landtag-rlp.de ↗

Katrin Eder

03.04.2025 Sitzungen 18/85

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Eine bessere Vordebatte zu diesem Gesetz konnten wir eigentlich gar nicht führen. Deswegen bedanke ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei der CDU dafür. Es ist etwas mehr als zehn Jahre her, seit das erste Landesklimaschutzgesetz im Jahr 2014 hier verabschiedet wurde, zehn Jahre, in denen ein internationales Klimaschutzabkommen verhandelt, beschlossen und ratifiziert wurde, in denen die EU und der Bund beschlossen haben, Klimaneutralität bis 2 050 bzw. bis 2045 zu erreichen. Das waren aber auch zehn Jahre, in denen die Erderhitzung rasant an Fahrt aufgenommen hat. Wir haben im vergangenen Jahrzehnt anhaltende Dürren mit Auswirkungen auf die Schifffahrt auf unseren Flüssen – das war eben die Debatte, als hätten wir es gewusst –, die Ernten auf unseren Feldern und die Gesundheit unserer Wälder erlebt. Wir haben am Wochenende den ersten Waldbrand für dieses Jahr gehabt. Wir stellen fest, die Grundwasserneubildungsrate, insbesondere auch hier in Rheinhessen, geht zurück. Die Auswirkungen des Klimawandels – wir haben es eben gehört –, der Temperaturanstieg, so waren die Berichte in den letzten Tagen, sind stärker als angenommen. Trockenheit, Niedrigwasser im April, der Deutsche Wetterdienst geht von einer Erhitzung um 2,5 Grad aus. Das ist eine Gefahr für die Gesundheit von sogenannten vulnerablen Gruppen wie ältere Menschen und Kinder. Ich möchte auch noch einmal sagen: Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung hat im vergangenen Jahr eine Studie hervorgebracht. Man kann nicht gerade sagen, das sei eine grüne Vorfeldorganisation. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind sechsmal höher als für ordentlichen Klimaschutz, wenn wir jetzt nichts tun. Und zwar prognostiziert das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 2050 jährlich 38 Billionen Euro an Kosten, die der Klimawandel verursacht. Unsere Realität hat sich also geändert, und darauf müssen wir reagieren. Der vorliegende Entwurf für ein novelliertes Klimaschutzgesetz ist ein wichtiger Beitrag, um ein zukunftsfähiges, lebenswertes und nachhaltiges RheinlandPfalz zu ermöglichen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Es enthält wichtige Ziele und Instrumente. Es enthält Verantwortlichkeit, Verbindlichkeit und Transparenz, immer mit dem Ziel, die Klimawandelfolgen in Zukunft abzumildern sowie die Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Ich will nur einmal sagen, weil man solche Sachen hört wie „Warum muss denn Rheinland-Pfalz ein Klimaschutzgesetz machen?“: Zwölf Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze, und wir verankern wie andere Bundesländer auch das Ziel, bis 2040 treibhausgasneutral sein zu wollen. Mit Zwischenzielen für 2030 und 2035 werden wichtige Meilensteine gesetzt. Die Sektorziele für 2040 definieren zusätzlich den Zielpfad näher. So schaffen wir Verbindlichkeit. Ich sage Ihnen eines: Seit 2011 mache ich Klimaschutz in Verwaltungen. Was mir persönlich das Wichtigste in diesem Gesetz ist: Wir legen Handlungsfelder fest mit Zuständigkeiten. So wird die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung und bei Bedarf dann eben auch die Nachsteuerung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglicht. Klimaschutz wird so zu einer Querschnittsaufgabe, wie er es sein muss. Für jedes Handlungsfeld ist klar nachvollziehbar, wer für welche Klimaschutzaufgaben zuständig ist. So schaffen wir transparente Verantwortlichkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wie sich die Klimaschutzmaßnahmen im Land entwickeln, wird regelmäßig offengelegt. Das ermöglicht es der Landesregierung, dem Parlament, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, Fortschritte und die Geschwindigkeit nachzuvollziehen. Wir schaffen Transparenz. Eine Sache will ich hier aber auch noch sagen: Es werden keine neuen Berichtspflichten fällig. Was auch immer da irgendwo erzählt wird, das stimmt nicht. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Fake News! –

Protokoll ↗