Madeleine Henfling
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Walk hat es schon gesagt, Titel und Inhalt dieses Gesetzentwurfs gehen ziemlich weit auseinander. Das ist großartig angekündigt mit einem Verfassungsschutzstärkungsgesetz, aber wie viel Verfassungsschutzstärkung darin steckt, wollen wir uns dann mal anschauen. Herr Walk hat schon gesagt, was die wesentlichen Änderungen dieses Gesetzes beinhalten. Ganz grundsätzlich würde ich sagen, solange es den Verfassungsschutz gibt – da sind wir uns, glaube ich, einig –, muss der auch demokratisch kontrolliert werden. Sicherlich ist es eine richtige Herangehensweise, darüber nachzudenken, dass alle demokratischen Fraktionen Teil der Parlamentarischen Kontrollkommission sind. Jetzt haben Sie sich ja, Herr Bergner, zu der Einbringung unseres Neuwahlgesetzes sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Da haben Sie damals gesagt – ich zitiere –: „Dieser Entwurf ist handwerklich so schlecht, dass er erst recht einen Vertrauensverlust in das Parlament bewirken müsste, wenn er denn so auch nur halbwegs das Licht der Öffentlichkeit erblicken würde.“ Während Ihrer Rede offenbarten Sie so ein bisschen, dass Sie den Gesetzentwurf nicht mal richtig gelesen hatten, was Ihnen der Kollege Dittes dann auch noch mal schön herausgearbeitet hat.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Zum The-
ma!) Nun bin ich nicht so überheblich, Herr Bergner, dem Vertreter der Rechtsstaatspartei FDP das vorzuwerfen, allerdings muss man, ehrlich gesagt, mal ganz genau auf Ihren Gesetzentwurf gucken. Sie haben das gerade so schön beschrieben mit der Parlamentarischen Kontrollkommission, als wäre das so eine schöne offene Geschichte, und dann gucken wir mal, wer da überhaupt drinsitzt. Damit missachten Sie aber so ein paar Grundsätze, die diesem Parlament hier zugrunde liegen. Sie wollen die Formulierung in § 25 – Mitgliedschaft – Absatz 1 „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder [...] gewählt werden.“ durch die Sätze „Das Parlament legt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln die Größe der Parlamentarischen Kontrollkommission fest.“ verändern. „Dabei ist sicherzustellen,“ – steht da weiter – „dass jeder Fraktion das Vorschlagsrecht für mindestens einen Sitz zukommt. Die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist in geringst möglichem Maße zu halten.“ Schon wenn man beide Formulierungen nebeneinander sieht, merkt man doch sehr deutlich und kommt da auch ins Grübeln, dass Sie dort elementare Bestimmungen einfach streichen wollen. Wann soll denn das Parlament die Größe dieser Kontrollkommission dann genau festlegen und wie lange? Gilt das dann für immer? Oder wie sollen die Größen- und Mehrheitsverhältnisse in der Parlamentarischen Kontrollkommission aussehen? All das ist komplett unklar, weil Sie die Formulierung „zu Beginn jeder Wahlperiode“ und der Wahl „nach d’Hondt“ mit gestrichen haben. Ich empfehle Ihnen, sich mal § 9 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung anzuschauen, da könnte man schön abschreiben, um sicher zu erreichen, was Sie mit Ihrer Formulierung wollen, aber nicht schaffen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: In Sach-
sen-Anhalt hat man das gerade neu eingeführt!) Nun aber zum wichtigsten Punkt. Sie ignorieren in Ihrem Gesetzentwurf einfach das bestimmende Thema dieses Jahres in Bezug auf die Parlamentarische Kontrollkommission, nämlich die Frage: Wie gehen wir damit um, wenn es die Mehrheit des Parlaments berechtigterweise ablehnt, Vertreterinnen einer bestimmten Fraktion in die Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen, weil kein einziges Mitglied dieser Fraktion diese Aufgabe vertrauensvoll ausführen könnte? Das sparen Sie komplett aus. Man könnte doch erwarten, dass Sie genau hier einen tatsächlichen Lösungsvorschlag auf den Tisch legen. Und nun zu den Punkten 1 und 2, die Sie in Ihrer Änderung vorschlagen. Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass das Amt für Verfassungsschutz keinen öffentlichen Bildungsauftrag hat. Es informiert möglichst transparent öffentlich über seine Tätigkeit. Der Jahresbericht des Amtes für Verfassungsschutz wird daher konzeptionell zu einem Bericht über die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz entwickelt. Und dazu stehen wir auch. Die Änderungsvorschläge erscheinen auch sonst relativ wenig nachvollziehbar. Wenn man die Begründung dazu liest, fragt man sich auch, ob die FDP irgendwas aus dem NSU-Komplex und dem Versagen der Verfassungsschutzämter, zum Beispiel beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz, gelernt hat.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Vertrauen der Bevölkerung wie auch meines in den Verfassungsschutz ist nicht so gering, weil dem Verfassungsschutz Möglichkeiten zur Informationspolitik fehlen. Angebote im Bereich der Ausstiegsberatung im Bereich Extremismus durch den Verfassungsschutz – das wollen Sie wirklich allen Ernstes? Das halte ich für einen schlechten Scherz.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Satz „Während im Verfassungsschutzbericht des Bundes sowie einzelner Länder der Wirtschaftsschutz bereits Bestandteil des Aufgabenspektrums des Verfassungsschutzes ist, ist in Thüringen dieser wichtige Punkt bisher unerwähnt geblieben.“ ist merkwürdig sowohl von der Formulierung, als auch vom Inhalt her. Das können Sie sich sicherlich dann auch noch mal genau anschauen, wenn Sie den Verfassungsschutzbericht entsprechend lesen. Zu Punkt 3, den Sie vorschlagen. Ob diese Formulierung tatsächlich hilft, darf wohl stark bezweifelt werden. Aber dass die FDP in der Begründung ausgerechnet die Ermordung von Walter Lübcke anführt und damit andeutet, mit einer Änderung der Formulierung könnte man einen solchen Anschlag verhindern, weil man angebliche Einzeltäter damit besser auf dem Schirm haben sollte, ist doch mindestens erstaunlich. Der Mörder war bereits lange vor der Tat auf dem Schirm des Verfassungsschutzes und noch 2014 wurde er in einem Bericht des Verfassungsschutzes elfmal erwähnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Verfassungsstärkungsgesetz. Mal abgesehen davon, dass das auch gar nicht unsere Intention wäre – auch vonseiten Bündnis 90/Die Grünen nicht –, geht es uns vor allen Dingen darum, den Verfassungsschutz zu begrenzen und ordentlich zu kontrollieren.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Abschaffen!) Genau. – Als Bürgerrechtspartei stände es Ihnen vielleicht gut an, auch in diese Richtung zu denken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
