Denny Möller
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002
Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer am Livestream, insbesondere ins Kalirevier herzliche Grüße! Durch Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung am 13. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der Fachausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 2. Dezember 2020 beraten und empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit folgenden Änderungen: Nach § 1 wird folgender neuer § 2 eingefügt, ich zitiere: „Die in Artikel 3 Abs. 2 Satz 3 der Nummer 2 des Artikels 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrags zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 13. und 29. Oktober 2020, bestimmte Ausnahme für die Verbindung der Grubenfelder Wintershall und Springen durch Herstellung von zwei Förderbohrungen für die Verlegung und den Betrieb von Rohrleitungen zum Transport von salzhaltigen Produktionsabwässern zum Zwecke des Einstapelns im Grubenfeld Springen entfaltet keine Präjudizwirkung auf die in diesem Zusammenhang notwendigen Genehmigungsverfahren sowie auf eine mögliche Finanzierung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen der Sanierung von Altlasten aus dem Bergbau der ehemaligen DDR durch den Freistaat Thüringen. 2. Der bisherige § 2 wird § 3.“ Ganz aktuell liegt Ihnen dazu zudem ein Antrag auf Änderung dieser Beschlussempfehlung in Drucksache 7/2342 vor. Hier geht es darum, das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs auf den 01.01. festzulegen. Für das betroffene Unternehmen ist das sehr wichtig, jeder Tag hilft. Ich bitte deshalb schon jetzt, diesem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung dann zuzustimmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Entsorgung von Salzabwässern unter Tage in der Grube Springen geschaffen werden. Das Unternehmen K+S würde damit mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn die bisher genutzten Entsorgungsmöglichkeiten für die Produktionsabwässer, die bisher entweder im Untergrund versenkt oder in die Werra eingeleitet werden oder abtransportiert werden müssen, enden. Das Unternehmen muss das Versenken dieser Salzabwässer in den Untergrund bis zum 31.12. des nächsten Jahres nach vielen Jahren beenden. Gleichzeitig muss mit dem aktuellen Bewirtschaftungsplan der Flussgebietsgemeinschaft Weser auch die Festlegung eingehalten werden, dass ab 2028, also in acht Jahren, keine Salzabwässer aus der Kali-Produktion mehr in die Werra eingeleitet werden dürfen, wobei bis dahin die Menge der Salzwassereinleitung schrittweise verringert werden muss. Formal nimmt die Änderung des Staatsvertrags, die eine Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers und eine teilweise Überlegung dessen ermöglicht, die sogenannte Einstapelung in die Grube Springen nicht vorweg. Allerdings ist die Änderung des Staatsvertrags zwingende Voraussetzung für die Genehmigung der von K+S eingereichten neuen Betriebspläne. K+S begehrt durch die Einreichung zweier Betriebspläne mit Antrag zur Zulassung erstens das Einstapeln von Produktionsund Prozessabwässern in die Grube Springen. Zuständig dafür ist die Thüringer Bergbaubehörde, das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Die hessische Bergbaubehörde muss hier der Genehmigung zustimmen. Und zweitens die zweimalige Durchörterung des Markscheidesicherheitspfeilers zwischen Hessen und Thüringen – hier ist wiederum die hessische Bergbaubehörde zuständig, die Thüringer Behörde muss zustimmen. Dieses Entsorgungskonzept bietet dem Unternehmen K+S die Möglichkeit, die Entsorgungsprobleme zu einem gewissen Teil zu lösen und die Produktion langfristig sicherzustellen. Zugleich wäre damit der Umweltbelastung der Werra ein wenig Abhilfe getan, da die Einleitung salzhaltiger Produktionsabwässer – und das wissen Sie alle – nicht mehr nötig wäre, die der Haldenabwässer allerdings schon. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit die Formalitäten; dennoch – und das bedingt leider das Thema – muss ich als Berichterstatter zu diesem Thema noch weiter ausführen. Denn für die Außenstehenden könnte sich der Eindruck verfestigen, wir hätten hier im Eiltempo – ich habe Ihnen ja auch gerade die Formalitäten im Eiltempo mitgeteilt – und oberflächlich, ohne eine vertiefende Anhörung von Experten, das Thema durch den Thüringer Landtag gebracht. Dem ist nicht so. Seit Juni hat sich der Umweltausschuss in sieben Sitzungen mit dem Thema befasst und es wird auch weiterhin Thema im Ausschuss sein. Mit den im Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung heilen wir zunächst einmal das Verschwinden der Protokollerklärung. Wir halten dies für notwendig, angemessen und zweckmäßig. Im Gesetz verankert hat dies eine unverrückbare Bindungswirkung der Landesregierung im Handeln gegenüber K+S. Im Falle eines einfachen Beschlusses oder gar nur als Teil einer Begründung gebe es keine einforderbare Bindung der Landesregierung. Deshalb fügen wir die Protokollerklärung dem Gesetzentwurf wieder hinzu. Das Verschwinden ist merkwürdig, weil die Protokollerklärung in den zwei vorhergehenden Befassungen im Ausschuss in den Vorlagen mit Thema war, das heißt, mit der beabsichtigten Änderung des Staatsvertrags noch unmittelbar unter den Unterschriften der Ministerpräsidenten vorzufinden war. Wir haben also nicht nur diesen einen parlamentarischen Vorgang zur Änderung des Staatsvertrags, sondern auch zwei weitere, mit denen sich die Fachpolitiker im Umweltausschuss bereits vor den Beratungen mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt haben, einmal im Rahmen eines Antrags des zuständigen Umweltministeriums nach § 74 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung in Vorlage 7/403, eingereicht bereits am 19. Mai 2019, und einmal im Zuge der Unterrichtung des Thüringer Landtags gemäß Artikel 67 Abs. 4 unserer Thüringer Verfassung auf Antrag der Staatskanzlei in Vorlage 7/1091 vom 15. September 2020. Zur zügigen Beratung dieser Unterrichtung hatten die regierungstragenden Fraktionen von Linken, Grünen und SPD eine außerplanmäßige Sitzung gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung für den 28. Oktober dieses Jahres einberufen. Dieser Vorgang ist abgeschlossen. Im Zuge der Beratungen im Ausschuss haben wir Experten angehört, umfängliche Unterlagen abgefordert und teils nur zur Einsicht in den Räumlichkeiten der Landtagsverwaltung umfangreich Unterlagen gesichtet sowie zahlreiche Fragen gestellt und geklärt. An dieser Stelle danke ich ausdrücklich der Landtagsverwaltung für die Organisation und die Zurverfügungstellung aller Unterlagen über das Fachministerium und über den Hessischen Landtag. Aufgrund der Fülle von Fachinformationen konnte auf eine explizite Anhörung, was den eigentlichen Gesetzentwurf angeht, verzichtet werden. In beiden Vorgängen bzw. Verfahren wurde uns der hier behandelte Staatsvertrag mit der Protokollerklärung beigefügt und zur Kenntnis gebracht. Damit ist klar, wir heilen mit der oben genannten Änderung des Gesetzentwurfs auch den formalen Mangel, dass der Ministerpräsident den Staatsvertrag letztlich in einer anderen Form unterzeichnet hat, als es dem Thüringer Landtag in der Unterrichtung der Landesregierung in Vorlage 7/1091 mitgeteilt wurde. Letztendlich haben die vorherigen beiden Befassungen zum Staatsvertrag im Umweltausschuss auch dazu geführt, dass wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf sehr zügig bearbeiten konnten und dem eigentlich von der Landesregierung avisierten Zeitablauf um zwei Monate voraus sind. Diese sah eine zweite Lesung im Thüringer Landtag im Februar 2021 vor. Das zeigt, wir arbeiten konstruktiv und tragen damit dazu bei, alles, was an dieser Änderung des Staatsvertrags hängt, auf einen guten Weg zu bringen. Ausdruck dessen ist auch der vorliegende Entschließungsantrag in Drucksache 7/2292, den die regierungstragenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der CDU gemeinsam erarbeitet haben. Wir halten diese gemeinsame Herangehensweise der maßgeblichen Fraktionen dieses Hauses für notwendig bei diesem Thema, bei dem es mittelbar auch um die Zukunft des Bergbaus im Werra-Kali-Revier und die damit einhergehenden Umweltbelastungen, Bergsicherheit, um Altlasten und um deren Finanzierung geht. Der gemeinsame Entschließungsantrag ist auch ein von uns gesetztes Signal an die Region, die Beschäftigten, den umtriebigen Betriebsrat, das Aktionsbündnis „Rettet das Kalirevier“, die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ und die Werra-Weser-Anrainerkonferenz. Ich danke hier den vier Fraktionen, dass sie dieses gemeinsame Signal ermöglicht haben, indem sie gemeinsam am Entschließungsantrag gefeilt haben, und insbesondere der CDU, die daraufhin ihren eigenen Entschließungsantrag zurückgezogen hat. Er gibt der Landesregierung noch einmal einen dezenten Hinweis darauf, in welcher Form wir auch künftig eingebunden werden wollen und worüber wir informiert werden wollen. Ich hoffe, ich habe mit den aus meiner Sicht notwendigen Erläuterungen im Rahmen der Berichterstattung Ihre Geduld nicht überstrapaziert. Da wir uns vereinbart haben, auf eine Aussprache zu verzichten, bitte ich an dieser Stelle erstens um Zustimmung zur Änderung der Beschlussempfehlung, zweitens um Zustimmung zur geänderten Beschlussempfehlung und drittens um Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
