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Eugen Ziegler

AfD 03.04.2025 Sitzungen 18/85

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Noch vor zwei Tagen stand ich in meiner Firma und habe mich über die überbordende Bürokratie und die Verordnung geärgert. Ich freue mich sehr, dass die CDU das Problem der Bürokratie erkannt und diesen Antrag auf Bürokratieabbau gestellt hat. Inzwischen haben fast alle Parteien die Notwendigkeit erkannt, Bürokratie abzubauen. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass im Landtag unsere AfD-Fraktion die neuere Diskussion zum Bürokratieabbau angestoßen hat. Mit Blick in die Landtagsdatenbank finden Sie unsere Große Anfrage zum Bürokratieabbau von Mai 2022 und unsere Anfrage von Juli 2023 für ein Regierungsprogramm „Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung“. Insbesondere unser Antrag setzt die Maßstäbe für die rheinland-pfälzische Diskussion durch unsere Forderung nach einem Normenkontrollrat. Weder der Ministerpräsident mit seinem Bürokratieabbau-Programm noch die CDU mit diversen Anträgen, den jetzt vorliegenden eingeschlossen, packen den Bürokratieabbau so zielstrebig umfassend an, wie wir es für notwendig erachten. Inzwischen gibt es aber eine weitere Messlatte in Sachen Bürokratieabbau. Sie kommt aus Amerika. Ich rede von Elon Musk und seiner Arbeitsgruppe DOGE. DOGE hat in kurzer Zeit sehr viel erreicht. Das Geheimnis des Erfolgs von DOGE ist, dass sie Durchgriffsrechte auf andere Landesbehörden bekommen hat. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unglaublich!) Unser Landesrechnungshof mit seinen 181 Mitarbeitern ist dagegen ein zahnloser Tiger; denn er kann nur beraten und empfehlen. Natürlich kenne ich die Kritik an Musk, dass einzelne Maßnahmen von DOGE vor Gericht kassiert worden sind. Das zeigt, dass auch ein Elon Musk Fehler macht und wahrscheinlich daraus lernt. Aus Sicht der AfD als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich, dass alle Maßnahmen für Bürokratieabbau rechtstaatlich sein müssen. Sehr geehrte Abgeordnete, die Vorrede ist ein bisschen lang geworden, aber ich wollte zeigen, wo unsere Erwartungen liegen, wenn ein Plenarantrag den Bürokratieabbau verspricht. So sieht man gleich ganz deutlich, dass das, was die CDU heute vorstellt, keine Kettensäge ist, sondern bestenfalls eine Gartenschere. Neben vielen Allgemeinplätzen, etwa zur großen wirtschaftlichen Bedeutung des Gastgewerbes, finden sich im CDU-Antrag lediglich zwei Punkte mit konkreter praktischer Auswirkung. Erstens soll die Schankerlaubnis, die im Übrigen nur bei Ausgabe alkoholischer Getränke erforderlich ist, abgeschafft werden und durch eine bloße Anzeigepflicht ersetzt werden. Zweitens soll in kleinen Gaststätten eine Toilette ausreichen. Bisher werden dagegen selbst bei kleinen Gaststätten mindestens zwei verlangt. Bei beiden Punkten können wir mitgehen. Die Umstellung auf eine Anzeigepflicht bedeutet nicht zuletzt eine Arbeitsentlastung für die kommunalen Ämter, die chronisch unterbesetzt sind. Richtig gedacht ist unserer Meinung nach auch die Forderung aus dem Antrag, das Gaststättengesetz ganz neu aufzusetzen. Das bedeutet, dass man noch einmal von null beginnt zu überlegen, was wirklich regelungsbedürftig ist. Einschränkend muss man noch sagen, dass das Gaststättengesetz mit gegenwärtig 28 Paragrafen und die Gaststättenverordnung mit gegenwärtig 22 Paragrafen sicher nicht die Hauptprobleme der Gastwirte sind. Sie müssen nämlich auch lebensmittelrechtliche, steuerrechtliche, baurechtliche und andere Vorschriften beachten, zum Beispiel die bürokratische Kontrolle des Mindestlohns. Die meisten dieser Regelungen sind aber leider nicht in der Kompetenz des Landes. Gerade in der Landesgaststättenverordnung finden sich so manche Regelungen, die ein Gastwirt schon allein aus eigenem Interesse beachtet, etwa die, dass der Küchenboden gleitsicher sein soll. Muss etwas solches wirklich von einem Behördenmitarbeiter kontrolliert werden? Reicht nicht ein einfaches Informationsblatt für angehende Gastwirte mit dem Titel „Was bei einer Einrichtung einer Gaststätte zu beachten ist“? Kurz und gut, der Antrag der CDU enthält zwei, drei gute Ideen, und wir würden ihm zustimmen. Jedoch befürworten wir die Überweisung an den Ausschuss, Sie haben es selbst beantragt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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