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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 18.12.2020 Sitzungen 7/31

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hitzige Debatten noch am Rande, daran sieht man, wie intensiv dieses Thema in den letzten Tagen und Wochen diskutiert wurde, bis zum Schluss. Liebe Lehrerinnen und Lehrer an den freien Schulen, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, aber auch liebe Lehrerinnen und Lehrer im staatlichen System, liebe Schülerinnen und Schüler! Wenn es uns ernst damit ist, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein soll, sollten wir immer auch alle Kinder, alle Jugendlichen, alle Lehrerinnen und Lehrer, alle an Schulen Beschäftigten zusammen denken. Liebe Frau Baum, über das Recht der Existenz freier Schulen müssen wir zum Glück nicht streiten, ein Blick ins Grundgesetz zeigt uns, dass das Recht zur Gründung jeder und jedem offensteht, und das ist auch gut so. Das ist ein wichtiges Recht im Artikel 7 Abs. 4 Satz 1. Deswegen geht es um die Existenz glücklicherweise nicht, aber es geht dann um die Existenz, wenn nämlich die Finanzierung nicht gewährleistet ist. Das war das Problem, was wir über viele Jahre hier hatten, was wir auch häufig diskutiert haben. Und, Herr Tischner, ich sage es wirklich nur in einem Satz: Wie wir in diese Lage gekommen sind, das wissen Sie leider mit am besten, denn die drastische Kürzung bei den freien Schulen hatten nicht wir zu verantworten. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen Normenkontrollklage vorm Verfassungsgericht eingereicht und diese ja auch erfolgreich gewonnen. Daraufhin folgte dann eine Novellierung des Gesetzes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun stehen wir heute hier, kurz vor Weihnachten – Frau Baum hat es gesagt –, und diskutieren tatsächlich etwas, was nicht so häufig ist. Wir hatten vier Gesetzentwürfe von unterschiedlichen Fraktionen zum gleichen Thema vorliegen. Nur eine Fraktion hat sich überhaupt nicht beteiligt, aber das sagt mehr als alles andere; ich will darauf keine Zeit verschwenden. Alle anderen haben sich Gedanken gemacht, wie wir tatsächlich sicherstellen können, dass jedes Kind gleich viel wert ist und wir freie Schulen auch angemessen finanzieren. Und ich will auch einige versöhnliche Worte in Richtung Denny Möller von der SPD finden, denn das, was Sie zu Subsidiarität ausgeführt haben, das war und ist auch nicht immer bei allen selbstverständlich und ist, glaube ich, tatsächlich ein ganz wichtiger Punkt – ich hatte ihn in der ersten Beratung hier auch schon angesprochen. Ich jedenfalls bin froh um die Subsidiarität, halte auch an diesem Prinzip fest und bin in diesem Sinne auch allen dankbar, die solch wichtige Aufgaben übernehmen, indem sie eben beispielsweise an den freien Schulen auch den öffentlichen Bildungsauftrag erfüllen. Das ist genauso ein Teil und deswegen braucht es die Augenhöhe, deswegen braucht es den Respekt und deswegen braucht es auch kein sogenanntes Betteln um Almosen, sondern es braucht auch von unserer Seite eine verlässliche Finanzierung für die freien Schulen. Wir beraten heute abschließend und ich bin mir sicher, es ist ein guter Tag für alle Schulen. Es geht um gute Schule für alle von Anfang an und wir haben schon ein Stück weit ein echtes Novum, nämlich erstmals eine gemeinsame Position von Linke, CDU, SPD und Grünen, auch wenn wir in Nuancen sicherlich weiter auch unterschiedliche Auffassungen haben werden. Aber immerhin gibt es vier Landtagsfraktionen mit einem ganz klaren Bekenntnis zu freien Schulen, von staatlichen und freien Schulen nebeneinander, und das ist schon mal ein Wert an sich, möchte ich meinen. Die Positionen für eine Entfristung des Gesetzes, um nicht ständig über die Finanzierung zu diskutieren, gingen dann trotzdem ein Stück weit auseinander. Ich weiß, dass sich die Träger der freien Schulen noch eine längere Frist bis zur Evaluierung gewünscht hätten und ich wäre diese Frist auch gern mitgegangen, aber dafür war keine Mehrheit zu gewinnen. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Ich glaube, wenn wir tatsächlich im Jahr 2023 zu einer Evaluierung kommen, dann werden wir sicher im Vorfeld auch noch einmal darüber sprechen, ob es nicht endlich gelingt, was mein sehnlicher Wunsch seit ganz vielen Jahren ist, dass wir ein gemeinsames Gutachten auf den Weg bringen, von staatlichen und freien Schulen, um tatsächlich einmal nebeneinander und für jeden nachvollziehbar darstellen zu können, wie viel uns eigentlich Schülerinnen und Schüler an welchen Schulen kosten. Und ich bin davon überzeugt, dass zutage treten wird, dass es gar nicht so sehr um kleine oder große Schulen geht, dass es gar nicht so sehr darum geht, wo sich welche Schule befindet oder in welcher Trägerschaft, sondern dass es einfach unterschiedliche Ausgangsbedingungen, unterschiedliche Konzepte gibt, und das ist auch gut so, denn das macht unsere bunte und plurale Schullandschaft auch aus. An der Stelle muss ich leider Herrn Möller widersprechen, denn den Vorschlag, den die SPD eingebracht hatte, kleine Schulen anders zu behandeln als größere, wurde selbst von den Trägern auch in der mündlichen Anhörung, die wir im letzten Bildungsausschuss noch mal durchgeführt haben, abgelehnt. Er wurde abgelehnt mit ganz klarer Ansage, weil sie meinen – und das teile ich voll und ganz –, dass wir eben nicht die freien Träger auch noch sozusagen in einen negativen Wettbewerb bringen sollen, in dem sie quasi gegeneinandergestellt werden, was ihre unterschiedlichen Trägerschaften angeht. Die Träger selbst sagen: Wir wollen eine Vergleichbarkeit, wir wollen eine Klarheit, wir wollen das tatsächlich nach den unterschiedlichen Schularten, die es gibt, unterscheiden, aber ansonsten wollen wir eben nicht ungleich behandelt werden, sondern wir stehen als Landesarbeitsgemeinschaft auch deshalb so fest zueinander. Ich bin froh, dass die Landesarbeitsgemeinschaft das tut. Das hat sie übrigens auch eindrucksvoll in der Anhörung bewiesen, wo sie mit verteilten Rollen gemeinsam ihren Vortrag gebracht hat. Und das sollten wir nicht auseinandertreiben. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns hier auf einen Kompromiss verständigen, der tatsächlich von allen Trägern, aber auch allen Schularten getragen wird und das ist gelungen. Dieser Kompromiss lautet, dass es deutlich erhöhte Schülerkostenjahressätze gibt und eine neue Dynamisierung. Insgesamt geht es um ein Finanzbudget von knapp 217 Millionen Euro für 2021, eine angemessene Finanzierung, das ist ein Plus von mehr als 33 Millionen Euro gegenüber 2020. Ich will nur kurz für die Hauptschularten sozusagen noch mal die Steigerungsraten benennen: Das sind bei den Grundschulen plus 18 Prozent, bei den Regelschulen plus 18 Prozent, in der gymnasialen Stufe, der Sekundarstufe I, plus 34 Prozent – das hat auch Gründe, weil wir nämlich gerade in der Sekundarstufe I gemerkt haben, dass die Unterfinanzierung der freien Schulen sich da ganz besonders deutlich gezeigt hat – und in der Sekundarstufe II sind es plus 28 Prozent. Wir haben hier auch beim letzten Mal schon darüber gesprochen, dass für die Förderschulen, aber auch die Berufsschulen noch mal ganz besondere Sichtweisen existieren, auch besondere Sätze existieren. Das ist auch gut so, das ist richtig. Und ich glaube, dass wir dem mit unserem neuen Gesetz auch tatsächlich gerecht werden. Außerdem geben wir mit dem neuen Gesetz tatsächlich allen Schularten die Planungssicherheit, die sie brauchen. Dazu kommt die jährliche Steigerung ab 2022, die auch nicht irgendwie erfunden oder wie auch immer zustande kam, sondern an die Lohn- und Preisentwicklung im staatlichen Schulwesen gekoppelt ist, weil es uns eben wichtig war, dass wir hier auch eine Vergleichbarkeit herstellen. Jetzt sind die freien Schulen endlich auch einbezogen beim Schulbudget, Christian Tischner hat es hier ausgeführt, das sind 30 Euro je Schülerin und Schüler pro Jahr für die Finanzierung beispielsweise von Ganztagsangeboten, von unterstützenden Maßnahmen für pädagogische Fachkräfte. Und auch das ist überfällig, weil wir das den freien Schulen, glaube ich, genauso schuldig sind wie wir das ja den anderen Schulen auch schon immer zugebilligt haben. Mit der externen Evaluierung im Jahr 2023 soll außerdem geprüft werden, ob die staatliche Finanzhilfe auch langfristig eine positive Entwicklung von freien Schulen garantiert, denn das muss ja das Ziel sein, dass wir tatsächlich diese plurale Bildungslandschaft langfristig sichern. Und die freien Schulen – das ist ein echtes Novum – werden endlich auch in die Nachqualifizierung von Lehrkräften mit einbezogen. Auch das war ein Wunsch, der immer wieder an uns herangetragen wurde. Ich habe in der Anhörung auch die freien Träger gefragt, ob sie sich das auch sozusagen gegenseitig vorstellen können, sprich, dass sie ihre Weiterbildungs-Qualifizierungsangebote, die sie ja auch selbst anbieten, auch für die staatlichen Schulen öffnen. Alle freien Träger haben uns das zugesagt. Ich finde das auch richtig, ich finde das gut, ich finde diesen Austausch unheimlich wichtig auch für das pädagogische Miteinander, auch für den Austausch von Konzepten für die Weiterentwicklung. Und in diesem Sinne, denke ich, sind wir auch da einen Riesenschritt weitergekommen. Auch den Seiteneinstieg haben wir thematisiert. Der Generationenwechsel ist natürlich auch eine große Herausforderung für die freien Schulen. Wir brauchen da ein leistungsfähiges System der Nachqualifizierung auch und gerade für diese Schulträger. Neu ist außerdem die Öffnungsklausel im Gesetz: Bei öffentlichem Interesse kann das Ministerium gemeinsam mit dem Landtag Schülerkostenjahresbeträge anpassen. Das ist auch ein Punkt, über den wir lange geredet haben, weil wir gesagt haben, man muss auch reagieren können. Wenn man merkt, also wie wir das ja mit dem alten Gesetz haben, dass zum Beispiel in der Sekundarstufe I einfach die Kosten und die tatsächliche Finanzierung immer weiter auseinanderlaufen, dann können wir hier an dieser Stelle reagieren, sollte so etwas wieder passieren. Und ich meine, dass das unheimlich wichtig ist, weil das auch eine Dynamik in ein Gesetz bringt und damit auch mehr Gerechtigkeit schafft. Ich will mir an dieser Stelle erlauben, auch auf unseren Entschließungsantrag zu verweisen, mit dem wir dem Bildungsministerium angemessen die Einführung der A13 als Besoldungsgruppe für die Grundschullehrerinnen und lehrer ans Herz legen, ‑ der ab dem 1. August 2021 nachzuvollziehen ist, denn auch das haben wir lange diskutiert. Es kann nicht sein, dass das immer erst Jahre später zum Tragen kommt. Wir freuen uns darauf. Die Debatte werden wir nachher noch haben, wenn es um das Besoldungsgesetz geht, dass wir bei den Grundschullehrerinnen endlich zu dieser besseren Eingruppierung kommen, auf die wir auch lange hingearbeitet haben. Aber die muss sich natürlich auch bei den freien Trägern niederschlagen, muss dort auch nachvollzogen werden. Auch das bringen wir heute mit zur Abstimmung. Der heutige Beschluss macht hoffentlich deutlich, dass uns tatsächlich jedes Kind – egal auf welche Schule er oder sie geht – gleich viel wert ist. Und ich will es noch einmal sagen: Mein Wunsch ist, dass wir so konstruktiv, wie es in den letzten Wochen möglich war, auch in Zukunft miteinander diskutieren, dass wir die Systeme tatsächlich nicht getrennt betrachten, sondern als ein Ganzes in ihrer Unterschiedlichkeit. Ich kann auch bei den Schulen nur sagen: Nur Mut, Vielfalt tut gut! Ich glaube, wir profitieren alle davon. Danke noch einmal allen fürs Mittun. In diesem Sinne wünsche ich mir eine breite Zustimmung zu unserem Gesetz und auch zum Entschließungsantrag. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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