Dr. Wolfgang Lauerwald
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream, die Corona-Pandemie offenbart einmal mehr, welch tragende Rolle der öffentliche Gesundheitsdienst als die dritte Säule des deutschen Gesundheitssystems einnimmt. Die aktuelle Krise macht aber auch deutlich, wie stiefmütterlich die Politik die Gesundheitsämter in den letzten Jahrzehnten behandelt hat. Die finanzielle, technische und personelle Ausstattung des ÖGD ist zweifelsohne völlig unzureichend. Die fehlende Wertschätzung des ÖGD erkennt man darüber hinaus auch daran, dass der ÖGD auf der Grundlage einer Verordnung vom 8. August 1990 arbeitet – da waren wir noch DDR. Das Problem ist, dass sich aufgrund vielfältiger rechtlicher und tatsächlicher Änderungen im Gesundheitswesen seit 30 Jahren ein enormer Regelungsbedarf entwickelt hat. Zahlreiche europa-, bundes- und landesrechtliche Neuerungen haben Auswirkungen auf den ÖGD. Beispielhaft erwähnt sei das Infektionsschutzgesetz – seit Monaten wegen Corona in aller Munde –, das Masernschutzgesetz, das Präventionsgesetz, das Prostituiertenschutzgesetz, die Trinkwasserverordnung, die EUBadegewässerrichtlinie und noch viel mehr. Diese bestehende Verordnung über den ÖGD ist weder zeitgemäß, noch erfasst sie all die vielfältigen neuen Aufgaben, die seither dazugekommen sind.
(Beifall AfD)
Nun schreiben wir das Jahr 2020, fast 2021 und es ist allerhöchste Zeit zu handeln. Wir müssen und wollen das korrigieren, was die Altparteien jahrzehntelang versäumt haben. Wir reden nicht nur immer und immer wieder von der Stärkung des ÖGD, nein, die AfD handelt. Daher bringen wir das längst überfällige Gesetz zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in den Landtag ein. Nebenbei: Thüringen ist das einzige Bundesland, das statt eines Gesetzes, das den Notwendigkeiten und Anforderungen des aktuellen Geschehens im Gesundheitswesen entspricht, lediglich eine antiquierte Verordnung aus DDR-Zeiten benutzt. Da fragt man sich, wieso es von den politischen Verantwortungsträgern im Gesundheitsministerium über Jahrzehnte laufen gelassen wurde.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Es war nicht al-
les schlecht!) Es war nur eine Frage der Zeit, es war mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass wir einen gut aufgestellten und effizient funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienst irgendwann dringend brauchen werden – in dem Moment, wenn eine Krisensituation besteht. Und jetzt haben wir diese Krisensituation. Mangels verantwortungsbewusster politischer Vorbereitungen müssen die Defizite nicht nur die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern ausbaden, sondern es leidet auch der erforderliche Umgang mit der Krise und damit folglich auch die Bürger in Thüringen. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeitern im öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Gesundheitsämtern für ihre monatelange aufopferungsvolle Einsatzbereitschaft und ihre gute Arbeit zu danken.
(Beifall AfD)
Es ist nie zu spät, adäquat zu handeln und den öffentlichen Gesundheitsdienst so ordentlich aufzustellen, wie es erforderlich ist, und endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in allen anderen Bundesländern zu schaffen.
(Beifall AfD)
Laufen wir nicht immer nur den Ereignissen hinterher! Schaffen wir eine solide Grundlage für zukünftige Herausforderungen im ÖGD! Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
