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Christian Tischner

CDU 18.12.2020 Sitzungen 7/31

b) Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist drei Jahre her, dass meine Fraktion wesentliche Bausteine des heute hier vorliegenden Gesetzentwurfes erstmals dem Thüringer Landtag vorgeschlagen hat. Ich bin sehr zufrieden, dass wir nun auf der Zielgeraden zu einem entscheidenden Fortschritt für unser Thüringer Schulsystem sind. Ich möchte deshalb fraktionsübergreifend allen Beteiligten für die intensiven und gewissenhaften Arbeiten in den letzten Wochen und Monaten an diesem Gesetzentwurf sehr danken. Meine Damen und Herren, ja, wir sind glücklich, dass wir hier über einen Gesetzentwurf der CDU reden und dass meine Fraktion die dicken Bretter – wie gesagt: seit Jahren – für Zulagen, Beförderungen sowie Anerkennung und gerechte Entlohnung im Bildungsbereich gebohrt hat. Ich möchte uns allen kurz vor Augen führen, welche wichtigen Fortschritte wir durch diese Annahme der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses heute gehen werden. Wir gehen diesen Weg mit dem Ziel, mehr Lehrkräfte für unsere Schulen zu gewinnen, und wir gehen den Weg mit dem Ziel, besonderes Engagement unserer Lehrerinnen und Lehrer wertzuschätzen und zu belohnen. Wir haben dem Landtag in unserem Konzept und im Gesetzentwurf sechs Säulen vorgeschlagen. Eine Säule ist die für Zulagen in der Personalgewinnung. Wir haben Antwärtersonderzuschläge vorgeschlagen, Zulagen für besondere schulische Aufgaben und Beförderungsämter für die Fachleiter. Wir haben das Beförderungsamt für alle Schulleiterinnen und Schulleiter vorgeschlagen – das trifft vor allem die Grundschulen. Und wir haben Zulagen für besondere Aufgaben an den Schulämtern vorgeschlagen. Mit dem Gesetzentwurf wird nun die Möglichkeit eröffnet, Zulagen zur Personalgewinnung für Regionen, Schularten und Fächer zu gewähren, in denen ein besonderer Mangel besteht. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat damit jetzt ein Instrument an der Hand, gerade im ländlichen Raum mehr steuernd einzugreifen. Das Gesetz regelt, dass bis zu 10 Prozent des Grundgehalts bei A13 als monatliche Zulage gezahlt werden können, das sind 420 Euro im Monat. Angenommen circa 500 Kollegen würden davon profitieren, macht allein diese Säule einen Wert von 2,5 Millionen Euro aus. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Zulagengewährung für Lehramtsanwärter geschaffen, die nach dem Bestehen ihrer Laufbahnprüfung dann für mindestens fünf Jahre an einer öffentlichen oder freien Schule in einem der Bedarfsfelder tätig sind. Ziel dessen ist, insbesondere junge Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum zu gewinnen und vor allem auch dort zu halten. Gerade dort lassen sich die offenen Stellen immer nur schwer besetzen und Gleiches gilt für bestimmte Fächerkombinationen oder an manchen Schularten. Das Gesetz eröffnet für die Referendare die Möglichkeit, 70 Prozent zusätzlich zu zahlen, das sind also circa 1.000 Euro bei einem Gesamt-Brutto von 2.500 Euro, das die Referendare dann hätten. Wir haben gerechnet: Bei ungefähr 750 Lehramtsanwärtern – also wieder die Hälfte –, die davon profitieren könnten, macht das auch wiederum 9 Millionen Euro aus. Meine Damen und Herren, durch den Gesetzentwurf werden wieder Funktionsstellen für Fachleiter eingeführt. Diese sind unverzichtbar, um die fachgerechte Ausbildung von Lehramtsanwärtern an den Thüringer Studienseminaren sicherzustellen. Ohne sie ist die Ausbildung der nächsten Lehrergeneration nicht zu leisten. Mit der hälftigen Verwendung von beförderten Fachleitern ist mitgedacht, dass diese zukünftig auch mehr in der Fort- und Weiterbildung der Lehrer eingebunden werden sollen. Für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe braucht es deshalb eine angemessene Honorierung. Und diese Honorierung ist für uns das Beförderungsamt, was ungefähr 350 Euro monatlich für die Fachleiter ausmacht. Bei ca. 240 Fachleitern, die das betreffen könnte, sind dies am Ende ungefähr 500.000 Euro. Aktuell gibt es keine attraktiven Anreize für Lehrerinnen und Lehrer, zusätzliche Aufgaben im Thüringer Schuldienst zu übernehmen. Dieses Engagement ist jedoch essenziell für das Funktionieren des Schulalltags. Mir und meiner Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass außerordentliches Engagement belohnt und anerkannt wird. Viele Bundesländer gehen hier den Weg von Beförderungsämtern, wir haben es jetzt erreicht, dass wir zunächst den Weg der Zulagen gehen können. Durch die Änderung des Besoldungsgesetzes sollen die Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen, die besondere Aufgaben an den Schulen wahrnehmen, deshalb künftig eine Zulage von 300 Euro monatlich erhalten. Der Gesetzentwurf oder das Gesetz definiert, in welchen Bereichen für welche Tätigkeiten diese Zulagen gezahlt werden können. Ich zähle sie auf: Das ist der Verantwortliche für die Ausbildung, das ist der Koordinator für außerschulische Angelegenheiten, das ist der Beratungslehrer, der Koordinator für die Sekundarstufe I, der Koordinator für die Schuleingangsphase und den Übertritt in der Sekundarstufe I an – ich sage mal kurz – kleineren Grundschulen, der Koordinator für den gemeinsamen Unterricht, der insbesondere an den Förderschulen tätig ist, der Multiplikator für den digitalen Unterricht und der Leiter einer Abteilung an einer berufsbildenden Schule bis 240 Schülerinnen und Schüler. Im Beratungsverfahren haben wir nun eine Staffelung für die zur Verfügung stehenden Zulagen an den Schulen und zwei bis sieben Stellenzulagen pro Schule eingebaut. Dies führt zu einer gerechten Verteilung der Zulagenstellen in Abhängigkeit der Schulgröße und hilft gleichzeitig auch ganz kleinen Grundschulen und ganz kleinen Regelschulen, die Lehrerleistung anzuerkennen. In unserem Zulagensystem erhalten nun über 2.600 Lehrerinnen und Lehrer – das sind 15 Prozent aller Kolleginnen und Kollegen – eine Zulage für zusätzliche schulorganisatorische Aufgaben. Und dies macht insgesamt einen Wert von 10 Millionen Euro aus. Um es klar zu sagen: Was für Schulleitungen gilt, gilt auch für andere Aufgabenträger. Und dies bedeutet, dass Abminderungsstunden und finanzielle Vergütungen kein Widerspruch sind und in einem schulpraktischen Verhältnis am Ende stehen müssen. Mit der Einführung dieser Zulage für besondere Aufgaben legen wir jetzt ein solides Fundament, auf dem wir in der Zukunft aufbauen können, um das Anreizsystem und Beförderungssystem weiter zu verbessern und auszudifferenzieren. Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung sieht auch vor – und das ist nicht minder wichtig –, dass die Grundschullehrer von der Besoldungsstufe A12 in die Besoldungsstufe A13 angehoben werden. Dies ist wichtig, um im bundesweiten Wettbewerb der Länder um die besten Lehrkräfte bestehen zu können, es ist aber auch vor allem ein erster Schritt der Anerkennung dieser großen umfänglichen Leistungen, die die Kolleginnen und Kollegen erbringen. Anhebungen und Differenzierungen auch für die anderen Schularten gilt es in den Blick zu nehmen und müssen zukünftig von uns diskutiert werden und auch auf der Tagesordnung stehen. Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass wir neben den verbeamteten Lehrern, für die dieser Gesetzentwurf gilt, auch die tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen in den Blick nehmen. Diesem Gedanken trägt unser Entschließungsantrag zu unserem Gesetzentwurf Rechnung. Um auch die tarifbeschäftigten Lehrer für Mangelfächer zu gewinnen, um offene Stellen, insbesondere im ländlichen Raum, zu besetzen, soll ihnen ein um bis zu zwei Erfahrungsstufen höheres Entgelt auch gewährt werden können. Das entspricht letztendlich den Berechnungen, die ich Ihnen für die Beamten gerade vorgestellt habe. Meine Damen und Herren, mit der Änderung des Besoldungsgesetzes geben wir dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einen sehr umfangreichen Instrumentenkasten an die Hand, einen Instrumentenkasten für mehr Attraktivität und für mehr Anerkennung des Lehrerberufs und wir hoffen inständig, dass das Ministerium diese Werkzeuge schnellstmöglich und umfassend im Sinne unserer Thüringer Schullandschaft nutzt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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