Martin Haller
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden jetzt über einen Gesetzentwurf der CDU, der im Kern für Mitglieder der Landesregierung erstens Regelungen schaffen möchte, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Ende ihres Amts einer Anzeigepflicht unterwerfen und die Möglichkeit vorsehen, diese Tätigkeit für eine Karenzzeit von bis zu 18 Monaten zu verhindern, sowie zweitens die Höchstdauer des Übergangsgelds von drei auf zwei Jahre verringern möchte. Ich möchte zunächst zur Karenzzeit kommen. Karenzzeiten sind generell ein Instrument, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die Unabhängigkeit von politischen Entscheidungsträgern zu sichern. Der Blick in vergleichbare Gesetze und die Gesetzgebung zeigt allerdings, die Lage ist recht divers. Im Gegensatz zur Regelung auf Bundesebene ist zum Beispiel im baden-württembergischen Ministergesetz nicht festgehalten, dass eine Untersagung der Beschäftigung insbesondere dann auftreten kann, wenn ein ehemaliges Regierungsmitglied in einem ressortnahen Tätigkeitsfeld aktiv wird. Im bayerischen Ministergesetz sind zudem anders als im Bund und in anderen Bundesländern Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Organisationen, in denen – Zitat – „der überwiegende Einfluss des Staates […] sichergestellt ist“, sowie die Rückkehr in die unmittelbar vor einem Regierungsmandat ausgeübte Tätigkeit von der Anzeigepflicht ausgenommen. Nach § 8 a des hessischen Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung liegt es im Ermessen der betroffenen Personen, ob öffentliche Interessen beeinträchtigt werden und sie eine Tätigkeit anzeigen. Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht sind nicht vorgesehen. Als einziges Bundesland in dieser kleinen Umschau sieht Thüringen Sanktionen bei Verstößen gegen Karenzzeitregelungen vor. 1.000 bis 10.000 Euro Ordnungsgeld bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und 10.000 Euro bis zu einmalig der Hälfte des Bruttojahresgehalts der aufgenommenen Tätigkeit bei Verstoß gegen das Verbot vorzeitiger Tätigkeitsaufnahme. Mein persönliches Highlight, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der amtierende Ministerpräsident verhängt dann diese Ordnungsgelder gegen seine ehemaligen Kabinettsmitglieder. (Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Ja!) Eine ganz wunderbare Regelung. Sicherlich etwas, was man als Ministerpräsident braucht. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist wie für den Freundeskreis! – Heiterkeit bei der CDU) Diese kleine Umschau soll einfach noch einmal deutlich machen: Es ist recht komplex. Wir sehen, dass die Regelungen sehr stark variieren. Überdies variieren eben auch die Anforderungen an die Mitglieder des beratenden Karenzzeitgremiums sehr stark in den einzelnen Bundesländern. Es ist komplex. In der parlamentarischen Debatte geht es nun darum, gerade aufgrund dieser Unterschiedlichkeit der einzelnen Regelungen auf Bundes- und Landesebene die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Karenzzeitregelungen zu beraten und sie auf ihre Praktikabilität und eben auch Verfassungskonformität zu überprüfen. Bei Einführung von Karenzzeitregelungen darf eben nicht unberücksichtigt bleiben, dass dies natürlich in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes eingreift, die geschützte Wahl des Arbeitsplatzes eben auch dieser ehemaligen Regierungsmitglieder, und somit natürlich auch eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung nur bei einer restriktiven, grundrechtsfreundlichen Auslegung der Regelung möglich ist. Gerade hinsichtlich des zentralen Elements des Entwurfs, der Genehmigungspflicht für die Aufnahme einer Beschäftigung, sind Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Betroffenen auszuräumen. Deswegen freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. Ich möchte auch noch auf das Übergangsgeld eingehen. Die Auszahlung von Übergangsgeldern wahrt in einer Phase der beruflichen Neuorientierung die Unabhängigkeit der ausgeschiedenen Ministerinnen und Minister, macht eine direkte Beschäftigung im freien wirtschaftlichen Kontext im Anschluss der Amtszeit nicht notwendig und beugt damit Interessenskonflikten vor, wie auch bei der Karenzzeit. Deswegen erachten wir als SPD-Fraktion die Regelung zur Auszahlung von Übergangsgeldern für Ministerinnen und Minister grundsätzlich als sehr sinnvoll. In Rheinland-Pfalz wird laut Ministergesetz drei Jahre Übergangsgeld ausgezahlt. Das ist im Bund und auch in einigen anderen Bundesländern anders, Kollege Dr. Martin hat es eben schon treffend dargestellt. Bei einer allgemeinen Betrachtung der Versorgungsansprüche von Regierungsmitgliedern – das möchte ich in die Diskussion neu einbringen – lässt sich jedoch feststellen, dass bestimmte Versorgungsansprüche in RheinlandPfalz gegenüber anderen Bundesländern dann wiederum restriktiver gehandhabt werden, wie etwa beim sogenannten Ruhegehalt. Beim Ruhegehalt ist es so, dass in Rheinland-Pfalz bei Regierungsmitgliedern nach fünf Jahren ein Anspruch entsteht. Diese Frist ist in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen kürzer. In Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beträgt sie beispielsweise nur zwei Jahre. Beim Ruhegehalt ist es in Rheinland-Pfalz außerdem so, dass ehemalige Regierungsmitglieder dies grundsätzlich erst mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen können. Nur bei längerer Amtszeit kann dies frühestens ab dem 62. Lebensjahr geschehen. In Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Thüringen ist hingegen ein Bezug bereits teils deutlich früher, teilweise zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr, möglich. (Glocke des Präsidenten) – Herr Präsident, ich komme zum Ende. Diese Beispiele zeigen, dass sich Versorgungsansprüche aus mehreren Komponenten zusammensetzen, und davon ist das Übergangsgeld nur eine. Ich bin für eine Gesamtschau in der parlamentarischen Beratung im Ausschuss sehr gerne zu haben und freue mich auf die weitere Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
