Joachim Paul
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! In Baden-Württemberg offenbarte ein Test, dass nur 6 % der Viertklässler in Mathematik Leistungen erbrachten, die tauglich für den Besuch eines Gymnasiums sind. In Berlin nahmen erstmals Schüler ohne Gymnasialempfehlung an einem Probeunterricht teil. Nicht einmal 3 % bestanden diesen. Die Folge dieser bemerkenswerten und eindrücklichen Zahlen sind intensive Diskussionen erstens über eine verbindliche Grundschulempfehlung und zweitens über die Funktion und Zukunft unserer Gymnasien. Soll das Gymnasium weiterhin eine Schulform sein, die von rund der Hälfte eines Jahrgangs besucht wird? Soll das Gymnasium ein diverser Ort sein, an dem jedes Kind so weit mit nach oben gezogen wird wie nur möglich? Martina Scherer, Vorsitzende des Philologenverbands Baden-Württemberg, spricht Klartext. Ich zitiere: „Die Anforderungen an Gymnasien sind nicht für Schüler geeignet, die nicht flüssig lesen können.“ Was früher eine Binse war, ist heute angesichts linker Pädagogik und Bildungspolitik eine geradezu revolutionäre Feststellung. (Unruhe im Hause) Wir, die AfD-Fraktion, stimmen Frau Scherer zu 100 % zu. Wir sagen, Ziel des Gymnasiums muss es sein, eine erstklassige Vorbereitung auf ein Studium bzw. eine akademische Ausbildung zu gewährleisten. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Danke schön. Dafür brauchen wir eine verbindliche Grundschulempfehlung für den Übertritt auf das Gymnasium. Wie ist die Situation in Rheinland-Pfalz? Zum Halbjahr des vierten Schuljahrs erfolgt eine Empfehlung der Schule über den weiteren Schulbesuch des Kindes. Diese Empfehlung besitzt lediglich beratenden Charakter und wird mit den Eltern besprochen. Am Ende liegt die Entscheidung aber doch bei den Eltern. Das führt zu diesen Zahlen, die die Allgemeine Zeitung am 10. Mai 2024 für das Schuljahr 2023/2024 präsentiert hat: 47 % wechseln auf ein Gymnasium, 36 % auf eine Realschule plus und lediglich 17 % auf eine IGS. Man muss hier von einer Vermassung sprechen, die den Kindern nicht gerecht wird. Wie viele Schüler trotz einer Realschulempfehlung aufs Gymnasium gehen, ist dem Bildungsministerium unbekannt. Es wird schlicht nicht erhoben. Dabei wären diese Zahlen doch sehr wichtig. Fakt ist aber, wenn knapp die Hälfte eines Jahrgangs auf das Gymnasium wechselt, hat das Gymnasium längst die Funktion verloren, die es doch einst einnehmen sollte und aus unserer Sicht auch wieder einnehmen soll – eine erstklassige substanzielle Vorbereitung auf ein Studium zu gewährleisten. Die hohen Übertrittszahlen auf die Gymnasien wurden erkauft durch einen Niveauverlust an eben diesen. Das muss man feststellen – ein sehr teurer Preis für uns alle. Aus den IQB-Bildungstrends geht zweifelsfrei hervor, dass sich die Leistungen der Viertklässler in Rheinland-Pfalz zwischen 2011 und 2021 massiv verschlechterten. Sobald der Übertritt an eine Leistungsfeststellung gekoppelt wird, kommen ungeschminkte Wahrheiten zum Vorschein, siehe Baden-Württemberg, siehe Berlin. Das will die Landesregierung in Rheinland-Pfalz möglicherweise verhindern. Das kann ich nachvollziehen, dient aber der Sache nicht. Wir dagegen wollen das Gymnasium wieder starkmachen. Deshalb fordern wir eine verbindliche Grundschulempfehlung nach dem bayerischen Modell. Für den Übertritt auf ein Gymnasium ist in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ein Notendurchschnitt von mindestens 2,33 erforderlich. Wird dieser verfehlt, kann die Berechtigung auch durch eine bestandene Aufnahmeprüfung erworben werden. Bayern ist bundesweit Vorbild. Dort werden die besten Leistungen erbracht. Uns geht es darum, den Leistungsgedanken und die Leistungsgerechtigkeit zu steigern. Dass eine verbindliche Grundschulempfehlung die Leistungsgerechtigkeit stärkt, förderte 2018 eine Auswertung der National Educational Panel Study (NEPS) zutage. Ich zitiere daraus sehr eindrücklich: „Es gibt bei Verbindlichkeit der Empfehlungen die Verstärkung der sozialen Bildungsungleichheit bei der Bildungsbeteiligung gegenüber der freien Eldenen – auch aus nicht unbegründeter Vorsicht der Eltern – die von der Schule eröffnete Chance eher verwehrt wird, wenn man ihnen die Wahl überlässt.“ Auch das muss uns nachdenklich stimmen. Neben der Leistungsgerechtigkeit muss der Leistungsgedanke an sich gestärkt werden. Ich zitiere aus der ZEIT vom 27. Februar 2025: „Dass eine verbindliche Übergangsempfehlung die Lernmotivation von Kindern bis zur vierten Klasse steigern kann, hat eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin und des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim gezeigt. Wenn die Schüler wissen, dass ihre Leistungen darüber entscheiden, welche weiterführende Schule sie besuchen dürfen, gewinnen sie in Mathematik, im Lesen und im Zuhören an Kompetenzen hinzu. In Bundesländern, in denen die Noten keine Rolle für den Übertritt spielen, verschlechterten sich die Leistungen sogar.“ Das muss man sich vor Augen führen. Das spricht eindeutig für die Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung, zumal wir das Kindeswohl in dieser Debatte nicht vergessen dürfen. Martina Scherer – ich komme zum Schluss – vom Philologenverband BadenWürttemberg bringt es auf den Punkt. Ich zitiere: „Wir haben Schularten für unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen. Da hilft es keinem Kind, auf dem Gymnasium dauerhaft durch schlechte Noten demotiviert zu werden.“ Genau so ist es. Das ist nicht das Umfeld, das Kinder fördert und ihnen zum Vorteil gereicht, die ständige Demotivierung, die man ihnen vor Augen führt, dass es dann doch am Ende nicht reicht. Das ist unehrlich und fördert nicht, sondern demotiviert. (Glocke des Präsidenten) Vergessen wir außerdem nicht – letzter Satz –, unser Schulsystem ist durchlässig, ganz anders als in Japan oder China. Wer nach der vierten Klasse nicht auf ein Gymnasium geht, dem stehen für die Zukunft trotzdem noch alle Möglichkeiten offen. Das begrüßen wir als AfD-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
