Plenarprotokoll 18/85
03.04.2025 · 200 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (26)SPD (21)GRÜNE (16)AfD (16)FDP (11)fraktionslos (4)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie recht herzlich zur 85. Plenarsitzung. Für die heutige Sitzung entschuldigt haben sich Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer und seitens der Regierung Staatsministerin Katharina Binz von 14 bis 16 Uhr, Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig bis 11 Uhr, Staatssekretärin Bettina Brück ab 12 Uhr sowie die Staatssekretäre Andy Becht, Dr. Matthias Frey, Janosch Littig. Heute dürfen wir Daniel Köbler zum 44. Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 7 a): Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Rhein-Niedrigwasser gefährdet Wirtschaftsstandort – Bund und Land müssen endlich handeln auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11777 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Anfang der Woche konnten wir den Medien entnehmen, dass der Rhein schon einen für diese Jahreszeit ungewöhnlich niedrigen Pegelstand aufweist und Schiffe teilweise jetzt schon nicht mehr voll beladen fahren können. Meine Damen und Herren, wenn wir uns die Bedeutung des Rheins für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz und insbesondere für die rheinanliegenden Unternehmerinnen und Unternehmer vor Augen führen – wir haben das im Plenum schon des Öfteren getan –, dann ist sonnenklar, eine solche Nachricht darf uns nicht kaltlassen. Sie muss uns auch im Plenum beschäftigen. (Beifall der CDU) Natürlich ist der Rhein für uns ein Riesenstandortvorteil mit dem direkten Anschluss an die großen Seehäfen, aber ein Standortvorteil ist es eben nur so lange, wie der Rhein auch zuverlässig und uneingeschränkt befahren werden kann. Wenn das nicht mehr gegeben ist – wir haben nun einmal zwischen Sankt Goar und Mainz das Problem, dass auf diesen 50 km die sechs Tiefenengpässe sind –, verdreht sich natürlich ein solcher Vorteil auch in einen Nachteil; denn die Unternehmen, die hier angesiedelt sind – das Beispiel ist immer die BASF in Ludwigshafen –, bauen darauf. Sie haben sich darauf eingerichtet, dass der Güterzu- und -abtransport über den Rhein möglich ist. Wenn aber das nicht mehr gegeben ist, wie es jetzt schon droht, und man pro Schiff nur 200 bis 250 t weniger Ladung transportieren kann, dann heißt das doch, jede Tonne Ladung wird überproportional teuer, von der CO -Bilanz pro Tonne einmal ganz abgesehen. Deswegen muss es also in unser aller elementarem Interesse liegen, diese Nachrichten, wie wir sie jetzt schon wieder hören, ernst zu nehmen. Wenn wir uns erinnern, im Jahr 2018 war es besonders gravierend. Da hatten wir im Oktober einen Rekordtiefstand. 2022 gab es im August Probleme, 2 023 im Juni. Daraufhin hatten wir im Januar 2024 als CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht, der sich mit den Wasserstraßen und Binnenhäfen beschäftigte und auch das eben skizzierte Problem adressierte. Der Antrag wurde damals von der Koalition abgelehnt. Wenn wir aber jetzt schon im April auf so ein Problem zusteuern und also deutlich wird, dass wir fast jedes Jahr – und fast jedes Jahr früher im Jahr – mit diesem erheblichen Problem konfrontiert werden – – – Die Perspektiven sind auch nicht so toll; denn woran liegt es? – Zu wenig Schnee in den Alpen, zu wenig Wasserschmelze, zu wenig Niederschläge insgesamt. Dann heißt das doch, wir alle sind gefordert und müssen auch als Parlament schauen und immer wieder überlegen und prüfen, wie wir diese Lebensader unserer Wirtschaft nachhaltig stabilisieren und damit unserer Wirtschaft helfen können, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU –
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Mehr Klimaschutz!) Wir müssen uns die Frage stellen: Haben wir alles getan, was wir tun können? In der Debatte im letzten Jahr ging es auch um Fragen wie: Hat der Wissing es versäumt, es ins Beschleunigungsgesetz zu packen? Oder lag es an den Grünen? – Die Grünen sagten, nee. Ich sage einmal, dieser gelb-grüne Dissens im Bund ist jetzt in der Zukunft erst einmal nicht mehr so wichtig, aber richtig ist natürlich, der Bund spielt eine zentrale Rolle bei der Frage. Da gibt es kein Vertun. (Zuruf aus dem Hause: Die Hauptrolle spielt er!) Nun wollen wir aber den Koalitionsverhandlern nicht vorgreifen und spekulieren, was in den Koalitionsvertrag zur Rheinvertiefung hineinkommt, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass bei den Koalitionären die Erkenntnis groß und gereift ist, dass es auf die Schifffahrt – sei es Übersee-, sei es Binnenschifffahrt – ankommt, und ich bin auch zuversichtlich, dass es nicht am Geld scheitern wird, um diese entscheidend wichtige Maßnahme voranzubringen. (Beifall der CDU) Der Bund ist das eine, und dabei sind wir alle gefordert, unsere Einflussmöglichkeiten zu nutzen. Die andere Seite ist: Was tut das Land? – Auch da ist es unsere Aufgabe, immer wieder zu fragen: Wo stehen wir? Die Beschleunigungskommission aus 2023 hat Empfehlungen oder Hinweise gegeben, was auch aus Ländersicht zu tun ist. Ich nenne nur einmal den Punkt der Verbindung und des Ausgleichs von Verkehr und Ökologie. Konkret geht es um Kompensationsflächen; denn eines ist auch klar, und da müssen wir uns ehrlich machen: So eine Abladeoptimierung, das sind massive Eingriffe, und die brauchen einen ökologischen Ausgleich. Das wollen wir auch alle, aber dafür braucht es Kompensationsflächen, und dabei sind Rheinland-Pfalz und auch Hessen gefordert. Daher gilt es, schon einmal abzufragen: Wo stehen wir da? Deswegen freue ich mich auf die weitere Debatte; denn eines ist doch klar: Wir müssen gemeinsam ein Zeichen setzen. Wir alle im Parlament kämpfen für diese Lebensader unserer Wirtschaft und strengen uns an, dass es in die richtige Richtung entwickelt wird. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Gäste dürfen wir Teilnehmende begrüßen, die auf Einladung des Landtags und der Staatskanzlei am Girls’ und Boys’ Day in diesem Jahr teilnehmen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Guthier.
David Guthier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Beurteilung der Bedeutung des Rheins als Wasserstraße für den Gütertransport und damit für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz sind wir, glaube ich, alle beieinander. Rund 175 Millionen Tonnen werden jährlich auf dem Rhein transportiert, das macht einen Anteil von rund 7 % des gesamtdeutschen Güterverkehrs aus. Allein das unterstreicht noch einmal sehr eindrucksvoll die Bedeutung für unsere Wirtschaft und insbesondere für den Standort Rheinland-Pfalz, die der Rhein hat. Deswegen ist auch klar, dass meine Fraktion den nachdrücklichen Einsatz der Landesregierung sehr begrüßt, den Rhein als Bundeswasserstraße und damit unseren Wirtschaftsstandort resilienter gegen Niedrigwasserereignisse aufzustellen. Ja, wir erleben aktuell niedrige Pegelstände im April. Das ist ungewöhnlich, das ist richtig, und ja, das muss uns Sorgen machen. Da bin ich absolut bei Ihnen. Deswegen – ich glaube, auch darüber besteht Einigkeit – ist die Notwendigkeit gegeben, dort, wo es besonders niedrige Pegelstände gibt, dort, wo es Nadelöhre gibt, wasserbautechnisch gegenzusteuern. Natürlich betrifft das insbesondere den Mittelrhein, und ich darf sagen, diese Koalition ist für die Mittelrheinvertiefung und wird auch weiterhin mit Nachdruck daran arbeiten, zu einer Beschleunigung gerade auf Bundesebene zu kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Eine Mittelrheinvertiefung, die Förderung von Niedrigwasserschiffen – die BASF ist mit gutem Beispiel vorangegangen –, aber eben auch die Verbesserung von Wasserstandsvorhersagen, um eine bessere Planbarkeit für die Binnenschifffahrt und die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz herzustellen: Das sind nur einzelne Maßnahmen, die notwendig sind, um genau diese Resilienz der Bundeswasserstraße Rhein zu erhöhen. Ja, wenn man sich anschaut, wie lange das Projekt „Mittelrheinvertiefung“ bereits am Horizont ist und sich in diversen Planungsphasen befindet, muss man sagen, wir müssen es gemeinsam hinbekommen, auch mit Blick auf das, was jetzt in Berlin ansteht, um zu einer Beschleunigung zu kommen, was Genehmigungen angeht, was die Planung angeht, aber insbesondere auch, was die Umsetzung angeht. Wenn ich sehe, dass hoffentlich noch in diesem Jahr zwischen 2025 und 2 027 die Planfeststellungsverfahren für die drei einzelnen Streckenabschnitte der Mittelrheinvertiefung starten sollen, dann ist das zunächst einmal ein gutes Zeichen. Wenn man aber sieht, dass der Realisierungshorizont für diese Maßnahme seitens des Bundesverkehrsministeriums auf das Jahr 2033 geschätzt wird, unterstreicht das noch einmal die Bedeutung und die Notwendigkeit, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um schneller zu werden, unsere Infrastruktur fit zu machen und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, um den Rhein auch weiterhin als ganz zentrale Wasserstraße für Gütertransporte und unsere Wirtschaft in Rheinland-Pfalz zu stärken. Darum geht es uns, und ich glaube, darum geht es uns gemeinsam, und es ist gut, dass wir die Gelegenheit haben, dies heute noch einmal deutlich zu unterstreichen. (Beifall der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Blatzheim-Roegler.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine funktionierende Binnenschifffahrt ist essenziell für die Sicherung unseres Wirtschafts- und Industriestandorts Rheinland-Pfalz. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Ohne sie ist die Versorgung unserer Industrieunternehmen entlang des Rheins mit Rohstoffen und Energie undenkbar. Unternehmen wie BASF – es wurde schon genannt – haben ihre Logistik maßgeblich auf die Güterschifffahrt ausgerichtet. Die verschärfte Klimakrise – es wurde erwähnt, wir haben jetzt April, und ich bin letzte Woche auch entlang des Rheins gefahren, der schon wieder extremes Niedrigwasser hat, die sogenannten Hungersteine schauen schon heraus – führt zu häufigeren und intensiveren Niedrigwasserperioden, und die schränken die Güterschifffahrt stark ein. Es wurde auf das Jahr 2018 verwiesen, als die Krise wirklich extrem war, und allein diese Krise im Jahr 2018 hat einen volkswirtschaftlichen Schaden von 2,4 Milliarden Euro nach sich gezogen. Es ist also wichtig für uns, gerade auch hier in Rheinland-Pfalz, dass der Rhein als Güterverkehrsstraße optimiert wird. Die Binnenschifffahrt punktet als eine klimafreundliche Transportlösung. Es wurde auch schon erwähnt, ein Binnenschiff verursacht nur ein Viertel der Emissionen, die beim Transport der gleichen Gütermenge mit dem Lkw entstehen. Wenn man sich die Zahlen des Güterverkehrs anschaut, dann will doch kein Mensch, dass das, was jetzt auf dem Rhein unter klimaoptimierten Bedingungen transportiert wird, auf die Straße – dann können wir die A 61 noch zehnspurig ausbauen, was wir nicht wollen – oder auf den Schienenverkehr verlagert wird; denn wir wissen – auch das ist, in Anführungszeichen, eine Baustelle –, die Schienenverbindung entlang des Mittelrheins ist schon jetzt überlastet. Wir wollen in Rheinland-Pfalz – ich denke, ich spreche für alle – natürlich auch da eine Alternativlösung vorantreiben. Klar ist aber auch, wir brauchen moderne Anpassungsstrategien für die Wirtschaft. Die BASF hat sich – es mag auch diesem langen Verfahren geschuldet sein – entschlossen, da schon einmal voranzugehen und die sogenannten Niedrigwassertankschiffe zum Einsatz zu bringen. Ich glaube, das eine ist eine Abladeoptimierung wie – – – Da möchte ich gerne einmal in die Vergangenheit blicken und auch den Kollegen Roger Lewentz anschauen. Ich glaube, wir beraten schon seit 2012/2013 darüber. Wir haben als rot-grüne Koalition damals diese Abladeoptimierung für den Bundesverkehrswegeplan 2016 angemeldet. Wir haben auch 2021 noch einmal dieses Ziel mit in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Ich glaube an den politischen Willen der Landesregierungen der letzten Jahre, an denen die Grünen beteiligt waren. Hier an Rheinland-Pfalz hat es nicht gelegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Da frage ich eher: Wer war denn zwischen 2009 und 2021 Bundesverkehrsminister, oder welche Bundesverkehrsminister waren denn da im Bund verantwortlich? (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: So sieht’s aus!) Verkehrsminister Ramsauer, Dobrindt, Scheuer. Herr Scheuer hat sich mehr durch seine unsägliche Mautdebatte, die uns sehr viel Geld kostet, immerhin 243 Millionen Euro, einen Namen gemacht, als dadurch, dass er die Abladeoptimierung vorangebracht hat. Ganz klar ist auch – das haben wir immer gesagt und auch im Koalitionsvertrag niedergelegt –, dass bei der Abladeoptimierung die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange mit im Vordergrund stehen muss. Die sogenannte Abladeoptimierung oder, wie sie umgangssprachlich auch heißt, Rheinvertiefung ist natürlich nicht zu vergleichen mit dem, was an der Elbe passiert ist, der Elbvertiefung. Es geht an diesen kritischen Stellen um eine Vertiefung von 10 bis 20 cm. Nichtsdestotrotz wird dadurch das ökologische Gleichgewicht tangiert. Sie haben es gesagt, Herr Dr. Martin, man braucht entweder Ausgleichsmaßnahmen oder Kompensationsmaßnahmen. Man braucht aber vor allen Dingen eine kluge Strategie, damit im Rhein die Fließoptimierung nicht betroffen ist. (Glocke des Präsidenten) Woran liegt es? – Darauf komme ich in der zweiten Runde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Früher hatten wir regelmäßig im Frühjahr durch das Schmelzwasser der Alpen Hochwasser am Rhein, dramatische Hochwasser. Es gab regelmäßig enorme Schäden und häufig auch Tote und Verletzte. Besonders tragisch war das Frühjahrshochwasser 1784. Nach einem langen, kalten Winter kam es Ende Februar 1784 zu einem plötzlichen Warmlufteinbruch. Enorme Massen an Schmelzwasser trafen auf aufgestautes Eis. Die Folge waren verheerende Überschwemmungen. Wir haben jetzt neue Probleme, das stimmt, aber die Herausforderungen heutzutage sind gegenüber denen vergangener Zeiten gut zu bewältigen. (Zuruf von der SPD) Man kann die aktuellen Probleme ziemlich gut eingrenzen, nämlich genau auf die sieben Untiefen im Mittelrhein. Diese Untiefen haben teils poetische Namen wie Jungferngrund und Geisenrücken. Für die Binnenschifffahrt sind sie allerdings ein Hindernis; denn sie begrenzen den Tiefgang für Güterschiffe auf 1,90 m bei Gleichwasserstand, während ohne sie zwischen Koblenz und Mainz 2,10 m möglich wären. Übrigens ist der aktuelle Wasserstand heute beim Pegel Mainz noch gut 20 cm über dem Gleichwasserstand. Die für den Rhein typischen Großmotorschiffe können aber jetzt schon nicht mehr voll beladen fahren. Das bedeutet für die Binnenschiffer zusätzliche Kosten und zusätzliche Fahrten, und, richtig, es gefährdet auch den Wirtschaftsstandort. Genau deswegen wurde bereits 2016 das Projekt mit dem sperrigen Titel „Abladeoptimierung Mittelrhein“ in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. Dieses Projekt beinhaltet genau die Beseitigung dieser sieben kritischen Stellen. Eine Realisierung würde es Binnenschiffen erlauben, 200 t mehr Ladung aufzunehmen. Das sind ca. fünf Lkw. Getan hat sich bis heute nichts. Die Untiefen bestehen immer noch. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Selbst als ein Rheinland-Pfälzer, der sich immer vehement für die Abladeoptimierung ausgesprochen hatte, Bundesverkehrsminister wurde, gab es keine Beschleunigung. Sicher, Wissing hat eine Kommission eingerichtet, die wertvolle Vorschläge zu Organisation und Personalfragen bei der Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung gemacht hat. Letztlich hat er es aber nicht geschafft, dass das Projekt in die Liste der Bundesprojekte aufgenommen wurde, die dann von einem beschleunigten Verfahren profitiert hätten. Laut Presseberichten scheiterte Wissing an dem grün geführten Bundesumweltministerium. Das war dann wiederum typisch für einen FDP-Minister, egal ob in Bund oder Land. Sie können sich gegenüber den Grünen nicht durchsetzen. (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Blödsinn! – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Das Scheitern von Wissing zeigt, es liegt nicht am fehlenden Geld, dass die Abladeoptimierung bis heute nicht umgesetzt worden ist. Im Grunde handelt es sich bei der Beseitigung dieser Untiefen auch um eine vergleichsweise einfache Ausbaumaßnahme. So sehen das zumindest die Experten vom Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt. Insofern setze ich jetzt nicht allzu viel Hoffnung darauf, dass sich mit dem Billionen-Schuldenpaket plötzlich alles ganz schnell ändert. Solche Hoffnungen können sich schnell als Illusion erweisen. Meine Damen und Herren, es ist auch heute nicht das erste Mal, dass wir uns im Landtag mit diesem leidigen Thema beschäftigen. Zuletzt hatten wir uns im Januar 2024 im Plenum mit dem Projekt „Abladeoptimierung“, aber auch mit weiteren Problemen der Binnenschiffer auseinandergesetzt. Wirklich Neues ist seither nicht zu berichten. Am Ende bleibt hier nur der Schluss: Mit den bisherigen Verfahren und Methoden kommen wir nicht weiter. Wir müssen hier die Kettensäge an die ineffiziente Planungsbürokratie ansetzen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein Thema, über das wir schon lange nicht mehr gesprochen haben, die Abladeoptimierung oder, umgangssprachlich, die Rheinvertiefung. Mit diesem Infrastrukturprojekt können wir erst einmal eine Jahrhunderte alte Wohlstandsförderung in Rheinland-Pfalz sichern. Die Verbindungsachse in Europa kann helfen, den Rhein effizienter zu nutzen, Lkw auf den Straßen zu minimieren, Staus zu minimieren und somit auch den CO -Ausstoß zu senken. Davon profitieren Industrie, Häfen oder auch Logistikunternehmen. Das Ganze sichert natürlich – das wurde auch angesprochen – Arbeitsplätze, fördert einen florierenden Handel und nachhaltiges Wachstum. Alle Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt, selbstverständlich müssen ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Der natürliche Eingriff muss so letztendlich auf das Minimum beschränkt werden. Der Rhein führt derzeit oft wenig Wasser, ob das der fehlende Regen oder das geringe Schmelzwasser ist. Wir hören es oft, gerade zwischen Bingen und Koblenz ist das öfter zu sehen. Dies beeinträchtigt natürlich die Schifffahrt und zwingt auch zur geringeren Beladung, was rheinland-pfälzische Unternehmen durchaus belasten kann. Es gibt aber auch Strategien in diesem Bereich. 2022 wurde der Masterplan Binnenschifffahrt im BMDV bekräftigt. Darin sind die Basisdienste „Klima und Wasser“, die Verbesserung der Wasserstandsvorhersage – sechs Tage bis zehn Wochen –, die Anpassung der Schiffstypen oder der Erlass der Abladeoptimierung Mittelrhein verfestigt. All diese Punkte finden sich dort. Gerade der Punkt der innovativen Schiffstypen wie Stolt Ludwigshafen beweist, dass es technologische Lösungen gibt und diese auch greifen, hydrodynamische Bauten zum Beispiel. Sie können bei extremem Niedrigwasser immer noch signifikante Mengen laden und transportieren. Auch das Projekt „Abladeoptimierung Mittelrhein“ mit der Anhebung der Fahrrinnentiefe auf 2,10 m ist für unseren Wirtschaftsstandort und das Ministerium wichtig. Das Projekt ist im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 verankert. Das Planfeststellungsverfahren beginnt meines Wissens bereits dieses Jahr. Dies ist auch ein Ergebnis aus der Beschleunigungskommission, indem das MWVLW und das MKUEM konkrete Handlungsempfehlungen aus RheinlandPfalz herausgegeben haben. Auch durch die Länderkonferenz haben Rheinland-Pfalz, NRW, Hessen und Baden-Württemberg die schnellere Realisierung als Forderung an den Bund gerichtet. Wir hoffen deshalb natürlich auch auf die Verlässlichkeit einer künftigen Bundesregierung, eines künftigen Ministers oder einer Ministerin für Verkehr, dass auch Nachdruck für dieses Projekt besteht, dass die Priorisierungen aus der Kommission berücksichtigt werden und die Institutionen miteinander arbeiten, weil es einfach ein Projekt ist, das die rheinland-pfälzischen Unternehmen brauchen und das auch die Straßen entlasten kann, was ebenfalls immer ein Ziel der Landesregierung ist. Beide Ziele können hiermit tatkräftig unterstützt werden. Danke schön. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, diese Aktuelle Debatte entbehrt nicht einer gewissen Ironie, hat sich die CDU doch aus meiner Sicht hiermit selbst unter Leistungs- und Erfolgsdruck für das, was jetzt in Berlin ansteht, gesetzt; (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP –
Johannes Zehfuß CDU
Damit haben wir keine Probleme!) denn, meine Damen und Herren, ich kann tatsächlich nicht erkennen, dass das Thema bei der Landesregierung nicht angekommen sei. Ich hatte dazu eine Kleine Anfrage im März 2022 und zwei Berichtsanträge im Wirtschaftsausschuss gestellt (Zurufe von der CDU: Oh!) und erlaube mir – mit Erlaubnis des Präsidenten – (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) aus dem Sprechvermerk der von mir geschätzten Ministerin Schmitt zu zitieren. (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP – Zurufe von der CDU) Da heißt es – hören Sie zu –: „Die ausgeprägten Niedrigwasserphasen in den letzten Jahren haben aufgezeigt, wie sehr die Engpässe im deutschen Wasserstraßennetz die Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt beeinträchtigen (Anhaltend Unruhe im Hause) und damit ganz konkret die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und Industrie gefährden. So sehr ich“ – sagt Frau Schmitt – „neue, an niedrige Flusspegel angepasste Binnenschiffe begrüße, werden wir die Binnenschifffahrt auf Dauer nur attraktiv halten können, wenn gleichzeitig eine Anpassung der Wasserstraßen an den Klimawandel erfolgt. Im Mittelpunkt steht für die Landesregierung dabei die Umsetzung der Abladeoptimierung am Mittelrhein zwischen Mainz und Sankt Goar.“ (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP) Wer nicht weiß, was sich dahinter verbirgt, es geht um die wichtigen Ausbauten der Fahrrinnentiefe an dieser Stelle von 1,90 auf 2,10 m. Wir haben eben von dem SPD-Kollegen David Guthier gehört, dass der Umsetzungshorizont tatsächlich mittlerweile schon bei 2033 liegen soll, und das, obwohl im Bundesverkehrswegeplan eigentlich 2030 vorgesehen war. Wir haben zwar im Bundeshaushalt 2022 und 2023 zusätzliche Planstellen für die Umsetzung des Projekts bekommen, aber, meine Damen und Herren, es gibt aktuell noch gar keinen Bundeshaushalt 2025. Herr Dr. Martin, Sie haben die Frage gestellt: Was kommt in den Koalitionsvertrag hinein? – Ich bin froh, dass Frau Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth da ist. Das wäre sozusagen der Auftrag in der letzten Sitzung, den Sie mit nach Berlin nehmen können. Es geht darum – das wäre der Wunsch des Hohen Hauses –, dass das wirklich in den Koalitionsvertrag hineinkommt; denn – da bin ich bei der Kollegin der Grünen – auch mich treibt die Sorge um, wenn das Verkehrsressort wieder an die CSU geht, ob dann wirklich am Ende des Tages ein Augenmerk auf der Rheinvertiefung liegt. Ich glaube das wirklich nicht. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Ich glaube, da werden irgendwelche Alpenprojekte oder andere Dinge in Bayern Vorrang genießen. Insofern bin ich sehr gespannt darauf, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, ob Ihnen das gelingt, diese doch wichtige, für Rheinland-Pfalz bedeutsame Rheinvertiefung in den Koalitionsvertrag zu bekommen. (Zurufe der Abg. Michael Hüttner, SPD, und Marcus Klein, CDU) Das würde mich sehr freuen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt spricht Wirtschaftsministerin Schmitt zur Rheinvertiefung.
Daniela Schmitt
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat nicht das erste Mal, dass wir in dem Hohen Haus über dieses Thema sprechen. Es zeigt aber auch, wie wichtig es für den Wirtschafts- und Industriestandort Rheinland-Pfalz ist. Ich will auch sagen, es ist ein Appell und ein Arbeitsauftrag an alle, die sich in diesen Tagen in Berlin einsetzen und mitmischen, dass wir hier vorankommen müssen. Ja, es ist auch ein Zeichen, dass wir bei maßgeblichen Infrastrukturmaßnahmen schneller werden müssen. Das können wir, glaube ich, gemeinsam hier alles schon einmal feststellen, meine Damen und Herren. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Die Niedrigwasserphasen in den letzten Jahren und gerade auch ganz aktuell, was in der Tat außergewöhnlich für die frühe Zeit in dem Jahr ist, zeigen, wie sehr die Engpässe im deutschen Wasserstraßennetz erstens die Leistungsfähigkeit der Binnenschifffahrt beeinträchtigen und zweitens damit ganz konkret die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Industrie gefährden. Es wurde eben angesprochen, wenn wir den Blick auf die BASF in Ludwigshafen werfen, muss man sich noch einmal vergegenwärtigen, dass rund 40 % des gesamten Warenein- und -ausgangs über die Wasserstraße abgewickelt wird. Das zeigt die Abhängigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bereits im Jahr 2019 hatte das Bundesverkehrsministerium mit Vertretern der Industrie einen 8PunktePlan, ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Rheinschifffahrt geschnürt. Zentrale Aspekte waren damals schon bessere Wasserstandsvorhersagen, modernere Schiffe und vor allem die Optimierung der Wasserstraßeninfrastruktur. Ich will zwei Sätze zu den Themen „Innovation“ und „Innovativere Binnenschiffe“ sagen. Es ist gut, dass daran geforscht und gearbeitet wird. Dennoch können wir die Wasserschifffahrt nur attraktiv halten, wenn gleichzeitig eine Anpassung der Wasserstraßen an den Klimawandel erfolgt. Deswegen steht für mich dabei die baldige Umsetzung der sogenannten Abladeoptimierung am Mittelrhein zwischen Mainz und Sankt Goar im Mittelpunkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit mehr als zehn Jahren setzen sich die vier Bundesländer am Rhein für eine schnellere Umsetzung dieses zentralen deutschen Wasserstraßenprojekts ein. Ich will auch einmal betonen, wir machen das parteiübergreifend. Wenn ich an die sogenannte Rheinkonferenz denke, dort sind alle Farben vertreten. Es ist aber wichtig, dass wir diesen Appell immer wieder adressieren und Bewegung hineingekommen ist. Das will ich auch einmal sagen; denn über viele Jahre hat das entsprechende Fachpersonal gefehlt, und die Aufmerksamkeit war in der Vergangenheit nicht immer auf dieses wichtige Projekt gerichtet. Deswegen ist es gut, dass in den letzten Jahren Bewegung hineingekommen ist. Im Bundeshaushalt 2022 und 2023 konnten nämlich jetzt endlich mehr Planstellen für dieses Projekt eingestellt werden, und auf Initiative von Bundesminister Wissing wurde Ende 2022, Anfang 2023 diese sogenannte Beschleunigungskommission Mittelrhein eingesetzt. Diese Kommission hat wichtige Punkte erarbeitet. Sie hat Hemmnisse und Beschleunigungshebel für einen schnelleren Projektfortschritt identifiziert . Ich will auch sagen, mit Blick auf die beiden Häuser aus Rheinland-Pfalz, nämlich das Verkehrsressort und das Umweltressort, haben wir wichtige Dinge eingebracht und immer wieder die Bedeutung unterstrichen. Die umfangreichen Handlungsempfehlungen umfassen natürlich die Bereiche „Planung“, „Genehmigungsverfahren“, aber auch „Personal“ und „Organisation“. Wenn ich Personal sage, dann war es ein gutes Signal, dass man mittlerweile mit einer Kampagne für eine bessere Personalgewinnung gestartet ist. Es gab eine Ausschreibungsoffensive, und man kann auch sagen, die mehr geschaffenen Stellen sind zwischenzeitlich alle besetzt. Deswegen – Herr Kollege Guthier, Sie haben es angesprochen – ist es ein gutes Signal, dass noch in diesem Jahr für den ersten Teilabschnitt des Vorhabens jetzt das erforderliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Es zeigt, es kommt Bewegung hinein, und das zeigt, dass die Maßnahmen Wirkung entfalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rheinland-Pfalz setzt sich seit 2017 auch in diesem Projektbeirat ein. Auch hier bringen wir gemeinsam aus den Häusern die Interessen von Rheinland-Pfalz ein. Ich will mit einem Appell an alle Ebenen schließen, an diejenigen, die in Zukunft auf der Bundesebene Verantwortung tragen, aber auch an diejenigen, die weiter im Land hierfür verantwortlich zeichnen, und auch an die Kommunen. Es ist wichtig, dass wir hier dieses so wichtige Projekt auf allen Ebenen begleiten und zeigen, welche Bedeutung es für Rheinland-Pfalz hat. Lassen Sie mich schließen. Wir haben zuletzt auch an der Mosel noch einmal durch die Havarie in Müden festgestellt, wie wichtig bei einem klugen Verkehrsmix die Wasserstraßen sind. Deswegen bin ich dankbar, dass wir in der Landesregierung die Wasserstraße als Teil eines klugen Verkehrsmixes immer wieder zukunftsweisend in den Blick nehmen, finanziell unterstützen und somit zeigen, eine gute Wasserstraßeninfrastruktur ist zukunftsweisend für eine gute Verkehrsinfrastruktur. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Dr. Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin erst einmal froh, dass der bisherige Verlauf der Debatte gezeigt hat, wir sind uns, was die Ertüchtigung des Rheins für die Zwecke, gerade auch als wirtschaftsstandortfördernde Wasserstraße, angeht, sehr einig. Ich finde es genauso wichtig, dass wir diese Einigkeit und den damit verbundenen Appell an den Bund immer wieder regelmäßig mit einer gewissen Penetranz hier äußern und weitergeben, völlig egal, wer in Berlin regiert. Kollege Wefelscheid, deswegen bin ich ein bisschen überrascht, wenn Sie sich bei einem solchen Antrag darüber wundern, dass wir uns unter Leistungsdruck setzen. Herr Wefelscheid, die CDU hat überhaupt kein Problem mit Leistungsdruck. (Beifall der CDU – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind doch die, die für Leistung sind. Wenn Sie das nicht mehr sind, dann nehme ich das jetzt einmal zur Kenntnis. (Zuruf des Abg. Roger Lewentz, SPD) Ich finde es richtig, dass wir da auch sagen: Jawohl, das ist das, was für Rheinland-Pfalz gut ist, und dafür machen wir uns stark. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da sind wir mal gespannt!) Wenn die Kollegen und Kolleginnen von der SPD das genauso machen, freue ich mich darüber. (Zuruf des Abg. Roger Lewentz, SPD) Dann haben wir eine gewisse Chance, dass es wirklich vorangeht. (Beifall der CDU) Eines noch will ich einmal klarstellen, weil jetzt doch Einzelne – seien es auch diejenigen, die mehr aus der zweiten Reihe hineinrufen – immer wieder an die Zeit vor Wissing denken. Ja, meine Damen und Herren, es geht einmal darum – ich habe es mir verkniffen, aber wenn wir einmal genau hinschauen –: Wann ist es in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden? – 2016. Das war vor Wissing. Wann ist das Modell präsentiert worden, 70 m, um das zu erforschen? – Wissing hatte dann angekündigt, er würde jetzt anfangen zu prüfen, wie es geht. Das war schon 2019. Das war auch lange, bevor Wissing zuständig wurde. Das heißt, natürlich ist vom Bund immer schon daran gearbeitet worden. Das heißt nicht, um es klar zu sagen, dass das, genauso wie ich mir bei Wissing mehr Tun statt Reden gewünscht hätte, auch vorher schon gilt, aber umso wichtiger ist doch, dass wir jetzt die Kräfte bündeln. (Glocke des Präsidenten) Darum geht es. Machen Sie mit, und reden Sie nicht darüber, was hätte sein müssen. Danke. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Guthier.
David Guthier SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch einmal der Blick darauf, was jetzt eigentlich notwendig ist. Wir gehen davon aus, das Planfeststellungsverfahren wird für den ersten Abschnitt noch im Jahr 2025 eingeleitet. Dringend notwendig ist dafür, dass wir die Unterstützung auf allen politischen Ebenen für dieses Projekt organisieren und dafür werben. Das gilt eben auch für die örtliche Ebene, und auch da sind wir alle gemeinsam gefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was ist noch notwendig? – Notwendig ist – das ist sowieso rechtlich vorgesehen –, dass die frühzeitige fachliche Einigung mit möglichst allen Trägern öffentlicher Belange, insbesondere auch Naturschutzorganisationen, erzielt wird. Da ist die Aufforderung eben auch an diejenigen, die dafür zuständig sind, so frühzeitig wie notwendig und möglich ins Gespräch zu gehen. Herr Dr. Martin, sich in Berlin für Rheinland-Pfalz starkmachen, ja, das ist Aufgabe für uns alle. Wir reden heute auch über die Bedeutung des Rheins für unsere Wirtschaft. Ich darf einfach sagen, ich bin sehr froh, dass unser Ministerpräsident Alexander Schweitzer in Berlin das Thema „Wirtschaft“ mitverhandelt hat. Das ist gut für Rheinland-Pfalz. Da wird die Stimme für Rheinland-Pfalz in Berlin ganz klar erhoben. Darauf sind wir stolz, und das lässt hoffen, dass die Ergebnisse auch entsprechend sein werden. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Blatzheim-Roegler.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut zu hören, dass die Stellen offensichtlich inzwischen besetzt worden sind. Es gab eine Erhöhung der Stellen. Das Problem war nur noch bis zum letzten Jahr, dass 50 % dieser Stellen überhaupt nicht besetzt werden können, weil natürlich auch diese Behörden unter dem Fachkräftemangel leiden. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: So sieht’s aus!) Ich unterstütze den Appell, wenn er denn gemeinsam von diesem Hohen Haus ausgeht, auch an die kommende Bundesregierung, in der Realisierung der Abladeoptimierung eine Schippe draufzulegen; denn für uns Grüne ist klar, die Klimakrise führt zu häufigeren und extremeren Niedrigwasserereignissen, und Schiffe mit geringem Tiefgang sind daher in Zukunft unverzichtbar. Darauf möchte ich noch einmal verweisen. Nur so können wir die Binnenschifffahrt zuverlässig und wirtschaftlich betreiben. Ohne eine flächendeckende europaweite Anpassung der Flotten drohen erhebliche wirtschaftliche Einbußen für unseren Wirtschaftsstandort. Daher fordern wir die künftige Bundesregierung auf, den Flottenumbau, die Antriebswende in der Binnenschifffahrt und auch die Abladeoptimierung entschlossen voranzutreiben. Da treibe ich sie gerne an. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Nein, Herr Dr. Martin, die CDU hat sich hier schon erheblich unter eigenen Erfolgsdruck gesetzt; denn der Verweis auf die zurückliegenden Ären der CSU-Verkehrsminister ist nicht von der Hand zu weisen. Ich gehe noch nicht über die Brücke, dass das wirklich alles so klappt. Wir kennen die unionsgeführte Verkehrspolitik. Da kann ich mir gut vorstellen, dass Sachen wie die Ausländermaut wieder aus der Mottenkiste der Geschichte gepackt werden und anderer Unsinn getrieben wird. (Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Wir kennen das, was in Bayern alles für Fantasien sind mit Flug zum Mond und was Söder da alles gepostet hat. Ich bin noch nicht so sicher, ob das wirklich in der Prioritätenliste ganz oben ist. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Wo ich aber den Kollegen Lewentz gerade sehe: Ein Punkt, der in der Debatte noch nicht angesprochen wurde und der, glaube ich, bei der Landesregierung mitbetrachtet werden muss, ist tatsächlich, wir bekommen gerade am Mittelrhein im Jahr 2029 die BUGA. Die Planungen laufen dort an, und es wäre mein Petitum, mein Wunsch, dass Sie, Frau Ministerin Schmitt, das im Blick haben, wenn die weiteren Gespräche der Rheinvertiefung geführt werden, dass das mit den Planern der BUGA abgestimmt wird; denn es wäre ein erhebliches Problem, wenn während der BUGA dort Baumaßnahmen erfolgen, die unter anderem sogar die Binnenschifffahrt beeinträchtigen könnten. Das hatte bisher noch keiner angesprochen. Ich glaube, Herr Lewentz, ich spreche im Namen aller Abgeordneten, die dort beteiligt sind, dass das ein wichtiges Momentum für die weitere Planung wäre. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zu Punkt 7 b) der Tagesordnung: Landesklimaschutzgesetz (LKSG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11726 – Erste Beratung Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Zur Begründung spricht für die Landesregierung Staatsministerin Eder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD)
Katrin Eder
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Eine bessere Vordebatte zu diesem Gesetz konnten wir eigentlich gar nicht führen. Deswegen bedanke ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei der CDU dafür. Es ist etwas mehr als zehn Jahre her, seit das erste Landesklimaschutzgesetz im Jahr 2014 hier verabschiedet wurde, zehn Jahre, in denen ein internationales Klimaschutzabkommen verhandelt, beschlossen und ratifiziert wurde, in denen die EU und der Bund beschlossen haben, Klimaneutralität bis 2 050 bzw. bis 2045 zu erreichen. Das waren aber auch zehn Jahre, in denen die Erderhitzung rasant an Fahrt aufgenommen hat. Wir haben im vergangenen Jahrzehnt anhaltende Dürren mit Auswirkungen auf die Schifffahrt auf unseren Flüssen – das war eben die Debatte, als hätten wir es gewusst –, die Ernten auf unseren Feldern und die Gesundheit unserer Wälder erlebt. Wir haben am Wochenende den ersten Waldbrand für dieses Jahr gehabt. Wir stellen fest, die Grundwasserneubildungsrate, insbesondere auch hier in Rheinhessen, geht zurück. Die Auswirkungen des Klimawandels – wir haben es eben gehört –, der Temperaturanstieg, so waren die Berichte in den letzten Tagen, sind stärker als angenommen. Trockenheit, Niedrigwasser im April, der Deutsche Wetterdienst geht von einer Erhitzung um 2,5 Grad aus. Das ist eine Gefahr für die Gesundheit von sogenannten vulnerablen Gruppen wie ältere Menschen und Kinder. Ich möchte auch noch einmal sagen: Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hat im vergangenen Jahr eine Studie hervorgebracht. Man kann nicht gerade sagen, das sei eine grüne Vorfeldorganisation. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind sechsmal höher als für ordentlichen Klimaschutz, wenn wir jetzt nichts tun. Und zwar prognostiziert das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 2050 jährlich 38 Billionen Euro an Kosten, die der Klimawandel verursacht. Unsere Realität hat sich also geändert, und darauf müssen wir reagieren. Der vorliegende Entwurf für ein novelliertes Klimaschutzgesetz ist ein wichtiger Beitrag, um ein zukunftsfähiges, lebenswertes und nachhaltiges RheinlandPfalz zu ermöglichen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Es enthält wichtige Ziele und Instrumente. Es enthält Verantwortlichkeit, Verbindlichkeit und Transparenz, immer mit dem Ziel, die Klimawandelfolgen in Zukunft abzumildern sowie die Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Ich will nur einmal sagen, weil man solche Sachen hört wie „Warum muss denn Rheinland-Pfalz ein Klimaschutzgesetz machen?“: Zwölf Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze, und wir verankern wie andere Bundesländer auch das Ziel, bis 2040 treibhausgasneutral sein zu wollen. Mit Zwischenzielen für 2030 und 2035 werden wichtige Meilensteine gesetzt. Die Sektorziele für 2040 definieren zusätzlich den Zielpfad näher. So schaffen wir Verbindlichkeit. Ich sage Ihnen eines: Seit 2011 mache ich Klimaschutz in Verwaltungen. Was mir persönlich das Wichtigste in diesem Gesetz ist: Wir legen Handlungsfelder fest mit Zuständigkeiten. So wird die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung und bei Bedarf dann eben auch die Nachsteuerung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht. Klimaschutz wird so zu einer Querschnittsaufgabe, wie er es sein muss. Für jedes Handlungsfeld ist klar nachvollziehbar, wer für welche Klimaschutzaufgaben zuständig ist. So schaffen wir transparente Verantwortlichkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wie sich die Klimaschutzmaßnahmen im Land entwickeln, wird regelmäßig offengelegt. Das ermöglicht es der Landesregierung, dem Parlament, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, Fortschritte und die Geschwindigkeit nachzuvollziehen. Wir schaffen Transparenz. Eine Sache will ich hier aber auch noch sagen: Es werden keine neuen Berichtspflichten fällig. Was auch immer da irgendwo erzählt wird, das stimmt nicht. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Fake News! –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Ja!) Die bisherige Berichterstattung, die wir zum Thema „Energie und Klimaschutz“ haben, wird ersetzt. Die Daten werden durch das Statistische Landesamt erhoben und aus den Daten gezogen, die die Wirtschaft sowieso für andere Berichte abgeben wird. Also: Keine zusätzlichen Berichtspflichten und damit Bürokratie für die Wirtschaft resultierend aus diesem Gesetz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir wollen uns vor allem selbst in die Pflicht nehmen. Das Gesetz bindet uns in eigener Zuständigkeit und im eigenen Handlungsbereich. Wir wollen dort natürlich Maßnahmen zur Zielerreichung umsetzen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und andere Dritte adressieren wir nicht, aber natürlich wollen wir die Dritten als Verbündete gewinnen. Mit dem Ziel, bis 2030 unseren Bruttostromverbrauch bilanziell aus erneuerbaren Energien decken zu wollen, verbinden wir auch ein Leistungsversprechen. Sie haben den Brief doch alle bekommen, vom LEE und VKU, in dem steht: Das Klimaschutzgesetz ist wichtig. – Wir haben hier gestern das Thema „Wärmewende“ besprochen. Gerade die kommunalen Unternehmen, die die Wärmewende voranbringen müssen, die wahrlich große Aufgaben vor der Brust haben, plädieren dafür, dieses Klimaschutzgesetz umzusetzen. Wir als Land werden die Energiewende weiter vorantreiben, auch um Unabhängigkeit von Energieimporten herzustellen und die Energiepreise damit stabil zu halten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Und die Solarenergie? – Die ist hier im Land zum gesellschaftlichen Trend geworden, von der Dachanlage bis zum Balkonkraftwerk. Jeder möchte eine Photovoltaikanlage haben. Ja, auch wenn wir natürlich die Aufgabe haben, Netze und Speicher auszubauen, bzw. der Bund, die Rahmenbedingungen zu schaffen, es ist ein Trend. Die Fahrgäste kommen in Bus und Bahn. Es ist schwierig im Moment mit der Bahn, aber was wir im Busbereich als Landesregierung gemacht haben, ist doch der beste Klimaschutz im Verkehrssektor. Der Heizungsbereich: Hier hat sich viel Innovation gezeigt. Wir haben gestern das Thema „Heizen“ angesprochen. Auf der internationalen Sanitär- und Heizungsmesse konnte man das sehen. Ich bin am Freitag bei den Handwerkerinnen und Handwerkern, die über Klimaberufe reden. Das alles stimmt mich optimistisch. Klimaschutz ist und bleibt eine Bürgerinnen- und Bürgerbewegung, und Innovation bringt es hervor. Das hilft unserem starken Wirtschaftsstandort. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Natürlich wissen wir, wir sind nicht alleine auf der Welt. Wir können Treibhausgasneutralität nicht alleine erreichen, sondern wir sind auf die Rahmenbedingungen von Bund und EU angewiesen. Deswegen stellen wir mit regelmäßiger Begutachtung sicher, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wo wir Handlungsmöglichkeiten als Land und wo wir Grenzen durch Abhängigkeiten von den Maßnahmen des Bundes und der EU haben. Wir sind in Rheinland-Pfalz gesegnet, und ich bin schon überrascht, wer jetzt hier alles als Waldexperte durch die Welt rennt. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz viele Waldexperten! Ei, ei, ei!) Ja, wir haben Probleme, wenn man sich den Waldzustandsbericht anschaut, aber wir konnten der Bundeswaldinventur auch entnehmen, in RheinlandPfalz wird noch CO gebunden. Natürlich beschäftigen wir uns mit der Stärkung des LULUCF-Sektors, wie es etwas sperrig heißt. Wir haben Grünland, das speichert. Wir haben Wald, der speichert. Wir machen ein Moorschutzprogramm, durch das CO gebunden wird, und wir regen den Wald an, durch Nachpflanzungen und unsere nachhaltige Waldwirtschaft, damit er nachwächst. Wir wissen, dass die Bäume, die jetzt nachwachsen, die sind, die bis 2 040 das CO einspeichern. Insofern sind wir auch in diesem Sektor unterwegs und setzen uns dafür ein, dass uns der Wald und der sogenannte LULUCF-Sektor, der natürliche Klimaschutz, ihre Aufgaben erfüllen können. Dafür brauchen wir gute und gesunde Ökosysteme. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Meine Damen und Herren, wir setzen uns wie andere Bundesländer das Ziel, 2040 treibhausgasneutral sein zu wollen. Ja, das ist ein ambitioniertes Ziel. Das wissen wir auch, aber die Zahlen erschrecken uns doch, und auch wenn das Thema in Berlin gerade nicht auf der Agenda steht – Herr Schnieder, vielleicht hören Sie einmal zu, dass es sich lohnt, sich auch in Berlin für Klimaschutz einzusetzen –: (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ja, ja!) Die Ziele alleine hinzuschreiben, reicht nicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD –
Gordon Schnieder CDU
Das ist ein wichtiges Thema für die Landesregierung!) Wir brauchen Klimaschutz. (Abg. Marcus Klein, CDU: Gesetzentwurf der Landesregierung! –
Gordon Schnieder CDU
Der brüllende Applaus der Kollegen der SPD zeigt es auch!) Die Erderhitzung schreitet voran, und ich bitte wirklich ganz, ganz dringend alle die, die Kinder haben: Seien Sie doch nicht so unsolidarisch. Die wollen doch auch noch gut auf diesem Planeten leben, und um nichts weniger als das geht es hier. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU)
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Redezeit der Regierung verlängert sich die Redezeit je Fraktion um 5 Minuten. (Unruhe im Hause) Das ist eine Option, (Heiterkeit der CDU –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
So viel hat die CDU zum Klimaschutz nicht zu sagen!) die nicht zwingend gezogen werden muss, aber meine Verpflichtung ist es, Sie darauf hinzuweisen. Jetzt hat Abgeordneter Wolf für die CDU-Fraktion das Wort. – Herr Wolf, Sie haben das Wort, bitte. (Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt kannst Du aus dem Vollen schöpfen! –
Markus Wolf CDU
– Es hängt nicht an mir. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Was uns eint – mit der Ministerin, ich glaube, auch mit dem großen Teil des Hauses –, ist die Thematik, dass wir mit dem Klimaschutz eine große Aufgabe haben, die vor uns liegt und die wir angehen müssen. Auch wir bekennen uns zu dieser Verantwortung, dass wir etwas tun müssen, um unsere Schöpfung zu bewahren, um unsere Lebensgrundlagen zu bewahren. (Beifall bei der CDU) Wir müssen am Ende des Tages aber über das Wie streiten. Wir streiten nicht über das Ob, sondern wir streiten über das Wie. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber jetzt mal schnell machen!) Ich glaube, wenn wir über den Weg streiten, dann ist für mich wichtig, dass wir zu Beginn Realitäten anerkennen, dass wir auf dem Weg die Menschen mitnehmen, auch einen breiten gesellschaftlichen Konsens herstellen. Wie schaffen wir das aber? Wie bekommen wir diesen Konsens hin? – Vielleicht, indem man das macht, was man beschlossen hat. Schauen wir einmal zurück. Bereits seit 2014 gibt es ein Landesklimaschutzgesetz, aber wo sind denn auf den Landesliegenschaften, an allen geeigneten Landesliegenschaften die Photovoltaikanlagen? (Beifall der CDU –
Gordon Schnieder CDU
So ist das!) Gibt es die? – Nein, die gibt es noch heute nicht. Wo geht das Land bei der energetischen Sanierung seiner Liegenschaften beherzt voran und wird seiner Vorbildfunktion gerecht? (Abg. Marcus Klein, CDU: Gar nicht!) Gar nicht. Funktioniert nicht. In einer der letzten Sitzungen des Klimaausschusses hat das Finanzministerium als zuständiges Haus über die Konzepte, über die Ideen, die dort beraten werden, berichtet. Ich will es einmal so sagen, das war eher ein Offenbarungseid als ein beherzter Aufbruch. (Beifall der CDU) Es war am Ende des Tages so, wie es in dieser Ampel so oft ist: sehr viele Analysen, sehr viele Konzepte, sehr viele Planungen und dann: Kaum etwas wird umgesetzt. (Beifall der CDU) Wo ist denn die tatsächliche Sanierungstätigkeit? – Ich sehe sie nicht. Uns wurde berichtet über mehrstufige Prüfungsverfahren, was man denn wann wie tun sollte, was sich am meisten rechnet, wofür man Geld haben müsste, damit man dann – – – Am Ende des Tages zählt doch aber, dass das Geld auch investiert wird, dass die Gebäude saniert werden, damit wir auch dort einen besseren CO -Fußabdruck bekommen. Ich sehe sie aber nicht, die sanierten Polizeistationen. Ich sehe sie nicht, die sanierten Gebäude an den Universitäten. Sie werden bereits den gesteckten Zielen des alten Klimaschutzgesetzes nicht gerecht. Das ist die aktuelle Situation in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU) Vorbildfunktion heißt einfach auch, es dann auch zu tun und nicht nur darüber zu reden. Jetzt haben Sie eine Novellierung vorgelegt. Bis 2024 soll Rheinland-Pfalz klimaneutral sein, 2030 bilanziell auch Strom erneuerbar erzeugt werden – das ist fünf Jahre früher als auf Bundesebene – am Ende des Korridors, den Sie sich selbst im Koalitionsvertrag gesteckt haben. Auf welcher Grundlage wird diese Novelle denn aber aufgebaut? – Basis ist die Sektorziel-Studie von Prognos. Natürlich gibt es daran auch Kritik. Es wird nicht anerkannt, dass das alles so eintreten wird. Die Kritik richtet sich nicht an die Studie selbst, sondern die Kritik richtet sich auf unterschiedlichen Ebenen – wir werden mit Sicherheit im weiteren Verfahren intensiv darüber reden – an die Datenbasis, auf deren Grundlage das Gutachten geschrieben ist. Beispielhaft – die Ministerin hat es angesprochen –, auch dort kann man unterschiedlicher Meinung sein, seien die Daten zur CO -Senke Wald herausgegriffen. Diese LULUCF-Daten werden wohl so nicht eintreten, wie Sie Ihrer Studie zugrunde liegen. Wir reden am Ende nicht nur über „Das wird sich vielleicht so nicht einstellen“, sondern über mehrere Millionen Tonnen CO , die in diesem Bereich nicht natürlich gespart werden, und das hat Auswirkungen auf alles andere. (Beifall der CDU) Natürlich stellt sich dann die Frage, ob das nicht die gesamte Datengrundlage infrage stellt. Was hat das für Auswirkungen auch auf andere Bereiche? Ja, wir brauchen ambitionierte Klimaziele, aber wir brauchen eben auch Klimaziele, die realistisch erreichbar sind. Wir müssen uns anstrengen, es muss aber auch funktionieren. Viele Experten – auch das werden wir im Laufe des Verfahrens besprechen müssen – sagen, das wird so ganz schwierig oder vielleicht gar nicht erreichbar sein. Auch da müssen wir die Frage diskutieren: Welche Auswirkungen hat das auf unterschiedliche Sektoren, auf die Wirtschaft, auf Klageverfahren, die immer wieder im Raum stehen? Welche Konsequenzen können sich aus diesem Gesetz ergeben? – Es geht eben nicht nur mit dem Kopf gegen die Wand und mit Wollen allein. Es muss am Schluss auch funktionieren. (Beifall der CDU) Ich habe von Verlässlichkeit, realistischen Szenarien gesprochen. Wenn die Datengrundlage nicht stimmt, würde dieser Entwurf der Verlässlichkeit und den realistischen Szenarien nicht gerecht. Natürlich wird auch dort Bürokratie abgebaut. Der Vorwurf steht im Raum – er ist nicht nur von einer einzigen Institution, sondern von mehreren geäußert worden –, hier wird mehr Belastung für die Industrie, für den Mittelstand in Rheinland-Pfalz aufgebaut als an anderer Stelle durch Entbürokratisierungspakete weggenommen wird. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!) Das können wir nicht akzeptieren. Wir haben dort eine schwierige Situation, und das können wir unseren Unternehmen in Rheinland-Pfalz nicht zumuten. (Beifall der CDU – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen anerkennen, dass wir in den meisten Politikfeldern, die zur Zielerreichung notwendig sind, nicht die nötige Gesetzgebungskompetenz haben. Trotzdem bauen wir Parallelstrukturen zum Bund auf. Natürlich stellt sich die Frage: Brauchen wir diese Parallelstrukturen? In Ihrem Social-Media-Post haben Sie als Landesregierung geschrieben, die Wirtschaft ist breit beteiligt. Tatsächlich ist es doch so, dass sich die Industrie, der Mittelstand in seiner Breite nicht ausreichend gehört, beteiligt sehen und ganz stark Kritik üben an dem, was Sie vorgelegt haben. (Abg. Marcus Klein, CDU: Hört, hört! –
Pia Schellhammer GRÜNE
Das stimmt nicht! Auch das ist falsch!) Deswegen müssen wir ganz intensiv in die Details schauen, was am Schluss an Belastung beim Mittelstand, bei den Unternehmen in Rheinland-Pfalz ankommt. (Beifall der CDU) Weil es notwendig ist, auf die Details zu schauen und das breit zu diskutieren, wollen wir beantragen, dass es nicht nur im Klimaausschuss, der federführend bleiben soll, sondern auch im Wirtschaftsausschuss mitberatend besprochen werden soll und natürlich auch im Rechtsausschuss. Ja, wir brauchen effektiven Klimaschutz, aber wir brauchen kein Mehr an Bürokratie und keine unnötigen Controlling-Einrichtungen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir nicht! Weder noch! Steht nicht im Gesetz! –
Pia Schellhammer GRÜNE
Weder noch!) Dort, wo wir Controlling brauchen, um zu wissen, wo wir stehen, brauchen wir das, aber wenn es ein Zuviel gibt, muss das wieder aus dem Gesetz heraus. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann sagen Sie doch, wo es steht! Es steht nämlich nicht drin!) Ja, wir brauchen realistische Ziele, die am Schluss erreichbar sind. Klimaschutz muss parallel unsere Schöpfung bewahren und unseren Wohlstand sichern. Daran werden wir dieses Gesetz im weiteren Verfahren messen. Wir werden kritisch miteinander ringen. Ja, wir brauchen Klimaschutz, aber einen, der realistisch ist und unseren Wohlstand sichert. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Betriebsräte und Vertrauensleute der BASF Ludwigshafen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Außerdem begrüßen wir die Teilnehmerinnen des Girls' Day der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP-Fraktion. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht Abgeordneter Ehmann für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Klimakrise ist eines der größten Sicherheitsrisiken unserer Gegenwart, aber noch viel mehr unserer Zukunft. Wir alle spüren die Extremwetterereignisse. Für jetzt, Anfang April, ist es bereits viel zu trocken, und wir steuern auf eine wirklich krasse Frühjahrsdürre hin. Es leiden aber nicht nur die Felder, sondern auch die Wälder und unsere Städte und Dörfer, wenn es im Sommer richtig knalleheiß wird und man gar nicht mehr weiß, wo man sich überhaupt abkühlen soll. Die Klimakrise ist also nicht nur eine ökologische Krise. Sie ist auch eine soziale Krise, aber sie ist auch eine wirtschaftliche Krise; denn eine wissenschaftliche Studie zeigt, dass die Weltwirtschaft bei ungebremster Klimakrise im Jahr 2050 etwa 20 % an Wertschöpfung im Vergleich zu einer Welt ohne Klimakrise verlieren wird. Das heißt, es ist auch im Interesse der Wirtschaft, dass wir einen gesunden Planeten haben; denn: There are no jobs on a dead planet. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Das heißt, wir müssen handeln. Das Pariser Klimaabkommen, das nach dem noch jetzt gültigen Klimaschutzgesetz abgeschlossen wurde, verpflichte t nicht nur die Länder, auf nationaler Ebene zu handeln, sondern auch die Bundesländer und die Kommunen. Deswegen ist es doch klar, dass unser Landesklimaschutzgesetz jetzt nach über zehn Jahren ein Update bekommt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Ich bin der Landesregierung und dem Klimaschutzministerium unter Katrin Eder sehr dankbar, dass sie dieses Gesetz heute eingebracht hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz bis 2040 klimaneutral wird, zehn Jahre früher, als es im jetzigen Gesetz steht. Wir verankern mit diesem Gesetz klare Zwischenziele für 2030, 2035 und konkrete Sektorziele für 2040. Wir wollen die 100 % erneuerbaren Energien bis 2030 im Gesetz verankern, wir definieren klare Handlungsfelder mit eindeutig den einzelnen Ministerien zugeteilten Verantwortlichkeiten, und wir schaffen durch regelmäßige Transparenz und Kontrolle auch wirklich eine Möglichkeit für das Parlament, der Landesregierung auf die Finger zu schauen, wie weit wir kommen. Wir schaffen aber nicht nur Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für das Parlament, sondern auch für alle Stakeholder, die daran interessiert sind, dass wir einen klimaneutralen Wirtschaftsstandort schaffen; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) denn auch die Wirtschaft kann uns auf die Finger schauen und sagen, so und so viele Windräder sind noch nicht gebaut, diese Stromleitungen werden noch gebraucht, hier muss noch mehr in den Wasserstoff, in die Wasserstoffinfrastruktur investiert werden. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese regelmäßigen Transparenz- und Kontrollmechanismen verankert haben. Es gibt eine regelmäßige Kontrolle der Entwicklung der Treibhausgasemissio‑senken nen und durch das Statistische Landesamt, aber keine zusätzlichen Berichtspflichten für Unternehmen. Dieses Gesetz bindet die Landesregierung und die Politik, alles in die Waagschale zu werfen, damit wir klimaneutral werden sollen, und niemanden sonst. Wir verankern auch – das ist besonders wichtig – einen CO -Schattenpreis für alle Landesbauten in Höhe von mindestens 237 Euro/t. Das führt dazu, dass in Zukunft viel klimafreundlicher gebaut wird. Wenn wir zum Beispiel an den Neubau der Universitätsmedizin in Mainz denken oder an andere Bauten: Es führt dazu, dass wirklich ökologisch und nachhaltig gebaut wird, und das kann auch eine Vorbildwirkung haben für die Kommunen und kommunalen Sanierungen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Alexander Fuhr, SPD) Wir stärken auch den natürlichen Klimaschutz. Dass wir in die Wälder, die Renaturierung von Mooren und CO -Senken investieren, ist genauso wichtig. Die Natur und die Ökosysteme sind hier unser wichtigster Partner und Verbündeter auf dem Weg zum Klimaschutz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) An die CDU gerichtet: Wir gehen keinen Sonderweg. Andere Länder haben auch ein Landesklimaschutzgesetz, und auch andere, von der CDU mitregierte Länder haben im Klimaschutzgesetz das Ziel, 2040 klimaneutral zu werden: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bayern, Niedersachsen, Bremen, auch Mecklenburg-Vorpommern hat es sich vorgenommen. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Gerd Schreiner, CDU) Das heißt, wir gehen hier keinen einzigen Sonderweg, sondern schließen uns einer Allianz von Bundesländern an, die ambitionierten Klimaschutz voranbringen wollen. Darauf bin ich stolz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Es gibt nicht nur die Kritik aus der Wirtschaft, sondern auch das Lob und die Bitte vom Verband der kommunalen Unternehmen, von unseren kommunalen Stadtwerken, in denen wir doch alle auf der kommunalen Ebene Verantwortung tragen, diesem Gesetz zuzustimmen. Es gibt das Lob und die Bitte, diesem Gesetz zuzustimmen, vom Landesverband Erneuerbare Energie, und dem BUND geht dieses Gesetz sogar noch nicht weit genug. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, dem BUND! –
Dr. Jan Bollinger AfD
Marxistisch-leninistische Partei!) Das heißt, wir haben auch die andere Seite der Medaille: die, die uns zustimmen und sagen, bringt ambitionierten Klimaschutz in Rheinland-Pfalz voran; denn der Ausbau der erneuerbaren Energien für die Menschen, die Wirtschaft und die Unternehmen muss fortgesetzt und weiter beschleunigt werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Alexander Fuhr, SPD, und Steven Wink, FDP) Der VKU sagt klar, die regionale Nutzung erneuerbarer Energien, ob das Windenergie, Photovoltaik oder Biomasse ist, schafft zusätzliche Wertschöpfung vor Ort, senkt die Energiekosten, schont somit die Geldbeutel und entlastet die kommunalen Haushalte. Das ist ein klarer Appell, dieses Gesetz voranzubringen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Wir müssen aber auch die neuen Finanzspielräume, die uns der Bund mit den Gesetzesänderungen gibt, nutzen und einen Investitions-, Klima- und Transformationsfonds für Rheinland-Pfalz auf den Weg bringen, damit wir in die klimaneutrale Infrastruktur investieren: in die Wasserstoffnetze, in die Stromleitungen, aber auch in die Wärmenetze vor Ort in den Kommunen. Das heißt, wir müssen den Investitionsbedarf, den wir haben, klar in Richtung Klimaneutralität ausrichten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Natürlich sind wir auf die Rahmenbedingungen auf der Bundes- und EU-Ebene angewiesen, um die Schritte in Richtung Klimaneutralität zu machen. Deswegen appelliere ich an Sie, an die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die jetzt Verantwortung tragen: Wir brauchen keine Reaktivierung von alten Atomkraftwerken. Wir brauchen auch keine Verzögerungen beim Kohleausstieg bis 2038 oder 2040. Wir brauchen auch keine weitere Inbetriebnahme von Nord Stream 2. Sie sind jetzt in der Verantwortung, auf der Bundesebene die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass wir Klimaschutz erfolgreich machen können. Da zählen wir auf Sie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir zählen auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin, dass es kein Rollback bei der Energiewende gibt, dass eben nicht die Förderungen für die Heizungstausche und die kommunale Wärmeplanung wieder gestrichen werden. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Sie sind in der Verantwortung, Klimaschutz in Berlin zu liefern. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Tamara Müller.
Dr. Tamara Müller SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als eines der ersten Bundesländer hat Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2014 ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet. Das ist jetzt knapp elf Jahre her. Wir haben schon gehört, die Welt ist seitdem nicht stehen geblieben und der Klimawandel schon zehn- und dreimal nicht. Wir spüren die Auswirkungen schon ganz, ganz lange. Es sind keine abstrakten Zukunftsprognosen mehr. Wir haben heute Morgen über den Stand des Rheins gesprochen, Extremwerte auch im April – nur dass von der antragstellenden Fraktion die Ursache des Ganzen heute Morgen mit keinem Wort erwähnt wurde –, zudem eine gestiegene Temperatur, plus 1,8 Grad Celsius, mehr heiße Tage, Zunahme von Extremwetterereignissen. All das sind doch Beispiele, die zeigen, dass wir uns mit dem Thema „Klimaschutz“ auch in Rheinland-Pfalz intensiv auseinandersetzen müssen. Hierbei ist ein entscheidender Baustein die Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes. Ja, es gibt ein Bundesklimaschutzgesetz, das in seiner übergeordneten Rolle wichtige Regelungen für die gesamte Bundesrepublik beinhaltet, aber ein entsprechendes Bundesgesetz kann natürlich nicht auf die regionalen Besonderheiten, die regionalen Herausforderungen in dem Maß eingehen, wie das ein entsprechendes Landesgesetz kann. Deshalb ist es wichtig, einen geeigneten Rahmen für Klimaschutz auch auf der Landesebene zu haben. Hiermit – wir haben es gehört – stehen wir nicht allein da. Mehrere, viele Bundesländer haben es, und die, die kein Gesetz haben, haben entsprechende Regelungen. Sehr geschätzter Herr Kollege Wolf, wenn Sie von Parallelstrukturen sprechen: Ich will es an der Stelle noch einmal deutlich sagen, wir sind in Rheinland-Pfalz bundesweit mit am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen. Es kann daher nicht unser Ansporn sein, wir legen die Füße hoch, machen kein Landesgesetz, lehnen uns zurück und machen gar nichts. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir brauchen ein modernes Landesklimaschutzgesetz, dass das Pariser Klimaabkommen und die Entwicklung im Bund berücksichtigt, ein Gesetz, das den Rahmen für unseren Beitrag zum großen Ganzen leistet; denn Rheinland-Pfalz ist ein Teil davon. Wir tragen Verantwortung für die Zukunft der Menschen und der Wirtschaft in diesem Land. Die Kernpunkte dieses Gesetzes sind mehrfach vorgestellt worden. Ich nenne einige in aller Kürze. Bis 2040 soll Treibhausneutralität erreicht werden. Das ist fünf Jahre früher als im Bund. Das sollte angesichts der Auswirkungen unser Ansporn sein. Es muss unser Ansporn sein, ambitioniert und ehrgeizig zu sein. Deswegen ist es eigentlich ein guter Punkt. Bis zum Jahr 2030 soll der verbrauchte Strom bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien stammen. In dieser Legislaturperiode haben wir bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dieses Ziel möglich machen. Wir haben die Zahlen beim letzten Mal gehört. Beispiele sind das Landessolargesetz und der Abbau der Hemmnisse bei der Windenergie. All das schlägt bei der Zielerreichung in diesem Punkt zu Buche. Das ist ein realistisches Ziel. Selbstverständlich ist bei dem Ziel wichtig, es darf keine Ansiedlungen oder Investitionen in Rheinland-Pfalz verhindern; denn wir müssen, können und sind in Rheinland-Pfalz einfach beides, ein starker Wirtschaftsstandort und konsequent beim Klimaschutz. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Der Klimawandel ist vor allen Dingen eine soziale Frage. Es muss zwingend sichergestellt werden, dass der Übergang in eine klimafreundlichere Gesellschaft gerecht gestaltet wird. Unseres Erachtens gehört ganz klar dazu, dass wir an der Stelle, an der wir als Land Einfluss nehmen können, an der wir selbst planen und bauen, mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist etwas, das wir können und wollen müssen, auch die CDU-Fraktion. Wir verpflichten uns selbst, unsere Maßnahmen auf eine klimaneutrale Zukunft auszurichten, beispielsweise durch den angesprochenen CO -Schattenpreis. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen nicht vor, einfach blind einem Ziel für das Jahr 2040 zu folgen. Gerade weil wir wissen, dass kein Bundesland alleine Klimaneutralität erreichen kann, sondern dass wir abhängig sind von der EU und vom Bund, sind im Gesetz eine regelmäßige Überprüfung und entsprechende Zwischenschritte vorgesehen. Betonen will ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich, weil das offensichtlich nicht angekommen ist oder nicht ankommen wollte, das Gesetz bindet die Landesregierung. Es bindet nicht die Wirtschaft, es bindet nicht die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Die Landesregierung verpflichte t sich selbst, ihr Tun am Ziel der Klimaneutralität auszurichten. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kann man nicht oft genug sagen!) Dafür werden Handlungsfelder definiert, in denen Maßnahmen für den Klimaschutz erarbeitet werden und deren Wirksamkeit überprüft wird. Das hat etwas mit Transparenz zu tun. Das ist ein gemeinsamer Weg, den man gehen kann, sich die Sachen im Laufe der Zeit noch mal konkret anzuschauen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich glaube, das alles macht deutlich – das ist ein ganz wichtiger Punkt in dieser Debatte –, wer Klimaschutz ernst nimmt, muss bei sich selbst anfangen. Das macht die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf. Es zeigt, das Gesetz alleine schafft keine Klimaneutralität. Es braucht die Rahmenbedingungen, die mehrfach angesprochen worden sind, von der EU und vom Bund. Es braucht notwendige Veränderungen. Es braucht Investitionen in der Wirtschaft. Es braucht engagierte Kommunen. Es braucht aber auch jede und jeden Einzelnen von uns, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Insofern kann dieses Gesetz nur ein Baustein unter vielen sein. Der Begründung zum Gesetzentwurf ist weiterhin zu entnehmen, dass im Vorfeld der parlamentarischen Beratung eine breite Beteiligung von Verbänden erfolgt ist. Wer sich die Stellungnahmen, die uns zugänglich sind, anschaut, kann sehen, das sind teilweise komplett gegensätzliche Haltungen. Der Entwurf, den wir vorliegen haben, zeigt, die Landesregierung war sehr bestrebt, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Genau, immer bemüht!) Abschließend kann ich für meine Fraktion sagen, wir begrüßen die Novellierung des Landesklimaschutzgesetzes und die Schaffung eines modernen und geeigneten gesetzlichen Rahmens auf unserer Landesebene. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Im Kern basiert jedes totalitäre System auf dem gleichen Gedanken: Gib ein höheres (am besten […] unerreichbares) Ziel vor und erkläre dann, dass dieses Ziel so (überlebens-)wichtig ist, dass dessen Erreichung über allem stehen muss. […] Haben das die Leute erst mal verinnerlicht“, dann kann man „die Daumenschrauben fast nach Belieben anziehen. Der Grund, weshalb so viele Menschen den totalitären Kern einer Idee nicht erkennen, liegt daran, dass am Anfang das Ziel so nett und so harmlos klingt.“ Meine Damen und Herren, dieses Zitat von Vince Ebert beschreibt zugespitzt die Klimapolitik der angeblichen demokratischen Mitte, die hier in Gesetzesform gegossen werden soll. Einst kam grüner Klimaschutz blumig daher. Inzwischen predigen die Ökosozialisten einen Hardcore-Verzicht, radikale Energieeinsparungen und lobpreisen eine schon längst gescheiterte Energiewende. Meine Damen und Herren, wir als AfD-Fraktion stehen für eine sichere und günstige Energieversorgung und pragmatischen Umweltschutz. Was Sie hingegen mit diesem Klimaschutzgesetz planen, ist in vorauseilendem Gehorsam ein unerreichbares Ziel, wie die sogenannte Klimaneutralität bis 2 040 gesetzlich zu verankern. Meine Damen und Herren, selbst wenn wir morgen klimaneutral wären, hätte das kaum eine messbare Wirkung auf das Weltklima. China emittiert in wenigen Wochen das, was wir in einem Jahr einsparen. Die USA, Indien und andere Schwellenländer setzen ebenfalls andere Prioritäten. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen es nicht begreifen!) Wer behauptet, man schaut auf Deutschland, und Deutschland hat eine Vorbildfunktion? Glauben Sie wirklich, andere Länder schauen uns gerade zu und sehen, (Abg. Markus Stein, SPD: Ja!) wie dieser Industriestandort vor die Hunde geht? Glauben Sie wirklich, dass die uns das nachmachen werden? (Beifall der AfD) Im Gegenteil, die lernen gerade, wie man es nicht macht. Erneut zeigt sich, einzig die AfD-Fraktion hat hier einen weitreichenden, realistischen Weitblick im Sinne unserer Bürger und Unternehmen. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) Selbstverständlich wird dieses Gesetz nicht nur Auswirkungen auf das Land selbst im Rahmen einer Selbstverpflichtung haben. Wer so etwas behauptet, versteht überhaupt nicht, wie Unternehmer Investitionsentscheidungen treffen. Selbst wenn diese formal nicht direkt vom Gesetz betroffen werden, will kein Unternehmer an einem Standort wirtschaften, an dem die Energiepreise zu den höchsten der Welt gehören, massive Energieeinsparungen zum Staatsziel erklärt werden und sie sich mit unsinnigen Klimaschutzauflagen befassen müssen. Mit anderen Worten: Kein Unternehmer, der ohne Subventionen, also einengende Erfüllungspflichten des Staates auskommen will, wird noch den wenig lukrativen Wirtschaftsstandort Deutschland wählen. Dieses Gesetz leistet ganz im Gegenteil einen weiteren Beitrag dazu, dass die Betriebe künftig einen großen Bogen um Rheinland-Pfalz machen und andere abwandern werden. Von wegen, wie es im Entwurf steht – Zitat – „als wettbewerbsfähiger Investitionsstandort weiterhin attraktiv bleiben“. Meine Damen und Herren, in dieser Zeit, in der die deutsche Wirtschaft insbesondere durch politische Fehlentscheidungen wie dem Ausstieg aus der Kernenergie, bürokratischen Auflagen und Steuererhöhungen ins Wanken gerät, benötigen wir einen befreienden Ruck für die Unternehmen und grundlegende Reformen. Im Energiesektor bedeutet das, statt ineffiziente Ausbauziele festzuschreiben, lautet die Lösung Technologieoffenheit, Wettbewerb und eine grundlastfähige Energieversorgung durch einen Energiemix, der moderne Kernkraft einbezieht. Dieser Gesetzentwurf hingegen verkörpert im negativen Sinne eindrucksvoll, woran die deutsche Wirtschaft krankt. Wir benötigen keine planwirtschaftlichen Zielvorgaben, keinen weiteren Ausbau volatiler Energieträger und schon gar keine bilanzielle Klimaneutralität. Wir können auf eine Klimaschutzstrategie, die eine halbe Million Euro pulverisieren wird, genauso verzichten wie auf die entsprechenden Maßnahmen und CO -Bepreisungen. All das geht mit zusätzlicher Bürokratie einher und wird nicht einmal einen marginalen Einfluss auf das Weltklima haben. Es ist Zeit, umzudenken, meine Damen und Herren. Frau Ministerin, beenden Sie diesen ideologischen Feldzug gegen Bürger und Unternehmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt kommt noch einmal eine andere Version. Gut Ding will Weile haben. Nun liegt der Entwurf zur Änderung des Landesklimaschutzgesetzes vor. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass kein Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode solche Aufmerksamkeit hat und weitere Aufmerksamkeit erfahren wird, denke ich. Von daher ist eines für uns als Freie Demokraten ganz klar, Klimaschutz ist wichtig, aber er kann nur erfolgreich sein, wenn er mit wirtschaftlicher Vernunft und gesellschaftlicher Akzeptanz gestaltet wird. Wir Freie Demokraten stehen zu unserer Verantwortung für aktuelle und kommende Generationen. Wir wissen, Klimaschutz kann nicht isoliert betrachtet, sondern nur im Einklang mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und technologischer Innovation vorangetrieben werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf das ehrgeizige Ziel, Rheinland-Pfalz bis 2040 treibhausgasneutral zu machen. Im Rahmen des Koalitionsvertrags haben wir uns hierauf verständigt. Auch wenn die Zeiten sich seitdem massiv geändert haben und auf der Bundesebene vieles in puncto Klimaschutz zurückgedreht wird, stehen wir grundsätzlich zu diesem Ziel. Dabei ist uns als Freie Demokraten Folgendes wichtig: Die maßgeblichen Rahmenbedingungen für den Klimaschutz werden auf Bundes- und EU-Ebene gesetzt. Rheinland-Pfalz alleine kann das Klima nicht retten, und es wäre falsch, unserer Wirtschaft zusätzliche Lasten aufzubürden, die unsere Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass der vorliegende Entwurf ausschließlich die Landesregierung, ihre Behörden, Schulen und sonstigen landeseigenen Einrichtungen in die Pflicht nehmen will. Wichtig ist, es gibt keinen Klimavorbehalt für Förderprogramme. Unsere Wirtschaft und unsere Kommunen sind auf innovative Förderprogramme angewiesen. Gerade jetzt müssen wir unsere Wirtschaft entfesseln und dürfen ihr nicht weitere, neue Fesseln anlegen. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP) Heute Nacht hat Donald Trump massive Zölle verordnet. Das wird erhebliche Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft haben. Zusätzliche Auflagen aus der Landesregierung für unsere Wirtschaft kämen daher zur absoluten Unzeit. Genauso wichtig ist, dass es keinen CO -Schattenpreis für Ausschreibungen im Straßenbau geben wird. Unsere Verkehrsministerin Daniela Schmitt sorgt mit ihrem Ministerium für Rekordinvestitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur in Rheinland-Pfalz. Das ist bitter nötig. Hätten wir diese wichtigen Investitionen mit einem CO -Schattenpreis belastet, hätten wir unnötig Steuergeld verbrannt. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Besonders wichtig ist uns Freien Demokraten der neue § 11. Dort wird klargestellt, dass Klimaschutzziele stets unter Berücksichtigung der Innovationsfähigkeit, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der industriepolitischen Chancen erreicht werden sollen. Eines ist klar: Klimaschutz kann man nur mit einer starken Wirtschaft umsetzen. Wir brauchen marktwirtschaftliche Anreize und keine ideologisch motivierten Verbote oder Einschränkungen. Genauso sind harte sektorale Vorgaben nicht sinnvoll, die nicht umsetzbar oder nur mit massiven Einschränkungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit realisierbar wären. Deshalb ist es richtig, dass das Gesetz nun eine flexible Verrechnung zwischen den Sektoren ermöglicht, genau wie auf Bundesebene. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP) Klimaschutz muss realistisch bleiben, sonst gefährden wir Akzeptanz und Umsetzung gleichermaßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem neuen § 11 auch festgelegt wurde, dass dieses Gesetz keine neuen Klagemöglichkeiten schafft. Klimaschutzpolitik muss durch die gewählten Volksvertreter gestaltet und darf nicht durch juristische Auseinandersetzungen in eine unkontrollierte Richtung gedrängt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns gewählt, um eine ausgewogene und praxistaugliche Politik zu gestalten. Diese Verantwortung nehmen wir ernst. Ich habe auch den Eindruck, dass viele Fraktionen, nicht alle, diese Verantwortung ernst nehmen. Ebenso wichtig ist, dass es keinen Automatismus zur Verschärfung von Klimaschutzmaßnahmen geben wird. Ein blindes Nachsteuern ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Auswirkungen lehnen wir als Freie Demokraten daher ab. Wir setzen auf Augenmaß statt auf Symbolpolitik. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns in bewegten Zeiten. Die Bundespolitik ist derzeit noch im Umbruch, und es ist unklar, welche konkreten Klimaziele und Maßnahmen die neue Bundesregierung vorantreiben wird. Diese Unsicherheit muss in der weiteren Beratung des Gesetzesvorhabens berücksichtigt werden. Rheinland-Pfalz darf sich nicht vorschnell in Verpflichtungen begeben, die möglicherweise schon in wenigen Monaten durch neue Bundesvorgaben überholt werden. Deshalb werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren genau beachten, dass die einzelnen Regelungen des Entwurfs mit den künftigen Entwicklungen auf Bundesebene in Einklang gebracht werden können. Hierfür bietet das bereits im Entwurf zu findende Überkompensationsverbot eine gute Grundlage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir Freie Demokraten stehen für pragmatischen und marktwirtschaftlichen Klimaschutz, einen Klimaschutz der Vernunft. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Steven Wink, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER teilen sich die Kollegen die Redezeit. Es spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bei komplexen Gesetzen wie dem vorliegenden Landesklimaschutzgesetz dient zur schnellen Einarbeitung meist ein erster Blick auf die Verbändeanhörung. Der Verband der Papierindustrie Rheinland-Pfalz möchte gänzlich darauf verzichten. Der Verband der Chemischen Industrie bemängelt die Übereifrigkeit der Landesregierung, indem das angeblich schärfste Klimaschutzgesetz im Ländervergleich verfasst wurde. Die Bauwirtschaft sagt, dem Land fehle es an der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz. IHK und Landwirtschaftskammer befürchten einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Warum auch immer haben die kommunalen Spitzenverbände überhaupt nicht reagiert. Kurzum, hier gibt es noch eine Menge an Klärungsbedarf. Selten hat sich ein Anhörverfahren so stark angekündigt wie im vorliegenden Fall. Allein die Frage, welche wirtschaftlichen Folgen das Zieljahr der Klimaneutralität, also 2040, im Vergleich zum Zieljahr 2045 hätte, würde sicherlich mehrere Ausschusssitzungen füllen können. Das Gleiche gilt für die Übertragbarkeit der Sektorziele, den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung und die sonstigen mit dem Landesklimaschutzgesetz zusammenhängenden Kosten. Wenn ich mir § 4 ansehe, also die Klimaschutzziele der Landesverwaltung, so erkenne ich ebenfalls den Bedarf zur Konkretisierung. Spätestens seit dem letzten Jahresbericht des Rechnungshofs sind wir alle über die eklatanten Mängel an unseren Hochschulen in Kenntnis. Fließen jetzt also gezielt Investitionen an Standorte, deren bauliche Aufwertung effektiver zum Ziel beitragen, 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu sein? Gestattet sei auch die Frage der Sinnhaftigkeit des § 11 zur Überkompensation. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich zitieren: „Sollten auf nationaler Ebene die bundesgesetzlichen Klimaschutzziele nachhaltig verfehlt oder gesetzliche Regelungen getroffen werden, die eine spätere Treibhausgasneutralität vorschreiben, kann die Landesregierung die notwendigen Schritte zur Anpassung der Zielwerte nach § 3 Absatz 1 einleiten, um eine Überkompensation auf Landesebene zu vermeiden.“ Das heißt im Umkehrschluss, der Landtag soll bald beschließen, dass 2 040 das Jahr der Wahrheit werden soll? – Reißt jedoch der Bund seine Ziele, muss auch in Rheinland-Pfalz das nicht so genau genommen werden. Der 2%Ausbau von PV-Anlagen und Windrädern ist immer für die Landwirtschaftsflächen dabei. Viel zu kurz bis gar nicht wird über die 2%Rege lung für bereits versiegelte Flächen gesprochen. Auch die Geothermie ist dem Ministerium keine Silbe wert zu erwähnen. Dabei kann auf wenigen Quadratmetern mehr Energie produziert werden als im Vergleich zu Solar- und Windkraftanlagen. Meine Damen und Herren, die detaillierte Beratung des Gesetzentwurfs ist in den kommenden Wochen dringend geboten. (Beifall des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Zum zweiten Teil spricht Abgeordneter Wefelscheid von der Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Glück, dass ich noch die Zeit nutzen kann; denn mich hat schon erstaunt, dass diese Debatte in diesem Hause zu solch einem Zeitpunkt geführt wird unter völliger Ausblendung der aktuellen Entwicklungen, die sich abspielen. Dieses Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt in die Beratung zu bringen, wo jeder, der heute Morgen Nachrichten geschaut hat, wahrnehmen musste, dass Donald Trump, die USA uns den Handelskrieg erklären – 20 % Zölle auf alle EU-Produkte; heute Morgen geht es über die Ticker; Krisensitzungen im Kanzleramt und bei der EU –, und hier darüber zu philosophieren, wie wir Klimaschutzziele noch eher erfüllen können, als der Bund es mit den Vorgaben schon tut, konterkariert meines Erachtens vollkommen das, was wir gestern auf Antrag ich glaube der FDP, zu den Problemen, die die Industrie mit dem Strompreis hat, diskutiert haben. Welches Signal soll denn von der Debatte an unsere Wirtschaft ausgehen? – Da können Sie zehnmal sagen, dass es keine Wechselwirkungen geben wird. Über die Brücke geht keiner, das glaubt Ihnen keiner. Oben auf der Besuchertribüne sitzen Mitarbeiter der BASF. Die haben doch sowieso schon Schwierigkeiten, wissen nicht, wie es in Zukunft weitergeht, und dann hier Verschärfungen gegenüber dem Bundesrecht machen? Also, ich bitte Sie wirklich, meine Damen und Herren, überlegen Sie, ob das jetzt, zu dieser Zeit, der richtige Weg ist oder Sie das nicht lieber einpacken und sagen, wir setzen das Bundesrecht um. Herr Weber hat es eben erwähnt, es kommt laufend etwas Neues, was man wieder beachten muss. Sparen Sie sich die Zeit, das zu evaluieren. Machen Sie das, was der Bund macht, und lassen Sie das Gesetz sein. (Beifall der Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER, und Peter Stuhlfauth, AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Der nächste Redner ist fraktionsloser Abgeordneter Andreas Hartenfels.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, die Zeit drängt, und wir haben relativ viel Druck im Kessel. Der Deutsche Wetterdienst hat, passend, vor drei Tagen die aktuellen Zahlen für Deutschland veröffentlicht. In der 150jährigen Rückbetrachtung haben wir für Deutschland schon die Temperaturhöhung von 1,9 Grad. Der Deutsche Wetterdienst hat auch einmal geschaut, wie die Dynamik der letzten 50 Jahre ist, und kommt auf eine Temperaturerhöhung von sogar 2,5 Grad für Deutschland. Das heißt, wir sind schon ziemlich weit weg von den Pariser Zielen. Das muss ich Ihnen, Frau Ministerin – da bin ich schon bei meinem ersten Kritikpunkt –, schon ankreiden als ein Herzstück rheinland-pfälzischer Klimapolitik. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie haben vier Jahre gebraucht, um das uns als Parlament vorzulegen. Sie haben die Kinder angesprochen, um die es geht. Ich würde meine Enkelkinder noch dazunehmen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, und da müssen Sie sich die Frage gefallen lassen: Wieso braucht Ihr Haus vier Jahre für eine Novelle, die so wichtig gewesen wäre? Wie kompensiert das Klimaschutzministerium dieses Nichthandeln? – Indem es – ich sage es so deutlich – völlig unrealistische Ziele für Rheinland-Pfalz in dieses Gesetz schreibt. Das Ziel 2045 ist, wenn man sich die letzten Jahre anschaut, wie die Bundesregierung sprunghaft ihre Klimaschutzpolitik permanent verändert hat, schon nicht realistisch. Wir wollen noch fünf Jahre schneller sein. Da wird den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen gestreut, wenn man weiß, dass das Land Rheinland-Pfalz in zwei Bereichen kaum Einflus s hat, nämlich im Verkehrsbereich und im Gebäude- und Wärmebereich. Das ist eine Frechheit, wie hier die Leute an der Nase herumgeführt werden. Sie schreiben einmal locker flockig, weil Papier geduldig ist, 2040 hinein, um damit zu symbolisieren: Wir stehen für ambitionierten Klimaschutz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahnsinn!) Schauen wir uns einmal den ambitionierten Klimaschutz dieser Landesregierung in den letzten 15 Jahren an. Daran müssen Sie sich messen lassen, an den letzten 15 Jahren. Sie schreiben in § 5 – gehen wir einmal die Paragraphen dieses Landesgesetzes durch –, höchste Priorität in der Rangfolge hat Vermeidung von CO , also die vermiedene Kilowattstunde ist die beste. Ja, in der Tat, die spart nämlich auch Geld ein. Dann schauen wir uns einmal den temperaturbereinigten Endenergieverbrauch von Rheinland-Pfalz an. Dafür haben wir das Statistische Landesamt. 2010 lag der temperaturbereinigte Endenergieverbrauch in Rheinland-Pfalz bei etwa 470.000 Terajoule. Zwölf Jahre später – das ist die letzte aktuelle Zahl, die wir haben – sind wir bei knapp 490.000 Terajoule. Das heißt, wir haben nichts eingespart, wir haben noch einmal 2 % draufgelegt. Alle Studien, die wir uns anschauen, die es ernst meinen mit solchen ambitionierten Zielen, schreiben, wir brauchen eigentlich 30 bis 40 % Reduktion von unserem Endenergieverbrauch. Das ist einfach eine Frechheit, wenn man 15 Jahre lang Zahlen produziert, die nicht liefern, und dann ein Gesetz verabschiedet, in dem man auf einmal sagt: Zauberei, Zauberei, jetzt machen wir die nächsten 15 Jahre einen solchen gigantischen Schritt bei den Klimaschutzzielen. Nehmen wir einen weiteren Punkt, den ich interessant finde. Die Umweltverbände haben den strukturellen Fehler benannt, die Sektorziele. Die Sektoren untereinander zu verrechnen, so wie es der Bund leider macht, ist kontraproduktiv. Das ist ein struktureller Fehler, und das Land übernimmt den einfach bei den Sektoren. Wir müssen doch in allen Bereichen, nicht nur bei den erneuerbaren Energien – dort läuft es gut –, sondern auch im Verkehrsbereich die Transformation hinbekommen. Wir müssen es im Wärmebereich hinbekommen. Das sind doch die zentralen zwei Säulen, an denen wir im Moment scheitern. Dann wollen Sie das untereinander verrechnen? – Das ist eine schöne Hintertür. Das kann man so machen, den Umweltverbänden ist es aber aufgefallen. Kommen wir zu einem nächsten Punkt, und dann sind wir bei diesen zwei Säulen: realistische Zahlen. Damit sollte man arbeiten. Wärmebereich: Nehmen wir die Gebäudesanierungen. Der LDEW hat es uns Abgeordneten vorgerechnet bei den Sanierungen. Wir bräuchten nicht 1 % Sanierungsquote pro Jahr, um ambitionierte Ziele zu erreichen. Für Rheinland-Pfalz ist das durchgerechnet worden. Wir bräuchten eine Sanierungsquote von 2,4 %. Von diesem Delta sind wir meilenweit weg. Als Land haben wir darauf kaum Einfluss. Das ist nicht seriös, was hier gemacht wird von Ihrer Seite, das ist wirklich Traumtänzerei. Da muss man liefern, wenn man solche Ziele hineinschreibt, und soll nicht einfach das, was unangenehm ist, wegblenden. Dann komme ich zu einem letzten Punkt, § 7 in diesem Landesgesetz. Die Klimaschutzstrategie nur alle fünf Jahre fortschreiben zu wollen, ist doch weltfremd. Schauen wir uns einmal allein die letzten fünf Jahre an: Corona, Krieg in der Ukraine, ein amerikanischer Präsident, der mit Klimaschutz und Umweltschutz nichts zu tun hat. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Allein in den fünf Jahren haben wir so viel Veränderung, bei der deutlich wird, man muss permanent eine Strategie anpassen, wenn man wirklich die Ziele erreichen will. Deswegen sage ich das hier so deutlich, dieses Gesetz ist ein Betrug an dem Land, an den Wählerinnen und Wählern und an der Bevölkerung. Es ist ein Betrugsgesetz. Es hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun.
Kathrin Anklam-Trapp
Ich schaue noch einmal ins Rund. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich möchte Sie um Ihr Votum bitten. Es liegt ein Überweisungsvorschlag vor, der wie gewohnt lautet. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – und jeweils mitberatend an den Wirtschaftsausschuss sowie den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich bitte Sie um Ihr Votum, um Ihr Handzeichen! – Der Ausschussüberweisung ist zugestimmt. (Zuruf aus dem Hause) – Wirtschaftsausschuss mitberatend, das war beantragt. Dem ist so zugestimmt. Gut, das noch einmal korrekt für das Protokoll. Wir kommen zu Punkt 7 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Schwarz-rot-grünes Schuldenpaket und verpflichtende Klimaneutralität vernichten Arbeitsplätze und Wohlstand in Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/11769 – Es spricht der Fraktionsvorsitzende Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch 900 Milliarden Euro neue Schulden drohen eine galoppierende Inflation und steigende Zinsen. Zusätzlich die Schuldenbremse aufzuweichen, bedroht die Stabilität unserer Währung. Klimaneutralität bis 2045 bedroht unsere Industrie auf das Schärfste. Zusammen sind Schulden und Klimaneutralität für Staat und Industrie eine tödliche Giftmischung. Meine Fraktion und ich lehnen diesen Angriff auf Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland und Rheinland-Pfalz entschieden ab. (Beifall bei der AfD) Union und SPD führen Deutschland in den Untergang. Zusammen mit den Grünen haben alle Altparteien die folgenschweren Grundgesetzänderungen im Eiltempo durchgepeitscht. Sie sind die Troika des kommenden Staatsbankrotts. Der abgewählte Bundestag mit der Restampel hat Deutschland zum letzten Mal in seiner Amtszeit nachhaltig geschädigt. Es war ein Schlag gegen unser Land. Es war ein Schlag gegen unsere Demokratie. Aus Rheinland-Pfalz verhandeln unter anderem Herr Schweitzer und Frau Bätzing-Lichtenthäler auf der roten und Herr Schnieder auf der schwarzen Seite über den weiteren Niedergang Deutschlands. Dabei kann man der SPD zumindest nicht den Vorwurf machen, ihre Absichten verschleiert zu haben. Sie kann ihre sozialistischen Dystopien nun weiter vorantreiben, weil Friedrich Merz um wirklich jeden Preis Kanzler werden möchte und sich am rot-grünen Nasenring durch die Manege ziehen lässt. Wählertäuschung, Wortbruch, Wahlbetrug: Das denkt die große Mehrheit der Bürger über die CDU. Laut ZDF-Politbarometer vom 21. März 2025 fühlen sich drei Viertel der Wähler von Friedrich Merz und der CDU betrogen. Wären Sie bekannter, Herr Schnieder, und wäre den Menschen bekannt, dass auch Sie mitverhandeln, dann würden sich auch drei Viertel der Wähler von Ihnen und der rheinland-pfälzischen CDU betrogen fühlen. Die Wähler sind aber klug. Sie lassen sich nicht von der Union für dumm verkaufen. In der Sonntagsfrage liegt die Union im Bund auf einem Allzeittief. Bald überholt unsere AfD CDU und CSU. Die klugen Bürger haben recht, die Megaverschuldung ist fi nanzpolitischer Wahnsinn. Was passiert mit diesen 900 Milliarden Euro? – Regierungsnahe Organisationen, sogenannte NGOs, erhalten weiter ihre jährlichen Milliarden. Die Ukraine bekommt weiterhin Hunderte Milliarden Euro deutsches Steuergeld geschenkt. Für angebliche Flüchtlinge stehen weiterhin Milliarden Euro bereit, obwohl eine Migrationswende und massenhafte Abschiebungen das Gebot der Stunde wären, aber Investitionen werden kaum umgesetzt. Ich sage es deutlich, dieses Schuldenpaket dient nicht den Investitionen. Erstens fehlt das Personal, um die Investitionen zu verplanen. Zweitens werden die Baupreise so stark steigen, dass vielleicht nominal mehr, aber real weniger gebaut wird. Drittens hat Friedrich Merz bereits den Begriff „Investitionen“ umdefiniert, sodass darunter nun auch typische Konsumausgaben fallen. Die neue Definition schönt die Statistik, aber in der Realität geht der Verfall an Infrastruktur weiter. Die extreme Neuverschuldung stellt die Bonität Deutschlands infrage, höhere Zinssätze sind die Folge. Auch die rheinlandpfälzische Landesregierung muss mit steigenden Zinsen rechnen, wenn der Bund sich wie geplant verschuldet. Die höheren Zinssätze werden auch kommunale Kredite teurer machen. Besonders im Land der hohen Kommunalverschuldung, das Rheinland-Pfalz leider immer noch ist, wirkt sich das fatal aus. Unsere Bürger müssen diese teure Entwicklung mit steigenden Grundsteuern bezahlen, unsere Unternehmen mit höheren Gewerbesteuersätzen. Auch für unsere Wirtschaft führt die geplante Neuverschuldung zu steigenden Zinsen. Steigende Zinsen sind in der aktuellen Rezession besonders dramatisch, weil sie Investitionen teurer machen. Wenn private Investitionen sinken, ist es aus mit dem erhofften Aufschwung, ehe er überhaupt begonnen hat. Noch schädlicher als das Schuldenpaket ist aber die Klimaneutralität im Grundgesetz. Dadurch können Infrastrukturinvestitionen beklagt werden. Dann bleiben auch die staatlichen Investitionen aus. Unternehmer ahnen, was da auf sie zukommt: neue Auflagen für noch mehr Klimaschutz, die CO -Steuer wird weiter steigen, das Zertifikatehandelssystem auf Kraftstoffe wird wie geplant in zwei Jahren gnadenlos umgesetzt. Kurzum, die Klimaneutralität bis 2045 ist wirtschaftspolitischer Selbstmord. Der alternative Weg heißt Marktwirtschaft statt Schulden, Freiheit statt Zwang. Rheinland-Pfalz braucht keinen grünen Schuldenstaat, sondern Entbürokratisierung, Sozialreformen und wirtschaftliche Vernunft. RheinlandPfalz braucht die AfD. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Stein.
Markus Stein SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es überrascht wenig, dass ausgerechnet die AfD heute wieder lautstark gegen alles wettert, was Zukunft gestalten will. Meine Damen und Herren, die selbst ernannte Partei der schlechten Laune macht ihrem Ruf alle Ehre. Sie hat wie so oft kein Interesse an konstruktiven Lösungen, sondern nur daran, Verunsicherung zu schüren, Ängste zu verstärken und unser Land schlechtzureden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir erleben es tagtäglich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Gewerkschaften und Unternehmen, bei Terminen vor Ort, aber auch im privaten Kreis und in unserem eigenen Empfinden: Es sind gerade beunruhigende Zeiten. Es sind Zeiten, in denen sich die Welt gefühlt jeden Tag ein bisschen schneller dreht, und es sind Zeiten, in denen viele Menschen das Gefühl haben, dass Gewissheiten und Sicherheiten mehr und mehr wegbrechen. (Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD) Das erzeugt Ängste und Sorgen, an denen sich die Radikalen genussvoll laben und weiden. Umso mehr ist es in solchen Zeiten die oberste politische Maxime, den Menschen in diesem Land wieder mehr Sicherheit zu geben: innere, äußere, soziale und wirtschaftliche Sicherheit. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was hierauf im Konkreten die richtigen Antworten sind, fällt in einer Demokratie allerdings nicht einfach vom Himmel oder wird autoritär verordnet, auch wenn das manche gerne so hätten. Nein, es ist und bleibt ein zähes Ringen. Die Grundgesetzänderungen, die Bundestag und Bundesrat vorletzte Woche beschlossen haben, sind hierfür vom Ergebnis her ein gutes Beispiel; denn als SPD-Fraktion sind wir davon überzeugt, die Kompromisse, die hier miteinander erzielt wurden, können entscheidend dazu beitragen, Deutschland zukunftsfest zu machen, wenn – das sage ich genauso klar – sie mit einer mutigen, entschlossenen und nach vorne gerichteten Politik verbunden werden. Anders formuliert, die Arbeit geht für die voraussichtlich künftige Bundesregierung jetzt erst richtig los; denn es geht um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, die Attraktivität des Standorts Deutschland und die Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen. Wir in Rheinland-Pfalz wissen, wie es ist, eine starke Industrie zu haben. Wir wissen aber auch, wie groß die Herausforderungen und auch die Ängste sind, denen Betriebe und Beschäftigte in Zeiten des Wandels gegenüberstehen. Doch während die Radikalen nur auf die nächste vermeintliche oder tatsächliche Negativmeldung lauern, geht es uns darum, an Perspektiven für die Menschen zu arbeiten. Klar ist, dass sich Politik hier in einem Spannungsfeld bewegt; denn vage Versprechen für die Zukunft können niemanden beruhigen. Gleichzeitig müssen wir aber auch so ehrlich sein zu sagen, dass sich gerade in dieser globalen Lage die positive Wirkung konkreter Maßnahmen oft nicht von heute auf morgen entfaltet. Daher ist es so wichtig, dass wir als rheinland-pfälzische Ampel frühzeitig damit begonnen haben, uns auf Veränderungsprozesse einzustellen und Transformation gemeinsam zu gestalten. Die Agenturfamilie um Transformations-, Innovations- und Energieagentur, die Transformationsbegleiter, die Rekordinvestitionen von mehr als 2 Milliarden Euro jährlich, die wir im letzten Doppelhaushalt beschlossen haben, aber auch die stetigen Mittelzuwächse für Digitalisierung, Bildung, Mobilität und nicht zuletzt für die Kommunen sind nur einige Beispiele hierfür, all das, meine Damen und Herren, eingebettet in eine verlässliche und vorausschauende Haushaltspolitik. Trotz alledem merken wir doch alle, dass weiterhin große Anstrengungen nötig sind, um die Infrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen umfassend zu modernisieren. Gerade deshalb sind die Grundgesetzänderungen aus unserer Sicht so wichtige Weichenstellungen; denn die Menschen in unserem Land – ich sage das gerade mit Blick auf die junge Generation – haben ein Recht darauf, dass Bus und Bahn funktionieren, dass Kitas, Schulen und Hochschulen auch morgen und übermorgen noch in einem guten Zustand sind, dass Energie bezahlbar bleibt, dass das Klima geschützt wird und dass wir gemeinsam und gleichzeitig alles dafür tun, damit sie in Frieden leben können. Wir sind als SPD-Landtagsfraktion daher sehr froh, dass mit den Grundgesetzänderungen zumindest schon einmal ein tragfähiges Fundament gelegt wurde. Aus all diesen Gründen, meine Damen und Herren, sind wir davon überzeugt, dass Bund und Land auf dem richtigen Weg sind, was die Beantwortung all dieser komplexen Fragen anbelangt. Doch es gilt, das alles ist kein Sprint. Es ist nicht die Zeit, die Hände in den Schoß zu legen, sehr wohl ist es aber die Zeit, als Demokratinnen und Demokraten um die besten Lösungen für unser Land zu ringen, und dieser Verpflichtung stellen wir uns. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Abgeordneter Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selten in einer solchen kurzen Überschrift einer Aktuellen Debatte so viele Unwahrheiten gelesen wie in der hier. (Abg. Martin Haller, SPD: Das können die!) Es ging in der Rede des Kollegen weiter. Lassen Sie es mich einmal so ausdrücken, selbst der Rhein hat in der jetzigen Niedrigwasserphase mehr Tiefgang als alles, was Sie gerade abgesondert haben. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Einmal kurz zum Verständnis: Investitionen in Infrastruktur vernichten niemals Arbeitsplätze und Wohlstand, ganz im Gegenteil, und Klimaneutralität ist im Rahmen der Grundgesetzänderung nicht als neues Staatsziel verankert worden, sondern es ist eine Zweckbestimmung für die Investitionen ins Grundgesetz eingearbeitet worden. Ansonsten wären auch die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur neues Staatsziel. Wir erkennen hier eines: Alles plumpe und billige Propaganda für Ihre Blasen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und bei der SPD) Die größte Gefahr für unseren Wohlstand, die größte Gefahr für unsere Wirtschaft und für die Arbeitsplätze geht nicht von diesem Sondervermögen aus. Die größte Gefahr sind Sie, meine Damen und Herren der AfD. (Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ich habe mich lange gefragt: Warum verzwergen Sie sich geistig so? – Die Lösung liegt ganz eindeutig vor unseren Augen. Investitionen in die Infrastruktur, Investitionen da hinein, dass gezeigt wird, dass dieser Staat handlungsfähig ist, ist das beste Konjunkturprogramm gegen die Populisten von links und gegen die Populisten und Extremisten von rechts. Das macht Ihnen Sorge, meine Damen und Herren; (Beifall der CDU und bei der SPD) denn die Menschen, die sich abgehängt fühlen, die den Eindruck haben, dass der Staat nicht funktioniert, dass Straßen, Brücken und Schulen verfallen, werden merken, wenn wir in die Umsetzung dieses Pakets kommen, dass wir handlungsfähig sind. Dass Ihnen das nicht gefällt, kann ich gut verstehen. Fast alle demokratischen Fraktionen im Bundestag haben bewiesen, dass im guten Kompromiss Lösungen gefunden werden können. Dafür brauchen wir keine Populisten. Die Demokratie ist stark genug, dieses Land auf Zukunftskurs zu bringen, meine Damen und Herren. Es erfordert schon einen Mangel an Geschichtskenntnis, ein solches Ausgabeninvestitionsprogramm als Gefährdung oder auch als Bedrohung abzutun und so zu bezeichnen. Ich erinnere an die große Rentenreform unter Konrad Adenauer. Ich erinnere an die großen Finanzpakete zum Schultern der Wiedervereinigung und auch an die großen Finanzpakete während der Finanz-, Wirtschafts- und Eurokrise. Allen war eines gemeinsam: Wir haben unser Land damit in schwierigen Zeiten wieder stark aufgestellt, die Refinanzierung stimmte, und im Anschluss sank die Schuldenquote. Ich bin überzeugt, dass die neue Bundesregierung auch diese Kraft aufbringt. Dann sind es die richtigen Investitionen zur richtigen Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Die aktuelle Bedrohungslage erfordert große Anstrengungen. Ihr Freund im Kreml und Ihre Freunde im Oval Office haben sehr eindrucksvoll gezeigt, wir brauchen ein starkes, ein geeintes Europa aller europäischen Völker und eine gemeinsame Verteidigungsfähigkeit, um unseren Frieden, unsere Freiheit und unseren Wohlstand zu stärken und zu festigen. Die Ausgaben für die Verteidigung sind nur zu schultern, wenn unsere Wirtschaft wieder auf einem stabilen Wirtschaftswachstumskurs ist. Dafür bedarf es einer deutlichen Verbesserung unserer Infrastruktur. Wo hinein investieren wir denn mit dem Sondervermögen? – Vor allem doch in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, in die Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinvestitionen, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung, Entwicklung und Digitalisierung, auch ganz besonders wichtige Bereiche für Rheinland-Pfalz. Wir wissen auch alle, gerade solche Investitionen lösen private Investitionen in großem Umfang aus. Da von einer Wohlstandsvernichtung zu sprechen, ist eine geistige Bankrotterklärung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Herr Ministerpräsident, Sie haben im Deutschen Bundestag dazu eine richtige Rede gehalten. Sie haben die bedeutenden Chancen für Rheinland-Pfalz herausgearbeitet. Dann ist es geradezu bedauerlich, dass sich aufgrund eines – man muss es so bezeichnen – Totalausfalls des kleinsten Koalitionspartners, bei dem ich den Eindruck habe, es zählt im Moment nur die Person, dann die Partei und dann das Land, unser Bundesland im Bundesrat enthalten musste. Meine Damen und Herren, es ist dringend geboten, (Glocke der Präsidentin) dass die Landesregierung in weiteren Fragen von solcher Tragweite – die werden in den nächsten Monaten kommen – unser Land auf klarem Kurs hält und sich nicht durch die Profilierung einzelner Partner noch einmal so vor der Öffentlichkeit blamiert. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege Daniel Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schnieder, großen Teilen Ihrer Rede kann ich nur zustimmen. (Heiterkeit und Zurufe von der CDU: Oh! – Heiterkeit bei der AfD) Wenn Sie die Rede vor ein paar Monaten gehalten hätten, bin ich mir nicht ganz sicher, ob das genauso gewesen wäre. (Heiterkeit bei der AfD) So ist das aber. So ist das nun einmal in der Demokratie. Das ist das Wesen der Demokratie, dass man um die Punkte ringt. Seit die Schuldenbremse ins Grundgesetz und fortfolgend auch in der Landesverfassung verankert ist, ist das immer wieder ein wichtiges Thema, auf das man schauen muss. Es gab gute Gründe, das seinerzeit so zu machen. Wir hatten hoch verschuldete Haushalte, wir haben die europäischen Stabilitätskriterien gerissen. Die Frage war nur, hat es sich so bewährt, oder ist nicht damals vielleicht ein Schritt zu weit gegangen worden? Die Schuldenbremsen, so wie sie sich in Deutschland, auch in Rheinland-Pfalz, entwickelt haben, sind auch zu Investitionsbremsen, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu einem Hemmnis für unsere wirtschaftliche und auch gesellschaftliche Entwicklung, letztlich den sozialen Zusammenhalt geworden. Deswegen ist die Argumentation der Verfassungsfeinde der AfD kein Wunder. Die AfD will schließlich gar nicht, dass der Staat funktioniert, dass die Wirtschaft funktioniert, dass die Europäische Union funktioniert. (Heiterkeit bei der AfD) Das ist genau das, was sie nicht wollen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU –
Dr. Jan Bollinger AfD
Klatscht die Afghanistan-Koalition!) Die AfD will unser Land, die AfD will die Bundesrepublik Deutschland kaputt machen, genauso wie ihre Vorgängerorganisation vor über 80 Jahren. (Zurufe von der AfD) Das ist auch der Grund, warum Sie sagen, Sie wollen eben keine europäische Verteidigung aufbauen. Das ist auch der Grund, warum Sie der Ukraine die Unterstützung entziehen wollen, weil Sie unser Land destabilisieren wollen, weil Sie unser Land kaputt machen wollen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind verwirrt, Herr Kollege! Sie sind wirklich verwirrt!) Deswegen beschreiben Sie hier auch absurde Untergangsszenarien. Das Absurdeste, was ich gehört habe, war, dass Sie ernsthaft behaupten, dass es gegen die Marktwirtschaft verstößt, wenn man Kredite aufnimmt. Erklären Sie mir einmal, welche Marktwirtschaft irgendwie funktionieren sollte, welche Unternehmensgründungen, welche Investitionen funktionieren sollten ohne ein Kreditwesen, ohne die Möglichkeit, Kredite aufzunehmen. Das ist ein solcher wirtschaftspolitischer Irrsinn, den Sie hier erzählt haben, dass es schon jeder Beschreibung spottet. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Meine Damen und Herren, ja, über die Frage, wie man diese Regeln ausgestaltet, haben wir unterschiedliche Vorstellungen zwischen demokratischen Parteien. Das ist im Wahlkampf auch mehr als deutlich geworden. Dass der Reformbedarf aber da ist, haben wir als Grüne schon lange gesagt. Nun gab es eben die Verhandlungen auf Bundesebene, kommt es zu einer Reform, kommt es zu einem Investitionspaket unmittelbar nach der Bundestagswahl. Das war für uns natürlich auch eine schwierige Diskussion bei allem Wahlkampf, den man vorher mitgemacht hat. Im Kern geht es aber um die Frage: Wollen wir sozusagen Fesseln lösen? Wollen wir unser Land nach vorne bringen? – Deswegen waren wir zu Gesprächen bereit. Wie das dann zwischen Demokratinnen und Demokraten ist, die CDU hat nicht komplett ihre Linie durchgebracht – das haben wir mitbekommen –, die SPD vielleicht auch nicht. Die Grünen haben auch nicht alles durchgesetzt. Letztlich braucht es aber am Ende eine Mehrheit. Dann kommt man natürlich zu einer Abwägung. Wir haben am Ende gesagt, es sind Punkte hineingekommen, die uns total wichtig sind, wie dass der Investitionsbegriff geschärft wird, dass auch Zukunftsinvestitionen in das so wesentliche Thema der Klimaneutralität möglich sind. Wir sind in der Abwägung dazu gekommen, dass wir dem zustimmen. Ich teile nicht die Position, aber wenn die FDP, die klar gesagt hat, dass sie das sehr, sehr kritisch sieht, vor der Wahl, auch nach der Wahl, zu einer anderen Abwägungsentscheidung kommt, dann ist das nicht meine Position. Es ist nicht die Position von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im Gegensatz zu Ihnen ist das aber etwas, was zwischen Demokratinnen und Demokraten eine legitime Entscheidung ist. (Zuruf von der AfD: Täuschung!) Deswegen haben wir einen Bundestag, deswegen haben wir einen Bundesrat, und man kann zu verschiedenen Abwägungsentscheidungen kommen. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Wir hätten dem Ursprungsvorschlag von Schwarz-Rot als Grüne so nicht zustimmen können, aber dem Kompromiss konnten wir dann entsprechend zustimmen. So wird es in anderen Fragen sein. So wird es in anderen Fragen vielleicht einmal umgekehrt sein, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einem Vorschlag nicht zustimmen können, vielleicht die FDP. Das ist aber der Unterschied zwischen den Demokraten in diesem Hause, dass diese so etwas aushalten und austragen, und Ihnen, den Antidemokraten von der AfD, dass Sie das hochskandalisieren und hier gleich den Untergang des Abendlands herbeifantasieren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das ist genau der Unterschied in der Qualität. Deswegen glaube ich, dass es richtig war, dem zuzustimmen. Es ist aber auch richtig, dass wir als Demokratinnen und Demokraten über solch zentrale Fragen der Gestaltung unserer Demokratie, unserer Wirtschaft, unserer Gesellschaft immer miteinander ringen und versuchen, am Ende zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.
Steven Wink FDP
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Schnieder, die FDP hat da eine etwas andere Meinung. Ich bin auch FDPler, und ich habe eine noch einmal ein bisschen andere Meinung. Zu der möchte ich jetzt kommen. Wir haben große Fragen, vor denen wir stehen. Wir haben momentan die Debatten über Wohlstand und Arbeitsplätze. Wir haben die Debatten über das Klima. Wir haben Debatten auch über solide Haushaltspolitik. Zudem haben wir eine Debatte darüber – Kollege Stein hat es angesprochen –, was künftige Generationen von uns erwarten können und was wir liegen lassen. Genau da bin ich in Teilen anderer Meinung. Die Grundgesetzänderung werten wir in Rheinland-Pfalz schon ein Stück weit als zweischneidiges Schwert. Ich möchte auch sagen, warum. Klar, Investitionen brauchen wir, sind nötig, ob das die Straße, die Schiene, die Schule ist oder auch die Unternehmen und letztendlich auch die Kommunen sind, wo viele dieser Investitionen stattfinden. Andererseits haben wir kurzerhand ein Schuldenpaket von 1 Billion Euro auf die Staatsschulden, die wir haben, obendrauf gepackt und haben auch am Anleihemarkt entsprechende Reaktionen gesehen, und das, obwohl die EZB die Zinsen gesenkt hat. Das ist in solch einer Situation natürlich nicht zu vernachlässigen. Daran waren die Kommunikation aus Berlin und die Überraschung, dass das jetzt so gemacht wird, mit ein Stück weit Schuld. Ich sehe aber auch woanders eine Herausforderung – das hört man in der öffentlichen Debatte momentan –, das sind die Begrifflichk eitsdefinitionen: Was ist Infrastruktur? Was ist Investition? Was ist Generationengerechtigkeit? – Hier habe ich momentan ein bisschen meine Probleme, wenn die CDU uns angreift, weil wir eine andere Meinung zu diesem Paket haben; denn momentan ist es doch so, dass man diese Herausforderung ruhig benennen darf, auch die Reaktionen, weil die auch aus den eigenen Reihen kommen. Da kommt die Kritik, dass die Verhandler der CDU in Berlin eine fehlende Vorbereitung haben, dass sie andere Wahlaussagen getroffen haben als das, was sie letztendlich getan haben, dass sie nichts Greifbares verhandeln. Dann sage ich, das ist auch ein anderes Argument, wenn es um die Kreditpolitik geht. Wenn ein Unternehmen einen Kredit aufnimmt und investieren will, braucht es einen Tilgungs- und Investitionsplan. Es kann nicht einfach auf die Bank gehen und sagen: Ich hätte gerne einmal Geld. – Es muss darlegen, ob es das Ganze tilgen kann. Das kritisiere ich momentan noch. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass wir die Begrifflichkeiten definieren müssen und, wenn wir nach vorne schauen, das Thema dann umsetzen müssen. Erlauben Sie mir auch zum Thema „Sicherheit“ eine Anmerkung als ehemaliger Soldat und einen kleinen Blick in die Vergangenheit. Das Thema „Verteidigungsfähigkeit“ hat schon angefangen, als ich noch bei der Truppe war, 2 010, als man die Friedensdividende Stück für Stück aufgeopfert hat in einer Haushaltspolitik, Stück für Stück die Truppe heruntergespart hat, immer weiter nach unten gespart hat. Jetzt stellt man fest: Hoppla, uns fehlt da ein Stück weit Verteidigungsfähigkeit. Das gilt auch für die europäische Verteidigungsfähigkeit. – Auch das war in meiner Dienstzeit 2008, 2009, 2010 schon Thema, wie Europa seine Außengrenzen sicherheitspolitisch mit einer gemeinsamen Sicherheitspolitik gestalten kann. Spätestens 2014 hätten wir dann auf den Trichter kommen müssen, das Thema umzusetzen, was die Verteidigungsfähigkeit des Landes betrifft, wobei ich sehr dafür bin, die Verteidigungsfähigkeit wieder zu stärken und wieder aufzubauen. Das ist gar keine Frage. Es ist ein wichtiger Aspekt, auch was die Thematik „Geheimdienste“, „Katastrophenschutz“ betrifft, all das, was unsere Sicherheit, was auch zu definieren ist, näher bedient. Rheinland-Pfalz als Mittelstandsland braucht hier Verlässlichkeit. Das Problem ist, es darf nicht viel, viel Geld auf einen kleinen Flaschenhals fallen. Das wird nicht in die Flasche hineingehen. Das heißt, wir müssen versuchen, den Flaschenhals zu weiten. Auch der Kollege hat es angesprochen. Wie erweitern wir die Kapazitäten? Wie beschleunigen wir Genehmigungsverfahren, Planungsverfahren? Wie bekommen wir die Leute heran, die das Ganze planen und umsetzen, sodass das Geld dann auch bildlich gesprochen auf die Straße kommt, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) in die Umsetzung kommt, weil die künftige Generation natürlich das Recht hat, dass wir dann eine strahlende Landschaft, gute Schulen und eine gute Digitalisierung haben. Sie hat aber auch ein Anrecht darauf – erlauben Sie mir diesen einen Satz –, dass wir nicht hingehen und sagen: Wir haben euch während Corona jeden sozialen Kontakt nehmen müssen, weil wir die Situation hatten, Ihr wart in Teilen bildungseingeschränkt – auch wenn man hier nacharbeitet –, und jetzt dürft Ihr schauen, wie man Schulden bezahlt. Das dürfen wir den künftigen Generationen nicht hinterlassen. Deswegen ist es extrem wichtig, hier in die Planung zu kommen. Rheinland-Pfalz wird auch investieren müssen. Wir haben die letzten Jahre aber gezeigt, dass wir zielstrebig investieren, Haushaltspolitik solide machen können. Das gilt jetzt natürlich auch in diesem Paket, wenn es auf Rheinland-Pfalz zukommt. Danke schön. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Herr Kollege Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die mit der politischen Brechstange erzwungenen Grundgesetzänderungen hatten es in sich. Die daraus resultierenden Schulden für Infrastruktur, Klimaschutz und die Bundeswehr sind sowohl historisch als auch schwindelerregend. Ob man aber nun in allen Bereichen Freund antizyklischer Finanzpolitik ist oder nicht, als ehemaliger Soldat halte ich fest, dass Investitionen in unsere Verteidigungsfähigkeit zwingend geboten sind. Was mich allerdings irritiert, ist die Art und Weise, mit der die 1.000 Milliarden Euro nun umgesetzt wurden. Wahlkampfversprechen wurden in Rekordzeit einkassiert, historisch. Den alten Bundestag hat man kurzerhand für die Grundgesetzänderung hereinzitiert, weil der neue womöglich nicht mitgespielt hätte. Das kann man so machen. Und die Grünen? – Ihnen wurde ihr Ja zur Beendigung der Schuldenbremse für schlappe 100 Milliarden Euro abgekauft. (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quatsch!) Das ist Marktwirtschaft par excellence, meine Damen und Herren, aber ist es auch vertrauensbildend? Meine Damen und Herren, zu Recht warnen Sie und Ihre Kollegen auf Bundesebene, dass dies womöglich die letzte Legislaturperiode sei, um den Antragstellern dieser Aktuellen Debatte endlich die demokratische Stirn zu bieten. Die neuesten Umfragen belegen allerdings, dass diese erste Patrone ihre gewünschte Wirkung im Ziel weit verfehlt hat. So ist das eben mit Schnellschüssen à la Merz. Eine vertrauensbildende Maßnahme lässt sich demnach in der veranlassten Schuldenaufnahme nicht erkennen. Am 22. Februar habe ich in den sozialen Medien geschrieben: Wer Schwarz wählt, bekommt Grün. – Bislang fühle ich mich in dieser Annahme bestätigt, wenngleich ich für Deutschland und Rheinland-Pfalz hoffe, mich zu irren. Die nun zur Verfügung stehenden Gelder für Klimaschutz und Infrastruktur dürfen keinesfalls zum Freifahrtschein für die neu zu bildende Bundesregierung werden, und genau deswegen hätten wir als FREIE WÄHLER uns eine andere Reihenfolge gewünscht. Wenn man in allen Feldern eingespart hat und feststellt, dass es für die Zukunft der Bundesrepublik unerlässlich ist, weitere Kredite aufzunehmen, halte ich das für vernünftig, aber erst dann. Nun steht die Gefahr im Raum, dass der aus der Hüfte geschossene, neu geschaffene finanzielle Spielraum den so notwendigen Reformdruck verdrängt, was tatsächlich die berechtigte Frage nach der Generationengerechtigkeit aufwirft. Meine Damen und Herren, wir sind derzeit nicht wehrfähig. (Glocke der Präsidentin) Deswegen ist jeder in die Bundeswehr investierte Cent ein guter und notwendig. – Ich komme zum Schluss. Im Sinne unserer Kinder müssen wir aber auch sparfähig sein, und das muss die neue Regierung erst noch unter Beweis stellen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Als nächster Redner hat fraktionsloser Abgeordneter Joa das Wort.
Matthias Joa fraktionslos
Geehrte Präsidentin, liebe Kollegen! Stellen Sie sich einen Staat vor, dessen Steueraufkommen sich in 20 Jahren von 500 Milliarden auf heute über 1 Billion Euro mehr als verdoppelt hat, ein Land mit lange günstigen Energiepreisen, mit Weltmarktführern, innovativem Mittelstand, Freiheit, Eigenverantwortung und Fleiß. Doch da alles so gut lief, hat die Politik immer mehr Geld ausgegeben und falsche Rahmenbedingungen für die Wirtschaft gesetzt. So kamen Teile der Politiker auf die Idee, gegen die eigene Industrie zu kämpfen oder dies zumindest billigend in Kauf zu nehmen. Jobs gab es doch genug, notfalls neue beim Staat. „Ihr müsst klimaneutral werden!“, „Wir brauchen die große Transformation!“ und „Verbrenner raus!“ haben sie gerufen. 1 Billion Euro hatten sie da den Bürgern bereits für die schlecht umgesetzte, anfangs völlig planwirtschaftliche Energiewende auferlegt. Dieser Staat hat tiefe Taschen und verköstigt und versorgt freiwillig und auf Kosten der Bürger dazu noch Millionen Menschen, die in sein Staatsgebiet kommen, mit Wohnungen, Geld und Krankenversicherung. Dies kostete noch einmal 50 Milliarden Euro im Jahr, 5 % der gesamten Steuereinnahmen. Das ist die offizielle Zahl für Flucht und Asyl. Rechnen wir die indirekten Kosten mit, geben wir zwischen 8 und 10 % der gesamten Steuereinnahmen für diese Zwecke aus. Das ist mehr, als wir für die Verteidigung bislang ausgegeben haben. Doch nun geschah, was sich die dortigen Politiker nie hätten träumen lassen. Ihre eigenen Maßnahmen führten nun dazu, dass die Wirtschaft immer schwächer wurde. Immer mehr Jobs gingen verloren, während die Ausgaben explodierten. Sie hatten die Menschen an ein leistungsloses Einkommen gewöhnt, und harte Sparmaßnahmen, eine Kernsanierung des Staates, würde die Wähler aufbringen, und noch mehr Bürger würden eine neue Partei und eben nicht die Politeliten wählen. Darum kamen sie auf die Idee, solange wir noch Kredite bekommen, müssen wir ja gar nicht sparen. Sie dachten, dass es dem Wähler völlig egal ist, wenn jemand anderes irgendwann in Zukunft bezahlt. An die Ursachen jedoch wollten vor allem die linken Parteien nicht heran. Lasst uns lieber die neue Partei und freche Bürger zu Antidemokraten erklären, riefen sie. So können wir einfach weitermachen, völlig ohne Reform. Wie wird es einer solchen Volkswirtschaft langfristig wohl ergehen? – Dieses Land, man ahnt es, ist Deutschland. Wir zehren von der Substanz. Langfristig werden die Steuereinnahmen nun erodieren, während die Ausgaben steigen. Dazu addieren sich die Zinskosten, die uns in Zukunft wie ein Mühlstein am Hals hängen. Unsere Volkswirtschaft wird dies nicht mehr lange tragen können. Man kauft sich ein paar Jahre Zeit, mehr nicht. Auch für die Eurozone ist es ein Fanal, dass der Stabilitätsanker Deutschland nun in den „Club Med“ wechselt. Jetzt werden Frankreich, Italien und Co ebenfalls die Schleusen öffnen. Die Wahrheit ist, wir haben in dieser Frage keine Autorität mehr. Hinzu kommt, dass eine solche Geldflut die Nachfrage treibt und auch die Inflation weiter anschiebt. (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Ende. Die Bürger werden doppelt zahlen. Ihre Guthaben werden inflationiert, und die Steuerkraft der Zukunft wird noch stärker belastet. Darum ist es geboten, hiergegen maximalen Widerstand zu leisten; (Glocke der Präsidentin) denn auch volkswirtschaftlich wird diese Politik verheerende Auswirkungen haben, für die wir alle einen hohen Preis bezahlen werden. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Kathrin Anklam-Trapp
Bevor wir zur Rede von Frau Staatsministerin Doris Ahnen kommen, lassen Sie uns Gäste im Landtag begrüßen, und zwar die Mitglieder vom Sozialverband VdK aus Birkenfeld. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir freuen uns, dass die Bewegungsbegleiter aus dem Kreis Mayen-Koblenz im Plenum sind. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Nun spricht zu uns Frau Staatsministerin Doris Ahnen.
Doris Ahnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Abgeordnete Joa hier vorher gesprochen hat, bin ich geneigt zu sagen, dass man von seiner kruden Geschichtenerzählerei wieder zum Thema kommen sollte. (Beifall bei der SPD) Das geht aber bei dieser Aktuellen Debatte nicht; denn die ist von der AfD, und schon der Titel, der suggeriert, dass das Investitionspaket Arbeitsplätze und Wohlstand vernichtet, verbietet sich eigentlich. Deswegen kann man zu diesem Thema nicht zurückkommen. Ich versuche es einfach einmal mit ein paar Anmerkungen zu dem, was in den letzten Wochen und Monaten passiert ist, um die Dinge überhaupt wieder einzusortieren, nachdem wir auf so vielen Abwegen unterwegs waren. Ich glaube, es kann überhaupt gar keinen Zweifel daran geben, dass Deutschland einen Nachholbedarf bei den Investitionen in die öffentliche Infrastruktur hat. Das kann ernsthaft niemand bestreiten. Wir wissen, das gilt für Straße und Schiene, das gilt auch für die Digitalisierung. Es gilt für Klimaschutz, insbesondere bei der Energie- und Wärmewende, und es gibt auch zusätzliche Investitionsbedarfe im Hinblick auf Bildung und Betreuung, Forschung und Entwicklung. Damit habe ich einmal die wichtigen Bereiche genannt. Deshalb brauchen wir – damit knüpfe ich an die Haushaltsberatungen in diesem Hohen Hause an – ein Jahrzehnt der Investitionen, um in einem klar vorgegebenen Zeitraum den Investitionsrückstand abzubauen. Herr Kollege Stein hat darauf hingewiesen, das war auch Leitmotiv, als wir den Landeshaushalt aufgestellt haben. Jetzt ist eben erfreulicherweise auch auf Bundesebene ein entsprechendes Sondervermögen im Grundgesetz vorgesehen, das zusätzlich 500 Milliarden Euro bundesweit zur Verfügung stellt. In diesem Betrag sind 100 Milliarden Euro für die Länder enthalten. Die Verwendung des Länderanteils soll möglichst flexibel sein. Wir werden die Einzelheiten noch in einer einfachgesetzlichen Regelung abwarten müssen. Schon jetzt steht aber fest – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen –, dass wir das in Rheinland-Pfalz selbstverständlich mit den Kommunen nicht nur besprechen, sondern sie auch beteiligen werden. Ich komme zu dem, was Sie von der AfD gesagt haben, zu der Behauptung, das schade der Wirtschaft und vernichte Arbeitsplätze. Eine massive und beschleunigte Verbesserung der Infrastruktur ist eine der zentralen Forderungen der Wirtschaft. Glauben Sie mir eines, an der Stelle vertraue ich deren Urteil doch deutlich stärker als dem Ihren; (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) denn – das ist eben so schön gesagt worden – Sie haben gar kein Interesse an einer wirtschaftlichen Erholung. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie haben bis jetzt noch nicht einmal Investitionen umgesetzt! – Weitere Zurufe von der AfD) Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat im vergangenen Jahr in einer Studie den Investitionsbedarf mit 600 Milliarden Euro in den Bereichen, die ich eben genannt habe, beziffert. Das heißt, selbst in der Größenordnung besteht eine Annäherung und Übereinstimmung. Ich glaube, es ist sozusagen das kleine ökonomische Einmaleins, das man zumindest zur Kenntnis nehmen sollte, dass die Umsetzung solcher Investitionen das Wachstumspotenzial stärkt, schon über die Ausweitung des Kapitalstocks, aber auch für eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sorgt und damit auch positive Produktivitätseffekte erzeugt. Natürlich wird auch die Bauwirtschaft profitieren und dort Arbeitsplätze sichern. Gerade die Bauwirtschaft braucht im Übrigen die langfristigen Signale, und auch das ist etwas Besonderes bei diesem Sondervermögen. Es wird ein langfristiges Signal über 12 Jahre hinweg gegeben. Lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen machen, was die weiteren ökonomischen Effekte angeht. Die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung in Deutschland ist umfassend gegeben. Die Zinsentwicklung weist im Übrigen auch auf Vertrauen der Märkte in längerfristig weiter stabile Staatsfinanzen in Deutschland hin. Ich halte noch einmal fest, Investitionen sind ein maßgeblicher Faktor, um Innovationen zu ermöglichen und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Deshalb sage ich mit aller Klarheit, von Vernichtung von Arbeitsplätzen und Wohlstand kann bei diesem Programm keine Rede sein. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Aus heutiger Sicht wird dieses Programm zwischen 4,5 und 5 Milliarden Euro in den nächsten 12 Jahren in Rheinland-Pfalz ermöglichen. Die Umsetzung dieses Programms wird anspruchsvoll. Die Auswirkungen dieses Programms werden spürbar sein, und das Programm wird gut sein für unser Land. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir kommen zur zweiten Runde. Es spricht Abgeordneter Dr. Bollinger von der Fraktion der AfD.
Dr. Jan Bollinger AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kompromisse dürfen nicht zu fortgesetztem Wahlbetrug und Wählertäuschung führen, wie das bei der CDU wieder einmal der Fall ist. Der daraus resultierende Glaubwürdigkeitsverlust der Parteien insgesamt ist eine größere Delegitimierung der Demokratie und des Staates, als es jede pointierte Kritik einer Oppositionspartei sein könnte. (Beifall der AfD) Genauso, wenn bewusst der eigentlich schon abgewählte Bundestag zu einer Entscheidung über eine Verfassungsänderung einberufen wird, weil absehbar ist, dass der neue, nach dem Willen der Bürger gewählte Bundestag diesem Vorhaben so nicht zugestimmt hätte, meine Damen und Herren. Schuldenpaket und Klimaneutralität bis 2045 sind eine Giftmischung, die unsere Arbeitsplätze und unseren Wohlstand bedroht. Die Alternative für Deutschland lässt das nicht zu. Die kommende Bundesregierung hat sich durch Grundgesetzänderungen mehr als 900 Milliarden Euro neue Schulden gesichert, aber es besteht keinerlei Verpflichtung, das Geld auszugeben. Ich habe eben schon ausführlich dargelegt, dass dieses Schuldenpaket nicht den Investitionen dient, heute schon in Rheinland-Pfalz nicht alle Investitionen umgesetzt werden können und wir von einer neuen Definition von Investitionen sprechen, zu der auch Konsumausgaben zählen. Wir sagen Nein zu dieser neuen Definition des Begriffs der Investitionen, Ja zu echten Infrastrukturinvestitionen, Nein zu weiteren Milliarden Euro pro Jahr für regierungsnahe Organisationen, Nein zu weiteren Milliarden Euro pro Jahr für Waffenlieferungen, für sogenannte Flüchtlinge, Ja zur Migrationswende. Ich fordere die Landesregierung auf, statt neuer Schulden erst einmal die geplanten Vorhaben umzusetzen und die Klimaneutralität bis 2045 als Ziel zurückzunehmen. Ich verspreche unseren Bürgern und der Industrie, mit der AfD bleibt Deutschland bezahlbar und wird wirtschaftlich wieder stark. Wir sind keine rot-grüne Marionette wie die rückgratlose Merz- und SchniederCDU. Wir sind die Alternative für Deutschland, für Wohlstand, Arbeitsplätze und Freiheit. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Stein.
Markus Stein SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man ein paar Jahre Abgeordneter ist, bekommt man über die Jahre hinweg immer wieder viele Bürgeranliegen und Anfragen der Wirtschaft, der Unternehmen. Herr Dr. Bollinger, es werden viele Fragen gestellt an uns, die aktive Politik. Wie geht es mit den Schulen weiter, den Kitas, Straßen, Digitalisierung, Gesundheit? – Das sind die Themen, die man genannt bekommt, und das sind die Themen, zu denen man gefragt wird. Eines ist dabei ganz selten ein Thema, und ich glaube, das ist auch kein wirkliches Küchentischthema, nämlich die Einhaltung einer Nettokreditaufnahmegrenze. Das ist kein Thema, mit dem sich die Menschen vorrangig in diesem Land beschäftigen. Es geht aktuell um die Frage, wie dieses Land in einen Zustand versetzt wird, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Menschen denken an ihre Lebenshaltungskosten!) in dem den Menschen klar wird, dieses Land ist stärker, als Sie es gerne sehen würden. Es ist Ihr Ziel, dieses Land schwachzusprechen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Machen Sie mal die Ohren auf bei den Haushaltsberatungen! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es ist Ihr Ziel, dieses Land schlechtzusprechen; denn das ist Ihre Existenzgrundlage. Wenn wir in der Politik jetzt den Weg gehen und einmal richtig zugreifen und anfangen, dieses Land nach vorne zu entwickeln, dann ist das die einzig richtige Antwort auf den Populismus, den Sie jeden Tag in diesem Land loswerden, und ich bin sehr froh, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will mit Blick auf die rheinland-pfälzische Ampel eines klarstellen: Ich bin sehr froh, dass wir uns gemeinsam – das hat die Landesregierung sehr früh und sehr klar kommuniziert – bereits sehr konkrete Gedanken über die Frage machen, wie wir diese Mittel, wenn sie denn da sind, klug umsetzen. Da geht es zum Beispiel – ich will das sagen – um das Thema „Bürokratieabbau“. Der Ministerpräsident hat sehr frühzeitig und auch schon vor einiger Zeit ein Bürokratieabbaupaket benannt. Der Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, Ende 2023 zwischen Bund und Ländern geschlossen, beinhaltete bereits etliche gute Maßnahmen. In Rheinland-Pfalz haben wir im vergangenen Jahr ein sehr entschlossenes Bürokratieabbaupaket mit 57 Maßnahmen vorgelegt bekommen. Es soll einfacher, schneller und günstiger werden. Das ist der Anspruch. Ich glaube, auch das ist eine wichtige Antwort auf die Frage, wie wir mit den neuen Möglichkeiten am Ende umgehen. Rundum kann man sagen, ein wichtiger Schritt für dieses Land. Ich glaube, es ist – noch einmal, ich habe das eben betont – eine Antwort auf den Populismus Ihrer Fraktion und Ihrer Partei. Danke schön. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Von der CDU-Fraktion hat Abgeordneter Schnieder das Wort. (Unruhe im Hause)
Gordon Schnieder CDU
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wink, auf eines möchte ich nur hinweisen, wenn Sie gerade das Jahr 2010 erwähnen, auch in Richtung Ausstattung und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr: Es war Otto Fricke, FDP, der sich damals massiv und als Erster (Zuruf von der CDU: Hört, hört!) in der schwarz-gelben Koalition dafür eingesetzt hat, dass der Wehretat nicht weiter ansteigt. Auch das gehört zur Wahrheit. (Abg. Joachim Paul, AfD: Heute sind wir wehrlos, vollkommen wehrlos!) Ich glaube, dass es für dieses Land ganz wichtig ist und auch ein Zeichen in das Land gewesen wäre, wenn die Landesregierung im Bundesrat zugestimmt hätte. Es hat mich optimistisch gestimmt, als Daniela Schmitt der geneigten Presseöffentlichkeit dieses Signal gegeben hat, dass sie sich das vorstellen kann. Es ist bedauerlich, dass sich andere Persönlichkeiten offensichtlich durchsetzen können; denn dieses Programm ist auch elementar für Rheinland-Pfalz. Wir haben einen Investitionsstau – schätzen wir ihn auf 10, 12 Milliarden Euro – in Straßen, in Brücken, in Universitäten, in die Unimedizin und das, was wir ausbauen wollen, in die Krankenhauslandschaft, in die Landesliegenschaften, aber auch in die Schulen. Die sind flächendeckend 60, 65 Jahre alt. Wir brauchen keine neuen Whiteboards in alten Räumen, in denen es durch die Decke regnet. Wir brauchen moderne Infrastruktur in modernen Gebäuden. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier investieren. (Beifall der CDU) Wir werden am Ende des Tages aber nur erfolgreich sein, wenn wir auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich verschlanken und beschleunigen. Ich bin guter Dinge, dass das am Ende der Koalitionsverhandlungen in Berlin stehen wird, dass diese neue Bundesregierung, Schwarz-Rot, genau auch in diesem Punkt liefern wird. Dann bekommen wir auch die notwendigen PS auf die Straße für die Zukunft unserer Wirtschaft, für die Sicherung der Arbeitsplätze, für die Zukunft unserer Kinder, für die Zukunft unserer medizinischen Versorgung, aber auch unserer Kommunen und unserer Infrastruktur. Es ist für mich in der ganzen Angelegenheit beruhigend, eines zu sehen: Wir brauchen die rechts außen nicht für einen funktionierenden Staat. Kämpfen wir gemeinsam weiter, dass das auch in Zukunft so bleibt. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist Steven Wink für die FDP-Fraktion.
Steven Wink FDP
Verehrte Präsidentin! Herr Schnieder, jetzt reden wir über die Bundeswehr, und Sie kommen hier vorne hin und schmeißen die Gefechtsfeldbeleuchtung. (Abg. Joachim Paul, AfD: Spielt ja gar keine Rolle, die Bundeswehr, das ist ja gar kein Thema!) – Nein, ich habe nicht gesagt, dass es keine Rolle spielt. Mit keiner Silbe habe ich das gesagt. (Abg. Joachim Paul, AfD: Migration: keine Rolle! Verteidigung: keine Rolle! Verschuldung: keine Rolle! – Unruhe im Hause)
Kathrin Anklam-Trapp
Das Wort hat jetzt Kollege Steven Wink, und wir Kolleginnen und Kollegen im Rund hören dem Redner zu.
Steven Wink FDP
Der Erste, der jetzt die Klappe aufgerissen hat von uns beiden, waren Sie. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, habe ich ja gesagt! Das ist meine Aufgabe! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Wissen Sie, das Schöne ist, dass Ihr Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Bollinger das Hohe Haus immer zur sachlichen Debatte mahnt, und Sie mit Ihrem Verhalten alles zur Makulatur machen, was er in diesem Hause sagt, also völliges Gegenteil. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ich wollte aber mit Herrn Schnieder sprechen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Der Finanzminister von 2009 bis 2017 war Schäuble. Wenn die Idee der FDP damals so schlecht war – das kann man kritisieren, damals, und ich kritisiere, dass die Friedensdividende Stück für Stück aufgebraucht wurde –, hätte man reagieren können. Damals war Kanzlerin Merkel aber damit befasst, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) die Finanzkrise aus 2008 mit Geld zuzuschütten, sodass die Leute hier mit allem anderen beschäftigt waren, außer sich mit dem zu beschäftigen, was war. Wenn man Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen auflegt, muss es dazu führen, dass in gleichem Umfang auch investiert wird. Das Problem ist, Sie können es bisher nicht. Sie haben keine Ideen, Sie haben keinen Wandel, Sie haben keine Wende, die Sie in Ihrem Wahlkampf versprochen haben. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das ist Ihre Ressortzuständigkeit!) Ich hoffe, ich hoffe inständig, dass die Bundesregierung das hinbekommen wird. Sie werden – wenn ich einmal davon ausgehen darf – das Finanzministerium haben – Kanzlerin Merkel hat das immer so gemacht –, und momentan ist das Problem, dass Ihr bayerischer König nur durch die Lande rennt und überlegt, wie er das Geld als Geschenke verteilen kann. Da habe ich noch nichts von Investitionen oder Sonstigem gehört. Wenn man in der Lage ist zu sagen, wir müssen so viele Schulden machen, weil das Land klamm ist, dann muss man auch Wahlgeschenke begutachten, was dies betrifft. Dass Daniela Schmitt – weil Sie sie erwähnt haben – das gesagt hat, aber nachher die Entscheidung von Rheinland-Pfalz so kam, wie sie kam, liegt daran, dass wir Leute nicht damit belästigen, dass wir sie rausschmeißen, wenn sie nicht zustimmen, sondern wir reden und debattieren intern und finden dann eine Lösung. Das sind die Punkte, die ich hierzu sagen wollte. Wenn Sie sich hier vorne hinstellen und jetzt die FDP in dem Punkt angreifen, dann müssen die anderen Punkte auch stehen. Sie haben keine Wende bisher. Sie haben keine Ideen, Sie sind planlos in den Verhandlungen, und ich hoffe, dass Merz es hinbekommt. Danke. (Beifall der FDP, bei der SPD sowie des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Es spricht Helge Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Damen und Herren, mir stellen sich beim vorliegenden Schuldenpaket weitere Fragen. Als parlamentarischer Arm der kommunalen Familie müssen wir festhalten, es darf in keinem Fall darauf hinauslaufen, dass am Ende unsere ohnehin chronisch klammen Kommunen und Gemeinden die Zeche zahlen müssen. Habe ich möglicherweise überlesen, dass das Konnexitätsprinzip bedingungslos und ausnahmslos einzuhalten ist? – Mir ist aber auch nicht bekannt, wie sich die Kreditaufnahme eigentlich auf unser Rheinland-Pfalz auswirkt, sei es bei möglichen Investitionen oder beim zu leistenden Schuldendienst. Auch Frau Ahnen hat hierzu leider nichts gesagt. Deswegen weise ich erneut auf die verquere Reihenfolge der Entscheidungen hin. Bei vielen Bürgern entsteht das Gefühl, dass hier eine astronomische Summe bewilligt wurde, es aber noch keinen konkreten Plan gibt, wie die Gelder vor allem aus landespolitischer Sicht eingesetzt werden und wie die Zinslast letztlich verteilt wird. Herr Wink sprach dies ebenfalls an. Ohne Plan kein Kredit. Daher erwarte ich von unserem Ministerpräsidenten zeitnahe Antworten, was auf Rheinland-Pfalz im Positiven wie im Negativen zukommt. Herr Schnieder, nicht Otto Fricke war schuld; denn (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – die Antwort kam sehr schnell, ist aber leider falsch von Ihnen – seit 1 995 liegt der Wehretat unter 1,5 % BIP. Kohl V war es. Danke schön. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER –
Marcus Klein CDU
Also ist doch das, was wir jetzt machen, richtig!)
Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit kommen wir zum Ende der Aktuellen Debatte. Ich gehe mit Ihnen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Entwurf eines Zweiten Landesgesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11708 – Erste Beratung Es begründet für die Landesregierung Staatssekretärin Dick-Walther.
Petra Dick-Walther
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der zur Beratung anstehende Gesetzentwurf beinhaltet die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz. Unsere Agrarpolitik in Rheinland-Pfalz ist darauf ausgerichtet, eine integrierte nachhaltige Landentwicklung zu betreiben und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, des Weinbaus sowie der integrierten ländlichen Entwicklung zu stärken. Hierfür ist die Flurbereinigung in Rheinland-Pfalz ein zentrales und stark nachgefragtes Instrument. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen im ländlichen Raum hat sich dieses Instrument erfolgreich bewährt, Landnutzungskonflikte zu lösen, Flächen nach Lage, Form und Größe neu zu ordnen, Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen sowie für die unterschiedlichsten Ansprüche Flächen bereitzustellen. In den Flurbereinigungsverfahren wird über das verfassungsrechtlich geschützte Grundeigentum entschieden. Daher bestehen hohe Anforderungen an die rechtliche Qualität dieser Verfahren. So ermächtigt das Flurbereinigungsgesetz unter anderem die Länder zur Einrichtung einer Spruchstelle, um über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung oder den Flurbereinigungsplan zu entscheiden. Das Spruchverfahren sowie die Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen werden im Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz geregelt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Gesetzentwurf wird zum einen eine klare Zuordnung der Spruchstelle für Flurbereinigung zum für Landwirtschaft zuständigen Ministerium getroffen. Hierdurch können verwaltungsorganisatorische Mehrarbeiten aufgrund der bisherigen Zuständigkeitsaufteilung auf zwei Ressorts vermieden werden. In diesem Kontext wird die Besetzung der Spruchstelle für Entscheidungen angepasst. Statt mit zwei beamteten und zwei ehrenamtlichen Mitgliedern wird künftig mit einem Beamten und zwei ehrenamtlichen Mitgliedern entschieden. Durch den Wegfall behördeninterner Bürokratie wird die Spruchstellenarbeit effizienter gestaltet und der verbleibende Arbeitsanfall in diesem Bereich ohne Qualitätsverlust optimiert. Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben uns gezeigt, dass gesetzlich vorgeschriebene Präsenztermine nicht immer durchführbar sein können. Hierzu zählt auch die Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft eines Flurbereinigungsverfahrens. Um die Flurbereinigungsverfahren aufgrund des dadurch fehlenden Vorstands nicht in der Bearbeitung zu hemmen, wird in dem Gesetzentwurf geregelt, dass die Flurbereinigungsbehörde künftig nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen die Mitglieder eines geschäftsführenden Vorstands bis zur Durchführbarkeit einer Vorstandswahl bestellen kann. Hierdurch soll erreicht werden, dass in diesen Fällen positive Wirkungen der Flurbereinigungen schneller eintreten können, die Verausgabung von Fördermitteln nicht gehemmt wird sowie Infrastrukturprojekte schneller voranschreiten können. Meine Damen und Herren, schließlich wird im Gesetzentwurf geregelt, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als sachlich zuständige Verwaltungsbehörde künftig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Flurbereinigungsverfahren zuständig ist. Durch diese Feststellungen wird eine landesweit einheitliche Vorgehensweise sichergestellt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wollen wir im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer die Flurbereinigungsverfahren flexibler gestalten und an den tatsächlichen Arbeitsaufwand anpassen, eine landesweit einheitliche Vorgehensweise stärken und insgesamt eine Prozessbeschleunigung bei den für die Landwirtschaft und den Erhalt der Kulturlandschaft so wichtigen Flurbereinigungsverfahren erreichen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Stefan Thoma, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
In Absprache mit den Koalitionsfraktionen spricht von der FDP-Fraktion Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den einen oder anderen wird es verwundern, aber ich gebe der Staatssekretärin gerade in den Ausführungen über die Vorteile und die Sinnhaftigkeit der Flurbereinigung grundsätzlich in allen Punkten recht. Sie hat sehr ausführlich dargestellt, welchen Nutzen Landwirtschaft und Weinbau gerade in Rheinland-Pfalz durch die Flurbereinigung haben. Daher möchte ich mich nur noch einmal ganz kurz auf drei wesentliche Punkte fokussieren. Erstens wird die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Flurbereinigungsverfahren jetzt klar geregelt und damit eine Rechtssicherheit hergestellt. Zweitens wird die Spruchstelle für Flurbereinigung organisatorisch und personell effiziente r organisiert und aufgestellt. Drittens ermöglichen wir durch dieses Verfahren eine klare Zuordnung der Spruchstelle für Flurbereinigung, um eine schnellere und bessere Abwicklung in verhältnismäßig seltenen Fällen von Streitigkeiten zu gewährleisten. (Abg. Martin Haller, SPD: Was? So was gibt’s?) Daher, wie gesagt, sind das die drei Kernpunkte, die wir heute auf der Tagesordnung unter diesem Tagesordnungspunkt zu bearbeiten und zu diskutieren haben. (Abg. Martin Haller, SPD: Hervorragend!) Das wäre jetzt an der Stelle in dem Beratungshorizont, den wir heute haben, meine grundsätzliche Anmerkung und Unterstützung zu dem vorgenannten Vorhaben vonseiten der FDP-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Martin Haller SPD
Manchmal ist das gar nicht so einfach!)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Jaqueline Rauschkolb hat das Wort.
Jaqueline Rauschkolb SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich noch ein großes Dankeschön an die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum aussprechen; denn das ist ein sperriges Wort, die Flurbereinigung. Am Ende geht es um Flächenmanagement und darum, dass man mit den Innovationen, die wir in der Landwirtschaft haben, mit größeren Maschinen und Spritztechniken auch auf größeren Flächen arbeiten kann. Wie man aber weiß, ist das nicht immer ein einfaches Unterfangen. Wenn man Boden zusammenlegt, ist das nicht immer konfliktfrei. Deswegen ein großes Dankeschön für die Mühe und die viele Arbeit, die dahintersteckt. Ansonsten, würde ich sagen, ist alles Wichtige gesagt, und es ist gut, dass wir heute die Änderung vornehmen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Johannes Zehfuß.
Johannes Zehfuß CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden sich jetzt nicht wundern, wenn ich nicht so das große Lob über die Landesregierung ausschütte wie vielleicht mein Vorredner Marco Weber. (Zuruf von der SPD: Was?) Ich werde mich aber mit Kritik zurückhalten. Wie die Landesregierung ausgeführt hat, reagiert sie mit dem Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz auf Notwendigkeiten, die sich im Laufe der letzten Jahre ergeben haben. Die Verfahren werden optimiert, und es werden moderne Verfahrenstechniken genutzt. Damit können die Flurbereinigungsverfahren auch in schwierigen gesellschaftlichen Lagen durchgeführt werden. Das ist nicht zu beanstanden. Wenn jetzt noch die ausführenden Organe personell und technisch so nachgerüstet werden, dass die angedachten Maßnahmen nicht auf Jahrzehnte hinaus aufgeschoben werden müssen, besteht die Möglichkeit, dass es in der landwirtschaftlichen Infrastruktur zur Sicherung der Lebensmittelversorgung wirklich vorwärtsgeht. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Haller, SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz. Die Landesregierung schafft klare Zuständigkeiten für die Flurbereinigungsverfahren und steigert dabei die Effizienz bei der Besetzung der Spruchstellen. Die Änderungen betreffen, ganz kurz zusammengefasst, erstens die eine eindeutige Zuordnungsregelung der Spruchstelle für Flurbereinigung zu dem für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Ministerium, zweitens die Bestimmung der ADD als zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und drittens die Besetzung der Spruchstelle bei Entscheidungen zur Effizienzsteigerung. Die wird angepasst sowie eine Regelung getroffen, wie vorzugehen ist, wenn die Durchführung der Wahl des Vorstands der Teilnehmerschaft aus übergeordneten Gründen, beispielsweise Gründen des Infektionsschutzes aufgrund einer epidemischen Lage, nicht möglich ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diesem Gesetz zustimmen. Wir freuen uns auf eine spannende Beratung im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um die land- und forstwirtschaftliche Produktion effizienter zu gestalten, ist die Flurbereinigung ein bewährtes und wirksames Mittel, das Flurbereinigungsverfahren daher ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung flurbereinigungsrechtlicher Verfahren in Rheinland-Pfalz, aber eben auch ein zentrales Instrument der ländlichen Entwicklung, weil es Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe verbessert und damit die Grundlage für wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit legt. Flurbereinigungsverfahren sind aber oft sehr komplex und dauern entsprechend lange. Diese lange Zeit der Unsicherheit führt auch dazu, dass dringend notwendige Investitionen oft auf die lange Bank geschoben werden. Insofern begrüßen wir jeden Schritt, um diese Verfahren effizienter zu gestalten, ohne dass die Rechte der Betroffenen eingeschränkt werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf scheint ein solcher Schritt der Landesregierung zu sein. Der Ausschussüberweisung werden wir zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, in den vorangegangenen Redebeiträgen ist wirklich alles gesagt worden, was wir über die geplante Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz wissen müssen. Ich kann mich also kurzfassen. Da wir als FREIE WÄHLER für vernünftige und vor allem praxisorientierte Lösungen eintreten, sind Regelungen, die für klare Strukturen und damit grundsätzlich für eine Verfahrensvereinfachung stehen, natürlich in unserem Sinn. Wenn dann noch, wie im konkreten Fall, Widersprüche im Gesetzestext beseitigt werden, ist es umso besser für alle Beteiligten. Auch begrüßen wir, dass die Spruchstelle für Flurbereinigung dem zuständigen Ministerium zugeordnet sein wird und eine klare Schärfung des Pro fils der oberen und obersten Behörden vorgenommen wird. Wenn hierbei noch Bürokratie ab- bzw. rückgebaut wird, ist dies ein Gewinn für alle Beteiligten, ein „Lessons Learned“-Gesetz. Wir werden den Prozess positiv begleiten. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Martin Haller und Jaqueline Rauschkolb, SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/11708 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. (Abg. Martin Haller, SPD: Wieder was geschafft!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11693 – Erste Beratung Das Wort hat Staatsminister Ebling.
Michael Ebling
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will kurz ein paar Worte zum Elften Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes sagen, das wir heute einbringen. Die Landtagswahlen 2026, auch sie wollen gut vorbereitet sein. Auch hier gilt natürlich, dass wir die ordnungsgemäße Wahldurchführung sichern müssen und sichern wollen. Der Wahltermin ist auf den 22. März 2026 festgelegt. Es ist ein gut gewählter Termin für Rheinland-Pfalz, weil er sicherstellt, dass unsere Kommunalverwaltungen entlastet werden und das Einreichen von Wahlvorschlägen nicht mit der Urlaubszeit rund um den Jahreswechsel zusammenfällt. Die restlichen Vorbereitungen nehmen weiter Formen an. Dazu gab es schon einen ersten Schritt, im September des vergangenen Jahres haben Sie nämlich die notwendigen Anpassungen in Bezug auf die Wahlkreise verabschiedet. Die Wahlkreiseinteilung ist an bestimmte wahlkreisrelevante GebietsänVerwaltungsreform getroffen worden sind. Der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verpflichtet bekanntlich den Landesgesetzgeber, möglichst gleich große Wahlkreise zu bilden. Auch dieser Pflicht ist das Land inzwischen nachgekommen. In einem nächsten Schritt sollen nun weitere Änderungen des Landeswahlgesetzes erfolgen. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung an die Bestimmungen der Wahlgesetze des Bundes und des Kommunalwahlgesetzes. Er berücksichtigt auch Anregungen aus der Verwaltungspraxis. Insgesamt ist alles sehr übersichtlich und insofern ein sehr übersichtlicher Gesetzentwurf. Nach der hier zur Beratung stehenden Änderung des Landeswahlgesetzes ist dann auch die Änderung der Landeswahlordnung vorgesehen. Beispielsweise soll zur Stärkung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Wahlen das Erfrischungsgeld für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände bei der Landtagswahl in einem angemessenen Maß erhöht werden. Zum besseren Schutz der Bewerberinnen und Bewerber bei der Landtagswahl in ihrem privaten Umfeld wird künftig bei der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge statt der Anschrift nur noch der Wohnort angegeben. Alles das ist sozusagen die rechtliche Klammer, um am Ende die Landtagswahlen ebenfalls wieder gut und vor allen Dingen rechtssicher vorbereiten zu können. Für diesen Gesetzentwurf werbe ich deshalb ausdrücklich um Ihre Zustimmung, und ich würde mich freuen, wenn wir die, wie gesagt, überschaubaren Änderungen des Landeswahlgesetzes auf den Weg bringen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht der Parlamentarische Geschäftsführer Marcus Klein. (Abg. Martin Haller, SPD: Mal gucken, was die Opposition sagt!)
Marcus Klein CDU
Frau Präsidentin, vielen herzlichen Dank, dass ich hier sprechen darf, und in dieser Reihenfolge. Das Wahlrecht ist das Königsrecht der Demokratie. Dazu gehört natürlich, dass es Vertrauen in die Wahl, in die Wahlhandlungen gibt. Dazu gehören die Spielregeln, die gemacht werden. Es ist guter Brauch, dass wir die hier, in der Mitte des Hauses, gemeinsam festlegen. In Mainz ist das guter Brauch, und daran wollen wir festhalten. Das vorausgeschickt, sehen wir natürlich, dass wir über vergleichsweise kleine Detailregelungen sprechen, die nichtsdestotrotz wichtig sind. Das steht außer Frage. Es geht um Konkretisierungen angesichts des Hinzuziehens von Hilfspersonen. Es ist noch einmal festgeschrieben, dass Wahlurnen – ich dachte, das sei eine Selbstverständlichkeit – natürlich das Wahlgeheimnis sichern müssen. In dem Bereich bewegen sich die Änderungen, sodass ich wirklich guter Dinge bin, dass wir bei den weiteren Beratungen sehr schnell zueinanderkommen und eine gute Fortschreibung dieses Gesetzes auf den Weg bringen werden, rechtzeitig vor und zu unserer Landtagswahl. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Haller.
Martin Haller SPD
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner haben bereits die wesentlichen Dinge ausgeführt. Es ist wichtig, dass wir verantwortungsvoll mit den Änderungen umgehen. Jetzt haben wir dieses Mal relativ kleine Änderungen. Wir waren aber auch das letzte Mal beim Landeswahlgesetz im Dezember 2024. Man sieht also, es ist ein kontinuierlicher Prozess. Ich möchte noch einen Punkt herausgreifen. Die Bestimmung zur Hilfeleistung ist, glaube ich, etwas ganz, ganz Wichtiges, das wir anpacken. Es bedeutet mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und gleichzeitig eine Stärkung des Grundsatzes der geheimen Wahl zugunsten der Stimmberechtigten, die bei der Stimmabgabe auf Hilfe angewiesen sind. Es ist kein trivialer Aspekt, sondern etwas, das man sehr, sehr ernst nehmen sollte. Das tun wir mit den vorgeschlagenen Änderungen. Als Fazit kann man sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf klare Regeln für das Wahlverfahren vorsieht, die Erfahrungen aus der kommunalen Praxis berücksichtigt und Wählerinnen und Wähler mit Behinderung vor Missbrauch im Rahmen ihrer Wahlausübung schützt. Wir sehen den Beratungen im weiteren Ausschussverfahren optimistisch entgegen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Carl-Bernhard von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meinen Vorrednern anschließen. Der Entwurf sorgt für mehr Klarheit, mehr Gerechtigkeit und eine bessere Praktikabilität. Ich will nur in aller Kürze zwei Punkte herausgreifen. Das eine ist, die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Stimmabgabe ist jetzt klarer geregelt. Das hilft diesen Personen bei einer rein technischen Hilfeleistung. Natürlich muss es immer eine sonst selbst getroffene und geäußerte Wahlentscheidung sein, aber es hilft diesen Personen eben. Zum anderen schaffen wir mit dem kleinen, aber feinen Gesetzentwurf mehr Klarheit und Flexibilität bei den Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen. Wir wissen alle, dass der Wahlkampf oft aufwendig ist. Die Fristen sind eng, und manchmal scheitert ein Wahlvorschlag nicht am politischen Willen, sondern an einem fehlenden oder falsch eingereichten Nachweis. Wenn sich künftig aus der Satzung der Partei oder der Wählervereinigung unmittelbar ergibt, dass sie eine Landesliste oder Bezirksliste einreicht, wird die Pflicht zur Einreichung entfallen. Daher, glaube ich, sind das gute Wege. Der Landeswahlleiter bekommt auch mehr Spielraum bei der Prüfung, was es erleichtert, mit Wahlvorschlägen umzugehen. Vor diesem Hintergrund sehen wir den Beratungen sehr positiv entgegen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner ist Abgeordneter Stuhlfauth für die AfD-Fraktion.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorliegend beraten wir die Novellierung unseres Landeswahlgesetzes. Die Änderungen zielen darauf ab, dem Bedürfnis nach Harmonisierung mit den bestehenden Wahlgesetzen des Bundes Rechnung zu tragen und gleichzeitig mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Regelung zur Assistenz bei der Stimmabgabe. Künftig wird nicht mehr nur von körperlicher Beeinträchtigung gesprochen, sondern der Begriff der Behinderung auf den gesamten Personenkreis erweitert, der eine Hilfsperson in Anspruch nehmen kann. Dabei wird genau definiert, dass diese Assistenz auf technische Hilfe zur Abgabe einer selbstbestimmten Wahlentscheidung beschränkt ist. Das ist alles richtig und wichtig, allerdings ist es auch wichtig, diesen Änderungen klare Grenzen zu setzen, die eine Stellvertretung ausschließen und sicherstellen, dass die selbstbestimmte Willensbildung der Wahlberechtigten bewahrt bleibt. Es bleibt also die Herausforderung, sicherzustellen, dass Hilfspersonen keine missbräuchliche Einflussnahme ausüben oder in Interessenskonflikte verwickelt sind. Es wird auf jeden Fall Schwierigkeiten geben, wie dieser Punkt in der Praxis umgesetzt werden soll, aber das hatten wir die ganze Zeit in den Wahllokalen auch. Danke. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist Patrick Kunz für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen mitteilen, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Landeswahlgesetzes bei den FREIEN WÄHLERN Zustimmung erfahren. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Die Änderungen sind nicht nur notwendig, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren und inklusiveren Wahlordnung. Sie sind an die modernen Bedürfnisse inklusiver Menschen angepasst. Wir FREIEN WÄHLER werden den Gesetzentwurf unterstützen und uns weiterhin für eine gerechtere und inklusivere Wahlordnung einsetzen. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut!) Vielen Dank. (Beifall der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER, und Martin Haller, SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Marco Weber.
Marco Weber FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank, Frau Präsidentin, (Zuruf von der CDU: Herr Präsident!) ich gönne Ihnen Ihre Mittagspause. – Ich kann mich den vielen Vorrednern anschließen, den Kollegen Parlamentarischen Geschäftsführern, die gerade noch einmal die wichtigen Punkte herausgearbeitet haben, die Herr Ebling als Innenminister vorgestellt hat. Vonseiten der FDP-Fraktion werden wir natürlich die weitere Beratung intensivst mit begleiten und uns wie immer intensivst mit einbringen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marcus Klein, CDU)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wären wir am Ende der Debatte. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 18/1193 – an den Innenausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Ministergesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11727 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Für die einbringende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Helmut Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann insofern anknüpfen an das, was Kollege Marcus Klein eben zum Wahlgesetz gesagt hat, als er dort erwähnte, es gehe auch um das Vertrauen in die Demokratie. Darum geht es letztlich auch, in gewisser Weise, auch wenn das ein großer Anspruch ist, bei dem jetzt zu debattierenden Änderungsantrag zum Ministergesetz. Der bezieht sich auf zwei Aspekte, die die Versorgung der ausgeschiedenen Ministerinnen bzw. Minister betreffen. Der Regelungstatbestand betrifft also nur – um es aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger zu formulieren – Politiker. Die Situation ist insofern vergleichbar mit anderen Fragen der Politikfinanzierung, also etwa der Fraktionsfinanzierung, der Part eienfinanzierung oder der Abgeordnetenentschädigung. Bei solchen Entscheidungen stehen wir als Entscheider, als Gesetzgeber, immer vor einem Dilemma, weil es letztlich Entscheidungen in eigener Sache sind. Zumindest dem Anschein nach besteht da also immer so der Verdacht, man könnte befangen sein. Es wäre insofern manchmal verlockend, wenn andere für uns diese Entscheidung treffen könnten. Das würde uns im Zweifel Unzufriedenheit, vielleicht im Wahlkreis, ersparen oder auch die eine oder andere kritische Kommentierung in der Presse. Aber ganz klar: Gerade diese Entscheidungen bedürfen einer demokratischen Legitimation, und deswegen kommen wir da gar nicht drumherum. Folge dieser Zwickmühle, dieses Dilemmas muss aber unseres Erachtens sein, dass wir bei diesen Entscheidungen in eigener Sache in besonderer Weise für Transparenz sorgen und unsere Entscheidungen und die Regelungen, die wir dann treffen, vor der Öffentlichkeit besonders gut begründen müssen, um schon von vornherein allen etwaigen Vorbehalten früh entgegenzutreten und möglichst auch gar keinen Zweifel erst aufkommen zu lassen an der Angemessenheit der Regelung, die wir getroffen haben. Das gelingt vielleicht nicht immer, aber es gelingt umso eher, je mehr wir sorgfältig und proaktiv agieren. Der Versuch, es lieber, wenn es kritische Themen sind, vielleicht gar nicht erst anzusprechen, in der Hoffnung, dass keiner etwas merkt und wir uns unangenehme Fragen ersparen, ist dagegen nicht zu empfehlen. Letztlich würde ein solches Vorgehen nämlich nur die Zweifel am System und an der Redlichkeit befeuern. Wir wollen aber sicherlich alle das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Politik – auch in dem Fall der Landesregierung – stärken. Daher haben wir die Diskussionen um den Bezug von Übergangsgeld im Fall Anne Spiegel zum Anlass genommen, die einschlägige Regelung im Ministergesetz des Landes proaktiv zu überprüfen. Dabei kam es gar nicht darauf an, wie lange das Land tatsächlich für Frau Spiegel gezahlt hat und wie sich die konkreten Umstände des Falls dargestellt haben, sondern es ging uns darum, allgemein zu überprüfen: Ist die gesetzliche Regelung angemessen? Maßstab bei dieser Überprüfung ist, dass wir einerseits unangemessene Privilegierung vermeiden wollen. Andererseits muss es aber auch attraktiv sein, Ministerin oder Minister zu werden, und zwar auch attraktiv für die Besten; denn wir wollen doch, dass gerade auch Menschen, die lukrative Alternativen hätten, Ministerin oder Minister werden. Deswegen kommt es schon darauf an, dass wir eine Balance hinbekommen. Die Überprüfung zeigte nun, dass es in Rheinland-Pfalz bis zu drei Jahre Übergangsgeld gibt, während im Bund und den meisten Ländern maximal zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Ministeramt gezahlt wird. Weiter ist festzustellen, dass es in Rheinland-Pfalz keine Karenzzeit gibt, also ein Minister oder eine Ministerin direkt aus ihrem Amt auf einen Posten zum Beispiel in der Wirtschaft wechseln kann, auch wenn das zu Interessenskollisionen oder zumindest dem Anschein einer solchen Kollision führen könnte. Beides ist unseres Erachtens nicht geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu festigen, dass wir nämlich die richtigen Maßstäbe als Gesetzgeber angelegt haben. (Beifall bei der CDU) Daher hatten wir früh signalisiert, diese Regelung zu ändern und haben den Austausch mit den Koalitionsfraktionen gesucht. Ausdrücklich danke ich in dem Zusammenhang für die offenen und konsensorientierten Gespräche, erst mit dem Kollegen Christoph Spies und später dann in erweiterter Runde auch mit den PGFs Marcus Klein und Martin Haller. Das waren gute Gespräche, aber leider ist es noch nicht zu einer Einigung gekommen. Deswegen bringen wir jetzt diesen Gesetzentwurf ein, zu dem ich auf zwei Aspekte noch einmal besonders hinweisen möchte. Erstens: Karenzzeit. Künftig soll ein ausgeschiedener Minister oder eine Ministerin, wenn er oder sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Tätigkeit im nicht öffentlichen Bereich aufnehmen möchte, das anzeigen. Die Landesregierung hat dann die Möglichkeit, genau zu prüfen, ob eventuell öffentliche Interessen beeinträchtigt sein könnten. Dabei soll sie beraten werden von einem Dreiergremium erfahrener Personen, die ehrenamtlich tätig sind. Im Fall von Interessenskollisionen eines ehemaligen Ministers oder Ministerin kann dann eine solche kommerzielle Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes für bis zu 18 Monate untersagt werden – dann allerdings, das fi nde ich, ist auch uns wichtig gewesen, bei Fortzahlung der Bezüge. Das ist sicherlich auch ein Gebot der Fairness, und diese Entscheidung ist zu begründen. Ebenfalls entsprechend den Regelungen im Bund, an denen wir uns orientiert haben, und auch in den meisten Ländern wollen wir zudem die Bezugsdauer für das Übergangsgeld, das also nach dem Ausscheiden bezahlt werden kann, auf zwei Jahre begrenzen, wobei die Höhe wie bisher geregelt bleibt. Ehemaligen Landesministerinnen oder Landesministern ist es nämlich unserer Meinung nach durchaus zuzumuten, nach zwei Jahren und nicht wie bisher maximal nach drei Jahren ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU) Es geht also nicht primär darum, um es deutlich zu sagen, jetzt große Beträge für das Land einzusparen (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – dafür sind die Fälle, über die wir reden, viel zu selten –, sondern es geht um eine systematische Begradigung einer nicht mehr vermittelbaren Regelung. Wir verbinden diese Gesetzesinitiative mit der Hoffnung, dass wir im Rahmen der weiteren Beratung doch noch zu einer Einigung kommen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Martin Haller.
Martin Haller SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden jetzt über einen Gesetzentwurf der CDU, der im Kern für Mitglieder der Landesregierung erstens Regelungen schaffen möchte, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Ende ihres Amts einer Anzeigepflicht unterwerfen und die Möglichkeit vorsehen, diese Tätigkeit für eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten zu verhindern, sowie zweitens die Höchstdauer des Übergangsgelds von drei auf zwei Jahre verringern möchte. Ich möchte zunächst zur Karenzzeit kommen. Karenzzeiten sind generell ein Instrument, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die Unabhängigkeit von politischen Entscheidungsträgern zu sichern. Der Blick in vergleichbare Gesetze und die Gesetzgebung zeigt allerdings, die Lage ist recht divers. Im Gegensatz zur Regelung auf Bundesebene ist zum Beispiel im baden-württembergischen Ministergesetz nicht festgehalten, dass eine Untersagung der Beschäftigung insbesondere dann auftreten kann, wenn ein ehemaliges Regierungsmitglied in einem ressortnahen Tätigkeitsfeld aktiv wird. Im bayerischen Ministergesetz sind zudem anders als im Bund und in anderen Bundesländern Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Organisationen, in denen – Zitat – „der überwiegende Einfluss des Staates […] sichergestellt ist“, sowie die Rückkehr in die unmittelbar vor einem Regierungsmandat ausgeübte Tätigkeit von der Anzeigepflicht ausgenommen. Nach § 8 a des hessischen Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung liegt es im Ermessen der betroffenen Personen, ob öffentliche Interessen beeinträchtigt werden und sie eine Tätigkeit anzeigen. Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht sind nicht vorgesehen. Als einziges Bundesland in dieser kleinen Umschau sieht Thüringen Sanktionen bei Verstößen gegen Karenzzeitregelungen vor. 1.000 bis 10.000 Euro Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und 10.000 Euro bis zu einmalig der Hälfte des Bruttojahresgehalts der aufgenommenen Tätigkeit bei Verstoß gegen das Verbot vorzeitiger Tätigkeitsaufnahme. Mein persönliches Highlight, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der amtierende Ministerpräsident verhängt dann diese Ordnungsgelder gegen seine ehemaligen Kabinettsmitglieder. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Ja!) Eine ganz wunderbare Regelung. Sicherlich etwas, was man als Ministerpräsident braucht. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist wie für den Freundeskreis! – Heiterkeit bei der CDU) Diese kleine Umschau soll einfach noch einmal deutlich machen: Es ist recht komplex. Wir sehen, dass die Regelungen sehr stark variieren. Überdies variieren eben auch die Anforderungen an die Mitglieder des beratenden Karenzzeitgremiums sehr stark in den einzelnen Bundesländern. Es ist komplex. In der parlamentarischen Debatte geht es nun darum, gerade aufgrund dieser Unterschiedlichkeit der einzelnen Regelungen auf Bundes- und Landesebene die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Karenzzeitregelungen zu beraten und sie auf ihre Praktikabilität und eben auch Verfassungskonformität zu überprüfen. Bei Einführung von Karenzzeitregelungen darf eben nicht unberücksichtigt bleiben, dass dies natürlich in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes eingreift, die geschützte Wahl des Arbeitsplatzes eben auch dieser ehemaligen Regierungsmitglieder, und somit natürlich auch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung nur bei einer restriktiven, grundrechtsfreundlichen Auslegung der Regelung möglich ist. Gerade hinsichtlich des zentralen Elements des Entwurfs, der Genehmigungspflicht für die Aufnahme einer Beschäftigung, sind Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Betroffenen auszuräumen. Deswegen freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. Ich möchte auch noch auf das Übergangsgeld eingehen. Die Auszahlung von Übergangsgeldern wahrt in einer Phase der beruflichen Neuorientierung die Unabhängigkeit der ausgeschiedenen Ministerinnen und Minister, macht eine direkte Beschäftigung im freien wirtschaftlichen Kontext im Anschluss der Amtszeit nicht notwendig und beugt damit Interessenskonflikten vor, wie auch bei der Karenzzeit. Deswegen erachten wir als SPD-Fraktion die Regelung zur Auszahlung von Übergangsgeldern für Ministerinnen und Minister grundsätzlich als sehr sinnvoll. In Rheinland-Pfalz wird laut Ministergesetz drei Jahre Übergangsgeld ausgezahlt. Das ist im Bund und auch in einigen anderen Bundesländern anders, Kollege Dr. Martin hat es eben schon treffend dargestellt. Bei einer allgemeinen Betrachtung der Versorgungsansprüche von Regierungsmitgliedern – das möchte ich in die Diskussion neu einbringen – lässt sich jedoch feststellen, dass bestimmte Versorgungsansprüche in RheinlandPfalz gegenüber anderen Bundesländern dann wiederum restriktiver gehandhabt werden, wie etwa beim sogenannten Ruhegehalt. Beim Ruhegehalt ist es so, dass in Rheinland-Pfalz bei Regierungsmitgliedern nach fünf Jahren ein Anspruch entsteht. Diese Frist ist in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kürzer. In Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt sie beispielsweise nur zwei Jahre. Beim Ruhegehalt ist es in Rheinland-Pfalz außerdem so, dass ehemalige Regierungsmitglieder dies grundsätzlich erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen können. Nur bei längerer Amtszeit kann dies frühestens ab dem 62. Lebensjahr geschehen. In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Thüringen ist hingegen ein Bezug bereits teils deutlich früher, teilweise zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr, möglich. (Glocke des Präsidenten) – Herr Präsident, ich komme zum Ende. Diese Beispiele zeigen, dass sich Versorgungsansprüche aus mehreren Komponenten zusammensetzen, und davon ist das Übergangsgeld nur eine. Ich bin für eine Gesamtschau in der parlamentarischen Beratung im Ausschuss sehr gerne zu haben und freue mich auf die weitere Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Aufzählung der Bundesländer und entsprechenden Regelungen, lieber Martin, darauf kann ich mich voll beziehen. Wenn der Eindruck entsteht, politische Entscheidungen würden nicht im Sinne der Menschen, sondern mit Blick auf spätere Karrieren oder persönliche Vorteile getroffen, beschädigt das das Vertrauen in die Demokratie und öffnet antidemokratischen Erzählungen Tür und Tor. Deshalb muss unser gemeinsames Ziel sein – ich gehe davon aus, dass es das bei den demokratischen Fraktionen auch ist –, den Anschein von Interessenkonflikten konsequent auszuschließen. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare Regeln sind nicht Beiwerk, sie sind demokratische Notwendigkeit. Die CDU hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes vorgelegt, mit zwei zentralen Vorschlägen: eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder und eine Begrenzung des Übergangsgelds. Lassen Sie mich auf beides eingehen. Dass es bislang keine gesetzlich geregelte Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder in Rheinland-Pfalz gibt, ist ein Defizit, gerade dann, wenn es zu einem unmittelbaren Wechsel in wirtschaftliche oder verbandliche Strukturen kommt, die zuvor Berührung mit der Landesregierung hatten. Selbst wenn ein solcher Wechsel rechtlich zulässig ist und korrekt abläuft, kann dennoch der Eindruck entstehen, dass es eine Nähe oder eine Beeinflussung gegeben haben könnte. Es hat immer ein Geschmäckle, selbst dann, wenn eine direkte Einflussnahme nicht erfolgt. Allein dieser Eindruck kann dazu führen, dass das Vertrauen in politische Entscheidungen und demokratische Institutionen beschädigt werden kann. Einen solchen Fall, um das hier von vornherein klarzumachen, hat es aber in unserem Bundesland noch nicht gegeben. Trotzdem kann eine gesetzlich verankerte Karenzzeit ein wichtiges Instrument sein, um Transparenz zu schaffen, das Amt zu schützen und die betroffenen Personen vor ungerechtfertigten Unterstellungen oder Spekulationen zu bewahren. Eine Karenzzeit kann eine sinnvolle Distanz zwischen Amtszeit und neuer Tätigkeit schaffen und damit nicht nur das Vertrauen in politische Entscheidungen, sondern auch die Betroffenen selbst vor ungerechtfertigter Kritik schützen. Ich halte daher eine solche Regelung grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings wirft der vorliegende Gesetzentwurf der CDU noch an mehreren Stellen Fragen auf. Aus dem Gesetzentwurf wird weder klar, wer in diesem Gremium, das von der CDU vorgeschlagen wird, sitzen soll, noch warum überhaupt ein solches Gremium erforderlich ist. Man könnte auch einfach Kriterien in das Gesetz schreiben. Ich denke, darüber werden wir in den Ausschussberatungen reden. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD: Der Ministerpräsident macht das am Schluss! Der will das!) Nun zum Übergangsgeld. Man kann über vieles streiten, aber dass das Übergangsgeld grundsätzlich eine sinnvolle Funktion erfüllt, steht für uns alle außer Frage. Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um Unabhängigkeit auch nach dem Amt. Ein Übergangsgeld hilft, wirtschaftliche Zwänge zu vermeiden. Es verhindert Schnellschüsse, etwa den direkten Wechsel in eine neue Position, die inhaltlich oder zeitlich zu nah an vorherige Regierungsentscheidungen rückt. Genau das schützt letztlich auch die Integrität des Amtes selbst. Gleichzeitig ist klar, wer bereit ist, Verantwortung in einem Ministerinnenund Ministeramt zu übernehmen, verzichtet oft auf sichere berufliche Perspektiven, sei es in Wirtschaft, Justiz oder Verwaltung. Eine faire Übergangsregelung gehört deshalb zur Funktionsfähigkeit der Demokratie. Die CDU schlägt vor, das Übergangsgeld auf 2 Jahre zu begrenzen. Das kann man diskutieren, aber nicht isoliert; denn Übergangsgeld ist Teil eines größeren Systems. Ruhegehälter, Versorgungsansprüche, gesetzliche Unterschiede zwischen den Ländern, all das gehört auf den Tisch, wenn man es mit einer Neujustierung ernst meint. Ein punktueller Eingriff mag politisch attraktiv wirken, aber es ist keine durchdachte Reform. Genau deshalb werden wir diesen Vorschlag im Ausschuss gründlich prüfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Richtung, die dieser Gesetzentwurf einschlägt, ist im Grundsatz nachvollziehbar; denn eines ist unstrittig: Wer Regierungsverantwortung übernimmt, trägt sie nicht nur im Amt, sondern auch darüber hinaus. Es geht darum, Vertrauen in politische Entscheidungen, demokratische Institutionen und die Integrität des öffentlichen Dienstes zu sichern. Ob die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich geeignet sind, dieses Vertrauen zu stärken, wird sich in den anstehenden Beratungen zeigen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Damian Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem das Thema im vergangenen Sommer bereits aktuell gewesen ist, beraten wir heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Übergangsgelds für ausgeschiedene Minister. Grundsätzlich kann an der Reformbedürftigkeit der aktuellen Regelung kein Zweifel bestehen, gönnt sie in ihrer aktuellen Form den Begünstigten doch einen besonders großzügigen Anteil aus dem steuerfinanzierten Topf. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Joe Weingarten sprach nach dem Abgang von Ex-Umweltministerin Anne Spiegel gar von einer „Prämie fürs Nichtstun“. Recht hat er; denn bis zu 3 Jahre Übergangsgeld nach dem Ausscheiden aus einem Ministeramt, in Summe monatlich 8.500 Euro, sind ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler. Der vorliegende Gesetzentwurf soll sich dieser Problematik nun annehmen. Zunächst soll durch die neu einzuführenden Regelungen des § 6 a–d mehr Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amtsverhältnis geschaffen werden. Die antragstellende Fraktion fordert eine Anzeigepflicht und eine Möglichkeit, dass die Landesregierung die Aufnahme einer Tätigkeit nach Ausscheiden aus dem Amt künftig für bis zu 18 Monate untersagen können soll, die Anhörung eines beratenden Gremiums vorausgesetzt. Die Änderungsvorschläge gehen aus unserer Sicht zumindest in die richtige Richtung und sind grundsätzlich begrüßenswert. Wir wären allerdings auch offen dafür, das Übergangsgeld auf 1 Jahr zu beschränken, wie es in Thüringen der Fall ist. Es entspricht der Gepflogenheit dieses Hauses, Gesetzentwürfen aus den Reihen der Opposition keine Mehrheit zu gewähren. Die Aussagen der Ampelkoalitionäre waren relativ defensiv. Ich bin wirklich gespannt, an welchen Punkten dieses Gesetz am Ende mehrheitlich von der Ampel abgelehnt wird und welche fadenscheinigen Gründe angeführt werden. Wir würden wirklich begrüßen, wenn wir diesen Schritt in diesem Parlament in diese Richtung gehen. Das wäre auch ein schönes Zeichen an die Steuerzahler. Allerdings habe ich nicht das Vertrauen, dass die Ampelkoalitionäre diesem Gesetzentwurf am Ende zustimmen werden, aber da richtet sich mein Appell an die CDU, im Vorausblick auf die nächste Landtagswahl, Sie streben ja Regierungsbeteiligung an. Sofern dieser Gesetzentwurf nicht durchkommen sollte, bin ich gespannt, ob Sie dann, wenn Sie in der Regierung sind, diesen Antrag immer noch stellen werden. Wir würden das begrüßen. Wie gesagt, wir sind auch für restriktivere Handhabungen offen, sofern sie rechtlich umsetzbar sind. Beispielsweise bekommen wir als Landtagsabgeordnete ein Jahr lang ein Übergangsgeld. Das wäre nach unserem Dafürhalten ausreichend. Grundsätzlich begrüßen wir die Richtung des Gesetzentwurfs. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen und werden Sie daran messen, ob Sie eine Mehrheit dafür finden – wenn nicht in diesem Landtag, vielleicht in der nächsten Legislaturperiode. Danke schön. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Marco Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass das Vertrauen in die Redlichkeit politischer Verantwortungsträger nicht beschädigt werden darf. Dies gilt vor allem für Personen, die in höchsten Staatsämtern tätig waren und sich im Anschluss neuen Aufgaben zuwenden. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein gutes Recht darauf, dass sich Regierungsvertreter nach dem Ausscheiden aus der Regierungsverantwortung ihrer Rolle in der Öffentlichkeit bewusst sind und dieser Verantwortung nachkommen. Daran, dass die bisherigen Regierungsmitglieder in Rheinland-Pfalz dieser Verantwortung gerecht geworden sind, besteht, glaube ich, kein Zweifel. Mir ist jedenfalls kein einziger Fall bekannt, in dem eine Vermischung von vorheriger Regierungsverantwortung und nachträglicher Berufsausübung erfolgt ist. Eine Karenzzeit hat ganz sicher ihre Berechtigung. Dies will ich ausdrücklich unterstreichen. Gleichwohl muss im Blick behalten werden, dass ein Wiedereinstieg in ein vorheriges Berufsleben ohne Weiteres möglich sein muss. Wir alle wollen, dass sich auch Menschen in der Politik engagieren, die nicht den klassischen Lebenslauf eines Berufspolitikers aufweisen. Gerade solche Menschen bringen durch ihre berufliche Erfahrung neue Aspekte in die Politik ein. Eine Karenzzeit, die zu einem faktischen zeitlichen Verbot der Berufsausübung führt, kann diese Menschen in ihrem Engagement für das Gemeinwohl beschränken. Ich habe daher Bauchschmerzen mit Blick darauf, ob die Karenzzeit an dieser Stelle das richtige Instrument ist. Es ist zudem mitnichten so, dass auch viele andere Bundesländer die Regelungen des Bundes unmittelbar umgesetzt haben. Vielfach hatten entsprechende Initiativen im parlamentarischen Verfahren keinen Erfolg. Einige der Gründe dafür habe ich gerade aufgezählt. Ebenfalls wollen Sie mit dem Gesetzentwurf das Übergangsgeld auf 2 Jahre begrenzen. Hierzu führen Sie als Argument an, dass auch andere Bundesländer dieser zeitlichen Begrenzung bereits folgen und eine berufliche Aufnahme ihrer ehemaligen Ministerinnen und Minister auch nach zwei Jahren zugemutet werden kann. Haben Sie sich denn bei der Ausarbeitung Ihres Entwurfs die Frage gestellt, welche Restriktion das rheinland-pfälzische Ministergesetz neben dem Übergangsgeld von 3 Jahren enthält? – Es ist vielleicht möglich, dass die Ministergesetze der von Ihnen zitierten Bundesländer an anderer Stelle weiter gefasst sind als das rheinland-pfälzische Ministergesetz. Dies sind Fragen, die für dieses Gesetzesvorhaben von hoher Relevanz sind. Gesetzesänderungen müssen immer in ihrer Gesamtschau betrachtet werden. Es stellen sich mir also eine Menge Fragen, ohne dass ich von Ihnen darauf an dieser Stelle bis jetzt Antworten bekommen habe. Wir werden die Diskussion im weiteren Verfahren weiterführen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Ausführungen von Herrn Lohr von der AfD hatte man das Gefühl, die Rede war vorher schon geschrieben; denn sie hat in ihren Ausführungen nicht zu der Debatte, die ich erlebt habe, gepasst. Ich habe von den regierungstragenden Fraktionen gehört, von Carl-Bernhard von Heusinger und Herrn Haller, dass man einer Regelung grundsätzlich offen gegenübersteht, sich aber letztlich die Frage stellt, wie das auszugestalten sei. Da bin ich eigentlich bei den beiden Herren. Auch wir begrüßen die Initiative der CDU grundsätzlich. Ich habe mir das Gesetz allerdings angeschaut. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Umsetzung des Wortlauts, wie er auf Bundesebene existiert. Ich habe die Sekundärliteratur zur Bundesebene bisher nicht studiert oder auch bisher keine Entscheidungen dazu finden können, aber wenn ich mir die Anzeigepflicht, wie sie in § 6 a ausgestaltet ist, angesehen habe, habe ich mir an der Stelle die Frage gestellt, ob das Gremium, das hiernach zu bilden wäre, auch immer die Information erhält, also dass die Anzeige des Ministers auch bei dem Gremium aufschlägt; denn wenn man rein dem Wortlaut folgt, ist es so, dass das Gremium die Landesregierung für den Fall berät, dass die Landesregierung vorhat, die Aufnahme der Tätigkeit abzulehnen. Es fehlt eine Regelung, dass sie immer zu beteiligen wäre. Das ist zumindest aus dem Wortlaut nicht ersichtlich gewesen. Das müsste man vielleicht im weiteren Verlauf klären. Ich glaube, wenn man das Gremium einrichtet, wäre es sinnvoll, es immer zu beteiligen und nicht nur für den Fall, dass die Landesregierung vorhätte, es abzulehnen. Ein weiterer Punkt, der meines Erachtens diskussionsfähig wäre, ist § 1 1 Abs. 3 der neuen Fassung. Es geht darum, im Fall der Untersagung solle die Regelung gelten, dass das volle Ministergehalt weiterzuzahlen ist. Ich spiele den Advocatus Diaboli. Das lässt die Tür offen, dass jemand auf die Idee kommen könnte, er will eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, bei der er schon von vornherein weiß, dass die zur Ablehnung führt. Ich nenne ein Beispiel: Ich bin Gesundheitsminister, erlebe Schwierigkeiten, Krankenhäuser schließen, ich kämpfe für die Privatisierung und befinde mich danach im Berufsangebot, im Vorstand einer privaten Klinik mitwirken zu wollen. – Fälle lassen sich konstruieren, auch wenn ich nicht glaube, dass wir schlechte Menschen im Saal haben. Ich bin lange genug Anwalt, um zu wissen, dass man überlegen muss, wenn man solche Vorschriften schafft, wie die letztlich wirken können. Das ist ein weiterer Punkt. Man muss im Detail darüber reden. Auch wenn der Bund das bisher so gemacht hat, heißt das nicht zwingend, dass es schlau ist. Deswegen bin ich abschließend bei den Grünen, der SPD und Ihnen als Antragsteller, dass wir uns genau anschauen müssen, wie wir das im Detail regeln. Ich glaube, es ist klar, es muss geregelt werden. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Dr. Rose das Wort.
Dr. Fedor Rose
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit und Integrität der Landesregierung ist ein hohes Gut. Man mag politisch nicht immer mit dem Regierungshandeln übereinstimmen. Man darf sich auch eine andere Regierung wünschen, aber die Erwartung und ja, auch das Vertrauen, dass die Mitglieder der Landesregierung das Beste für unser Land erreichen wollen, sollte ein Grundkonsens aller Demokratinnen und Demokraten sein. Ich freue mich, dass die CDU-Fraktion diese Haltung mit ihrem Gesetzentwurf ebenfalls befördern möchte. Allerdings kann ich für die Landesregierung feststellen, dass der Bedarf für die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht gesehen wird. Lassen Sie mich zu den einzelnen Regelungsvorschlägen Stellung nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Bundes zu Karenzzeiten in das rheinland-pfälzische Ministergesetz zu übernehmen. Diese Regelungen wirken allerdings zum einen im Verhältnis zum verfolgten Regelungszweck als zu lang, zu umständlich und zu bürokratisch. Zum anderen und vor allem muss die Aufnahme einer solchen Regelung ganz grundsätzlich sorgfältig abgewogen werden; denn die vorgeschlagene Regelung wird auch verfassungsrechtliche Bedenken beantworten müssen, schränkt sie doch die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit stark ein. Entsprechende Bedenken scheinen in anderen Bundesländern angekommen zu sein; denn kaum ein Land hat die Bundesregelung vollständig übernommen, wie der vorgelegte Gesetzentwurf es vorsieht. Es gab in der Geschichte übrigens – darauf hat, glaube ich, Herr von Heusinger hingewiesen – in unserem Bundesland keinen einzigen Fall, in dem die vorgelegte Regelung, hätte sie bereits gegolten, jemals zum Tragen gekommen wäre im Sinne einer Untersagung. Dazu beigetragen – deswegen komme ich zu dem zweiten Regelungspunkt – haben die Regelungen zum Übergangsgeld. Rheinland-Pfalz hat sich für eine maximale Dauer von drei Jahren entschieden, während die meisten Bundesländer und der Bund zwei Jahre vorsehen. Allerdings kann man diese Frage nicht isoliert betrachten. Ich kann auf die Vorredner verweisen; denn zu berücksichtigen ist, dass die rheinland-pfälzischen Regelungen zum Ruhegehaltsanspruch für ehemalige Regierungsmitglieder zum Teil deutlich restriktiver sind als im Bund und in anderen Ländern. Einerseits erwerben Regierungsmitglieder in Rheinland-Pfalz erst nach fünf Jahren Regierungsmitgliedschaft überhaupt einen Anspruch auf Ruhegehalt. Da Herr Haller das quasi entsprechend bundesländerscharf vorgetragen hat, möchte ich das jetzt summarisch noch einmal zusammenfassen. Dem gegenüber gelten nämlich in zwölf Ländern und im Bund kürzere Mindestamtszeiten. Sechs Länder sehen sogar nur eine Mindestamtszeit von zwei Jahren vor. Andererseits können ehemalige Regierungsmitglieder in Rheinland-Pfalz grundsätzlich erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze und frühestens ab dem 62. Lebensjahr Ruhegehalt beziehen. Demgegenüber gewähren sieben Länder bereits grundsätzlich und teils deutlich vor Erreichen der Altersgrenze Ruhegehalt, und neun Länder und der Bund sehen den frühestmöglichen Bezug bereits zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr vor. Ein Bundesland kennt sogar gar keine absolute Untergrenze. Somit ist die rheinland-pfälzische Regelung der Versorgungsansprüche ehemaliger Mitglieder der Landesregierung im Ländervergleich in der Gesamtschau sehr restriktiv. Lassen Sie mich zusammenfassen und sagen, dass wir in Rheinland-Pfalz bereits über sehr ausgewogene Regeln verfügen, und ich kann nur herzlich bitten, dass wir in den weiteren Beratungen genau diese Argumente auch entsprechend berücksichtigen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir am Ende der Debatte. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11727 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich darf Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Mitglieder der Kommission Gesundheit und Europa der Jungen Union. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: Leistungsgerechtigkeit und Leistungsgedanken stärken – Verbindliche Grundschulempfehlung einführen Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/11709 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die AfD hat zusätzlich 1 Minute. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Paul. Sie haben 6 Minuten.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! In Baden-Württemberg offenbarte ein Test, dass nur 6 % der Viertklässler in Mathematik Leistungen erbrachten, die tauglich für den Besuch eines Gymnasiums sind. In Berlin nahmen erstmals Schüler ohne Gymnasialempfehlung an einem Probeunterricht teil. Nicht einmal 3 % bestanden diesen. Die Folge dieser bemerkenswerten und eindrücklichen Zahlen sind intensive Diskussionen erstens über eine verbindliche Grundschulempfehlung und zweitens über die Funktion und Zukunft unserer Gymnasien. Soll das Gymnasium weiterhin eine Schulform sein, die von rund der Hälfte eines Jahrgangs besucht wird? Soll das Gymnasium ein diverser Ort sein, an dem jedes Kind so weit mit nach oben gezogen wird wie nur möglich? Martina Scherer, Vorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg, spricht Klartext. Ich zitiere: „Die Anforderungen an Gymnasien sind nicht für Schüler geeignet, die nicht flüssig lesen können.“ Was früher eine Binse war, ist heute angesichts linker Pädagogik und Bildungspolitik eine geradezu revolutionäre Feststellung. (Unruhe im Hause) Wir, die AfD-Fraktion, stimmen Frau Scherer zu 100 % zu. Wir sagen, Ziel des Gymnasiums muss es sein, eine erstklassige Vorbereitung auf ein Studium bzw. eine akademische Ausbildung zu gewährleisten. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Danke schön. Dafür brauchen wir eine verbindliche Grundschulempfehlung für den Übertritt auf das Gymnasium. Wie ist die Situation in Rheinland-Pfalz? Zum Halbjahr des vierten Schuljahrs erfolgt eine Empfehlung der Schule über den weiteren Schulbesuch des Kindes. Diese Empfehlung besitzt lediglich beratenden Charakter und wird mit den Eltern besprochen. Am Ende liegt die Entscheidung aber doch bei den Eltern. Das führt zu diesen Zahlen, die die Allgemeine Zeitung am 10. Mai 2024 für das Schuljahr 2023/2024 präsentiert hat: 47 % wechseln auf ein Gymnasium, 36 % auf eine Realschule plus und lediglich 17 % auf eine IGS. Man muss hier von einer Vermassung sprechen, die den Kindern nicht gerecht wird. Wie viele Schüler trotz einer Realschulempfehlung aufs Gymnasium gehen, ist dem Bildungsministerium unbekannt. Es wird schlicht nicht erhoben. Dabei wären diese Zahlen doch sehr wichtig. Fakt ist aber, wenn knapp die Hälfte eines Jahrgangs auf das Gymnasium wechselt, hat das Gymnasium längst die Funktion verloren, die es doch einst einnehmen sollte und aus unserer Sicht auch wieder einnehmen soll – eine erstklassige substanzielle Vorbereitung auf ein Studium zu gewährleisten. Die hohen Übertrittszahlen auf die Gymnasien wurden erkauft durch einen Niveauverlust an eben diesen. Das muss man feststellen – ein sehr teurer Preis für uns alle. Aus den IQB-Bildungstrends geht zweifelsfrei hervor, dass sich die Leistungen der Viertklässler in Rheinland-Pfalz zwischen 2011 und 2021 massiv verschlechterten. Sobald der Übertritt an eine Leistungsfeststellung gekoppelt wird, kommen ungeschminkte Wahrheiten zum Vorschein, siehe Baden-Württemberg, siehe Berlin. Das will die Landesregierung in Rheinland-Pfalz möglicherweise verhindern. Das kann ich nachvollziehen, dient aber der Sache nicht. Wir dagegen wollen das Gymnasium wieder starkmachen. Deshalb fordern wir eine verbindliche Grundschulempfehlung nach dem bayerischen Modell. Für den Übertritt auf ein Gymnasium ist in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ein Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erforderlich. Wird dieser verfehlt, kann die Berechtigung auch durch eine bestandene Aufnahmeprüfung erworben werden. Bayern ist bundesweit Vorbild. Dort werden die besten Leistungen erbracht. Uns geht es darum, den Leistungsgedanken und die Leistungsgerechtigkeit zu steigern. Dass eine verbindliche Grundschulempfehlung die Leistungsgerechtigkeit stärkt, förderte 2018 eine Auswertung der National Educational Panel Study (NEPS) zutage. Ich zitiere daraus sehr eindrücklich: „Es gibt bei Verbindlichkeit der Empfehlungen die Verstärkung der sozialen Bildungsungleichheit bei der Bildungsbeteiligung gegenüber der freien Eldenen – auch aus nicht unbegründeter Vorsicht der Eltern – die von der Schule eröffnete Chance eher verwehrt wird, wenn man ihnen die Wahl überlässt.“ Auch das muss uns nachdenklich stimmen. Neben der Leistungsgerechtigkeit muss der Leistungsgedanke an sich gestärkt werden. Ich zitiere aus der ZEIT vom 27. Februar 2025: „Dass eine verbindliche Übergangsempfehlung die Lernmotivation von Kindern bis zur vierten Klasse steigern kann, hat eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin und des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim gezeigt. Wenn die Schüler wissen, dass ihre Leistungen darüber entscheiden, welche weiterführende Schule sie besuchen dürfen, gewinnen sie in Mathematik, im Lesen und im Zuhören an Kompetenzen hinzu. In Bundesländern, in denen die Noten keine Rolle für den Übertritt spielen, verschlechterten sich die Leistungen sogar.“ Das muss man sich vor Augen führen. Das spricht eindeutig für die Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung, zumal wir das Kindeswohl in dieser Debatte nicht vergessen dürfen. Martina Scherer – ich komme zum Schluss – vom Philologenverband BadenWürttemberg bringt es auf den Punkt. Ich zitiere: „Wir haben Schularten für unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen. Da hilft es keinem Kind, auf dem Gymnasium dauerhaft durch schlechte Noten demotiviert zu werden.“ Genau so ist es. Das ist nicht das Umfeld, das Kinder fördert und ihnen zum Vorteil gereicht, die ständige Demotivierung, die man ihnen vor Augen führt, dass es dann doch am Ende nicht reicht. Das ist unehrlich und fördert nicht, sondern demotiviert. (Glocke des Präsidenten) Vergessen wir außerdem nicht – letzter Satz –, unser Schulsystem ist durchlässig, ganz anders als in Japan oder China. Wer nach der vierten Klasse nicht auf ein Gymnasium geht, dem stehen für die Zukunft trotzdem noch alle Möglichkeiten offen. Das begrüßen wir als AfD-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Gregory Scholz von der SPD-Fraktion. Er spricht für die Koalition.
Gregory Scholz SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Paul, dass Sie überhaupt die Zeit haben, hier und heute zu sprechen, freut mich. Ich habe das Gefühl, Sie kandidieren irgendwie gerade in fast ganz Rheinland-Pfalz, egal wo, egal ob mit Bezug zu den Menschen oder nicht, Hauptsache Posten, aber sei’s drum. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Danke für Ihren Redebeitrag, zu dem ich gerne Stellung nehme. Ich danke tatsächlich für diesen Redebeitrag; denn er hat eindrucksvoll gezeigt, was Sie unter Leistungsgedanken verstehen, nämlich massiver Druck auf sehr junge Kinder. Wie es den Kindern dabei geht, ist Ihnen völlig egal. Die Meinung und der Wunsch der Eltern sind Ihnen völlig egal. Die Verantwortung und der Druck auf die Lehrkräfte sind Ihnen völlig egal. Ich sage Ihnen etwas. Uns ist es nicht egal. Für uns stehen Kinder, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer im Zentrum unserer Überlegungen. Ihr Antrag spricht davon, die Leistungsgerechtigkeit, die Gerechtigkeit zu stärken. Gerecht ist hier aber gar nichts. Der Antrag ist ungerecht gegenüber den Grundschullehrerinnen und -lehrern, die zu einem solch frühen Zeitpunkt in der Entwicklung eines Kinds abschließend entscheiden müssen, wie es für ein Kind weitergeht. Sie drücken den Kolleginnen und Kollegen die Verantwortung für den Werdegang eines solch jungen Kinds einfach aufs Auge. Der Antrag ist ungerecht gegenüber den Eltern, die ihr Kind am besten kennen und von Ihnen in einer zentralen Entscheidung im Leben ihres Kinds einfach entmündigt werden. Sie entmündigen Eltern bei dem Wichtigsten, was sie haben, nämlich ihren Kindern. Dann unterstellen Sie den Eltern in diesem Land einen häufig übertriebenen Ehrgeiz. Das ist erst einmal ein unverschämtes Pauschalurteil, aber selbst wenn es Eltern gibt, die ihren Ehrgeiz auf die Kinder übertragen – die gibt es, das will ich an der Stelle gar nicht leugnen –, dann deklinieren wir das doch bitte einmal logisch durch. Wozu würde dieser übertriebene Ehrgeiz von Eltern in einem System mit verbindlicher Grundschulempfehlung denn führen? – Ich sage Ihnen, es würde zu Druck führen, zu noch mehr Druck auf sehr, sehr junge Kinder. Hier wird der Antrag zutiefst ungerecht, nämlich gegenüber den Kindern. Der Druck auf ein Grundschulkind, quasi ein Grundschulabitur bestehen zu müssen, wie sie es hier wollen, würde bei den meisten Kindern genau das Gegenteil bewirken. Kinder brauchen keinen Druck. Gerade in dieser Altersgruppe lernen sie spielerisch. Sie lernen mit Motivation und Geborgenheit. Ich habe nie Vokabeln beigebracht, indem ich gesagt habe: Lern bis morgen 40 Vokabeln. – Wir haben über Crêpes gesprochen, und dabei haben die Kinder quasi en passant Vokabeln zu Geschirr und weiß der Geier in der Küche gelernt. So macht man das, und nicht irgendwie mit hartem Druck und Sanktionen und Selektion. Kinder brauchen keinen Druck. Eine Kinderseele braucht Zuspruch und das Gefühl, Fehler machen zu können. Natürlich müssen auch besonders leistungsstarke Kinder die Möglichkeit haben, sich zu entfalten. Wir müssen ihnen aber eben auch die Zeit und den Rahmen geben, ihr Potenzial zu entdecken und zu heben. Das tun wir in Rheinland-Pfalz zum Beispiel durch eine vielfältige Schullandschaft und durch Beratung. Lehrer beraten die Eltern in Klasse 4, Stufenleitungen beraten vor dem Eintritt in die weiterführende Schule, Stufenleitung und Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer beraten in der Orientierungsstufe. Das ist wichtig, um als Schule mit dem Kind und mit den Eltern den richtigen Weg für ein Kind zu finden. Erwartungsdruck und Angst helfen hier nicht; denn Leistungsdruck – das scheinen Sie nicht verstanden zu haben – führt eben nicht zu mehr Leistung. Nein, meine Damen und Herren, Kinder brauchen Zeit. Sie müssen behutsam an Stress und Druck herangeführt werden, um sich orientieren zu können. Deswegen heißt die Orientierungsstufe auch Orientierungsstufe. Glückliche Kinder werden glückliche Erwachsene, und glückliche Erwachsene sind stressresistenter, und am Ende – das ist Ihnen anscheinend so wichtig – sind sie dadurch auch leistungsfähiger. Weil wir das so gut machen in Rheinland-Pfalz, sind die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer auch so glücklich. Sie aber wollen keine glücklichen Menschen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie wollen Neiddebatten, Sie wollen unglückliche Menschen; (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) denn die wählen dann vielleicht in ihrem Frust irgendwann extreme Parteien. Falls Sie es also noch nicht gemerkt haben sollten: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Paul von der AfD-Fraktion das Wort. Sie haben 2 Minuten.
Joachim Paul AfD
Herr Kollege, ich kann mir vorstellen, dass in Juso-Zirkeln die Appelle an Leistungsbereitschaft und Leistungen als Druck empfunden werden. Das kann ich mir durchaus vorstellen. (Zurufe von der SPD: Ui, ui, ui!) Unser Land, das keine Rohstoffe hat, steht nur deshalb noch so gut da, weil es eine Leistungskultur gibt. Jetzt will ich Ihnen einmal sagen, Sie sagen, Appelle an die Leistungsbereitschaft, ehrliche Leistungsmessung, ehrliche Rückmeldungen, das sei unmenschlich. Nein, das ist menschlich. Der Lehrer hat die Aufgabe, Botschaften an den Schüler zu richten, die dazu auffordern, mehr Leistung zu bringen. Das ist die Aufgabe, das ist menschlich, indem der Lehrer sagt: Ich lehne Dich nicht als Mensch ab, aber die Leistungen stimmen nicht, die sind mangelhaft. Damit kann es so nicht weitergehen, und ich helfe Dir, wie es weitergeht. Das ist ehrlich. Das ist human. Sie wollen das alles verschleiern. Sie wollen das alles in Wohlgefallen auflösen. Das ist genau falsch. Das ist genau falsch in der Pädagogik. Menschlichkeit, Ehrlichkeit und der Sinn für Leistungen passen hervorragend zusammen. Das ist das Modell, das unser Land groß gemacht hat. Wenn Sie sagen, dass wir wie immer segregieren wollen usw. – es kann doch nicht sein, dass wir irgendwann 60 oder 70 % der Schüler auf einem Gymnasium haben. Das macht doch keinen Sinn. (Zuruf der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Ich weiß, das ist Ihr Ziel. – Ja, Frau Köbberling, warum? (Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD: Warum nicht?) Sie sind doch eigentlich die Arbeiterpartei. Wenn Sie aber den Schülern und Eltern sagen, dass es nur eine Zukunft für das Kind am Gymnasium gibt, schätzen Sie das doch gering. (Zurufe von der SPD: Wer sagt denn das? Das sagen Sie doch immer! –
Dr. Anna Köbberling SPD
Wir brauchen hervorragend ausgebildete Facharbeiter! Je mehr, umso besser!) Sie schätzen das doch gering. Merken Sie das denn nicht? Wenn Sie sagen, es müssen alle Akademiker werden, werten Sie doch gerade die Arbeiter und Handwerker ab. (Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD: Mit einem guten Schulabschluss kann man sehr wohl Facharbeiter werden! – Glocke des Präsidenten) Begreifen Sie das denn nicht? Begreifen Sie das nicht? (Beifall der AfD) Sie begreifen es nicht, Sie begreifen es nicht. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ideologisch geprägt!) Sie werden – ich habe noch einen Satz – unseren Kindern nicht gerecht werden. Unser Schulsystem ist doch durchlässig. Wenn wir am Anfang nach Leistung differenzieren und eine differenzierte Bildungslandschaft haben, dann sagen wir doch nicht, dass sich nicht noch später Türen öffnen können. Wie viele Möglichkeiten gibt es, das Abitur später zu erwerben, eine Lehre nach dem Abitur zu machen? (Glocke des Präsidenten) Dafür sind auch wir, aber Sie wollen die Schule für alle. Sie wollen den Leistungsgedanken verbannen, und Sie wollen wahrscheinlich auch keine Schulnoten mehr. Das ist falsch. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Gregory Scholz von der SPD-Fraktion das Wort.
Gregory Scholz SPD
Für jemanden, der von seinen Prinzipien überzeugt ist, sind Sie jetzt aber ganz schön emotional geworden, wie ich finde. Meine Mutter hätte an der Stelle gesagt, der getroffene Hund belle, und Sie haben ziemlich viel gebellt. Wir wollen natürlich Leistungsförderung nach oben haben. Was wir nicht wollen, ist Selektion im Sinn von irgendwie – ich weiß nicht – einer Bestenauslese im sozialdarwinistischen Sinn. Wir sehen das Kind als Menschen in einem vollumfänglichen Umfeld mit vielen verschiedenen Faktoren und wollen all diese Faktoren bedienen und nicht auf der Grundlage von Noten mit neun oder zehn Jahren soziale Unterschiede zementieren, aus denen die Kinder nie wieder herauskommen. Wir wollen für Kinder eine zweite, eine dritte, eine vierte, eine fünfte Chance; (Abg. Joachim Paul, AfD: Wir auch!) denn die haben sie verdammt noch mal verdient. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP –
Matthias Lammert
Wir fahren weiter fort in der Debatte. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Jens Münster.
Jens Münster CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Heute stehen wir vor der Frage, ob wir in Rheinland-Pfalz eine verbindliche Grundschulempfehlung einführen sollen. Die AfD-Fraktion fordert im Antrag diese Maßnahme, um nach eigener Darstellung die Bildungschancen zu verbessern und eine gezieltere Förderung von Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen. Die aktuelle Praxis sieht vor, dass Grundschulen den Eltern eine Empfehlung aussprechen, die ihnen eine Orientierung bietet. Die endgültige Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder aber liegt aktuell in Rheinland-Pfalz in den Händen der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Der Antrag der AfD-Landtagsfraktion argumentiert vor allem mit Zitaten aus dem Artikel „Dein Kind geht nicht aufs Gymnasium!“ aus der ZEIT vom 27. Februar 2025. Das hat mich aus zweierlei Gründen gewundert, wenn ich ehrlich sein darf. Zum einen hat mich gewundert, dass Sie die ZEIT als Kronzeugin für einen Ihrer Anträge aufführen. Das ist sicherlich nicht das, was viele in der AfD-Fraktion normalerweise lesen. Vor allen Dingen hat mich aber gewundert, dass Sie allen Ernstes diesen Artikel als Argumentation für den Antrag nutzen. Sie führen ein paar Zitate aus diesem Artikel auf, die sich aus Ihrer Sicht für Ihren Antrag aussprechen. Die Wahrheit aber ist – das hat jeder, der diesen Artikel damals vor einigen Wochen oder noch in Vorbereitung auf die Sitzung heute gelesen hat, gelesen –, dass sich der Artikel schon in der Unterüberschrift und im gesamten Verlauf ausgesprochen kritisch mit diesen Entwicklungen in Baden-Württemberg auseinandersetzt – Entwicklungen übrigens unter der grünen Kultusministerin Theresa Schopper. Die Unterüberschrift dieses Artikels lautet bereits – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „In Baden-Württemberg sollen jetzt Leistungstests statt der Eltern entscheiden, auf welche Schule ein Kind wechseln darf. Die ersten Ergebnisse sind überraschend schlecht.“ Weiter heißt es – ich zitiere –: „Der Test – gilt schon jetzt als mittlerer Flop.“ Dann kommt auch noch Ulrich Trautwein, Bildungsforscher an der Universität Tübingen, zu Wort und sagt, dass man die nicht gymnasialen Schulen systematisch attraktiver machen soll. Nur so könne man anspruchsvolle Lernziele für jeden Schüler definieren, ihn unterstützen und die Fortschritte kontrollieren. Genau darum geht es doch. Wir müssen die verschiedenen Schulformen in Rheinland-Pfalz attraktiver machen. Es müssen insbesondere die Realschule plus, die Berufsschule, nicht nur für die duale Ausbildung, aber vor allem für diese duale Ausbildung, attraktiver gestaltet werden. Wir brauchen ein differenziertes Schulsystem. Wir brauchen ein klares Ja zur Zukunft der Förderschule. Gymnasien oder Gesamtschulen für alle Schülerinnen und Schüler – das kann nicht die Lösung sein. In diesem Zusammenhang ist für uns als CDU-Landtagsfraktion RheinlandPfalz auch klar, wir müssen etwas am Übergang in den Schulstrukturen unseres Bundeslands verändern. Es gibt zu viele Kinder in unserem Bundesland, die bei einem Übergang von der Kita in die Grundschule oder eben von der Grundschule auf die weiterführende Schule Probleme haben. Die verpflichtende Grundschulempfehlung ist nicht das, was wir in Rheinland-Pfalz zuerst angehen müssen und ab dem nächsten Jahr auch angehen werden. Es geht darum, die Grundkenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen massiv zu verbessern. Wir stehen vor großen Herausforderungen für Rheinland-Pfalz, und da müssen wir auf ganz andere Aspekte reagieren als auf das, was im vorliegenden Antrag gefordert wird. Wir werden dem Antrag der AfD-Fraktion als CDU-Landtagsfraktion daher nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der Gruppe FREIE WÄHLER, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Satz Antrag fast zwei Seiten Begründung benötigt, ist das, um was es geht, sicherlich nicht einfach zu erklären. Diese Relation ist zugegeben originell. Auf den ersten Blick erscheint die ausführliche Darstellung der Probleme, die wir in unserem rheinland-pfälzischen Bildungssystem haben, angebracht. Doch bei näherer Betrachtung führt der eigentliche Antrag aus meiner Sicht auf die falsche Spur. Zweifellos haben Pädagogen in Bayern bei der Grundschulempfehlung mehr Einwirkungsmöglichkeiten als in Rheinland-Pfalz. Auch gibt es mit einem Notendurchschnitt von 2,33 striktere Vorgaben für den Besuch eines Gymnasiums. Doch so strikt, wie das Gesetz erscheint, ist es beim Blick auf die Details eben nicht; denn auch in Bayern können Eltern im Zweifelsfall erreichen, dass ihre Kinder zur Probe am Unterricht eines Gymnasiums teilnehmen. Das ganze System beruht eben nicht auf bewusster, starrer Selektion. Auch das bayerische Schulsystem ist auf Durchlässigkeit ausgelegt. Es wurde aus der Erkenntnis heraus konzipiert, dass junge Menschen einen unterschiedlichen Entwicklungsverlauf haben. Am Rande sei angemerkt, dass in Bayern mit Anna Stolz eine Freie Wählerin im Amt ist, deren Leistungen bundesweit fraktionsübergreifend anerkannt sind. Doch schauen wir auf Rheinland-Pfalz, wo befriedigende Leistungen in den Kernfächern Voraussetzung für den Übergang ans Gymnasium sind. Bekanntlich obliegt bei uns nicht Lehrern und Konferenzen, sondern den Eltern die verbindliche Entscheidung für den Weg ihrer Kinder. Dass Eltern nicht selten zu viel von ihrem Nachwuchs erwarten, liegt in der Natur der Sache. Doch genau deshalb wurde schon vor Jahrzehnten das Instrument der Orientierungsstufen geschaffen, in denen gegebenenfalls Nachjustierungen vorgenommen werden können. Selbst wenn es zu einer Rückstufung an eine Realschule plus kommt, ist das keine Katastrophe, ganz im Gegenteil. Das rheinland-pfälzische Bildungssystem ist so durchlässig, dass junge Menschen alles erreichen können, wenn sie es wollen und Eignung und Leistung stimmen. Welcher Weg ist also der richtige? Ist es sinnvoll, die Schrauben fester zu ziehen und dem bayerischen, thüringischen und brandenburgischen Weg zu folgen? – In 3 Minuten eine Antwort zu finden, ist nicht leicht. Untersuchungen haben zwar gezeigt, dass höherer Druck auch bei Grundschülern die Leistungsbereitschaft erhöht, allerdings in den meisten Fällen nicht ohne Nebenwirkungen, die sich in Form von Existenzängsten zeigen. Wir meinen, Schule muss Freude am Lernen bereiten und im besten Fall die Angst vor Rückschlägen nehmen. Wir brauchen allerdings ein Umdenken. Wir müssen die Eltern überzeugen, dass die Realschule plus und eine klassische Berufsausbildung oft der bessere Weg sein können. Kinder und Jugendliche sind nun einmal unterschiedlich talentiert. Der Weg übers Gymnasium und die Hochschule ist kein Erfolgsgarant für ein sorgenfreies Leben (Glocke des Präsidenten) – letzter Satz –, ganz im Gegenteil. Junge Menschen, die in einem System der Angst gefangen sind, werden nie gute Leistungen und Erfolge erzielen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Dr. Hubig.
Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum gehen Kinder eigentlich zur Schule? – Kinder gehen zur Schule, damit sie die Fähigkeiten und die Kompetenzen bekommen, die sie brauchen, um später ein erfülltes, erfolgreiches Leben zu haben, den bestmöglichen Abschluss zu erreichen, einen Beruf zu ergreifen, entweder zu studieren oder eine Ausbildung zu machen. Dafür ist neben vielem anderen Schule vor allem da. Wir haben Kinder, die in die Schule kommen und völlig unterschiedlich sind. Manche sind Durchstarter schon in der ersten Klasse und haben dann irgendwann in der Pubertät einen Durchhänger. Andere brauchen erst mal ein bisschen, bis sie weiterkommen. Sie starten erst in der vierten, fünften, sechsten oder achten Klasse durch. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen auf diese Kinder schauen, und sie müssen individuell gefördert werden. Wir müssen dort, wo wir mit den Kompetenzen, mit den festgestellten Standards, die Kinder haben, wenn sie aus der Grundschule kommen, nicht zufrieden sind, nachziehen. Deshalb haben wir ganz viele verschiedene Fördermaßnahmen eingeführt. Wir haben verbindlich gemacht, dass es „Lesen macht stark“ gibt. Wir haben verbindlich gemacht, dass es „Mathe macht stark“ gibt. Wir haben einen verbindlichen Grundwortschatz für unsere Kinder in den Grundschulen eingeführt, eine verbindliche tägliche Lesezeit. Wir haben mit den Lehrkräften und den Eltern gemeinsam dafür gesorgt, dass wir bei einer langfristigen Schul- und Unterrichtsentwicklung eine hohe Akzeptanz haben. Was hat das gebracht? – Es hat gebracht, dass wir beim letzten IQB-Bildungstrend, anders als fast alle anderen Länder in Deutschland, keinen negativen Trend hatten, sondern dass trotz Corona unsere Kinder in Rheinland-Pfalz ihre Ergebnisse in Deutsch und Mathematik stabil gehalten haben. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Besser müssen wir noch werden – das wissen wir –, aber ich habe Ihnen gerade schon einen Teil der Maßnahmen vorgestellt, die wir ergreifen wollen. Was macht die AfD? – Die AfD macht jedes Jahr dasselbe: 2019 verbindliche Grundschulempfehlung, Antrag der AfD, 2022 verbindliche Grundschulempfehlung, Antrag der AfD, 2025 verbindliche Grundschulempfehlung, Antrag der AfD. (Zurufe von der AfD) Es geht darum, hier immer so zu tun, als ginge es bei dem, was wir machen, nicht um Leistungsbereitschaft oder um Leistung. Ich kann Ihnen eines sagen, natürlich geht es mir darum – ich habe es gesagt –, dass Kinder in der Schule Kompetenz bekommen, dass sie etwas leisten. Kinder wollen auch etwas leisten. Sie sind kompetitiv. Sie wollen sich mit anderen Kindern vergleichen. Das ist gut und richtig so. Deshalb ist es aber auch genauso gut und richtig, dass wir die Kinder mitnehmen und nicht an einem Tag X sagen: Liebe Kinder, Ihr habt Pech gehabt, und jetzt geht der eine Weg in die Richtung und der andere Weg geht in die andere Richtung. Wenn wir nach dem vielgelobten Bayern schauen, das eine Grundschulempfehlung hat, sehen wir, in dem Bildungsbericht wird aufgeführt, dass im Jahr 2022 ungefähr ein Viertel aller sogenannten Abschulungen vom Gymnasium in der siebten und neunten Jahrgangsstufe auf Bayern entfielen. Trotz Grundschulempfehlung fragt man sich, wie das eigentlich sein kann, wenn man eine verbindliche Übergangsempfehlung hat und am Ende doch so viele Kinder in Bayern wieder zurück auf eine andere Schulart gehen. Ich sage Ihnen, da ist mir das System in Rheinland-Pfalz viel lieber; denn was machen wir? – Die Lehrkräfte schätzen die Kinder ein, und wir empfehlen den Kindern und Eltern die Schulart, die die Lehrkräfte für richtig halten, und die Eltern, die ihr Kind am besten kennen, entscheiden gemeinsam mit dem Kind, wo es hingeht, ohne Leistungsdruck, ohne dass es auf einen Punkt gelernt haben muss und mit der Perspektive, die dieses Kind hat und die dieses Kind entwickelt hat. Die AfD hält immer den Elternwillen so hoch und spricht immer von Erziehungsverantwortung der Eltern. In dem Punkt macht sie genau das Gegenteil. Sie nimmt den Eltern die Entscheidungsmöglichkeit. Sie meint, dass sie selbst weiß, wo Kinder hinmüssen, an einem klaren Raster gemessen. Am Ende geht es wie immer nur um eines: Es geht um Trennen, es geht um möglichst frühes Aussortieren, und es geht nicht um das, was wir wollen, nämlich dass Kinder mit guten Methoden, mit guter individueller Förderung möglichst viel aus ihrem Leben machen. Das schaffen wir. Dann sind es Kinder, die in die Ausbildung gehen, in den Beruf gehen, ins Studium gehen, egal, ob sie am Ende auf dem Gymnasium waren, ob sie auf der Integrierten Gesamtschule oder der Realschule plus waren. Das ist unser Weg, und es ist definitiv der bessere. Ich bin froh, dass alle Parteien gesagt haben, sie möchten diesen Antrag der AfD ablehnen – zu Recht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Stefan Thoma, FDP, und Jens Münster, CDU)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Paul das Wort.
Joachim Paul AfD
Frau Staatsministerin, das hörte sich etwas anders an als das, was Ihr Kollege uns entgegengeworfen hat: Wir seien einfach für mehr Leistungsdruck, würden die Kinder geringschätzen und sie einem unmenschlichen Druck aussetzen. Immerhin nehme ich zur Kenntnis, dass Sie sich doch zum Leistungsprinzip bekannt haben und das nicht einfach nur in Druck übersetzen. Das machen wir nämlich auch nicht. Ich kenne so viele Gymnasien – weil Sie auf das Thema „Abschulungen“ kommen –, die sagen: Wir haben hier einen gewissen Anspruch, gewisse Parameter, die wir einhalten wollen, wir bekennen uns zum Leistungsgedanken. – Wir müssen ganz ehrlich sein, dass die Schüler, die die Leistungen nicht erbringen, abgeschult werden müssen, um das Niveau an dem Gymnasium zu halten. Das ist nicht unmenschlich, das liegt im tiefsten Interesse dieser Gymnasien. Ich kann Ihnen diese Gymnasien alle nennen. Ich habe sehr viele Kollegen, die mir das berichten und sogar sagen, es ist notwendig, Wegweiser aufzustellen im Sinne von nachvollziehbaren, ehrlichen Noten. Noch einen Punkt, weil Sie gesagt haben, es gibt pubertäre Erscheinungen, es gibt Durchhänger. Das ist alles richtig. Die verbindliche Grundschulempfehlung ist auch kein perfektes System – das haben wir auch niemals behauptet –, aber Sie ist meines Erachtens der Garant dafür, die Differenzierung der Schulformen aufrechtzuerhalten. Es kann nicht unser Ziel sein – um diesen Punkt steuern Sie immer herum –, wie Sie sagen, alle Schulformen attraktiv zu machen, wenn wir nachher 6 0, 70 % am Gymnasium haben. Das ist eine Abstimmung mit den Füßen. Das kann doch so nicht sein. Ich meine, Sie verstärken diese Tendenz. Ich muss ganz ehrlich sagen, dann ergibt die Differenzierung im Schulsystem, selbst die, die Sie noch aufrechterhalten, keinen Sinn. Ich glaube, das kann nicht die Antwort sein. Wir wollen die verbindliche Grundschulempfehlung, um das Niveau und den Auftrag der Gymnasien zu erhalten und zu retten. Sie wollen das nicht. Das muss man den Wählern sagen. Letzter Satz: Wir haben vor Kurzem eine INSA-Umfrage gemacht. Davon werden wir berichten. (Glocke des Präsidenten – Zurufe des Abg. Sven Teuber, SPD) – Pöbeln Sie jetzt nicht rein! Wir haben eine Umfrage gemacht. Eine überwältigende Mehrheit ist für die Mehrgliedrigkeit. Eine überwältigende Mehrheit ist für die verpflichte nde Grundschulempfehlung. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich Staatsministerin Dr. Hubig das Wort.
Dr. Stefanie Hubig
Herr Paul, Sie sollten vielleicht ein bisschen besser der SPD zuhören und vielleicht hören, was wir gesagt haben. Kollege Scholz und ich haben genau das Gleiche gesagt. Wir wollen Leistung und Leistungsbereitschaft, aber wir wollen auch individuelle Förderung. Wir wollen, dass Kinder erste, zweite, dritte und vierte Chancen haben. Das ist unser Prinzip, nicht frühzeitiges Aussortieren und Trennen. Was Sie machen, ist nicht unser Weg. Deshalb sind wir völlig beieinander. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/11709 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Klare Regelungen für private Nutzung von mobilen Endgeräten an Schulen Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/11724 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat 1 Zusatzminute, insgesamt 4 Minuten. Es spricht Abgeordneter Helge Schwab für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung ist Fluch und Segen zugleich, und sie ist entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Trotz aller Vorteile müssen wir von Zeit zu Zeit über eventuelle Nachteile sprechen. Exemplarisch nenne ich an dieser Stelle die permanent drohende Reizüberflutung. Mögliche Folgen sind der scheinbare Zwang, ständig erreichbar zu sein, Konzentrationsschwächen, Änderungen im Verhalten, soziale Isolation und fehlende Muße, sich intensiv mit komplexen Zusammenhängen auseinanderzusetzen. Sie sind längst auch an unseren Schulen angekommen. Wir müssen uns deshalb fragen: Sind private mobile Endgeräte und der allgemeine Schulalltag überhaupt kompatibel? – Über Antworten auf diese Frage lässt sich trefflich streiten, meist mit zu viel Meinung bei recht wenig Ahnung. Sie alle kennen aus der aktuellen Presse die Ergebnisse aus Frankreich, Italien, Dänemark und Österreich. Was ist mit Deutschland? In Hessen will man mit dem Beginn des Schuljahrs 2025/2026 eine Änderung des Schulgesetzes herbeiführen, welche private Smartphones, Smartwatches und Tablets aus dem Grundschulunterricht verbannt. Kultusminister Armin Schwarz spricht offen von „Smartphone-Schutzzonen“. In einer ersten Debatte wurde über einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits gesprochen. Aktuell sieht es so aus, dass NRW und das Saarland bereits in naher Zukunft folgen könnten. In Rheinland-Pfalz stehen derzeit vor allem die Schulleitungen allein in der Pflicht. Für jede Schule kann es also eine individuelle Regelung geben, im Extremfall unterschiedliche Regelungen für Geschwisterkinder am selben Ort. Wir sollten ergebnisoffen die Pros und Kontras bewerten und uns die richtigen Fragen stellen. Wäre es vielleicht besser, eine landesweit einheitliche Regelung womöglich durch eine entsprechende Ergänzung des Schulgesetzes einzuführen? – Genau dieses Vorgehen fordern wir mit unserem Antrag. Allerdings müssen zuvor Experten gehört werden. Vielleicht finden wir einen breiten Kompromiss, der in die Zeit passt und auch in der Praxis erfolgversprechend ist. Wir FREIE WÄHLER sind keine Verbotsbewegung. Wir stehen für pragmatische Lösungen. Ein Verbot kann für uns deshalb nur die Ultima Ratio sein. Ein Kompromiss könnte auch so aussehen, dass es für Grundschulen und Unterstufen künftig schärfere Regelungen gibt, während es für die Mittel- und Oberstufen durchlässigere Lösungen geben kann. So könnte die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten an Schulen im Rahmen von Recherchen für Referate oder Projektarbeit vielleicht temporär gestattet werden – Modell Hessen. Sie sehen, ein durchgängiges Verbot sehen auch wir kritisch. Ich verweise auf die jüngere Medienberichterstattung, in der unter Hinweis auf wissenschaftliche Untersuchungen angesprochen wird, dass ein vernünftiger Einsatz dieser Geräte durchaus den Lernerfolg verbessern kann. So oder so, wir brauchen nicht nur eine ernsthafte Debatte, sondern auch die wissenschaftliche Expertise. Vor allem brauchen wir verbindliche Regeln. Wir dürfen unsere Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer nicht mit ihren Entscheidungen allein im Regen stehen lassen. Vor allem in unseren ländlichen Regionen, in denen der Schulleiter im selben Fußballoder Musikverein spielt, brauchen wir eine allgemeingültige Regelung. Über eine Anhörung im Ausschuss würden wir uns im Sinne der Betroffenen freuen. Wir beantragen deshalb Ausschussüberweisung. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Sven Teuber.
Sven Teuber SPD
„Adolescence“ ist im Moment einer der Streaminghits bei Netflix – eine Miniserie über die Auswirkungen von Cybermobbing und falscher Nutzung von Social Media und die Auswirkungen auf junge Menschen, Kinder und Jugendliche. In dieser Serie geht es darum, dass Cybermobbing so stark ausartet, dass ein Jugendlicher ein anderes Kind ersticht. Diese Serie wird im Moment den britischen Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt zur Frage der Auswirkungen von Social-Media-Nutzung, den Schwierigkeiten und vor allem Krankheiten, die sich daraus entwickeln können, wenn es tatsächlich zu übersteigerten Fehlanreizen, übersteigerten Körperidealen und Mobbing führt. Das müssen wir ernst nehmen. Ich glaube, das nehmen wir alle ernst, wenn wir diese Debatte seriös führen und uns miteinander mit denen auseinandersetzen, die dazu Expertisen aufgebaut haben. Es braucht dazu eine Befassung, aber über die Schulen hinaus. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, und es kann, wird und darf nicht allein bei Kindern und Jugendlichen abgeladen werden, sondern es sind erst einmal vorrangig wir Erwachsene und Eltern, die die Aufgabe haben, Kinder und Jugendliche zu schützen und gemeinsam dazu beizutragen, Medienkompetenz und einen gesunden Umgang mit diesen Angeboten im Netz zu erlernen. Man darf und kann niemals ein Kind mit einem Smartphone oder Tablet diesem weltweiten Angebot allein überlassen. Das ist nicht nur Aufgabe von Schule, sondern auch von Elternhäusern und von uns gemeinsam. Deswegen ist es aber richtig, dass auch in Schulen darüber geredet wird und dort Medienkompetenz, der Umgang damit und die Gefahren schonungslos thematisiert werden. In diesem Sinne ist es auch Aufgabe von Unterricht zu schauen: Wie kann man das sinnvoll einbauen, um eine kritische Distanz in einer digitalisierten Welt zu diesen Dingen zu bekommen? In dem Sinne sehe ich auch die Debatte über ein Verbot von Handynutzung, aber vor allem auch über die Frage einer Social-Media-Altersbegrenzung. Wir als SPD-Fraktion haben daher schon vor einigen Wochen eine Veranstaltung auf den Weg gebracht, die genau das beinhaltet, was der Antrag der FREIEN WÄHLER fordert. Wir machen eine Anhörung. Ich lade Sie herzlich gerne dazu ein – das ist sachlich gemeint –, nächste Woche Dienstag um 17 Uhr in hybrider Form. Falls Sie im Wahlkreis unterwegs sind, finden Sie vielleicht trotzdem die Zeit, sich mit Professor Zierer, Professor Aufenanger und vielen Gewerkschaften, Eltern, Lehrern und den Verbänden auseinanderzusetzen. Wir sehen die Kombination aus Medienkompetenz und einer Frage von Social-Media-Altersbegrenzung oder gar von Handyverboten in der Diskussion als wichtig an; denn alleine etwas zu verbieten, löst noch lange kein Problem in der Frage des Umgangs, wie es im Privaten nachher läuft. Wenn nur von 8 bis 15 oder 16 Uhr etwas nicht getan werden darf, muss ich trotzdem dafür sorgen, dass ab 16.05 Uhr eine Kompetenz vorliegt, zu Hause nicht darin zu versinken, was dieses World Wide Web uns anbietet. Dabei ist es unsere Aufgabe, gemeinsam zu schauen, dass das eine bildungsgerechte Aufgabe ist. In dem Sinne lade ich Sie dazu ein – nicht nur Sie, sondern alle, auch diejenigen, die dieser Debatte lauschen –, sich gerne bei uns anzumelden, um das nächste Woche Dienstag miteinander zu diskutieren. Die Kultusministerkonferenz hat bereits Anhörungen gemacht, die dieser Antrag fordert. Frau Ministerin, ich weiß, dass auch Ihr Ministerium mit Verbänden und Expertinnen und Experten über diese Anhörung der KMK hinaus im Austausch ist, so wie auch wir im Austausch sind. Ich freue mich, dass Sie an unserer Veranstaltung nächste Woche teilnehmen. In dem Sinne ist es, glaube ich, unser aller Aufgabe, dem als Fraktionen und Gruppen auch unabhängig von Anträgen im Plenum nachhaltig nachzugehen und trotzdem dieses Thema so ernst zu nehmen, dass ich Argumente abwägen muss. Ja, es gibt Argumente dafür, Schutzzonen in Schulen aufzubauen. Ja, das findet in Teilen heute auch schon statt. Nein, es reicht aber nicht, alleine hier mit einem Verbotsantrag oder Forderungen zu kommen. Die CDU hat jetzt verfristet einen Gesetzentwurf gebracht. Das alleine ist es noch nicht. Es braucht zuerst die Auseinandersetzung, (Glocke des Präsidenten) um dann zu schauen, wie es tatsächlich aussieht und was empfohlen wird. Das machen wir jetzt im Sinne des Schutzes von Kindern, aber auch im Sinne unser aller Aufgabe als Gesellschaft, Medienkompetenz überall hinzubringen und niemanden alleinzulassen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die CDU-Fraktion Abgeordnete Jenny Groß.
Jennifer Groß CDU
Sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Zwei Sachen vielleicht ganz kurz. Herr Kollege Teuber, wir haben nichts verfristet eingereicht, (Abg. Sven Teuber, SPD: Doch!) überhaupt nicht, sondern es war – – – (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) – Nein. Es war von Anfang an klar für das Mai-Plenum, weil nämlich die CDU-Fraktion das Thema „Umgang mit der privaten Handynutzung an Schulen“ seit Wochen und Monaten thematisiert, sich mit Experten besprochen (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) und dazu eine klare Haltung hat, nach dieser klaren Haltung einen Gesetzentwurf erarbeitet und diesen seriös eingereicht hat, der im Mai-Plenum an dieser Stelle in der ersten Lesung besprochen wird. Ich wüsste jetzt nicht, was da verfristet ist. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Zurufe von der CDU) – Überpünktlich, übergründlich, am Puls der Zeit. Als Zweites sage ich, die meiste Redezeit wurde eben darauf verwendet, über Social Media zu sprechen. Völlig d’accord, dass man darüber sprechen muss. Den Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER habe ich aber so verstanden, dass es um die private Handynutzung geht. Dieser möchte ich mich ganz gerne in meiner verbleibenden Redezeit widmen; denn darüber wird landauf, landab innerhalb und außerhalb von Deutschland gesprochen. Die Landesregierung erweckt aber aktuell so den Eindruck, dass sie sehr wenig macht, den Ernst der Lage noch nicht so ganz erkannt hat. Man entzieht sich eigener Vorschläge, genauso wie Kollege Teuber auch sehr wachsweich durch seine Rede gegangen ist. Man beharrt darauf, dass es aktuell keine gesetzliche Regelung gibt. Jeder darf, jeder kann machen, was er will, aber landeseinheitlich wird dort nichts gelöst. Was wir als CDU-Fraktion davon halten, ist ganz klar. Wir wollen eine landeseinheitliche Regelung für die private Nutzung der Endgeräte an den Schulen. Deswegen haben wir nämlich einen Gesetzesantrag eingereicht, (Abg. Sven Teuber, SPD, und Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verfristet!) der entsprechend im Mai beraten wird. (Beifall bei der CDU –
Sven Teuber SPD
Ihr habt Euch halt nicht getraut heute! – Weiterer Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Glocke des Präsidenten) – Herr Kollege Teuber, dafür kann ich nichts. Mit unserem Vorschlag, (Abg. Sven Teuber, SPD: Verfristet!) mit unserem Gesetz setzen wir uns für ganz klare landeseinheitliche Regeln ein, die Schülern, Lehrern und Eltern helfen. Unser Vorschlag schafft nämlich Rechtssicherheit. Er macht Schule zu einem geschützten Lern- und Sozialraum – genau das, was Schule sein muss, wenn Lernen gelingen soll. (Beifall bei der CDU –
Sven Teuber SPD
Das steht aber gerade gar nicht zur Debatte!) Daher ist der Antrag wirklich gut gemeint, liebe Gruppe FREIE WÄHLER, aber noch nicht so ganz gut gemacht, weil wir als CDU-Fraktion eben schon diesen Gesetzentwurf mit auf den Weg gebracht haben. Damit einher geht selbstverständlich auch, dass dazu im Ausschuss eine Anhörung erfolgt. Wir sind eben den Schritt weiter. Was wir vor allen Dingen wollen: kein „Weiter so“ in Rheinland-Pfalz. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf. Das bestätigen uns nämlich auch sämtliche Gesprächspartner, die sich dringend eine landeseinheitliche Regelung wünschen. Wir als CDU haben zugehört, haben verstanden, gearbeitet und gehandelt. (Abg. Sven Teuber, SPD: Verfristet! Verfristet!) Man kann sich auch ein sehr gutes Beispiel an dem Kollegen Armin Schwarz nehmen, der mit seiner rot-schwarzen Regierung zum nächsten Schuljahr ein solch dringend benötigtes Gesetz in Hessen auf den Weg bringen wird. Rheinland-Pfalz kann im Mai mit uns als CDU-Fraktion diesen entsprechend ebenso bestreiten, Fakten schaffen. Wir als CDU lamentieren nämlich nicht, sondern wir handeln. Ich werbe nämlich heute schon für unseren Antrag und dafür, dass an den Schulen der Kopf an und das Handy aus sein soll. Klare Regeln helfen allen. Vielen Dank. (Beifall der CDU –
Sven Teuber SPD
Zum Antrag hast Du nichts gesagt! Zum Antrag hast Du gar nichts gesagt!)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Redefolge fort. Es spricht für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Daniel Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Smartphones sind Alltag für uns alle. 95 % der 14‑Jährigen haben heute ein Smartphone. Das ist mehr als nur ein Medium. Das ist das Leben, der Alltag. Kann man das Leben aus den Schulen verbannen? – Nein. Sollte man das Leben aus den Schulen verbannen? – Erst recht nicht. Natürlich gibt es Probleme beim Thema „Medienkonsum“, beim Thema „Handynutzung“, beim Thema „Social Media“. Das ist überhaupt gar keine Frage, aber die Antwort darauf kann doch nur die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen sein, und zwar möglichst früh und von Kindesbeinen an, und nicht die pauschale Forderung, wie sie hier erhoben wird: Handyverbot, und dann wird alles besser. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie eigentlich, wie das bei den Kindern und Jugendlichen ankommt? – Das ist deren Leben, deren Alltag. Handyverbot, Verbot meines Lebensstils, meines Alltags. Einfach ein plumpes Verbot? – Wundern Sie sich nicht, dass sich die jungen Leute nicht mehr abgeholt fühlen. Das ist der völlig falsche Weg. Es ist der völlig falsche Weg. Im Übrigen erinnert es mich an Debatten im frühen 16. Jahrhundert über die Einführung von Büchern an Schulen. Die wurden auf einem ähnlichen Niveau geführt. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –
Marcus Klein CDU
Ei, ei, ei!) Ich will Ihnen nur sagen, dass wir über eine Medienrevolution reden, mit vielen, vielen positiven Seiten, aber auch mit vielen Schattenseiten. Das Gegenteil muss doch der Fall sein. Der Einsatz von neuen Medien muss die Regel werden, auch in Schulen und Bildungsinstitutionen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich habe in der Debatte um das Handyverbot manchmal das Gefühl, hier redet die Generation Intel 386 über die Generation TikTok. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen aber mit der Generation TikTok reden, wenn wir die jungen Leute mitnehmen wollen; denn es bringt doch nichts, wie Kollege Teuber sagt, wenn die Kinder in der Ganztagsschule sind und demnächst sehr viele Kinder mit Anspruch in der Grundschule, acht Stunden. Sie verbieten acht Stunden das Smartphone und wundern sich dann, dass ab dem Nachmittag eine wilde Nutzung stattfindet. Wer soll es denn dann diesen Kindern beibringen, bei denen sehr oft auch zu Hause ein falsches Vorbild herrscht, bei denen dann zu Hause nur noch vor dem Ding gehangen wird? – Das kann doch am Ende bei vielen Kindern und Jugendlichen nur die Kita, nur die Schule sein, und zwar schon in der Grundschule, aber erst recht in der weiterführenden Schule. So müssen wir an die Probleme, die definitiv da sind, herangehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wer sich hier einfach nur hinstellt und ein Handyverbot fordert, hat für die Probleme, die da sind, keine Lösung, stößt jungen Leuten vor den Kopf. Im Gegenteil, der wird die Probleme nur weiter verschärfen, weil genau diese irreguläre Nutzung dann sozusagen perpetuiert und eben nicht gelernt wird. Diese Dinger, Frau Groß, sind heute so schlau, die können das alles. Die können Altersgrenzen festlegen, die können gewisse Nutzungsverhalten implementieren. Das ist alles schon möglich. Die sind nämlich viel, viel cleverer als manche Politiker, die darüber sprechen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe von der CDU: Oh!) Stattdessen finde ich den Weg absolut richtig, dass das in den Schulgemeinschaften entschieden wird. Es gibt verdammt viele Schulen, die das verdammt gut geregelt haben. Da wird natürlich nicht das Handy zum privaten Gebrauch während der Unterrichtsstunde benutzt, natürlich nicht. Was wir klären müssen, sind praktische Fragen. Zum Beispiel die Frage: Wenn die Handys eingesammelt werden, wie werden sie eingesammelt? – Das sind Eigentumsrechtsfragen. Es auch völlig egal, ob das zur Regel oder zu Sanktionen gehört. Was passiert, wenn hinterher ein Kratzer darauf ist? Wie klären wir Haftungsfragen, sodass nicht am Ende die Lehrkraft in die Haftung kommt? Das sind die praktischen Fragen, die sich am Ende stellen, aber einfach nur zu sagen „Die Dinger werden verboten; wir sperren das Leben aus den Schulen aus“: (Zurufe von der CDU) Tut mir leid, das ist einfach keine Lösung. Das ist einfach gar keine Lösung. Die Schule ist dafür da, auf das Leben vorzubereiten. Wenn 95 % der 14Jährigen ein Smartphone besitzen, gehört auch die Nutzung von Smartphones selbstverständlich in unsere Schulen, und zwar eingebettet in pädagogische Konzepte und so, wie es die Schulgemeinschaften vor Ort praktikabel regeln. Dafür müssen wir Hilfestellungen geben und Anreize setzen. (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Ein pauschales Handyverbot ist am Ende aber bildungs- und sozialpolitisches Mittelalter. (Heiterkeit bei der CDU) Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Es erfolgt eine analoge Kurzintervention von Kollegin Jenny Groß. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU) Auch das gibt es bei uns. Nicht alles ist digital. Deswegen erteile ich Abgeordneter Jenny Groß für die CDU-Fraktion das Wort.
Jennifer Groß CDU
Herr Präsident, ganz herzlichen Dank. – Das ist das Schöne und das Richtige. Ich verweise da sehr gerne auf meine Fraktion. Dort sprechen wir miteinander, dort diskutieren wir miteinander. Wir reden mit Experten, mit Schülern, mit Eltern, mit Verbänden, mit Gewerkschaften. Gerade eben haben wir mit einer sehr großen Gruppe am Girls’ und Boys’ Day geredet, die genau das zum Thema hatten: Wie gehen wir damit um? Wir haben dort auch – die CDU ist modern – per QR-Code eine anonyme Umfrage gemacht. Das kann die CDU, und zwar direkt eine spontane Idee haben und umsetzen, zack. Die Mehrheit der Anwesenden, was möchte sie, Herr Kollege Köbler? – Ach ja, sie möchte das Handy nutzen, aber sie möchte klare Regelungen haben, weil sie selbst sagt: Es stört mich, es lenkt mich ab. Ich möchte das, was privat ist, auch wirklich in meiner Freizeit machen. Ich möchte im Unterricht lernen. Ich weiß, dass das vielleicht für den einen oder anderen Grünen nicht ganz das ist, was er möchte. Genau das ist es aber. Niemand von uns schließt die digitalen Endgeräte aus und sagt, das ist Teufelszeug, im Gegenteil. Wir müssen unsere jungen Menschen dafür ausbilden. Das wollen wir. Es geht hier um die private Nutzung. Das Leben findet draußen statt, eben nicht nur online. Bei dem ein oder anderen vielleicht schon, was ich gerade eben hier gehört habe. Das dürfen sie aber dann mit sich selbst klären. Danke. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Daniel Köbler das Wort.
Daniel Köbler GRÜNE
Experten haben junge Leute gefragt, ob es sie ablenkt, wenn ihr Handy klingelt. (Abg. Thomas Barth, CDU: Logisch!) Gut, das lenkt auch mich ab. Ich brauche keine Expertenanhörung, um zu wissen, wenn ein Handy klingelt, dass es ablenkt. Die Frage ist aber doch, welches Signal wir aussenden. Das ist doch die Frage. Es geht doch nicht darum zu sagen, die private Nutzung des Handys und zu jedem Zweck im Unterricht ist etwas Gutes. Das habe ich überhaupt nicht gesagt, sondern ich habe gesagt, dass sich die Regeln, wie man damit umgeht, in der Schulgemeinschaft angeeignet werden müssen und gemeinsam gelernt werden muss und dass es eben nicht pauschal landesweiter Handyverbote bedarf. Das ist alles, was ich gesagt habe. Frau Groß, es ist doch toll, wenn Sie das mit QR-Code und Abstimmung gemacht haben. Dann lassen Sie es uns doch so in den Schulgemeinschaften auch möglich machen, dass sie es genauso abstimmen, wie sie es denn gern machen würden, in welcher Klassenstufe, in welchen Fächern, und dann immer wieder überprüfen, ob die Regeln, die wir haben, für uns praktikabel sind und ob wir noch die entsprechende Akzeptanz haben. Das ist der richtige Weg, demokratisch zu erlernen, wie man damit umgehen kann. Dafür werbe ich, dafür plädiere ich, und ich weiß, dass es in vielen Schulen sehr gut läuft. Das ist der Punkt. Das bringt am Ende viel mehr für die Medienkompetenzerziehung, wenn Sie die Kinder und Jugendlichen dabei mitgestalten lassen, wie genau die Handyregeln entsprechend aussehen, und das ist mein Plädoyer. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium! Lieber Herr Kollege Köbler, ich muss sagen, ich würde Ihnen für diesen Vortrag eine 3– geben. (Zurufe aus dem Hause: Oh! – Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Es waren einige differenzierte Gedanken darin, das muss man sagen, natürlich noch verbesserungswürdig, klar. Tatsächlich ist aber die Frage: Gehört das Handy zum Leben oder nicht? – Dazu sagen wir als AfD-Fraktion, natürlich, es gehört zum Leben dazu, und wir würden auch sagen, dass das Handy, Smartphone, Schlauphone an weiterführenden Schulen durchaus in den Unterricht eingebaut werden kann. Das finden wir auch. Das ist gar kein Problem. Allerdings müssen wir auch die bildungspolitische Debatte in den Nachbarländern betrachten. Dort wird intensiv über das Handyverbot diskutiert, und es wird teilweise ein Handyverbot beschlossen, weil man sich Gedanken über das Zerstreuungs- und Ablenkungspotenzial macht. Das ist der Pferdefuß bei der Handynutzung, und ich würde sagen, daher muss man genau darauf schauen, ob das Handy nicht dem Unterrichtserfolg abträglich ist. In Italien zum Beispiel ist die Nutzung von Mobiltelefonen während des Unterrichts verboten. Die Begründung des Bildungsministers, der übrigens von der Lega gestellt wird: Die Nutzung lenkt vom Lernen ab. – Ja, der Bildungsminister wird von der Lega gestellt, also daher kann man schon einmal eine gewisse Substanz annehmen. Die neue österreichische Regierung sieht das ähnlich. Im März 2025 erklärte Bildungsminister Christoph Wiederkehr von den NEOS – ich zitiere –: Eine handyfreie Zone in der Schule steigert den Lernerfolg und fördert das soziale Miteinander. Besonders eindrucksvoll ist die Kehrtwende in Dänemark. Ich meine, unsere Fraktion, wir sind politisch gesehen sowieso Dänen. Dazu ist seit dem 4. März 2025 online auf welt.de zu lesen – ich zitiere –: „Das dänische Smartphone-Verbot soll umfassend sein. Eine komplette Verbannung der Geräte aus dem schulischen Raum ist vorgesehen. Auch in den Pausen wäre eine Nutzung danach streng verboten.“ Interessant. Das ist besonders deshalb so eindrücklich, weil Dänemark lange Zeit als Vorreiter bei der Digitalisierung von Schulen galt. Seit einigen Jahren vollzieht es aber eine drastische Kehrtwende. – Alles nachzulesen in der WELT. Der dänische Kulturminister begründet das damit, dass – ich zitiere erneut –: „Bildschirme vielen unserer Kinder ihre Kindheit nehmen.“ Es geht bei diesem Thema also tatsächlich auch um die Verbesserung der Lernleistung – Dänemark kann sowieso als Vorbild dienen –, selbstbewusstes Auftreten gegenüber der übergriffigen EU, die Absage an den Euro und eine vernunftgeleitete Migrations- und Integrationspolitik. Dies ist also meines Erachtens ein Grund, genau hinzuschauen. Wir als AfD-Fraktion haben unseren Standpunkt schon längst klargemacht. Das können Sie nachlesen, im August 2018 ins Plenum eingebracht – Drucksache 17/7036 –. Der Titel lautet: „Mehr Unterrichtsqualität und soziale Kompetenz – landesweites Handyverbot an Grundschulen“. Auch bei diesem Thema sind wir also Vorreiter gewesen. Seit fast sieben Jahren fordern wir ein landesweites Handyverbot an Grundschulen. Warum ist uns das so wichtig? – Ich möchte das näher erläutern. Ein Handyverbot an Grundschulen trägt dazu bei, die Unterrichtsqualität zu erhöhen. Durch eine klare Regelung erhalten die Lehrer zudem Handlungssicherheit. Die Zahl von Verstößen wird abnehmen. Wenn ein Handyverbot für das ganze Schulgelände gilt, stärkt man auf dem Pausenhof die soziale Kompetenz der Kinder und mindert das Mobbing-Risiko. Wir haben gerade eben eindrücklich etwas über das Phänomen Cybermobbing gehört. Der Vereinzelung wird entgegengewirkt, weil Gespräche, Spiel und ganz allgemein der Austausch in der Gruppe mehr an Raum gewinnen. Das steigert die soziale Kompetenz und die Kommunikationsfähigkeit der Kinder und fördert damit in hohem Maß die Klassengemeinschaft. Leider hat sich die Landesregierung bislang nicht bewegt. Ja, wir wissen, dass in Rheinland-Pfalz ein Handyverbot grundsätzlich möglich ist, aber es ist nicht effizient und auch nicht sinnvoll, wenn jede Schule für sich einen aufwendigen Kampf mit hitzigen Diskussionen und Widerständen führen muss. Die Schulen brauchen ein starkes Signal und klare Vorgaben seitens des Landes. Das Land darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen und dieses wichtige Thema an die Schulen abschieben. Daher unser Appell an die Bildungsministerin: Gehen Sie das Thema endlich an. Nehmen Sie sich ein Beispiel an unseren europäischen Partnern, die zumindest eine Kehrtwende dort vollzogen haben, die eindrücklich ist, über die man sprechen muss und die nachdenklich macht. Wir sagen aber auch – ich denke, das ist unser differenzierter Ansatz –, in den weiterführenden Schulen bzw. in den Schulen der Sekundarstufe II wollen wir das Handyverbot per se nicht. Ich glaube – darin würde ich sogar Kollegen Köbler Recht geben –, dass man es sinnvoll in den Unterricht einbauen kann und mit den Schülern Regeln festlegen kann und sollte. Ich glaube aber, dass wir gerade in dem Bereich für unsere Jüngsten und Kleinsten meines Erachtens für mehr soziale Kompetenz sorgen müssen, und dort hat diese Frühdigitalisierung nichts verloren. Das ist unsere Position. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.
Stefan Thoma FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ehrlich gesagt ein bisschen verwirrt über diese Diskussion, die wir gerade führen; denn irgendwie reden wir an der Realität vorbei, und das gleich in zweifacher Weise. Das eine ist die Idee, wir könnten die Realität einfach durch ein Verbot aussperren. Die Realität ist da, ob uns das nun gefällt oder nicht. Wir alle in diesem Saal haben Smartphones, und wir benutzen sie aus einem guten Grund: weil es mehr bringt, als dass es schadet, und genau das ist es, was wir unseren Kindern vermitteln müssen. Es bringt nichts, ihnen irgendetwas beizubringen, indem man es ihnen wegnimmt. Durch Nichtbenutzung hat noch nie jemand etwas gelernt. Das gilt auch für andere Dinge, die wir im Leben tun. Wenn wir das Autofahren lernen, machen wir es nicht trocken in der Theorie, indem man uns die Autoschlüssel wegnimmt, sondern indem man uns hinters Steuer setzt und mit uns gemeinsam das Fahren lernt. Wenn wir das Essen mit Messer und Gabel lernen, machen wir das nicht, indem wir Kindern das Besteck wegnehmen, sondern indem man sie dabei begleitet, wie sie damit das Essen lernen. Genauso ist es eben auch im Umgang mit allen möglichen Medien, und das Smartphone ist nur ein weiteres Medium in dieser Welt, dessen Umgang man lernen muss, das man einzusetzen lernen muss. Deswegen ist jede Form von Verbot grundsätzlich zunächst einmal keine gute Idee. Auf der anderen Seite diskutieren wir deswegen an der Realität vorbei, weil wir Jahre zu spät sind für die Diskussion, die wir gerade führen. Die Realität ist doch eigentlich, dass in sämtlichen Schulen Regelungen schon bestehen, und zwar über die Hausordnung, getroffen von Lehrkräften, Schulleitungen, Vertretungen der Schüler und der Eltern, verbindliche Regeln, die an jeder Schule gelten. Diese Regeln sind nicht erst gestern oder irgendwann letztes Jahr erlassen worden, sondern in der Regel schon einige Jahre zuvor. Diese Regeln sind dort verbindlich. Wir haben gesehen, welch großer Vorteil das ist, wenn man es vor Ort regeln kann, als Corona uns sehr viele Auflagen machte und man kreativ werden musste, wie man Dinge umsetzen kann. Damals konnten Schulen für sich allein beschließen, was man ändern muss, damit man das Handy zum Beispiel als eine Möglichkeit des Unterrichts einsetzen konnte. Das ist alles bereits geregelt. Der Antrag ist im Prinzip ein Misstrauensvotum gegen die Entscheidungskompetenz in den Schulen, gegen Lehrkräfte, gegen Schulleitungen, gegen Schüler und gegen die Eltern. Das geht an der Realität vollkommen vorbei. Was wir heute diskutieren, ist eigentlich bereits geregelt. Wir müssen aber doch auch für die Zukunft flexibel bleiben. Wenn wir jetzt ein Gesetz machen und etwas festlegen, dauert es Jahre, bis wir es im Zweifel ändern. Wir haben gerade die KI vor der Tür stehen. Momentan ist das Thema „Künstliche Intelligenz“ überhaupt nicht eingeplant. Wir müssen aber wahrscheinlich mit der fortschreitenden Entwicklung der KI immer wieder spontan neue Regeln einbauen, und das können die Schulen vor Ort viel besser. Das können sie viel besser tun, angepasst an die verschiedenen Altersstufen, sie können es angepasst an die Schulsituation, an die Ortschaften, an die technischen Möglichkeiten tun. Dazu brauchen wir kein allgemeines Gesetz, das überall identisch ist und allenfalls nur für die Hälfte überhaupt passt, sondern das kann jede Schule für sich regeln. Da gibt es keinen weiteren Regelungsbedarf. Wir als Freie Demokraten sind sowieso grundsätzlich nicht gerade die größten Freunde von Verboten. Darüber werden die meisten wahrscheinlich wenig überrascht sein. Vorliegend ist es aber doch eine tolle Möglichkeit, die Eigenständigkeit von Schulen wie auch die Eigenständigkeit von Eltern und Schülern zu fördern. Es ist doch nicht so, dass wir über ein Schwarz-Weiß-Verbot diskutieren. Das ist eben aus der Diskussion schon herausgekommen. Es geht nicht um ein Komplettverbot oder eine Komplettnutzung ohne jede Regel. Natürlich gibt es an jeder Schule Regeln, so wie es auch zu Hause Regeln im Zuge der Erziehung gibt, wie man Dinge benutzt oder wie man sie nicht benutzt. Es gibt auch entsprechende Konsequenzen. Der Kollege hat es soeben angesprochen. Wir müssen vielleicht einmal darüber reden, wie man diese Konsequenzen rechtssicher machen kann. Das sind aber doch ganz andere Diskussionen. Wenn wir den Schulen helfen wollen und damit auch den Schülern und den Eltern, sollten wir vielleicht doch lieber an einer Fortbildung arbeiten. Wir haben ein digitales Kompetenzzentrum im Land. Das haben wir aufgebaut. Wir haben es ausgebaut, und dort wäre der Ansatzpunkt zu sagen, lasst uns doch an der Stelle bessere Fortbildungsangebote für die Lehrkräfte einbringen, aber auch für die ganzen Schulgemeinschaften, damit man zum Beispiel den Einbau von KI als nächste Stufe viel besser umsetzen kann. Wir brauchen das nicht als Verbot, wir brauchen es als Chance. Wir müssen es als Chance sehen, und ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, das Handy ist ein Werkzeug. Wir haben das Beispiel mit Büchern gehabt, aber auch mit Stiften und ähnlichen Dingen. Wir lernen, mit all diesen Werkzeugen umzugehen und sie vernünftig zu verwenden. Natürlich kann ich alles auch missbräuchlich verwenden. Ein Schüler kann aus einem Stift ein Wurfgeschoss machen. Das soll er nicht tun, deswegen greifen wir regulierend und erzieherisch ein. Dasselbe gilt für Handys. Wenn sie falsch und missbräuchlich eingesetzt werden, muss man entsprechend pädagogisch eingreifen, aber nicht durch Gesetze. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Nun spricht fraktionsloser Abgeordneter Schmidt.
Martin Louis Schmidt fraktionslos
Herr Präsident, werte Kollegen! Es ist gut und inhaltlich gesehen mehr als überfällig, dass die Gruppe FREIE WÄHLER heute dieses Thema auf die Agenda des rheinland-pfälzischen Landtags gesetzt hat. Schade nur, dass diese Initiative von der antragstellenden Fraktion rhetorisch nicht engagierter vorgetragen wurde; denn das Fehlen einheitlicher, für alle Schulen verbindlicher Vorgaben zum Umgang mit privaten Handys während der Unterrichtszeit sorgt dafür, dass alle Beteiligten – Schüler, Lehrer, aber auch Eltern – mit unnötigen, dem Lernerfolg abträglichen Reibungen zu kämpfen haben. Da meine Frau als Lehrerin arbeitet, weiß ich bei diesem Thema ganz genau, wovon ich spreche. Doch nicht nur Pädagogen können sich lebhaft vorstellen, wie schwierig es ist, einen möglichst alle Schüler erreichenden Unterricht zu gestalten, wenn von diesen mehr oder weniger viele fortwährend durch ihr Daddeln abgelenkt und unaufmerksam sind und ständig nach unten schauen, statt den Blick auf den Lehrer, die Tafel oder die Mitschüler zu richten. Auch wer im rheinland-pfälzischen Landtag oder in anderen Parlamenten am Redepult steht und die geballte Unaufmerksamkeit oder gar das ostentative Desinteresse vieler, in ihre Smartphones vertiefter Abgeordnetenkollegen wahrnimmt, weiß, wovon ich spreche, selbst wenn es mancherlei gute Gründe für diese Verhaltensweisen gibt. Der dringend gebotene, mit einer unmissverständlichen Anweisung verknüpfte Verbleib aller privaten Handys in den Schultaschen während der gesamten Unterrichtszeit, also von frühmorgens bis in die Mittagsstunden, ist in der Praxis leider alles andere als einfach durchsetzbar. Genervte Lehrerinnen und Lehrer müssen dies unter Berufung auf die ablenkenden und störenden Einflüsse des Handykonsums zunächst einmal bei ihren Schulleitungen vorbringen und gegebenenfalls durchsetzen, und auch wenn Letztere eine klare Regelung für die eigene Schule erlassen, sind die Diskussionen und Zuwiderhandlungen damit noch längst nicht beendet. Das Suchtpotenzial ist immens, die Einsicht in die Notwendigkeit bei einigen Eltern nicht gegeben, und der Verweis auf andere Schulen, in denen nicht mit der nötigen Konsequenz gehandelt wird, naheliegend. All das ändert sich auch dann nicht unbedingt, wenn nach außen klar kommuniziert wird, dass Handys ebenso wie Tablets oder Laptops selbstverständlich gezielt für Unterrichtszwecke eingesetzt werden können, wenn dies den jeweiligen Lehrkräften sinnvoll erscheint. Darüber hinaus kommt mit den Unklarheiten über die Freigabe der Handynutzung außerhalb der Klassenzimmer und während der Pausenzeiten ein weiteres lästiges Konfliktfeld hinzu. Landeseinheitliche, verbindliche Regelungen würden solche Unsicherheiten und überflüssige Widerstände gegen Handynutzungsverbote mit Sicherheit minimieren und zum Vorteil aller das Unterrichtsniveau verbessern. Andere Staaten, aber auch andere deutsche Bundesländer haben das längst erkannt, worauf der Antragstext zu Recht hinweist und was Kollege Paul hier aus guten Gründen vertieft hat. Der Forderung der FREIEN WÄHLER, eine Expertenanhörung zur konkreten Umsetzung der Handhabung privater mobiler Endgeräte an allen Schulen durchzuführen, stimmen wir als Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ zu (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ihr seid keine Gruppe!) und wünschen uns im Sinne des Gesagten eine einheitliche einschränkende Regelung seitens der Landespolitik. Dazu wird es dann möglicherweise im Mai-Plenum mit dem geplanten CDU-Antrag kommen. Wir regen überdies an, sich ernsthaft mit den Beweggründen der Initiative des hessischen CDU-Bildungsministers Armin Schwarz auseinanderzusetzen, der ein mögliches umfassendes Handyverbot an Schulen auf die Agenda der Bildungsministerkonferenz gesetzt hat; denn wir wissen zwar alle, dass sich gerade junge Menschen mit dem Digitalisierungszeitalter, seinen Techniken, Chancen, aber auch den Gefahren gerade im Zuge ihrer schulischen Ausbildung beschäftigen müssen. Da hat Kollege Köbler recht. Wir wissen oder ahnen aber zumindest ebenfalls, dass es im Sinne wichtiger Grundprägungen wie der Konzentrationsfähigkeit oder der sozialen Kompetenz in der analogen Wirklichkeit und nicht zuletzt aus gesundheitlichen Gründen sehr sinnvoll erscheint, Freiräume vom ansonsten allgegenwärtigen digitalen Zugriff zu schaffen. Immerhin hat selbst die SPD die Relevanz des Themas – offenbar im Unterschied zu den Grünen – erkannt. Anders wäre es nicht zu erklären, dass nur wenige Schritte vom Abgeordnetenhaus entfernt ein Plakat hängt, mit dem für eine Veranstaltung der Landtagsfraktion am kommenden Dienstag geworben wird, in der vorrangig die Frage diskutiert werden soll, ob wir ein Handyverbot an Schulen brauchen. Kollege Teuber hat hier für diese Veranstaltung bereits Werbung gemacht, und ich persönlich überlege auch, daran teilzunehmen und der Einladung zu folgen. (Zuruf von der SPD: Oh je!) – Ob Sie mich haben wollen, ist ein anderes Thema, aber ich komme gerne. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist eine öffentliche Veranstaltung, wir haben da kein Problem!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, insbesondere an jene Kollegen, die mir tatsächlich zugehört und nicht die ganze Zeit auf ihre Handys geschaut haben. Danke.
Hendrik Hering
Kollege Schwab hat sich gemeldet. In der Tat haben Sie noch 19 Sekunden Redezeit. Es empfiehlt sich, sich knapp und prägnant auszudrücken. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Es freut mich, dass unser Antrag einen solchen Diskussionsbedarf auslöst, leider aber, wie vorausgesagt, mit verhältnismäßig zu viel Meinung. Lassen Sie uns gemeinsam ergebnisoffen mit Expertenmeinungen aus einer Anhörung eine gemeinsame Lösung erarbeiten. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und stopp!) Wir wollen eine Lösung, kein striktes Verbot. Stimmen Sie unserem Antrag auf Überweisung zu. Der Bedarf ist, wie man gemerkt hat, spürbar. Danke. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Bildungsministerin Dr. Hubig.
Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir das Thema „Handynutzung, Handyverbot, Handyeinschränkung“ hier so kontrovers diskutieren. Ich glaube, es ist gut, sich Gedanken darüber zu machen, weil es keine einfachen Antworten gibt. Liebe Frau Groß, ich nehme Ihnen auch ab, dass Sie innerhalb der CDU über dieses Thema diskutiert haben. Sie haben uns das dargestellt – lange Diskussionsprozesse, Anhörungen von Sachverständigen und von Expertinnen und Experten, Beteiligung verschiedener Player. Ich muss Ihnen sagen, ehrlich gesagt erstaunt es mich aber schon ein bisschen, dass nach Ihrem langen Beteiligungsprozess dann tatsächlich am 31. März ein Gesetzentwurf herauskommt, der wortgleich mit dem der hessischen Regierung vom 24. März ist. Da könnte man jetzt auch darüber nachdenken, ob sie nicht einfach mit Copy und Paste das meiste herausgenommen und uns das noch einmal vorgelegt haben. (Abg. Sven Teuber, SPD: Was? Nein! So was würden die doch nie machen! –
Gordon Schnieder CDU
Lesekompetenz ist wichtig!) So viel dazu. Ich finde, wenn man hier schon ehrlich diskutiert, sollte man auch bei der Wahrheit bleiben. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, wir sehen bei dieser Diskussion, dass es gar nicht so einfach ist, sich für die eine oder die andere Seite zu entscheiden. Warum ist das so? – Weil das Thema ganz viele Facetten hat. Private Handynutzung findet nicht nur in der Schule statt. Wir wissen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene natürlich auch am Nachmittag, am Abend und am Wochenende Handys nutzen. Wenn man davon ausgeht, dass man das Handy verbieten, die Nutzung des privaten Handys in der Schule einschränken will, dann ist das garantiert keine Lösung für die Gefahren der Digitalisierung. Ich glaube, es ist auch ganz deutlich geworden, dass wir den verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones, mit Social Media, mit der Frage, wie viel Bildschirmzeit Kinder und Jugendliche eigentlich haben sollen, aber auch der Umstand, dass die Nutzung von Smartphones bedeutet, dass man auch partizipiert – – – Gerade für Jugendliche ist das ein Mittel, sich zu beteiligen, zu partizipieren. Ich finde, in einer Demokratie kann es nicht sein, dass man bestimmte Altersgruppen komplett von bestimmten Medien ausschließt. Das geht nicht. Ich finde auch, wenn man auf den Bundeselternrat schaut, dann sieht man, dass auch dort die Eltern eine durchaus differenzierte Betrachtungsweise haben. Sie sagen, wir brauchen mehr Medienkompetenz. Das ist das, was auch wir sagen, und zwar bei den Schülerinnen und Schülern, aber offen gestanden auch bei den Erwachsenen; denn die Eltern, die Erwachsenen sind Vorbilder. Wir sind Vorbilder. Wenn wir irgendwo einmal in ein Restaurant gehen, sehen wir regelmäßig, dass die 1 und 2Jährigen am Tisch sitzen und ein Tablet vor sich haben, während sich die Eltern im besten Fall unterhalten. Auch da kann man darüber nachdenken: Ist das eigentlich kompetente Mediennutzung, und was machen wir als Erwachsene eigentlich? Was geben wir eigentlich für ein Bild ab? Dann einfach nur damit zu reagieren und zu sagen, in der Schule dürfen die Kinder die Handys einfach nicht mehr nutzen, das halte ich für falsch. Ich finde aber auch richtig, dass sich Kinder in der Pause nicht gegenseitig WhatsApp-Nachrichten schicken sollen, sondern miteinander reden, spielen und rennen sollen. Wenn sie ein bisschen älter sind, sollen sie von mir aus irgendwo in der Ecke stehen und quatschen und nicht gegenseitig nur SMS austauschen. All das unter einen Hut zu bringen, gelingt Schulen tatsächlich schon. Kollege Thoma hat es gesagt. Ganz viele Schulen haben Nutzungskonzepte. Die erarbeiten sie zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern; denn Eltern haben andere Interessen als Schülerinnen und Schüler, was die Handynutzung anbelangt, und Lehrerinnen und Lehrer haben noch einmal einen anderen Blick darauf. Das alles miteinander zu diskutieren, halte ich für richtig. Da ist die Schule ein guter Ort. Da sind aber natürlich auch der Landtag und eine Anhörung gute Orte. Deshalb bin ich froh, dass die SPD-Fraktion die Anhörung macht. Wir haben auch bereits eine Anhörung von der Kultusministerkonferenz gehabt. Dort war unter anderem Professor Zierer dabei. Wir haben uns auch mit dem Thema auseinandergesetzt, und wir als Bildungsministerium – ich habe das bereits vor einiger Zeit angekündigt – werden uns auch noch einmal mit den Beteiligten zusammensetzen und fragen: Was braucht Ihr eigentlich? Braucht Ihr ein Gesetz, ein Verbot? Oder wollt Ihr vielleicht Leitplanken haben? Wollt Ihr noch einmal Unterstützung haben? Wollt Ihr Beratung in rechtlichen Fragen haben? Was brauchen wir, damit wir kompetent und vernünftig mit diesen Fragen umgehen, damit unsere Schülerinnen und Schüler lernen, wie man mit Medien, mit Handys, mit Smartphones umgeht, damit sie sich ernst genommen fühlen und damit sie dann auch die Regeln befolgen, die man sich gemeinsam gibt, und nicht einfach nur mit den Handys daddeln und schauen, wie sie Verbote umgehen können? – Das ist doch ein viel besserer Weg dazu. Ich bin froh, dass wir das Thema mittlerweile auch hier diskutieren. Wir befassen uns schon längere Zeit damit, und ich glaube, Schulen haben schon viele gute Lösungen gefunden, und wir werden weiterhin gemeinsam gute Lösungen finden. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Schwab hat Ausschussüberweisung beantragt. Ich interpretiere einmal, dass Sie den Bildungsausschuss meinen. Darüber ist als Erstes abzustimmen. Wer stimmt der Überweisung des Antrags – Drucksache 18/11724 – an den Bildungsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Wie war das Abstimmungsverhalten der AfD? (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Dafür! –
Joachim Paul AfD
Wir haben für Überweisung gestimmt!) Damit ist die Überweisung des Antrags mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag – Drucksache 18/11724 – in der Sache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 13 der Tagesordnung: G9-Gymnasium und integrierte Gesamtschulen: Abitur nach vollen neun Jahren Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11728 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Groß.
Jennifer Groß CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor einer Entscheidung von großer Tragweite für unsere Schülerinnen und Schüler, für die Lehrkräfte und die Eltern in Rheinland-Pfalz. Unser Bundesland geht seit mehr als 20 Jahren mit dem verkürzten G9Abitur einen bundesweit einmaligen Sonderweg, und das mit erheblichen Nachteilen. Während in anderen Bundesländern das Abitur nach vollen neun Jahren abgelegt wird, müssen unsere Schüler bereits nach achteinhalb Jahren ihr Abitur ablegen. Die schriftlichen Prüfungen finden im Januar statt, die mündlichen Prüfungen im März. Die letzten Monate des Schuljahrs, die in anderen Bundesländern noch zur Vertiefung des Lernstoffs genutzt werden, entfallen vollständig. Warum muss dieses Modell überarbeitet und überdacht werden? – Als das Modell im Schuljahr 2001/2002 eingeführt wurde, lautete die Begründung, die Abiturientinnen und Abiturienten sollen früher ins Studium starten. Doch was ist davon Realität? – Nur Rheinland-Pfalz hat diesen Sonderweg gewählt. In den anderen 15 Bundesländern gibt es weiterhin das Abitur nach vollen neun Jahren, oder sie kehren dahin zurück. Viele Studiengänge beginnen ausschließlich im Wintersemester. Ein früheres Abitur bringt also nichts außer einer längeren Wartezeit. Die Ausbildung beginnt am 1. August, am 1. September oder in manchen Bundesbehörden zum 1. Oktober. Auch hier ist also kein früherer Start möglich. Schulleitungen berichten, dass nur ein sehr kleiner, ein äußerst geringer Prozentsatz der Schüler überhaupt die Möglichkeit eines früheren Studienbeginns nutzt. Viel häufiger wird die gewonnene Zeit für Freizeit, Reisen, Praktika oder Nebenjobs verwendet, was an sich, um Gottes Willen, nicht schlecht ist, aber das Hauptargument der damaligen Reform ad absurdum führt. Zweitens, die schriftlichen Abiturprüfungen finden im Januar statt und genau in einer Zeit, in der auch – das weiß jeder von uns – die Grippe- und Erkältungswelle um sich greift. Wer Pech hat und in dieser Zeit krank ist, schreibt sein Abitur mit Krankheitssymptomen. Das ist kein Einzelfall, sondern eine bekannte Problematik. Hinzu kommt das Winterwetter. Wir wissen, was bei Schnee und Eis, ob auf dem Land oder in den Städten, passiert. Der Nahverkehr bereitet unseren Schülern Probleme, pünktlich zu einer Prüfung zu erscheinen. Deswegen sind auch damals einige Bundesländer vom Winter wieder in den Sommer gegangen bzw. sind den Weg nicht so gegangen. Drittens, die verkürzte Schulzeit bedeutet, dass unsere Abiturienten weniger Zeit zur Vorbereitung als ihre Altersgenossen in anderen Bundesländern haben. Sie müssen in kürzerer Zeit denselben Stoff bewältigen, was zu einer enormen mentalen Belastung führt. Noch gravierender ist es für diejenigen, die nach der Sekundarstufe I auf ein Gymnasium oder eine Integrierte Gesamtschule wechseln. Ihnen bleibt in der verkürzten Oberstufe weniger Zeit, sich an das höhere Leistungsniveau und das Tempo zu gewöhnen. Das beeinträchtigt auch die entsprechende Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Viertens, die Lehrkräfte; denn das verkürzte Abitur, unser G8½, belastet nicht nur die Schüler, sondern auch die Lehrkräfte. Ab März entfallen die 1 3er vollständig im Schulbetrieb. Das bedeutet, dass die für sie vorgesehenen Unterrichtsstunden, die sogenannten Vorhaltestunden, eigentlich nicht benötigt werden. Doch diese Stunden müssen trotzdem geleistet werden. Das führt dazu, dass die Lehrkräfte in den restlichen Klassenstufen mehr unterrichten, als es ihre eigentliche Unterrichtsverpflichtung vorsieht. Besonders absurd, gerade in dem Jahr, in dem die Abiture erstellt werden, das Vorabitur läuft und die Zeit ohnehin schon sehr knapp ist, müssen sich die Kollegen dadurch noch einmal mehr Mühe machen. Ja, viele sagen, durch diese frühe Abiturphase wird es in keiner Weise ausgeglichen, und ja, sie kommen sich auch bestraft vor. Ich zitiere – mit Erlaubnis des Präsidenten – die Vorsitzende des Philologenverbands, Cornelia Schwartz: „Die Zusatzbelastung ist für alle enorm hoch. Sie schlägt im gesamten Schuljahr zu Buche und trifft […] damit ausgerechnet auch in einer Zeit, in der wir sowieso schon mit Abiturvorbereitungen und -korrektur extrem belastet sind. Letztlich ist das […] G9[Abitur] einfach nur ein Sparmodell auf dem Rücken [unserer Lehrerinnen und Lehrer].“ (Beifall der CDU) Für uns als CDU-Fraktion ist klar, Bildung darf an keiner Stelle kaputtgespart werden, und unsere Lehrkräfte an jeder Schulform dürfen eben nicht wie Zitronen ausgepresst werden. Auch die Landesschüler*innenvertretung hat gemeinsam mit dem Philologenverband einen Offenen Brief an Sie geschrieben, Frau Ministerin. Zusammengefasst folgender Inhalt: Sie kritisieren die seit über 20 Jahren bestehende verkürzte Schulzeit, die besonders nach Corona zu hohen Belastungen bei den Schülern und Lehrkräften führt. Die enge Taktung der Prüfungen beeinträchtige die physische wie auch die psychische Belastung. Zudem sei das Argument, dass die Abiturienten früher in das Studium starten, realitätsfremd. Entsprechend möchte in diesem Brief auch die Aussage sein, die Landesregierung solle daher zum regulären G9, nämlich nach vollen neun Jahren, zurückkehren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fakten liegen auf dem Tisch. Deshalb fordert die CDU-Fraktion, die Abiturprüfungen an den G9Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen wieder zeitlich an die Prüfungen der anderen Schulformen anzupassen. (Beifall der CDU) Den Schülern muss die gleiche Vorbereitungszeit wie in den benachbarten Bundesländern gegeben werden. Die zusätzliche Belastung der Lehrkräfte durch die Vorhaltestunden muss beendet werden. Natürlich bleiben die G8- Gymnasien, die in Ganztagsform angeboten werden, dabei. Es ist ein bewährtes System, und das unterstützt die CDU-Fraktion. (Beifall der CDU) Wir müssen unseren jungen Menschen die entsprechende Zeit geben, um sich optimal auf das Abitur vorzubereiten. Persönliche Entwicklung und die Zeit für das Lernen und das Leben sind prägend. Mit unserem Antrag können wir heute diese Mogelpackung des angeblichen G9 endlich beenden. Nach langen Phasen des Ausprobierens darf und muss man sich vor allen Dingen ehrlich machen und sagen: Was hat es gebracht? – Der Weg zu einem Abitur nach vollen neun Jahren ist nach Ansicht der CDU-Fraktion genau der richtige. (Beifall der CDU) Ein Satz sei noch ganz am Ende angemerkt. Eine Abiturfeier im Sommer: Jeder, der sie schon einmal erlebt hat, weiß, wie schön es ist, im Sommer zu feiern. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) In diesem Sinne: Stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen weitere Gäste begrüßen. Das sind Teilnehmende des Girls’Day der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Vielen Dank, dass Sie heute zu uns gekommen sind und sich für den Beruf in der Politik oder politiknahen Verwaltung interessieren. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Teuber.
Sven Teuber SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir gar nicht sicher, um wen es Ihnen wirklich geht. Erst habe ich den Eindruck gehabt, es geht Ihnen ein bisschen darum, dem Philologenverband noch einmal eine Bühne zu bieten. Dann habe ich gedacht, na ja, es geht vielleicht doch ausnahmsweise auch einmal um das, was Kindern und Schülerinnen und Schülern hilft, oder geht es darum, wie man Kolleginnen und Kollegen noch irgendwo eine Möglichkeit bietet, angeblich keine weitere Belastung zu haben. Ich werde aus Ihren Vorschlägen nicht schlau; denn am Ende ging es darum: Ist eine Abifeier im Sommer besser oder im Frühling? Das zeigt aber auch schon ein bisschen die Qualität Ihres Antrags. (Unruhe der CDU –
Johannes Zehfuß CDU
Da sieht man Ihre eingeschränkte Wahrnehmung!) – Ja, das Argument kam. Da müssen Sie sich nicht bei mir beschweren, sondern bei Ihrer Kollegin. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP – Zurufe der Abg. Marcus Klein und Johannes Zehfuß, CDU) In dem Zusammenhang will ich aber jetzt einmal deutlich sagen, was auch an dem Antrag unlogisch ist. Sie sagen, einerseits brauchen die Schülerinnen und Schüler mehr Lernzeit und schreiben in Ihrem Antrag, die Durchlässigkeit wird dadurch erhöht, dass man am Ende zwei Monate später das Abitur hat. Die Durchlässigkeit wird am Ende der Schulzeit erhöht. Das ergibt null Komma null Sinn, weil Sie gleichzeitig sagen, die kürzere Lernzeit bei G8 ist gar kein Problem, und das unterstützen Sie. (Zurufe von der CDU: Ganztag!) Sie wollen auf der einen Seite also verlängern, propagieren aber auch G8 bei der Frage und wollen dann eine Lösung bieten, indem wir über zwei Monate reden. Jetzt schauen wir uns doch einmal an, wo die Linie der CDU-Fraktion in den letzten Monaten war: mehr Sprachstandserhebungen, mehr Leistungsnachweise, mehr Druck von Beginn an, von der Kita in die Grundschule; denn wenn ich nicht Deutsch kann, soll ich gar nicht erst in die Grundschule kommen. Ich soll erst einmal Sprachstands- und Leistungseingangstests zum Besuch und zur Legitimation meines Schulbesuchs ablegen, wenn es nach der CDU geht. (Beifall der Abg. Dr. Anna Köbberling und Roger Lewentz, SPD) Das ist von Beginn an Druck auf Kinder. Sie sagen, die 3 % der Schülerinnen und Schüler, die in einem Jahrgang Abitur machen. Wir haben 550.000 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz, 15.000 machen ein Abitur in einem Jahrgang, und um die kümmern Sie sich. Und der Rest? – Der darf ruhig schauen, wie er klarkommt, aber um die 3 %, darum kümmern wir uns, damit die noch zwei Monate mehr Lernzeit haben. (Abg. Christof Reichert, CDU: Was für ein Schwachsinn!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können nicht auf der einen Seite von Beginn an in der Bildungsbiografie den Druck erhöhen, immer wieder mehr Leistungsnachweise fordern, immer mehr aufsatteln wollen und dann am Ende der Zeit, wenn wir über Erwachsene sprechen, sagen, dass ihnen in einer Abiturphase zwei Monate früher oder später die Reife fehlt. Nein, das tut sie nicht. Wenn Sie dann ankreiden, dass diese Menschen früher aus der Schule gehen, um arbeiten zu gehen, (Zuruf von der CDU) sich weiterzuentwickeln, und das tatsächlich als Nachteil sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann haben wir ein anderes Bild von jungen Erwachsenen und ihrer selbstbestimmten Teilhabe an dieser Gesellschaft. Ich will Ihnen noch ein Argument liefern. Ihre Partei und unsere Partei verhandeln gerade in Berlin eine Koalition, und dabei geht es darum: Führen wir wieder verpflichtend den Wehrdienst ein? Machen wir ein verpflichtendes Soziales Jahr? Machen wir eine weitere Bindung, ohne eine Möglichkeit, früher überhaupt in ein Studium zu kommen? Das ist eine Diskussion, die viel mehr das Leben dieser jungen Menschen bestimmt als zwei Monate früher oder später Abitur. Darüber wird tatsächlich überhaupt nicht miteinander mit den jungen Menschen diskutiert. Das prägt aber das weitere Leben enorm, im Vor- wie im Nachteil. Ich glaube, deswegen sollten wir uns anschauen, was wir Kindern und Jugendlichen alles abverlangen und wo wir über ihre Köpfe hinweg reden, ohne ihnen dann aber auch in einer Konsistenz eine gute Entwicklung und langes gemeinsames Lernen zu ermöglichen; denn – auch das zeigen Studien – längeres gemeinsames Lernen ermöglicht eine bessere Teilhabe und Bildungserfolg für alle. Ich komme noch einmal zu Ihrer Linie zurück. Sie wollen eben weniger gemeinsames Lernen und suggerieren – das kann man Ihrer Website entnehmen und mehreren Pressemeldungen, die auf Ihrer Website verkündet werden – und behaupten sogar, dass längeres gemeinsames Lernen tatsächlich nicht nachweislich besser ist. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das ist wider den Fakten und wider Ihrer heute geäußerten Argumentation. Sie müssen nur einmal Ihre eigene Pressemeldung lesen, die Sie veröffentlicht haben. Daraus könnte ich Ihnen mehrere Zitate bringen. (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Ich glaube, in diesem Sinne sollten Sie endlich anfangen, eine konsistente Bildungspolitik zu machen – (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) von Beginn an gemeinsam stärken, Kinder starkmachen, gemeinsam individuell fördern und dann, ob duale Ausbildung oder Abitur, auch dort Entlastungen zu bieten, wo sie Kinder und Jugendliche und Kolleginnen und Kollegen als Lehrerinnen und Lehrer brauchen, aber ob am Ende zwei Monate früher oder später Abitur gemacht wird, entscheidet nicht über das Wohl und Wehe einer guten Bildung (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) und selbstbestimmten Teilhabe am Leben. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Zu einer Kurzintervention hat Abgeordnete Groß das Wort.
Jennifer Groß CDU
Ein paar Punkte zur Klarstellung, weil es manchmal schwierig ist, Kolleginnen und Kollegen, die hier vorne stehen, zuzuhören. Das konnte ich auch ganz eindeutig eben den Aussagen zu längerem gemeinsamen Lernen und Presseerklärungen und sonstigen Veröffentlichungen entnehmen. Meine Damen und Herren, es geht hier darum, dass Rheinland-Pfalz das Abitur nach vollen neun Jahren wieder anbieten soll. (Beifall der CDU) Es geht um nichts mehr, als dass unsere Kinder und Jugendlichen mehr Zeit haben, um zu lernen, mehr Zeit haben, um sich zu entfalten, damit sie eben weniger Druck und mehr Zeit haben. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Daher hinkt das Argument zu sagen, Sie wollen immer mehr Leistung, immer mehr Druck. Wir sagen: Ja, ganz genau das ist der falsche Weg, diese achteinhalb Jahre. Wir wollen wieder zurück zu neun Jahren. Daher weiß ich nicht, wem Sie eben zugehört haben, aber tatsächlich, Herr Kollege Teuber, mir anscheinend nicht. Ein Weiteres: Das G8Gymnasium wird in verpflichtender Ganztagsform angeboten, vielleicht auch da noch einmal nachschauen, wie so etwas funktioniert. Als es gerade um Sprachstandserhebungen ging: Für mich erschien es so, wenn die SPD keine Argumente hat bzw. einen Antrag der Opposition gut findet, schlägt sie einfach einmal gerade wild um sich und sucht in den entsprechend vorgefertigten Reden, die sie bekommt, wo sie fischen kann. Das ist aber unseriös. (Beifall der CDU) Wir hatten es eben mit dem lebensnahen Lernen, mit dem lebensnahen Unterrichten an unserer Schule. Mein Schlusssatz war mit einem Augenzwinkern versehen. Tatsächlich, die Abifeier im Sommer – ich bleibe dabei –, wenn man weiß: Sonnenschein. Auch darüber darf man tatsächlich nachdenken, und man darf es auch einmal hier vorne erwähnen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Erwiderung oder nicht? (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) – Wie gewünscht, eine freie Entscheidung.
Sven Teuber SPD
Frau Kollegin, wenn Ihr Antrag ein Gesamtkonzept beinhalten würde, was abseits der zwei Monate mehr oder weniger für 15.000 Schülerinnen und Schüler geht, könnten wir darüber seriös miteinander diskutieren. Wir diskutieren im Bildungsausschuss aber immer wieder mit Ihnen über die Frage von mehr Tests, Eingangstests in Grundschulen, Vorschulklassen und von Beginn an Druck aufbauen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Oh, so viel Druck!) Am Ende wollen Sie sozusagen dann zwei Monate später – – – Das ist kein konsistenter Vorschlag, wenn es Ihnen tatsächlich um mehr ginge, als dem Philologenverband mit seiner Pressemeldung von vor sechs Wochen Recht zu geben. Mehr kann ich hierin nicht erkennen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das liegt aber an Ihnen!) Ich habe auch noch keine einzige Petition und keinen einzigen tatsächlichen Aufstand erlebt. Ich will Ihnen aus der Praxis sagen, wir haben im Januar gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in den Schulen Abiturprüfungen aufgebaut. Wir haben im März dann die mündlichen Abiturprüfungen gemacht und haben die Möglichkeit, Schülerinnen und Schülern den früheren Einstieg in ein Studium zu ermöglichen. Das wird in vielen Teilen auch wahrgenommen. (Zuruf der Abg. Jennifer Groß, CDU) Wenn Sie hier immer wieder G8 anführen, war es immer wieder auch CDUSprech, schneller aus der Schule raus, um schneller in die Wirtschaft zu kommen. Jetzt erkennen Sie, okay, das ist vielleicht dann doch nicht der ganz richtige Weg. In vielen Teilen würde ich Ihnen zustimmen, aber dann muss man es konsistent auf die gesamte Lernphase von der frühkindlichen Bildung bis zur dualen Ausbildung oder zum Hochschulstudium machen und nicht nur bei den Studierenden, die künftig dabei sind, sondern sich dann auch darum kümmern, wie kann das auch für die Menschen, die ab der 10. Klasse abgehen, eine Möglichkeit bieten, und wie können wir darüber hinaus schauen, dass der Eingang und der Übergang von der Kita zur Grundschule und zur weiterführenden Schule so reibungslos läuft, dass wir dort keine Menschen verlieren und Kindern bestmögliche Startchancen und Fördermöglichkeiten geben. Dafür haben wir Konzepte, und das ist, glaube ich, der richtige Weg, um gut vorbereitet in ein Abitur zu gehen und damit in ein selbstbestimmtes Leben. Danke. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! An Tagen wie diesen merkt man dann schon ein bisschen, dass man ein bisschen älter geworden ist. Ich musste eben an die Zeit zurückdenken, als ich meine Abifeier hatte. (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Das ist nämlich jetzt schon 25 Jahre her, und das war tatsächlich im Sommer. An was ich mich noch von der Feier erinnere, muss ich schon sagen, das war schon – – – (Abg. David Guthier, SPD: Es hat geregnet!) – Nein, nein, es hat nicht geregnet. Es war schönes Wetter, und es war schon schön, dass es im Sommer war. Also, ich finde, Frau Groß, da haben Sie einen Punkt, ja. (Heiterkeit und Zurufe von der CDU –
Marcus Klein CDU
Lebensart!) Aber Spaß beiseite. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ne, auf gar keinen Fall! –
Gordon Schnieder CDU
Ne, ne! Das war kein Spaß!) Dann geht man so die Jahre weiter durch, und dann erinnere ich mich an meine ersten Tag im rheinland-pfälzischen Landtag als Mitarbeiter des damals bildungspolitischen Sprechers von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nils Wiechmann. Was war die große Diskussion? – Die Schüler sind viel zu lange in der Schule und im Bildungssystem und sollen schneller in die Wirtschaft kommen. Es kam eine CDU-Bildungsministerin – ich glaube, Annette Schavan war die erste –, ein CDU-Bildungsminister nach dem nächsten und hat G8 eingeführt. Es konnte gar nicht schnell genug gehen. (Abg. Sven Teuber, SPD: Genau! – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Jetzt wird es ein bisschen schwierig für mich, weil ich damals dem Kollegen immer die Reden vorbereitet habe, dass wir für G9 sind und auf jeden Fall daran festhalten wollen und dass das übertrieben sei. Rheinland-Pfalz ist damals diesen Weg gegangen, um die G8 zu vermeiden, und hat gesagt, wir gehen auf dieses Modell 8,5. Jetzt hat die Zeit gezeigt, G8 ist gnadenlos gescheitert. Fast alle Länder, die auf die kompletten G 8 gegangen sind, gehen wieder zurück auf die G9, so auch jetzt die rheinlandpfälzische CDU. Gut, hätte man damals auf uns gehört, hätten wir heute nicht die Diskussion (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) und ich könnte jetzt ein bisschen früher meinen Geburtstag feiern. Haben wir nicht gemacht. Jetzt haben wir aber ein System vor über 20 Jahren eingeführt. Es ist ja nicht nur so, dass alle nach 8,5 Jahren Abitur machen. Das ist der Regelfall, aber wir haben eben auch die G8Ganztagsgymnasien. Wir haben aber auch immer noch G9Schulen, an Berufsschulen, zum Teil an privaten Schulen gibt es G9Abitur. Gibt es hier auch, funktioniert alles. Ich bin immer ein großer Fan von einer gewissen Wahlfreiheit und Individualität. Jetzt aber per Landtagsantrag zu sagen „Puff! Wir wollen wieder zurück zu G9!“ ist, glaube ich, sehr, sehr unterkomplex in einem bestehenden System. Ich glaube nicht, dass die entscheidende Frage am Ende ist: Hat man sein Abiturzeugnis irgendwann an Ostern oder Pfingsten? (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Abi-Feier!) Sondern die entscheidende Frage ist, welche Unterrichtsinhalte wir in welchen Jahrgangsstufen entsprechend verteilen. Die eigentliche Verkürzung hat in der Mittelstufe stattgefunden, die Verdichtung. Darüber muss man mit Ruhe reden. Ich glaube auch, es ist ein Unterschied, ob wir über verbundene Ganztagsschulen oder Halbtagsunterricht reden. Es ist, glaube ich, auch eine unterschiedliche Frage, ob wir über ein System reden, das ein differenziertes, gegliederte Schulwesen beinhaltet, oder über ein Gesamtschulsystem. Sie müssen auch sagen, wie Sie mit Personaleinsatz umgehen, wenn Sie das verändern wollen. Machen Sie das mit dem bestehenden Personal und einer entsprechenden Arbeitsverdichtung, oder wollen Sie zusätzlich Personal einstellen? Ab welchem Jahrgang soll das überhaupt geschehen? (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Das verstehe ich jetzt nicht! Ist das ein Sparmodell für Personal?) Es sind also sehr, sehr, sehr viele Fragen offen, und ich habe ehrlicherweise im Moment nicht den Handlungsdruck im System zu sagen – ich halte es auch für unrealistisch –, dass man das von heute auf morgen ändert. Ich kann mir schon vorstellen, dass man noch einmal darüber nachdenkt, ob man die eine oder andere Modellschule in der Zukunft an den Start bringt, ob das mit G9 wieder akzeptiert werden würde. Es gibt aber mittlerweile genauso eine Akzeptanz für die 8,5. Auch wenn wir sie damals kritisiert haben, muss ich das sehen und anerkennen. Daher ist dieser Antrag zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht zielführend (Abg. Marcus Klein, CDU: Richtiger Antrag zur richtigen Zeit!) in einer doch immer wieder spannenden Diskussion. Ich bin gespannt zu betrachten, welche Position die CDU dazu in 20 Jahren einnimmt. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Nach diesen ganzen Szenarien – Tests, Leistungsbereitschaft, das Verlangen nach Leistung usw. sind für Sie alles Druck. Das ist wirklich deprimierend, muss man sagen. Was ist aus unserem Land geworden? Aus einem Land, in dem Leistung immer eine ganz große Rolle gespielt hat? Aber gut, dann haben wir unser Alleinstellungsmerkmal als Partei der Leistungsbereitschaft und einer leistungsorientierten Bildungspolitik – das ist auch nicht schlecht. (Zurufe von der SPD: Ui, ui, ui!) In der Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz gibt es zwei Besonderheiten. Beispiel Nr. 1: Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, in dem auf eine Abschlussprüfung für den Mittleren Bildungsabschluss verzichtet wird. Beispiel Nr. 2: Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das kein Abitur nach vollen neun Jahren an den G9Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen anbietet. Was haben diese beiden Beispiele gemeinsam? – Sie sabotieren die Leistungsbereitschaft junger Menschen. Ich will das erläutern. Beispiel Nr. 1: Der Verzicht auf standardisierte Abschlussprüfungen ist ein Fehler. Warum? – Standardisierte Abschlussprüfungen für den Mittleren Bildungsabschluss sorgen in Verbindung mit regelmäßigen Leistungsnachweisen für kontinuierliches Lernen und Einüben von grundlegenden Inhalten. Damit steigt auch die Leistung. Abschlussprüfungen stellen eine Herausforderung dar und verlangen eine intensive Vorbereitung, kurzum: Leistungsbereitschaft. Das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass junge Menschen später im Berufsleben zurechtkommen. Deshalb haben wir bereits im Dezember 2019 mit einem Plenarantrag gefordert, Abschlussprüfungen für den Mittleren Schulabschluss einzuführen. Zu Beispiel Nr. 2: Wenn das Abiturzeugnis bereits im März ausgehändigt wird, beginnt für viele Abiturienten eine lange Pause. Das hat zwei Gründe. Erstens: Zum Sommersemester gibt es deutlich weniger Studienangebote als zum Wintersemester. Zweitens: Die meisten Ausbildungen beginnen am 1. September. Ich möchte betonen, wir als AfD-Fraktion haben natürlich ganz besonders die duale Ausbildung im Blick, die auch für Abiturienten eine sehr gute Wahl sein kann. Was aber passiert nun mit Schülern, die im März ihr Abiturzeugnis erhalten? – Viele von ihnen werden zu einer halbjährigen Zwangspause regelrecht verdonnert. Deshalb vertreten wir die Meinung, dass hier Leistungsbereitschaft sabotiert wird. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Arbeitend! Jugendfreizeiten!) Wir leben in einer Leistungsgesellschaft. – Herr von Heusinger, dass Ihnen das jetzt ein bisschen befremdlich vorkommt und Sie einen anderen Weg gegangen sind, mag sein. (Zurufe der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger und Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das müssen wir auch unserer Jugend vermitteln. Ein halbes Jahr Pause nach dem Abitur sendet das falsche Signal. Am 16. Januar 2025 hat sich auch der Philologenverband Rheinland-Pfalz für ein echtes G9 ausgesprochen. Ich zitiere Cornelia Schwartz, die Vorsitzende des Philologenverbands: „Letztlich ist das aktuelle G9 einfach nur ein Sparmodell auf dem Rücken der Schüler und Lehrer.“ Auch Frau Kollegin hat das Zitat angebracht. Geld scheint nun im Überfluss vorhanden zu sein. Für ein Sparmodell entfällt also jede Grundlage. Auch das stelle ich fest. Wir halten es daher für richtig, das Abitur an G9Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz auf volle neun Jahre auszudehnen. Wir stimmen dem Antrag der Fraktion der CDU sehr gerne zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.
Stefan Thoma FDP
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir uns jetzt das Modell ansehen, das wir haben – wir haben es jetzt seit 24 Jahren, knapp ein Vierteljahrhundert –: Das funktioniert. Halten wir das erst einmal so weit fest. Es kann vielleicht perfektioniert werden, aber auf jeden Fall funktioniert es so, wie es ist, mit allen Stärken und Schwächen, die es hat. Wenn wir etwas ändern, hat das immer einen relativ langen Durchlauf, bis sich tatsächlich etwas ändert. Nehmen wir das Beispiel NRW. Die hatten 2 005 G8 eingeführt, haben sich dann 2015 wieder für G9 entschieden. 2027 wird der erste G9Jahrgang überhaupt erst durch sein. Das heißt, wenn wir jetzt etwas verändern, wird es sehr lange dauern, bis es sich tatsächlich auswirkt. Deswegen sollte man nichts übers Knie brechen, sondern sich wirklich Gedanken darüber machen, ob ein funktionierendes Modell grundsätzlich geändert werden muss. Wir haben einen Sonderweg. Ein Sonderweg kann schlechter als der Standardweg, aber auch besser als der Standardweg sein. Bevor wir einfach das Kind mit dem Bade ausschütten, sollten wir uns überlegen: Vielleicht ist er tatsächlich besser. Eben wurde das Argument genannt, das mit dem Anfangen im Sommersemester würde überhaupt keine große Rolle spielen. Doch. Die Statistik sagt, dass das eine Rolle spielt. Schaut man sich nämlich die Anteile an, wann in welchen Bundesländern Menschen zum Sommersemester anfangen, ist es so, dass wir in Rheinland-Pfalz den höchsten Anteil von allen Bundesländern haben, und zwar mit ungefähr jedem Vierten, der im Sommersemester anfängt, während es in den meisten anderen Bundesländern, bis auf ein paar Ausnahmen, ungefähr jeder Achte ist. Also ja, ein Effekt ist spürbar, auch wenn nicht jeder sofort hingeht. Wir müssen natürlich bedenken, dass auch aus anderen Bundesländern Menschen bei uns anfangen. Dann muss man sich einmal die Bewerbungsfristen anschauen. Wer bei uns Abitur macht, muss, damit er sich für das Wintersemester bewerben kann, in der Regel bereits im Juni seine Bewerbung einreichen. Das kann er in aller Ruhe machen. Wir haben eben gehört: Was macht man denn in dem halben Jahr? – Naja, sich vielleicht um seine Bewerbung kümmern, sich um eine Wohnung kümmern und Ähnliches, damit man im Winter gut anfangen kann. Oder, wenn man ganz schnell ist, kann man tatsächlich im Sommer anfangen. Die Möglichkeit besteht. Das ist kein Zwang. Man kann ganz normal bis zum Winter warten. Auch das ist eine freie, individuelle Lebensentscheidung. Viele nutzen diese Zeit, um sie entweder mit einer kleinen Pause zu verbringen – denn 13 oder 12,5 Jahre bis zum Abitur sind anstrengend –, oder um einmal etwas anderes zu sehen, eventuell auch ein Praktikum zu machen. Wenn man fragt, was die meisten in der Zwischenzeit tun, kommt man dahin, dass sie nicht nur zu Hause sitzen, sondern sich tatsächlich aktiv daran beteiligen, ein bisschen das Leben zu sehen, vielleicht nicht vom einen Bildungssystem ins nächste Bildungssystem zu gehen, sondern erst einmal ein bisschen vom wahren Leben kennenzulernen. Wenn ich mir eine solche Pause nach dem späten Abitur einplane, habe ich ein Jahr lang Pause, nicht ein paar Monate. Auch das muss man bedenken. Das heißt also, wir haben natürlich die Option, dass wir sagen, wir können das nach hinten schieben, aber das muss noch lange nicht heißen, dass das an der Stelle besser ist. Auch was das Thema „Belastung“ angeht, was die Inhalte betrifft: Wir haben in Rheinland-Pfalz zum Glück – auch das ist ein Sonderweg, aber deswegen sage ich, zum Glück – die Möglichkeit, dass die entsprechende Lehrkraft des Kurses die Abiturarbeit erstellt. Das heißt, die Lehrkraft erstellt die Arbeit über das, was tatsächlich geleistet wurde, und nicht über das, was theoretisch vielleicht hätte geleistet werden können. Jede Lehrkraft schaut selbst, wie sie den Lehrplan erfüllt, und der ist in Rheinland-Pfalz zum Glück kompetenzorientiert. Man muss sich also nicht an einzelnen Punkten aufhängen, sondern kann das entsprechend anpassen. Das gilt übrigens auch für alle anderen Jahrgänge, die es so gibt. Wir sind immer wieder als Lehrkräfte darauf angewiesen, uns an die zur Verfügung stehende Zeit anzupassen, und das ist mal mehr und mal weniger. Das kann jede Lehrkraft, die in Rheinland-Pfalz arbeitet. Es ist im Prinzip ein Vorwurf an die Lehrer, sie wären unfähig, ihren Job zu machen, wenn wir sagen, das kann man zeitlich nicht einplanen. Hier muss man also deutlich sagen, wir sind flexibel, wir sind zum Glück flexibel, und das System funktioniert an der Stelle. Wir werden als FDP-Fraktion nicht sagen, dass die grundsätzliche Idee G9 falsch ist, aber wir sagen ganz deutlich, wir sollten uns deutlich mehr Gedanken machen. Wir sollten deutlicher prüfen, welche Optionen es gibt, welche Vor- und Nachteile wir in dem ganzen System haben, und dann können wir immer noch entscheiden, ob wir das ändern wollen oder nicht; denn es dauert wie gesagt sowieso relativ lange, bis sich etwas verändert. Daher bitte ich darum, dass wir uns lieber erst noch ein paar Gedanken machen und erst einmal prüfen, was unser System bisher leisten kann. Wenn wir dann zu dem Schluss kommen, das andere ist doch besser, können wir immer noch über G9 reden. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Kollegin Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Älteren von uns können sich sicherlich noch gut an ihre eigene Oberstufenzeit erinnern. (Abg. Martin Haller, SPD: Na ja, geht so!) Schon damals, in den 80er und 90erJahren, ging das geflügelte Wort um, dass die 13. Jahrgangsstufe wie ein Edamer Käse war: löchrig. Schon damals konnten die Abiturienten in spe nicht von einem vollen Schuljahr sprechen. Die Freiräume waren so groß, dass die Schüler die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen selbst organisieren mussten. Dies war spätestens nach den schriftlichen Arbeiten so. Die zeitliche Distanz zum mündlichen Teil schien endlos und voller Unwägbarkeiten zu sein. Zur Ehrenrettung: Auch in Baden-Württemberg war dies nicht anders. Es folgten Reformen und Reförmchen, am Ende wurde ein rheinland-pfälzischer Sonderweg geschaffen – 8,5 Jahre bis zum Abitur. Heute verlassen die Abiturienten an rheinland-pfälzischen Gymnasien in der Regel schon im März die Schule, während es an anderen Schultypen im Land volle neun Jahre sind. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass es bundesweit Ansätze gab und gibt, die neun Jahre am Gymnasium auf acht volle Jahre einzudampfen. Doch zeigt die Praxis, dass unsere Gymnasien für eine gute G8Ausbildung nur in Ausnahmefällen wirklich gerüstet sind. Die Folge: übermäßige Belastung der Oberstufenschüler in allen Bereichen. Die CDU fordert nun in ihrem Antrag eine Oberstufenzeit von vollen drei Jahren und ein Ende des rheinland-pfälzischen Sonderwegs. Ausgenommen werden sollen nur die Schülerinnen und Schüler an G8Ganztagsgymnas ien. Landesweit gibt es 13 öffentliche und acht private Gymnasien, die dieses Ganztagsmodell anbieten. Hier wird die Vertiefungsarbeit nicht zu Hause geleistet, sondern direkt an den Schulen. Möglich wird das, weil die gesamte Infrastruktur stimmt, bis hin zum Mittagessen. Andere Gymnasium dagegen müssen improvisieren. Vor diesem Hintergrund ist für uns der Antrag der CDU nicht abwegig, sondern aus unserer Sicht angebracht, zumal die Verkürzung im Regelbetrieb nachweislich für keine Seite einen Mehrwert gebracht hat. Die Studiengänge fangen in aller Regel schließlich ohnehin erst mit dem Wintersemester an. (Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig: Stimmt doch gar nicht!) Ein volles 13. Schuljahr hat den Vorteil, feste Strukturen zu etablieren, landesweit eine einheitliche Terminplanung für die Abiturprüfungen an allen Schulen zu schaffen und Abiturienten vor Leerlauf zu schützen. Für uns ergibt es keinen Sinn, gerade in den 13 Jahrgangsstufen nach dem Prinzip der reinen Stoffvermittlung zu verfahren. Es geht darum, Schüler auf den Weg zu den Abschlussprüfungen besser und gezielt zu begleiten sowie die bestehende Zeit zu nutzen, um Inhalte zu verfestigen. Das kann auf dem weiteren Weg zum Studium oder in eine Ausbildung nur vorteilhaft sein. Wir stimmen daher dem Antrag der CDU zu. – Vielen Dank. (Beifall des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm.
Dr. Herbert Drumm fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sicherlich richtig, in einem solch sensiblen Bereich wie der Schule Änderungen mit aller Vorsicht zu überlegen und anzubringen, da sie erst viele Jahre später wirklich wirken und begutachtet werden können. Ich denke, deswegen sollte man auf die wirklich wichtigen Gründe eingehen. Wir sind sicherlich alle der Meinung, dass in Zukunft kaum jemand mehr lebenslang den gleichen Beruf ausüben kann. Ein oder mehrere größere Wechsel werden die Regel sein. Wir sind sicherlich alle der Meinung, dazu ist eine möglichst hohe Allgemeinbildung, die Wissen mit Methodenkompetenz und vernetztem Denken verbindet, sehr hilfreich. Sicherlich stellt das Abitur für viele junge Menschen den Höhepunkt der Allgemeinbildung dar, bevor zum Beispiel mit dem Studium die Spezialisierung beginnt. Wer in einer Oberstufe unterrichtete, weiß sehr genau, wie schnell gerade in dieser Zeit die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zunehmen, komplexe Sachverhalte zu durchdringen, tiefgehendere Diskussionen zu führen und ihre bisherigen Lebenserfahrungen einzubringen. Daher ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, diese Zeit, die sie in der 13. Jahrgangsstufe verbringen, vollständig und auf das Beste zu nutzen, nicht nur für eine zusätzliche Vorbereitung auf das Abitur, sondern in erster Linie zum Lernen von weiteren Dingen für ihr künftiges Leben. Ein halbes Jahr Zeitgewinn wiegt die Nachteile einer verringerten Allgemeinbildung nicht auf. Den Antrag der CDU kann ich daher in diesem Punkt voll unterstützen. Was die G8Ganztagsgymnasien betrifft, bin ich aus den aufgeführten Gründen anderer Meinung. Sie sollten schrittweise in neunjährige Schulen umgewandelt werden. Um es nicht falsch zu verstehen, ich habe an einem der ersten rheinland-pfälzischen privaten Ganztagsgymnasien mit großer Freude unterrichtet und weiß daher, welch hohe Berechtigung diese Schulform hat. Sie sollte aber nicht einer Schulzeitverkürzung und Stoffkomprimierung dienen, sondern so, wie es in dieser Schule war: Viele zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel AGs aus dem handwerklichen Bereich, moderne Medien, Jugend forscht usw., haben den Horizont und damit die Allgemeinbildung der Jugendlichen zum Nutzen für ihr vor ihnen liegendes Leben erweitert. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos, sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Bildungsministerin Dr. Hubig.
Dr. Stefanie Hubig
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, unseren rund 11.500 rheinland-pfälzischen Abiturientinnen und Abiturienten zu gratulieren, die in dieser und in der vergangenen Woche ihr Abiturzeugnis erhalten haben. Herzlichen Glückwunsch! Das ist super. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Sie können jetzt bei diesem schönen Wetter im Mai oder Juni ihre Abifeier machen. Sie sind ganz frei, wann sie feiern. Ich wünsche ihnen jedenfalls eine super schöne Abifeier, egal, wie das Wetter ist. Ich habe im Sommer gefeiert, da hat es geregnet. Ich habe es überstanden. Die Schülerinnen und Schüler, die jetzt fertig geworden sind, haben einen großen Vorteil gegenüber ihren Altersgenossinnen und Altersgenossen in den anderen Bundesländern. Sie haben mehr Zeit. Sie haben Zeit, früher das Studium zu beginnen, von dem sie vielleicht schon lange wissen, dass sie das machen wollen. Sie haben Zeit, noch ein Praktikum für ihren Wunschberuf zu machen. Sie haben Zeit, Europa zu entdecken. Sie haben Zeit, Work and Travel zu machen, was viele tun, sich für andere einzusetzen, Menschen, Kultur und andere Dinge zu entdecken. Ich wünsche ihnen alles Gute dabei, und ich denke, dass der Erfolg, den sie in diesen nächsten sechs Monaten, bis sie anfangen zu studieren, eine Ausbildung zu machen oder vielleicht ganz etwas anderes zu tun, ihnen gewiss ist. Was haben wir damals 2001 gemacht? – Wir haben sechs Wochen weniger Unterricht gegen ein halbes Jahr mehr Zeit getauscht. Man kann im Sommersemester studieren. Es stimmt nicht, dass die meisten Studiengänge nicht im Sommersemester beginnen. Wir sehen, wie viele junge Leute in RheinlandPfalz im Sommersemester beginnen und dann ein halbes Jahr gewonnen haben. Alle haben gefordert – allen voran übrigens die CDU –, dass es endlich früher sein muss mit dem Abitur und man unbedingt G8 braucht, damit die jungen Leute früher in das Studium kommen. Vor 24 Jahren hat in Rheinland-Pfalz ein kluger Mensch eine kluge Idee gehabt und gesagt, wir machen kein G8, sondern wir ziehen es vor, wir entschlacken die Lehrpläne, wir verringern die Zahl der Kursarbeiten im Prüfungsjahr, weil es dann nur noch ein Kurshalbjahr ist. Gleichzeitig starten wir schon in der 11. Klasse in die Kursphase, sodass unsere Schülerinnen und Schüler, die dann im März fertig sind, in der 11. Klasse schon mehr Unterrichtsstunden in den schriftlichen Abiturfächern haben. Es ist kein Qualitätsverlust. Wir sehen das im Übrigen auch an den Ergebnissen. Es gibt keine Probleme mit den winterlichen Verhältnissen. Das sehen wir an den Krankheits- und Wiederholerzahlen. Die sind nicht höher oder geringer als bei anderen. Es funktioniert. Abitur zu schreiben, ist anstrengend. Alle Prüfungen zu schreiben, ist anstrengend. Ich glaube, wir kennen es, jedenfalls die meisten von uns. Immer dann, wenn die Prüfung ansteht, denkt man sich: Hätte ich doch noch drei oder sechs Wochen, dann wäre alles anders und alles viel einfacher. Ich sage Ihnen aber eines: Wenn wir die Prüfung sechs Wochen nach hinten legen würden, dann würden sich die meisten ähnlich fühlen, glaube ich. Es ist gut und richtig, dass wir das so gemacht haben. Es ist gut, dass man damals nicht der CDU gefolgt ist und gesagt hat, wir machen G8. Dann wäre die Situation wie in vielen anderen Bundesländern gewesen. Man hätte von G8 auf G9 und wieder zurück, hin und her gewechselt. Das ist in RheinlandPfalz nicht gewesen. Wir haben nie Diskussionen über das Abitur gehabt. Es hat gut und geräuschlos funktioniert. Ich kann eines sagen: Das ist richtig und der richtige Weg. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir wollen, dass unsere jungen Leute Zeit haben, um vielleicht gar nichts zu machen. Ich finde, das ist eine Alternative, die ich jungen Leuten für eine gewisse Zeit zugestehe, wenn sie dann im Sommer oder im Herbst anfangen, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Ich glaube, es ist der richtige Weg. Es funktioniert. Es funktioniert übrigens auch für die Lehrerinnen und Lehrer; denn es ist mitnichten so, dass sie mehr arbeiten müssen. Das, was sie vorher mehr arbeiten müssen, können sie dann, wenn die Schülerinnen und Schüler ab März nicht mehr in der Schule sind und keinen Unterricht mehr haben, wieder einsparen, sodass es unterm Strich genau die gleiche Unterrichtsbelastung bleibt wie bei allen anderen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Jetzt hat sich die Abgeordnete Ellen Demuth gemeldet.
Ellen Demuth CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, dass ich an dieser Stelle das Wort in dieser Debatte ergreifen darf. Ich möchte inhaltlich keinen Punkt machen, aber ich möchte ebenfalls den Abiturientinnen und Abiturienten des diesjährigen Jahrgangs ganz herzlich zum Abitur gratulieren; denn das Abitur ist ein wichtiger Meilenstein im Leben von jungen Menschen, egal ob nach achteinhalb oder nach neun Jahren. Das Abitur ist der Übergang zu neuer Verantwortung im Leben. Das Abitur ist das Verlassen von vertrauten Strukturen. Nach dem Abitur stellt man sich neuen Herausforderungen im weiteren Leben. Für mich ist es an der Zeit, mich neuen Herausforderungen zu stellen und mich bei Ihnen zu verabschieden. Deshalb möchte ich diesen Tagesordnungspunkt nutzen, Auf Wiedersehen zu sagen und mich für die gute Zeit und das gute Miteinander bei Ihnen im Parlament zu bedanken. Ich bin 2011 in den Landtag von Rheinland-Pfalz gewählt worden, damals für den Wahlkreis oben im Norden. Ich bin ins Parlament zusammen mit den Kollegen Marion Schneid, Horst Gies, Johannes Zehfuß, Marcus Klein und Susanne Ganster gekommen. Wir waren die Neuen in der CDU-Fraktion. Ich war aber damals neu mit den jüngsten Abgeordneten im Parlament, mit damals 28 Jahren, mit Benedikt Oster und Pia Schellhammer. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das waren noch Zeiten!) – Ich kann mich erinnern, das waren noch Zeiten, richtig, Benedikt. Wir waren die Jüngsten. (Heiterkeit im Hause – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Da haben wir so manche Erfahrungen gemacht. Ich glaube, ich könnte an dieser Stelle – – – (Beifall und Heiterkeit im Hause)
Hendrik Hering
Sie sind in der Redezeittoleranz, Frau Demuth. (Heiterkeit im Hause)
Ellen Demuth CDU
Danke schön, Herr Präsident. – Ich verspreche, ich trage auch zur allgemeinen Unterhaltung des Parlaments bei – nicht, wie Sie das verstehen, meine Damen und Herren. Wir haben zum Beispiel zusammen die Tagesordnung durchgearbeitet. (Heiterkeit im Hause – Zuruf aus dem Hause: Man sieht, das Parlament ist Männerdomäne!) – Genau. (Zuruf aus dem Hause: Wir ziehen gleich eine Blaue Karte!) Wir haben zusammen mit Kollegin Schellhammer – die war auch dabei – die Wege gesucht. (Beifall und Heiterkeit im Hause) Schade, dass sie nicht da ist. (Zurufe aus dem Hause) Dabei wollte ich wirklich hier nur ein paar kleine neutrale Anekdoten erzählen. (Heiterkeit im Hause) Ich wollte noch anschließen, dass ich zum Beispiel immer mit Minister Clemens Hoch in der Bahn gefahren bin. Wo ist er? – Dort hinten. Später habe ich das auch mit Anna Köbberling gemacht. In der ersten Periode waren wir zusammen in einer Enquete-Kommission zum Thema „Bürgerbeteiligung“. Schon damals hat uns das Thema beschäftigt. Für die dienstjüngeren Kolleginnen und Kollegen sage ich, das war schon 2011 ein Thema. In Zusammenarbeit mit Martin Haller und Matthias Lammert haben wir das in der Enquete-Kommission besprochen. Marcus war auch dabei. Wir haben viel gelernt in dieser Enquete-Kommission. Ich habe viel über das parlamentarische Leben und den Umgang von den erfahreneren Kollegen gelernt. In dieser ganzen Zeit im Parlament durfte ich viele Ebenen durchlaufen. Ich durfte eine Enquete-Kommission leiten, ich war zuletzt im Ältestenrat, im Fraktionsvorstand. Ich bin sehr dankbar für all diese Dinge, die ich hier im Laufe der vergangenen 14 Jahre lernen durfte. Wenn ich auf diese Zeit zurückblicke, dann war das immer eine Zeit, in der wir demokratisch um die besten Ideen gestritten und versucht haben, Lösungen für die Probleme zu finden. Auch wenn es ein Zusammenspiel zwischen Opposition und Regierung war, muss ich sagen, war das in den meisten Debatten immer fair in der Sache. Wir konnten uns danach immer noch alle in die Augen sehen und den Tag zusammen ausklingen lassen. Ich finde, das ist eine sehr wertvolle Erfahrung, die sehr prägend ist in unserer Demokratie und im Miteinander der Debatte. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Ich möchte noch ein Wort rückblickend zu den Themen sagen, wenn ich darüber nachgedacht habe, die in den letzten 14 Jahren auf der Tagesordnung standen und mich im ersten Wahlkampf begleitet haben. Schon damals hatte ich Plakate, auf denen es um die Kindertagesstätten ging. Ich habe damals dort ein Praktikum gemacht. Es ging um die Pflege, die Versorgung im Alter und darum, dass es zu wenige Fachkräfte gibt. Zu wenige Ärzte und zu wenig Polizei zeichneten sich ab. Zu wenige Frauenhäuser gab es damals schon. Die Straßen sind nach wie vor ein großes Thema, zumindest bei mir im Wahlkreis. Ich nehme an, auch bei Ihnen überall im Land. Das heißt, diese Probleme sind immer noch da. So richtig konnten wir keine Antworten geben. Ich möchte das überhaupt nicht wertend sagen. Ich möchte nur sagen, ich glaube, es ist Teil des Problems, bei dem Vertrauensverlust gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den wir draußen haben, dass wir in den 14 Jahren, in denen ich diesem Parlament angehört habe, für die Menschen leider keine zufriedenstellenden Lösungen finden konnten. Auch wenn wir es versucht haben, muss ich leider konstatieren, in den nächsten Jahren ist noch viel zu tun. Ich glaube, es ist aller Ehren wert, aus rheinland-pfälzischer Sicht das Beste bis zur Landtagswahl im kommenden Jahr zu geben. Der dann ins Amt kommenden Regierung wünsche ich alles Gute, um diese großen Herausforderungen im Land zu lösen. Wenn wir diese Schlüsselstellen bearbeiten, sind die meisten Menschen schon zufrieden und kommen wieder in die demokratische Mitte zurück, glaube ich. Meine Damen und Herren, ich ziehe nun nach Berlin und danke Ihnen für die wertvollen Erfahrungen. Ich habe einen großen Koffer an Dingen dabei, die ich hier gelernt habe, die mir dort im Alltag sicherlich nützlich sein werden. Sie können sich sicher sein, ich werde mich im Bundestag weiterhin für die Anliegen aus Rheinland-Pfalz einsetzen. Wann immer Sie in Berlin sind, melden Sie sich gerne. Vielleicht sehen wir uns einmal auf eine Tasse Kaffee oder in der Debatte. (Heiterkeit im Hause – Zuruf von der CDU) – Genau. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Super! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Nicht nur Kollege Oster, alle anderen auch. (Heiterkeit im Hause –
Sven Teuber SPD
Auch Pia Schellhammer!) Meiner eigenen Fraktion danke ich an dieser Stelle noch einmal für die ausgezeichnete Zusammenarbeit in den letzten 14 Jahren. Manche Diskussion war sehr herausfordernd in der Fraktion, aber auch sehr gewinnbringend. Danke schön für die immer gute Debattenkultur auch bei Euch. Ich wünsche nicht nur meiner Fraktion, aber insbesondere natürlich Euch hier politisch, aber ebenfalls allen anderen von Ihnen hier alles Gute, auch der Regierung. Danke schön auch Ihnen für die gute Zusammenarbeit. Viele von Ihnen haben mir immer gut weitergeholfen und sind in meinen Wahlkreis gekommen, zum Beispiel Frau Hubig. Herzlichen Dank dafür. Herr Manz ebenfalls. Danke schön. Ich weiß das sehr zu schätzen. Auch an dieser Stelle noch einmal an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Parlaments – denn in dieser ganzen Zeit hatte ich viel Hilfe von Ihnen, auch von der Landtagsverwaltung und allen, die hier zum Geschehen und zum Fortgang des Tages beitragen – mein herzliches Dankeschön. Ich wünsche Ihnen allen von Herzen alles Gute, politisch wie persönlich. Passen Sie gut auf sich auf, verlieren Sie Ihren Humor nicht, den Sie heute hier so gezeigt haben. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alles Gute und Glückauf dem rheinland-pfälzischen Landtag. Es war mir eine Ehre. (Beifall im Hause)
Hendrik Hering
Frau Demuth, vielen Dank für diese Worte von Ihnen, die, glaube ich, noch einmal eindrucksvoll die letzten 14 Jahre dargelegt haben. Wir kennen uns jetzt seit 14 Jahren, seitdem Sie Mitglied des Landtages gewesen sind, muss man sagen, ab morgen. Sie haben mit großem Engagement und Leidenschaft in der Sache die Themen bearbeitet. Wenn ich an viele von Ihren Reden und Auftritten denke, unter anderem zum Thema „Gleichstellung“, hat man dort gemerkt, da ist jemand mit Engagement, aber auch mit einer klaren Haltung, um auch differenzieren zu können, was gut gelaufen ist, und das auch benennen zu können. Auch das hat Sie ausgezeichnet, das auch zu benennen. Ich glaube, das braucht eine Demokratie ebenfalls, dass man die Größe hat, die Erfolge des anderen zu nennen. Das erzeugt Respekt im Umgang. Das haben Sie, glaube ich, h äufig sehr eindrucksvoll gezeigt, dadurch, dass es Ihnen um die Sache geht. Sie haben gesagt, Sie werden das Land nicht vergessen. Tun Sie das. Es gibt Politiker, die vom Land in den Bund gewechselt sind und sehr schnell vergessen haben, woher sie gekommen sind. Sie haben dann nur noch die Perspektive des Bundes eingenommen. Das gilt parteiübergreifend, dass man dann nur noch die große Welt gesehen hat. Das tun Sie bitte nicht; denn wir brauchen Menschen mit Erfahrung, die wissen, dem ganzen Land geht es nur gut, wenn es in der Summe den Ländern gut geht. Das ist nicht zu vergessen. Wir werden zu den Anekdoten keinen Untersuchungsausschuss einsetzen, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) so interessant das für den einen oder anderen auch wäre. Ich darf Ihnen persönlich, aber auch im Namen des ganzen Hauses viel Erfolg wünschen. Machen Sie das mit der Leidenschaft, mit der Sie hier in der Sache Politik gemacht haben, dann werden Sie auch in Berlin erfolgreich sein. Alles Gute, Frau Demuth. (Beifall im Hause) Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt – – – (Abg. Sven Teuber, SPD: Wir müssen noch abstimmen!) – Das hätte ich jetzt beinahe vergessen, das müssen wir in der Tat machen. Vielen Dank für den Hinweis. Wir stimmen über den Antrag der CDU-Fraktion „G9Gymnasium und integrierte Gesamtschulen: Abitur nach vollen neun Jahren“ ab. Wer stimmt dem Antrag – Drucksache 18/11728 – in der Sache zu? – Gegenstimmen? – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt müssen wir aufpassen! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Jetzt kommen wir zu Punkt 14 der Tagesordnung: Mehr Vertrauen wagen – Gaststättenrecht reformieren Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11729 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin. (Abg. Martin Haller, SPD: Großkampftag!)
Dr. Helmut Martin CDU
– Die Benchmark sind 25 Stunden. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, so ganz einfach ist das jetzt nicht nach dem Tagesordnungspunkt, vor allen Dingen nach der Schlussrede von Ellen Demuth, mit solch einem Thema anzukommen. Ich hätte Dir noch länger zuhören können, Ellen, muss ich sagen. Es war vielfältig, interessant und auch unterhaltsam. (Zuruf von der SPD: Stimmt!) An der Stelle ganz herzlichen Dank für die schöne Zusammenarbeit mit Dir in der Fraktion. Ich muss jetzt auch noch daran denken, dass vor der Geburtstagsfeier von Herrn Köbler nur noch dieser TOP steht. Es sind also erschwerte Bedingungen, aber immerhin, es geht um Gastronomie, und das passt dann vielleicht doch, wenn es um die angenehmen Seiten des Lebens geht, ganz gut, erst recht, wenn man einen Blick nach draußen wirft. Das Wetter wird wieder schön, die Voraussagen sind auch gut. Vielleicht denkt der eine oder andere schon einmal an den Eisbecher, den man jetzt wieder draußen genießen kann, oder vielleicht auch sonst einfach an ein schönes Lokal. Vielleicht geht auch mancher von Ihnen am Wochenende wandern und freut sich dann, wenn er irgendwo im ländlichen Raum einkehren kann oder es zumindest gerne tun würde, weil sie in vielen Dörfern vergeblich nach einer Gaststätte suchen werden. Das zeigt zwei Sachen, die ich eben kurz skizziere. Zum einen die Gastronomie: Gerade die Cafés, Restaurants und kleinen Kneipen sind wichtig zur Belebung der Innenstädte. Sie sind aber auch im ländlichen Raum enorm wichtig, (Abg. Martin Haller, SPD: Allerdings!) einfach um ein Stück Lebensqualität zu vermitteln, aber auch, um Tourismus anzukurbeln. Das ist immer dieses Henne-Ei-Prinzip. Ich bekomme keine Touristen in meine Gegend, wenn ich keine gastronomischen Angebote habe. Deswegen glaube ich, wir tun alle gut daran, die Gründung und Übernahme von Gaststätten, Cafés, Kneipen usw. zu erleichtern. (Beifall der CDU) Wie sieht das jetzt in Rheinland-Pfalz aus, wenn es darum geht? – Da haben wir immer noch ein Gaststättengesetz des Bundes. Das sieht eine Erlaubnispflicht vor, das heißt, bevor ich loslegen kann als Gastronom, muss ich erst einmal umfangreiche Antragsunterlagen einreichen, warte auf die Genehmigung, die Behörde prüft usw., und irgendwann darf ich dann starten. Das müsste aber so gar nicht sein; denn seit 2006 liegt das Gaststättenrecht eigentlich in der Legislativkompetenz der Länder, und viele andere Länder um uns herum haben daraufhin auch extra Landesgaststättengesetze erlassen und dort unter anderem vorgesehen, dass statt der Genehmigung spflicht eine Anzeigepflicht genügt. Das ist ein Stück Bürokratieabbau. Das schafft Planungssicherheit für die Gastronomen. Deswegen ist es kein Wunder, dass die Arbeitsgemeinschaft der IHK das fordert und auch der DEHOGA das begrüßt. Wir haben uns im Rahmen unserer Bemühungen um Bürokratieabbau ebenfalls des Themas angenommen und sagen: Jawohl, das wäre ein guter Weg. Natürlich wissen wir auch – da können Sie es machen, wie Sie wollen, egal ob Genehmigungspflicht oder Anzeigepflicht –, es wird immer einmal ein schwarzes Schaf dabei geben, in der Gastronomie wie in allen Unternehmensbranchen, aber wir sagen, wenn wir Entbürokratisierung ernst meinen, müssen wir das Mindset ändern, müssen wir weg von dem Misstrauensverhältnis hin zu einem „Mehr Vertrauen wagen in das Gegenüber, in die Bürgerinnen und Bürger“. Deswegen sagen wir, jawohl, es ist angemessen und richtig, wie es unsere Nachbarländer Hessen und Saarland und künftig auch Baden-Württemberg – die haben es im dritten Entlastungspaket – machen, hin zu einer Anzeigepflicht für die Gastronomie. Dafür könnten wir wunderbar ein eigenes Landesgaststättengesetz nehmen. Dort könnten wir dann auch endlich dieses Nebeneinander von bundesgesetzlicher Regelung und landesgesetzlicher Gaststättenverordnung auflösen. Es wäre ein echter Schritt zur Vereinfachung. (Beifall der CDU) Gerne werden wir über verschiedene Ansätze, was in solch einem Landesgaststättengesetz sinnvollerweise zu regeln wäre, mit Ihnen im Ausschuss beraten, unter Einbindung der Experten, der zuständigen Verbände und Unternehmerverbände und natürlich auch der Kammern. Wir haben im Antrag schon einmal einzelne Aspekte aufgeführt, die aus unserer Sicht durchaus eine Berücksichtigung in einem neu zu schaffenden Gaststättengesetz fi nden sollten. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Das ist einmal – ich habe es eben gesagt – die Erleichterung von Existenzgründungen und Betriebsübergängen. Dann ist das der Punkt, was wir noch tun können, um Straußwirtschaften, die gerade im ländlichen Raum, gerade in den Weinbauregionen eine große Bedeutung haben – so erlebe ich es –, weiter zu helfen. Digitale Anzeigeverfahren könnte man vielleicht noch stärker implementieren. Im Bereich der Reisegewerbekarte, also der Reisegewerbeunternehmer, wäre es auch wichtig, dass eine Reisegewerbekarte künftig keine zusätzliche gaststättenrechtliche Erlaubnis verlangt; denn die Schausteller kommen schon immer zu uns und sagen, diese Doppelbelastung ist eigentlich nicht sinnvoll. Das könnte man, wie das andere Bundesländer auch machen, zusammenfassen, dass eines ausreichend ist. Wichtig, glaube ich, wäre auch, gerade vor dem Hintergrund, dass ich den ländlichen Raum angesprochen habe, dass wir eine Erleichterung für diese Kleinstgaststätten, was die Toilettenanlagen angeht, prüfen und möglichst umsetzen. Das ist immer ein Riesenkostenfaktor. Deswegen sagen wir, wir sind dafür zu prüfen und möglichst umzusetzen, dass bei den Kleinstgastm2 stätten, also bis 50 Schankfläche oder Gastraum, künftig eine Unisex-Toilette ausreicht. Wer einmal im Ausland unterwegs ist, kennt das. Da ist das überhaupt kein Problem. Wir haben derzeit noch höhere Anforderungen, und das sind schon ein paar Tausend Euro zusätzlich Anfangsinvestition ohne einen Mehrwert, den es wirklich braucht. Deswegen sagen wir, lasst uns ganz pragmatisch herangehen, Hauptsache, wir bekommen mehr solcher Lokalitäten, gerade auch im ländlichen Raum. (Beifall der CDU) Es gibt zudem die Möglichkeit, weitere Erleichterungen bei den Berufsausübungsregelungen vorzusehen. Selbst das Bundesgesetz hat enthält schon eine Rechtsverordnungsermächtigung. Das heißt, lassen Sie uns gemeinsam mit den Fachleuten im Ausschuss darüber beraten, was in solch ein Gesetz hinein könnte, und dann solch einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Wir würden uns freuen, wenn Sie in diesem Sinne den Antrag mit an den zuständigen Wirtschaftsausschuss überweisen könnten. Ich freue mich dann auf die weitere Beratung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Die nächste Wortmeldung ist für die SPD-Fraktion von Abgeordneter Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Danke schön. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Ellen Demuth, auch ich wünsche Dir von Herzen viel Erfolg und alles Gute in Berlin. Hab eine gute Zeit. Lieber Kollege Helmut Martin, es ist richtig, Gaststätten, Restaurants und Kneipen sind ganz wichtige Orte der Begegnung und des sozialen Zusammenhalts. Dort treffen sich Menschen, dort werden Probleme besprochen, dort werden die wichtigsten Tage im Leben gefeiert. Sie sind unverzichtbar für Tourismus, Teil unserer Esskultur und einfach Orte der Lebensfreude, und sie halten unsere Gesellschaft zusammen. Wir haben in der Corona-Zeit gesehen, was passiert, was uns einfach fehlt, wenn Gaststätten und Restaurants geschlossen werden müssen. Damit unsere Gastrolandschaft auch in eine gute Zukunft gehen kann, insbesondere bei einem Betreiberwechsel, bei einem Pächterwechsel oder auch bei Neugründungen, ist klar, wir brauchen ein Abspecken von bürokratischen Vorgaben. Wir müssen vieles einfacher machen, wie an anderen Stellen im Leben natürlich auch, aber bei der Gastronomie ebenso. Das wollen wir. Ob dafür unbedingt ein eigenes Landesgesetz ein Beitrag zum Bürokratieabbau ist, daran mache ich einmal ein kleines Fragezeichen. Vielleicht geht es eine Stufe einfacher mit einer Rechtsverordnung, aber das können wir sehen. (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Um genau das zu untersuchen, welche bürokratischen Normen verzichtbar sind, hat unsere Landesregierung, das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, bereits begonnen mit genau den Menschen, die sich am besten auskennen, die es wissen müssen, einen Dialog zu führen: mit den Verwaltungen, den Interessensvertretungen, IHK, DEHOGA, aber auch mit ausgewählten Gastronomen. Das Verfahren nennt sich Praxischeck „Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe“ – ein strukturiertes Verfahren. Die Ergebnisse sollen in Kürze vorliegen. Ich muss Ihnen sagen, ich würde die sehr gerne hören (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Mmm!) und nicht so gerne hier im Plenum auf Zuruf Maßnahmen beschließen. Jetzt haben Sie selbst gesagt, Sie möchten ihn an den Ausschuss überweisen. Okay, genau das ist auch unser Plädoyer. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sehr gut! –
Martin Haller SPD
Ist uns ein Herzensanliegen!) Wir möchten ihn im Ausschuss diskutieren, aber eben vor allem auch zusammen mit den Ergebnissen aus dieser Befragung von denjenigen, die sich über viele Monate Zeit genommen und in diesem strukturierten Verfahren ihre Vorschläge eingebracht haben. Schließlich könnte es auch sein, dass die eine oder andere Regelung durchaus schutzwürdige Interessen widerspiegelt. Wir haben es schließlich mit Lebensmitteln und Hygiene zu tun. Das sind auch Fragen der Gesundheit, die ich nicht so gerne mit einem Federstrich über Bord werfen wollen würde. Andere Punkte, zum Beispiel die Förderung der Straußwirtschaften oder die von Ihnen ausgeführte Toilettenfrage, finden sich ganz bestimmt auch in den Antworten der Teilnehmer dieses Praxischecks. Auch die SPD-Fraktion schlägt vor, Ihren Antrag an den Ausschuss zu überweisen und dort in aller Ruhe mit denjenigen zu beraten, die dort in der ersten Reihe stehen und ihre Vorschläge eingebracht haben. Dann können wir gemeinsam die Maßnahmen beschließen, die der Gastronomie, aber auch den Gästen, den Kunden wirklich etwas bringen. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Dr. Bernhard Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Wir können es kurz machen. Das ist ein guter Vorschlag, darüber zu reden. Es ist auch, wenn man so fragt, ein Vorschlag, den jeder gerne unterstützen würde, dass wir – ich habe heute Abend Stammtisch – da leicht und auch früh genug hingehen können. Deswegen können wir es schnell beschließen. Was Sie aufgreifen, ist ein Ludwigshafener Fall gewesen, mit der Unisex-Toilette beispielsweise, die eine Bäckerei nicht anbieten konnte. Wir sind offen dafür, dass wir darüber reden und das vereinfachen können; Vereinfachungen in den Fragen ohnehin. Ihnen ist bekannt, dass die Grünen die Bürokratieabbau-Partei sind. Daher machen wir da gerne mit. Allerdings haben Sie in Ihrem Antrag auch festgestellt, „dass die aktuelle Rechtslage in Rheinland-Pfalz der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts […] Rheinland-Pfalz im Vergleich mit anderen Bundesländern schadet“. Das würde ich nicht so unterschreiben wollen. Das haben wir noch gar nicht festgestellt, sondern dazu brauchen wir erst mal eine Anhörung. Wir reden auch nicht von dem, was geschadet hat, sondern wir reden von dem, was verbessert werden kann. Ob wir dazu ein Gesetz brauchen, ist noch die Frage, oder ob wir es vielleicht sogar untergesetzlich regeln können und dadurch sogar noch eine Vereinfachung und noch eine Beschleunigung in dem ganzen Verfahren haben. Gerade in den Regionen – Sie haben das gesagt, das will ich noch einmal unterstützen – ist nicht jeder so gesegnet wie der Pfälzerwald mit seinen Hütten. Gerade in den Regionen, in denen sich Menschen gerne touristisch bewegen, ist das Angebot oft schlecht. Wir haben schon verschiedenste Möglichkeiten gesehen, die ausprobiert werden, mit Weinautomaten, mit Essensautomaten, aber auch das ist nicht die Lösung. Es wäre schön, wenn wir in vereinfachter Form Lebensmittel verkaufen könnten und da zusätzlich ein Angebot hätten, das attraktiv ist. Daher, wenn schon alle gefragt wurden, die Sie aufgezählt haben, beschleunigt das wiederum die Sache. Ich glaube, dass der Gastronomie, wenn wir uns alle einig sind, eine rosige Zukunft in Rheinland-Pfalz blüht, den Kunden und Kundinnen natürlich auch. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Zu seiner ersten Rede im Hohen Haus spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Eugen Ziegler. (Beifall der AfD)
Eugen Ziegler AfD
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Noch vor zwei Tagen stand ich in meiner Firma und habe mich über die überbordende Bürokratie und die Verordnung geärgert. Ich freue mich sehr, dass die CDU das Problem der Bürokratie erkannt und diesen Antrag auf Bürokratieabbau gestellt hat. Inzwischen haben fast alle Parteien die Notwendigkeit erkannt, Bürokratie abzubauen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass im Landtag unsere AfD-Fraktion die neuere Diskussion zum Bürokratieabbau angestoßen hat. Mit Blick in die Landtagsdatenbank finden Sie unsere Große Anfrage zum Bürokratieabbau von Mai 2022 und unsere Anfrage von Juli 2023 für ein Regierungsprogramm „Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung“. Insbesondere unser Antrag setzt die Maßstäbe für die rheinland-pfälzische Diskussion durch unsere Forderung nach einem Normenkontrollrat. Weder der Ministerpräsident mit seinem Bürokratieabbau-Programm noch die CDU mit diversen Anträgen, den jetzt vorliegenden eingeschlossen, packen den Bürokratieabbau so zielstrebig umfassend an, wie wir es für notwendig erachten. Inzwischen gibt es aber eine weitere Messlatte in Sachen Bürokratieabbau. Sie kommt aus Amerika. Ich rede von Elon Musk und seiner Arbeitsgruppe DOGE. DOGE hat in kurzer Zeit sehr viel erreicht. Das Geheimnis des Erfolgs von DOGE ist, dass sie Durchgriffsrechte auf andere Landesbehörden bekommen hat. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unglaublich!) Unser Landesrechnungshof mit seinen 181 Mitarbeitern ist dagegen ein zahnloser Tiger; denn er kann nur beraten und empfehlen. Natürlich kenne ich die Kritik an Musk, dass einzelne Maßnahmen von DOGE vor Gericht kassiert worden sind. Das zeigt, dass auch ein Elon Musk Fehler macht und wahrscheinlich daraus lernt. Aus Sicht der AfD als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen für Bürokratieabbau rechtstaatlich sein müssen. Sehr geehrte Abgeordnete, die Vorrede ist ein bisschen lang geworden, aber ich wollte zeigen, wo unsere Erwartungen liegen, wenn ein Plenarantrag den Bürokratieabbau verspricht. So sieht man gleich ganz deutlich, dass das, was die CDU heute vorstellt, keine Kettensäge ist, sondern bestenfalls eine Gartenschere. Neben vielen Allgemeinplätzen, etwa zur großen wirtschaftlichen Bedeutung des Gastgewerbes, finden sich im CDU-Antrag lediglich zwei Punkte mit konkreter praktischer Auswirkung. Erstens soll die Schankerlaubnis, die im Übrigen nur bei Ausgabe alkoholischer Getränke erforderlich ist, abgeschafft werden und durch eine bloße Anzeigepflicht ersetzt werden. Zweitens soll in kleinen Gaststätten eine Toilette ausreichen. Bisher werden dagegen selbst bei kleinen Gaststätten mindestens zwei verlangt. Bei beiden Punkten können wir mitgehen. Die Umstellung auf eine Anzeigepflicht bedeutet nicht zuletzt eine Arbeitsentlastung für die kommunalen Ämter, die chronisch unterbesetzt sind. Richtig gedacht ist unserer Meinung nach auch die Forderung aus dem Antrag, das Gaststättengesetz ganz neu aufzusetzen. Das bedeutet, dass man noch einmal von null beginnt zu überlegen, was wirklich regelungsbedürftig ist. Einschränkend muss man noch sagen, dass das Gaststättengesetz mit gegenwärtig 28 Paragrafen und die Gaststättenverordnung mit gegenwärtig 22 Paragrafen sicher nicht die Hauptprobleme der Gastwirte sind. Sie müssen nämlich auch lebensmittelrechtliche, steuerrechtliche, baurechtliche und andere Vorschriften beachten, zum Beispiel die bürokratische Kontrolle des Mindestlohns. Die meisten dieser Regelungen sind aber leider nicht in der Kompetenz des Landes. Gerade in der Landesgaststättenverordnung finden sich so manche Regelungen, die ein Gastwirt schon allein aus eigenem Interesse beachtet, etwa die, dass der Küchenboden gleitsicher sein soll. Muss etwas solches wirklich von einem Behördenmitarbeiter kontrolliert werden? Reicht nicht ein einfaches Informationsblatt für angehende Gastwirte mit dem Titel „Was bei einer Einrichtung einer Gaststätte zu beachten ist“? Kurz und gut, der Antrag der CDU enthält zwei, drei gute Ideen, und wir würden ihm zustimmen. Jedoch befürworten wir die Überweisung an den Ausschuss, Sie haben es selbst beantragt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Dazu heißen wir herzlich willkommen Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Realschule plus aus Ludwigshafen (Beifall im Hause) und die Mitglieder des Kreis-Chorverbands Mainz-Bingen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Genauso herzlich willkommen sind uns politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie der Verein Freilichtbühne Burgspiele Altleinigen aus dem Wahlkreis 42 – Bad Dürkheim. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Für die Freien Demokraten spricht Kollege Steven Wink.
Steven Wink FDP
Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt vieles gehört. Wir haben die Pfälzer Hütten gehört. Wir haben die Straußwirtschaft gehört. Wir haben die Gaststätte im kleinen Dorf gehört. Das sind überall Punkte, an denen man sich getroffen hat, vielleicht Billard gespielt hat, und nicht mehr immer überall sind diese verfügbar, was Auswirkungen auf das sogenannte Innenmarketing hatte, wie ich es selbst in meinem Dorf sehe und wie ich das auch nach außen verkaufe, was auch Auswirkungen auf den Tourismus hat. Das hat Kollege Martin auch gesagt. Natürlich kämpfen sie auch mit Punkten wie Fachkräften, steigenden Kosten oder Bürokratie. Das gehört alles dazu. Diese Beschwerden, die es da gab, haben wir auch aus dem Saarland gehört. Das heißt, um es vorneweg zu sagen, das Gesetz allein wird wahrscheinlich nicht das Allheilmittel in diesem Bereich sein. Wir werden auch bei den ein oder anderen Punkten, auch wenn das Gaststättenrecht modernisiert werden muss, schauen, gerade zum Beispiel bei Anzeigepflichten, und rechtlich prüfen, inwiefern das umsetzbar ist. Das betrifft letztendlich die Alkoholausschenkung. Es stellt sich aber selbstverständlich auch die zentrale Frage, wie wir in diesem Bereich Rechtssicherheit gewährleisten. Welche Erfahrungen und Fehler finden wir vielleicht auch aus anderen Bundesländern, und wie verhindern wir, dass eine gut gemeinte Reform letztendlich doch wieder mehr Unsicherheit mit sich bringt, als wir sie jetzt haben? – Deshalb ist es ganz gut, wenn wir im Ausschuss weiter über dieses Thema debattieren. Ich möchte aber noch einmal erwähnen, dass das Wirtschaftsministerium – Kollegin Köbberling hat es angerissen – schon länger in diesem Bereich arbeitet. Mit dem Praxischeck „Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe“ wurden genau solche Themen besprochen: Wie kann ich das übernehmen? – DEHOGA war dabei, IHK war dabei. Diese Analyse der Betriebe und der Situation soll jetzt im Frühjahr 2025 fertiggestellt sein. Der Antrag greift übrigens schon ein bisschen auf, was in diesem Praxischeck alles ermittelt wurde. Daher ist die Ausschussdebatte ganz gut. Es muss letztendlich ein Gesamtkonzept her – das ist völlig klar –, damit wir diese Vorteile, die wir daraus ziehen können, nachher wieder ernten können, damit Menschen wieder Lust haben. Im Pfälzerwald ist es oftmals so, dass die Hütten nicht mehr betrieben werden können, weil sich aus diversen Gründen keine jungen Menschen mehr finden, die es machen möchten. Das ist sehr schade, wenn ein solches Kulturgut, wie ich es nennen darf, deswegen wegfällt. Wir wollen aber auch kein Copy and Paste anderer Länder. Zum Abschluss, Frau Ministerin, vielleicht finden wir einen Außentermin des Wirtschaftsausschusses bei der Straußwirtschaft. Da können wir das Thema doch ganz gut bearbeiten und beackern. Da findet man mit Sicherheit auch Einigkeit. In diesem Sinne, liebe Ellen, von mir auch alles Gute, viel Kraft, viel Gesundheit. Bleib so, wie du bist, mach weiter so. Alles Gute auch von uns. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss wirklich sagen, meine persönliche Anmerkung, Steven Wink, das war eine gute Idee, dass Du Fraktionsvorsitzender wirst, weil beim Fernis – – – Ich bin immer danach dran. Das Redepult braucht immer so lange, bis es unten ist. Jetzt habe ich es leichter. (Abg. Steven Wink, FDP: Deswegen haben wir es gemacht!) – Deswegen habt Ihr das gemacht, aus Rücksichtnahme auf mich. Meine Damen und Herren, zur Sache: Um das Ergebnis vorwegzunehmen, wir erachten diesen Antrag überwiegend für gerechtfertigt und auch sinnvoll. Wir sind auch der Überzeugung, dass man ein Gaststättengesetz in Rheinland-Pfalz braucht, weil sich die Welt weitergedreht hat und ganz viele Dinge durch Landesrecht geregelt werden können. Gleichwohl sind wir aber auch bei der SPD und anderen, die sagen, wir sollten das in die Anhörung geben; denn an einem Punkt unterscheiden wir uns. Ich bin nicht wirklich davon überzeugt, dass die Anzeigepflicht der richtige Weg ist. Meine Partnerin ist Verbandsbürgermeisterin. Ich habe mich darüber informiert, was bei der Erlaubnis zu tun ist. Das sind nicht viele Dinge. Du musst vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erbringen, dass Du keine Steuerschulden hast. Du musst bei der HWK diesen Kurs absolvieren, dass Du mit Lebensmitteln umgehen kannst. Das ist auch keine große Sache. Du musst ein Führungszeugnis erbringen, damit die Gewährleistung für die Erlaubniserteilung vorliegt, dass derjenige auch gesetzestreu ist und im Zweifel weiß, wie er bei Minderjährigen mit Alkohol usw. umzugehen hat. Insofern glaube ich nicht, dass das wirklich schlau ist, auf Anzeigepflicht umzustellen, weil nachlaufend die Verwaltung sowieso nachzieht. Diese gesetzlichen Dinge werden sowieso abgefragt. Das können wir uns aber im Detail in der Anhörung anhören. Ansonsten die weiteren Punkte: Herr Dr. Martin, da bin ich ganz bei Ihnen. Was die Straußwirtschaften betrifft, ist das ein solches Dauerthema an der Mosel bei den Erlaubnissen, weil die Schwierigkeit darin besteht, zu erfassen, was denn eigentlich die Speisen sind, die man als regionaltypisch ansieht. Das geht teilweise wirklich ins Eingemachte, ob das Roastbeef mit Mayonnaise gereicht werden kann oder nicht. Dann gibt es Rechtsprechung darüber und Urteile. Da würde es sich einfach anbieten, landesspezifisch einen Katalog aufzustellen, damit das einmal klar wäre. Genauso der ewige Streit um den Tresterbrand: Es macht keinen Sinn, wenn ein Winzer Schnaps produziert und ihn dann nicht ausschenken darf, weil das Gesetz es verbietet. Das versteht der Kunde letztlich auch nicht. Was die Unisex-Toilette für Gäste betrifft: An der Stelle ein weiteres Problem aus der Praxis, das ist die Mitarbeitertoilette. Daran denkt niemand. Es ist häufig so, dass eine Betriebserlaubnis danach scheitert, wenn der Betriebsübergang ist, weil das an dem Erlaubnisinhaber hängt. Der hört auf, dann will der Sohn oder sonst wer es weiterführen, und auf einmal haben wir nicht nur das Problem der Gästetoilette, sondern auch der Mitarbeitertoilette. Bisher war da eine Toilette, und dann musst Du für die Mitarbeiter wieder gesonderte Toiletten vorhalten. Das ist auch ein Punkt, der meines Erachtens durch Landesrecht – soweit das im Gaststättengesetz möglich ist; das kann auch die Landesbauordnung betreffen – geregelt werden könnte. Alles spricht also dafür, das in die Hand zu nehmen, aber wie gesagt, die Details sollten wir der Anhörung vorbehalten und da noch einmal in medias res gehen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Jetzt spricht für die Landesregierung unsere Ministerin Frau Daniela Schmitt.
Daniela Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch ich möchte zunächst Ellen Demuth ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit danken. Ich erinnere mich insbesondere an die Enquete-Kommission „Tourismus“. Ich glaube, wir haben damals schon gute und kluge Weichen gestellt, die auch zu dem jetzigen Thema passen, und wünsche für die Zukunft alles Gute. Herzlichen Dank für die Zusammenarbeit. (Abg. Ellen Demuth, CDU: Danke schön!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Betriebe des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes stehen in der Tat vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Einiges ist angesprochen worden – natürlich das Thema „Arbeits- und Fachkräfte“, das Thema „Steigende Betriebskosten“, das Thema „Strukturelle Veränderungen“, gerade im ländlichen Raum, die Nachfolgefrage und natürlich überbordende Bürokratie, was manchmal auch ein Stück weit miteinander zusammenhängt, ob junge Leute sich wirklich entscheiden, in die Nachfolge oder in die Gründung zu gehen. Daher ist es wichtig, dass wir das Thema aufgreifen. Genau hier braucht es einen neuen, einen strategischen Ansatz, der insbesondere das Thema „Praxistauglichkeit“ hinterfragt, das Thema „Sinnhaftigkeit“ aufruft und auch das Thema „Verhältnismäßigkeit“ ein Stück weit einordnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres hat sich auf meine Initiative hin unser Ministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf den Weg gemacht, die Anwendung eines solchen innovativen Ansatzes, eines sogenannten Praxischecks im Kontext der Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe zu prüfen und auf den Weg zu bringen. Unser erklärtes Ziel ist es, die Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe einfacher zu gestalten, um auch hier wieder die Dinge stärker zu ermöglichen, als sie zu verhindern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Praxischeck ist eine ganzheitliche Prozessanalyse, um die Dinge einfacher, transparenter und nachvollziehbar zu machen. Gedacht wird immer von den Anwenderinnen und Anwendern, also von den von den Gastronominnen und Gastronomen her, um Hemmnisse zu identifizieren und gemeinsam Vereinfachungsmaßnahmen zu erarbeiten. Diese Prozessanalyse haben wir mit dem Praxischeck bereits im letzten Sommer begonnen. Seit diesem Zeitpunkt hat sich mein Haus gemeinsam mit den Stakeholdern – die wurden teilweise auch genannt: die IHK, der DEHOGA, der Gemeinde- und Städtebund, die SGD Nord, ausgewählte gastgewerbliche Betriebe – in Workshops diese Prozessketten von der Investitionsentscheidung bis hin zum Thema „Unternehmensnachfolge“ angeschaut. Bis Ende des Frühjahrs dieses Jahres sollen die Ergebnisse vorliegen, um dann zu schauen: Was ist auf Praxistauglichkeit zu prüfen, und was kann dann auch entsprechend angegangen werden? Bereits jetzt will ich in Aussicht stellen, dass kluge und wichtige Handlungsfelder identifiziert wurden. Ich will auch sagen, die Gaststättenerlaubnis ist dabei ein Thema. Genauso wichtig sind aber auch die Überprüfung von Finanzierungserleichterungen für notwendige Investitionen auch im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, aber auch erforderliche Transparenz und Digitalisierung des gesamten Prozesses der Nachfolge. Ich denke, daran merkt man, dass Sie hier offene Türen einrennen und es total wichtig ist, sich des Themas anzunehmen; denn ich will noch einmal bestätigen, die Bedeutung der Gastronomie für den ländlichen Raum, für den Tourismus, aber am Ende auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Orte zu schaffen, an denen man sich treffen kann, an denen man Gutes konsumieren kann, ist am Ende auch wichtig. Ich will zum Schluss sagen, ich glaube, ob ein eigenes Landesgaststättengesetz die beste Lösung oder ein Allheilmittel ist, kann man jetzt auf diesen nächsten Metern miteinander diskutieren und beraten. Deswegen glaube ich, die Ausschussbefassung ist jetzt der richtige Schritt, um Rheinland-Pfalz in diesem Punkt gemeinsam weiterzubringen. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11729 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich darf zur nächsten Plenarsitzung am 14. Mai einladen und Ihnen allen einen guten weiteren Tag wünschen. Alles Gute. Ende der Sitzung: 15.51 Uhr
