Raymond Walk
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – Stärkung des Verfassungsschutzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hatte in der Vergangenheit mehrfach hier im Hohen Haus die Initiative ergriffen und parlamentarische Vorhaben zur Stärkung des Verfassungsschutzes auf den Tisch gelegt. Lassen Sie mich noch einmal auf einige unserer Kernforderungen eingehen. Punkt 1: Den Thüringer Verfassungsschutz personell und materiell stärken, um damit der geänderten Sicherheitslage gerecht zu werden. Punkt 2: Den Informationsaustausch der Thüringer Sicherheitsbehörden untereinander sowie mit den Ländern des Bundes und der EU im Hinblick auf die sogenannten Gefährder zu intensivieren. Punkt 3: Die Befugnisse der Thüringer Sicherheitsbehörden zu erweitern, also die Schaffung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Überwachung verschlüsselter Kommunikation oder zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten dem Verfassungsschutz die Befugnis zur Online-Durchsuchung einzuräumen oder die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an zentralen Orten auszuweiten, aber auch die Anwendung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Gefährder sowie verurteilte und aus der Haft entlassene Extremisten, von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, zu prüfen und nicht zuletzt zur Akzeptanz unserer Rechtsordnung auf die Durchführung zügiger Strafverfahren hinzuwirken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist auch – traurige Wahrheit –, alle Phänomenbereiche haben im letzten Jahr in Thüringen einen Anstieg erfahren und somit zu einer Veränderung der Sicherheitslage im Freistaat und zum Erreichen der Belastungsgrenze unserer Sicherheitsbehörden geführt. Die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, unserer Werte und unseres Lebensstils gilt es, mit aller Kraft, Geschlossenheit, aber auch Entschlossenheit anzugehen.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Titel des vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion „Stärkung des Verfassungsschutzes“ hat leider nur wenig mit dem inhaltlichen Kern des Entwurfs zu tun. Ich will auf die wichtigsten Änderungsvorschläge eingehen. In der Nummer 1, die Unterrichtung der Öffentlichkeit: Diese soll erweitert werden im Sinne der erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. In Nummer 2: Dort ist eine Ergänzung der Information durch das Amt für Verfassungsschutz zu Prävention und Aussteigerprogrammen sowie zum präventiven Wirtschaftsschutz Regelungsinhalt. Dann die Nummer 3: Hier will die FDP-Fraktion die Beobachtung von Einzelpersonen erleichtern. Und abschließend in der Nummer 4 ein neuer Vorschlag zur Wahl bzw. zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission: Demnach soll zukünftig jeder Fraktion das Vorschlagsrecht für mindestens einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zukommen und die Anzahl der Mitglieder soll ausgeweitet werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, was diese Vorschläge jetzt mit einer wirklichen Stärkung des Verfassungsschutzes und unserer Sicherheitsbehörden zu tun haben sollen, das erschließt sich mir zumindest nicht auf den ersten Blick. Ich will aber gern einräumen – und wir wissen das ja auch –, dass es bei der Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission – das ist der letzte Punkt, den ich eben ansprach – in dieser Legislatur in der Tat Schwierigkeiten gibt. Die FDP-Fraktion schlägt nunmehr gesetzliche Änderungen vor. Damit komme ich noch mal zurück auf die eben bereits erwähnte Nummer 4 und auf den § 25 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz. Hier, Kollege Dirk Bergner, schlagen Sie und Ihre Fraktion vor, mittels Zweidrittelmehrheit das Parlament zu beteiligen, die vorgeschlagenen Änderungen festzulegen, nämlich das Vorschlagsrecht für jede Fraktion und die Ausweitung der Anzahl der Mitglieder. Werte Kollegen der FDP-Fraktion, ich will nur kurz anmerken: Bei einer solch weitreichenden und einschneidenden Regelung, die Sie folgerichtig unter den Zustimmungsvorbehalt einer Zweidrittelmehrheit stellen wollen, bedarf es aus meiner Sicht bereits im Vorfeld einer Einbringung eines Vorschlags auch und gerade der breiten fraktionsübergreifenden Erörterung, wie ich finde. Und das – das will ich schon noch mal erwähnen – hat leider nicht stattgefunden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist daher zu begrüßen und ich bin dem Ältestenrat des Thüringer Landtags auch dankbar, dass er die Landtagsverwaltung Anfang November in der 17. Sitzung beauftragt hat, Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur – ich zitiere – „nachhaltigen Lösung der Problematik ‚Komplettierung der Parlamentarischen Kontrollkommission‘ vorzulegen“. Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich auch zum Fazit: Was Teil 1 der vorgeschlagenen Änderungen angeht – also die Nummern 1 bis 3 –, so bin ich der Überzeugung, dass hier und heute kein akuter Änderungsbedarf angezeigt ist. Unabdingbar zu beseitigende Sicherheitslücken kann ich in jedem Fall nicht erkennen. Das wäre nämlich eine Option gewesen, handeln zu müssen. Das erkenne ich aber nicht. Jetzt aber zum Teil 2: Die Nummer 4 – also die Frage nach dem Vorschlagsrecht und der Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission – ist für uns zumindest heute in der vorgelegten Form ebenfalls noch nicht zustimmungsfähig. Diesbezüglich schlage ich vor, dass wir zunächst den Prüfbericht der Landtagsverwaltung abwarten und uns anschließend, sobald der Bericht und die darin angeführten Vorschläge vorliegen, sorgfältig mit einer möglichen Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes beschäftigen. Ankündigen kann ich bereits heute und will es auch gern sagen, dass sich meine Fraktion jedenfalls einer konstruktiven Lösung in diesem Sachverhalt nicht verschließen wird. Auch hier gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Insofern werden wir einer Ausschussüberweisung heute nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
