Madeleine Henfling
b) Zukunftsgerechte Weiterentwicklung und Auftragspräzisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Dieses Abwenden haben vor allen Dingen auch unsere Grünen-Kolleginnen und -kollegen dort mitgetragen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es zieht jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht nach sich. Der Argumentation der Rundfunkanstalten kann man sich nicht ganz verschließen. Dazu muss man sich die Verfassungsurteile ins Gedächtnis rufen. Kern des Beitragsgedankens ist die finanzielle und damit auch politische Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Ein hohes Gut, das mehrfach vom Verfassungsgericht gestärkt und konkretisiert wurde. Für die Festsetzung des Beitrags wurde ein Verfahren ermittelt, das demokratisch und unabhängig ist. Der Staatsvertrag nimmt die Beitragsempfehlung der KEF – Kollege Blechschmidt hat das hier deutlich beschrieben – auf und regelt die Beitragsverteilung innerhalb der Sendeanstalten neu. Es ist eben nicht so, dass die Finanzbedarfe der Rundfunkanstalten einfach so durchgereicht werden. Die KEF prüft, ermittelt Einsparpotenziale und mindert die Anmeldungen der Rundfunkanstalten dementsprechend. Hier sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beitragserhöhung angemessen ist. Und wenn man es mal ganz objektiv betrachtet, ist eben nach elf Jahren schon allein durch den Inflationsausgleich diese Erhöhung notwendig. Es ist völlig klar, dass es bei diesen Summen einer Kontrollinstanz bedarf. Das ist die Aufgabe der KEF und der kommt sie auch nach. Alles andere wäre eine Finanzierung über Steuern und damit eine direkte Abhängigkeit vom Staat. Niemand will einen Staatsfunk mit Ausnahme der AfD, die genau dieses Modell mehrfach hier im Landtag gefordert hat und es auch in ihrem Antrag wieder fordert. Allen anderen ist klar, der Rundfunkbeitrag macht es möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten kann, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht. Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich nicht aus einer einfachgesetzlichen Ausgestaltung, sondern aus ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit, die in Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes festgehalten ist. Diese Urteile weisen ausdrücklich aus, dass der Öffentlich-Rechtliche zukunftsfähig aufgestellt werden muss, um den Erfordernissen sich ändernder Gesellschaftszustände gerecht zu werden. Damit werden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch ganz explizit Online-Angebote. Die Aufgabendefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmt also seine Struktur. Herr Kellner, natürlich können Sie sich hier hinstellen und sagen, der muss digitaler werden. Aber vielleicht haben Sie auch mal darüber nachgedacht, dass genau das eventuell in Zukunft mehr Geld kosten könnte, wenn er digitaler wird. Es ist jedoch völlig klar, dass es Reformnotwendigkeiten im öffentlichen Rundfunk gibt. Das hat auch niemand hier jemals bestritten. Dies an die Beitragserhöhung zu knüpfen, ist allerdings nicht nur unzulässig, wer das tut, entlarvt sich, ehrlich gesagt, seiner medienpolitischen Unbedarftheit, denn erstens trifft eine bockige Verweigerung der KEF-Empfehlung nicht die großen Strukturen, sondern eben direkt die Produktion, das heißt die selbstständigen Technikerinnen, die einzelnen Produzentinnen und Journalistinnen. Die Strukturdebatte muss unter anderen Rahmenbedingungen geführt werden. Ich habe Mike Mohring so verstanden – das ist jetzt die positive Interpretation –, dass er das hier auch sagen wollte. Eine weitere bockige Verweigerung der KEF-Empfehlung beschädigt außerdem das demokratische Verfahren. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll eben in größtmöglicher Staatsferne erfolgen und jede politische Instrumentalisierung des Rundfunkbeitrags soll ausgeschlossen werden. Dafür sind den Länderparlamenten, die die Staatsverträge in Länderrecht umsetzen sollen, enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Eine Abweichung von der KEF-Empfehlung ist eigentlich nur im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und bei Einschränkung der Freiheit des Informationszugangs gerechtfertigt. Beide Fälle liegen hier nicht vor. Die Strukturreformdebatte muss geführt werden. Wir haben im Entschließungsantrag von Rot-RotGrün einige unserer Kritikpunkte herausgearbeitet. Die Frage der Repräsentanz ostdeutscher Themen, der Problemlagen der Ausstellungs- und Vergütungsmodalitäten besonders in den ostdeutschen Bundesländern und der effektiven Aufstellung der Sendeanstalten sind gewichtige Prüfkriterien – das will ich gar nicht bestreiten –, die wir angehen wollen. Dieser Antrag wurde bereits im September den Kolleginnen der CDU zugeleitet. Wir haben bis jetzt keine Antwort oder Auseinandersetzung dazu erhalten, einfach nichts. Wobei das nicht ganz stimmt. Der jetzt vorgelegte Entschließungsantrag der CDU wurde zu drei Vierteln schön von uns abgeschrieben. Sogar die Reihung der Inhalte wurde zum großen Teil übernommen. Da wird Herr Kellner glatt zum Guttenberg. Seit einem Vierteljahr diskutieren wir die Rundfunkbeitragserhöhung. Die CDU hat es bis zuletzt nicht geschafft, sich hier klar zu positionieren. Im Ausschuss fährt sie dumpfe Verzögerung. Sie beantragen eine Anhörung, ohne an einer Stelle im Ausschuss diese dann auch auszuwerten. In der letzten regulären Sitzung wollten Sie nicht abstimmen, weil Sie sich immer noch keine Meinung bilden konnten – und das innerhalb von drei Monaten nicht. Außer netten Bekenntnissen habe ich hier von der CDU tatsächlich nichts gesehen. Im Sonderausschuss, der extra auf Wunsch der CDU dafür einberufen wurde, hat die CDU exakt nichts gesagt, kein einziges Wort – nada –, auch nicht zu unserem Antrag, gar nichts.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt, kurz vor knapp, legen Sie einen Antrag vor, der zum einen einfach abgeschrieben ist und zum anderen sich in dem Fall der Diskussion verweigert. Was ist das für ein Politikstil? Das frage ich mich ganz ehrlich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und dann stellt sich Herr Mohring hier hin und will aber gleichzeitig dafür sorgen, dass wir im Parlament demnächst vorab über Staatsverträge diskutieren. Ich frage mich, wie das in dem Schneckentempo, in dem Sie in der CDU-Fraktion Meinungsbildungsprozesse an den Tag legen, ernsthaft funktionieren soll.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben zum Thema „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ mit Ihrem Vorgänger, Herr Kellner, eine sehr sachorientierte und ehrliche Arbeitsweise gehabt. Da waren wir ziemlich verwöhnt. Ich wünsche mir, dass wir wieder dahin zurückkommen. Ihre ganze Taktik im Ausschuss zielt aus meiner Perspektive nur darauf ab, die Entscheidung in Sachsen-Anhalt abzuwarten und Ihre Kollegen dort ein Stück weit die Drecksarbeit machen zu lassen. Das, finde ich, ist an Dreistigkeit wirklich nicht zu überbieten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und Sie erdreisten sich auch, hier großspurig eine Deckelung der Intendantengehälter zu fordern. Diese Idee hat die CDU bei den Verhandlungen zum MDR-Staatsvertrag strikt abgelehnt, sogar ein geeinter Vorschlag dazu wurde von der CDU zurückgeholt. Und jetzt soll das Ihr ganz großer Vorschlag sein. Das müssen Sie mir mal ganz ernsthaft erklären. Wenn Sie eigentlich nichts Neues zu sagen haben, hätten Sie dem Antrag in unserem Entschließungsantrag auch einfach zustimmen können. Das hier finde ich wiederum echt wahnwitzig. Sie verstecken sich hinter Sachsen-Anhalt und haben keine eigene Zukunftsvision eines modernen öffentlichen Rundfunks. Da hat aus meiner Perspektive die FDP mehr Gestaltungswillen, wie deren Antrag zeigt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Immer!)
Ich will damit nicht sagen, dass ich den Antrag besonders gut finde, aber er geht zumindest über … – ist egal. Unser Standpunkt an der Stelle ist aber klar: Wir haben eine klare Vorstellung, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterentwickeln soll. Das haben wir frühzeitig durchgestellt und mit unserem Antrag vorgelegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, jetzt ist es Zeit zur Abstimmung. Ich werde Ihnen aber auch sagen, dass mehr als eine Enthaltung – ganz ehrlich – für Ihren Antrag von der CDU nicht da ist. Ich würde ihn aber natürlich schwer ablehnen können, weil er ja zu großen Teilen unserem entspricht. Aber Sie haben da ein paar schwierige Sachen reingemogelt, die wir so nicht ohne Weiteres mittragen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
