thueringer-landtag.de ↗

Dirk Bergner

FDP 18.12.2020 Sitzungen 7/31

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich auf § 18 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung und soll den Tilgungszeitraum für Kreditmittel von fünf auf acht Jahre verlängern. Es ist unstrittig, dass aufgrund der angespannten Wirtschaftslage in und nach dem Shutdown die Tilgungszeiträume verlängert werden sollen, um die Haushaltslage zu entspannen. Auch das gegenwärtige Null- bzw. Negativzinsniveau lädt förmlich dazu ein. Ich gebe aber zu bedenken, dass dieses Zinsniveau nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag so bleiben muss. Wir sind auch nicht vor weiteren Ereignissen geschützt, die die Haushaltslage nicht entspannen lassen. In dem Fall einer Zinssteigerung würden die verlängerten Tilgungszeiträume zu enormen Belastungen des Haushalts führen. Daher ist es sinnvoll, die Verlängerung des Tilgungszeitraums zeitlich zu befristen, und zwar – das ist unser Vorschlag – auf drei Jahre. So ist es möglich, die aktuellen finanzpolitischen Gegebenheiten für unser Land zu nutzen, ohne dauerhaft eine Schuldenspirale festzuschreiben. Daher haben wir genau für diesen Punkt einen Änderungsantrag eingebracht. Wir bitten um Annahme unseres Änderungsantrags, da sonst der Entwurf der rot-rot-grünen Regierung aus den oben genannten Gründen nicht tragbar ist. Danke. (Beifall FDP)

Alle Reden von Dirk Bergner Protokoll ↗