Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Aufzählung der Bundesländer und entsprechenden Regelungen, lieber Martin, darauf kann ich mich voll beziehen. Wenn der Eindruck entsteht, politische Entscheidungen würden nicht im Sinne der Menschen, sondern mit Blick auf spätere Karrieren oder persönliche Vorteile getroffen, beschädigt das das Vertrauen in die Demokratie und öffnet antidemokratischen Erzählungen Tür und Tor. Deshalb muss unser gemeinsames Ziel sein – ich gehe davon aus, dass es das bei den demokratischen Fraktionen auch ist –, den Anschein von Interessenkonflikten konsequent auszuschließen. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare Regeln sind nicht Beiwerk, sie sind demokratische Notwendigkeit. Die CDU hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes vorgelegt, mit zwei zentralen Vorschlägen: eine Karenzzeit für ehemalige Regierungsmitglieder und eine Begrenzung des Übergangsgelds. Lassen Sie mich auf beides eingehen. Dass es bislang keine gesetzlich geregelte Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder in Rheinland-Pfalz gibt, ist ein Defizit, gerade dann, wenn es zu einem unmittelbaren Wechsel in wirtschaftliche oder verbandliche Strukturen kommt, die zuvor Berührung mit der Landesregierung hatten. Selbst wenn ein solcher Wechsel rechtlich zulässig ist und korrekt abläuft, kann dennoch der Eindruck entstehen, dass es eine Nähe oder eine Beeinflussung gegeben haben könnte. Es hat immer ein Geschmäckle, selbst dann, wenn eine direkte Einflussnahme nicht erfolgt. Allein dieser Eindruck kann dazu führen, dass das Vertrauen in politische Entscheidungen und demokratische Institutionen beschädigt werden kann. Einen solchen Fall, um das hier von vornherein klarzumachen, hat es aber in unserem Bundesland noch nicht gegeben. Trotzdem kann eine gesetzlich verankerte Karenzzeit ein wichtiges Instrument sein, um Transparenz zu schaffen, das Amt zu schützen und die betroffenen Personen vor ungerechtfertigten Unterstellungen oder Spekulationen zu bewahren. Eine Karenzzeit kann eine sinnvolle Distanz zwischen Amtszeit und neuer Tätigkeit schaffen und damit nicht nur das Vertrauen in politische Entscheidungen, sondern auch die Betroffenen selbst vor ungerechtfertigter Kritik schützen. Ich halte daher eine solche Regelung grundsätzlich für sinnvoll. Allerdings wirft der vorliegende Gesetzentwurf der CDU noch an mehreren Stellen Fragen auf. Aus dem Gesetzentwurf wird weder klar, wer in diesem Gremium, das von der CDU vorgeschlagen wird, sitzen soll, noch warum überhaupt ein solches Gremium erforderlich ist. Man könnte auch einfach Kriterien in das Gesetz schreiben. Ich denke, darüber werden wir in den Ausschussberatungen reden. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD: Der Ministerpräsident macht das am Schluss! Der will das!) Nun zum Übergangsgeld. Man kann über vieles streiten, aber dass das Übergangsgeld grundsätzlich eine sinnvolle Funktion erfüllt, steht für uns alle außer Frage. Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um Unabhängigkeit auch nach dem Amt. Ein Übergangsgeld hilft, wirtschaftliche Zwänge zu vermeiden. Es verhindert Schnellschüsse, etwa den direkten Wechsel in eine neue Position, die inhaltlich oder zeitlich zu nah an vorherige Regierungsentscheidungen rückt. Genau das schützt letztlich auch die Integrität des Amtes selbst. Gleichzeitig ist klar, wer bereit ist, Verantwortung in einem Ministerinnenund Ministeramt zu übernehmen, verzichtet oft auf sichere berufliche Perspektiven, sei es in Wirtschaft, Justiz oder Verwaltung. Eine faire Übergangsregelung gehört deshalb zur Funktionsfähigkeit der Demokratie. Die CDU schlägt vor, das Übergangsgeld auf 2 Jahre zu begrenzen. Das kann man diskutieren, aber nicht isoliert; denn Übergangsgeld ist Teil eines größeren Systems. Ruhegehälter, Versorgungsansprüche, gesetzliche Unterschiede zwischen den Ländern, all das gehört auf den Tisch, wenn man es mit einer Neujustierung ernst meint. Ein punktueller Eingriff mag politisch attraktiv wirken, aber es ist keine durchdachte Reform. Genau deshalb werden wir diesen Vorschlag im Ausschuss gründlich prüfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Richtung, die dieser Gesetzentwurf einschlägt, ist im Grundsatz nachvollziehbar; denn eines ist unstrittig: Wer Regierungsverantwortung übernimmt, trägt sie nicht nur im Amt, sondern auch darüber hinaus. Es geht darum, Vertrauen in politische Entscheidungen, demokratische Institutionen und die Integrität des öffentlichen Dienstes zu sichern. Ob die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich geeignet sind, dieses Vertrauen zu stärken, wird sich in den anstehenden Beratungen zeigen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
