Dr. Helmut Martin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann insofern anknüpfen an das, was Kollege Marcus Klein eben zum Wahlgesetz gesagt hat, als er dort erwähnte, es gehe auch um das Vertrauen in die Demokratie. Darum geht es letztlich auch, in gewisser Weise, auch wenn das ein großer Anspruch ist, bei dem jetzt zu debattierenden Änderungsantrag zum Ministergesetz. Der bezieht sich auf zwei Aspekte, die die Versorgung der ausgeschiedenen Ministerinnen bzw. Minister betreffen. Der Regelungstatbestand betrifft also nur – um es aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger zu formulieren – Politiker. Die Situation ist insofern vergleichbar mit anderen Fragen der Politikfinanzierung, also etwa der Fraktionsfinanzierung, der Part eienfinanzierung oder der Abgeordnetenentschädigung. Bei solchen Entscheidungen stehen wir als Entscheider, als Gesetzgeber, immer vor einem Dilemma, weil es letztlich Entscheidungen in eigener Sache sind. Zumindest dem Anschein nach besteht da also immer so der Verdacht, man könnte befangen sein. Es wäre insofern manchmal verlockend, wenn andere für uns diese Entscheidung treffen könnten. Das würde uns im Zweifel Unzufriedenheit, vielleicht im Wahlkreis, ersparen oder auch die eine oder andere kritische Kommentierung in der Presse. Aber ganz klar: Gerade diese Entscheidungen bedürfen einer demokratischen Legitimation, und deswegen kommen wir da gar nicht drumherum. Folge dieser Zwickmühle, dieses Dilemmas muss aber unseres Erachtens sein, dass wir bei diesen Entscheidungen in eigener Sache in besonderer Weise für Transparenz sorgen und unsere Entscheidungen und die Regelungen, die wir dann treffen, vor der Öffentlichkeit besonders gut begründen müssen, um schon von vornherein allen etwaigen Vorbehalten früh entgegenzutreten und möglichst auch gar keinen Zweifel erst aufkommen zu lassen an der Angemessenheit der Regelung, die wir getroffen haben. Das gelingt vielleicht nicht immer, aber es gelingt umso eher, je mehr wir sorgfältig und proaktiv agieren. Der Versuch, es lieber, wenn es kritische Themen sind, vielleicht gar nicht erst anzusprechen, in der Hoffnung, dass keiner etwas merkt und wir uns unangenehme Fragen ersparen, ist dagegen nicht zu empfehlen. Letztlich würde ein solches Vorgehen nämlich nur die Zweifel am System und an der Redlichkeit befeuern. Wir wollen aber sicherlich alle das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Politik – auch in dem Fall der Landesregierung – stärken. Daher haben wir die Diskussionen um den Bezug von Übergangsgeld im Fall Anne Spiegel zum Anlass genommen, die einschlägige Regelung im Ministergesetz des Landes proaktiv zu überprüfen. Dabei kam es gar nicht darauf an, wie lange das Land tatsächlich für Frau Spiegel gezahlt hat und wie sich die konkreten Umstände des Falls dargestellt haben, sondern es ging uns darum, allgemein zu überprüfen: Ist die gesetzliche Regelung angemessen? Maßstab bei dieser Überprüfung ist, dass wir einerseits unangemessene Privilegierung vermeiden wollen. Andererseits muss es aber auch attraktiv sein, Ministerin oder Minister zu werden, und zwar auch attraktiv für die Besten; denn wir wollen doch, dass gerade auch Menschen, die lukrative Alternativen hätten, Ministerin oder Minister werden. Deswegen kommt es schon darauf an, dass wir eine Balance hinbekommen. Die Überprüfung zeigte nun, dass es in Rheinland-Pfalz bis zu drei Jahre Übergangsgeld gibt, während im Bund und den meisten Ländern maximal zwei Jahre nach Ausscheiden aus dem Ministeramt gezahlt wird. Weiter ist festzustellen, dass es in Rheinland-Pfalz keine Karenzzeit gibt, also ein Minister oder eine Ministerin direkt aus ihrem Amt auf einen Posten zum Beispiel in der Wirtschaft wechseln kann, auch wenn das zu Interessenskollisionen oder zumindest dem Anschein einer solchen Kollision führen könnte. Beides ist unseres Erachtens nicht geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu festigen, dass wir nämlich die richtigen Maßstäbe als Gesetzgeber angelegt haben. (Beifall bei der CDU) Daher hatten wir früh signalisiert, diese Regelung zu ändern und haben den Austausch mit den Koalitionsfraktionen gesucht. Ausdrücklich danke ich in dem Zusammenhang für die offenen und konsensorientierten Gespräche, erst mit dem Kollegen Christoph Spies und später dann in erweiterter Runde auch mit den PGFs Marcus Klein und Martin Haller. Das waren gute Gespräche, aber leider ist es noch nicht zu einer Einigung gekommen. Deswegen bringen wir jetzt diesen Gesetzentwurf ein, zu dem ich auf zwei Aspekte noch einmal besonders hinweisen möchte. Erstens: Karenzzeit. Künftig soll ein ausgeschiedener Minister oder eine Ministerin, wenn er oder sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Tätigkeit im nicht öffentlichen Bereich aufnehmen möchte, das anzeigen. Die Landesregierung hat dann die Möglichkeit, genau zu prüfen, ob eventuell öffentliche Interessen beeinträchtigt sein könnten. Dabei soll sie beraten werden von einem Dreiergremium erfahrener Personen, die ehrenamtlich tätig sind. Im Fall von Interessenskollisionen eines ehemaligen Ministers oder Ministerin kann dann eine solche kommerzielle Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes für bis zu 18 Monate untersagt werden – dann allerdings, das fi nde ich, ist auch uns wichtig gewesen, bei Fortzahlung der Bezüge. Das ist sicherlich auch ein Gebot der Fairness, und diese Entscheidung ist zu begründen. Ebenfalls entsprechend den Regelungen im Bund, an denen wir uns orientiert haben, und auch in den meisten Ländern wollen wir zudem die Bezugsdauer für das Übergangsgeld, das also nach dem Ausscheiden bezahlt werden kann, auf zwei Jahre begrenzen, wobei die Höhe wie bisher geregelt bleibt. Ehemaligen Landesministerinnen oder Landesministern ist es nämlich unserer Meinung nach durchaus zuzumuten, nach zwei Jahren und nicht wie bisher maximal nach drei Jahren ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. (Beifall des Abg. Marcus Klein, CDU) Es geht also nicht primär darum, um es deutlich zu sagen, jetzt große Beträge für das Land einzusparen (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – dafür sind die Fälle, über die wir reden, viel zu selten –, sondern es geht um eine systematische Begradigung einer nicht mehr vermittelbaren Regelung. Wir verbinden diese Gesetzesinitiative mit der Hoffnung, dass wir im Rahmen der weiteren Beratung doch noch zu einer Einigung kommen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
