Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER teilen sich die Kollegen die Redezeit. Es spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bei komplexen Gesetzen wie dem vorliegenden Landesklimaschutzgesetz dient zur schnellen Einarbeitung meist ein erster Blick auf die Verbändeanhörung. Der Verband der Papierindustrie Rheinland-Pfalz möchte gänzlich darauf verzichten. Der Verband der Chemischen Industrie bemängelt die Übereifrigkeit der Landesregierung, indem das angeblich schärfste Klimaschutzgesetz im Ländervergleich verfasst wurde. Die Bauwirtschaft sagt, dem Land fehle es an der entsprechenden Gesetzgebungskompetenz. IHK und Landwirtschaftskammer befürchten einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Warum auch immer haben die kommunalen Spitzenverbände überhaupt nicht reagiert. Kurzum, hier gibt es noch eine Menge an Klärungsbedarf. Selten hat sich ein Anhörverfahren so stark angekündigt wie im vorliegenden Fall. Allein die Frage, welche wirtschaftlichen Folgen das Zieljahr der Klimaneutralität, also 2040, im Vergleich zum Zieljahr 2045 hätte, würde sicherlich mehrere Ausschusssitzungen füllen können. Das Gleiche gilt für die Übertragbarkeit der Sektorziele, den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung und die sonstigen mit dem Landesklimaschutzgesetz zusammenhängenden Kosten. Wenn ich mir § 4 ansehe, also die Klimaschutzziele der Landesverwaltung, so erkenne ich ebenfalls den Bedarf zur Konkretisierung. Spätestens seit dem letzten Jahresbericht des Rechnungshofs sind wir alle über die eklatanten Mängel an unseren Hochschulen in Kenntnis. Fließen jetzt also gezielt Investitionen an Standorte, deren bauliche Aufwertung effektiver zum Ziel beitragen, 2030 bilanziell treibhausgasneutral zu sein? Gestattet sei auch die Frage der Sinnhaftigkeit des § 11 zur Überkompensation. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich zitieren: „Sollten auf nationaler Ebene die bundesgesetzlichen Klimaschutzziele nachhaltig verfehlt oder gesetzliche Regelungen getroffen werden, die eine spätere Treibhausgasneutralität vorschreiben, kann die Landesregierung die notwendigen Schritte zur Anpassung der Zielwerte nach § 3 Absatz 1 einleiten, um eine Überkompensation auf Landesebene zu vermeiden.“ Das heißt im Umkehrschluss, der Landtag soll bald beschließen, dass 2 040 das Jahr der Wahrheit werden soll? – Reißt jedoch der Bund seine Ziele, muss auch in Rheinland-Pfalz das nicht so genau genommen werden. Der 2%Ausbau von PV-Anlagen und Windrädern ist immer für die Landwirtschaftsflächen dabei. Viel zu kurz bis gar nicht wird über die 2%Rege lung für bereits versiegelte Flächen gesprochen. Auch die Geothermie ist dem Ministerium keine Silbe wert zu erwähnen. Dabei kann auf wenigen Quadratmetern mehr Energie produziert werden als im Vergleich zu Solar- und Windkraftanlagen. Meine Damen und Herren, die detaillierte Beratung des Gesetzentwurfs ist in den kommenden Wochen dringend geboten. (Beifall des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER)
