der pluralen Medienlandschaft Deutschlands. Er leistet einen zentralen Beitrag zur Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt in unserer Demokratie. Und wenn jetzt auch in bürgerlichen Parteien bundesweit wieder von Privatisierung gesprochen wird: Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind keine mit Werbeeinnahmen zu finanzierende Handelsware, das funktioniert überhaupt nicht. Deswegen braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch eine verlässliche langfristige Unterstützung in seiner Arbeit und eine in die Zukunft gerichtete Entwicklungsperspektive. Es ist auch nicht so, dass da nachmittags nur alte Leute im Fernsehprogramm zuschauen, weil sie nichts Besseres zu tun hätten. Wir haben auch gerade bei den Rundfunkstationen sehr viele junge Hörer, wir haben super Podcasts, die da laufen, wir haben Streamingdienste, die diese Angebote mit übernehmen und die sich auch in jüngeren Generationen großer Beliebtheit erfreuen. Deswegen brauchen wir eine verlässliche Entwicklungsperspektive. Beides ermöglicht den öffentlichrechtlichen Sendern vor allem eine auskömmliche Finanzierung. Der Rundfunkbeitrag – heute ist es hier noch nicht gesagt worden – ist seit nunmehr fünfeinhalb Jahren nicht erhöht worden. Daher ist es an der Zeit, eine moderate Beitragsanpassung vorzunehmen: 86 Cent im Monat. Unsere Position, aber auch die unserer Koalitionspartner erschöpft sich nicht in einem bloßen Ja zu dieser maßvollen Beitragserhöhung. Das macht unser Entschließungsantrag zum Medienänderungsstaatsvertrag deutlich. Mit ihm bekennen wir uns ausdrücklich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dazu, dass er eine auskömmliche Finanzierung braucht. Wir betonen aber auch, was wir von den öffentlich-rechtlichen Sendern in den nächsten Jahren erwarten: größere Sparanstrengungen, mehr wirtschaftliche Transparenz, den Abbau von Doppelstrukturen und die stärkere Nutzung von Synergieeffekten, aber auch eine regelmäßige qualitative Evaluierung des Programmangebots. Das ist unser konstruktiver Reformansatz, zu dem auch unsere Landesregierung innerhalb der Ländergemeinschaft werben und notfalls auch streiten soll. Wir nicken also nicht einfach die Beitragserhöhung oder das Verhandlungsergebnis der Länderchefs ab. Wir stimmen der Beitragserhöhung zu, machen fachliche Detailkritik geltend und formulieren eine deutliche Erwartungshaltung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern. Das ist für mich als Demokratin der richtige Weg, mit dem ersten Medienänderungsstaatsvertrag umzugehen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
