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Franziska Baum

FDP 18.12.2020 Sitzungen 7/31

c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer am Livestream in den freien Schulen, die uns hier folgen! Eigentlich war ich darauf vorbereitet zu sagen, dass zum Gesetzentwurf jetzt schon viel gesprochen wurde. Wir machen es aber so: Ich bringe meine drei Wünsche noch vor und dann können die anderen Fraktionen vielleicht in das vorgezogene Weihnachtslied einstimmen. Ich glaube, Herr König hat deutlich gemacht, um was es ging. Das haben wir auch in der ersten Beratung zu dem Thema schon umfangreich besprochen. Es ging darum, die Finanzierung der freien Schulen für die nächsten Jahre auf stabile Füße zu stellen. Die Kuh ist vom Eis, wie man so schön sagt, denn es war nicht ganz unproblematisch, das hinzubekommen. Ich bin froh, dass es da am Ende einen breiten Konsens gab. Aber für uns Freie Demokraten ist das Thema „freie Schulen“ noch nicht ganz in der Richtung, in der wir uns das wünschen. Wir würden gern noch drei Wünsche auf den großen Weihnachtswunschzettel setzen: Der erste ist, dass wir über das Recht der Existenz von freien Schulen und über das Verständnis über die Finanzierung nicht in regelmäßigen Abständen in diesem Ausmaß diskutieren müssen. Die Vertreterinnen und Vertreter der freien Schulen haben gesagt, dass die Anerkennung seit der letzten Änderung des Gesetzes zwar besser geworden sei. Aber gerade das Verhalten auch der Landesregierung in den letzten Monaten hat nicht zwingend darauf hingewiesen, dass das schon auf sicheren Füßen steht. Wenn wir über freie Schulen sprechen, sprechen wir über eine ziemlich bunte Gruppe. Da gibt es die Schulen, die zu den großen Trägern gehören, zu den Kirchen zum Beispiel. Die können finanziell und organisatorisch so einiges abfangen. Da gibt es aber auch Schulen, die von kleinen Elterninitiativen gegründet wurden und die ihren Beitrag zu dem Projekt teilweise aus privaten Initiativen und privaten Portemonnaies leisten müssen. Das ist also eine sehr diverse Mischung. Jeder Schüler und jede Schülerin, die auf eine solche Schule geht, muss uns genauso viel wert sein, wie eine Schülerin oder ein Schüler auf einer staatlichen Schule. (Beifall SPD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie schön abgeschrieben!) Wo habe ich das abgeschrieben, Frau Rothe-Beinlich? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war immer unsere Überschrift!) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist aber peinlich!) Das ist ja auch richtig in der Form! Der zweite Wunsch, den ich hier ausführen möchte, ist die Frage, dass wir anerkennen, dass Ersatzschulen nicht einfach ins Leben springen und dann von staatlichen Finanzmitteln hier finanziert werden, sondern eine Ersatzschule, also eine freie Schule zu gründen, geht mit einigen Bewährungsproben einher. Es dauert drei Jahre, bis es Anerkennung gibt. Es müssen genauso die Standards erfüllt werden, die auch an staatlichen Schulen erfüllt werden müssen. Es ist auch richtig so, denn wenn uns alle Schülerinnen und Schüler gleich viel wert sind und auch wenn das fraktionsübergreifend/parteiübergreifend die Meinung ist, dann müssen die Standards für gute Bildung mindestens erfüllt sein. So eine Schule zu gründen, finanziell zu stemmen und zu organisieren, ist sicherlich kein reines Vergnügen, das sich die Träger so nebenher leisten, aber sie üben damit ein Recht aus, das ihnen unsere Verfassung in Artikel 26 garantiert. Ich wünsche mir, dass wir diese sehr verantwortungsvolle Ausübung ihrer Freiheit anerkennen. Als Drittes wünsche ich mir etwas, das ist noch eine technische Sache, die hatten wir auch in der ersten Beratung angesprochen. Wir reden immer davon, dass diese Schülerkostenjahresbeiträge, die die Grundlage für die Finanzierung, für die Finanzhilfen der freien Träger sind, ein Teil von dem sind, was ein staatlicher Schüler kostet. Die Frage, wie genau man das jetzt aber berechnet, ist nicht erst seit dem Gutachten der freien Träger im letzten Jahr umstritten. Wir haben auch in dieser Grundlage, in dieser Gesetzesänderung dieser Frage nicht wirklich eine umfangreiche Antwort gegeben. Das heißt, es gibt immer noch keine vernünftige Berechnungsmethode, auf die sich alle einigen und wo wir sagen, das ist das, was wir als staatliche Schülerkosten bezeichnen, und deswegen nehmen wir davon einen Prozentsatz, der verfassungsrechtlich untermauert ist, und stellen den den freien Schulen zur Verfügung. Ich wünsche mir also, dass wir uns über die Frage, was ein staatlicher Schüler kostet und wie viel davon ein Schüler an einer freien Schule bekommen muss, irgendwann lösungsorientiert und auf Dauer einigen können. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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