Christina Tasch
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes
Danke schön, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 6. Sitzung vom 31. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten – federführend – sowie den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 20. Februar 2020, in seiner 4. Sitzung am 3. Juni 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020, in seiner 6. Sitzung am 17. September 2020, in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020, in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020 und in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember 2020 beraten. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 8. Sitzung am 26. November 2020 eine mündliche Anhörung und zudem eine umfangreiche schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Gesetzentwurf war ebenfalls Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Im Rahmen dieser Online-Diskussion sind insgesamt 159 Beiträge eingegangen. Dies entspricht der höchsten Beteiligungsquote, die eine Online-Diskussion seit Bestehen des Forums je erreicht hat. Das Diskussionsklima war von Sachlichkeit geprägt. Kein Beitrag musste wegen Verletzung der Benutzerregeln zurückgewiesen werden. Mehrere Nutzer verwiesen auf ein Zitat von Reinhold Messner: „Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: die Natur.“ Auffällig war auch der rege Austausch der Bürgerinnen und Bürger untereinander durch gegenseitige Bezugnahme und Erwiderung auf die Beiträge anderer Nutzer. Zum Teil wurde auch ein Dank an alle Diskussionsteilnehmer für die umfangreichen Beiträge und deren fachliche und inhaltliche Qualität ausgesprochen. Einige Nutzerinnen und Nutzer bedanken sich zudem für die Möglichkeit zur Meinungsäußerung über das Instrument des Online-Diskussionsforums. Mit insgesamt 151 von 159 Beiträgen hat sich die weit größere Mehrheit für den Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und CDU und damit ein Verbot von Windkraftanlagen im Wald ausgesprochen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat in seiner 9. Sitzung am 9. Dezember empfohlen, den Gesetzentwurf mit den Änderungen anzunehmen, die aus der Vorlage 7/1381 ersichtlich sind. Der mitberatende Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 dieser Beschlussempfehlung angeschlossen. Die Beschlussempfehlung hat die Drucksachennummer 7/2334. Ich bitte um Annahme. Zum Schluss möchte ich mich besonders auch bei den Kollegen des Infrastrukturausschusses bedanken. Wir haben dieses Thema achtmal beraten – ein emotionales Thema. Aber wir haben die Diskussion in unserem Ausschuss immer sehr sachlich geführt. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
