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Martin Haller

SPD 03.04.2025 Sitzungen 18/85

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner haben bereits die wesentlichen Dinge ausgeführt. Es ist wichtig, dass wir verantwortungsvoll mit den Änderungen umgehen. Jetzt haben wir dieses Mal relativ kleine Änderungen. Wir waren aber auch das letzte Mal beim Landeswahlgesetz im Dezember 2024. Man sieht also, es ist ein kontinuierlicher Prozess. Ich möchte noch einen Punkt herausgreifen. Die Bestimmung zur Hilfeleistung ist, glaube ich, etwas ganz, ganz Wichtiges, das wir anpacken. Es bedeutet mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und gleichzeitig eine Stärkung des Grundsatzes der geheimen Wahl zugunsten der Stimmberechtigten, die bei der Stimmabgabe auf Hilfe angewiesen sind. Es ist kein trivialer Aspekt, sondern etwas, das man sehr, sehr ernst nehmen sollte. Das tun wir mit den vorgeschlagenen Änderungen. Als Fazit kann man sagen, dass der vorliegende Gesetzentwurf klare Regeln für das Wahlverfahren vorsieht, die Erfahrungen aus der kommunalen Praxis berücksichtigt und Wählerinnen und Wähler mit Behinderung vor Missbrauch im Rahmen ihrer Wahlausübung schützt. Wir sehen den Beratungen im weiteren Ausschussverfahren optimistisch entgegen. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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